Produced by Odessa Paige Turner, Jens Nordmann and the Online Distributed Proofreading Team at http://www.pgdp.net (This book was produced from scanned images of public domain material from the Google Print project.) Die Gewerkschaftsbewegung. Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Lnder. Von W. Kulemann Landgerichtsrat. $Jena$, $Verlag von Gustav Fischer$. 1900. Alle Rechte vorbehalten. Vorwort. Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages ber die Gewerkschaften daran ging, mich nher mit dem Gegenstande und der darber bestehenden Litteratur zu beschftigen, fand ich eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den Vorwurf machen, da zu wenig Bcher geschrieben wrden. Sollte man da glauben, da ber eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung, deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern bereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht, aus dem man sich zusammenhngend ber sie unterrichten knnte! Man mge mich nicht miverstehen. Ich will gewi nicht das Verdienst der Werke von $Brentano$, $Lexis$, $Sartorius von Waltershausen$, $Berghoff-Ising$, $Schmle$, des Ehepaares $Webb$ u. a., deren Arbeiten dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschrnkt, und ich trete ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lcke unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, da sie $kein zusammenhngendes Werk ber die Gewerkschaftsbewegung aufweist$. Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares Bedrfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die Ueberzeugung sich Bahn bricht, da gerade bei uns in Deutschland die Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen knnen, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder wenigstens gleichgltig gegenberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden mssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen werden mu. Die bezeichnete Lcke auszufllen ist der Zweck meines Buches. Ich habe versucht, so vollstndig, wie es mir mglich war, alles Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschrnkung auf einzelne Lnder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, da eine solche Arbeit nicht nur den Nutzen einer ueren Zusammenfassung bietet, insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschftigen wollen, die Mhe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch zu arbeiten, sondern einen hheren Wert hat, denn, wie in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen Lndern eine durch die Eigenart der Verhltnisse bedingte verschiedene Ausprgung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verstndnisse gelangen. Aber die Aufgabe, die ich zu lsen hatte, bestand doch nicht etwa, wie es nach dem bisher Gesagten scheinen knnte, lediglich darin, das in den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen, vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr groer Teil des Gesamtgebietes. Es ist zunchst $rumlich$ begrenzt, denn es beschrnkt sich auf die fnf Lnder: England, Frankreich, Nordamerika, Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der brigen Lnder giebt es nichts als zerstreute Aufstze in einzelnen Zeitschriften. Aber zu dieser rumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des Landes, das uns am meisten interessiert, nmlich Deutschlands, noch eine $inhaltliche$ hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk von $Schmle$ ber die $sozialdemokratischen Gewerkschaften$ stellt sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich die strkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, fr die es an einer litterarischen Bearbeitung vllig oder fast vllig fehlt. Zu diesen Organisationen gehren zunchst die $Hirsch-Duncker$'schen $Gewerkvereine$. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engsten Sinne zhlen kann, die aber nicht allein unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den gewerkschaftlichen Bildungen rechnen mu. Wie in der Natur, so giebt es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete. Neben Vereinigungen, die sich ausdrcklich als Gewerkvereine oder Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die aber dennoch unverkennbare Berhrungspunkte mit ihnen haben. Sie sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften entwickeln werden. Zu ihnen gehren neben den $evangelischen$ und $katholischen Arbeitervereinen$ vor allem eine Reihe $kaufmnnischer Organisationen$, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche und private $Beamte$ das Bedrfnis einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezhlt; aber sie befinden sich nicht allein in abhngiger Stellung, sondern diese unterscheidet sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters, insbesondere ist sie regelmig weder eine dauernd gesicherte, noch hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so da fr die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenber deren Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist. Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf unsere Beachtung und mssen ihren Platz finden in einem Buche, welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick ber die gesamte Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine groe Schwierigkeit verbunden, nmlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind jene Vereinigungen, wie ich ausfhrte, nicht vllig ausgereifte Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche Stufe der Entwickelung, welches Ma von gewerkschaftlichen Momenten ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen oder unbercksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht mglich, dies grundstzlich zu bestimmen, sondern es mu dabei ein gewisses subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht den Anspruch erhebe, es berall zutreffend ausgebt zu haben. Ich bin vllig darauf gefat, da mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen, da mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht bercksichtigt habe, whrend sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt htten, wie andere. Ich werde solche Ergnzungen gern entgegennehmen und, sofern sich einmal das Bedrfnis einer zweiten Auflage geltend machen sollte, sie gewissenhaft verwerten. Giebt es ber die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der brigen im Vorstehenden bezeichneten Organisationen vllig an allgemein zugnglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein fr die Materialbeschaffung auf private Bemhungen angewiesen, sondern vor Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen, abgesehen von zuflligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege etwas erfahren. Ich mu deshalb, obgleich ich mich an die am besten orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos in liebenswrdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Mglichkeit zugeben, da mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein knnte. Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, vllig jungfrulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein fr einzelne Lnder, sondern auch, namentlich in Deutschland, fr groe Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der $internationalen Organisation$. Es liegt auf der Hand, da die gewerkschaftliche Entwickelung nicht in die Grenzpfhle der einzelnen Staaten eingeengt werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand erhoben, da durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmglich gemacht werde. Wenn dies nicht in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen entwickelten Lndern, sondern berall in gleichem Mae geschieht, wenn man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings lebhaft an die Heine'sche Erzhlung von den beiden edlen Polen, von denen keiner wollte, da der andere fr ihn zahle und die deshalb beide schlielich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber immerhin ist nicht zu bestreiten, da die Produktionsbedingungen in den Kulturlndern einem natrlichen Ausgleichungsbedrfnisse unterworfen sind und da die Industrie eines Landes geschdigt werden mte, wenn die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der brigen Lnder ein gewisses Ma berschreiten wrde. Aus diesem Grunde ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg haben, grundstzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen. Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein vllig unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst in den eingeweihtesten Kreisen fast vllig unbekannt geblieben. Das scheint eine khne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewi die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zhlen, und von beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, fr das ich hiermit ffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklrt, da eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern, eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mhe verlohne, sich mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschftigen. Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich vollstndige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter Gebiete fr mich in Anspruch nehmen. Soviel ber die $Arbeiterorganisationen$. Aber je lnger ich mich mit ihnen beschftigte, um so mehr wurde mir klar, da ich mich nicht auf sie beschrnken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in ihnen einen hhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrngt, sobald man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken lt, ist der, da die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner, die in gleichartigen Verhltnissen leben, nicht auf willkrlicher Neigung beruht, sondern einem inneren Bedrfnisse der Entwickelung unserer wirtschaftlichen Verhltnisse entspringt. Es wre ja auch wunderbar, wenn es anders sein sollte. In frheren Jahrhunderten, als die Beziehungen der Staatsbrger untereinander unendlich viel einfacher und bersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen. Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und verworrener werden, das Bedrfnis nach Organisation geringer sein? Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von frher berkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden htte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine Lcke, und das innere Bedrfnis, diese Lcke auszufllen, ist die Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der groe Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der Zunftverfassung wie des Manchestertums berwunden, so liegt es nahe, gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten angepat ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand, da die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschrnken kann. Auch die $Unternehmer$ haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre frhere Organisation verloren, ohne da doch das Erfordernis einer solchen beseitigt wre. Es ist ja mglich, da das Bedrfnis der Zusammenfassung zu Verbnden, die das gemeinsame Interesse verfolgen, bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der einzelne Unternehmer schon fr sich allein widerstandsfhiger ist, und daraus mag es sich erklren, da im allgemeinen die Arbeiter den Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts brig, als denselben Weg einzuschlagen. Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen, wollte ich zeigen, da die Vertretung der Interessen der Arbeit als volkswirtschaftlichen Faktors gegenber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion, kurz, da die Organisation der Arbeit, wie man es vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den Thatsachen widerspiegelt, so mute ich auch die $Vereinigungen der Unternehmer$ bercksichtigen. Aber hier bot sich eine groe Schwierigkeit, wenngleich rein uerer Art, nmlich die Rcksicht auf den Umfang des Buches. Htte ich die Organisation der Unternehmer in derselben Ausfhrlichkeit behandeln wollen, wie diejenige der Arbeiter, so wrde der Stoff in dem Mae angewachsen sein, da er in einem Bande nicht htte bewltigt werden knnen; damit aber wrde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner ganzen Anlage zugeschnitten ist, nmlich die Verbreitung in greren Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen ganz zu verzichten, war nicht mglich. Wie schon bemerkt, liegt der leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch dasselbe beweisen will, in dem Satze, da der einzige Weg, um zu einer durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und sozialen Verhltnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit, d. h. der $beiden$ an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen Zustnden zu gelangen. Fr diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor das Verhltnis zwischen den beiden Klassen der Bevlkerung, die sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenberstehen, nmlich zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb mglich ist, die Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie fr dieses Verhltnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser systematischer Fehler brig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend formeller Bedeutung, er beeintrchtigt nicht den Hauptzweck des Buches und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschrnkung in Kauf genommen werden. In der That ist diese Scheidung leichter durchfhrbar, als es zunchst scheinen knnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nmlich einerseits hinsichtlich der $Herstellung$ und andererseits hinsichtlich des $Absatzes$. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz zu den $Konsumenten$, aber nicht zu den $Arbeitern$ als solchen; zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers lediglich im Rahmen der $Produktion$, insofern die Erfllung der Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die Produktionskosten erhht. Es ergiebt sich hieraus, da diejenigen Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen. Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschpft, vielmehr mu sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen in ein Verhltnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion in ihren verschiedenen Stadien zu ermglichen. Dazu gehren also auer den Arbeitern vor allem die $Lieferanten der Roh- und Hlfsstoffe$. Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der Herstellung fr die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die Einrichtungen des $Staates$ in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen Vereine zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen, ebenso wie die Kartelle und Syndikate befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer nach allen diesen Richtungen, also gegenber den Konsumenten, den Lieferanten der Roh- und Hlfsstoffe und den staatlichen Behrden. Wenn wir deshalb fr unseren Zweck uns auf diejenigen Unternehmerorganisationen beschrnken, welche die Beziehungen zu den Arbeitern berhren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein vllig scharfer und begrifflich bestimmter, der erkennen lt, was rechts oder links liegt. Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurckkommen mssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser ber dasjenige, was er zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darber aussprechen zu sollen, zumal dadurch die Wahl des $Titels$ berhrt wird. Ich habe in diesem den Ausdruck Arbeitgeber und nicht Unternehmer gebraucht, weil in ihm das Verhltnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgem viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschrnken. Lediglich die in neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen Antistreikvereine, die sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbnden fr ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, whrend andere alle Arbeitgeber eines bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen als einziges Ziel die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern, bei den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in den Vordergrund tretende Seite ihrer Thtigkeit. Vereine, die sich ein weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich berall da bercksichtigt, wo die Wahrung der Interessen gegenber den Arbeitern in dem Statute zum Ausdruck kommt. [1] Vgl. S. 516 ff. Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit den Beziehungen zu der Arbeiterschaft berhaupt befassen, zu erwhnen und das Wesentlichste ber sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten zurckgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt mglich gewesen, die angestrebte Vollstndigkeit zu erreichen. Auch hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, ber die Kartelle und Syndikate giebt es solche in vllig ausreichendem Mae, und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten, aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenber den Arbeitern haben weder in Deutschland noch in anderen Lndern bisher irgendwelche litterarische Behandlung gefunden. War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschlielich auf den Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen wnschen nmlich zum Teil nicht, da ber ihre Einrichtungen etwas in die Oeffentlichkeit dringt. $Brentano$, den ich um seine Untersttzung bat, schreibt mir: Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die wahren geheimen Gesellschaften. So habe ich denn auf meine Anfragen zum groen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort erhalten. Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollstndigkeit anstandslos eingerumt, aber ich konnte mich nicht entschlieen, wegen dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrcken. Ist auch der Abschnitt ber die Organisation der Arbeitgeber gewissermaen ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen. Dazu kommt, da die Unvollstndigkeit hier nicht von solcher Bedeutung ist, wie es scheinen knnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben, den Leser ber alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche einer Organisation der Arbeitgeber mit Rcksicht auf die hierbei gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle typischen und sonst interessanten Zge zum Ausdrucke gelangt sind, und da dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu drfen. Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten Hauptabschnittes, nmlich der $gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Unternehmern$. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche von $Alfred Swaine$ ber den ostschweizerischen Stickereiverband, dem Buche von $Boissard$ ber die franzsischen _syndicats mixtes_ und einigen Arbeiten ber die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder Litteratur, so da ich nur das bieten konnte, was mir durch private Erkundigung zugnglich geworden ist. Ich mu deshalb auch hier die Verantwortung fr die Vollstndigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen. Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale: 1. eine Zusammenstellung der gesamten gewerkschaftlichen Entwickelung; 2. eine Darstellung hinsichtlich derjenigen Lnder, fr die es bisher eine allgemeine zugngliche Litteratur nicht gab; 3. eine Behandlung der in Deutschland bestehenden gewerkschaftlichen Anstze, soweit sie auer den sozialistischen Gewerkschaften und den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen vorhanden sind; 4. eine Uebersicht der bisherigen internationalen Organisation; 5. Material ber die Vereinigungen der Arbeitgeber, soweit sie das Verhltnis zu den Arbeitern berhren; 6. eine Zusammenstellung der bisher unternommenen Versuche einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern. -- Habe ich mich bisher mit dem $Inhalte$ meines Buches beschftigt, so darf ich mir zum Schlusse noch einige Worte ber die $formelle Seite$, insbesondere die Art der Behandlung gestatten. Wenn ich mir die Aufgabe stellte, die wirtschaftlichen Interessenorganisationen der Arbeiter und der Arbeitgeber in allen Kulturlndern in einem einzigen Buche zu umfassen, so war damit von selbst die Notwendigkeit einer weitgehenden Beschrnkung gegeben. Das ganze ungeheure Gebiet mit der Ausfhrlichkeit zu behandeln, wie es die vorhandene Speziallitteratur thut, wrde zunchst die Kraft eines Einzelnen weit berstiegen haben. Aber selbst abgesehen hiervon, wrde eine solche Arbeit kaum eine innere Berechtigung gehabt haben, denn, soweit bereits befriedigende Bearbeitungen der Einzelgebiete vorliegen, ist fr ein neues Buch von gleichem Zuschnitte kein Bedrfnis vorhanden. Endlich aber wrde ein solches Werk von vielen Bnden gerade den Zweck nicht erreicht haben, auf den es mir vor allem ankam, nmlich nicht ein Buch fr Bibliotheken zu schreiben, das nur wenige Personen in die Hand bekommen, sondern das Verstndnis fr die groe soziale Organisationsbewegung der Gegenwart in mglichst weite Kreise zu tragen. Hierzu bedarf es eines Buches, das freilich einerseits den ganzen Stoff umfat und von einheitlichen Gesichtspunkten aus behandelt, das aber andererseits unbeschadet der Vollstndigkeit sich mglichster Knappheit befleiigt und dadurch eine Begrenzung nach Umfang und Preis erzielt, wie sie fr den bezeichneten Zweck weiter Verbreitung unerlliche Bedingung ist. War ich aber hiernach ohnehin nicht in der Lage, mit den vorhandenen Werken der Speziallitteratur in Konkurrenz zu treten, indem vielmehr derjenige, der sich eingehender mit einem Spezialgebiete beschftigen will, auf jene verwiesen werden mu, so wrde es eine thrichte Eitelkeit gewesen sein, wenn ich hier die Absicht gehabt htte, Originalstudien zu bieten und auf die Urquellen zurckzugehen. Ich habe deshalb vielmehr berall da, wo bereits Bearbeitungen des betreffenden Gebietes vorhanden waren, diese meiner Darstellung zu Grunde gelegt und nur, soweit sie nicht bis auf die Jetztzeit reichten, die erforderlichen Ergnzungen auf anderem Wege beschafft. Unter den Werken, die fr ein eingehenderes Studium in Betracht kommen, stehen in erster Linie die einschlgigen Artikel des von $Conrad$, $Elster$, $Lexis$ und $Loening$ herausgegebenen Handwrterbuches der Staatswissenschaften, in denen auch ausfhrliche Litteraturnachweise gegeben sind. Die wertvollste Materialsammlung fr die fortlaufende Entwickelung bietet das von H. $Braun$ begrndete Sozialpolitische Zentralblatt, das seit 1. April 1895 unter dem Titel Soziale Praxis erscheint und jetzt von C. $Francke$ herausgegeben wird. Leider sind meist die Originalquellen, aus denen die Angaben entnommen sind, nicht bezeichnet. Ich erwhne beide Werke in diesem Zusammenhange, da ich vielfach aus ihnen geschpft habe und es doch nicht gut durchfhrbar erschien, mich an jeder einzelnen Stelle ausdrcklich auf sie zu beziehen. Im brigen habe ich die von mir benutzten Quellen und die wichtigere Litteratur bei den einzelnen Abschnitten angegeben. Es war zuerst meine Absicht, mich nicht auf eine Sammlung des Thatsachenmaterials zu beschrnken, sondern daneben in einem zweiten Bande die $prinzipielle Seite der Organisation$, insbesondere deren wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung zu errtern. Es waren auch hier uere Grnde, die mich zwangen, hiervon abzusehen, und zwar einerseits die bereits hervorgehobene Rcksicht, den Umfang des Buches nicht zu sehr zu vergrern, andererseits der Wunsch, die Verffentlichung des fertig gestellten ersten Bandes nicht lnger hinauszuschieben. Aber ich hoffe, in nicht allzulanger Zeit das jetzt Unterlassene nachzuholen und in einer ferneren Arbeit nicht allein den Nachweis zu erbringen, da die Organisation von Arbeitern und Unternehmern als den beiden Faktoren der Arbeit eine unabweisbare Notwendigkeit ist, um deren Interesse gegenber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion wahrzunehmen und zu einer Ordnung in den verworrenen Verhltnissen des heutigen Erwerbslebens zu gelangen, sondern auch zu den hiermit zusammenhngenden Einzelfragen ber die beste Form, insbesondere gemeinsame oder getrennte, freiwillige oder zwangsweise Organisation der beiden Berufsklassen, ber die Beziehungen zwischen den gewerkschaftlichen und den politischen Aufgaben und das dadurch bedingte Verhltnis der Gewerkschaften zur Sozialdemokratie und endlich ber die Berechtigung der einzelnen gewerkschaftlichen Forderungen, insbesondere die Erhhung des Arbeitslohnes und die Verkrzung der Arbeitsdauer Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhange wird es mir auch mglich sein, etwas nachzuholen, was eigentlich der jetzigen Arbeit htte vorausgehen mssen, insofern die Auswahl der behandelten Organisationen dadurch bedingt ist, nmlich den Begriff von Gewerkschaft oder Gewerkverein und dessen karakteristische Momente genau zu bestimmen. Ich bemerke dabei, da ich die beiden genannten Ausdrcke in meinem Buche als gleichbedeutend behandele und abwechselnd gebrauche, ohne durch die Wahl des einen oder des anderen zu dem in Deutschland zwischen den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen und den sozialistischen Gewerkschaften bestehenden Gegensatze und insbesondere zu der Frage, welche von beiden Arten den englischen trade unions am nchsten steht, Stellung zu nehmen. Im allgemeinen ist das Wort Gewerkschaft wegen der handlicheren Ableitungsformen fr den Gebrauch bequemer. Die bereits vorliegende und die vorstehend bezeichnete fernere Arbeit werden in gewisser Weise nur zwei Bnde eines Buches bilden, indem sie nicht allein denselben Gegenstand lediglich nach zwei Seiten hin behandeln, sondern auch denselben Grundgedanken zur Darstellung bringen, nmlich die Notwendigkeit der sozialen Organisation, fr die der Nachweis auf doppeltem Wege gefhrt wird, nmlich einerseits $induktiv$ an der Hand der Thatsachen der bisherigen Entwickelung, andererseits $deduktiv$ als Ausflu anerkannter oder doch als sicher vorhanden nachzuweisender volkswirtschaftlicher und psychologischer Gesetze. Deungeachtet sind beide Arbeiten formell selbstndige Bcher, da sie beide fr sich ihr Gebiet erschpfen und keine von beiden die andere zur Voraussetzung hat. Ich habe brigens diese Scheidung in zwei Bnde nicht in der Weise durchgefhrt, da ich mich in dem vorliegenden streng auf die Darstellung von Thatsachen beschrnkt und jede Kritik vermieden htte. Zweifellos wre das rein systematisch das Richtige gewesen, aber Systematik ist eben nicht Selbstzweck und wird, wo sie als solcher behandelt wird, zur Pedanterie. Ist ganz gewi das Durcharbeiten eines so massenhaften Materials, wie ich es zusammentragen mute, fr den Leser in hohem Grade ermdend, so schien es mir geeignet, die Monotonie der Darstellung gelegentlich dadurch etwas zu unterbrechen, da ich an einzelnen Stellen kurze kritische Bemerkungen mir gestattete. Dadurch wird freilich der sonst nach Krften gewahrte durchaus objektive Karakter meines Buches etwas beeintrchtigt, und ein Leser, der nicht auf meinem Standpunkte steht, wird gewi an diesen Aeuerungen zuweilen Ansto nehmen. Immerhin darf ich hoffen, da solche Leser, die gewohnt sind, auch gegnerische Meinungen anzuhren, mir darum nicht zrnen werden. -- Zum Schlusse will ich nicht verfehlen, den blichen Appell an die Nachsicht meiner Kritiker zu richten. Welche Schwierigkeiten die Verarbeitung eines so ungeheuren Materials bietet, wie es mir vorlag, kann nur derjenige vllig beurteilen, der sich schon mit hnlichen Arbeiten befat hat; besteht doch gerade die Aufgabe darin, diese Schwierigkeit gar nicht merken zu lassen, sondern bei dem Leser das Gefhl hervorzurufen, als ob das, was ihm auf wenigen Seiten ber einen Gegenstand gesagt wird und den knappen Auszug aus vielen Bnden und umfangreichen Protokollen, Berichten, Statuten u. s. w. darstellt, Alles enthalte, was darber zu wissen ntig und mglich sei. Das Exzerpieren ist an sich eine mechanische und gerade deshalb wenig befriedigende Arbeit, aber die Aufgabe, die dabei gelst werden mu, nmlich zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden, so viel zu bieten, wie zur Orientierung erforderlich ist, aber auch nicht mehr, ist doch weniger leicht, als es scheinen knnte, insbesondere erfordert sie einen litterarischen Takt, ein Feingefhl, dessen Bedeutung man nur am eigenen Leibe erfhrt, wenn man an hundert und tausend Stellen vor der Frage steht, ob man eine Angabe aufnehmen oder fortlassen, sie ausfhrlicher oder knapper fassen soll. Aber es ist nicht nur die $Verarbeitung$ eines so groen Materials, was Mhe verursacht, sondern schon dessen $Zusammenbringung$ ist mit Schwierigkeiten verknpft, die sich der Fernstehende nicht trumen lt, und die doppelt gro sind fr Jemanden, der einerseits nicht am Sitze einer greren Bibliothek wohnt und anderseits solche Studien nicht als Beruf betreibt, sondern in einem Amte steht, das notwendig den Hauptteil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt, und der deshalb nur seine unregelmigen Muestunden zur Verwendung hat. Perioden von Wochen und Monaten, in denen die Berufsgeschfte die gesamte Thtigkeit in Anspruch nehmen, zwingen zu Unterbrechungen, die nicht allein dadurch, da das stete Wiedereinfdeln des zerrissenen Fadens doppelte Mhe und Zeit beansprucht, eine sehr erhebliche Erschwerung mit sich bringen, sondern vor allem die Einheitlichkeit der Arbeit beeintrchtigen. Sollte es mir gelungen sein, den geneigten Leser von der Gre aller dieser Schwierigkeiten zu berzeugen, so wird er es vielleicht milder beurteilen, wenn er die Aufgabe nicht berall als glcklich gelst anerkennt, insbesondere einige Partien zu lang, andere zu kurz behandelt findet. Ich bilde mir nicht entfernt ein, hier berall das Richtige getroffen zu haben, ja ich sehe das Verdienst meiner Arbeit berhaupt weniger in dem, was sie selbst unmittelbar bietet, als in der Anregung, die ich mir von ihr fr weite Kreise verspreche, sich mit den von mir behandelten Dingen eingehender, als es bisher geschehen ist, zu beschftigen. Fr solche ferneren Arbeiten, die auf dem gleichen Boden weiterbauen, wird mein Buch, so hoffe ich, im Stande sein, eine brauchbare Unterlage zu bieten. $Braunschweig$, 15. September 1899. =W. Kulemann.= Inhaltsverzeichnis. Erster Teil. =Arbeiterverbnde.= Seite Erster Abschnitt. $Nationale Vereinigungen$ 1 I. England 1 II. Frankreich 63 III. Oesterreich 85 IV. Schweiz 111 V. Belgien 135 VI. Holland 140 VII. Italien 145 VIII. Die brigen europischen Lnder 152 IX. Nordamerika 159 X. Australien 178 XI. Deutschland 183 1. Einleitung 183 2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine 185 3. Die sozialistischen Gewerkschaften 201 A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund 201 B. Die Internationalen Gewerksgenossenschaften 202 C. Die York'sche Gewerkschaftsunion 205 D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten 206 E. Die lokalen Fachvereine 207 F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes 208 G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung 210 H. Die neueste Entwickelung 216 I. Die Lokalorganisierten 255 4. Der deutsche Buchdruckerverband 258 5. Die Bergarbeiter 293 6. Die Postbeamten 316 a) Allgemeines 316 b) Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein 318 c) Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten 321 d) Die Postunterbeamten 326 7. Die Eisenbahnbediensteten 331 A. Beamte 331 a) Deutscher Eisenbahnbeamtenverein 332 b) Verein Deutscher Lokomotivfhrer 333 B. Arbeiter 334 a) Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter 335 b) Der Bayrische Eisenbahnerverband 336 c) Verband bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebs-Arbeiter 338 d) Verband badischer Eisenbahnbediensteter 339 e) Der Verband der deutschen Eisenbahner 340 C. Gemischte Vereine 342 8. Der deutsche Privatbeamtenverein 343 9. Der Deutsche Werkmeisterverband 347 10. Die kaufmnnischen Vereinigungen 349 A. Die ltere Richtung 351 a) Deutscher Verband kaufmnnischer Vereine 351 b) Verein fr Handlungskommis von 1858 353 c) Kaufmnnischer Verein in Frankfurt a. M. 354 d) Kaufmnnischer Verein in Mannheim 355 e) Kaufmnnischer Verein Union in Bremen 356 f) Kaufmnnischer Verein Mnchen 356 g) Verein junger Kaufleute in Berlin 357 h) Kaufmnnischer und gewerblicher Hlfsverein fr weibliche Angestellte 358 i) Verband deutscher Handlungsgehlfen 359 k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands 360 l) Kaufmnnischer Hlfsverein in Berlin 361 B. Die neuere Richtung 362 a) Verein der deutschen Kaufleute 362 b) Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband 364 c) Verein fr kaufmnnische Angestellte 367 d) Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen Deutschlands 369 11. Konfessionelle Arbeitervereine 372 A. Evangelische 372 B. Katholische 388 C. Fachabteilungen 391 D. Christlich-soziale Gewerkvereine 396 a) Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid 397 b) Textilarbeiterverein Eupen 399 c) Textilarbeiterverein Dren 399 d) Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter 400 e) Textilarbeiterverband in Mnchen-Gladbach 403 f) Bayrischer Textilarbeiterverband 404 g) Gewerkverein der Maurer 405 h) Gewerkverein der Metallarbeiter 407 i) Gewerkverein der Gastwirtsgehlfen 407 k) Gewerkverein kaufmnnischer Hlfsarbeiter 408 l) Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter 408 m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M. 409 n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine 410 Zweiter Abschnitt. $Internationale Beziehungen$ 414 I. Einleitung 414 II. Die internationale Arbeiterassoziation 415 III. Allgemeine Arbeiterkongresse 416 IV. Die einzelnen Gewerbe 440 1. Buchdrucker 440 2. Bergarbeiter 462 3. Eisenbahnarbeiter 472 4. Textilarbeiter 475 5. Die Metallarbeiter 478 6. Die Holzarbeiter 481 7. Die Seeleute und Hafenarbeiter 483 8. Tabakarbeiter 486 9. Lederarbeiter 489 10. Die Brauer 490 11. Former 491 12. Handschuhmacher 492 13. Hutmacher 496 14. Tpfer 499 15. Porzellanarbeiter 500 16. Glasarbeiter 500 17. Die Diamantarbeiter 504 18. Die Bildhauer 505 19. Die Lithographen 507 20. Die Sattler und Tapezierer 509 21. Schuhmacher 510 22. Die Schneider 512 23. Handlungsreisende 514 Zweiter Teil. =Arbeitgeberverbnde.= I. Einleitung 516 II. Deutschland 522 A. $Uebersicht der bestehenden Interessentenvereinigungen$ 522 a) Allgemeine Verbnde 522 b) Organisationen einzelner Berufszweige 526 B. $Arbeitgeber-Schutzverbnde$ 533 a) $Allgemeine Arbeitgeberverbnde$ 535 1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona 535 2. Bund der Arbeitgeberverbnde Berlins 538 3. Arbeitgeberverband Flensburg 539 4. Verein Bielefelder Fabrikanten 540 5. Bergischer Fabrikantenverein 541 6. Die Streikversicherungsgesellschaft Industria 542 b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$ 545 I. Bergbau 545 1. Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund 545 2. Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer Steinkohlenbergwerke 546 3. Magdeburger Braunkohlenbergbauverein 547 II. Metallindustrie 548 1. Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller 548 2. Verband der Metallindustriellen fr Nrnberg, Frth und Umgebung 550 3. Verband der Metallindustriellen Magdeburgs und Umgebung 550 4. Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten 551 5. Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede, Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige 552 6. Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands 552 7. Verband Berliner Metallindustrieller 553 8. Verband der Metallindustriellen Wrttembergs 554 9. Verband der Metallindustriellen in Halle a. S. und Umgegend 554 10. Verein Braunschweiger Metallindustrieller 555 11. Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig 555 III. Brauerei 556 1. Verband Braunschweigischer Bierbrauereien 556 2. Verband der norddeutschen Brauereien 557 3. Die bayrischen Bierbrauereien 557 4. Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklrungen 558 IV. Textilindustrie 560 1. Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus 560 2. Tuchfabrikantenverein zu Aachen-Burtscheid 563 3. Verein der Riemenfabrikanten in Barmen 564 4. Wupperthaler Riemendreherverband 565 V. Tabakindustrie 566 VI. Baugewerke 567 A. Oertliche Vereine 567 1. Arbeitgeberbund fr das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin und den Vororten 567 2. Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H. 568 3. Verein bremischer Baugewerksmeister 569 4. Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden 570 5. Freie Vereinigung der Baugeschftsinhaber in Greiz 571 6. Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg 572 7. Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in Mnchen 574 8. Verband sddeutscher Baugewerksmeister 575 9. Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin 577 B. Der deutsche Arbeitgeberbund fr das Baugewerbe 578 VII. Hutfabrikation 580 1. Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten 580 2. Verein schsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer Interessen 581 VIII. Tapetenfabrikation 581 IX. Handwerk 582 1. Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister, sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin 582 2. Verein der Mbel- und Bautischlereien in Herford 583 3. Verband der Fafabrikanten und Kfermeister von Rheinland und Westfalen 584 X. Landwirtschaft 585 XI. Der Deutsche Buchdruckerverein 587 III. Oesterreich 602 IV. England 611 V. Frankreich 619 VI. Die brigen Lnder 622 Dritter Teil. =Gemeinsame Organisationen.= A. $Freiwillige Vereinigungen$ 624 1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker 624 2. Der Schweizerische Stickereiverband 643 3. Der Schsische Stickereiverband 651 4. Die Schweizerische _fdration horlogre_ 652 5. Die Lippeschen Ziegler 654 6. Solinger Stahlwarenindustrie 667 7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid 671 8. Die Bergische Bandindustrie 675 9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid 677 10. Die franzsischen _syndicats mixtes_ 678 11. Die englische _trade alliance_ 685 B. $Gesetzliche Organisationen$ 689 =Nachtrge.= I. 697 II. 699 III. 700 IV. 700 V. 702 VI. 703 VII. 704 VIII. 708 IX. 709 X. 710 XI. 710 XII. 711 XIII. 711 XIV. 712 XV. 712 XVI. 712 XVII. 714 XVIII. 714 XIX. 716 XX. 718 * * * * * Die Gewerkschaftsbewegung. $Erster Teil.$ Arbeiterverbnde. Erster Abschnitt. Nationale Vereinigungen. I. England[2]. Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am lngsten zu verfolgen und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, da diejenige der brigen Lnder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie gut thut als Ziel nachzustreben, womit es vllig vereinbar ist, da sie sich je nach der Eigenart der Vlker und ihrer geschichtlichen Entwickelung verschieden modifiziert. Ueber den Ursprung der englischen _trade unions_ besteht keine Uebereinstimmung der Meinungen. Whrend $George Howell$, dem sich die ltere Auffassung in England anschlo, in seinem Buche: _The conflicts of capital and labour_, London 1877, sie als Auslufer der alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B. $Webb$ entschieden bekmpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den frh auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen. [2] Die erste erschpfende Bearbeitung des englischen Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage bildet, sind die Arbeiten von L. $Brentano$, insbesondere seine Arbeitergilden der Gegenwart, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist diesen Arbeiten ergnzend zur Seite getreten das umfassende Buch von $Sidney$ und $Beatrice Webb$: Die Geschichte des Trade-Unionsmus, London 1874, bersetzt von E. Bernstein, Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die Verfasser sind selbst Mitglieder der _Fabian Society_, stehen also auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen durchaus unabhngigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein Hehl, da der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen deswegen Tadel zu teil werden lt. In der folgenden Darstellung ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt. Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. $Brentano$ Die Gewerkvereine in England im Handwrterbuch der Staatswissenschaften IV, 7 und den Ausfhrungen von $Biermer$ im I. und II. Erg.-Bande, S. 412 u. 440 zusammengestellt. Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt _The Trade Unionist_. Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics _Statistic tables and reports on Trade Unions_ herausgegeben, umfangreiche Blaubcher als Anlagen zum _Labour Correspondent_ (J. $Burnett$). Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem _Labour Department_ der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats herausgegebenen _Labour Gazette_, die seit Mai 1893 erscheint und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhltnisse bezglichen Thatsachen bietet. Vergl. auerdem L. $Brentano$: Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen in $Braun$: Archiv fr soziale Gesetzgebung und Statistik, VIII, S. 75 ff., $Galton$, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. $Dyrenfurth$ in $Brauns$ Arch. VII, 166 ff. Auch $Brentano$[3], ebenso wie $Schanz$[4] sehen das Vorbild der _trade unions_ nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrderschaften. Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, hnlich den deutschen Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten brigen Kulturlndern schon im Mittelalter, aber berall stehen diese Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die hufig mit strengen Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hllen sie ihre Thtigkeit regelmig mglichst in Dunkel, und es ist deshalb ber sie wenig bekannt. Die Zeit, ber die wir besser unterrichtet sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Knigin Elisabeth erlassenen sog. $Lehrlingsgesetze$, dessen Bestimmungen fr das Verstndnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhltnisse von dem grten Interesse sind. Vorbedingung fr den Betrieb eines Gewerbes ist eine 7 jhrige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschftigten Gesellen hchstens um zwei bersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12 Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. $Der Lohn wird vierteljhrlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt$, doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines hheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe fr Arbeitgeber und Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird, einen $Minimal$-, sondern einen $Maximallohn$. Der Grund hierfr war, da, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevlkerung um ein Drittel oder gar die Hlfte vermindert hatte, die Arbeitslhne infolge des verminderten Angebotes an Arbeitskrften pltzlich auerordentlich in die Hhe gingen, so da das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung zusammenberufen wurde, um das Arbeiterstatut zu erlassen, in welchem den Arbeitern verboten wurde, hhere Lhne zu fordern, als zwei Jahre vor Ausbruch der Pest blich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstnde hatten keinen Erfolg. [3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83. [4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbnde, Leipzig 1877, S. 25 ff. Kann hiernach das Gesetz gewi nicht als ein arbeiterfreundliches bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der steigenden industriellen Entwickelung die behrdliche Lohnregelung von den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der Arbeitgeber nehmenden Behrden ihnen dadurch zu entziehen suchten, da sie sich weigerten, den Antrgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben, und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren Grund in der Erbitterung der Arbeiter ber den ihnen verweigerten Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der _Woollen Cloth Weavers Act_ erlassen, in dem die Festsetzung der Stcklhne den Friedensrichtern bertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die erklrten, der Konkurrenz gegenber nicht bestehen zu knnen, wurde das Gesetz wieder aufgehoben. Die frhere Periode der staatlichen Frsorge wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts endgltig berwunden infolge der durch das 1776 erschienene berhmte Buch von $Adam Smith$: _The Wealth of Nations_ verkndeten und bald allgemein angenommenen Lehre von der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin fhrte, da 1813 das Lehrlingsgesetz von Elisabeth als schdlich im vollen Umfange aufgehoben wurde. Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu beeintrchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen fr die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das Gesetz 39 _Geo. III c._ 81, den _General Combination Act_ allgemein jede Verbindung verboten und fr kriminell strafbar erklrt; dieses Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40 _Geo. III c._ 60) ausdrcklich besttigt. Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefngnisstrafen, sondern nur geringe Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so da ein Parlamentsbericht von 1824 anerkennen mu, da sich kein einziger Fall von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen. Erschwert wurde die Lage fr die Arbeiter noch durch die nach dem Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise einsetzende auerordentliche Herabdrckung der Lhne. Es ist deshalb begreiflich, da sich berall Geheimbunde bildeten und Verschwrungen stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten. In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von $Francis Plate$, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines Geschftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede $Josef Hume$ gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 _Geo. IV c._ 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere die _Combination Laws_ von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen verbten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen einen Entrstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es schien, als ob es ihnen gelingen wrde, das neue Gesetz vllig wieder rckgngig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 _Geo. IV c._ 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen wieder herstellte, berhrte doch insofern die Interessen der Arbeiter nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der Regelung der Lhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der Arbeiter zum Verhandeln ber diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen der in der Versammlung anwesenden Personen beschftigten. Ebenso waren Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen dieser gesetzlichen Maregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich bis zu Mordthaten steigerten. Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825 einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine Ausdehnung der Gewerkschaften zulie; alle von ihnen eingeleiteten Lohnbewegungen endigten mit vlligen Niederlagen. Die nchste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine wird beherrscht durch den Einflu des Fabrikanten $Robert Owen$, des ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches, ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen _Trade unions_ ist, eine berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem $einzigen umfassenden Verbande$, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen absoluten Solidaritt der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der Typus fr die Periode von 1829-1834, dessen Unterschied gegen die heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die damaligen Verbnde sich nicht _trade unions_ nannten, sondern ihre Organisation als _trades union_, also als eine einheitliche Vereinigung bezeichneten. Den ueren Abschlu fanden diese Bestrebungen in der von R. $Owen$ auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben gerufenen _Grand National Consolidated Trades Union_, die in kurzer Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten als Regel Vereine (Logen) von Angehrigen desselben Gewerbes, doch gab es auch gemischte Logen. Die Leitung der ganzen Union lag in den Hnden eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge fate. In einzelnen Fllen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang Mrz 1834 ein Teil der Hauptstadt einige Tage nachts in vllige Dunkelheit gehllt. Es ist begreiflich, da hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptschlich die Beschftigung der Arbeiter davon abhngig machten, da sie das _document_ unterschrieben, d. h. erklrten, der Union nicht anzugehren, sondern da auch die staatlichen Behrden sich zum Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den alten _master and servant act_, auf Grund dessen man Arbeiter wegen Niederlegung der Arbeit zu Gefngnisstrafen verurteilte, sondern vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter berkommene Gewohnheit der Arbeiterverbnde, sich mit allerlei mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 _Geo. III c._ 123) zur Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden am 18. Mrz 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die _Grand National Consolidated Trades Union_ eine allgemeine Arbeiterbewegung ein, die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen, ihren Ausdruck fand. Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen Erla strengerer $gesetzlicher$ Maregeln gegen das Vereinigungsrecht, so erwies sich doch die Union nicht als fhig, die Uebermacht der Unternehmer auf rein $privatem$ Gebiete, zu brechen. Das hchst wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon bemerkt, darin, da Sie berall durch Prsentierung des Dokumentes die Arbeiter zum Austritte zwangen. $Owen$ selbst sah sich gezwungen, seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke einberufenen Kongresse aufzulsen und in eine _British and Foreign Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge_ berzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer Neuen moralischen Welt durch die Vershnung aller Klassen war, von der aber, auer wenigen miglckten Versuchen der Grndung von Produktivgenossenschaften, nichts zu berichten ist. $Owen$, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand $Marx$ ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in den Jahren nach 1815 die Schriften von $Cobbes$ in die englische Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering anschlug, setzte $Owen$ seine industrielle Demokratie mit dem genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle der Produktion entgegen. Es war begreiflich, da nach dem Scheitern des $Owen$schen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund trat, da die Partei der physischen Gewalt immer neue Anhnger fand, mit einem Worte, da es zu der unter dem Namen der Chartistenbewegung bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr fr alle staatliche und gesellschaftliche Ordnung weit alles berbot, was jemals der Sozialdemokratie hat nachgesagt werden knnen. Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Hhepunkt erreichte, aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus politischer Natur ist, so fllt ihre Darstellung aus dem Rahmen der vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwhnt werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nmlich einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene Plnderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848 erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt, da damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein sonstige Gewaltthtigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen verbt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbrgern der besten Achtung erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren, indem sie eben als politische Mrtyrer angesehen wurden. Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhltnisses zu den _trade unions_ zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der groe Unterschied, da die erstere die _trade unions_ als Gesamtheit in ihren Bannkreis gezogen hatte, whrend sie der letzteren in ihrer Eigenschaft als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, da manche ihrer Mitglieder fr ihre Person zugleich eifrige Chartisten waren. Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der _trade unions_, die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die $revolutionre$ bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der $parlamentarischen$ Periode gegenbersteht, so giebt es zwischen beiden eine $Periode des Ueberganges$, in der sich die Ideen der neuen Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Plne sozialer Revolution aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im brigen sich auf Manahmen rein praktischer Natur zu beschrnken. Von der Kampfpolitik der frheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war das Mittel des Streiks so in Mikredit geraten, da nicht allein die meisten Verbnde ihn vllig aus ihrem Programm beseitigten, sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschlo, das Wort Streik abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der Einigungsmter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbnde zu zerstren, sondern wies vor allem darauf hin, da die Hhe des Lohnes nicht in dem Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem groen Gesetze von Angebot und Nachfrage unterworfen sei, da es deshalb die erste Aufgabe der Arbeiterschaft sein msse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofr man vor allem die Beschrnkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins Auge fate. Insbesondere die letztere Maregel fand allgemeinen Anklang, und in den nchsten 20 Jahren finden wir bei den meisten _trade unions_ einen Fonds, aus dem man Personen untersttzte, die zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, da nicht allein die Mittel fr einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten, sondern da man auch gerade die krftigsten Elemente der Arbeiterschaft entfernte, whrend die schwcheren zurckblieben. Dagegen stammt aus dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik der $lokalen Gewerbemter$ zur schiedsrichterlichen Beilegung von Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die allmhlich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, fhrte zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und ebenso zu der Grndung von stndigen Gewerkschaftsblttern. Verschafft euch Wissen statt Alkohol -- das ist eine in diesen fters zu lesende Aufforderung an ihre Leser. Hand in Hand mit dieser vernderten grundstzlichen Haltung ging eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich frher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf einen bestimmten Ort beschrnkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft und mute erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten, der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, da infolge dieses rtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, da man nicht allein Freizgigkeit unter den Vereinen einfhrte, sondern diese selbst zu einer hheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschu und einen Sekretr einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am 1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (_Amalgamated engineers_). Um den $Streiks$ entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder bertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der Zentralinstanz, so da rein lokale Einflsse ausgeschlossen waren, oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkhlung der erregten Gemter gegeben war. Die $Politik$ suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der Gewerkschaften ganz auszuschlieen, mit der einzigen Ausnahme der Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berhren. Fr diesen Zweck dagegen machte man groe Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre 1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu bringen, durch welches die Friedensrichter ermchtigt wurden, jede schlechte Auffhrung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhltnis mit zwei Monaten Gefngnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen, durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen Unterschriften diese Gefahr abzuwenden. Eine eigentmliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die _National Association of United Trades for the Protection of Labour_, die von den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem Beistande des Parlamentsmitgliedes $Duncombe$, eines aristokratischen Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und eine Reihe von Jahren einen groen Einflu hatte, obgleich sich ihr von vornherein gerade die groen Verbnde fernhielten. Der Zweck der Vereinigung war die Frderung der Interessen der vereinigten Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und Rechtsanrufung sowie durch Frderung aller politischen, sozialen und erzieherischen Maregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern bestimmt sind, insbesondere aber die Erringung eines gerechten Lohnes (_fair wage_). Das Unternehmen knpfte insofern an die Plne $Owens$ an, als es auf eine $Zusammenfassung aller Gewerbe$ Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den Grundzug der Migung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich man auch den $genossen$schaftlichen Gedanken $Owens$ aufgriff, wollte man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschlo deshalb auf der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz, das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung zum Schutze der Arbeit, welche die Interessen der Arbeiter gegenber den Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche zur Beschaffung von Arbeit, welche den durch Streik arbeitslos gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000 Mitgliedern zhlte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten, die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen Gewerbszweigen ergeben und hauptschlich in deren widerstreitenden Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten eines anderen zurckgesetzt, was insbesondere bei Untersttzung von Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem $Duncombe$, der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848 infolge geschwchter Gesundheit sich hatte zurckziehen mssen, verlor der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen Auflsung wird von $Howell$ das Jahr 1860 bezeichnet. War der genannte Verband gewissermaen noch ein Nachzgler der lteren Periode, so sehen wir dagegen in der genannten $_Amalgamated Society_ of _Engineers_$, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen, die sich von denen der frheren Zeit wesentlich unterscheiden. Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten hauptschlich darin, da die Vereine auf eine breitere Basis, als die des bloen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das Ziel ins Auge faten, den Mitgliedern einen Rckhalt fr ihre ganze wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der Versicherung gegen alle diejenigen Schdigungen, die den Arbeiter in seiner Lebensfhrung bedrohen. Diese vielfach angegriffene $Kassenpolitik$ hatte allerdings neben Vorzgen auch erhebliche Mngel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, da selbst groe Streiks mit unglcklichem Ausgange den Bestand des Verbandes kaum merklich erschtterten. Die Kehrseite dagegen tritt hervor in einer gewissen Ausschlielichkeit, in der Schaffung einer $Arbeiteraristokratie$, die sich dadurch behauptet, da sie eine tiefere Schicht zu ihren Fen schafft, auf der sie steht. Schutz gegen Eindringlinge ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man unmittelbar an die Verhltnisse der hheren Klassen, insbesondere den Abschlu der studierten Kreise durch Prfungen, sich anlehnte. Hiermit war verknpft eine einsichtsvollere Beurteilung der brigen Bevlkerungsklassen; die in der frheren Periode bliche Bezeichnung derselben als Miggnger, die Scheidung zwischen produktiven und unproduktiven Klassen lt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen mu, da der Gegner sie nicht erfllen kann. Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie $Beitrge$ von einer solchen Hhe, wie man sie in Deutschland noch heute $kaum$ kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der $Geschftsfhrung$ ntig, an die man frher gar nicht gedacht hatte. Damit hngt es zusammen, da man nicht, wie frher, die Geschfte der Verwaltung Arbeitern im Nebenamte bertragen konnte, sondern besondere Sekretre mit angemessenem Gehalte anstellen mute. Es gengten, wie $Webb$[5] sich ausdrcken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren, sondern man bedurfte eine Klasse stndig bezahlter Beamten, die, aus den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrcklich auf Grund ihrer Fhigkeiten zur Geschftsfhrung ausgewhlt wurden. [5] A. a. O. S. 163. Fr alles dieses liefert die _Amalgamated Society of Engineers_ den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den beiden um die Entwickelung der _trade unions_ hochverdienten Mnnern $William Newton$ und $William Allam$. Der erstere war Mitglied des Untersttzungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und Mhlenarbeiter, denen bei der Bewegung die Fhrung zufiel. Whrend $Newton$ in London fr die Verschmelzung der bestehenden Vereine thtig war, richtete =Allam= seine Bemhungen auf die Provinz, insbesondere Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalitt gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung endgltig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee sein Amt endgltig bernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern zunchst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich zurckhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen, die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine strkere Organisation darstellten, als man sie bis dahin berhaupt gekannt hatte. Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem er mit dem ihm gegenber begrndeten Unternehmerverein der $_Central Association of Employers of Operative Engineers_$ ber die Frage der Stckarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde, der das hchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar 1852 ihre Werksttten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise, insbesondere unter dem Einflusse der $Christlichen Sozialisten$, eines im Jahre 1851 gegrndeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte, das Publikum zu einer gerechten Wrdigung der Arbeiterforderungen zu veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung eingriff, ber 5000 Pfund beisteuerten, muten doch die Arbeiter, nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, da er trotz seines ungnstigen Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berhrte. Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte Mittel des Dokumentes als wirkungslos, denn, obgleich die meisten Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen bestritten ffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen Erklrung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl von 22000 und einen Vermgensbestand von 73398 Pfund zurckblicken. Die Grundlage dieses Erfolges war aber das wunderbar durchdachte Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine finanzielle Stabilitt zu erlangen, wie sie vorher nicht getrumt worden war[6]. [6] $Webb$, a. a. O. S. 175. Die Folge dieser Ereignisse war, da der Union die anerkannte Fhrerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nchsten Jahrzehnte zufiel und da von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster und Vorbild bernommen htte. Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den Unternehmern bildet in dieser Zeit $die Anerkennung der Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiterschaft$. Lie man die Politik des Dokumentes von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen ber die Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich ngstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich durch die Vereine bedroht wrde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in den Provinzialstdten die Anerkennung von Arbeitsstatuten (_Working rules_), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und den neuen Grundsatz der $kollektiven Ordnung des Arbeitsverhltnisses$ zur Geltung brachten. Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu amalgamieren[7] fand bei verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten Generalsekretre dieser groen Arbeiterverbnde durch ihren gemeinsamen Wohnort in London die Mglichkeit eines engen Freundschaftsverhltnisses und steten Gedankenaustausches erhielten, entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die _Junta_, die bis zum Jahre 1871 die Fhrerschaft des englischen Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fnf Personen: $Allam$, $Applegarth$, $Guile$, $Coulson$ und $George Odger$, von denen besonders die beiden ersten sich durch eine ungewhnliche Intelligenz auszeichneten, whrend $Odger$ eine sehr wertvolle populre Beredsamkeit mitbrachte. $Allam$ richtete seinen ganzen unermdlichen Flei auf die Schaffung eines auerordentlich sinnreichen, wenn auch etwas schwerflligen Systems der Verwaltung und Kontrolle. Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an Geiz streifende Sorge fr Vermehrung der Vereinsgelder gehrten zu $Allams$ Schwchen, aber zu einer Zeit, wo den Arbeiteragitatoren allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfhigkeit zu angespannter regelmiger Thtigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwchen einen uerst gnstigen Einflu auf die ffentliche Meinung zur Folge. Whrend $Allam$ danach strebte, den bezahlten Agitator in den verantwortlichen Beamten eines groen Finanzinstituts umzuwandeln, suchte $Applegarth$ der organisierten _Trade union_ eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen. Bei allen diesen Mnnern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich Personen gegenbergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und auergewhnliche Geschftskenntnisse mit einem groen Stck jenes offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so imponiert. Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzge. Mit vollendeter Selbstachtung und Integritt verbanden sie Korrektheit des Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert. Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, da die Arbeiterbewegung unter die Leitung kam nicht von Gnnern aus den mittleren und hheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die fr ihre Stellung speziell vorgebildet waren[8]. Sie hatten kein bestimmtes Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenber, wie der $Marx$schen Internationale, der $Applegarth$ und $Odger$ eine Zeit lang als Mitglieder angehrten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis darauf beschrnkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden. [7] Unter _amalgamation_ versteht man die vllige Verschmelzung verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, whrend _federation_ ein bloes Bndnis selbstndiger Vereine bedeutet. [8] $Webb$, a. a. O. S. 189 ff. Aber die Thtigkeit der _Junta_ griff ber das rein gewerkschaftliche Gebiet hinaus und umfate zugleich eine energische $politische$ Thtigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschrnkte man sich nicht auf Maregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des _Master and Servant Law_, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft berhrten, sondern man beschftigte sich auch mit allgemeinen Fragen, wie der Untersttzung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung des politischen Elementes stellte sich die _Junta_ in entschiedenen Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft befehdet wurde. Neben der _Junta_ sind ein wichtiger Faktor in der nchsten Entwickelungsperiode der _trade unions_, die allmhlich in den meisten greren Stdten ins Leben gerufenen $_trade councils_$, d. h. gemeinsame Ausschsse der smtlichen an dem betreffenden Orte vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlufassung einberufen wurden, spter aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860 gab es solche permanente _councils_ in Glasgow, Sheffield, Liverpool und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner _trade council_ begrndet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren zunchst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmhlich auch die greren aus ihrer Zurckgezogenheit heraustraten und sich anschlossen. $George Howell$ und $Odger$ waren die ersten Sekretre und schon nach einigen Jahren stand das _council_ vllig unter dem Einflusse der _Junta_. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Untersttzung durch eine Gruppe von jngeren Anwlten und Schriftstellern, die es sich zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den Zeitungen zu vertreten. Der Hauptgegenstand der Thtigkeit war die Organisierung einer Bewegung gegen das _Master and Servant Law_, dessen Bestimmungen aus der in den Worten ausgedrckten Auffassung des Verhltnisses von Herren zu ihren Dienern entsprangen und die grte Rechtsungleichheit enthielten. So wurde der Arbeiter, der vorstzlich seinen Vertrag brach, mit Gefngnis bis zu drei Monaten bestraft, whrend der Arbeitgeber nur auf Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren zulssig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, whrend der erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkrlich sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen Versammlung des Glasgower _trade council_ wurde nachgewiesen, da in einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft waren. Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsfhrer $Macdonald$ und $Campbell$ trat im Mai 1864 in London eine $Konferenz$ von Vertretern der _trade unions_ zusammen, die als erste gemeinsame Beratung besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde berall eine Bewegung gegen das verhate Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte, da 1867 ein neuer _Master and Servant Act_ (30 u. 31 _Vict. c._ 141) erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte. Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die _trade unions_ zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das Dokument bei den letzten groen Kmpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung, dem $_Lockout_$, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, da die _trade unions_ im Juni 1866 eine $Konferenz$ nach $Sheffield$ beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe Schutzmaregeln zu ersinnen. Man begrndete die $_united kingdom alliance of organised trades_$, die aber, ohne wesentliche Erfolge erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflste, nachdem die Frage, welche Flle im Gegensatz zum Streik als _Lockout_ zu behandeln und demgem zu untersttzen seien, zu steten Streitigkeiten gefhrt hatte. Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben ffentliche Anklagen gegen den Terrorismus der _trade unions_, und die heute blichen Angriffe gegen die gewissenlosen Mnner, die, ein nichtsthuerisches Leben fhrend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine groe Rolle. Den Funken ins Pulverfa warf ein Vorgang in $Sheffield$, wo im Hause eines Arbeiters eine Bchse Schiepulver eine Explosion hervorrief, von der man behauptete, da sie ein beabsichtigtes $Attentat$ darstelle, indem man sich zugleich auf Vorgnge hnlicher Art bezog, die gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer grndlichen Untersuchung des Treibens der _trade unions_, und diese selbst schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, da es sich um Vorgnge von rein rtlicher Bedeutung handele, fr die die Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden knnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte $knigliche Kommission$ erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die sich nicht auf die Vorgnge in Sheffield beschrnken, sondern sich auf alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthtigkeiten erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze Thtigkeit der _trade unions_ umfassen sollte. Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden war, da der oberste Gerichtshof (_Queens Bench_) in einer Entscheidung im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die Gewerkschaften keine Prozefhigkeit, also insbesondere nicht das Recht hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch war das Vermgen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben. $Applegarth$ berief deshalb Ende Januar 1867 nach $London$ eine $Konferenz der amalgamierten Berufe$, die im wesentlichen aus den Mitgliedern der _Junta_ und einigen ihnen nahestehenden Freunden bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der _trade union_-Bewegung fungierte. Eine wirksame Untersttzung leisteten auch in dieser schweren Zeit die bereits erwhnten Christlichen Sozialisten insbesondere $Frederic Harrison$ und der Professor $Beesly$. $Webb$[9] uern sich dahin: Es wrde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der Stunde der Not geleistet haben, zu bertreiben. Untersttzt wurden die Bestrebungen der _trade unions_ auch durch die im Jahre 1850 gegrndete $Gesellschaft zur Frderung der Staatswissenschaften$, die 1860 einen aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschu zur Untersuchung der Thtigkeit der _trade unions_ einsetzte. [9] A. a. O. S. 216. Die Verhandlungen vor der $kniglichen Kommission$ bedeuteten einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest, da selbst in Sheffield vier Fnftel der dortigen Vereine sich an keinerlei Gewaltthtigkeiten beteiligt htten, diese vielmehr ganz berwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien. Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die Seite der _trade unions_, insbesondere versuchte er darzulegen, da derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen konomischen Vorteil brchten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehrde gesetzliche Anerkennung zu gewhren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung von Bestimmungen ber die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stckarbeit und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Untersttzung in Streikfllen. Whrend das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschrnkten, von dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission fr die Zukunft, nur solche Vereine fr ungesetzlich zu erklren, die geschaffen wrden, um Handlungen zu vollfhren, die einen Kontraktbruch enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person zusammen zu arbeiten. Die $Minderheit der Kommission$ ging in dem von ihr erstatteten Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der fr die nchste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der Gewerkschaften bildet, da keine von einem Arbeiter begangene Handlung strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von einem Anderen begangen werde, und da keine von einer Verbindung von Arbeitern ausgefhrte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde. Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in der Stellungnahme der ffentlichen Meinung gegenber den _trade unions_, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse wiederspiegelt. Auch groe Unternehmer, wie $Brassey$, uerten sich ffentlich dahin, da die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter einwirkten, und da ihre Thtigkeit die Kosten der Produktion nicht erhhe, sondern vermindere. Die Fhrer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869 arbeitete der christlich-soziale $Harrison$ einen Gesetzentwurf aus, den die Parlamentsmitglieder $Hughes$ und $Mundella$ im Parlamente einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte, erklrte doch die Regierung sich bereit, im nchsten Jahre ihrerseits ein Gesetz vorzulegen. In der That brachte sie im Jahre 1871 einen $Gesetzentwurf$ ein, durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit sie sich auf ihre angebliche Beschrnkung der Freiheit des Gewerbes bezogen, knftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das $Recht der Registrierung$ haben, sobald seine Statuten nicht gegen das Strafgesetz verstieen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern, als den Wnschen der _trade unions_ zu weit entgegenkommend, wtend angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche fr die letzteren sehr bedenklich waren: Es sollte nmlich jede Gewaltanwendung, Drohung oder Belstigung, die zu dem Zwecke verbt wurde, auf die Unternehmer oder Arbeiter einen Zwang auszuben, streng bestraft werden. Die unbestimmten Ausdrcke der frheren Gesetze, wie belstigen, hemmen, drohen, einschchtern waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschlieen, war ausdrcklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsfhrer nicht verfehlten, alle Flle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu groen Hrten gefhrt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen protestierten, da irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei, dies dadurch werden solle, da sie zur Frderung der Arbeiterinteressen vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als da sie die Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine unter dem Namen $_Trade Unions Act_$ die Gewerkschaften legalisierte, whrend der andere unter dem Titel $_Criminal Law Amendment Bill_$ sich als eine Ergnzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide Gesetze wurden 1871 erlassen. Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt hervorgerufen wurde, fhrte brigens zu einer wichtigen Neugestaltung der gewerkschaftlichen Organisation, nmlich zu der Schaffung jhrlich wiederkehrender allgemeiner $Gewerkschaftskongresse$. Dieselben haben ihren Ursprung genommen von den _trades councils_. Wir haben bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield abgehaltenen Konferenzen erwhnt, die gewissermaen als Vorlufer zu betrachten sind. Aber der Gedanke, jhrlich wiederkehrende Kongresse zu berufen, ging aus von den _trades councils_ von Manchester und Salford, die im April 1868 ein Cirkular erlieen, durch das sie alle bestehenden _trade unions_ zu einem Pfingsten 1868 in $Manchester$ abzuhaltenden Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von 118000 Mitgliedern besucht und bestimmte $Birmingham$ als Ort des im folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August 1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das spter so wichtig gewordene $parlamentarische Komitee$ eingesetzt. Aber whrend diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongre in Manchester nahm auer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden $Potter$ kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren freilich $George Howell$ und $Odger$ zugegen, weigerten sich aber, in das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen wurde, den nchsten Kongre 1870 in London abzuhalten, unterlieen es doch die Londoner Fhrer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so bildet der im Mrz 1871 in $London$ abgehaltene Kongre den ersten, an dem die eigentlichen Fhrer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung erhielt auch uerlich dadurch seinen Ausdruck, da die im Januar 1867 begrndete Konferenz der amalgamierten Berufe sich im September 1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflste, indem die Fhrer $Applegarth$, $Allam$, $Powell$, $Odger$ u. a. in das letztere eintraten. Den hauptschlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thtigkeit bildet in den nchsten vier Jahren die Bewegung fr Abschaffung der _Criminal Law Amendement Bill_. Man berief sich insbesondere auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrcke und die Ungerechtigkeit, da entsprechende Maregeln der Unternehmer, wie schwarze Listen und Fhrungszeichen, nicht strafbar waren, und nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des Gesetzes mit 12 Monaten Gefngnis bestraft waren, stellte man berall die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kmpfe bezglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen. Der Kongre von $Sheffield$ 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter vertreten waren, zeigt uns den Einflu der hervorgerufenen Entrstung auf das Wachstum der Gewerkschaften. Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die fr das Jahr 1874 bevorstehenden $Parlamentswahlen$, indem man berall den Kandidaten der beiden groen Parteien die Frage nach ihrer Stellung zu jener Forderung vorlegte. Whrend nun die Liberalen sich durchaus ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hlfe der letzteren, einen entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die _Labour representation league_ hatte schon 1869 mit der Aufstellung $Odgers$ den ersten Versuch dieser Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei durchzusetzen, so da $Alexander Macdonald$ und $Thomas Burt$ als erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen. Die konservative Regierung lste denn auch ihr Wort ein, und so wurde 1875 die $_Criminal Law Amendement Bill_$ widerrufen und durch den $_Conspiracy and Property Protection Act_$ (38 u. 39 _Vict. c._ 86) ersetzt. Ebenso wurde das $_Master and Servant Law_$ gnzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der $_Employers and Workmen Act_$ (38 u. 39 _Vict. c._ 90), der schon durch ihren Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrcke: Herr und Diener durch Unternehmer und Arbeiter, die vernderte Grundauffassung anzeigt und den Gedanken von zwei selbstndigen und gleichberechtigten Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefngnisstrafe soll nur den treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er wei oder Grund hat, anzunehmen, da die wahrscheinliche Folge seiner Handlungsweise die ist, da Menschenleben gefhrdet oder schwere krperliche Verletzungen verursacht werden oder da wertvolles Eigentum der Zerstrung oder schweren Beschdigung ausgesetzt wird, das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren Begriffe Zwang und Belstigung wurden beseitigt und die Anwendung von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt. Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verbung durch einen Einzelnen und ohne Rcksicht auf die Stellung als Arbeiter strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulssigkeit der neuen wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nmlich den Arbeitsvertrag nicht mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen. Man darf sich jedoch durch diese ueren Erfolge nicht darber tuschen lassen, da innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte, hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der Bewegung einen ueren Ansto gab, aber sobald er nachlie, machte sich jener Umstand geltend und fhrte insbesondere Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu einer Krisis, die nur deshalb nicht in hherem Mae verhngnisvoll wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der Arbeiterwelt erlangt hatte. Wir haben oben die Vorzge der Mnner wie $Applegarth$ und $Allam$ gewrdigt, aber auch ihre Mngel nicht verschwiegen. War damals vor allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des Charakters und Soliditt der Geschftsfhrung beruhende ffentliche Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit dem Uebermae der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhngende Mangel an Initiative immer schrfer hervor, und so gro die Autoritt der alten Fhrer war, so wurden doch die Klagen ber ihren reaktionren Standpunkt immer lebhafter und fhrten zu wesentlichen Verschiebungen, deren wichtigste $die Verlegung des Schwerpunktes von London in die Provinz$ war. Die $Junta$, die so lange die Fhrerschaft gehabt hatte, $lste sich auf$. $Applegarth$ hatte schon 1871 sein Amt als Sekretr niedergelegt. $Allam$ starb 1874. $Odger$ trat aus der Gewerkschaftsbewegung zurck und widmete sich mehr der allgemeinen Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblhen von zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine waren die $Kohlenarbeiter$, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast vollstndig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwhnten Fhrer $Macdonald$ einen auerordentlichen Aufschwung nahmen und auf dem vom 9.-14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenber, aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die auerordentliche Hhe von 200000. Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die $Baumwollarbeiter$, die seit 1853 eine amalgamierte Association besaen, aber erst seit 1869, insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretrs $Thomas Birtwistle$, in den Vordergrund der Bewegung traten. Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen fr das wichtigste der Arbeiterinteressen, die $Lohnfrage$. Die eine dieser Auffassungen ist niedergelegt in dem System der $gleitenden Skala$ (_sliding scale_) und beruht auf dem Grundgedanken, da der Lohn sich dem Preise des Produktes anzuschlieen habe, soda er mit ihm steigt und fllt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der Berechnung, die ein solches Ma von Studium erforderten, da man fr den Sekretr ein besonderes Examen hierber einfhren mute. Dieser Grundanschauung stellte $Macdonald$ die entgegengesetzte gegenber, da unter allen Umstnden ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung des Arbeiters ermglichender Lohnsatz (_fair wage_) zu zahlen sei, der seinerseits ein fr den Preis bestimmender Faktor sein msse. Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und die Textilarbeiter beschrnkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich zog, war die Stellung zu dem $Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung in die Fragen der Arbeiterinteressen$, ein Punkt, der sich am schrfsten zuspitzte in der Ordnung der $Arbeitsdauer$. Whrend die eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschlo, wollte die andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag. Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verstndigte, beschrnkte die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen Maximalarbeitstag fr Mnner, in der Erwartung, da diese doch mittelbar durch jene beeinflut werden wrde. Aber noch schrfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen hervor hinsichtlich der beiden groen Aufgaben der Gewerkschaften, nmlich einerseits der Untersttzung in den Notfllen des Lebens und andererseits der Erkmpfung gnstigerer Arbeitsbedingungen. Gewi stehen beide Richtungen, die $Hlfskassenthtigkeit$ und die $gewerkschaftliche$ im engeren Sinne, nicht in dem Verhltnisse, da die eine die andere ausschlsse[10], aber offenbar ist es mglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die alten Verbnde, die unter der Leitung von Mnnern wie $Applegarth$ und $Allam$ gro geworden waren, gingen in der Wertschtzung der Hlfskassenpolitik so weit, da sie in der That die gewerkschaftliche Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenber den Unternehmern, in unangemessener Weise zurcktreten lieen. Dieses Ueberwiegen der Untersttzungsthtigkeit fhrte endlich zu einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen Grundanschauung erkennen lt. Es ist fr eine Hlfskasse natrlich, da sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des $Risikos$ in den Vordergrund rcken mu, da sie schlechte Risiken vermeidet und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze berhaupt nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beitrge gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rcksicht steht der Gesichtspunkt der $Solidaritt$ und der Zweck, mglichst alle Angehrigen des Berufes zu vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Fhrte deshalb schon dieser Hlfskassenstandpunkt der alten groen Verbnde zu einer Politik der $Absonderung$, so war es nur ein weiterer Schritt, da dieselben nicht jedem Berufsangehrigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten, die ein gewisses Ma von Leistungsfhigkeit boten und demgem einen $bestimmten Lohnsatz verdienten$. Damit war in der That der Grundsatz der Teilung der Arbeiterschaft in eine hhere und eine niedere Schicht, eine Aristokratie und eine rckstndige Masse, ausgesprochen. [10] $Webb$, a. a. O., S. 270. Fhrte nun der Verlust der Fhrerstellung der Hauptstadt mit Rcksicht darauf, da keine einzelne der Provinzialstdte eine solche erlangte, zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die bezeichnete aristokratische Politik der groen Verbnde den Anla, da selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff, die hufig sogar zu Reibereien und Kmpfen fhrte. Streitigkeiten der einzelnen Gewerbe untereinander ber ihre Abgrenzung, hnlich denen der alten Znfte, fllen die Protokolle der damaligen Gewerkschaftskongresse. Wir knnen also die etwa 1876 einsetzende und bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus bezeichnen als diejenige des $Partikularismus$ und der Sonderpolitik, die notwendig eine Schwchung der ganzen Bewegung mit sich brachte. Demgem ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine Rckgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Lhne. Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871 zurck, und auf dem Kongre in London im Jahre 1881 waren nur 463899 Gewerkschaftler vertreten. Einer besonderen Erwhnung bedarf die in diese Zeit fallende $Landarbeiterbewegung$, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja nur natrlich, da, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht zurckbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber fhrte in Anlehnung an einen am 11. Mrz 1872 ausgebrochenen Streik von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Grndung einer $Nationalen Landarbeiter-Union$, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder zhlte. Aber obgleich die Bewegung in $Josef Arch$ einen talentvollen Fhrer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Untersttzung fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend Mitglieder zurckgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen. Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der $weiblichen Arbeiter$ wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen, insbesondere von $Emma Patterson$, der Frau eines Tischlers, die, nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurckgekehrt war, im April 1874 in den _Labour News_ einen Aufruf erlie, in dem sie die Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies. Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste Sitzung hielt und die _Womens Protective and Provident League_ begrndete. Abweichend von dem ursprnglichen Plane von Mrs. Patterson, einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschlo man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren. Die League, die spter den Namen _Womens trade union provident league_ annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000 Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein hnlicher Verein unter dem Namen _National Union of Working Women_ mit gleichen Zielen zur Seite. Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der Frauen selbst und der Abneigung der ffentlichen Meinung, sondern auch mit dem Widerstande der _trade unions_ zu kmpfen, die auf dem alten brgerlichen Standpunkte standen, da die Frau ins Haus gehre. Spter drang jedoch die Einsicht durch, da die Organisation der Arbeiterinnen in dem eignen Interesse der Mnner liege, und so beschlo der Kongre von Dundee 1889 ausdrcklich, dieselbe zu untersttzen. Die Periode von 1875-1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt, eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflsung und Schwche. Die Fhrer, die an die Stelle der alten Mitglieder der Junta getreten waren, insbesondere $Henry Broadhurst$, $John Burnett$, $Prior$ und $George Shipton$, bernahmen von ihren Vorgngern die Politik der Bedchtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten grundstzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloen Auseinandersetzungen persnlicher Art unter den Mitgliedern. In allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die grte Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst herrschte vllige Ruhe; man whlte in der Regel dieselben Mitglieder wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als Unterstaatssekretr in das Ministerium des Innern berufen und durch Shipton ersetzt wurde. Die einzige Angelegenheit von grerer Bedeutung, die in dieser Periode von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der $Haftpflicht der Unternehmer bei Unfllen$. Nach dem gemeinen Rechte in England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thtigkeit verschuldet haben. Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme fr die Arbeitsgemeinschaft, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch ist die Entschdigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fllen ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang, im Jahre 1880 ein Gesetz (_Act. 43 u. 44 Vict. c. 52_) durchzubringen, welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern das $_contracting out_$ gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war, die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschlieen, wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch welches die ganze Bestimmung ber die Arbeitsgemeinschaft beseitigt und der Arbeiter jedem anderen Staatsbrger gleichgestellt, auch das _contracting out_ fr unwirksam erklrt wurde; doch scheiterte die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der Angelegenheit noch heute nicht erzielt. Im brigen verhielten sich die _trade unions_ gegen alle Vorschlge, die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Lnder bewegten, vllig ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Antrge hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Mnner mit groer Mehrheit verworfen. Dagegen erwrmte man sich fr die Schaffung von buerlichen Stellen und eines eignen Hauses fr jeden Arbeiter, sowie die Grndung von Produktivgenossenschaften, whrend man jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundstzlich verwarf. Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus vllig in das Fahrwasser des brgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen Standpunkte als Fortschritte zu begrende Maregeln sind lediglich der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der _trade unions_ zuzuschreiben. Dazu gehrt z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend uerte, aber mit der Bemerkung, da das Gesetz fr die organisierten Arbeiter nicht notwendig sei. In derselben Weise erklrte man 1877 hinsichtlich einer Verschrfung des Druckverbotes kein Bedrfnis anerkennen zu knnen, und erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen. Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in die Jahre 1880-1883 fallende ganz ungewhnliche Verbreitung des Buches: Fortschritt und Armut von dem Amerikaner $Henry George$ mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in die Geister geworfen und zum Nachdenken darber angeregt, ob nicht in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund fr die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei. Der Hinweis darauf, da die ungemeine Steigerung der Produktion und des Gtervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen Bevlkerungsklassen zu gute kommen msse, whrend er bis jetzt wegen Mangels angemessener Verteilung nur zu jhem Wechsel von Perioden des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anla gebe, fhrte dazu, $sozialistische Anschauungen$, deren Verbreitung frher vergeblich versucht war, dem Verstndnisse nher zu bringen. Im Zusammenhang hiermit steht die Thtigkeit der $_Fabian Society_$, die 1883 gegrndet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer _Fabian Essays in Socialism_ und _Fabian Tractats_ sowie durch Tausende von Vortrgen einen weitgehenden Einflu auf die ffentliche Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen gemigten Sozialismus, den sie nicht pltzlich und gewaltsam, sondern schrittweise und allmhlich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in dem von _Fabius cunctator_ entnommenen Namen andeuten will. Untersttzung fanden die theoretischen Errterungen durch statistische Erhebungen ber die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb sich in dieser Beziehung ein reicher Grokaufmann, $Charles Booth$, der 1886 eine systematische Untersuchung ber die Verhltnisse in London einleitete, aus der sich ergab, da 1-1/4 Millionen Menschen unter die von ihm gezogene Linie der Armut fielen, da 32% der Bevlkerung der Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur die Entwickelung zu hherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfhigkeit ausschlo. So war der Boden vorbereitet, da neben den $beiden bisherigen gewerkschaftlichen Richtungen$, von denen die eine die $Hlfskassenthtigkeit$, die andere den Kampf um $bessere Arbeitsbedingungen$ in den Vordergrund stellte, sich eine $dritte$ entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die $Ordnung des Arbeitsverhltnisses durch staatliche Maregeln$ vorlegte, die sich im brigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus bis zum reinen Kollektivismus und der Anhngerschaft der Marxistischen Sozialdemokratie. Einen bedeutenden Einflu auf diese Entwickelung haben vor allem zwei Mnner gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade fr die Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nmlich: $Burns$ und $Mann$. $John Burns$, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als Lehrling in einer Maschinenfabrik an ffentlichen Versammlungen, trat dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die Dauer einer Beschftigung in Westafrika zum grndlichen Studium der Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der _socialdemocratic federation_, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter in dem unten zu erwhnenden groen Streik ihre Erfolge. Bei den Wahlen 1892 wurde er fr Battersea in das Parlament gewhlt und auf dem Trade-Unions-Kongre von 1893 wurde er Vorsitzender des parlamentarischen Komitees. Auch $Tom Mann$, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem er sich insbesondere an den $George$'schen Schriften gebildet und 1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen Verhltnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied der _socialdemocratic federation_ und gab zu Gunsten seiner Agitationsthtigkeit seinen brgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an den groen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend beteiligt und wurde demnchst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der letzteren. 1891 wurde er in die knigliche Kommission zur Untersuchung der Arbeiterverhltnisse berufen; 1894 wurde er Sekretr der neugebildeten unabhngigen Arbeiterpartei. Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingefhrt wurde und die Begrndung einer neuen Periode bedeutet, waren die $ungelernten Arbeiter$, die von den alten _trade unions_ grundstzlich ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der Befreiung begrten. Fr sie war nicht allein die Hlfskassenpolitik unverwendbar, da sie bei ihren geringen Lhnen nicht imstande waren, erhebliche Beitrge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb deshalb nichts brig, als sich an die $Hlfe des Staates$ zu wenden. Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu groen Tumulten kam. Die deshalb gegen die Fhrer $Hyndman$, $Burns$, $Champion$ und $Williams$ wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen fhrten jedoch zu Freisprechungen. Hieran schlo sich dann die $Periode der groen Streiks$. Eingeleitet wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen Ausstand von 672 $Zndholz-Fabrikmdchen$ in London, die, von Frau $Annie Besant$ ins Leben gerufen, eine so allseitige Untersttzung im Publikum fand, da unter dem Drucke der ffentlichen Meinung die Unternehmer nachgeben und Abhlfe schaffen muten. Dieser Sieg bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhltnisse. Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Krfte der streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen einen Erfolg erzielt ohne Hlfsmittel und ohne Organisation, nicht aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten Bevlkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umstnden auch fr die ungelernten Arbeiter eine Besserung mglich. Nachfolge fand das Vorgehen der Zndholzarbeiterinnen bei den Londoner $Gasarbeitern$, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen Arbeitsleute (_Gas workers and general labourers' union_) grndeten und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden, verbunden mit einer kleinen Lohnerhhung, erreichten. Aber den Hhepunkt der Bewegung bildet der groe $Dockarbeiterstreik$. Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe im Londoner Hafen ist naturgem eine sehr ungleichmige, da sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog. Zufallsarbeiter (_Casuals_) durch diejenigen ergnzen, die sich arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drngen, um bei einer sich bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschftigung erhalten. Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge des Ueberangebotes sind auch die Lhne auf das uerste gedrckt, und auerdem fhrt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer groen moralischen Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten die Londoner Sozialisten ihre Frsorge, indem sie eine Organisation derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem _South West India Dock_ zum Ausbruche, der sich unter Fhrung von $Ben Tillet$ (der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von $John Burns$ und $Tom Mann$, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nrdlich der Themse ausbreitete. Auch die beiden groen Vereine der Stauer traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer weiteren Woche alle am Themseufer beschftigten Arbeiter dem Streik angeschlossen, der ber vier Wochen hindurch den grten Hafen der Welt vllig lahm legte. Ein frmlicher Enthusiasmus fr die Streikenden bemchtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so da nicht weniger als 48736 Pfund zur Untersttzung eingingen, und unter dem Drucke der ffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal $Manning$, alle Forderungen der Arbeiter, die in der Erhhung des Lohnes auf 6 Pence fr die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der Stckarbeit, Mehrvergtung fr Ueberzeit und Mindestanstellung auf vier Stunden bestanden, durchzusetzen. Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf 200000 belief. An die beiden groen Flutwellen in dem englischen Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte angeschlossen. Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei den alten. Geringe Beitrge bei groen Mitgliederbestnden bedingten schon fr sich allein die Ablehnung der Untersttzungspolitik; umsomehr mute deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als hauptschlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit und die Beseitigung der Sonntagsarbeit. Naturgem bte dieser $Neue Unionismus$ erheblichen Einflu auch auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehrten, und zwar nach zwei Seiten, nmlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische Propaganda in England zunchst wenig Boden gefunden, so war sie doch gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem Sprunge, grere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der _Justice_, und zwar in den Jahrgngen 1884-1889 und in den Verffentlichungen der $_socialdemocratic federation_$ finden wir starke Anklnge an $R. Owen$ und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller Arbeiter ohne Unterschied und in allen Lndern der Welt zu einem einzigen groen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller Produktionsmittel wird unter ausdrcklicher Anlehnung an $Owen$ gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrcklich empfohlen oder mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem Verhalten der besitzenden Klassen abhngen werde. Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionren in konstitutionelle Kanle leitete[11]. Der Plan, die Arbeiter aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mrderische Monopol der Minderheit zu vereinigen, wird mit dem Aufschwunge der politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte fr einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur, um auch alsbald als unausfhrbar aufgegeben zu werden. Als die neuen Fhrer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenber wirklich Stellung zu nehmen hatten, lie man die speziell Owenschen Merkmale der sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12]. [11] $Webb$, a. a. O., S. 352. [12] $Webb$, a. a. O. $Burns$ wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewhlt und mute sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der Unmglichkeit der sozialistischen Plne berzeugen. Es kann deshalb nicht berraschen, da sowohl er als $Tom Mann$ der $_socialdemocratic federation_$ den $Rcken kehrten$, wofr sie von deren Anhngern mit den heftigsten Angriffen berhuft wurden. Als die neuen Unionisten abtrnnig wurden, hrte der revolutionre Sozialismus auf, um sich zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda fr den Kampf um gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen sozialistischen Bewegung[13]. [13] $Webb$, a. a. O., S. 353. Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus, dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden fr sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm $Adam Weiler$, ein Freund von $Marx$, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschrnkung der Arbeitszeit der Mnner eine Rede hielt und im folgenden Jahre einen Antrag zu Gunsten der $Nationalisierung des Grund und Bodens$ einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen. Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn in den nchsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt. Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in $Swansea$ der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888 in $Bradford$ sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Hinsichtlich der $gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer$ gelangte $Weiler$ noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde, Schritte zu thun, um fr alle Arbeiter im Dienste ffentlicher Behrden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten ausgestattet seien, die gesetzliche Beschrnkung der Arbeitsdauer auf 8 Stunden herbeizufhren. Da der Beschlu nur bei geringer Beteiligung gefat war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunchst ebenso zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des Grund und Bodens. Aber die auf Beschlu der beiden folgenden Kongresse vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, da der Gedanke selbst in solchen Unionen der herrschende geworden war, die frher durchaus gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, da die bisherige Zulssigkeit der Ueberstunden dahin gefhrt hatte, den Neunstundentag zu einer Illusion zu machen, indem ber die Hlfte der Arbeiter Ueberschichten hatte. Unter den $Bergarbeitern$ fhrte diese Frage zu einer $Spaltung$ und einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland und Durham auf der einen und den brigen auf der andern Seite, indem die ersteren die gesetzliche Beschrnkung der Arbeitsdauer selbst fr Knaben ablehnten, whrend die letzteren sie befrworteten. Die Leitung der $_National-Union_$ war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode $Macdonalds$ in die Hnde der Fhrer von Northumberland gefallen und hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekmpfung der gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, da, nachdem der Streit auf den jhrlichen Bergarbeiterkongressen von 1885-1888 mit steigender Erbitterung gefhrt war, auf einer im September 1888 in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der $Fderation der Bergarbeiter$ (_miners federation_) gegrndet wurde, der sich allmhlich alle Bezirke auer Northumberland und Durham anschloen. Im Jahr 1893 zhlt die Frderation bereits ber 200000 Mitglieder und ist damit die strkste aller bestehender Unionen geworden. Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der $internationalen Kongresse$, die insofern mit der Stellung zum Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festlndischen Sozialdemokratie keine Berhrung haben wollten und deshalb jenen Gedanken bekmpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische Komitee nur ungern und auf ausdrcklichen Beschlu des Kongresses die beiden internationalen Zusammenknfte in Paris[14] beschickt. Den Beschlu, 1887 nach London einen Kongre zu berufen, hatte es einfach unausgefhrt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu berwinden, so da 1888 ein internationaler Kongre in London abgehalten wurde, wobei das Komitee nur die Beschrnkung durchgesetzt hatte, da von demselben die deutsche Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte. [14] Siehe unten. Unter diesen Umstnden wurde die Stellung der alten Fhrer und insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine alten Forderungen mute es, da sie den Anschauungen der Mehrheit der Kongresse widersprachen, Schritt fr Schritt fallen lassen, whrend es sich auf der anderen Seite strubte, dafr die neuen an die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den Jahren 1884-1894 eine erfolgreiche Thtigkeit zu verzeichnen ist, besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung gerechter Lhne (_fair wages_), indem man die staatlichen und stdtischen Behrden zu veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben, da an die Arbeiter die von den _trade unions_ anerkannten Lhne gezahlt wrden. Allmhlich ist dies in dem Mae gelungen, da 1894 bereits 150 stdtische Behrden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den staatlichen Behrden ist dies durch einen Parlamentsbeschlu vom Jahre 1895 ausdrcklich zur Pflicht gemacht. Trotzdem wurde der Gegensatz immer schrfer und wrde bereits 1889 auf dem Kongresse in $Dundee$ zu einem Sturze des parlamentarischen Komitees gefhrt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht htten, die Gegner in gehssiger Weise persnlich anzugreifen, wodurch sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, da der Kongre mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete. Aber schon das nchste Jahr brachte in $Liverpool$ den Umschwung. Der eigene Verein von $Henry Broadhurst$ hatte sich fr den Achtstundentag erklrt, und nachdem auch der Kongre mit 193 gegen 155 Stimmen sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah $Broadhurst$ sich gezwungen, seine Stellung als Sekretr des parlamentarischen Komitees niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde $Fenwick$, der Vertreter der Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhnger der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht so schroff gegenberstand, wie $Broadhurst$. Auch $Shipton$ erklrte seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongre von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen Anschauungen, wie der von $Dundee$ eine Niederlage derselben gewesen war. [15] Spter hat auch $Broadhurst$ sich zu dem Grundsatze des Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das parlamentarische Komitee gewhlt. Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in $Newcastle$ den gefaten Beschlu ganz wesentlich eingeschrnkt, indem man die Ausnahme beifgte, da der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle, wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892 auf dem Kongresse von $Glasgow$ mit berwltigender Mehrheit und 1893 in $Belfast$ mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung ist in allen Kriegs- und Marinewerksttten der achtstndige Arbeitstag eingefhrt, und es ist wahrscheinlich, da diese Einrichtung immer mehr Nachahmung finden wird. Ganz hnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen sozialistischen Grundforderung, nmlich der $Ersetzung der Privatproduktion durch die kollektive$. Wie schon erwhnt, hatte 1888 der Kongre von $Bradford$ die Verstaatlichung des Grund und Bodens gefordert, aber erst in $Belfast$ wurde dies auf alle Mittel der Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen 97 Stimmen gefaten Beschlu, nur solche Kandidaten zu untersttzen, die fr diesen Programmpunkt eintrten. Dieser Beschlu wurde am 6. September 1894 in $Norwich$ mit 219 gegen 61 Stimmen besttigt. Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den leitenden Personen entsprochen. Whrend 1893 $Fenwich$ trotz seines antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretr nochmals wiedergewhlt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann besa, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle den Bergmann $Samuel Woods$ gewhlt, der den Sozialisten wesentlich nher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der Produktionsmittel ist, aber fr den gesetzlichen Achtstundentag eintritt. Der ausgesprochene Sozialist $Tom Mann$ unterlag mit einer starken Minderheit. Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in $Cardiff$ abgehaltenen Kongresse ist nun aber ein Rckschlag erfolgt, der sich aus der, durch Rckgang der neuen G.-V., der ungelernten, insbesondere der Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklrt. Der parlamentarische Ausschu hatte bereits eine Reihe von Vernderungen der Geschftsordnung beschlossen, die der lteren Richtung im Verhltnis zu der jngeren ein Uebergewicht verschaffen muten, nmlich, da nur solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie vertreten, auch thatschlich ausben oder Beamte einer Organisation sind, da ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und da die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter, sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen war das Stimmenverhltnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357 zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die $Verstaatlichung$ nicht fr alle Produktionsmittel, sondern nur fr den Grund und Boden, die Bergschtze und die Eisenbahnen und daneben die $Kommunalisierung$ der Werft- und Hfenbetriebe zu fordern. Allerdings wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des Kongresses fr ihren Kampf gegen die Behrden auszusprechen und gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in den parlamentarischen Ausschu nur zwei Sozialisten ($Thorne$ und $Wilson$) gewhlt. Als Sekretr wurde $Samuel Woods$ wiedergewhlt. Diese antisozialistische Strmung ist auf dem Kongresse in $Edinburgh$ (7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke gelangt. Zunchst machte sich dies geltend bei der Beratung des von dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der sich ber den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongre in London[16], den ersten, auf den die _trade unions_ gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin uerte, da man zwar ber die Ntzlichkeit derartiger Kongresse kein Urteil fllen wolle, da man aber doch fragen drfe, ob es angesichts der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, fr die _trade unions_ eine weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art zu identifizieren. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag, diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Anhngern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen abgelehnt. [16] Vergl. unten. Ein anderer Antrag von $Ben Tillet$, der dahin ging, da zuknftige $internationale Kongresse$ nur aus wirklichen (_bona fide_) Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und da die Vertretung nach der Ordnung der _trade unions_-Kongresse geregelt werden solle, richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der Antragsteller selbst als ein gemigter Sozialist gilt, bedeutet aber doch die Ausschlieung der politischen Parteien als solcher und insbesondere der Parteifhrer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit 172 gegen 11 Stimmen angenommen. Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum $Kollektivismus$. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende Erklrung: Der Kongre ist der Ansicht, da den Interessen der Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-, Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt den parlamentarischen Ausschu, einen dahin gehenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und alsbald einzubringen. Demgegenber beantragte die Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: Der Kongre beschliet, die auf dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution von $Keir Hardie$ aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu setzen: Der Kongre ist der Ansicht, da es zur Aufrechterhaltung der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden, die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, knstliche Licht und alle Straenbahnen zu kommunalisieren. Dadurch, da dieser Antrag die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich in ausdrcklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern auf Grund und Boden beschrnken wollte. Nun erklrte freilich der Vorsitzende des Kongresses es formell fr unzulssig, den frheren Beschlu aufzuheben, da jeder Kongre fr sich souvern sei und nur die Aufgabe habe, fr das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin, da der Kongre den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine Ablehnung des frheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhltnis keinen Anhaltspunkt fr das beiderseitige Strkeverhltnis, da einerseits auch Sozialisten fr den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehrten, aber der Beschlu war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17]. [17] Auch in dem strksten der englischen Gewerkvereine, nmlich der schon erwhnten neuen Union der Bergarbeiter (_miners federation_), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die ltere und die jngere Richtung sich am schrfsten bekmpfen, hat auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete vertreten waren, die gemigte Richtung den Sieg gewonnen, indem der Antrag der Abteilung Schottland, sich fr Verstaatlichung aller Produktionsmittel zu erklren, abgelehnt und statt dessen der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: Die Federation erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie fr absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke, Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu verstaatlichen. Die Forderung des gesetzlichen achtstndigen Arbeitstages wurde mit 211 gegen 34 Stimmen wiederholt. Auerdem wurden Beschlsse gefat zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes fr alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge, des Verbotes der Nachtarbeit fr Personen unter 18 Jahren und einer allgemeinen Amnestie fr alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten. Ein Fonds fr politische Wahlen wurde mit groer Mehrheit abgelehnt. Infolge eines Telegramms des Prsidenten der amerikanischen _federation of labour_ $Samuel Gomper$'s wurde beschlossen, die einzelnen Gewerkschaften darber zu befragen, ob sie geneigt wren, im Jahre 1898 einen $internationalen Gewerkschaftskongre$ abzuhalten. Fr den amerikanischen Gewerkschaftskongre wurden zwei Abgesandte gewhlt. Der 30. Kongre wurde vom 6. bis 11. September 1897 in $Birmingham$ abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191 Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhhte Bedeutung durch den groen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die Veranlassung bot, den schon frher fters aufgetauchten, aber niemals zur Ausfhrung gebrachten groen Plan eines einheitlichen $Verbandes aller Gewerkvereine$ von neuem aufzugreifen. In der That wurde der Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschu von 13 Mitgliedern beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem nchsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen Grundzge aber darin bestehen sollten, da der Verband aus regelmigen Beitrgen, die alle Vereine nach Verhltnis ihrer Mitgliederzahl zu leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu untersttzen hat. Zunchst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben. Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der Tagesordnung in Verbindung, nmlich das Verhltnis zu den $Genossenschaften$. Schon seit lngerer Zeit war der Plan errtert, da diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften zu vermeiden, beschlo der Kongre, knftig etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen Schiedsgerichte zu unterbreiten. Der Antrag, den $Achtstundentag$ mit allen Mitteln einzufhren, wurde, wie frher, mit groer Mehrheit (923000 gegen 141000 Stimmen) angenommen; ebenso die $Verstaatlichung$ von Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserlufen und Docks, sowie die $Kommunalisierung$ der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straenbahnen. Hinsichtlich des $Arbeiterschutzes$ forderte man den Ausschlu von aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen 274000 Stimmen. Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongre zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, fr die Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergtung zu fordern. Andere Beschlsse betrafen den Schutz der Wchnerinnen und die Forderung, da im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit fr jedes Kind, je nach seinen Fhigkeiten wissenschaftliche Ausbildung zu erhalten, Ausschlu des Religionsunterrichtes aus der Schule, sowie Speisung smtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch die Schulbehrde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Untersttzung von Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit groer Mehrheit abgelehnt. Der vorstehend erwhnte $Maschinenbauerstreik$ ist ein in der neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes Ereignis, da er einige nhere Angaben verlangt[18]. Er war insofern eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht vllig aufdeckten, so da nach auen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die Unternehmer, die sich ber die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten, beabsichtigten in erster Linie berhaupt diesen zu vernichten, in zweiter Linie wenigstens das frher in langen Kmpfen errungene Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der magebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten auch anfangs diese Forderung auf, lieen sie aber spter fallen, da sie dadurch die ffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die Arbeiterfhrer ihrerseits kmpften insofern unter falscher Flagge, als die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populren Karakters gewhlt war, whrend sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete, wie sich schon daraus ergiebt, da sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte Grund fr den Kampf war wohl, da beide Teile ihre Kraft erproben wollten und dabei die des Gegners unterschtzten. Daneben wirkten gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den vernderten technischen Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsvertrge ergaben, insbesondere spielte eine groe Rolle die Frage, ob an der Maschine auch ungelernte Arbeiter beschftigt werden drften. [18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von $Clement Edwards$ in $Brauns$, Archiv fr soziale Gesetzgebung XII, 626 ff. Nach kleineren Scharmtzeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt dadurch, da der Ausschu der vereinigten Vereine, unter denen die vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000 Mitglieder die weitaus strksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne Lohnermigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26. Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes (_Federated Engineering Employers_) versichert hatten. Dieser war im Juni 1896 dadurch gegrndet, da sich die bis dahin bestehenden vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen Verbande zusammenschlossen, der in der Person des $Oberst Dyer$ einen ungewhnlich geschickten Fhrer hatte. Am 1. Juli trat der Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschlo, falls die Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen Fabriken streiken wrden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurckhalten lieen, so trat die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit antworteten, da auch die brigen 75 % die Arbeit kndigten. Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen, insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar 1897 eine Verstndigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages fallen lassen muten; andererseits wurde von den Unternehmern der Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrcklich anerkannt. Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schdigung der Arbeiter unter Bercksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer lt sich auch nicht annhernd schtzen. Ein Hauptgrund fr den Mierfolg der Arbeiter lag darin, da sich der groe, etwa 180000 Mitglieder zhlende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihlfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, da jetzt nachtrglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird. Der 31. $Gewerkschaftskongre$ ist am 29. August bis 3. September 1898 in $Bristol$ abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mistimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht gengender Untersttzung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, da es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongre einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt. Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafr, da der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die $Vergesellschaftung des Bodens$, sowie $aller Produktions- und Umsatzmittel$ zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern fr den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongrevorsitzenden $O'Grady$, der zu den Neu-Unionisten gehrt, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Erffnungsrede zu der Auffassung, da die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und da man deshalb sich an der $Politik$ beteiligen msse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man msse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten whlen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Auerdem seien Diten fr die Abgeordneten, Einfhrung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern. Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Englnder selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefat, sondern die Beschlsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit ber den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefat, die es nicht im geringsten ausschliet, da die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschrnken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewhlt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjhrigen Beschlu ber Bodenverstaatlichung fr schlechterdings unausfhrbar erklrt hatte. Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, da man der $internationalen Verbindung der Arbeiter$ geneigter war, als frher. Der betreffende Beschlu lautet: Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschlieen, um genauere Informationen ber ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhlt das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbnde mit denen hnlicher Verbnde im Auslande zu veranlassen und, wo es mglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihlfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen. Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlate Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Grndung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine ($_General Federation of Trade Unions_$). Der dort gewhlte Ausschu hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flgel, der in dem Blatte _The Clarion_ seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das $_Clarion-Scheme_$, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes $Arbeiterparlament$ einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in $Manchester$ tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, da man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, fr den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Untersttzung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. fr jedes Mitglied eingezahlt seien. Diese Beschlsse bedeuteten eine Rcksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongre, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongre das _Clarion-Scheme_ verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein $Zentralverband aller Gewerkvereine$ gebildet werden, in dessen Kasse auer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljhrlicher Betrag fr jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beluft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehrt. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Untersttzung von 2-1/2 bezw. 5 Mk. wchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gtliche Verstndigung insbesondere Schiedsgerichte oder stndige Einigungsmter beigelegt und Streiks nur dann untersttzt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehrt. Aber obgleich der Kongre so grundstzlich die Grndung beschlo, so glaubte man doch zur entgltigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die ntige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongre fr diesen Zweck einzuberufen. Die brigen Beschlsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, da Armenuntersttzung nicht den Verlust der brgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikrzte durch den Staat, die Bewilligung von Diten fr die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht fr alle erwachsenen Mnner, Revision des Verschwrungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des _contracting out_ d. h. der vertragsmigen Ausschlieung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, da die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Lhne (_fair wages_) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einfhrung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfllen unterwerfen. Andere Beschlsse forderten das Verbot der Beschftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einfhrung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze. Auf dem Kongresse waren auer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen $Genossenschaften$ (_cooperative societies_) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeifhrung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, da letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, da die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Lhne zahlen und den Achtstundentag einfhren sollten. Bindende Beschlsse wurden nicht gefat. Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen $Gewerkvereinsblattes$, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschftsfhrung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachtrglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. $Maddison$ seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: _The Trade Unionist_ herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekmpft und fr friedliche Verstndigung, sowie fr Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsfhrer dieser Richtung beteiligt. Das Programm, welches die Gewerkvereine fr die nchste Zukunft verfolgen wollen, ist in der Eingabe (_charte_) aufgestellt, welches das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der einzelnen Verbnde eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat, und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklrung vorgelegt werden soll. Es enthlt folgende Forderungen: 1. Erleichterung und Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und Bodens; 3. Diten fr die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere Durchfhrung der _fair-wages_-Resolution; Lohnminimum von wchentlich 24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag fr die Bergleute; 7. amtliche Erhebungen ber Maregelung von Bergleuten wegen ihrer Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz fr Dampfmaschinen- und Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm der Vorwurf erhoben, da es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die weitere Beschrnkung der Kinderarbeit, nicht enthalte. Der in Bristol beschlossene $auerordentliche Gewerkschaftskongre$ hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in $Manchester$ stattgefunden unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine Verstndigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff gegenberstanden, als mehrere grere Verbnde, insbesondere die Bergarbeiter (_miners federation_) -- die Vertreter von Durham waren berhaupt nicht erschienen -- einen ganz losen Zusammenschlu wollten, der die einzelnen Verbnde mglichst wenig in ihrer Selbststndigkeit beschrnken sollte, whrend die kleineren Verbnde umgekehrt eine straffe Zentralisation begnstigten. In Verbindung hiermit stand die weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbnde sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten knnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehren, oder ob von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der Abstimmung ber den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber sofort, da die fderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit befanden, denn die Grndung eines Gesamtverbandes unter dem Namen $_General Federation of Trade Unions_$ wurde mit 756000 gegen 204000 Stimmen angenommen. Als $Zweck$ des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik, die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten Gewerkschaften. Der $prinzipielle Standpunkt$ ist dahin festgelegt, da als Aufgabe aufgestellt ist die Frderung des sozialen Friedens und die Verhinderung von Ausstnden und Aussperrungen zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung, wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester Schiedsmter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes Verfahren hingewirkt werden. Der Verband soll zur gegenseitigen Untersttzung und fr die Durchfhrung der statutenmigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu dem die Vereine nach Magabe ihrer Gre vierteljhrlich 3 bezw. 6 Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny fr jedes Mitglied zu zahlen haben. Vereine, die dem Bunde spter beitreten, haben auerdem, falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst spter gegrndet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermgens beizusteuern. Dafr zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschu von wchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. fr jedes Mitglied, jedoch erst seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beitrgen sowie bei dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschu darber zu bestimmen, ob er den Untersttzungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach achtwchiger Dauer oder nach den Umstnden schon frher das Recht zu, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht. Kein Verband wird untersttzt, der nicht ein Jahr lang seine Beitrge bezahlt hat und nachweisen kann, da er die Mittel hat, 10 % seiner Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmige Streikgeld zu zahlen. Die $Organisation$ des Bundes besteht in einem Generalrat (_general council_), in den die Verbnde je nach ihrer Gre (10000, 25000, 50000) 1-4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten Ausschusse (_management committee_) von 15 Personen, gegen dessen Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen Distriktskomitees nach nherer Bestimmung des Generalrates, die an den Ausschu regelmige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob in die Vertretungskrper nur wirkliche (_bona fide_) Arbeiter oder auch die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewhlt werden knnen, wurde lange gestritten, schlielich aber die letzteren mit 500000 gegen 357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Mglichkeit zu vermeiden, mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben. Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der _trade unions_ ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen Verbnde von einer Urabstimmung in denselben abhngig gemacht ist, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, da die groe Mehrzahl sich dafr erklren wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung, ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den groen Verbnden, die sich stark genug fhlen, um auf eigenen Fen zu stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten befrchten, so da als Trger der Bewegung gerade die kleineren Verbnde anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen wird, die Selbstndigkeit der Verbnde soweit zu schonen, da sie hier nicht auf Widerstand stt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas zu vergeben. -- Nachdem wir im Vorstehenden die $uere Entwicklung$ des Trade-Unionismus zusammenhngend zur Darstellung gebracht haben, verbleibt noch einiges ber deren $Wirksamkeit im einzelnen$ zu sagen. Die Thtigkeit der Gewerkvereine richtet sich natrlich in erster Linie auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den $Arbeitslohn$ und die $Arbeitsdauer$. Die letztere ist in England wesentlich krzer als in Deutschland. Fr weibliche Personen ist sie schon seit 1847 gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu beigetragen, sie auch fr Mnner abzukrzen. Sie betrgt fr diese durchschnittlich 9-9-1/2 Stunden; Sonnabends schlieen die Fabriken schon am frhen Nachmittage (_half holy day_). Aus diesem Grunde stehen Kmpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde der gewerkschaftlichen Thtigkeit, wie in Deutschland, und sie treten zurck gegen solche ber den Arbeitslohn. Aber auch auf diese ben die G.-V. einen besnftigenden Einflu. Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verstndigung von Fall zu Fall erfolgen mu, hat man verschiedene Systeme des $Einigungsverfahrens$, die man als $_negotiation_$, $_conciliation_$ und $_arbitration_$ bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon drohenden Streikes unter den beiden Sekretren, dem des G.-V. der Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Fhren diese nicht zum Ziele, so tritt der $_board of conciliation_$, das Einigungsamt in Thtigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber gewhlt werden und zerfllt in einen Ausschu ($_joint committee_$), dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehren und vor dem insbesondere die Streitigkeiten individueller Natur, d. h. die ein bestehendes Vertragsverhltnis betreffenden, soweit sie nicht bereits durch die Sekretre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die Vollversammlung ($_full board_$), in welcher die sog. Grafschaftsfragen d. h. die allgemeinen Verhltnisse des Gewerbes und deren Regelung fr die Zukunft errtert werden. Ist eine Verstndigung nicht zu erreichen, so tritt das Schiedsgericht ($_board of arbitration_$) in Wirksamkeit, d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (_arbitrator_), die ihrerseits einen Obmann erwhlen. Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage erwhnt ist, so bedeutet das nicht, da die Thtigkeit sich auf diese beschrnke, sie umfat ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, da stets alle Formen zur Anwendung kommen, da insbesondere beim Scheitern der Verstndigung unter allen Umstnden das schiedsrichterliche Verfahren eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als uerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der $beiderseitigen Organisation in G.-V.$, denn da die Frage, ob das Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei, bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurckgetreten ist, hat allein darin seinen Grund, da die Verhandlungen zwischen Organen gefhrt werden, die eine zu hohe Stellung in der ffentlichen Achtung einnehmen, als da sie sich der Anerkennung des einmal ordnungsgem geschaffenen Zustandes frivol entziehen knnten, und die einen so groen Einflu auf ihre Mitglieder ausben, da sie deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, da einmal ein gerichtlicher Zwang ntig werden sollte, giebt insbesondere hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht unerhebliches Vermgen einen Rckhalt, auf den bei der Vollstreckung gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen. Einen anderen Teil der Thtigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der Kampf gegen die Mittelmnner (_sweating system_), d. h. Personen, welche die Arbeit von dem Arbeitgeber bernehmen und sie auf ihre Rechnung von Arbeitern ausfhren lassen, diese aber dabei meist in der nichtswrdigsten Weise aussaugen. Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen, so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die $Accordarbeit$ im wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, da sie insofern fr den Arbeiter ungnstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden Anspannung seiner Krfte anreize, da dadurch aber ein Ueberschu an Arbeitskrften hervorgerufen werde und da selbst der beschftigte Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber, sobald tchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stcklhnung noch die berwiegend bliche Form geblieben. Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der $Arbeitslosigkeit$. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrcksicht bei der Bekmpfung der Stcklhnung und ebenso bei den Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der Ueberarbeit. Man hat aber vor allem fr eine vorzgliche Regelung des $Arbeitsnachweises$ gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein Wandergelder, -- die frher blich gewesene Reisekarte, die das Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewhrte, ist wegen Mibrauches auer Uebung gekommen -- sondern vor allem erhlt das ohne seine Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine $Untersttzung$, deren Hhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Fhrer von Arbeiterbewegungen gemaregelt sind, hufig auf die volle Hhe des Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beluft. Auch die Dauer der Untersttzung ist verschieden, meist wird sie fr eine Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewhrt. Ein weiteres Ziel ist die Herstellung $gesunder Arbeitsrume$ und die Schaffung ausreichender $Schutzvorrichtungen$; in dieser Richtung wird teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung einzuwirken gesucht. Von grter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen $Untersttzungseinrichtungen$ fr die verschiedensten Lebensschicksale, die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie Hlfskassen, die _friendly societies_, denen jeder beitreten kann, aber der Schwerpunkt liegt doch ganz berwiegend in der Thtigkeit der G.-V. Die hauptschlichsten Formen der Untersttzung sind folgende: 1. $Sterbe$- und $Begrbnisgeld$; es ist die lteste Form der Beihlfe und findet sich in allen Vereinen. Die Hhe betrgt im Durchschnitt etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht blo des Arbeiters selbst, sondern auch der Familienangehrigen gezahlt. 2. $Krankengeld$. Es betrgt meist wchentlich etwa 10 Mk. und wird 13-25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das Sterbegeld. 3. Die $Altersrente$. Sie ist nicht so hufig und meist niedriger als das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist 60 Jahre, und eine gewie Dauer, meist 30-40 Jahre, der Mitgliedschaft voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei den Eisenbahnarbeitern 400 Mk. 4. $Invalidenrente$, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der Eintritt der Arbeitsunfhigkeit den Anspruch auf Rente begrndet. 5. $Unfalluntersttzung$ findet sich meist nicht als jhrliche Rente, sondern als einmalige Entschdigung von 1000-2000 Mk. 6. $Waisengeld$ wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso 7. $Auswanderungsuntersttzung$ gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurckzukehren. 8. $Arbeitslosenuntersttzung$. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen. Auer diesen $materiellen Zwecken$ suchen die G.-V. auch auf das $sittliche Leben$ der Mitglieder gnstig einzuwirken und sie $geistig$ zu $heben$. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewhren, wird das Klubleben gefrdert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Bchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universittslehrern und Disputierbungen dienen der geistigen Anregung. Um diese groen Aufgaben erfllen zu knnen, bedrfen die Gewerkvereine erheblicher $Beitrge$ ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; whrend langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu tglich 1 Mk. erhoben. Wie schon erwhnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu $Verbindungen$ zusammengetreten, und zwar nicht allein so, da die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (_federation-amalgamation_) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsrten (_trade councils_), welche fr einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben ben keinen erheblichen Einflu auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht ber Geldmittel verfgen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beitrge angewiesen sind, andererseits auch keine beschlieende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, da gerade die bedeutenderen Krfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; da es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhltnissen und Personen. Auch die Gewerkschaftsrte grerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu $Kartellen$, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind. Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den $Gewerkschaftskongressen$, die seit 1868 jhrlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongre doch mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskrfte als ein echtes Arbeiterparlament. Alle Nebenumstnde drngen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstrken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heien die Delegierten in ffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prchtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Auslnder von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflureichen Organisationen, wibegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularitt wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der fr die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Knigreichs dicht besetzt, whrend die Lokalbltter einander in Extraausgaben berbieten, die wortgetreue Berichte ber die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gnzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongre zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, da die Resolutionen keine bindende Kraft fr ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mhe, sie in ausfhrbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]. [19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester, 2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2. Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London, 6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein parlamentarisches Komitee gewhlt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872, 255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer Vereinigungen, die erschienen waren, zurckgewiesen. 5. Leeds, 13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar 1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, da diese hohe Ziffer durch Doppelzhlungen herbeigefhrt ist. 7. Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow, 11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle _on Tyne_, 18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17. September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September 1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115 V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14. London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester, 13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883, 471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033 M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit 141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20. Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3. September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889, 885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191 M. 457 V.; 24. Newcastle _on Tyne_, 7. September 1891, 1302855 M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit 418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27. Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff, 2.-6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.-12. September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.-11. September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V. Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jhrliche Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande sind, die Kosten eines Abgesandten fr die englischen Kongresse zu tragen. Der dritte irische Kongre wurde im Mai 1896 in Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten (Vgl. _Labour Gazette_, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den ersten schottischen Kongre im Mrz 1897 in Glasgow abgehalten haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern vertreten (Vgl. _Report of the first annual Scottish trade unions congress. Glasgow, March 1897_). [20] $Webb$, a. a. O. S. 420. Das $Verhltnis zu den Unternehmern$ ist das der gegenseitigen Achtung und Hflichkeit; hufig werden von den Delegierten grere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen uere Auszeichnung entgegengebracht. Der Kongre whlt seit 1871 aus seiner Mitte fr das folgende Jahr den $parlamentarischen Ausschu$, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretr besteht. Derselbe ist gewissermaen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufllen, bedrfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen knnten, whrend man vielmehr regelmig in den Ausschu die Sekretre der groen Verbnde whlt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollstndig in Anspruch genommen sind. Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfhrt, da das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongrebeschlsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausfhrlichen Berichtes an den Kongre beschrnkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgnge schildert[21]. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurckgegangen und es hat eine immer grere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. -- [21] $Webb$, a. a. O. S. 423. Das bisher Gesagte bezieht sich groenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der $gelernten Arbeiter$ (_skilled men_). Die Unionen der $ungelernten Arbeiter$ (_unskilled men_) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwhnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten. Zunchst sind sie berwiegend Streikvereine, beschrnken sich hauptschlich auf Untersttzung bei Arbeitslosigkeit und schlieen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfrsorge grundstzlich aus. Der eigentliche Grund hierfr ist wohl, da die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annhernd ber solche Mittel verfgen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begrnden sie ihre Ablehnung der Untersttzungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, da diese die Vereine allzu bedchtig und vorsichtig gegenber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, da die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die lteren, und bereits jetzt lt sich ein besnftigender Einflu der ungnstigeren wirtschaftlichen Lage auf die berschumende Streiklust beobachten. Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hlfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, whrend viele Filialen derselben Krankenuntersttzungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der _National Union of Gasworkers and General Labourers_ haben rtliche Untersttzungsfonds, und die Unfalluntersttzung seitens des Gesamtvereins wird eifrig errtert. Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der $Regelung von Arbeitsstreitigkeiten$, insbesondere bei $Lohnfragen$. Nachdem es eine Zeit lang blich gewesen war, in solchen Fllen, sofern eine unmittelbare Verstndigung nicht zum Ziele gefhrt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu whlen, die weniger gewerbliches Verstndnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besa, gingen die $lteren$ G.-V. immer mehr dazu ber, an Stelle dieses $schiedsrichterlichen$ das oben nher beschriebene $Einigungsverfahren$ zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschlielich nach der Richtung errtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begrndung findet, ob also z. B. eine Lohnerhhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhltnisse in den Konkurrenzlndern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden hufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Lt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren berhaupt ein, so schliet man durchaus $gewerbsfremde Personen$ aus, man whlt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhltnisse vllig bersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach $Billigkeitsrcksichten$ ber die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen $wirtschaftlichen Machtverhltnisses$ bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwgungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwcheren Partei herbeizufhren. Es ist begreiflich, weshalb die $neuen$ G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Strke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevlkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwgungen als durch solche der Billigkeit bestimmen lt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem $gewerbsfremden Schiedsrichter$, also einer Person zu bertragen, die gewissermaen als Organ der ffentlichen Meinung betrachtet werden kann. Das Bewutsein der eigenen Schwche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits errterten, grundstzlich abweichenden Haltung gegenber der $Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhltnissen$. Whrend die alten _trade unions_ den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu knnen, stehen die neuen Verbnde durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus. Uebrigens hat sich in der Stellung zur $Politik$ in den englischen Arbeiterkreisen berhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Whrend die _trade unions_ sich frher grundstzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschftigten und die beiden bestehenden groen Parteien untersttzten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine $_Independent Labour Party_$, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegrndet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zhlte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehrige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. $Woods$ und J. $Mallinson$ gehren ihr nicht an. Die Zahl der fr sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei spteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Prsident ist $Keir Hardie$, ihr Sekretr $Tom Mann$. Im Vorstande, der den Titel Nationaler Verwaltungsrat trgt, sitzt u. a. $Ben Tillet$. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses. Eine formelle $sozialdemokratische$ Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im Mrz 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Fhrung des Schriftstellers $Hyndman$ eine _democratic federation_ mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegrndet, die sich im Jahre 1883 in _socialdemocratic federation_ umtaufte und ein eigenes Organ, die _Justice_ herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterfhrer an, wie $John Burns$, $Tom Mann$, $Ben Tillet$ und $Keir Hardie$, von denen aber, wie oben erwhnt, die ersten beiden ihr spter den Rcken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500-5000 angegeben. Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der _Independent $Labour Party$_ mit der _Socialdemocratic Federation_ herbeizufhren und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren am 12. April 1898 ist die Frage eingehend errtert, doch ist es bisher nicht gelungen, sie zu lsen, indem insbesondere die Mitglieder der _I. L. P._ der _S. F._ den Vorwurf machen, revolutionre Phrasen an Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant fr die Stellung der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits erwhnten rechten Flgel, den Clarionisten unter Fhrung von $Robert Blatchford$, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein ber die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern auch noch ber einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast allgemein bejaht, und so sollen bei den nchsten Wahlen in erster Linie berall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle fr andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im brigen stimmten fr Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster 5995, fr Altersversorgung, Beschftigung der Arbeitslosen, Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag zwischen 4763 und 5115, fr Nationalisation des Grund und Bodens bezw. volle Besteuerung, Parlamentsditen, Verstaatlichung der Eisenbahnen 3709-4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld, Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einfhrung von Stichwahlen und Erhhung der Erbschaftssteuer 1423-1976 Personen. Ist auch im allgemeinen das Verhltnis der Unternehmer zu den Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein gnstiges und wird im ganzen in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der _trade unions_ nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgem Klagen ber ihren Terrorismus oft gehrt, und so ist denn in neuerer Zeit der Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies ist die _national free labour association_. Sie wurde auf einem am 31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begrndet und hat seitdem jhrliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in der _Free Labour Gazette_ ein eigenes regelmiges Organ. Auf dem Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, da die Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896 auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung, die sich insbesondere in London und den nrdlichen Hafenpltzen des Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht die _trade unions_ als solche, oder die von ihnen gebte Tyrannei bekmpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der Praxis der _trade unions_, nicht mit _blake legs_ zusammenzuarbeiten und die Behrden zu zwingen, ausschlielich ihre Angehrigen zu beschftigen. Die Vereinigung will fr jeden Bezirk aus Arbeitgebern und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte (_boards of arbitration_) der verschiedenen Berufszweige errichten, denen smtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden mssen. Falls sich das Gericht ber einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht vllig ausgeschlossen, sollen aber nur dann untersttzt werden, wenn sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von Untersttzungskassen soll den rtlichen Vereinen berlassen bleiben. Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongre gehalten, auf dem erwhnt wurde, da die Vereinigung im Laufe des Jahres an Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskrfte gesandt habe, darunter 900 whrend des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schdigend verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe gestellt wissen. Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Bltter, wie der _Daily Chronicle_, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau fr den Zweck errichtet htten, bei Ausstnden den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewi klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der _Federated Engineering Employers_, $Alexander Siemens$ schreibt mir: Die _F. L. A._ besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Whrend des _Engineering_-Streiks unternahm sie, unabhngige Arbeiter zu finden, um die Ausstndigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, da die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie whrend des Ausstandes eine Menge Anhnger gefunden hatte. Danach darf man davon ausgehen, da Herr v. $Stumm$ sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. Mrz 1898 der Vereinigung eine groe Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein vllig verunglcktes Unternehmen zu handeln. $Statistische Angaben$ ber die _trade unions_ giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung $John Burnetts$ zum Arbeitsberichterstatter (_chief labour correspondent_) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jhrliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollstndig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfllte. Erst der im November 1898 verffentlichte Bericht fr 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annhernde Vollstndigkeit erhebt. Danach gab es: 1892 1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern 1893 1259 " " 1478474 " 1894 1299 " " 1437765 " 1895 1303 " " 1404898 " 1896 1308 " " 1491007 " 1897 1287 " " 1609909 " [22] _Report of the chief labour correspondent of the board of trade on trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892-1896. London 1898, Darling & Son._ Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmig, indem die 100 grten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, whrend die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklrt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. _Trade councils_ gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern. Die Verteilung der _trade unions_ auf die $einzelnen Gewerbegruppen$ zeigt folgende Tabelle: ======================================================================= | Zahl der | Gewerbegruppen |_trade |Prozentsatz |unions_| Zweigvereine | Mitglieder | ======================+=======+==============+============+============ Metallindustrie, | | | | Maschinen- und | | | | Schiffbau | 272 | 2433 | 317518 | 20 Bergbau und | | | | Httenwesen| | 64 | 1543 | 282432 | 17 Bauwesen | 138 | 3034 | 219072 | 14 Textilindustrie | 244 | 499 | 217217 | 14 Transportwesen | | | | (Eisenbahnen, | | | | Docks u. s. w.) | 65 | 1268 | 183418 | 11 Ungelernte Arbeiter | 16 | 744 | 92858 | 6 Bekleidungsindustrie | 48 | 652 | 75617 | 5 Buchdruckerei u. | | | | 3 Buchbinderei | 54 | 350 | 52527 | Oeffentlicher Dienst | 37 | 873 | 45157 | 3 Holzbearbeitung | 115 | 559 | 38401 | 2 Sonstige Gewerbe | 234 | 1380 | 85692 | 5 ======================+=======+==============+============+============ Zusammen | 1287 | 13335 | 1609909 | 100 Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung: ====================================================================== Grndungszeit| Anzahl der |Prozentsatz|Mitgliederzahl|Prozentsatz |_trade unions_| | | ==============+==============+===========+==============+============= Vor 1825 | 48 | 4 | 54264 | 3 1825-1829 | 12 | 1 | 9436 | 1 1830-1839 | 32 | 2 | 107848 | 7 1840-1849 | 46 | 3 | 66951 | 4 1850-1859 | 72 | 6 | 221106 | 14 1860-1869 | 118 | 9 | 250958 | 16 1870-1879 | 162 | 13 | 286093 | 18 1880-1887 | 152 | 12 | 233008 | 14 1888-1897 | 640 | 50 | 375411 | 23 ==============+==============+===========+==============+============= Zusammen | 1282[23] | 100 | 1605075[23]| 100 [23] Fr fnf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die Grndungszeit nicht zu ermitteln gewesen. Das Gesetz gewhrt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein ffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergnstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstnde (_trustee_) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die $Abstufung nach der Mitgliederzahl$ zeigt folgende Tabelle: ======================================================================== | Eingetragene Vereine |Nicht eingetragene Vereine $Mitgliederzahl$|---------------------------+--------------------------- | $Anzahl$ | $Anzahl$ |der Vereine |der Mitglieder|der Vereine|der Mitglieder ================+============+==============+===========+=============== Ueber 50000 | 5 | 341167 | -- | -- 20000-50000 | 6 | 190854 | -- | -- 10000-20000 | 14 | 192503 | 5 | 60446 5000-10000 | 54 | 226680 | 26 | 148977 2000- 5000 | 29 | 86812 | 20 | 63019 1000- 2000 | 40 | 51294 | 25 | 36961 500- 1000 | 65 | 45089 | 54 | 37412 300- 500 | 53 | 20163 | 60 | 22065 100- 300 | 154 | 26837 | 213 | 35331 50- 100 | 89 | 6352 | 161 | 11269 Unter 50 | 58 | 1859 | 156 | 4819 ================+============+==============+===========+=============== Zusammen | 567 | 1189610 | 720 | 420299 Im allgemeinen zeigen die greren Vereine eine strkere Zunahme als die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurckgeht. Das hngt damit zusammen, da sie ihren Mitgliedern freilich geringere Beitrge abfordern, ihnen dafr aber auch weniger bieten knnen. Die amtliche Statistik giebt die Ziffern ber Einnahme, Ausgabe und Vermgensbestand, sowie ber die einzelnen Arten der Ausgaben nur fr die 100 grten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie zeigen in den Jahren 1892-1897 folgende Entwicklung: ====================================================================== Jahr | Mitgliederzahl | Einnahme | Ausgabe | Vermgensbestand | | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. ======+================+=============+=============+================== 1892 | 903981 | 1455885 | 1418311 | 1618790 1893 | 910119 | 1614379 | 1848159 | 1385010 1894 | 924584 | 1629550 | 1433867 | 1580693 1895 | 914766 | 1557667 | 1390717 | 1747643 1896 | 961026 | 1673571 | 1233494 | 2187720 1897 | 1059609 | 1981971 | 1896072 | 2273619 Die $Einnahmen$ bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien, Eintrittsgeldern, Ertrgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und Statuten u. s. w. naturgem berwiegend aus den Beitrgen, und zwar sowohl den regelmigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen, zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen aber auch ein Mehrheitsbeschlu der Mitglieder erforderlich ist. Die Beitrge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen Vereinen wie nach den Jahren mit Rcksicht auf besondere Bedrfnisse. Eine Uebersicht der $Beitrge$, und zwar der regelmigen wie der auerordentlichen, fr das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle: ======================================================================= Beitrag auf den Kopf: | Zahl | der Vereine | der Mitglieder ========================================+=============+================ Unter 5 Schilling | 1 | 2300 mindestens 5 aber " 10 " | 17 | 119369 " 10 " " 15 " | 17 | 241842 " 15 " " 20 " | 9 | 49074 " 20 " " 30 " | 19 | 251825 " 30 " " 40 " | 16 | 115077 " 40 " " 60 " | 8 | 81031 " 60 " " 80 " | 10 | 88421 " 80 Schilling und darber | 3 | 110670 ========================================+=============+================ Zusammen: | 100 | 1059609 Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9-1/4 d., 1893 auf 31 sh. 2-1/2 d., 1894 auf 32 sh. 1-1/2 d., 1895 auf 31 sh. 11-1/4 d., 1896 auf 32 sh. 3-3/4 d., 1897 auf 32 sh. 11-1/4 d. Unter den $Ausgaben$ sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld (_dispute pay_); 2. Arbeitslosenuntersttzung; 3. Alterspension; 4. Kranken- und Unfalluntersttzung; 5. Begrbnisgeld; 6. Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, da alle Vereine diese smtlichen Arten von Untersttzungen gewhren. Der amtliche Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nmlich Streikgeld, Verwaltungskosten und Untersttzungen, wobei zu den letzteren die unter 2-5 bezeichneten Posten gezhlt werden. Die Gesamtausgabe aller Vereine fr die Jahre 1892-1897 betrgt: fr Streikgeld 2171271 Pfd. Sterl. = 23-1/2 Proz. " Untersttzungen 5466903 " " = 59-1/2 " " Verwaltungskosten 1582446 " " = 17 " -------------------------------------------------------------- 9220620 " " = 100 " Eine Verteilung auf die hauptschlichsten Gewerbegruppen, bei der auch die einzelnen Untersttzungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle: Spaltenberschriften: A = Streikgeld B = Arbeitslose C = Krankheit und Unfall D = Alter E = Begrbnis F = Zusammen G = Verwaltungskosten ====================================================================== | Prozentsatz der Ausgaben fr: | |----------------------------------| Gewerbegruppe | | Untersttzungen fr | | Betrag | A |------------------------| G | in Pfd. | | B | C | D | E | F | | Sterl. ==========================+====+====+====+====+====+====+====+======== Baugewerbe |12,8|16,6|26,5| 8 |12,3|63,4|23,8|1358292 Bergbau u. Httenwesen |44,5|15,7| 9,5| -- |16,9|42,1|13,4|1452284 Metallindustrie, | | | | | | | | Maschinen- | | | | | | | | und Schiffbau |11 |40,2|17,2|13,7| 7,1|78,2|10,8|3686798 Textilindustrie |38,1|25,6| 4 | 1,3|13,8|44,7|17,2| 948664 Bekleidungsindustrie |27,2| 4,1|35,1| 9,1| 7,4|55,7|17,1| 422261 Transportgewerbe |10,8| 5,6| 9,5| 3,3|17,8|36,2|53 | 407611 Buchdruckerei und | | | | | | | | Buchbinderei | 6 |50,2| 5 |10,7| 9,9|75,8|18,2| 325992 Holzverarbeitung |12,1|31,3|11,3|13,8| 9,9|66,3|21,6| 201062 Ungelernte Arbeiter | | | | | | | | verschiedener Betriebe |19,8|22,2|15,4| 6,2| 9,5|53,3|26,9| 417656 ==========================+====+====+====+====+====+====+====+======== | |[24]| | | |[24]| | Zusammen |20,3|27,5|15,9| 8,3|10,9|62,6|17,1|9220620 [24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist in dem Berichte nicht erlutert, scheint aber auf der schwierigen Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenuntersttzung zu beruhen. Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhltnis zwischen Streikgeld und Untersttzungen sich bei den einzelnen Vereinen gestaltet. Der Bericht giebt nhere Nachweisungen fr die 100 grten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die $erste$, bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch Begrbnis-, Kranken- und Unfalluntersttzung gezahlt wird, umfat 25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die $zweite$, bei welcher zu dem Streikgeld die Arbeitslosenuntersttzung hinzukommt, umfat 34 Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die $dritte$, bei der daneben alle Arten von Untersttzung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden, ist die grte, denn sie umfat 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern. Die Vereine, die sich ausschlielich auf Streikgeld beschrnken, sind die jngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine betrgt in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55 Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie unzutreffend es ist, zu behaupten, da die _trade unions_ berwiegend Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die Streikuntersttzung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl, sondern selbst bei Bercksichtigung aller Vereine beluft sich der, auf die Streikuntersttzung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8 bezw. 23-1/2%. Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks untersttzen, ist doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten von den 100 grten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern berhaupt keine Ausgaben hierfr gehabt. Eine Uebersicht ber die Jahre 1892-1897 giebt folgende Tabelle, bei der zu bercksichtigen ist, da 1892/93 der groe Baumwollenstreik, 1893 der groe Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik stattfand, und da bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Untersttzung auch die brigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden. In den 100 grten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.: ===============================+======================================= | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+------- im Baugewerbe | 33286 | 30655 | 25279 | 20110 | 35178 | 20516 im Bergbau und | | | | | | Httenbetriebe |111656 |346361 | 63235 | 41403 | 39478 | 43374 in d. Metallindustrie, | | | | | | Maschinen- | | | | | | u. Schiffbau | 28997 | 9265 | 23575 | 30145 | 34855 |280460 Textilindustrie |134610 |132014 | 33432 | 21245 | 17778 | 31941 Bekleidungsindustrie | 12743 | 10086 | 8017 | 60136 | 5666 | 18297 Eisenbahndienst | 2643 | 9286 | 2176 | 2018 | 2753 | 9684 Dockbetrieb | 3789 | 6044 | 995 | 1004 | 2129 | 1234 anderen Gewerben | 26770 | 32089 | 13451 | 10343 | 16070 | 27994 -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+------- Zusammen |352500 |584800 |160160 |186404 |153907 |433500 $Arbeitslosenuntersttzung$ zahlen 75 von den 100 grten Vereinen ihren Mitgliedern in Hhe von 6 sh. bis 20 sh. wchentlich; die hufigsten Betrge sind 10, 12 oder 15 sh. Die hchsten Ausgaben hierfr werden in der Metallindustrie sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den brigen getrennt; zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben. ======================================================================= | Ausgabe fr Arbeitslosenuntersttzung | |-----------------------------------------------| Jahr | Metallindustrie, Maschinen- | | Prozentsatz der | und Schiffbau | Andere Gewerbe | Arbeitslosen | Pfd. St. | Pfd. St. | in allen | | | Gewerben ======+=============================+=================+================ 1892 | 216688 | 134824 | 6,3 1893 | 253874 | 208627 | 7,5 1894 | 266907 | 194282 | 6,9 1895 | 206822 | 229412 | 5,8 1896 | 131923 | 152483 | 3,4 1897 | 404851 | 137373 | 3,5 Den Betrag der brigen von den 100 grten Vereinen in den Jahren 1892-97 gezahlten $Untersttzungen$ sowie des $Vermgens$ ergiebt folgende Tabelle. Spaltenberschriften: A = Alterspension[25] B = Kranken- und Unfalluntersttzung[26] C = Begrbnisgeld[27] D = Vermgen ======================================================== | A | B | C | D Jahr | | | | | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. ========+==========+==========+==========+============== 1892 | 102432 | 210243 | 68589 | 1618790 1893 | 112588 | 241638 | 75343 | 1385010 1894 | 122434 | 230233 | 70104 | 1580693 1895 | 131861 | 263966 | 76443 | 1747643 1896 | 142518 | 246788 | 75858 | 2187720 1897 | 152207 | 269784 | 82156 | 2273619[28] [25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt. [26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfalluntersttzung. [27] Das Begrbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt. [28] Die verhltnismig geringe Zunahme gegen 1896 erklrt sich daraus, da der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermgens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte. Der Betrag des $Vermgens$, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 grten Vereinen: Spaltenberschriften: (A) = Vereinen (B) = Mitgliedern 1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei 19 (A) mit 148998 (B) 10 " " " " 1 Pfd. St. " 15 " " 97180 " 1 Pfd. St. " " " 2 " " " 31 " " 344472 " 2 " " " " 3 " " " 16 " " 302237 " 3 " " " " 4 " " " 7 " " 64804 " 4 " und darber 12 " " 101918 " -------------------------- 100 " mit 1059609 ". Die geringsten Betrge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Hchstbetrag war 13 . St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschrnken, am hchsten diejenigen, welche mglichst alle Arten von Untersttzungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt fr die 100 Vereine belief sich 1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill. 9-3/4 Doll. 1893 " 1 " " 10 " 5-1/4 " 1894 " 1 " " 14 " 2-1/4 " 1895 " 1 " " 18 " 2-1/2 " 1896 " 2 " " 5 " 6-1/4 " 1897 " 2 " " 2 " 11 " Die $Organisation der Frauen$ ist naturgem noch weit weniger vorgeschritten, als die der Mnner; wo aber die Frauen organisiert sind, gehren sie berwiegend den von den Mnnern begrndeten Vereinen an. Vereine, die ausschlielich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenber 114 gemischten, denen 161539 Mnner und 111840 Frauen angehrten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so da sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhltnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle: ======================================================================= Prozentsatz der | | Zahl der Mitglieder weiblichen Mitglieder| Zahl der Vereine |----------------------------- | | Mnner | Frauen | Zusammen ======================================================================= 100 | 25 | -- | 7935 | 7935 50 bis weniger als 100| 63 | 38041 | 101895 | 139936 10 " " " 50| 23 | 10208 | 6143 | 16351 unter 10 | 28 | 113290 | 3802 | 117092 ======================================================================= Zusammen | 139 | 161539 | 119775 | 281314 Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nmlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschlielich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei lnger als seit 1874, fnf haben ein Alter von 10-18 Jahren, sieben ein solches von 5-10 Jahren und 11 sind jnger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretre. Das $Verhltnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten$ ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszhlung von 1891 die verschiedenen Beschftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden lt, die berhaupt fr die Organisation in Betracht kommen, indem zu bercksichtigen ist, da dies durch mancherlei Grnde, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflchlichen Schtzung kann man die Anzahl der erwachsenen Mnner in den Berufen, die fr die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 mnnlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der mnnlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am hchsten steigt er im Bergbau und Httenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschftigten 776267 Arbeitern ber 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschftigten Mnnern ber 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevlkerung bilden die Mitglieder der _trade unions_ etwa 4%. Die _trade unions_ sind brigens ber die verschiedenen Gegenden des Knigreiches sehr ungleichmig verteilt, wie folgende von S. und B. $Webb$ aufgestellte Tabelle ergiebt: ===================================================================== $Berufszweig$ | England | Schottland | Irland | Insgesamt | und Wales | | | ===================================================================== Maschinenbau u. | | | | Metallindustrie | 233450 | 45300 | 8250 | 287000 Baugewerbe | 114500 | 24950 | 8550 | 148000 Bergbau | 325750 | 21250 | -- | 347000 Textilgewerbe | 184270 | 12330 | 3400 | 200000 Bekleidungs- u. | | | | Lederindustrie | 78650 | 8400 | 2950 | 90000 Druckgewerbe | 37950 | 5650 | 2400 | 46000 Verschiedene | | | | kleinere Berufe | 46550 | 7450 | 4000 | 58000 Landarbeit., | | | | Transportgewerbe &c. | 302880 | 21670 | 10450 | 335000 ===================================================================== Gesamtsummen | 1324000 | 447000 | 40000 | 1511000 Die nrdlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Sdwales mit 89000, whrend London mit seiner nchsten Umgebung nur die verhltnismig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die fhrenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die _trade unions_ in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehren ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgem die tchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Fhrerschaft. Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Groindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehren allein den drei groen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der pltzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die grere Zahl auf die hheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivfhrer entfllt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zhlte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurckgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehrten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lasttrger und stdtischen Tagelhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurckgesunken. Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nhere Beziehungen anzuknpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. $Elm$, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Prefehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anla gegeben hat. Die Generalkommission hat zugeben mssen, da ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. $Elm$ sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die Generalkommission die _trade unions_ zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begrndung abgelehnt war, da die Einladung zu spt eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu knnen. Auch der Vorwurf des Gewerkvereins ist als berechtigt anzuerkennen, da v. $Elm$ das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Da beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands groen Wert darauf legen, Fhlung mit den _trade unions_ zu erhalten und deren Autoritt fr ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern berhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der _trade unions_, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, da sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Mnner des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mgen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus. Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongrebeschlssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, da auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewhrt htten, als welcher sie bis dahin gepriesen wren; man hat deshalb prophezeit, da diese staatsgefhrliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann fr jeden klar ersichtlich sein werde, da jedes Entgegenkommen gegenber der Arbeiterbewegung lediglich zur Strkung der Sozialdemokratie fhre. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurckkommen und bemerke hier nur, da es sehr viele Leute giebt, die fr den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag fr ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermgensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Grostdten ohne irgend welche eigene Arbeit fr verwerflich halten und deshalb Anhnger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, da selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Fhrer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwrtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung fr die Gre und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtenglnder fast verletzenden Form geltend; hufig erffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten ber Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine groe Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der _Fabian Society_. Aus der religisen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begrndung der Arbeiterkirche hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Fhrer angehren. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religisen Boden, setzt sich aber das Ziel, Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen. Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht auerhalb des Bereiches der Mglichkeit, da hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnchst die Bildung eines neuen fnften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt. II. Frankreich[29]. Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunchst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der ffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmhliche Vordringen der Ueberzeugung, da nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung mglich sei, und schlielich den vlligen Sieg dieser Bewegung ber die frheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, da die beiden groen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis fr die neuerdings oft gemachte Bemerkung, da diesen Revolutionen der $soziale$ Karakter noch vllig fehlte, da sie lediglich $politischer$ Natur waren und da der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewutsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den brgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen. [29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbnde in Frankreich, in den Schriften des Vereins fr Sozialpolitik XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S. 1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S. 403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit 1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick ber die Entwickelung der franzsischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet der Aufsatz von $Bourdeau$: _Le mouvement syndical en France_ in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Muse sozial_ vom 31. Juli 1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl., Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff. Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbnde (_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunchst insofern gendert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen franzsischen Brgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht fr gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Brgern desselben Standes oder Gewerbes und erklrte, da solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Lden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht htten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretre und Sachwalter zu bestellen, Register zu fhren und ber ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der lndlichen Arbeiter und Dienstboten. Dieser Standpunkt wurde auch spter beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschrnkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der ffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflsungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventse VI (14. Mrz 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der _Code pnal_ von 1810 forderte nicht allein fr jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, da die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbue nur mit Gefngnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefngnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefngnis von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt. Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im ffentlichen Interesse aufzulsen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. Mrz 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frhere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blhen zahlreicher geheimer Gesellschaften. Auch Napoleon III. verfolgte zunchst diese Politik, und von 1853-1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors fr seine Interessen erkannte, nderte sich seine Politik. Zunchst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des _Code pnal_ Art. 414-416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrgerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhhung oder Erniedrigung der Lhne herbeizufhren oder die freie Ausbung der Industrie oder der Arbeit zu beschrnken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Buen oder Verrufserklrungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeintrchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch fr die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklrte, da man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewhren werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewhrt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein fr alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$ durch die bloe $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war zunchst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war. Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflut. Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse des Gesetzes vom 14. Mrz 1872 gegen die Internationale und berhaupt zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze Arbeiterbewegung gefhrt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften zu organisieren, zunchst nicht von der sozialdemokratischen, sondern von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere auch von dem ersten $allgemeinen franzsischen Arbeiterkongresse$, der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem 101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (_cercles d'tude_) aus 39 Stdten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der radikalen Zeitung _La Rforme_ zusammenberufen, whrend die Kosten von dem Minister Crmieux getragen wurden. Man betonte ausdrcklich, da man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem Wege herbeifhren wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung der Gewerkschaften (_chambres syndicales_) durch Abschaffung aller einschrnkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persnlichkeit, volle Autonomie derselben bezglich aller einschlagenden Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate zu einer _Union nationale_ behufs Vertretung der Gesamtinteressen der franzsischen Arbeiterschaft, Einfhrung des Maximalarbeitstages, Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte zur mglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste franzsische Gewerkschaftskongre stellte sich ganz auf den Boden des englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, da man ehrgeizigen Fhrern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren persnlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle. Das uere Ergebnis des Kongresses war die Grndung des Blattes _Le Proltaire_, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fhlung zu nehmen hatte, indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene Arbeiterkandidaten werde durchsetzen knnen. Es ist begreiflich, da die Partei der Revolution, die durch Gefangensetzung und Verbannung ihrer thtigsten Anhnger auf Grund des Kommuneaufstandes zunchst machtlos war, sich ber die auf dem Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung emprte. In einem aus London datierten, von der _Commune rvolutionnaire_ unterzeichneten Schriftstcke mit dem Titel: _Les Syndicaux et leur Congrs_ beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache der Revolution. Zugleich suchten einige jngere Anhnger dieser Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte sptere Parteifhrer $Guesde$, durch Grndung des Blattes _L'Egalit_ der sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben. Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen $zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionre kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die Ueberfhrung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklrte, da sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes ansehen knnte; jede Beziehung zu der brgerlichen Demokratie mte abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese Antrge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortfhrern der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern sogar erklrt, da auch die Streiks zu mibilligen seien, da sie zur Verteuerung der Waren fhrten; man msse berhaupt das Heilmittel in der Bethtigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen fhrten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur. Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhnger $Proudhons$ anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der Possibilisten unter Fhrung von $Finance$. Einer ihrer Hauptfhrer war $Vaillant$, der spter insbesondere im Pariser Gemeinderate eine hervorragende Rolle spielte. Unter diesen Umstnden ist es erklrlich, da die revolutionren Elemente allmhlich an Einflu gewannen. Zunchst ging das Blatt _Le Proltaire_ im Jahre 1878 in die Hnde von $Benoit Malon$ und $Paul Brousse$ ber, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Bltter derselben Richtung, z. B. _Le Citoyen_, _La Bataille_, _La Commune libre_. So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden Schlag fhren zu knnen, und man hatte sich nicht getuscht. Dieser Kongre hat fr die soziale Bewegung in Frankreich die grte Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort gefaten Beschlsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreprotokoll umfat 820 Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung gegenber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und internationalen Karakters fern zu halten, beschlo die Mehrheit, fr die selbstndige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation der Arbeiterklasse erreicht werden knne, bezeichnete man die Einfhrung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum Zwecke der Durchfhrung dieser Beschlsse, deren genauere Festsetzung dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in 6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Sden mit Marseille, 6. Algier. Als Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt fr zulssig erklrt. Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23 Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde dadurch nicht gendert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung war an die revolutionre Partei und insbesondere an die Kollektivisten bergegangen$. Aber begreiflicherweise wollten die berstimmten Vertreter des gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fgen, und so beginnt von jetzt an die fr die franzsische Bewegung karakteristische $Spaltung in eine groe Anzahl sich heftig bekmpfender Gruppen$. Zunchst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November 1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$ Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57 Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongre angesehen zu werden. Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptfhrer $Clmenceau$ war, gab sich den Namen $_Alliance socialiste rpublicaine_$ und schuf sich neben dem Blatte _La ville de Paris_ noch ein besonderes Organ _Le moniteur des syndicats ouvriers_. Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Fhrer $Guesde$ und $Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihlfe von $Marx$ und $Engels$ in London ein ausfhrliches Programm ausarbeiten lassen, das sie in Havre annahm und in welchem erklrt wurde, da die Gewerkschaften und die Streiks nur Hlfsmittel fr die Organisation und die Agitation seien. Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein frhes Ende. Hier waren auch die Anarchisten oder Kommunisten vertreten, die gegen die Tyrannei der Fhrer protestierten und in den aufgestellten Forderungen nur ein Minimalprogramm sehen wollten, das je nach den rtlichen Verhltnissen Erweiterungen zulae. Vor allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert sein, in einem aus je fnf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem Auslande aufrecht zu erhalten. Schlielich verlie die Minderheit unter Protest den Kongre. Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und $Lafargue$ und den Anhngern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$ anschlo. Der Gegensatz war mehr persnlich als sachlich. Die Broussisten erklrten, da sie die Ideen aber nicht die Autoritt von $Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten. So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Grndung eines $Nationalkomitees$ hauptschlich gegen die bisher von $Guesde$ ausgebte Diktatur und hatte deshalb eine persnliche Spitze. Spielte bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einflu der alten $Proudhon$'schen Erinnerungen. Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als Parteiorgan anerkannten _Proltaire_ und den an die Stelle der _galit_ getretenen Blttern _Le Citoyen_ und _La Bataille_ fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat gewhlt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als er sich nicht fr die Abschaffung des Erbrechts fr Erbschaften ber 20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den Marxisten auf das heftigste angegriffen. Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$ (24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und 150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf sie in Strke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen den Kongre verlieen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen $Gegenkongre$ abhielten. Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte in St. Etienne weiter und beschlo, das Hauptgewicht auf die Bildung von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklrten, da sie die politische Thtigkeit nicht als bloe Vorschule der Organisation betrachteten, sondern ihr Ziel auf das Nchstliegende und insbesondere auf die praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spttisch: $_Les Possibilistes_$. Sie selbst nderten ihren Namen auf dem vom 30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse in $_Fdration des travailleurs socialistes de France_$ und beschlossen, ohne grundstzlich auf die Revolution zu verzichten, doch sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs- und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschftigen zu wollen. Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen $_Alliance socialiste rpublicaine_$ eigene Kongresse ab, so vom 27. November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882 in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der $_Union des syndicats_$ in Paris mit dem eigenen Organ $_Le Moniteur des syndicats ouvriers_$. Sie schlo jede politische Thtigkeit aus und beschrnkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege friedlicher Verstndigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der That erreichte sie eine weitgehende Verstndigung mit diesen auf dem Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit. Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche $Syndikatsgesetz$ (_Loie rlative la creation des Syndicats professionels_) vom 21. Mrz 1884. Das Gesetz verfgt zunchst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27. Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgenderten Art. 416 des _Code pnal_ und erklrt die Art. 291-294 des letzteren sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate fr nicht anwendbar und bestimmt dann, da gewerbliche Vereinigungen auch in grerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder einen verwandten Beruf ausben, sich ohne Erlaubnis der Regierung bilden knnen. Die Syndikate drfen sich nur mit dem Studium oder der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und landwirtschaftlicher Interessen beschftigen. Sie brauchen nur die Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Vernderung bei der Behrde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, da alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der brgerlichen Ehrenrechte sein mssen, um das Recht der juristischen Persnlichkeit und die Befugnis zur Erhebung von Beitrgen zu erlangen. Grundstcke drfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie fr ihre Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie drfen Arbeitsnachweise begrnden und fr ihre Mitglieder Hlfskassen jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbnde zu bilden, denen aber das Recht der juristischen Persnlichkeit und des Grunderwerbes vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch Statutenbestimmung nicht einzuschrnkende Recht, vorbehaltlich der Beitragspflicht fr das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne da dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden Hlfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann von den Gerichten auch auf Schlieung des Vereins erkannt werden. [30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des _Code pnal_ Art. 291, die an sich nur fr Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger als 20 Mitgliedern zerfallen. Durch ein spteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt, da auch Aerzte, Zhnrzte und Hebammen, nicht aber Staats- und Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen. Da ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflsung aller staatlichen Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der Rechten der franzsischen Kammer verteidigte Ansicht, da gerade umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer sozialen Beruhigung fhren werde, hat schlielich den Sieg davon getragen. Fr die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu lebhaften Auseinandersetzungen und vllig neuen Gruppenbildungen fhrte. Die $revolutionre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust ihres Einflusses befrchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu bekmpfen und die ihr zugnglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie die im Gesetze gewhrte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen. Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der Rhonegegend unter Begnstigung seitens der Regierung im Jahre 1886 einen $Kongre$ in $Lyon$, der lediglich fr die gewerkschaftliche Richtung unter Ausschlu der politischen Parteien bestimmt sein sollte und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongre$ bezeichnet werden kann. Aber trotz dieser Beschrnkung erklrten sich auf dem Kongresse, auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen gegen und nur 29 fr das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich 88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen, indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote aufgezogen wurde. Die $_Union des syndicats ouvriers_$ blieb in der Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschlo der Kongre die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem Namen: _Fdration nationale des syndicats ouvriers_. Zur Leitung der Geschfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die verschiedenen Parteien zu bemchtigen suchten. Die Possibilisten, die es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die durchsetzten, da es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jhrlich wechseln sollte. Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluon$ stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so da sich die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurckzogen. Die rein $gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in Lyon ganz fern gehalten. Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongre$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem die Marxisten zuerst einen Beschlu zu Gunsten des Generalstreiks durchsetzten, indem sie behaupteten, da nur auf diesem Wege das Ziel der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei. Fr eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begnstigt, dagegen von den Possibilisten bekmpft wurde, whrend die Blanquisten sich in zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten, der andere von den Possibilisten mit Untersttzung der englischen _trade unions_ einberufen war[31]. [31] Vgl. unten. Der IV. $Kongre$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage. Er beschlo auf Anregung der Marxisten, da die Bergarbeiter in den $Generalstreik$ einzutreten htten, um durch Mangel an Kohlen auch die brigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklrte dabei, da eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmglich sei, da aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen sei, Abhlfe biete nur die Revolution der untergeschlagenen Arme. Die Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge. Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhngig von der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen gewerkschaftlichen Richtungen vllig durch die politischen Gegenstze. Aus diesem Grunde mu hier auch die Geschichte der politischen Parteien verfolgt werden. In dieser Hinsicht ist von Interesse, da sich nicht allein auf dem Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung zwischen den Anhngern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die spter noch zurckzukommen ist, sondern da die $Marxisten$, seit sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich nderten. Whrend sie, wie erwhnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen fr eine bloe Agitationsschule erklrt und den Generalstreik als einziges Mittel der Abhlfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge pltzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thtigkeit umgestimmt, und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$ (19.-23. September 1892) noch fr den Generalstreik eintraten, lieen sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in $Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgltig verworfen, sich berhaupt seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhngern unter den Bauern, indem sie den buerlichen Kleinbesitz verteidigen. Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verrter an der Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der Zeit zwischen beiden Parteien eine vllige Vertauschung der Rollen vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemigte Richtung darstellen. Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen, nmlich die Entwickelung der $Arbeitsbrsen$. Schon im Jahre 1842 war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit begrndet, da man durch sie und die damit ermglichte Vermittelung zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter am besten befrdern und die letzteren zugleich den Einflssen politischer Neuerungen entziehen knne, indem man sie auf das rein gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die Brsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbnde geworden, nur mit dem Unterschiede, da sie Zuschsse seitens der Gemeinde erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten Interessen der ihnen angehrigen Arbeiter. Sie bernehmen deshalb auer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur Errterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berhren, oder fr wissenschaftliche Vortrge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w. [32] Vergl. G. de $Molinari$: _Les bourses du travail Paris. Guillaunmin, 1893_, S. 121 ff. Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbrsen wurde seit 1884 seitens der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen fr alle Syndikate, mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht, eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Mglichkeit zu haben, praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings hatten sich seit Erla des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber obgleich diese grundstzlich allen Syndikaten offen standen, hatten sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen. In den Arbeiterbrsen sollten dagegen alle Syndikate unabhngig von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur gewerkschaftlichen Arbeit erziehen. In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbrsen zunchst einen ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887 in Paris erffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jhrlichen Zuschu von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894 auf 154000 Frs. erhht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber whrend die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt hatten, auch in der Arbeitsbrse die Leitung zu erhalten, drngten sich in Masse neu gegrndete Syndikate herzu, die zum Teil unter anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch berhaupt keine Leitung anerkannten. Endlich fhrte die Ernennung von $Ribanier$ zum Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbrse zum Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich gegenberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Migung standen, wurden entfernt, in dem $_Journal de la Bourse du Travail_$ wurde ein Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekmpfen sollte, ffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse begrndet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den Brgerkrieg vorzubereiten. Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu mssen. Zunchst forderte er die auerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher zugelassenen sog. irregulren Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893 dem Gesetze zu unterwerfen und schlo, als dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Brse. In einer Erklrung vom 7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen, insbesondere von $Lafargue$, $Jaurs$, $Brousse$ unterzeichnet war, wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatschlich freilich gereichte die Auflsung den Marxisten zum grten Vorteile, da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Hnden lngst entschlpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner bergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch Dekret des Prsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung der Brse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen war, wurde die Brse im April 1896 wieder erffnet, doch blieb ein Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der Zwischenzeit gegrndete freie Brse aufrecht. Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich unter den Arbeitsbrsen von 11 Stdten, die etwa 500 Syndikate umfaten, ein Zusammenschlu zu der $_Fdration nationale des Bourses du travail_$ vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in $Toulouse$ einen zweiten Kongre abhielt. Aus den Beschlssen ist hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschlielich durch die Arbeitsbrsen, Ernennung der Arbeitersekretre durch dieselben, gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages, insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung mnnlicher und weiblicher Arbeiter, Ausfhrung der Gemeindearbeiten in eigener Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Auerdem wurde von dem _Comite fdral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem Gewerkschaftskongre von Marseille 1892 gegrndeten $_Fdration nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere den nchsten Kongre gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizufhren. Obgleich die Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begrndung, da die Arbeitsbrsen, die nur Hlfsmittel fr die Syndikate sein sollten, jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reien und sich an die Stelle der _Fdration nationale_ zu setzen, erklrte sich die Mehrheit fr den Plan, und so fand vom 17.-22. September 1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongre$ zugleich als solcher der $Arbeitsbrsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische ber die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach strmischen Auftritten zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurck. Man grndete eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts. beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem fr sie bestehenden Berufsverbande anschlieen. Die Gesamtheit der Berufsverbnde in Gemeinschaft mit den Arbeitsbrsen bildet den Landesgewerkschaftsbund, an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$) steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbnde und 4 Mitgliedern des Arbeitsbrsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll die Aufgabe des frher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlsse forderten die Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-, Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften unter Zuschssen seitens der Gemeinden. Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884 getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_ berief den VII. Kongre nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28. September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht in der mglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhngig von politischen Einflssen. Man betonte besonders die Uebertragung der gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausfhrung der Arbeiten in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen, unentgeltliche Schulkchen, Einrichtung von Arbeitsbrsen auf Kosten der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung kommunaler Werksttten. Als Zwangsmittel zur Durchfhrung dieser Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der Spitze steht der _conseil national ouvrier_. Die Marxistische $_Fdration des chambres syndicales_$ hielt vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongre ab, der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750 Gewerkschaften besucht war. Man beschlo u. a. die Aufhebung des Gesetzes gegen die Internationale vom 14. Mrz 1872 und der gegen die Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pnal_, ferner die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften festgesetzten Arbeitsbedingungen fr das ganze Gewerbe magebend sind, und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die Landagitation will man betreiben unter Anschlu an das sozialistische Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen Gemeindeangelegenheiten. Der Kongre empfahl auerdem die nationale und internationale Verbindung der Gewerkschaften. Die $_Fdration des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenknfte gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist unbedeutende Organisationen herabgegangen. Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene VIII. Gewerkschaftskongre vom 14.-19. September 1896 in $Tours$ stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen und Arbeitsbrsen, die zusammen 826 Syndikate umfaten, durch 69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das Strkeverhltnis bercksichtigt wird. Deshalb ist es nicht mglich, ber die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue Ziffern zu geben. Nach Schtzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000 betragen haben. Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gem einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brssel 1891 gefaten Beschlusse, in allen Lndern nationale Arbeitersekretariate einzurichten, hatte man auch fr Frankreich auf dem Kongresse von St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze Thtigkeit hatte sich auf die Verffentlichung eines einzigen Berichtes ber die Lage der arbeitenden Klassen beschrnkt. Der Grund hierfr war, da in dem Sekretariate alle die sich bekmpfenden Richtungen der Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede gemeinschaftliche Thtigkeit unmglich machte. Schon in Limoges hatte man nun versucht, unter dem Namen einer $_Confdration gnrale du travail_$ eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbrsen zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflssen der politischen Gruppen (_en dehors de toute ingrence politicienne_). Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfr ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte man diese Einigkeit sofort wieder zerstrt und den Verband unter den Einflu der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem Kongresse in Tours erstatteten Berichte ber die Thtigkeit des ersten Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, da an der unseligen Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einflu der politischen Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation scheitern msse. Von den smtlichen vereinigten Verbnden hatten nur 34 den auf jhrlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte sich die fr den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf 808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe. In Tours versuchte man, diesen Mierfolg durch eine Aenderung der Organisation zu beseitigen. Der leitende _conseil national_ wird gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbnde gewhlt werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbnde vertreten und hchstens zwei Stimmen fhren; sieben stndige Kommissionen (fr Agitation, Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission fr Agitation hat die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und einen einheitlichen Gewerkschaftskongre vorzubereiten, auf dem alle Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beitrge sind nach der Mitgliederzahl der Verbnde von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung knnen nur ganze Verbnde, nicht die einzelnen Syndikate angehren, um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbnde zu zwingen. Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbstndigkeit der Verbnde aufheben, sondern nur ein fderatives Band herstellen und eine gegenseitige Verstndigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung der $Arbeitsbrsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbnde darstellen. So ist die $_fdration nationale des bourses du travail_$, die 43 von den bestehenden 51 Brsen umfat und der von den 826 in der _Confdration gnrale_ vertretenen Syndikaten 686 angehren, ein Zentralverband, der innerhalb der _Confdration_ einen Staat im Staate darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin versucht hat, da die Arbeitsbrsen die lokalen, die _Confdration_ die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll. Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: _Les lments constituant la Confdration gnrale se tiendrout en dehors de toute cole politique._ Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschlo der Kongre ein gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die Thtigkeit fr dessen Verwirklichung einem besonderen, auerhalb der regelmigen Organisation stehenden Komitee bertrug, was in Limoges vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern nur die Propaganda fr denselben bezeichnete. Von allen fr Streiks aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. fr diesen Zweck zurckbehalten werden. Man beschftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission berwiesen. Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fllen, ehe sie irgend welche Schritte thten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch sollen ihre Sprche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen sollen stndige Einigungsmter bestehen. Hinsichtlich der Streiks empfahl man uerste Vorsicht, jedoch die Schaffung stndiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzufhren. Die brigen Beschlsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeitersyndikate, die Gefngnisarbeit, das Submissionswesen, das Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stckarbeit und Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und den achtstndigen Maximalarbeitstag. Man beschlo endlich, fr Abhaltung eines allgemeinen internationalen Gewerkschaftskongresses thtig zu sein, der sich ausschlielich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik beschftigen soll. Obgleich der Kongre mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten. Der III. Kongre der $_Confdration gnrale du travail_$ hat vom 20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316 Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstnde der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Grndung eines tglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs. Grundstzlich knnen nur Verbnde von Vereinen die Mitgliedschaft erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehren, den Anschlu an die _confdration_ ablehnt. Der Sitz wurde endgltig nach Paris verlegt. Die Ablehnung der frheren Abhngigkeit von den politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung der Statuten, da die dem Bunde angehrigen Verbnde und Vereine nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein drfen. Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschlu der gesamten Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe fr deren _mancipation intgrale_. Der geschftsleitende Ausschu zerfllt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thtigkeit, den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschftigen haben. Auf Kongressen sollen die nationalen Verbnde durch drei, die lokalen durch einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete mu einem Vereine angehren. Fr das tgliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch dieser Kongre hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks. [33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Grndung der Confdration gnrale erfolgte, bereits sechs allgemeine Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluon 1887, Bordeaux 1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbrsen hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse 1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so da es fr sie der sechste war. Die Marxistische _Fdration nationale des Syndicats_ hat auer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse abgehalten. Auch der IV. Kongre, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090 Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhltnisse keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den Arbeitsbrsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen, da diese in dem _conseil gnral_ knftig keine unmittelbare Vertretung haben, sondern da in auerordentlichen Fllen beide Verbnde miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, da hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so grer, als der Verband der Arbeitsbrsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht, der bestrebt ist, die Brsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen ber den Generalstreik ergaben, da die Stimmung fr denselben zurckgegangen ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen in den dafr vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen. Sonstige Gegenstnde der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrstungsfrage, die Einschrnkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des Arbeiterschutzes. -- Bei der Verworrenheit der Parteiverhltnisse mge die jetzige Gruppierung noch einmal kurz zusammengefat werden. Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen: 1. $_Parti ouvrier franais_$ d. h. die auf dem Kongre in Havre 1880 in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen Fhrer $Paul Guesde$ gewhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden. Sie bilden heute ein verhltnismig gemigtes Element, indem sie die Revolution des Stimmzettels vertreten d. h. ihre Plne lediglich auf dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks, stehen fr sie erst in zweiter Linie. 2. $_Fdration des travailleurs socialistes de France_$, die 1882 auf dem Kongre in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach ihrem Fhrer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe, die aber an Bedeutung zurcktritt. Auch sie vertreten eine gemigte Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, da sie mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten bergegangen seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persnlicher. 3. $_Parti ouvrier socialiste rvolutionaire_$, die 1890 auf dem Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Fhrer $Jean Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die politische Thtigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung in allen Betrieben herbeifhren wollen. Sie sind heute die Vertreter des revolutionr-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als Arbeiterproletarier den geistigen Proletariern gegenberzustellen. 4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden Gruppen giebt es noch das $_comit rvolutionaire central_$, das unter Fhrung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt und nur politisch-revolutionre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist Hand in Hand mit den Allemanisten und schlieen sich diesen auch an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere Begeisterung fr ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thtigkeit halten sie von der politischen vllig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen. 5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die Propaganda der That verzichtet, und da sie die politische Thtigkeit grundstzlich verwerfen, so suchen sie in den Gewerkschaften ihren Einflu geltend zu machen, um die Arbeiter fr die Revolution zu erziehen. 6. Die letzte Gruppe bilden die $_Socialistes indpendants_$, eine nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt verstorbenen $Benoit Malon$ hauptschlich brgerliche Sozialisten sammeln, die, wie $Jaurs$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt gegen den Radikalismus abgegrenzt sind. Auer diesen Gruppen giebt es noch die unabhngigen Gewerkschaften, unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind im Gegensatz zu den revolutionren Theorien Anhnger praktischer Thtigkeit im Sinne der sozialen Reform. Geographisch grenzt sich der Einflu dieser Gruppen dahin ab, da die Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix, ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris, die Broussisten auer in einigen Pariser Vierteln in den Stdten des Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen; hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einflu mit den Blanquisten. -- Nach dieser geschichtlichen Darstellung mgen noch einige Angaben ber die Thtigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein. Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_. Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des Gesetzes vom 21. Mrz 1884 berhaupt nicht vorgesehen waren und erst bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr groe Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach Aufgaben bernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehren Verbesserung der Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen, Dngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflgel, Eier u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptschlich die Zoll- und Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch errichten sie genossenschaftliche Schlchtereien, Bckereien, Mllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130 Bckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thtigkeit entfalten die Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu knnen, errichten, oder sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue Industrien, wie Konservenfabriken, Strke-, Nudelfabriken u. s. w. suchen sie auf dem Lande einzufhren, um so eine Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen. [34] Einen interessanten Ueberblick gewhrt der bei Gelegenheit des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen Kongresses der franzsischen landwirtschaftlichen Syndikate von Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: _Le mouvement syndical dans l'Agriculture_. Paris, Guillaumin, 1897. Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz zu den lndlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren ein kleines Grundstck besitzen. Auerdem sind aber auch viele Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehren Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Shne- und Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle fr ganz Frankreich zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung fr alle Klassen haben die landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen, sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und die Schranken niederzureien, die sich gewhnlich zwischen die einzelnen Personen stellen. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem Nachdruck betont. Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei Klassen, nmlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3. gemischte. Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen Beziehungen, also insbesondere Erhhung der Lhne und Verkrzung der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens, sowie Grndung von Kassen fr Durchfhrung von Streiks und zur Untersttzung in Fllen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von 1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, da sie beherrscht sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung wrdige Migung und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Lnder vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken, 297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113 Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen fr Arbeitslose, 43 Untersttzungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften. Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich zu Verbnden zusammenzuschlieen. [35] Bis 1895 einschlielich war den Tabellen und statistischen Zahlen der jhrlich vom _office du travail_, einer Abteilung des Handelsministeriums, herausgegebenen _Annuaires des syndicats professionels_ eine erluternde Einleitung vorangeschickt, der die folgenden Angaben entnommen sind; fr 1896 und 1897 ist sie fortgelassen. Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende Tabelle. Es gab ----------------------------------------------------------------------- | Industrielle und kommerzielle | | | Syndikate | | im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen |Unternehmer| Arbeiter| Gemischte | Syndikate | ---------+-----------+---------+-----------+-----------------+--------- 1884 | 101 | 68 | 1 | 5 | 175 1885 | 285 | 221 | 4 | 39 | 549 1886 | 359 | 280 | 8 | 93 | 740 1887 | 598 | 501 | 45 | 214 | 1358 1888 | 859 | 725 | 78 | 461 | 2123 1889 | 877 | 821 | 69 | 557 | 2324 1890 | 1004 | 1006 | 97 | 648 | 2755 1891 | 1127 | 1250 | 126 | 750 | 3253 1892 | 1212 | 1589 | 147 | 863 | 3811 1893 | 1397 | 1926 | 173 | 952 | 4448 1894 | 1518 | 2178 | 177 | 1092 | 4965 1895 | 1622 | 2163 | 173 | 1188 | 5146 1896 | 1730 | 2253 | 169 | 1275 | 5427 1897 | 1823 | 2316 | 170 | 1371 | 5680 Die Anzahl der Mitglieder ist nur fr die Zeit seit 1890 verffentlicht und ergiebt sich aus folgender Tabelle: ======================================================================== | $Mitgliederbestand der Syndikate$ | $Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen | der | der | der | der landwirt- | | Unternehmer | Arbeiter | gemischten | schaftlichen | ======+=============+===========+============+===============+========== 1890 | 93411 | 139692 | 14096 | 234234 | 481433 1891 | 106157 | 205152 | 15773 | 269298 | 596380 1892 | 102549 | 288770 | 18561 | 313800 | 723680 1893 | 114176 | 402125 | 30052 | 353883 | 900236 1894 | 121914 | 403440 | 29124 | 378750 | 933228 1895 | 131031 | 419781 | 31126 | 403261 | 585199 1896 | 141877 | 422777 | 30333 | 423492 | 1018479 1897 | 159293 | 431794 | 32237 | 438596 | 1061920 Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie ergiebt sich aus folgender fr den 1. Juli 1894 gltigen Tabelle: Spaltenberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftl. =================================================== | $Syndikate$ | $Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen | A | B | C | D | ================+=====+=====+=====+=====+========== 20 u. darunter | 314 | 294 | 30 | 48 | 686 21- 50 | 578 | 613 | 50 | 174 | 1415 51- 100 | 287 | 386 | 43 | 199 | 915 101- 200 | 140 | 319 | 25 | 195 | 679 201- 500 | 56 | 205 | 9 | 184 | 454 501- 1000 | 13 | 62 | 7 | 77 | 159 1001- 2000 | 5 | 27 | 8 | 55 | 95 2001- 5000 | 3 | 10 | 1 | 14 | 28 5001-10000 | 1 | 7 | -- | 4 | 12 ber 10000 | -- | 3 | -- | 2 | 5 An Verbnden von Syndikaten gab es: Spaltenberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftl. E = Zusammen ============================================ $Jahr$ | A | B | C | D | E ==============+=====+=====+=====+=====+===== 1884 | 10 | 10 | -- | -- | 20 1885 | 12 | 13 | -- | -- | 25 1886 | 13 | 13 | -- | 2 | 28 1887 | 16 | 15 | -- | 7 | 38 1888 | 17 | 15 | -- | 9 | 41 1. Juli 1889 | 18 | 16 | -- | 8 | 42 " 1890 | 22 | 24 | 1 | 9 | 56 " 1891 | 22 | 27 | 5 | 9 | 63 " 1892 | 24 | 47 | 8 | 14 | 93 " 1893 | 29 | 61 | 11 | 16 | 117 " 1894 | 29 | 72 | 9 | 15 | 126 " 1895 | 38 | 79 | 9 | 17 | 143 " 1896 | 42 | 86 | 8 | 19 | 155 " 1897 | 46 | 92 | 8 | 20 | 166 Die Zahl der in diesen Verbnden vereinigten Syndikate und deren Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle: Spaltenberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftliche ======================================================================= | $Zahl der Syndikate$ || $Mitglieder der Syndikate$ $Jahr$ |-------------------------------++----------------------------- | A | B | C | D || A | B | C | D ========+=====+======+====+======++=======+========+======+============ 1894 | 498 | 896 | 35 | 729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966 1895 | 672 | 1191 | 35 | 821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318 1896 | 730 | 1248 | 34 | 876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121 1897 | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36] [36] Da diese Ziffer grer ist, als die der Mitglieder der Syndikate selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren. Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt sich daraus, da viele sich auflsten und andere sich neu bildeten. So wurden 1897 Spaltenberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftliche E = Zusammen ======================================================================== | $Syndikate$ || $Syndikatsverbnde$ |-----------------------------++----------------------------- | U | A | G | L | Z || U | A | G | L | Z ===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+===== $aufgelst$| 87 | 167 | 7 | 48 | 309 || 4 | 3 | -- | 4 | 11 $gegrndet$| 180 | 230 | 8 | 144 | 562 || 8 | 9 | -- | 5 | 22 Die Zahl der Arbeitsbrsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und deren Mitglieder enthlt folgende Tabelle: ====================================================================== $Jahr$ | Zahl der Brsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder ========+=================+====================+====================== 1894 | 37 | 658 | 73359 1895 | 34 | 688 | 199382 1896 | 45 | 946 | 144727 1897 | 49 | 1047 | 166886 Von den 49 Arbeitsbrsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891, 6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten sich wieder aufgelst. Die 48 Brsen der Provinz hatten 1896 auf 68220 Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Brse von Paris umfate nach ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von denen 82 einen Arbeitsnachweis besaen, whrend die Brse selbst sich damit nicht befat, sondern ihre Thtigkeit in der Vertretung der allgemeinen Klasseninteressen sieht. III. Oesterreich[37]. In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehrt in erster Linie der Gegensatz der verschiedenen Nationalitten, die, abgesehen von einer gewissen instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fhlt der slavische und romanische Arbeiter sich noch vllig zufrieden bei einer Lebensweise, die dem Deutschen unertrglich ist. Ferner kommt in Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe gemeinsamer Arbeiterbltter wesentlich erschwert wird. Auerdem steht Oesterreich noch auf einer verhltnismig niedrigen Stufe der industriellen Entwicklung. Es berwiegt einerseits die Landwirtschaft und andererseits das Handwerk. Beide aber begnstigen nicht einen so scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie mit ihren traurigen Verhltnissen[38]. [37] Vgl. $Kautsky$: Die Arbeiterbewegung in Oesterreich in der Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff. $Kralik$: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien 1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brnn). Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages. Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit 1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission Oesterreichs fr die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 und Protokoll des II. sterreichischen Gewerkschaftskongresses. Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den einzelnen Organisationen angegeben. [38] Nach der Berufszhlung von 1890 waren im cisleithanischen Oesterreich beschftigt in die Landwirtschaft 13351370 Personen = 55,9 % die Industrie 6155510 " = 25,8 " Handel und Verkehr 2115313 " = 8,8 " ffentlichen Dienst und freien Beruf 2273211 " = 9,5 " Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zhlung von 1895 fr Landwirtschaft 35,7%, fr Industrie 39,1%. Die Gesetzgebung enthlt fr die Gewerkschaftsbewegung teils gnstige, teils ungnstige Momente. Zu den ungnstigen gehrt die Bestimmung des Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlsse zu fassen, durch welche sie sich eine Autoritt in irgend einem Zweige der Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaen. Auf Grund dieser Bestimmung hat z. B. die Wiener Polizeibehrde 1888 den Fachverein der Bcker geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen ber die Lage der Bckereiarbeiter unternommen hatte. Das frhere Koalitionsverbot ist freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behrden steht das Recht zu, beschftigungslose Personen in die Heimatgemeinde abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht wird. Eine gnstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen Zwangsorganisation, die fr das Kleingewerbe bereits durchgefhrt und fr die Groindustrie und den Bergbau ins Auge gefat ist. Sowohl Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu bezirksmig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft, insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht, verhielt sich anfangs diesen Gehlfenverbnden gegenber wegen ihres Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald berwog die Ansicht, da man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen drfe, und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst fr die Zwecke der Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, da in denselben alle Arbeiter vereinigt sind, da aber den fortgeschritteneren naturgem die Fhrung zufllt, und da der Gehlfenausschu eine staatlich anerkannte Behrde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben wurde. Die erste umfassende Begrndung von $Gewerkvereinen$ erfolgte zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die sptere ungnstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedmpft, andererseits fhrte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behrden und insbesondere zur Verhngung eines Ausnahmezustandes durch ein dem deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zhlte man 1888 nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften. Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis 1. Januar 1889 in $Hainfeld$ abgehaltenen $ersten Parteitage der sterreichischen Sozialdemokratie$, auf dem es unter Zurckdrngung der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine einheitlich organisierte sterreichische sozialdemokratische Partei zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften behandelt und beschlossen, deren Grndung mit mglichster Heranziehung der mnnlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei man betonte, da ein Gegensatz zwischen der politischen und der gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rcksicht auf die bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien. Auch auf dem $zweiten sozialdemokratischen Parteitage$ in $Wien$ (28.-30. Juni 1891) wurde das Thema Stand und Ziele der gewerkschaftlichen Organisation behandelt. Obgleich man erklrte, Ziffern ber den Bestand nicht angeben zu knnen, so wurde doch behauptet, da seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000 geschtzt. Es wurde dabei wiederholt betont, da die Gewerkschaften nur die Bedeutung einer Erziehung fr die Sozialdemokratie haben drften, da allerdings manche derselben humanitre Bestrebungen, insbesondere das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund treten lieen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie entwickelt habe, in der ein konservativer Geist grogezogen wrde, wie ja frher die Arbeiter fr die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwrmt htten, da aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution empfahl die Frderung der Gewerkschaften auf fderativer Grundlage doch mit der Einschrnkung, da durch die Gewerkschaftsorganisation die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden darf. Die Gewerkschaften sollen sich ber ganze Kronlnder, womglich ber das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale Vereine zu grnden, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen ist, sollen regelmig Delegiertentage die Verbindung vermitteln. In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet: die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die Untersttzung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die Gewhrung von Rechtsschutz. Die Resolution schlo mit der Aufforderung, allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu grnden. Die spteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht mehr beschftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anla hierzu bot der Beschlu des englischen _trade unions_ Kongresses in Glasgow 1892, gleichzeitig mit dem fr 1893 in Zrich geplanten internationalen Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongre zu berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch, zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz zu schaffen, verffentlichte, aber zugleich beschlo, die Schaffung einer Gesamtorganisation der sterreichischen Gewerkschaften ins Leben zu rufen und zunchst selbst die Aufgabe einer provisorischen Gewerkschaftskommission bernahm. Nach mhevollen Vorarbeiten gelang es, den I. sterreichischen Gewerkschaftskongre[39] zustande zu bringen, der vom 24.-27. Dezember 1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich 50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Auerdem waren die deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische Gewerkschaftsbund vertreten. [39] Der Beschlu des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschre zu verffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung beim Absatze desselben nicht zur Ausfhrung gelangt. Als Quelle der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen benutzt werden. Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die groen Schwierigkeiten, mit denen man zu kmpfen gehabt habe. Die Ausgaben der Kommission hatten 576 fl. betragen gegenber einer Einnahme von 447 fl. Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen $Organisation$. Als Zweck der $Gewerkschaften$ bezeichnete man: Die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren, insbesondere durch Manahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung mglichst gnstiger Arbeitsbedingungen beizutragen. Die nchsten $praktischen Aufgaben$ sollen sein: 1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhltnisse sowie Beseitigung von Mistnden in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe. 2. Regelung des Vermittelungswesens und Errichtung von Herbergen. 3. Pflege der Statistik. 4. Einfhrung bezw. Regelung der Reiseuntersttzung. 5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung. Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in allen Orten, wo eine gengende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher, aus Vorstandsmitgliedern smtlicher dabei in Betracht kommender Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in der Form der $Industrieverbnde$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind: 1. Mglichst planmige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende Agitation fr die zur Industriegruppe gehrenden Berufsorganisationen. 2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet sein mu, da den Interessen smtlicher dabei in Betracht kommender Organisationen Rechnung getragen wird. 3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe gehrenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen Berufsorganisationen aber nicht wirksam gefhrt werden knnen, sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheien worden, auf gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhltnis zur Mitgliederzahl zu fhren. 4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu fhren und fr die Verffentlichung der Resultate zu sorgen. 5. Die fr die zur Industriegruppe gehrigen Berufe errichteten Herbergen, Zahlstellen fr Reiseuntersttzung, Rechtsschutz u. s. w. in einzelnen Stdten sowie im ganze Reiche mglichst zu zentralisieren. Fr die Zeit, bis die Industrieverbnde gengend ausgebaut sind, um einen geschlossenen Verband bilden zu knnen, wurde zur Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Krperschaft in Form einer aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten $Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines jeden Kronlandes zu ergnzen und ist dem Kongresse fr ihr Gebahren verantwortlich. Ihre Aufgaben sind: 1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen Industrien und Gruppen, deren Angehrige teilweise oder noch gar nicht organisiert sind, mit besonderer Bercksichtigung der Provinz. 2. Grndung von Widerstandsfonds. 3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbnde zu einem Einheitlichen und Praktischen zusammenzustellen. 4. Das Untersttzungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der Errichtung von Arbeitsbrsen. 5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen ber smtliche Streiks zu fhren. 6. Verbnde fr zusammengehrende Industriegruppen, sowie einen Zentralverband aller Verbnde zu bilden. 7. Verffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt fr die Vorstnde und Vertrauensleute. 8. Regelung der Fachpresse. 9. Einen Gewerkschaftskongre mit Zustimmung der Mehrheit der Organisationen einzuberufen. Die Kommission hlt ihre Sitzungen nach Bedarf und whlt aus ihrer Mitte einen Sekretr. Die Organisationen haben: 1. fr Mitglied und Monat einen Kreuzer an die Gewerkschaftskommission zu leisten. Von diesen Beitrgen sind zunchst die Kosten des Blattes, der Verwaltung, Agitation u. s. w. zu bestreiten; 2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen Zusammenstellung und Verffentlichung zu bermitteln, sowie einen vierteljhrlichen Bericht ber Arbeitslosen- und Reiseuntersttzung, Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp. diesbezgliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten; 3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womglich und nach Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen; 4. sich bei Streiks gegenseitig zu untersttzen oder, wenn es die Notwendigkeit erheischt, da einzelne Industriezweige sich dem Streik anschlieen, dasselbe zu vollfhren; 5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen; 6. die Beschlsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten und einzuhalten; 7. die Kommission bei den Erhebungen ber Statistik zu untersttzen; 8. Vorschlge in Bezug auf Organisation zu machen. Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist folgende: I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV. Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie. VIII. Graphische Fcher und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII. Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie. XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und Maschinenindustrie. Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt, in dem, mit der Erwgung, da es Zweck der gewerkschaftlichen Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein, deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft vor gnzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren, als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten hin erfolgreich durchfhren zu knnen, auch die politischen Mittel zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der $Sozialdemokratie$ zu stellen. An sonstigen Beschlssen sind noch folgende zu erwhnen: Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronlndern noch sehr schwach und blo $Bildungs$- und $Untersttzungsvereine$ vorhanden sind, so sollen die smtlichen derartigen Arbeitervereine in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der Gewerkschaftsorganisation zuzuzhlen, sobald sie ihr Statut in die von der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen. Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, mu auch Mitglied der Gewerkschaft seiner Branche sein. Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbndeten Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon vorlufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$ fr smtliche Gewerkschaften des Reiches womglich mit dreimaligem Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach Mglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenbltter abgeschafft und durch Verschmelzung zu groen leistungsfhigen Blttern umgestaltet werden. $Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden, die unverzglich die Gewerkschaftskommission zu verstndigen hat. Dies gilt fr Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung gefhrt werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheien sind. Streiks wegen Lohnverkrzung oder aus anderen Ursachen, welche nicht vorhergesehen werden knnen, sind nach Mglichkeit vorher anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren, wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begrndete Umstnde bedingt ist, den Anspruch auf Untersttzung, doch darf die Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beitrge gegeben werden. Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Krften bei Streiks untersttzen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen. Boykotts knnen von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausfhrung zu bringen. Nach langen Verhandlungen ber den Generalstreik wurde von einer Beschlufassung darber abgesehen, dagegen beschlo man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. -- War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausfhrung sehr groe Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretrs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmige Beitrge zu gewhnen. Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronlndern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mhren, Schlesien, Ober- und Niedersterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Bhmen, Steiermark, Krnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergnzung fanden sie in $Vertrauensmnnern$, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen. Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik ber den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission fr Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige groe Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten ber die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums bernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle fr die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte fr Arbeitsstatistik beigegebenen stndigen Arbeitsbeirte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafr erklrte auch der Sekretr der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Erffnungssitzung vom 26. September 1898, da das neue Amt jederzeit die Untersttzung der organisierten Arbeiterschaft haben wrde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland wrde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, da, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat. [40] Vgl. unten. Der Rechenschaftsbericht der Kommission fr 1895 und 1896 fhrt lebhafte Klage ber planlose und deshalb mit groen Opfern verlorene $Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation: Nun stehen wir im Streik und mssen untersttzt werden, msse vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: Zuerst der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum Streik. Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den $Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach 230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine. Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 = 28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei das Mitrauen der tschechischen Vereine gegen die als deutsch verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis 1896 39 aufgelst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten 19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme von jhrlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem Vermgensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschtzt, von denen 20% auch den Gewerkschaften angehren. Die meisten Arbeiterbildungsvereine haben auch Fachbltter, Arbeitslosen- und Waisenuntersttzung, Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe. Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite sterreichische Gewerkschaftskongre$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243 Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem mndlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfate die Organisation Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beitrge wurden an die Kommission 1894 fr 37500, 1895 72883 und 1896 fr 95900 Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde Die Gewerkschaft ins Leben gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mute. Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der Generalkommission, fhrte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei namentlich die Tschechen sich ber Vernachlssigung beklagten. Ebenso wurde es getadelt, da die sozialdemokratische Partei Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der Rcksicht auf die Polizei entschuldigt; brigens war sie durch drei Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen Gewerkschaften war anwesend. Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung ber die $Organisation$ in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf aufgestellt, der auf dem Grundsatze mglichster Zentralisation beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden, die sich zu groen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbnden zusammenzuschlieen htten. Die Zentralverbnde verwandter Berufe sollten sich zu Industrieverbnden vereinigen, doch waren diese nur als Vorstufe gedacht, denn berall, wo es mglich sei, sollte die Auflsung der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt werden. Der Unterschied dieser gegenber den Industrieverbnden beruht darauf, da, whrend die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbnde bestehen lassen und lediglich unter ihnen eine fderative Vereinigung schaffen, die Unionen eine vllige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so da schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Hlfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefat ist. Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen, Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vortrgen u. s. w. sollten brigens an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen Ortsverbnde gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten berall aufgelst und nur da, wo die rtlichen Verhltnisse die Schaffung von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht gestatteten, allgemeine (gemischte) Gewerkschaften zugelassen werden. Diese Vorschlge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf hingewiesen wurde, da man mit dem Zusammengehrigkeitsgefhle innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen msse, die man durch Tadel ber Kastengeist und Berufsdnkel nicht aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, da Modelleure sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union zusammenschlssen, selbst die Maurer pflegten den Hlfsarbeitern den Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war, da, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit 38844 gegen 37019 Stimmen verkndet war, eine nochmalige Zhlung die Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen nicht abgegeben waren. Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhltnis zur Sozialdemokratie gestreift und erwhnt, da einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in scharfem Gegensatze befnden und sozialdemokratische Redner nicht einmal zum Worte zulieen. Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die Mglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft fr die Bewegung zu gewinnen, bekmpft, von der Mehrheit oder wegen der Rckstndigkeit jener Bestrebungen untersttzt wurde, fand schlielich insofern Annahme, da die Auflsung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen allgemeinen Gewerkschaften gestrichen. Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbstndigen $tschechischen Sekretrs$ bei der Gewerkschaftskommission. Fr diese Forderung wurde geltend gemacht, da die tschechischen Arbeiter dies als Zugestndnis an ihre Nationalitt beanspruchten, whrend die Gegner teils einen solchen Gesichtspunkt als grundstzlich unzulssig bekmpften, da die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalittsunterschiede berhrt wrden, teils sich darauf beriefen, da die Forderung praktisch unausfhrbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission selbst fhren msse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war, da einer der beiden Angestellten, der Sekretr oder sein Stellvertreter, der tschechischen Sprache vllig mchtig sein msse, zogen sich die tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurck, als deren Ergebnis sie verkndeten, da sie gegen die Majorisierung protestierten und es den Organisationen im Lande berlassen mten, zu beschlieen, was weiter zu geschehen habe. Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf 1 Kr. festgesetzt. Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezglichen Beschlsse ist folgender: 1. Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die aus Mitgliedern bestehen, fr deren Branchen eine Ortsgruppe oder Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschftigten Arbeiter eines Berufes mglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die Grndung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben. 2. Grndung von Berufsgewerkschaften und Verbnden, welche sich auf das ganze Reich zu erstrecken haben. 3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbnde) zu einem Industrieverbande. 4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vortrgen und Unterrichten am Orte. 5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter Oesterreichs. Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchfhrung der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbrsen unter ausschlielicher Fhrung der Gewerkschaften, Fhrung einer sorgfltigen Statistik und Aufzeichnung smtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlufassung ber dieselben, Sammlung freiwilliger Spenden fr die im Lohnkampfe stehenden organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen, Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Lnder und Einberufung der nach Bedrfnis, jedoch mindestens alle drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der erforderlichen Vorarbeiten. Zu ausgedehnten Verhandlungen fhrte die $Streikfrage$. Man war allgemein darber einig, da freilich Streiks und Boykotts nicht zu entbehren seien, da aber das Mittel nur mit groer Vorsicht angewandt werden drfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife und schdigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle Streiks sptestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden drften; nur Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines $Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen fr jedes Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abfhren, doch sollte jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds grnden. Kleine Werkstttenstreiks sollten berhaupt nicht von der Kommission untersttzt werden. Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man befrchtete, da die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis der Unternehmer gelangen knnte, whrend andrerseits gerade eine lngere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem Streikfieber entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission die Beitrge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung der Kommission als Vorbedingung der Untersttzung beibehalten. Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur im Notfalle und nur dann gefhrt werden, wenn eine gtliche Beilegung sich als unmglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die Gewerkschaft und die Arbeiterzeitung[41] bekannt zu machen. Durch eine besondere Resolution wurde fr alle Streiks die grte Vorsicht empfohlen. [41] Das Organ der politischen Partei. Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, da ihre Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen wrde. Ebenso wurde vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der Gewerkschaften in Anspruch genommen. Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren vllige Aufhebung und die Einrichtung von Betriebswerksttten gefordert. Solange dies nicht durchgefhrt ist, soll die Hausindustrie unter die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden. Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darber, ob derselbe den einzelnen Gewerkschaften zu berlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen. Endlich wurde noch eine ausfhrliche Resolution angenommen, in der eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die Einfhrung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche Invalidittsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung ffentlicher Arbeiten ist an die Bedingung einer hchstens neunstndigen Arbeitszeit und die Gewhrung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu vereinbarenden Lohnes zu knpfen. Im Gegensatze zu den deutschen Verhltnissen wurde von den anwesenden Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, da auch die sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der Thtigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe. Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongre geschlossen. Der nchste Kongre soll 1899 abgehalten werden. -- Die Entwicklung und die Bedeutung der sterreichischen Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige $statistische Angaben$. Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund 50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Fr Niedersterreich wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezhlt, von denen 56 mit 20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschftigten Arbeiter in Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%. Eine fr Mhren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war, zhlte fr diese beiden Lnder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern. Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf 591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit 27000 Mitgliedern. Die Gewerkschaft verffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von 750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende fr den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik: Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, whrend die der fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschtzt wurde. Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle: Spaltenberschriften: A = Gesamtzahl der beschftigten Arbeiter B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter C = Prozentsatz ------------------------------------------------------------------- $Berufsgruppen$ || A | B || C ---------------------------------------++---------+-------++------- Polygraphische Gewerbe || 21375 | 8258 || 38,77 Eisenbahn- und Postdienst || 122318 | 17851 || 14,60 Industrie der Steine und Erden || 119974 | 7591 || 6,33 Metallindustrie || 246023 | 14867 || 6,04 Berg- und Httenwesen || 139769 | 7710 || 5,50 Handel || 287283 | 14719 || 5,32 Industrie der Holz- und Schnitzstoffe || 163400 | 6673 || 4,08 Papier- und Lederindustrie || 57411 | 2070 || 3,60 Baugewerbe || 252900 | 3251 || 1,68 Textilindustrie || 399938 | 6265 || 1,56 Chemische Industrie || 19312 | 281 || 1,45 Bekleidungsindustrie || 383339 | 6614 || 1,07 Nahrungsmittelindustrie || 317600 | 3319 || 1,04 Sonstige Gewerbe || 123693 | 3375 || 2,71 ---------------------------------------++---------+-------++------- || 2654335 | 88826 || 3,30 Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zhlung ergab sogar 99434 Mitglieder, darunter 3501 Frauen. Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900 Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehrten. Eine Ergnzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwhnten, von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich die Verteilung auf die einzelnen Kronlnder erkennen lt. Danach ergiebt sich folgende Tabelle: Spaltenberschriften: A = Gewerkschaften B = Ortsgruppen C = Bildungsvereine D = Zusammen ------------------------------------------------------ $Kronland$ || A | B | C || D ---------------------------++-----+-----+-----++------ Niedersterreich: Wien || 85 | 110 | 33 || 228 " Provinz || 2 | 109 | 34 || 141 Obersterreich || 14 | 6 | 14 || 34 Bhmen || 91 | 152 | 322 || 465 Mhren || 39 | 56 | 72 || 167 Schlesien || 11 | 6 | 14 || 31 Galizien || 10 | -- | 1 || 11 Bukowina || 2 | -- | -- || 2 Steiermark || 24 | 28 | 5 || 57 Tirol || 11 | 8 | 17 || 36 Vorarlberg || 4 | 10 | 7 || 21 Krain || 5 | 1 | 3 || 9 Krnten || 7 | 3 | 5 || 15 Triest und Istrien || 1 | -- | -- || 1 Salzburg || 7 | 1 | 3 || 11 ---------------------------++-----+-----+-----++------ Zusammen || 313 | 490 | 527 || 1330 Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet. Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen $Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88 fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen in Prozenten der Einnahme fr Fachbltter 9%, fr Agitation 3,6%, Rechtsschutz 0,7%, Reiseuntersttzung 2,8%, Arbeitslosenuntersttzung 10,1%, Kranken- und Invalidenuntersttzung 14,8%. In einem besonderen Dispositionsfonds wurden auerdem fr denselben Zeitraum noch 113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der Vermgensbestand betrug 367634,70 fl. Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf 113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermgensstand auf 24124,46 fl. Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ fr den Zeitraum vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr., die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission fr Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die gewerkschaftliche $Presse$ umfate 19 deutsche, 12 tschechische und 2 slavonische Fachbltter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren (gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die Gewerkschaft. Nach dem fr das Jahr 1897 verffentlichten Rechenschaftsberichte beliefen sich fr das Jahr 1897 die Einnahmen der Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700) fr Streiks. Beitrge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern gezahlt. Die Gewerkschaft erschien in 53000 Exemplaren. Der Bericht fr 1898 ist nur knapp gehalten, da fr die Pariser Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretr der Gewerkschaftskommission angehrt, eine umfassende Aufstellung aller Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe 23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beitrge gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen, bei Streiks eine gtliche Beilegung zu erzielen. Die Gewerkschaft wrde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben. Fr das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der sterreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar 1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschlu an die sterreichischen Verbnde zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und Arbeitslosenuntersttzung einzufhren. Die Gewerkschaftskommission soll aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache herauszugeben, das fr die Mitglieder obligatorisch sein soll. -- In Oesterreich hat, wie die angefhrten Zahlen beweisen, die gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England, Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mgen deshalb noch einige auf sie bezgliche Angaben hier Platz finden. Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die abgehaltenen Kongresse haben spter seine Nachfolge gefunden. 1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I. sterreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150 Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich auer zahlreichen Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstnde der Tagesordnung waren: 1. Berichte ber die Lohnbewegung; 2. Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Grndung einer Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen fr jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein solches in bhmischer Sprache erscheinen. [42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner. 2. Die $Berg$- und $Httenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9. Dezember 1890 in Wien einen Kongre abgehalten, auf dem Bhmen durch 45, Mhren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niedersterreich durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung; 2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die Organisation der Fachpresse. [43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr. Man forderte die achtstndige Schicht einschlielich Ein- und Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Grndung von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben ist Arbeitslosenuntersttzung, Schaffung von Widerstandsfonds, Arbeitsvermittelung und Gewhrung von Rechtsschutz. Es wurde hervorgehoben, da es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu verstndigen, soda ein gemeinsamer Kongre nicht durchfhrbar wre. Der Kongre erklrte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. Mrz 1895 in Brx abgehaltenen Generalversammlung des neu begrndeten Zentralvereins wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongre der Berg- und Httenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch 45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Bhmen fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade fr das ganze Reich, whrend die Bhmen einzelne Landesbruderladen verlangten. 3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brnn der erste sterreichische $Metallarbeiterkongre$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus 43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation smtlicher Metallarbeiter; 2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4. Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen Verband. Fr ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegrndet werden, und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache. [44] Die Verhandlungen sind als Broschre herausgegeben von $Ludwig Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage. Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermgen von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein Verbandsorgan begrndet. 4. Der II. sterreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von 106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte ber die soziale und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4. Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Grndung eines einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes ber das ganze Reich nach dem Vertrauensmnnersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die Fachvereine sollen sich ber ein ganzes Kronland erstrecken. Neben dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Grndung eines deutschen ins Auge gefat werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende Schneiderzeitung als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll die Grndung eines eigenes Fachblattes berlassen und schlielich auch auf die Schaffung eines solchen fr die kroatisch-slavonische Sprache Bedacht genommen werden. Der Kongre beschlo, fr die Feier des 1. Mai einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen. [45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien. Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln knnen. 5. Die $Bcker$[46] haben den I. sterreichisch-ungarischen Bckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt wurde ber Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation, Reiseuntersttzungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstttenordnung, Lehrlingswesen, Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsmter, Kranken- und Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf rtliche Verbnde gesttzte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchfhrung ein Organisationskomitee eingesetzt. [46] Die Protokolle beider Bckertage sind im Verlage von J. Tobola in Wien 1891 und 1893 erschienen. Der II. sterreichisch-ungarische Bckertag fand vom 2. bis 4. April 1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des milungenen Wiener Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt, indem die Vertreter der Provinz gegenber den Wiener Kollegen ber Zentralismus sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer Thtigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte, Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts, Achtstundentag, Reise- und Untersttzungswesen, internationale Vereinigung und den internationalen Bckereiarbeiterkongre, die Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation fr das ganze Reich auf Grund rtlicher Verbnde durchzufhren und einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Fr die slavischen Lnder soll ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchfhrung einer selbstndigen Organisation fr Ungarn soll das deutsche Komitee die bezglichen Aufgaben mit bernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen. Der III. sterreichisch-ungarische Bckertag ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht. Die Beschlsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes, insbesondere zehnstndige Arbeitszeit einschlielich zwei Stunden Pausen, Sonntagsruhe, Ausschlu jugendlicher Personen von der Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werksttten, daneben forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen, Beschrnkung der Lehrlingszahl und Verstrkung der Gewerbeaufsicht. Zur Durchfhrung dieser Forderungen beschlo man in Notfllen den Generalstreik ins Auge zu fassen. Entsprechend dem erwhnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genumittelindustrie begrndet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongre der $Arbeiter in den Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren die Bcker, Fleischhauer, Mller, Brauer, Fabinder, Kellner und Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte, 2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse. [47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der Administration des Zeitgeist erschienen. 6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die Grndung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am 25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgltig begrndet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Bhmen, Galizien, Krain, Niedersterreich, Mhren, Obersterreich, Steiermark und Tirol durch 18 Abgeordnete, auerdem waren Gste aus Deutschland und Ungarn, sowie Vertreter des Vereins der graphischen Fcher, der Buchdrucker, des Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend. Whrend von der Vorkonferenz die Bhmen aus nationalen Grnden sich fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verstndigung erreicht. Es wurde mitgeteilt, da zunchst versucht sei, sich mit den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen, doch sei dies daran gescheitert, da die Buchdrucker wesentlich hhere Beitrge htten, als die Buchbinder leisten knnten; von einigen Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschlu an den Verein der graphischen Fcher ab und beschlo zunchst, einen eigenen Verband zu grnden. Aus den Beratungen ber das Statut ist hervorzuheben, da man Reise- und Arbeitslosenuntersttzung, Einrichtung von Herbergen und Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken und Lesezirkeln, sowie Gewhrung von Rechtsschutz beschlo; Politik und Religion sollen ausgeschlossen sein. [48] Das Kongreprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der Einigkeit erschienen. Der Ausdruck verwandte Berufe ward absichtlich nicht nher bestimmt, um spterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten fhrte die Ordnung der Fachpresse, indem die Bhmen einerseits erklrten, zur Schaffung eines eigenen Blattes zunchst nicht im stande zu sein, dagegen eine grere Ausdehnung des tschechischen Teiles des Verbandsorgans Die Einigkeit wnschten, was aber abgelehnt wurde. Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhltnisse, Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstndiger Arbeitstag. Die Ungarn erklrten, da auch sie die Grndung eines Verbandes beabsichtigten, sich aber zunchst noch zu schwach fhlten. 7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frhesten eine Organisation, indem fr Niedersterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker und Schriftgieer begrndet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und ein Vermgen von 168612 fl. besa. In diesem Jahre wurde er von der Regierung aufgelst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos gewordenen Mitglieder untersttzte. Erst am 28. November 1891 konnte sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung eines Gesamtverbandes fr ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brnn 1881 als Vorbereitung fr einen festen Verband die Gemeinsamkeit des gesamten Untersttzungswesens beschlossen, doch kam der Beschlu nicht zur Ausfhrung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien 1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der Behrden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des Viatikums bezweckender Beschlu des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die Zentralisation der rtlichen Arbeitslosenuntersttzung durchgefhrt, und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brnn konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten Statuten am 31. Mai 1894 von der Behrde genehmigt waren, die endgltige Begrndung des $Verbandes der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs$ erfolgen. Die dem Verbande zunchst beigetretenen 12 Vereine von Bhmen, Bukowina, Krnten, Krain, Mhren, Niedersterreich, Obersterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaten 5540 Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897 hat sich auch ein Verein fr Dalmatien gebildet, der dem Verbande beigetreten ist, so da die Zahl der Vereine 13 betrgt. [49] Das Material verdanke ich dem Verbande der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs. Die Thtigkeitsberichte 1. fr 1894-96, 2. fr 1896, 3. fr 1897 sind im Verlage des Verbandes erschienen. Das Untersttzungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 fr Krankenuntersttzung 89817 fl., fr Arbeitslosenuntersttzung 44720 fl., fr Reiseuntersttzung 17371 fl., fr Invalidengeld 30802 fl., fr Sterbegeld 10662 fl., fr Waisenuntersttzung 7765 fl., fr sonstige Untersttzungen 2929 fl. Der Verband besitzt auer dem Vorwrts noch drei Verbandsorgane in bhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem ebenfalls fr ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft getreten ist und auer den Lohnstzen die Vorschrift des neunstndigen Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen ber die zulssige Lehrlingszahl enthlt. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien eingefhrt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten. Der Verband hat sich der sterreichischen Gewerkschaftskommission angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfat die groe Mehrzahl aller Berufsangehrigen, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt. Es gab Ende 1892 Ende 1893 Ende 1894 Verbandsangehrige 3917 = 71,7% 5096 = 78,44% 5540 = 80,43% Nichtverbndler 1545 = 28,3% 1401 = 21,56% 1348 = 19,57% ------------------------------------------ Zusammen 5462 6497 6888 Ende 1895 Ende 1896 Ende 1897 Verbandsangehrige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85% Nichtverbndler 1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15% ------------------------------------------- Zusammen 7771 8389 8900 Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600 Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach verblieben 866 = 11,14%, die berhaupt nicht organisiert waren. Das Gesamtvermgen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13 fl. auf den Kopf des Mitgliedes. 8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der $Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die sterreichischen $Lokomotivfhrer$ in Wien eine Delegiertenversammlung abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhusern mit der Zentralstelle Wien beschlo, unter Anlehnung an die Fachorganisation der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten und Unterbeamten. Zum Organ wurde Der Eisenbahner bestimmt. Vom 22. bis 24. Mrz 1896 tagte dann in Wien der erste sterreichische Eisenbahnerkongre. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der Sdbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn, 2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchfhrung man beschlo, sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden Materials, wchentliche 36stndige ununterbrochene Ruhepause und jhrlichen vierzehntgigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung des Prmien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und Einfhrung eines anstndigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darber, da jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen hchsten Lohn und lngstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhlt. Abschaffung der Bestrafung durch Ausschlu der Befrderung oder Bezugsverkrzung; 4. Einfhrung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5. Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darber zu wachen haben, da die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen Unfallversicherung durch Erhhung der Renten; 7. Verwaltung der Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchfhrung der Alters- und Invalidittsversorgung durch den Staat und Auflsung der bei den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel. Auerdem beschlo man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle 21jhrigen Staatsbrger ohne Unterschied des Geschlechtes. Auer dem bereits bestehenden Fachorgan Der Eisenbahner mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte wurde die Grndung eines solchen auch fr die polnische und bhmische Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll zentralisiert, die brige Thtigkeit dagegen den Einzelorganisationen berlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nchste Kongre soll nach drei Jahren in Prag stattfinden. Abgesehen von dem Kongresse, der hauptschlich auf die Gewinnung der Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893 eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde. Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-, Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine hnliche Verbindung auch fr die Beamten anzubahnen. Durch Erla des Ministers des Innern vom 13. Mrz 1897 sind smtliche Organisationen mit der Begrndung aufgelst, da sie Tendenzen verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind, doch hat sich bald darauf ein neuer Verband gebildet. Die bisher nur drftige Statistik ber die gewerkschaftlichen Verhltnisse in Oesterreich wird fr die Zukunft wahrscheinlich wesentlich ausgiebiger werden durch die Thtigkeit des bereits erwhnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine Auskunftspflicht fr statistische Zwecke eingefhrt und der Kommission ein weitgehendes Recht der Einsicht von Bchern und anderen Urkunden eingerumt ist. Ungarn. In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb interessant, da hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitgigen Verhandlung im Reichsrate Anla gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897 in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongre$. Derselbe beschlo Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern bestehenden Aktionskomitee bertragen wurde. Die Verhandlungen, an denen auch der frhere ungarische Landwirtschaftsminister Graf $Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongre den Beschlu fate, sich der sozialdemokratischen Partei anzuschlieen, so handelt es sich doch in demselben Mae um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische Organisation. Die hauptschlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und volle Pre- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorlufig zwlf Stunden, der spter bis auf acht Stunden herabgesetzt werden soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien, sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit, gleiche Bezahlung fr Mnner und Frauen bei gleicher Leistung. Ein zweiter Kongre fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Pre- und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise Entlohnung in Naturalien und whrend der Ernte eine Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darber hinaus sollten Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein. Der dritte Kongre ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121 Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden. Es wurde festgestellt, da der Erntestreik des vorigen Sommers fast durchweg zu Lohnerhhungen gefhrt habe. Es wurden dieselben Beschlsse gefat, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der Feldarbeiter ntigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt, sondern auch der jhrliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis alle Forderungen bewilligt sind. Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel Der Feldarbeiter ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und wirkt daneben hauptschlich durch Flugschriften und Wanderredner. Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung liegt, wohl bewut, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde, indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstnde zu entkrften, sondern mit Gewalt zu unterdrcken sucht. Nicht allein hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und das Gleiche fr hnliche Flle in Aussicht genommen, sondern auch ein am 1. Mrz 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem die Aushaltung der Landarbeitervertrge durch Polizei und Militr erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den Wunsch ausgesprochen, da das gleiche Verfahren, welches bisher nur fr Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiten ausgedehnt wird. Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer Feldarbeiterkongre einberufen, insbesondere um gegen das Sklavengesetz zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und ber die erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizufhren. Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongre in Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92 Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner sich ausnahmslos als Anhnger der sozialdemokratischen Partei bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen, da die Regierung, wie sie es 1898 gethan und fr 1899 wieder angekndigt hatte, whrend der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den Staatsdomnen zusammenziehe. Daneben forderte man Pre-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnittervertrgen getriebenen Mibruche und auskmmlichen Lohn, sowie endlich die Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter. Neben der unter sozialdemokratischem Einflu stehenden Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200 Abgeordnete vertreten waren. Man beschlo die Durchfhrung einer allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunchst einen Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll. Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled ein Arbeiterinnenkongre abgehalten, auf dem Einfhrung des Achtstundentages fr die Industrie und des Zehnstundentages fr die Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlhne gefordert wurden. Das Organ dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt Die Freiheit. Auch fr Ungarn ist in neuester Zeit eine dem sterreichischen arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behrde ins Leben getreten, nmlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899 seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfat folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen Unflle, Invaliditt und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit und Revision des Gesetzes ber die Arbeiterkrankenkassen. Aber der karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenber der sterreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, da zu allen diesen Beratungen ber Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst nicht zugelassen wurden, whrend die Handels- und Gewerbekammern Vertreter entsandten. Der hauptschlichste Gegenstand der bisherigen Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschlo eine auf Beihlfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den greren Orten einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und unabhngigen Personen bestehen und ihre Thtigkeit unentgeltlich besorgen soll. IV. Schweiz[50]. Die Verhltnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung abweichend von denen anderer Lnder, und gerade diese Abweichungen bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von dem Umstande, da es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwrts der freien Entfaltung der eignen Leistungsfhigkeit der Arbeiterklasse sich in den Weg gestellt hat, nmlich dem Widerstande der staatlichen Gewalt, fast vllig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewhlt, der Arbeiterklasse ist deshalb die Mglichkeit gewhrt, alle ihre Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus den Gesamtinteressen der Bevlkerung sich ergebenden natrlichen Beschrnkungen zu berwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschrnkt, dieselben bedrfen sogar, um juristische Persnlichkeit zu erlangen, lediglich der Anmeldung zum Handelsregister. [50] Die wertvollste Quelle fr die Schweiz bildet das Buch von Dr. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz. Leipzig 1895, Duncker & Humblot. Vgl. auerdem $Bechtle$: Die Gewerkvereine in der Schweiz, Jena, 1888 und $Bcher$: Die schweizerischen Arbeiterorganisationen in der Zeitschrift fr die gesamt. Staatswissenschaft. Bd. XLIV (1888), S. 609-674. Das neuere Material ist mir von dem schweizerischen Arbeitersekretariate zur Verfgung gestellt. Ergeben sich hieraus fr die soziale Entwickelung besonders gnstige Verhltnisse, so liegen allerdings hindernde Umstnde einerseits in der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhngenden Kleinheit und Enge der Verhltnisse, sowie andererseits in der staatlichen und sprachlichen Zerrissenheit. Eine letzte Eigentmlichkeit, die man in Betracht ziehen mu, um die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen, liegt endlich in der eigentmlichen nationalen Abgeschlossenheit und Ablehnung aller fremden Einflsse. Dies ist besonders aus dem Grunde von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Lndern wegen ihres Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen muten, von denen also ein erheblicher Einflu auf die Schweizer Verhltnisse htte erwartet werden drfen. Thatschlich hat ein solcher nicht stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie gewisse Grenzen nicht berschritten, gewhren lassen, aber ihnen eine Herrschaft nicht gestattet. Dies gilt insbesondere von der $Sozialdemokratie$, mit deren Entwicklung hier wie in den meisten brigen Lndern diejenige der Gewerkschaftsbewegung so eng verknpft ist, da beide bei der Darstellung nicht getrennt werden knnen. Nachdem die Propaganda $Lassalle$'s im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der Internationale von dem begeisterten Schler $Karl Marx$', $Johann Philipp Becker$, unternommen, der schon 1864 in Genf eine $Sektionsgruppe deutscher Sprache der internationalen Arbeiterassoziation$ mit einem eigenen Organe, dem Vorboten, begrndete, der ersten regelmigen Zeitung der Internationale. Das neue Unternehmen fand bereits zwei ltere Arbeiterorganisationen vor, auf die der gebte Einflu wesentlich verschieden war. Die $erste$ derselben waren die $deutschen Arbeiterbildungsvereine$, die bereits in den dreiiger und vierziger Jahren entstanden waren. Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das revolutionre Fahrwasser geraten, und als es $Liebknecht$ und anderen deutschen Flchtlingen gelang, 1850 eine Vereinigung der deutschen Arbeitervereine in der Schweiz ins Leben zu rufen, bildete dieselbe einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionren Elemente, bis der Bundesrat auf Drngen der deutschen Regierungen alle diese Vereine auflste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung wesentlich gendert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch die genossenschaftlichen Bestrebungen $Schulze-Delitzsch$'s weite Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begrndete Organ Das Felleisen geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei sich insbesondere der Einflu der deutschen Sozialdemokratie geltend machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August 1868 wurde offiziell der Anschlu der Vereinigung an die internationale Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben ber 50 Lokalvereine mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugefhrt wurden. Nachdem dann auch auf dem V. deutschen Arbeitertage in Nrnberg am 6. September 1868 eine Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich fr den Anschlu erklrt hatte, stand die Internationale auf der Hhe ihrer Macht. Die $zweite$ Organisation war der $Grtliverein$, der im Mai 1838 in Genf begrndet war und sich im brgerlich-demokratischen Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: Der Grtlianer herausgab. Der Verein beschrnkte sich streng auf Schweizer Brger und schlo alle Auslnder aus. Obgleich von den anfangs bunt gemischten Elementen allmhlich alle anderen bis auf die Arbeiter und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einflu, das insbesondere dadurch verstrkt wurde, da der Sozialismus in internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete nationale Selbstgefhl verletzte. Die Folge dieser Umstnde war, da der Grtliverein gegenber der Internationale eine wesentlich andere Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, da auf dem Grtli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschluantrag abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralitt beschlossen wurde. Auch die $Gewerkschaftsbewegung$ wurde von der Internationale in die Hand genommen. Die erste und einflureichste Verbindung dieser Art war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund; 1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen beschrnkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander zusammengefat waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongre in Brssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen Zusammenschlu empfohlen und den Bemhungen $Becker$'s war es bereits Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler mit 11 und einen Zricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen. Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und an ihm scheiterte der gro angelegte Plan, ja es gaben sogar die neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmig auf nationale Abgrenzung beschrnkten, den ersten Ansto, da die internationale Bewegung $Becker$'s zurckging und ihren Ersatz fand in einer auf die Schweiz beschrnkten sozialdemokratischen Partei. Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung erkannte, war der frhere Buchbinder, sptere Arbeitersekretr Hermann $Greulich$, der schon 1865 Vizeprsident des Verbandes der deutschen Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ derselben, die Tagwacht herausgab, in der er fr die Grndung einer sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. Mrz 1870 in Zrich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongre beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die $Becker$sche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de Fonds (4.-6. April 1870) unter $Bakunin$ die Anarchisten, die ihre Thtigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (_corps de mtier_) richteten aber jede politische Thtigkeit verwarfen, mit 21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einflu $Beckers$ mit raschen Schritten zurck und der Vorbote erschien im Dezember 1871 zum letztenmal. Den Hauptansto zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhltnisse gab der $deutsch-franzsische Krieg$, und zwar nach zwei Richtungen. Ergriff die Begeisterung ber die deutschen Siege die Mehrzahl der Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mute das zunchst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen der durch das Felleisen vertretenen demokratischen und der sozialistischen Richtung, deren Organ die Tagwacht war, hervorrufen, indem die letztere ihrem internationalen Karakter gem fr die Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der sonst gemigte Grtliverein fr die Schwesterrepublik und trat in einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen fremden Elemente. Ein Umschwung trat erst ein, als die Tagwacht soweit ging, selbst die Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich gegen die Internationale ein Sturm der Entrstung ohne Unterschied der Parteien, und der Grtliverein beschlo in seiner Generalversammlung in Langenthal am 26./27. Mai 1872 die vllige Lossagung von ihr. Dieser Beschlu bildete zugleich den Anfang fr einen neuen Aufschwung des Vereins, der jetzt wieder entschieden die Fhrung der Arbeiterbewegung bernahm. Die Sozialdemokratie hatte demgegenber einen schweren Stand. Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongre zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die Fremden. Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte zunchst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen zu erweitern und stellte als Ziel auf, fr die gesamte Schweiz einen Gewerkschaftsverband zu grnden, fr den man zunchst einen Zentralausschu aller Krankenkassen, Gewerkschaften, Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte. Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund drngte, so stie man auf heftigen Widerstand bei den Anhngern der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung gegen die Fremden als Hebel fr ihre Bestrebungen, indem sie dem Plane der Grndung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei entgegenhielten, da die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten wrden. Sie empfahlen demgegenber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese mglich werden wrde, das Klassenbewutsein der Arbeiter soweit zu strken, um demnchst den nationalen Gegensatz zu berwinden und zur Grundlage einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen. Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem Grtlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den $ersten schweizerischen Arbeiterkongre$ zustande zu bringen, der zum Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung wurde. Vertreten waren auer dem Grtlivereine, der mit 4000 Mitglieder die strkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa 1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der Doppelzhlungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der schweizerische Typographenbund. Die fnf Mitglieder der $Bakunin$schen _Fdration Jurassienne_ verlieen nach kurzer Verhandlung den Kongre mit der Erklrung, da sie zwar mit den gewerkschaftlichen Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begrnde. Von den brigen Mitgliedern wurde die Grndung eines $schweizerischen Arbeiterbundes$ einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die Statuten anerkennen wrden. In diesen Statuten vermied man sorgfltig jeden Uebergriff auf das politische Gebiet und beschrnkte sich lediglich auf gewerkschaftliche Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung betonte, da es sich nur eine $einstweilige$ Besserung des Loses der Arbeiter und deshalb um Uebergangsforderungen handele, wobei die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben msse. Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Lhne nach dem Erfordernisse einer auskmmlichen Existenz, Einschrnkung der Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Mnner- und Frauenarbeit, Grndung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften, Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Grndung einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern berlassen bleiben, doch wurde empfohlen, fr jeden Beruf eine eigene Sektion zu bilden; aushlfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen des Vorortes gewhlt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und Ausfhrung der Kongrebeschlsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda. Jedes Mitglied hatte jhrlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu zahlen. Oberstes Organ war der jhrlich zusammentretende Kongre, zu dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter whlten, doch sollten alle das Programm und die Statuten berhrenden Beschlsse der Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den einzelnen Gewerkschaftsverbnden berlassen, das Bundeskomitee war auf Sammlung freiwilliger Untersttzungen beschrnkt. Zum Bundesorgan wurde die Tagwacht bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze: Sozialdemokratische Zeitung wchentlich zweimal erschien. Durch die Grndung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische Richtung infolge weiser Migung einen erheblichen Sieg erfochten. Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen, da man die politische Thtigkeit und die letzten Endziele strker betonte und mit der Internationale festere Fhlung zu gewinnen suchte. Dies fhrte insbesondere zu lebhaften Kmpfen zwischen der Tagwacht und dem Felleisen, das die Traditionen der nationalen Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schrfere Tonart, und nachdem auf dem II. $Kongresse$ in $Winterthur$ im Mai 1874 die Zricher Eintracht wegen ihrer Feindseligkeit gegen die Tagwacht aus dem Bunde ausgeschlossen war, mute auch das Felleisen nach 13jhriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten Wanderuntersttzungskasse wurde aufgelst. Auch im $Grtliverein$ war die sozialdemokratische Richtung erstarkt, und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den Arbeiterbund anzuschlieen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde, so richtete sich doch die Thtigkeit des Vereins immer mehr auf das soziale und gewerkschaftliche Gebiet. Der Aufschwung des $Arbeiterbundes$ dauerte in den Jahren bis 1876 und 1877 fort. Auf dem $zweiten$ Kongresse in $Winterthur$ Mai 1874 waren 62 Vereine mit 4439, auf dem $dritten$ in $Basel$ Mai 1875 76 Vereine mit 4953 und auf dem $vierten$ in $Bern$ Juni 1876 71 Vereine mit 5815 Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften mit 3342 Mitgliedern. Die nchststrkste Gruppe waren die 17 Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grtliverein hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen. Aber bald begann der Rckschlag. Der Gegensatz zwischen den politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Untersttzungskasse fr Arbeitseinstellungen mute wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die Tagwacht arbeitete bei 1200-1400 Abonnenten mit einem steten Defizit. So mute dann endlich auf dem $siebenten Kongresse in Olten$, 6. bis 8. November 1880, die $Auflsung des Bundes$ beschlossen werden, nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern zurckgegangen war. Man hatte einsehen mssen, da die Verschmelzung der schweizerischen und der auslndischen Elemente auf politischem Boden ebenso unmglich war, wie die Gewinnung der ersteren fr die sozialdemokratischen Grundanschauungen. So grndeten denn die Deutschen in Anlehnung an das Mutterland den $Landesausschu der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz$, whrend die Schweizer Sozialisten sich in der $sozialdemokratischen Partei der Schweiz$ zusammenfinden wollten. Endlich schuf man fr die unpolitischen Zwecke den $allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund$, der allen Arbeitern ohne Unterschied der Nationalitt offen stehen sollte. Zum Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der Tagwacht wurde als Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes die Arbeiterstimme ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen fortzusetzen. Alle diese Grndungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde gehrten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz erhob sich nicht ber eine Anhngerzahl von 400. Im Gegensatze hierzu hielt sich der $Grtliverein$ auf seiner frheren Hhe; er zhlte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000 Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern, Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene Programm der sozialdemokratischen Partei der Schweiz mit 114 gegen 2 Stimmen angenommen, zugleich aber ein Allianzvertrag mit dem Arbeiterbunde mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. Grtlianer und Arbeiterstimme lebten fortwhrend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch trat er schon 1887 mit der Begrndung zurck, da er als nationaler Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und der Sozialisten sich nicht befreunden knne. Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde unternommen durch den $Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag$, der von einflureichen Personen im Grtliverein und in der sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10. September 1883 in $Zrich$ unter Beteiligung von 172 Abgeordneten zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grtlivereins nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2 Mitgliedern des Grtlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine zusammengesetzten $Aktionskomitees des schweizerischen Arbeitertages$, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von 3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grtliverein, 300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehrten. Der Beitrag beschrnkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljhrlich 5 Cts. Auf eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf grere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Auerdem versuchte man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie Beeinflussung der ffentlichen Meinung fr arbeiterfreundliche Maregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum Branntweinmonopol, das von dem Grtliverein befrwortet, von den Sozialisten dagegen bekmpft wurde, vielfach der Gegensatz in den Grundanschauungen deutlich hervor. Um den sozialistischen Elementen einen strkeren Einflu zu verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl brigens bereits auf 6000 gestiegen war, durch, da der Sitz des Aktionskomitees von Zrich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart schrfer und das Ziel der Grndung einer sozialdemokratischen Partei deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Frsprecher Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zrich, der seit dem 1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den Schweizerischen Sozialdemokraten erscheinen lie, waren die Fhrer der Bewegung, und obgleich der Grtliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21. Oktober 1888 nach Bern einen $zweiten schweizerischen Arbeitertag$ zusammenzuberufen, auf dem die neue $sozialdemokratische Partei der Schweiz$ gegrndet wurde. Es sollten nicht mehr, wie frher, Vereine als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten knnen. Nur Schweizer Brgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich auf jhrlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende Parteikomitee. Jhrlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen Beschlsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden mssen. Der $schweizerische Gewerkschaftsbund$ hatte sich nach kmmerlichen Anfngen allmhlich eine etwas festere Stellung erworben. Er zhlte 1886 1000 Mitglieder; die Arbeiterstimme hatte sogar eine Auflage von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgem, da man nach dieser Richtung hin neuen Plnen nachging. In der That wurde auf dem Zentralfeste des Grtlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen zur Grndung einer $Allgemeinen schweizerischen Reservekasse$ in Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verstndigung zu erzielen, nach der die fr die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9 Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grtliverein und je 2 den beiden anderen Gruppen angehren sollten. Die Mitgliedschaft an der Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbnde konnten derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jhrlichen Beitrgen der beteiligten Verbnde, die fr den Grtliverein auf 1000, fr das Aktionskomitee auf 800 und fr den Gewerkschaftsbund auf 400 Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beitrge von den einzelnen Verbnden selbstndig verwaltet und von der Ablieferung derselben an eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die Bewilligung von Untersttzungen eintreten. Diese sollte erst zulssig sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites erschpft waren. Der Erfolg des Unternehmens war zunchst sehr erheblich. Allerdings waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen Fllen groe Summen an freiwilligen Beitrgen zu sammeln, und den Arbeitern gab der bloe Bestand einer solchen Kasse einen moralischen Sttzpunkt. Immerhin wnschte man mehrfach eine festere Organisation und die Einfhrung direkter Mitgliederbeitrge. Aber ein in diesem Sinne auf dem Delegiertentage in $Aarau$ am 1. April 1888 gefater Beschlu scheiterte an dem Widerspruche des Grtlivereins, und erst nach langen Verhandlungen einigte man sich im Mrz 1889 dahin, da die brigen Mitglieder direkte Beitrge von monatlich 20 Cts. zu zahlen, der Grtliverein dagegen eine jhrliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu leisten habe; auerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet. Aber die praktische Notwendigkeit drngte weiter. Es war ein unnatrlicher Zustand, da neben den zentralisierten Verbnden der einzelnen Berufe noch zwei selbstndige gewerkschaftliche Organe bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschlu an die Gewerkschaftsverbnde. Trotz des Widerstandes des Grtlivereins gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in $Zrich$ abgehaltenen $Delegiertentage$, diesen Plan durchzusetzen. $Die Reservekasse wurde dem Gewerkschaftsbunde berwiesen$ und die Verwaltung dem aus 12 Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt. Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewnscht, und nachdem in $Bern$ 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen $auerordentlichen Kongre$ zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895 in $Luzern$ abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbnden mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter. Die Statuten wurden dahin gendert, da der Beitritt zum Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbnden offensteht, da aber der Anschlu von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig Mitglieder fr eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte Gewerkschaften zulssig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongre stattfinden; die Gewerkschaften knnen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlsse kann von 1/3 der Vertreter oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die durch den groen Uhrenarbeiterstreik erschpften Mittel des Bundes zu ergnzen, wurde ein auerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf beschlossen. Den Verbnden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des Verhltnisses des Bundes zu den einzelnen Verbnden fand sowohl die straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter. Einerseits wurde den einzelnen Verbnden dadurch ein grerer Einflu eingerumt, da dem Bundesvorstande Vertreter der Verbnde hinzutreten und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits wurde angeregt, die Zentralverbnde sollten sich zu Gunsten des Bundes auflsen, doch wurde ein Beschlu hierber nicht gefat. Auch die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenber Streiks wurde lebhaft errtert: endlich wurde beschlossen, da ber die Genehmigung eines Streiks das Bundeskomitee, ber dessen Beendigung dagegen dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern entscheiden soll. Auf dem Kongresse lie der Typographenbund, der frher dem Gewerkschaftsbund angehrt hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das Zentralkomitee des Grtlivereins hatte erklrt, auf Vertretung im Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jhrlichen Beitrages einzurumen, worauf der Verein dann spter eingegangen ist. Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in $Zrich$ abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbnde mit 142 Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt $Zgraggen$ aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das Verhltnis der bisher als Organ des Bundes benutzten Arbeiterstimme zu der sozialdemokratischen Tagwacht. Es wurde beschlossen, die Arbeiterstimme zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und wchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung verknpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein selbstndiges Sekretariat in Zrich einzurichten. Der letzte Kongre ist vom 8. bis 10. April 1898 in $Solothurn$ abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbnden mit 138 Sektionen, die durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag abzuschlieen, aber trotz lebhafter Befrwortung seitens derjenigen, die auf diese Weise die Wiederannherung anbahnen wollten, wurde dies abgelehnt mit der Begrndung, da man dadurch auch andere Verbnde bestimmen wrde, ein solches loseres Verhltnis mit geringeren Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhltnis der Zentralverbnde zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer eingehenden Errterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits den Bundesvorstand lediglich aus den Vorstnden der Verbnde zusammenzusetzen, andererseits die Verbnde zu Gunsten des Bundes aufzulsen. Schlielich wurde zur Prfung der Frage eine Kommission eingesetzt, die davon ausgehen soll, da das gesamte Kassenwesen an den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbnden berlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen ber die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, da er eine Neuorganisation anstrebe und anheimgestellt, da der Bund sich derselben anschlieen mge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken protestiert wurde, da keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter Vorbehalt spterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geuerte Wunsch, es mge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf abgelehnt, da dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei bedeuten wrde. Diese Verhandlungen zeigen deutlich, da der Gewerkschaftsbund stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache, die auch durch mancherlei andere Umstnde, z. B. dadurch, da auf allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell vertreten ist, besttigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlgigen Kongreverhandlungen wurde stets betont, da derselbe auf konservativem Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dnkten, um mit anderen Arbeitern zusammenzuwirken. Die uere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes zeigen folgende Zahlen. Bei seiner Grndung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133 Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zhlte der Bund 1000 Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern. Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zhlenden Typographenbundes trat ein starker Rckschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongre in Zrich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895 bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbnde verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider 500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7. Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Mller 40, 10. Korbmacher 20, 11. Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13. politische Vereine 214. Eine ausfhrliche Darstellung der ueren Verhltnisse des Bundes giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897 zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht. Danach gab es folgende Verbnde: 1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern. 2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern. 3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746 Mitgliedern. 4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424 Mitgliedern berichtet haben. 5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108 Mitgliedern. 6. Der Mllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern. 7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern. 8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern. 9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern. 10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern. 11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern. 12. Zwei Grtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern. 13. Die Frbergewerkschaft in Zrich mit 90 Mitgliedern. 14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern. Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern. Mit Rcksicht auf die zum Teil unvollstndigen Antworten ist die Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen. Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, da der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse, was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche. Von 1887-1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich jhrlich auf etwa 20000 Frs., der Vermgensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das Organ des Bundes Die Arbeiterstimme hat eine Auflage von etwa 4000. In noch hherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die sozialdemokratische Richtung allmhlich das Uebergewicht erlangt in dem $Grtliverein$. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon frh einzelne Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugnglich erwiesen. Den Abschlu erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892 in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaten und dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin gendert, da sich der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die Grundlage der freisinnigen Demokratie, sondern auf die Grundlage der Sozialdemokratie stellen will. Demgem wurde die frhere Zweckbestimmung: Frderung des nationalen Bewutseins gestrichen und statt dessen betont, da der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte groes Aufsehen und hatte zur Folge, da eine Anzahl Mitglieder ihren Austritt erklrten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses nicht berschtzen. Mu zunchst schon auffallen, da von 15241 Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren, so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs fr das Vereinsorgan, den Grtlianer, da die eigentliche Sozialdemokratie noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr aufgestellte Kandidat, der Redakteur der Arbeiterstimme, R. $Seidel$, erhielt nur 2858 Stimmen, whrend 5379 sich auf den Redakteur des Bieler Anzeigers, H. $Mettier$, den Kandidaten der Grtlianer Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich, da die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, da diese immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schlielich aus dem Vereine verdrngten und dieser vllig zu einer sozialdemokratischen Organisation wurde. Die Jahresberichte fr 1895, 1896 und 1897 stehen durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische Partei und den Grtliverein als die beiden sozialdemokratischen Zentralverbnde, bekmpfen die Geringschtzung, mit der einzelne Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung glauben herabschauen zu drfen und erwarten von einer Ausbreitung der sozialdemokratischen Ideen das Heil der Zukunft. Die Frage, ob die Bildung politisch neutraler oder ausdrcklich sozialdemokratischer Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird als eine solche der bloen Zweckmigkeit bezeichnet. Allerdings sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des Proletariates, aber eine gnzliche Befreiung aus den Fesseln des Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich uert. Aus der ffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten fr eine Revision des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschrnkung der Nacht- und Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 11 auf 10 Stunden fr Mnner und 8 Stunden fr Frauen, ferner die Untersttzung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenssischen Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation fr ein gemeinsames brgerliches Recht und obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung. Whrend in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde hinsichtlich des Eisenbahnrckkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt, indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit groer Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen sich nachdrcklich der Untersttzung der Lohnbewegung gewidmet und eine Reihe von Streiks untersttzt. Der Verein besitzt eine Untersttzungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei. Die offiziellen Bltter des Vereins sind Der Grtlianer und _Le Grutli_; auerdem erhalten noch mehrere Bltter jhrliche Zuschsse. Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein den Gipfel der Blte erreicht hatte, stetig zurckgegangen. Die Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217; am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886: 11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894: 12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919. Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug, nicht im gleichen Mae gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet wurden; um so grer ist der Rckgang der Mitglieder in vielen der bestehenden Sektionen. Der Bericht fr 1897 giebt auch zu, da neben anderen Grnden fr das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, da dafr die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist, so bedeutet der Grtliverein augenblicklich, wie auch die Berichte betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen Elemente. Dem Rckgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St. Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62 Sektionen aufwies. Das Verbandsvermgen betrug am 31. Dezember 1897 5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse hatte 4651 Mitglieder und ein Vermgen von 116011 Frs. Der Verein hat brigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen anderer Parteien, insbesondere der brgerlichen Demokratie, eine Verbindung anzuknpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern eine Vertrauensmnnerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden Vortrgen ber wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die brigen 3 Verbnde, nmlich Grtliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlsse gefat. Die Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt. Der bereits erwhnte $Schweizerische Typographenbund$ hatte sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages ausgebrochenen groen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglcklich verlaufene Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigefhrt, indem ein Teil der Vereinsmitglieder fr einen Anschlu an die sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und lediglich unter Freistellung des Beitrittes fr die einzelnen Mitglieder die Zahlung eines jhrlichen Zuschusses von 200 Frs. beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892 beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhltnis nur bis Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden Vorschlge einer vlligen Mitgliedschaft mit festen Beitrgen oder eines bloen Kartellverhltnisses gegenberstanden. Bei der am 26. Mrz 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird. In der Schweiz besteht auch ein $Verein der Buchdruckereibesitzer$, und das Verhltnis zwischen ihm und dem Gehlfenverbande ist ein friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif fr die ganze Schweiz, und die Vorschlge, ihn herbeizufhren, haben innerhalb des Gehlfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den letzten Jahren hat man eingehend ber die Frage der Setzmaschine verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch nicht gelangt. Auch die Bildung einer $graphischen Union$ ist schon mehrfach, insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begrndung, da dieselbe erst mglich sei, wenn die brigen graphischen Berufe sich auf einer hnlich hohen Stufe der Organisation befinden wrden, wie die Buchdrucker. In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die Gesamtheit der Angehrigen des Gewerbes zu vereinigen, nher gekommen ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehrigen und der auerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524; 1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332 und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559. Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896 zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ, die Helvetische Typographia und eine eigene Vereinsdruckerei. Aus der allgemeinen Kasse werden auerdem Viatikum und Konditionslosenuntersttzung, sowie Umzugsvergtung geleistet. Das Vermgen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs. neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse. Fr die franzsische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die _Fdration romande_; zwischen beiden herrschen freundschaftliche Beziehungen. -- Eine hnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz von je her die $Uhrenarbeiter$ eingenommen, indem sie sich insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine _Fdration des Graveurs et Guillocheurs_ begrndet hatte, beschrnkte sich doch anfangs die gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886 gegrndete _fdration horlogre_, aus Arbeitern und Fabrikanten bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der $Uhrenarbeiterverband$, die _Fdration Ouvrire Horlogre_ ins Leben gerufen, der sich freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschlo, aber doch zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhlt und sich an der Reservekasse in der Weise beteiligt hat, da er fr jedes Mitglied jhrlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder gezhlt. Das Verbandsorgan ist die von G. $Reimann$ herausgegebene _Solidarit horlogre_, die in einer gemigt sozialdemokratischen Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, da die sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen Arbeiterschaft allmhlich einen grern Einflu erlangt haben, als die ersten Entwickelungsstadien erwarten lieen. -- Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen $Zusammenschlu smtlicher Arbeitervereine in der Schweiz$ herbeigefhrt. Schon auf dem Arbeitertage in Zrich 1883 war von dem Grtliverein die Schaffung eines eidgenssischen Bureaus fr Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen _boards of trade_ angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete das Zentralkomitee des Grtlivereins an das Handelsdepartement des Bundes ein Gesuch um einen Zuschu fr ein im Rahmen des Vereins zu errichtendes $Arbeitersekretariat$, dessen Aufgabe sich unabhngig von allen politischen Zielen lediglich auf Frderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft beschrnken sollte. Schon am 7. September 1886 erfolgte eine grundstzlich zustimmende Antwort. Auf ein Ausschreiben des Grtlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine ohne Rcksicht auf Parteistellung und religises Bekenntnis zur Teilnahme aufforderte, erklrten sich nicht allein das Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages und der Allgemeine schweizerische Gewerkschaftsbund, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B. die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt: 1. da ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen Arbeiterverbnde im Verhltnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien, 2. da der Arbeitersekretr von diesem Komitee ernannt werde und von ihm seine Anweisungen erhalte, 3. da jhrlich ein Voranschlag ber Einnahme und Ausgabe aufgestellt und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde, 4. da das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen drfe, 5. da wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer Mehrheit aus schweizer Brgern bestnden, und da stimmberechtigt nur die letzteren sein drften: endlich sollte fr den Arbeitersekretr und die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert werden. In der zur endgltigen Beschlufassung auf den 10. April 1887 nach $Aarau$ berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der Grtliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die _Fdration horlogre_ mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600, der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine groe Anzahl von Kranken- und Untersttzungskassen durch insgesamt 158 Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000 angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und dem Grtliverein geltend, doch berlie man schlielich dem letzteren die Leitung. Das Ergebnis war die Grndung des $Schweizerischen Arbeiterbundes$. Der erste Paragraph der Statuten lautet: Zur gemeinsamen Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen: Schweizerischer Arbeiterbund. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein, der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und religisen Richtung. $Organe$ des Bundes sind 1. die alle drei Jahre zu berufende $Delegiertenversammlung$ (Arbeitertag), fr die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen Vertreter zu entsenden berechtigt ist; 2. der aus 25 Mitgliedern bestehende $Bundesvorstand$, der auf je drei Jahre von der Delegiertenversammlung gewhlt wird. Mitglieder knnen nur Schweizer Brger werden; 2/3 mssen Arbeiter sein; 3. der aus drei Mitgliedern bestehende $leitende Ausschu$. Die Mitglieder mssen einem bestimmten Verbande angehren; das Amt wurde dem Grtliverein bertragen; 4. der $Arbeitersekretr$, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre gewhlt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht. Der Sekretr ist ausschlielich dem Bundesvorstande unterstellt, aber verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten, die Arbeiterfragen betreffen, Beihlfe zu leisten. Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Fhrung von $Steck$, diesem Programme ein anderes gegenberzustellen, nach dem von der Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretr von einer jhrlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewhlt und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt werden sollte, milang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine, insbesondere den Piusverein von dem Verbande auszuschlieen. Immerhin erreichte man auf dem $ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten$ Ostern 1890 eine Abnderung der Statuten dahin, da die Wahl des Sekretrs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine Zustimmung. Fr die Stellung des Arbeitersekretrs wurde am 11. April 1887 vom Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. $Seidel$ fielen, $Hermann Greulich$ gewhlt, der das Amt bis jetzt bekleidet. Der Zuschu der Regierung wurde von ursprnglich 5000 seit 1891 auf 25000 Frs. erhht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des Sekretariates fr die romanische Schweiz in Biel begrndet. Als $Aufgabe des Sekretariates$ waren von Anfang an in erster Linie statistische Arbeiten, insbesondere ber Lohnhhe, Unflle u. dgl. ins Auge gefat. Allerdings ist die der Regierung gegebene Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschrnken und politische Vereinsverwaltungsfragen vollstndig unberhrt zu lassen, nur unvollkommen erfllt. Mit sehr gnstigem Erfolge hat der Sekretr mehrfach eine vermittelnde Thtigkeit bei Streitigkeiten ausgebt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die Durchfhrung des eidgenssischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens der Regierung wohl bewut, da die Arbeiterschaft in erheblichem Mae von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und da sich dieser Umstand auch in der Thtigkeit des Arbeitersekretariates wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft vllig deren selbstndiger Leitung zu berlassen. Der Ausschu des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunchst in St. Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar 1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen Mitgliederbeitrge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im Wege, da die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre Mittel nicht anders, als zur Krankenuntersttzung verwenden drfen. Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, da von seinen 15000 Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Auslnder sind, die Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, da der Verein den statutarischen Bedingungen entspreche. Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen 15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstrkung erfahren, so da auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen $vierten ordentlichen Schweizer Arbeitertage$ insgesamt 174181 Mitglieder vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grtliverein, 11548 auf allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem frheren Arbeitertage in Zrich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben. Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschftigt hat, ist die interessanteste die Errichtung $obligatorischer Berufsgenossenschaften$. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens des Staates zu korporativen Verbnden zusammenzufassen und diesen die Fassung verbindlicher Beschlsse in gewerblichen Angelegenheiten zu bertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der Groindustrie begegnen zu knnen. Man sttzte sich dabei auf die gnstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes. Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den schrfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie frchtete, da das Klassenbewutsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurcktreten knnten, allmhlich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem Plane gnstigeren Auffassung gelangt. Die erste ffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat $Cornatz$ empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: Die Kantone sind ermchtigt, fr die Bedrfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbnde zu schaffen. Die Beschlsse derselben sollten durch die Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen in gemeinsamer Beratung gefat werden, wobei die Mehrheit entscheiden sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die ffentlichen Behrden unterliegen. Der Korreferent $Greulich$ forderte dagegen ausschlielich, da den Arbeitergewerkschaften, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen umfassen -- der Beitritt sollte also freiwillig bleiben -- folgende Rechte zustehen sollten: 1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaregeln, die den bezglichen Beruf betreffen, insbesondere Antrge ber Bewilligung von Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit. 2. Begutachtung der Ortsgebruche hinsichtlich der Arbeitszeit, Lohnzahlung, Kndigungszeit und anderer Streitpunkte des Arbeitsvertrages. 3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche Interessen in Frage kommen. 4. Das Recht, fr die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern ber die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsvertrge abzuschlieen, die fr alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind, sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu berwachen und gegen Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten. Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die $kantonalen Arbeiterkammern$ und aus Wahlen der letzteren die $schweizerische Arbeiterkammer$ gebildet. Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen fr die Arbeitgeber. Beide Gruppen whlen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die $gemischten Gewerbekammern$ bilden unter einem neutralen Vorsitzenden. Sie knnen Beschlsse fassen, die fr alle Berufsangehrigen verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu $kantonalen Industriekammern$ und einer $schweizerischen Industriekammer$. Diese Krperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsmter zu bilden und gemeinsame Einrichtungen fr gewerbliche Ausbildung und Frderung der gewerblichen Interessen zu treffen. Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der $Greulich$'schen Vorschlge, beschrnkte sich aber auf einen allgemeinen Beschlu, durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige Verstndigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und Gewerbegesetzgebung erblhen kann. Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag $Favon$ eingebracht war, der sich in hnlicher Richtung bewegte, und nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf seiner Versammlung in Schaffhausen sich fr staatlich geregelte Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 $Greulich$ von neuem seine Vorschlge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des ultramontanen Nationalrats $Decurtins$ einen einstimmigen Beschlu herbeizufhren, da jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte. Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in selbstndige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen soll einer aus beiden Gruppen gewhlten Delegiertenkommission bertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender: 1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften mssen in jedem Berufe zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verstndigung zu regeln: a. die Lehrlingsverhltnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhltnisse. 2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften mssen in allen Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die ntigen Berufselemente vorfinden. 3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft. 4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaten Beschlsse haben Gesetzeskraft fr alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausben. 5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet ber die Reklamationen gegen die Beschlsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei. 6. Alle Kantonalverbnde bilden einen schweizerischen Verband, dessen Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und Arbeiter aus den Kantonalverbnden ist. Diese entscheidet ber die Reklamationen gegen die Beschlsse der kantonalen Kommissionen und begleicht die Konflikte zwischen den letzteren. 7. Die eidgenssischen und kantonalen Behrden haben das Recht, sich in den eidgenssischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben. Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befrchtung geltend gemacht, da nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen Organisation mit den Unternehmern der schwchere Teil sein, sondern da insbesondere die zielbewuten Arbeiter von der groen Masse der indifferenten erdrckt werden wrden. Spter lie man aber dieses Bedenken fallen in der Erwgung, da die natrliche Fhrung doch stets den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklrte sich schlielich selbst der Fhrer der radikalen sozialistischen Richtung, $Seidel$, mit dem Antrage $Greulich$'s einverstanden. Einen praktischen Erfolg hat der gefate Beschlu bisher noch nicht gehabt, da die Verfassungsnderung, die bezweckte, dem Bunde die Zustndigkeit auf dem Gebiete des Gewerbewesens einzurumen, bei der Volksabstimmung am 4. Mrz 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde. Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen, sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896) wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften beschftigt. Man beschlo, den obligatorischen Karakter insoweit zu mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhngig gemacht wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern: Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren beschftigt -- dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein -- von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll unter smtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in beiden Gruppen die Mehrheit sich fr den Antrag erklrt, so sind zunchst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbstndig zu konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre Beschlsse sind fr alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich. Keine Gruppe ist an die Beschlsse der anderen gebunden; allgemeine Beschlsse knnen nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit gefat werden, wobei stets erforderlich ist, da die Mehrheit der Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich fr die Maregel erklrt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhltnisse in ihrem ganzen Geschftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen ordnen, die Verkaufspreise fr die Erzeugnisse bestimmen, die Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst bernehmen, den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur Sicherung der Existenz ihrer Angehrigen treffen. Gegen Beschlsse der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens 2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die Bundesversammlung statt. Beide Instanzen knnen auch von Amtswegen einen Beschlu aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der Bevlkerung schdigt. Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die Reform des eidgenssischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und Unfallversicherung. Aus dem von dem Bundesvorstande verffentlichten Berichte fr das Jahr 1897 ist hervorzuheben, da sich in Zrich am 18. Mrz 1897 eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf politisch und religis neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer Grndung 7000 Mitglieder umfate und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung. Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhhung des Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen italienischen Gehlfen des Arbeitersekretrs anzustellen, wofr das Bedrfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche Bewegung in Tessin gegeben ist. Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene $fnfte schweizerische Arbeitertag$ beschftigte sich vor allem mit den $Gewerkschaften$. Es ist von groer Bedeutung, da beide Referenten, nmlich der christlich-soziale Prof. $Beck$ wie der sozialdemokratische Arbeitersekretr $Greulich$ in der Forderung, die Gewerkschaften auf politisch und religis neutraler Grundlage aufzubauen, durchaus bereinstimmten, soda, nachdem ein Antrag, sie den sozialdemokratischen Grundstzen anzupassen, gegen wenige Stimmen abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, in Erwgung, da eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der groen Mehrheit der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschlu parteipolitischer oder religiser Stellungnahme erzielt werden kann, die Agitation fr solche unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschlu aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizufhren. Daneben wurden die Fragen der $Arbeitslosenversicherung$ und des $Arbeitsnachweises$ verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen, es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle der Betriebsinhaber in den Hnden der Arbeiter liege, wobei Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien; solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, mten parittisch verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden. In den letzten Jahren ist brigens auch fr die Schweiz angeregt, nach dem franzsischen Vorbilde $Arbeitsbrsen$ zu schaffen, insbesondere wird der Gedanke von den Zricher Metallarbeiterorganisationen vertreten und in der Sitzung der Zricher Arbeiterunion vom 8. Mrz 1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der Arbeitsbrsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische Erhebungen ber Wohnungsverhltnisse, Lohn, Lehrlingswesen, Lebensmittelpreise und Reiseuntersttzung. Die Arbeitgeberverbnde, die sich der Brse als ausschlielichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen, sollen ein Kontrollrecht erhalten. V. Belgien[51]. Belgien besitzt, nachdem 1830 die frheren Beschrnkungen aufgehoben sind, ein vllig unbeschrnktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar, da trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870 rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Grndung der unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Flu gekommen. Anfangs freilich beschftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit der Errichtung von Kooperativgesellschaften (Genossenschaften), die sich zu groer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der _Voruit_, wurde 1880 gegrndet und zhlt jetzt, bei einem jhrlichen Geschftsumsatze von 16000000 Frs., ber 5000 Mitglieder. Der _Progrs_ in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bckerei mit einem Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren Apotheken und vier Gast- und Volkshusern. Das _Maison du Peuple_ in Brssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen, Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshuser. Der Zusammenhang dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger, so da sie sogar aus ihren Ueberschssen Beitrge fr Streikzwecke liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche Gewerkvereine zu grnden. [51] Die weitaus wichtigsten Quellen fr die belgischen Gewerkschaften sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: _Enqute sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans en Belgique_, 2 Bnde, Brssel 1891. _Imprimerie des travaux publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$, Archiv fr soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lttich 1891. Auerdem: _Rapport sur les associations professionelles en Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi accordant la personification civile aux unions professionelles_, _Bruxelles_ 1889. Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, da die Arbeitgeber aus Grnden christlicher Liebe nicht berechtigt seien, ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und haben deshalb berall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern. Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Grndung von Gewerkvereinen in die Hand genommen. Auer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhngige Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider. Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fdration des mineurs_) in neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhngig gemacht, so da dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrire_) mit 1120 Mitgliedern unterstellt sind. Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$ bereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschtzt, was bei etwa 7-800000 mnnlichen Arbeitern einem Verhltnis von etwa 8% entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte miteinander zu Verbnden (_fdrations_) zusammengethan; es sind dies die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit 14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27 und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die strksten Verbnde sind die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8 andere besitzen ber 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern. Etwa 100 Vereine gehren als _affilis_ der Arbeiterpartei an. Im brigen lt sich das Strkeverhltnis der Parteien annhernd ersehen aus den Ziffern fr Gent, wo die Bewegung sich am strksten entwickelt hat; hier besaen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195, die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4 Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern. Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um uere Erfolge zu erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks endigten berall mit Niederlagen und fhrten zu einem erheblichen Verluste von Mitgliedern. Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den unabhngigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Socits de maintien de prix_). Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach auen am meisten die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmigen ffentlichen Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April 1894 in La Louvire stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale Vereinbarung zur Einschrnkung der Kohlenfrderung behufs Vermeidung der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in La Louvire abgehaltenen fnften Kongresse, auf dem 91 Gruppen vertreten waren, beschlo man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschlieen wollen. Am Erffnungstage der Brsseler Ausstellung hat ein groer Bergarbeiterkongre stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi abgehaltener auerordentlicher Kongre forderte eine Lohnerhhung, lehnte aber fr den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschlieen. Einen erheblichen Einflu haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November 1895 die Sozialisten in 19 Stdten ausschlielich und in 29 anderen in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen haben. So haben sie es durchgesetzt, da regelmig bei den stdtischen Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird. Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlgige Gesetz war dasjenige vom 9. August 1890 ber die Einrichtung und Verwaltung von Arbeiterwohnungen. Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen Persnlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem gefhrt hatten, scheiterten lange an der Befrchtung, da dadurch das Eigentum der toten Hand begnstigt werden wrde. Schlielich ist aber doch das Gesetz vom 31. Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen nach nher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen eine Vereinigung, die ausschlielich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder hnliche Berufe, entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausben, die auf die Herstellung derselben Produkte abzielen. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behrde, die darber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung fr die Anerkennung ist, da der Verein die Verpflichtung bernimmt, gemeinsam mit der Gegenpartei die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen bezgliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen. Jhrlich mu der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder mu ffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten kann der Verein durch knigliche Verordnung ermchtigt werden. Vereine, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermgen zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden aufgelst. Ihr Vermgen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft. Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig bekmpft, und es ist zu erwarten, da die Gewerkschaften dieser Richtung auf die hier gewhrte Rechtsstellung verzichten und ihre Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe sttzen sich darauf, da das Gesetz nur solche Vereine zult, welche ausschlielich die Frderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, da aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht blo politische, sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unflle, Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werksttten fr Arbeitslose drfen sie nur fr einen vorbergehenden Zeitraum errichten. Oertliche Verbnde der Gewerkschaften sind untersagt. In der That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu sein. Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898 abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschftigt und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der folgende Punkte hervorzuheben sind: Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne Unterscheidung der Spezialfcher. Geschftsfhrer und Schatzmeister sind zu besolden. Der Beitrag soll wchentlich 50 Cts. fr Mnner und 15-25 Cts. fr Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll eine Untersttzungskasse besitzen oder sich einer solchen anschlieen, auch die Hlfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen hauptschlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfhigkeit durch Krankheit oder Unfall Untersttzungen gewhrt werden. Die andere Hlfte der Einnahmen ist fr Verwaltungskosten und die Streikkasse zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten und die Parteibltter halten. Streiks sind nicht zu billigen, wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberflu an Arbeitskrften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die Wiederbeschftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht seine Stelle im Kampfe fr die Gewerkschaft verloren hat. In neuester Zeit scheinen brigens auch die Liberalen grere Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26. Dezember 1897 in Brssel ihren ersten Kongre abgehalten, auf dem 55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse; Einrichtung von Arbeitsbrsen mit einen Schutzausschusse fr die Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht mit Proportionalvertretung, Mindestlhne und Maximalarbeitszeit; Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmhliche Abschaffung der Eingangszlle, Umkehr der Beweispflicht bei Arbeitsunfllen, die dem Unternehmer zufallen soll. Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch $Arbeitsbrsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von Molinari in Brssel unternommen, 1885 nahm der Brgermeister von $Brssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem bereits von Arbeitervereinigungen begrndeten _Oeuvre du travail_ eine doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ fr mnnliche und das _comptoir du travail_ fr weibliche Arbeiter ins Leben. In $Lttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbrse mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem Handels- und Gewerbeverein eine hnliche, von Stadt und Provinz untersttzte Einrichtung begrndet. Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Brsen ein Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort fr ganz Belgien herzustellen. Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbrsen von ihrem franzsischen Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschrnken und hierbei eine volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, whrend jene sich zu einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den Unternehmern keinerlei Einflu gestatten. VI. Holland[52]. In Holland ist es sehr schwer, ber Arbeiterverhltnisse etwas zu erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik, sondern berlie diese Thtigkeit einer Privatgesellschaft, der Vereinigung fr Statistik, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre 1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes ber Frauen- und Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission angeregt, und 1892 wurde in der That durch knigliche Verfgung eine solche unter dem Namen Zentralkommission fr Statistik geschaffen, in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R. $van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thtigkeit damit, da sie auer an die Gemeindebehrden auch an die bestehenden vier groen Arbeiterverbnde: 1. den allgemeinen niederlndischen Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2. den niederlndischen rmisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederlndischen Arbeiterverband Patrimonium (_Het nederlandsch werklieden verbond Patrimonium_), 4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_) Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen, die nach den Berichten der Brgermeister bestanden, nur 693 Auskunft gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungengend. Das Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894 verffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben. [52] Die wichtigste Quelle fr Holland ist der im Texte erwhnte Bericht der Zentralkommission fr Statistik, der unter dem Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894, van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl. auerdem H. $Polak$ in der Neuen Zeit 1894/95, Nr. 2. S. 54 ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI, 750. Endlich verffentlicht das _Nationaal Arbeids-Secretariaat in Nederland_ seit 1893 jhrliche Berichte. Die Adresse des Arbeitersekretrs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155. Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855, wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8, von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige Vereinigungen gegrndet. Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug: bei 265 allgemeinen Vereinen 42712 bei 133 Gewerkschaften 10106 bei 181 Hlfskassen 63201 bei 103 Geselligkeitsvereinen 5601 bei 29 anderen Vereinen 5049 insgesamt bei 711 Vereinen 126669 Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren dieser Vereinigungen angehren. Die Gesamtzahl der bestehenden Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am strksten und am besten organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der Verein der Eisenbahnarbeiter. Von den erwhnten vier Verbnden zhlte der erste 23 Zweigvereine mit 2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern, der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99 Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird. Die hollndischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die hollndische Sozialdemokratie unter ihrem allmchtigen Fhrer $Domela Nieuwenhuis$ eine vllig andere Richtung, als diejenige der meisten brigen Lnder, insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London 1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der hollndischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen sog. Jungen oder Unabhngigen vertreten: sie verwerfen die Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897) in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von 290000 auf 580000 Whler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten ist, so besteht doch der Beschlu des Weihnachten 1893 abgehaltenen Parteitages in Groningen, unter keinen Umstnden an den Wahlen teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatschlich ist freilich diese Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgefhrt, vielmehr sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewhlt, whrend insgesamt 15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die Gewerkschaften durchaus begnstigt und ihnen geneigter gegenbersteht, als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist die hollndische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und wenig entwickelt, was sich daraus erklren mag, da die Bevlkerung vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbrgern, Handels- und Seeleuten besteht und die Industrie wenig vertreten ist. [53] Gewhlt sind: 17 Altliberale (frher 38), 30 Sozialliberale (frher 20), 4 Radikale (frher 2), 22 Antirevolutionre (frher 15), 22 Katholiken (frher 25), 4 Sozialdemokraten, 1 Christlich-Historischer. Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschlu der gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$ zu schaffen, welches thatschlich die Stellung einer obersten Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunchst von dem Sozialdemokratischen Bunde auf seiner Hauptversammlung in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, da die Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung in Zwolle 1892 beschlossen, zunchst eine Verstndigung mit den gewerkschaftlichen Zentralverbnden zu suchen. Dieser Anregung entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar ber den Grundgedanken sich einigte, jedoch beschlo, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893 nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen einzuladen, welche davon berzeugt sind, da die Arbeiter gegenber dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen mssen. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich besucht, da man zur Grndung des Nationalen Arbeitersekretariats schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das Sammeln und Verffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz mit Arbeitersekretariaten anderer Lnder. Dasselbe besteht aus je einem Vertreter der beteiligten Verbnde. Eine Versammlung der Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbnde wird nach Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893 verffentlichten Berichte des Sekretariates umfate dasselbe damals 22 Fachverbnde und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen 330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag, ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist zunchst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbnde vertreten waren, wurde mitgeteilt, da sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen dem Sekretariat angeschlossen htten und dasselbe Ende 1895 31 Verbnde und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfate; doch scheint die Mitgliederzahl infolge von Doppelzhlungen zu hoch gegriffen. Die 31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Mbelarbeiterbund, 2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederlndischer internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5. Niederlndischer Brstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7. Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein, 10. Allgemeiner niederlndischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11. Allgemeiner niederlndischer Holzarbeiterbund, 12. Niederlndischer Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14. Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam, 16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein der Arbeiter fr Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20. Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22. Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen und verwandter Fcher, 24. Oelschlgerverein in Zaandyk, 25. Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund, 27. Zuckerbckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29. Bckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31. Feldarbeiterverein. Elf dieser Verbnde haben ein eigenes Fachorgan. Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung hatte sich die Anzahl der zugehrigen Vereine von 31 auf 44 erhht, die Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zhlungen, auf 17553 angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl. Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe. Die Thtigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschrnkt. Eine am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstnde der Organisationen lehnte den Vorschlag der Begrndung eines gemeinsamen Streikfonds ab, beschlo aber ein allgemeines Streikreglement und forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu untersttzen. Der Jahresbeitrag der Verbnde fr das Sekretariat wurde von 1 fl. auf 2-1/2 fl. fr je 100 Mitglieder erhht. Als Aufgabe des Sekretariates wurde vor allem die Schaffung einer mglichst genauen Arbeitsstatistik bezeichnet. In der bereits erwhnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, da deren Vertreter als solche auszuschlieen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen knnten. Unter den Verbnden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder zhlte, eine jhrliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf Untersttzungen. -- Der $Typographenbund$ zhlte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug 2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von 3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschlo die Grndung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898 auch einen allgemeinen Kongre unter Beteiligung aller Richtungen, insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchfhrung mittels gemeinsamen Vorgehens beschlo; die Errichtung eines fderativen Zentralverbandes wurde ins Auge gefat. Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zhlt 55 Vereine mit 1850 Mitgliedern. Der Bund der Weber und Spinner zhlt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die Ausgabe 624 fl. Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederlndischer Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196 fl. Derselbe besitzt eine Begrbniskasse, an der auch andere Arbeiter teilnehmen knnen, mit 9870 Mitgliedern. Uebrigens beginnt jetzt auch die hollndische Regierung den sozialen Dingen ein greres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der Regentin vollzogenes Gesetz ber Errichtung von Arbeitskammern ist das erste greifbare Ergebnis dieser Politik. In Zukunft knnen durch knigliche Verordnung in einer Gemeinde oder in einer Gruppe von Gemeinden fr ein jedes oder fr mehrere verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern angehren. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nmlich 1. das Sammeln von Informationen ber Arbeiterangelegenheiten, 2. das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder stdtischen Behrden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen von Arbeit und Arbeitern berhren, 3. das Erstatten von Gutachten und das Ausarbeiten von Vertrgen und Regelungen, wenn von einer bei Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts. Die Kammer soll mindestens jhrlich viermal zusammentreten und auerdem auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder. Whler ist jeder Niederlnder, mnnlich oder weiblich, Arbeiter oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle mnnliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgebt haben und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretr. Die Art der Beilegung von Streitigkeiten ist genau geordnet. Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene II. Kammer ist fr soziale Reformen gnstig gestimmt, insbesondere ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu gebildete Liberale Union, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete durchgesetzt hat und mit Nachdruck fr soziale Verbesserungen eintritt. Aus dem im November 1896 verffentlichten Programme sind folgende Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages, Einschrnkung bermiger Arbeitszeit auch fr erwachsene Mnner, Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invaliditt und Alter mit Staatszuschu, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens. Demgem hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21. September 1897 erffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein Arbeiterschutzgesetz fr Kinder und jugendliche Arbeiter, ein Gesetz ber obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der Wohnungsfrage. VII. Italien[54]. In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen, wie die Neigung zu Geheimbnden beweist; auch das Klubleben umfat grtenteils nicht nur die hheren Klassen, sondern auch die Arbeiter. Vereinigungen der letzteren sind die ber ganz Italien verbreiteten und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des Klassenkampfes, sondern werden sogar hufig von Nichtarbeitern, insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet. [54] Mitteilungen ber italienische Gewerkschaften finden sich in: _C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, bersetzt von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., auerdem in der _Statistica della societ di mutuo soccorso_, Rom 1888, p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour 1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur ber italienische Arbeiterverhltnisse uerst drftig, so da $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: Ueber die Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut wie nicht unterrichtet. Die beste deutsche Quelle bilden die Aufstze von $Sombart$ in den Blttern fr sozial. Praxis und $Braun$'s Archiv fr soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd. VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. auerdem $Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick ber die Entwickelung der Italienischen sozialistischen Partei giebt der fr den internationalen Arbeiterkongre in London 1896 erstattete Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der sozialistischen Partei. Eine besondere, mit den brigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo, Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschu von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen fters genannte Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die Vereinigungen, aus Mnnern und Frauen bestehend, haben das allgemeine Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten, obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekmpft. Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben Kranken- und Untersttzungskassen, Vorschu- und Konsumvereine. Einen hnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und $Untersttzungsvereine$ (_societ di mutuo soccorso_), die eine Untersttzung in einzelnen Notfllen des Lebens bezwecken, insbesondere bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall erwachsenden Vermgensnachteile, doch untersttzen sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nhern sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslngliche Renten zu gewhren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten. Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende, auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen kleinbrgerlichen Karakter, doch haben sie sich berwiegend der in den letzten Jahren gebildeten selbstndigen Arbeiterpartei angeschlossen. Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten; nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000 Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermgen. Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der Untersttzung in einzelnen Notfllen die Hebung des Arbeiterstandes im allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bezwecken, nennen sich in Italien _societ di resistenza_ und bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des _codice penale italiano_ jede Verstndigung der Arbeiter untereinander zu dem Zwecke, ohne vernnftigen Grund (_senza ragionevole causa_) die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen herbeizufhren, mit Gefngnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so haben doch schon frh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem Gebiete eine Thtigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf dem Hutmacherkongre in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die Zahl der zum Verbande gehrigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000 Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der Statistik von 1881) ein Verhltnis von 29 % bedeutet. Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus der ausstndigen Genossen ein Zuschu gewhrt wird. Der Hauptzweck, den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines fr Italien gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878: 2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317 Buchdruckergehilfen ein Verhltnis von 26 % bedeutet. Eine Frucht des groen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht und sich neuerdings stark ausbreitet. Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen Kongresse smtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$ ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt, whrend die gegenseitige Hilfeleistung zunchst noch den einzelnen Vereinen berlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschlu an die Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt _Il Treno_ (der Zug). So haben wir hier den Abschlu einer Entwicklung: der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht angesehen werden. Die spter im Gegensatze dazu gegrndete _Unione ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten _fasci_ bertrug. Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne fr Frauen und Mnner, besondere Gewerbegerichte und Schiedsmter (_probi viri_) fr die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen. Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigefhrt, eine Einrichtung, die mit den franzsischen Arbeitsbrsen und den Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem ($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongre in Genua 1876 gefater Beschlu, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der am 28. April 1887 erfolgten Begrndung der Arbeitsbrse in Paris insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia, Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig, Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen ersten Delegiertenkongre wurde die Begrndung eines $Gesamtverbandes$ (_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_) beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1. Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. Mrz 1895 nach Bologna verlegte. Jhrlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die magebenden Beschlsse gefat werden. Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbstndige Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den Gemeinderten jhrliche widerrufliche Zuschsse von 500-15000 Lire und haben dagegen jhrliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie, abgesehen davon, da sie keine politische Thtigkeit betreiben drfen, durchaus unabhngig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten aufgefhrt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere ber die Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3. Einflunahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze, 4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung der Lehrlingsvertrge und Herbeifhrung einheitlicher Lohntarife, 5. Thtigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsmter, 6. Frderung des Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vortrge, Unterrichtskurse, Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religise Fragen sind allgemein ausgeschlossen. Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschlielich Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht kommt, da in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber vertreten sind, so da man bei deren Ausschlieung den Beitritt der Vereine als solcher nicht htte gestatten drfen. Obgleich die Regelung in den einzelnen Stdten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen, aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine allmhliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehrenden Elemente herbeigefhrt, da in den Kammern besondere $Fachabteilungen$ gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende Rechte innerhalb der Kammer begrndet. Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia 1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den meisten Kammern stehen die Untersttzungsvereine, die Kampfvereine und die Genossenschaften in dem Verhltnis als _societ aderenti_. Das Verhltnis zu den stdtischen Behrden war durchweg ein durchaus freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschlieliche Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, da die Arbeiterverhltnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln. Aber der reaktionre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende Schpfung gestrt. Nach 260 des Gesetzes ber die Gemeindeverwaltung drfen die Gemeinden Ausgaben nur fr gemeinntzige Zwecke beschlieen. Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darber, ob die in den oben genannten Stdten in den Etat aufgenommenen Zuschsse fr die Arbeiterkammern als gemeinntzige Ausgaben angesehen werden knnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der Staatsrat dahin, da die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus auf ihre legalen Aufgaben beschrnkten, doch nur als Einrichtungen im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien. Der Minister hat nicht allein durch Erla vom 28. November 1896 dieses Gutachten den Prfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern vllig aufgehoben mit der Begrndung, da sie nicht wirtschaftliche, sondern ausschlielich politische Zwecke verfolgten. So wird also auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, da alle eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einflu der erstarkten Sozialdemokratie erzwungen werden mssen. Bis zu dieser jngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8. Juli 1883 eine nationale Kasse fr Versicherung gegen Betriebsunflle begrndet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die Verhltnisse der freien Hlfskassen (_Societ di mutuo soccorso_) dahin geregelt, da Untersttzungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch mit Bildungszwecken befassen drfen, durch Eintragung die Rechte der juristischen Persnlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein Gesetz ber Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsmter (_Collegii dei probi viri_) erlassen. Die Aufgaben, welche in anderen Lndern die Gewerkschaften bernommen haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere ist die brgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kmpft, von je her stark mit sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begrndete _Patto di fratellanza_ hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen ihm nicht angehrenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen _congresso operaio italiano delle societ affratellate ed aderente_ haben. Der XVIII. Kongre dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschluvereinen durch insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, fhrte zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und whrend der Kongre von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung angenommen hatte, entschied man sich hier fr eine neutrale Resolution, die lediglich die Notwendigkeit einer vollstndigen politischen und sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschlo man die Bildung einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschu ein, um innerhalb sechs Monaten mit den brigen nationalen und regionalen Arbeiterverbnden eine _federazione dei lavoratori d'Italia_ ins Leben zu rufen auf Grundlage der Erwgung, da das moderne Leben sich ausdrckt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit. Aber in diesen Bestrebungen ist die brgerliche von der sozialen Demokratie berflgelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete bisher die _Lega socialista_ in Mailand unter der geistigen Leitung des Herausgebers der _Critica sociale_ des Advokaten $Turati$. Diese berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen Arbeiterkongre, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine italienische Arbeiterpartei zu begrnden. Der eingesetzte Ausschu hat dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung (_congresso per l'organizatione operaia italiano_) ausgeschrieben, die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, da es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten kommen mute, und obgleich die Prsidentenwahl, bei der fr die ersteren 106, fr die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so rumten dieselben doch das Feld und erffneten am 15. August einen neuen Kongre, auf welchem die Grndung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (_partito dei lavoratori italiani_) erfolgte. Das Organ derselben ist _La Lotta di Classe_. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten, unter ihnen auch 450 _societ affratellate_. Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren. Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen will, da sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als Aufgaben bezeichnet: 1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern und den Gewerkvereinen bertragen wird; 2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen Machtstellung. Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt werden, und Mitglieder der letzteren drfen nur Handarbeiter sein, whrend an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen knnen. Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterverbnde ist es von Interesse, da sich in Italien eine eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die _societ cooperative di lavoro_ haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und auch Privatleuten Arbeiten zu bernehmen und so den Verdienst der Zwischenpersonen auszuschlieen. Die Mitglieder sind smtlich Arbeiter. Von den erzielten Ueberschssen werden gewhnlich erhebliche Betrge in Reservefonds fr Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurckgelegt, der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die Grndung solcher Genossenschaften begnstigt, die denn auch bereits unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern, Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden 530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu greren Verbnden zusammengeschlossen. Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende 1893 zum zweiten Male das Ministerprsidium bernahm. In Veranlassung der Unruhen in Sizilien, fr die man die Partei verantwortlich machte, beschlo Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Fhrer in bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die sozialistische Arbeiterpartei durch Beschlu der Regierung aufgelst. Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongre nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der Name Italienische sozialistische Partei angenommen und beschlossen, da nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder der Partei angehren knnen. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen 27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Untersttzung der Radikalen abziehen mu, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12. Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang Mrz 1896 fhrte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlngerung des mit Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt war, so war damit der Hhepunkt der Verfolgung berschritten. Der am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongre von Florenz zeigte eine neue Strkung der Partei, denn whrend in Reggio nur 294 Vereine in 209 Orten vertreten gewesen waren, zhlte man jetzt 450 in 420 Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf 28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschlielich solche Personen, die eingeschrieben waren und regelmig ihre Beitrge gezahlt hatten. Die Partei verfgt ber 27 Zeitungen, von denen einige, wie _La Lotta di Classe_, _Battaglia_, _Giustizia_, bis zu 7500 Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die _Critica Sociale_. VIII. Die brigen europischen Lnder. Wie in Italien, so haben sich auch in den noch zu erwhnenden europischen Lndern die meist noch sehr geringen Anstze einer gewerkschaftlichen Bewegung im Anschlusse an die politische Sozialdemokratie entwickelt. In $Dnemark$ ging die Bewegung von der Internationale aus, indem 1871 der $Internationale Arbeiterverein fr Dnemark$ gebildet wurde, der, in eine Reihe von Sektionen fr die verschiedenen Gewerbe eingeteilt, die Befrderung von Arbeitseinstellungen und die Schaffung von Produktivgenossenschaften als seine Aufgabe ansah. Als 1873 die Internationale polizeilich aufgelst und verboten wurde, bildeten die einzelnen Sektionen selbstndige $Gewerkvereine$, deren es damals 27 gab, von denen aber die Mehrzahl sich spter wieder zu einem $Sozialdemokratischen Bunde$ zusammenschlossen. Seit 1880 ist die $Gewerkschaftsbewegung$ strker geworden und es haben sich in den meisten Betriebszweigen Gewerkvereine gebildet. Auf dem sozialdemokratischen Kongre, der Ende Juli 1892 in Kopenhagen stattfand, wurde die Zahl der politischen Parteiangehrigen auf 15000, diejenige der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf 32000 angegeben. Ueber die Fortschritte in den letzten Jahren geben folgende Zahlen Anhalt: 1894 1896 Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter in Dnemark betrug 27841 63377 Davon waren Mitglieder von Zentralverbnden 25576 54757 " " " " einzelstehenden Lokalvereinen 2265 8620 Solche Lokalvereine gab es 45 53 whrend die zentralisierten Vereine 426 802 betrugen, die an Gewerkschaftsverbnden bildeten 23 40 Die Jahreseinnahmen betrugen in Kronen 317372,14 711063,61 Die Jahresausgaben " " " 261862,97 586669,83 Die Verteilung auf die einzelnen Berufe ergiebt sich aus folgender Tabelle: ===================================================== Zentralverband | Zahl der | Lokalvereine | Mitglieder =========================+==============+============ Arbeitsleute | 96 | 19395 Bcker | 30 | 900 Klempner | 23 | 750 Buchbinder | 11 | 789 Former | 36 | 982 Glasarbeiter | 4 | 190 Schneider | 60 | 2200 Schmiede- und | | Maschinenarbeiter | 53 | 4657 Textilarbeiter | 12 | 1200 Zimmerleute | 61 | 3298 Wagenbauer | 14 | 230 Lohngerber | 6 | 165 Drechsler | 11 | 205 Vergolder | 2 | 44 Maler | 28 | 1500 Maurer | 67 | 4296 Mller | 13 | 360 Papierfabrikarbeiter | 7 | 561 Maschinentischler | 9 | 517 Sattler und Tapezierer | 30 | 450 Schuhmacher | 49 | 2000 Schlachter | 28 | 610 Tischler | 45 | 3422 Tabakarbeiter | 31 | 2461 Buchdrucker | 45 | 1475 Schiffszimmerer | 5 | 350 Auerdem giebt es noch Zentralverbnde der Weigerber, Lithographen und der Dienstboten, die zusammen 12 Lokalvereine mit etwa 1000 Mitgliedern hatten. Vom 3. bis 5. Januar 1898 ist in Kopenhagen der erste reine $Gewerkschaftskongre$ abgehalten, auf dem 943 gewerkschaftliche Organisationen mit 69720 Mitgliedern durch 403 Abgeordnete vertreten waren. Hier wurde der Zusammenschlu smtlicher Fachvereine zu einem einheitlichen Verbande unter dem Namen: Vereinigte Fachverbnde Dnemarks erreicht. An dessen Spitze steht ein Zentralvorstand aus 21 Mitgliedern, zu denen noch zwei Mitglieder des Vorstandes der Sozialdemokratischen Partei hinzutreten. Der Zentralvorstand whlt einen geschftsfhrenden Ausschu von fnf Personen. Der Schwerpunkt der Leitung fllt in die Einzelverbnde, doch ist fr wichtige Flle die Entscheidung des Zentralvorstandes vorbehalten, z. B. mu jeder Streik bei ihm angemeldet werden und bedarf seiner Genehmigung, wovon die aus dem Zentralfonds zu zahlende Streikuntersttzung von wchentlich 10 Kronen fr Mnner und 6 Kronen fr Frauen abhngig ist. Die Mittel sollen durch Sondersteuern der Mitglieder in Hhe von wchentlich 25-50 Oere aufgebracht werden. Auerhalb des Verbandes stehen 52 lokale Vereine in Kopenhagen mit etwa 20000 Mitgliedern. Es wurde beschlossen, fr die Durchfhrung des Achtstundentages einzutreten. Neben mehreren Fachorganen besitzt auch der Gewerkschaftsbund eine eigene Wochenzeitung. Die Beitrge belaufen sich auf jhrlich 20 Oere. Es soll in der Regel kein Streik untersttzt werden, bei dem nicht ein Versuch der gtlichen Beilegung oder eines schiedsgerichtlichen Verfahrens gemacht ist; dabei ist der Zentralvorstand zuzuziehen. Fr die erste Woche wird Untersttzung seitens des Verbandes nicht gezahlt[55]. [55] Der Wortlaut des Organisationsstatutes ist in Nr. 21 des Correspondenzblattes der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands vom 23. Mai 1898 verffentlicht. Auch die politischen Vereine der $Sozialdemokratie$ bilden einen einheitlichen Verband. Die Partei besitzt im Reichstage 11 Abgeordnete und hat fnf Tageszeitungen, von denen die gelesenste, _Socialdemokraten_, allein in Kopenhagen 33000, die brigen zusammen etwa 17000 Abonnenten haben. Daneben giebt es ein wchentlich erscheinendes gemeinsames Gewerkschaftsorgan, und endlich besitzen die meisten Gewerkschaften ihr eigenes Fachblatt. In $Norwegen$[56] gab es bis zum Jahre 1886 nur wenige und unbedeutende Arbeitervereine, die aber kaum einen gewerkschaftlichen Karakter trugen, sondern neben der Krankenuntersttzung vorwiegend gesellige Zwecke verfolgten. Die einzige Ausnahme bildeten die Buchdrucker, die schon seit 1874 eine gewerkschaftliche Organisation besitzen und auch heute an der Spitze der Bewegung marschieren. Aus den Mitgliederbeitrgen von wchentlich 1 Krone (= 1 Mk. 12-1/2 Pfg.) werden auer der Verbandskasse eine Streikkasse, eine Arbeitslosigkeitskasse, eine Reisekasse, eine Krankenkasse und eine Sterbekasse unterhalten. [56] Die nachfolgende Darstellung beruht auf den von Herrn Dr. $Oscar Jger$ in Christiania mir gemachten Mitteilungen, die sich ihrerseits auf Angabe des Geschftsfhrers der Norwegischen sozialdemokratischen Partei sttzen. Eine allgemeine gewerkschaftliche Bewegung beginnt erst seit 1886, und ist auch heute noch wenig entwickelt. Bis 1890 gab es nur lokale Vereine; seit dieser Zeit haben sich nicht allein die meisten Vereine desselben Gewerbes zu Zentralvereinen zusammengeschlossen, sondern es haben sich auch Gesamtverbnde gebildet. Endlich bestehen in den meisten greren Stdten Kartelle der verschiedenen Fachvereine. Ende 1898 gab es folgende 13 Zentralvereine: 1. Buchbinder 20 Vereine mit 1400 Mitgliedern 2. Metallarbeiter 13 " " 1200 " 3. Tischler 12 " " 1000 " 4. Schneider 12 " " 1000 " 5. Schuhmacher 12 " " 1000 " 6. Maler 6 " " 900 " 7. Eisenbahnarbeiter 16 " " 1000 " 8. Bcker 24 " " 900 " 9. Steinhauer 10 " " 800 " 10. Former 4 " " 500 " 11. Klempner 3 " " 400 " 12. Buchbinder 3 " " 400 " 13. Hafenarbeiter 7 " " 1600 " -------------------------------------------------------- Zusammen 142 Vereine mit 12100 Mitgliedern. Daneben giebt es aber noch in Christiania einen Verband unter dem Namen $_De samwirkende Fagforeninger i Kristiania_$, dem 50 Vereine mit 6000 Mitgliedern angehren und der eine gemeinsame Untersttzung in Streikfllen bezweckt. Zu ihm gehren die meisten der oben aufgefhrten Vereine, soweit sie in Christiania ihren Sitz haben, daneben aber auch noch andere nicht zu Zentralverbnden zusammengeschlossene Fachvereine. Endlich besteht noch unter dem Namen $_Norsk Fagforbund_$ ein Verband von 30 Vereinen mit etwa 2000 Mitgliedern, der insofern von den Zentralverbnden und den _Samwirkende Fagforeninger_ unabhngig ist, als seine Mitglieder keiner von beiden Organisationen angehren. Zusammengenommen giebt es in Norwegen etwa 270 Fachvereine mit ungefhr 24000 Mitgliedern. Auf dem am 2. April 1899 in Christiania abgehaltenen Gewerkschaftskongresse, auf dem 73 Vereine mit rund 20000 Mitgliedern durch 113 Abgesandte vertreten waren, wurde unter dem Namen Landesorganisation der norwegischen Fachvereine ein Zentralverband fr das ganze Land gebildet. Von den politischen Parteien haben sich sowohl die Sozialdemokraten wie die Liberalen der Gewerkschaftsbewegung angenommen. Die ersteren haben erst seit 1884 eine Organisation, indem damals auf dem Arbeitertage in Arendal die Norwegische Arbeiterpartei ($_Det norske Arbeiderparti_$) gegrndet wurde, die zur Zeit 80 Vereine mit etwa 12000 Mitgliedern zhlt. Von den Vereinen haben 36 ihren Sitz in Christiania, 44 in der Provinz. Der Einflu der Sozialdemokratie berwiegt in den meisten der obengenannten Fachvereine (mit Ausnahme der Buchdrucker) und in den _Samwirkende Fagforeninger_, whrend der _Norsk Fagforbund_ den Liberalen folgt, die auch eine politische Organisation in den Vereinigten norwegischen Arbeitergesellschaften ($_De forenede norske Arbeidersamfund_$) geschaffen haben. In der Nationalversammlung hat die Sozialdemokratie bisher noch keinen Vertreter; seitens der Hauptstadt ist in dieselbe ein Buchdrucker gewhlt, der sich zu der liberalen Partei zhlt. In $Schweden$[57] ist ebenfalls sowohl die politische, wie die gewerkschaftliche Bewegung bisher nur schwach entwickelt. Beide haben erst seit 1885 begonnen; 1889 wurden die bestehenden Einzelvereine zu einer einheitlichen $sozialdemokratischen Partei$ zusammengefat, deren Mitgliederzahl auf dem Kongresse in Gothenburg 1894 auf 7000 angegeben wurde, dagegen war sie im Juli 1897 auf 21261 angewachsen. [57] Die folgenden Angaben, die ich Herrn Dr. $Uppstrm$ in Stockholm verdanke, beruhen berwiegend auf dem letzten der alle 5 Jahre von dem Oberstatthalteramte in Stockholm verffentlichten Bericht fr 1890-1895. Gewerkschaftliche Zentralverbnde gab es Ende 1895 in folgenden Gewerben: 1. Metallarbeiter, 2. Gieer, 3. Klempner und Blecharbeiter, 4. Holzarbeiter, 5. Schuharbeiter, 6. Schneider, 7. Sattler und Tapezierer, 8. Erd- und Hafenarbeiter, 9. Maurer, 10. Maler, 11. Tpfer, 12. Bttcher, 13. Bckereiarbeiter, 14. Buchbinder, 15. Kellner, 16. Buchdrucker. Fr smtliche Verbnde war der Vorort Stockholm mit Ausnahme der Klempner (Malm), Schuharbeiter (Gothenburg), Sattler und Tapezierer (Gothenburg), Erd- und Hafenarbeiter (Helsingborg), Maurer (Malm). Die Tabakarbeiter besitzen einen Verband fr die drei skandinavischen Lnder mit dem Vorort Stockholm. Ueber die Mitgliederzahlen liegen nur Angaben vor von den in Stockholm bestehenden Ortsvereinen. Von diesen hatten die Metallarbeiter 9 Vereine mit 843, die Gieer 240, die Klempner und Blecharbeiter 2 Vereine mit 161, die Holzarbeiter 7 Vereine mit 385, die Schuharbeiter 2 Vereine mit 266, die Schneider 461, die Sattler und Tapezierer 2 Vereine mit 72, die Erd- und Hafenarbeiter 2 Vereine mit 350, die Maurer 240, die Maler 508, die Bttcher 44, die Tabakarbeiter 125 Mitglieder. Auerdem gab es in Stockholm noch 36 Fachvereine, die keinem Zentralverbande angehrten, u. a. Brstenbinder mit 19, Seiler mit 20, Zuckerraffinadeure mit 35, Telegraphen- und elektrische Arbeiter mit 70, Brauereiarbeiter mit 282, Gerbereiarbeiter mit 12, Gasarbeiter mit 25, Handelshlfsarbeiter mit 85, Pantoffelmacher mit 20, chemisch-technische Arbeiter mit 38, Rohrarbeiter mit 275, Gepcktrger mit 60, Korbmacher mit 30, Porzellanarbeiter mit 32, Buchdrucker mit 36 Mitgliedern. Die meisten dieser Mitglieder sind gleichzeitig solche der sozialdemokratischen Partei, die in Stockholm 3500 Mitglieder besitzt. In einzelnen dieser Fachvereine, z. B. bei den Holzarbeitern, hat die Stellung zur Sozialdemokratie schwere Kmpfe hervorgerufen, doch haben schlielich deren Anhnger meistens den Sieg davongetragen. Einen Markstein der gewerkschaftlichen Entwickelung bildet der vom 5. bis 8. August 1898 in $Stockholm$ abgehaltenen $Gewerkschaftskongre$, auf dem es gelang, den Zusammenschlu zu einer $einheitlichen Landesorganisation$ herbeizufhren. Anwesend waren 269 Vertreter fr 23 Gewerkschaftsverbnde, 13 Lokalvereine und 19 Arbeitergemeinden (lokale Gesamtorganisationen entsprechend den deutschen Gewerkschaftskartellen) mit insgesamt ber 50000 Mitgliedern, bei weitem mehr, als bis dahin auf einem schwedischen Arbeiterkongresse vertreten waren. Die geschaffene Landesorganisation bezweckt durch Einfordern von Berichten eine mglichst vollstndige Uebersicht ber die Wirksamkeit der Gewerkschaften zu erlangen, durch ein Sekretariat diese Berichte zu verarbeiten und sich gegenseitig zu untersttzen in allen Fllen, wo die Arbeitgeber durch Aussperrungen die Organisation oder die Bestrebungen der Arbeiter auf Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsverhltnisse hindern, wo das Koalitionsrecht bedroht ist, sowie bei erheblichen Lohnherabsetzungen. Die Einzelvereine sollen sich zu $Zentralverbnden$ zusammenschlieen, die ihrerseits die Landesorganisation bilden; ebenso sollen rtliche Gewerkschaftskartelle gebildet werden. Nur wenn Zentralverbnde fehlen, knnen die Einzelvereine unmittelbar dem Landesverbande beitreten. Die Leitung des letzteren wird gefhrt durch ein aus 5 Mitgliedern bestehendes $Sekretariat$, das von einem $Ausschusse$ aus Vertretern der Zentralverbnde kontrolliert wird. Die oberste Instanz ist der $Kongre$, auf dem alle Vereine nach ihrer Gre vertreten sind. $Streiks$ werden nur dann untersttzt, wenn sie von dem Sekretariat gebilligt sind und mehr als 5% der Mitglieder umfassen. Die Mittel werden durch wchentliche Steuern von 25 Oere aufgebracht. Ein Hauptpunkt des Streites war die Frage, ob dem Vereine die Zugehrigkeit zur sozialdemokratischen Partei zur Pflicht gemacht werden sollte. Nach dreitgigen Debatten siegte die bejahende Ansicht mit 173 gegen 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen, jedoch wurde fr den Anschlu eine Frist von drei Jahren gestattet. Seit mehreren Jahren hat man brigens angefangen, eine $gemeinsame Organisation der drei skandinavischen Lnder$ ins Auge zu fassen, indem man gemeinsame Kongresse veranstaltet, die zugleich fr die politische und fr die gewerkschaftliche Bewegung bestimmt sind. So wurde auf dem am 18. August 1892 in $Malm$ abgehaltenen $skandinavischen Sozialistenkongresse$ der Zusammenschlu aller Fachvereine der drei Lnder namentlich zum Zwecke des gemeinsamen Vorgehens in Lohnfragen beschlossen. Ebenso fate der vom 19. bis 22. Juni 1897 in $Stockholm$ stattgefundene $skandinavische Arbeiterkongre$, auf dem 51 dnische, 24 norwegische und 101 schwedische Vertreter anwesend waren, eine Resolution, in welcher als gemeinschaftliche Aufgabe der politischen und der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation bezeichnet wurde, die Arbeiter zum Kampfe fr die Anerkennung ihrer Menschenrechte zu sammeln, um unter den gegenwrtigen kapitalistischen Verhltnissen die bestmglichen konomischen Bedingungen und die politische Freiheit zu erringen und die Arbeiter ber die wirtschaftliche Entwickelung und ihre Folgen aufzuklren. Um Verbesserungen in den Existenzbedingungen der Arbeiter zu erreichen, sollen die gewerkschaftlichen und politischen Organisationen Einflu auf die gesetzgebenden Krperschaften zu gewinnen suchen und bei jeder Gelegenheit solche Fragen behandeln, die in sozialkonomischer oder politischer Beziehung fr die Arbeiter von Wichtigkeit sind. Der gewerkschaftliche Kampf ist so lange ntig, bis die Gesellschaft selbst die Produktionsmittel in Besitz nimmt, aber durch diesen Kampf kann die Ausbeutung nicht abgeschafft, sondern nur gemildert werden. Als Ziel wurde die Erringung des allgemeinen Wahlrechts bezeichnet und als Mittel zu dessen Erreichung eine allgemeine Arbeitseinstellung ins Auge gefat. Die Gewerkschaften sollen in jedem Lande von einem Sekretariate geleitet werden und sich in allen drei Lndern bei Streiks gegenseitig untersttzen. Von den einzelnen Gewerben sind die $Bcker$ bisher am besten organisiert. Auf einem im September 1895 in Kopenhagen abgehaltenen Kongre der skandinavischen Bckergesellen wurde mitgeteilt, da in Christiania eine Organisation besteht, die in dieser Stadt 800, im brigen Norwegen 500 Mitglieder zhlt. Der dnische Bckerverband hat etwa 800 Mitglieder. Der Kongre beschlo die Bildung eines $skandinavischen Bckereiarbeiterverbandes$ unter der Bedingung, da die drei Lnder gegenseitige Reise- und Untersttzungskassen errichten, dagegen jedes Land seine eigene Organisation behlt. -- In $Rumnien$ hat die Arbeiterpartei auf ihrem Parteitage im Juni 1894 beschlossen, in allen Orten, wo Industrie vorhanden ist, Gewerkschaftsorganisationen zu grnden. (Adresse: $Josef Schneid$, Bukarest, _Clubul Muncitorilor Palatul Bilor Etorie_). -- Fr $Spanien$ besteht nach einer mir zugegangenen Notiz ein Nationales Arbeitersekretariat (_M. $Antonio Garcia Quejido$, Barcelone Sadurni, 3 I_). Fr $Portugal$ hat ein im August 1892 abgehaltener und von 96 Abgeordneten besuchter Arbeiterkongre die Bildung gewerkschaftlicher Organisationen beschlossen, welche Widerstandskassen grnden, aber gegen leichtfertige Streiks auftreten und daneben die Schaffung von Arbeiterschutzgesetzen fr Frauen und Kinder, von Gewerbegerichten und Arbeitsbrsen, sowie die Unterdrckung der Gefngnisarbeit verfolgen sollen. IX. Nordamerika[58]. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind die Vorbedingungen fr die gewerkschaftliche Entwickelung insofern denen in der Schweiz hnlich, als derselben keinerlei staatliche Hindernisse entgegenstehen, ja die politische Freiheit ist in Amerika aus dem Grunde noch unbeschrnkter, als in der Schweiz, weil das Land gegen fremde Einflsse gesichert ist. Wenn deshalb in beiden Lndern die Arbeiterbewegung sich nicht, wie in Deutschland, Oesterreich und zum Teil in Frankreich in einer der Staatsgewalt feindlichen Richtung vollzogen und berhaupt nicht eine Bedeutung erlangt hat, aus der den brigen Bevlkerungsklassen Gefahr drohen knnte, so liegt es nahe genug, hierin einen inneren Zusammenhang zu finden und daraus den Schlu zu ziehen, da nur der Druck den Gegendruck erzeugt. Uebrigens nimmt Amerika noch in einer anderen Beziehung gegenber allen europischen Lndern eine Sonderstellung ein, nmlich insofern, als die Bevlkerung im Verhltnis zu der Ausdehnung des Landes gering ist und deshalb Arbeitslosigkeit, falls sie die Folge von Uebervlkerung wre, hier ausgeschlossen sein mte. Wenn in Wahrheit auch in Amerika Verkehrskrisen und Arbeitslosigkeit eine kaum geringere Rolle spielen, als in Europa, so ist der Schlu nicht abzuweisen, da der Grund dieser traurigen Erscheinungen in Verhltnissen ihren Grund haben msse, die diesseits wie jenseits des Ozeans in gleichem Mae Geltung haben. [58] Vgl. H. W. $Farnam$: Die amerikanischen Gewerkvereine, Leipzig 1879. $Sartorius v. Waltershausen$: Die nordamerikanischen Gewerkschaften unter dem Einflusse der fortschreitenden Produktionstechnik, Berlin 1886. $Derselbe$: Der moderne Sozialismus in den Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1890. W. T. $Stead$: Der Krieg zwischen Arbeit und Kapital in den Vereinigten Staaten, deutsch von M. $Pannwitz$, 1894. $Stevens$: Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten in $Braun$, Archiv fr sozial. Gesetzgebung, Bd. XII. S. 695 ff. Wie in der Schweiz, so kommt auch in Nordamerika bei der sozialen Entwickelung ein gewisser Gegensatz des deutschen Elementes gegen das einheimische in Betracht, der um so wichtiger ist, als hier wie dort das erstere sich den Einflssen des Sozialismus in weit hherem Grade zugnglich zeigt, als einerseits das schweizerische und andererseits das englisch-amerikanische. In beiden Lndern finden wir aber auch innerhalb der deutschen Arbeiterschaft eine Teilung hinsichtlich der Stellung zu der Frage des Internationalismus. Die von $Marx$ geleitete Internationale hat hier wie dort anfangs einen nicht unerheblichen Einflu gebt, der aber schlielich ganz zurckgedrngt wurde. Um aber die Parallele zwischen beiden Lndern zu vervollstndigen, finden wir endlich beiderseits die Nachwirkungen der innerhalb der Internationale eingetretenen Spaltung zwischen Sozialisten und Anarchisten. Dagegen ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Wesens eine eigentmliche kirchlich-religise Richtung und die wohl hiermit in Verbindung stehende Neigung, auch Vereinen, deren Zweck vorwiegend auf wirtschaftlichem Gebiete liegt, einen gewissen Ordenskarakter mit allerlei wunderlichem Ritual zu geben, womit eine stark autoritre Stellung des Vorsitzenden verbunden zu sein pflegt. Schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestanden Gewerkvereine, welche den englischen hnlich waren, doch hatten sie meist nur lokalen Karakter und haben smtlich die Handelskrise von 1837 nicht berdauert. Eine umfassendere Arbeiterbewegung beginnt erst nach dem Ende des Sezessionskrieges insbesondere durch die Grndung der $_National Labor Union_$, die sich zum erstenmale mit Erfolg der Aufgabe unterzog, alle Gewerkvereine zu einer groen Organisation zusammenzufassen. Die Anregung hierzu ging aus von der Gewerkschaft der Maschinenbauer, die schon 1863 den Vorschlag machte, eine allgemeine _National Trades Assembly_ ins Leben zu rufen. Die Gewerkschaft der Farmer schlo sich 1864 auf ihrem Vereinstage in Buffalo diesem Plane an und trat zunchst mit den Maschinenbauern zu der _Labor Reform Association_ zusammen. Im Mrz 1866 wurde endlich von dem Gewerkverein der Wagenbauer ein Ausschu eingesetzt, mit dem Auftrage, einen allgemeinen Arbeiterkongre einzuberufen, dessen Hauptaufgabe darin bestehen sollte, die Agitation fr den Achtstundentag einzuleiten[59]. Auf dem Kongresse, der am 20. August 1866 zusammentrat, waren 60000 Arbeiter vertreten. Man beschlo die Grndung eines alle Arbeiter umfassenden Zentralvereins unter dem Namen _National Labor Union_, dem alle auf dem Kongresse vertretenen Vereine beitraten, deren Hauptzweck darin bestehen sollte, die Besserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere die Verkrzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden, herbeizufhren. Streitigkeiten mit den Arbeitgebern suchte man mglichst durch Schiedsgerichte zu erledigen, doch wollte man im Notfalle auch Arbeitseinstellungen durchfhren. Daneben befrwortete man die Grndung von Konsumvereinen, die Errichtung staatlicher arbeitsstatistischer Aemter und das Zurckbehalten der ffentlichen Lndereien fr wirkliche Ansiedler im Gegensatze zu dem Verkaufe an Spekulanten. Dem Verbande traten sehr bald 3000 lokale Gewerkschaften bei. [59] Mit Recht weist S. v. $Waltershausen$: Die n. a. Gewerkschaften, S. 28, darauf hin, da der erste Versuch zur Bildung einer allgemeinen Arbeiterpartei sich abweichend von Deutschland nicht auf politischer, sondern auf wirtschaftlicher Unterlage vollzogen habe. Die wichtigste Frage war von Anfang an die Stellung zur Politik, ber die es sowohl bei der Grndung in Baltimore, wie auch auf dem im August 1867 in $Chicago$ abgehaltenen $zweiten Jahreskongresse$ lebhafte Auseinandersetzungen gab. Insbesondere das Organ des Verbandes, der _Workmen's Advocate_ trat fr die politische Bethtigung ein und ebenso der Prsident, $Sylvis$, eine der bedeutendsten Persnlichkeiten in der amerikanischen Arbeiterbewegung, der jedoch schon am 27. Juli 1869 starb. Seinen Bemhungen gelang es, auf dem $dritten Jahreskongre$ in $New York$ am 21. September 1868 die $Arbeiterreformpartei$ zu begrnden, die freilich von der _N. L. U._ uerlich getrennt sein, innerlich aber mit ihr in fester Verbindung stehen sollte. Man wollte insbesondere bei den Prsidentenwahlen gegenber den alten groen Parteien, den Republikanern und den Demokraten, selbstndig vorgehen. Auf dem $vierten Kongresse$ in $Philadelphia$, August 1869, war die Beteiligung noch grer, als auf den frheren; es wurden 178571 eingeschriebene Mitglieder der _N. L. U._ gezhlt. Die Strke der Arbeiterreformpartei war noch grer. Aber trotzdem begann bereits jetzt der Rckgang. Den mehrfach begonnenen Streiks war man in Ermangelung ausreichender Streikfonds nicht gewachsen, und der mit den 1870er Jahren beginnende Geschftsaufschwung entfremdete die Arbeiter den Gewerkschaften. Schon der $fnfte Kongre$ in $Cincinnati$ am 15. August 1870 war schwach besucht, und auf dem $sechsten$ in $St. Louis$ (7. bis 10. August 1871) waren nur noch 21 Abgeordnete anwesend; von greren Gewerkschaften waren nur die Bergarbeiter vertreten. Einen Hauptgrund zu diesem Rckgange bildete die innerhalb der Arbeiterreformpartei ausgebrochene Meinungsverschiedenheit ber die Frage, ob man sich auf die industriellen Arbeiter beschrnken oder auch die Kleinbauern (Farmer) heranziehen sollte. Auf einer im Februar 1872 in $Columbus$ abgehaltenen Konferenz kam es ber diese Frage zu einer Spaltung, und so tagten am 21. August 1872 die beiden Gruppen in getrennten Versammlungen, die eine in $Columbus$, die andere in $Philadelphia$. Die erste der beiden Richtungen hat dann noch zwei Kongresse, den einen 1873 in $Cleveland$, den anderen 1874 in $Rochester$ abgehalten, doch war die Bedeutung der _N. L. U._ fr das ffentliche Leben bereits geschwunden. Schon 1866 hatten auch eine Reihe deutscher Gewerkvereine einen Verband, die $Arbeiterunion$, gegrndet, die ein Blatt unter gleichem Namen herausgab. In demselben fanden anfangs die beiden Richtungen, von denen die eine die Interessengemeinschaft von Kapital und Arbeit betonte, whrend die andere sozialdemokratische Grundstze verfolgte, gleichzeitig Vertretung, doch erlangte die zweite Richtung allmhlich das Uebergewicht, und als das Blatt bei Beginn des deutsch-franzsischen Krieges gegen Deutschland Stellung nahm, war die Mistimmung so gro, da es am 17. September 1870 einging. Die $Internationale Arbeiterassoziation$ hatte bis zum Ende der 1860er Jahre in Amerika wenig Boden zu fassen vermocht. Als in der _National Labor Union_ die durch $Sylvis$ vertretene Richtung das Uebergewicht erlangte, suchte sie mit jener Verbindungen anzuknpfen, die dahin fhrten, da die _N. L. U._ sich auf dem Kongre in Basel 1869 durch zwei Abgesandte vertreten lie. Auch gelang es mehrfach, auf dem Boden der Internationale stehende deutsche Arbeitervereine ins Leben zu rufen und Sektionen der verschiedenen Nationalitten zu begrnden, obgleich der Hchstbestand der Mitgliederzahl niemals 4-5000 berschritten hat; bereits 1873 war dieselbe wieder auf 2-3000 und Anfang 1874 auf 1800-2000 zurckgegangen. Diese Sektionen, deren man Anfang 1871 erst 6, am Ende des Jahres aber bereits 24 zhlte, setzten ein Zentralkomitee ein, das mit dem Londoner Generalrate in engster Verbindung stand. Am 6. Juli 1872 wurde in New York der $erste Kongre der Internationale$ in Amerika abgehalten, auf dem 22 Sektionen vertreten waren und ein Fderalrat, bestehend aus 3 Deutschen, 2 Franzosen, 2 Irlndern, 1 Schweden und 1 Italiener, eingesetzt wurde. Die eingeborenen Amerikaner fehlten. Hinsichtlich der auf dem Kongre im Haag 1872 vollzogenen Spaltung der Anhnger von $Marx$ und $Bakunin$ trat der amerikanische Verband durchaus auf die Seite der ersteren. Dieser Rckhalt war auch der Grund, weshalb der Kongre im Haag auf Vorschlag von $Marx$ den Beschlu fate, den Sitz des Generalrates von London nach New York zu verlegen. Entsprechend dem von $Marx$ gegebenen Rate, die Erringung politischer Macht durch Anlehnung an die wirtschaftlichen Forderungen zu untersttzen, suchte man auch in Amerika im weitesten Umfange internationale Gewerkschaften ins Leben zu rufen, doch war der mit dem Jahre 1873 beginnende gewerbliche Niedergang diesen Bestrebungen sehr ungnstig. Die traurigen geschftlichen Verhltnisse, die bis 1879 andauerten, fhrten auch zu einer Spaltung innerhalb der Arbeiterschaft. Ein Teil derselben unter Fhrung der deutschen Arbeitervereine, die sich im Mrz 1872 in der Arbeiterzeitung ein wertvolles Organ geschaffen hatten, forderte gegenber der allgemeinen Not staatliche Hilfe, insbesondere Beschftigung der Arbeitslosen, Auerkraftsetzung der Mietgesetze, Verteilung von Lebensmitteln $u. s. w.$ Andere gingen noch weiter und verlangten die Einfhrung der Volksabstimmung ber jedes Gesetz und die Beschrnkung des Vermgensbesitzes auf 300000 Dollars. Auch griff man zu dem bedenklichen Mittel ffentlicher Umzge, die zu Konflikten mit der Polizei fhrten. Es scheint brigens weniger die sachliche Meinungsverschiedenheit, als persnliche Gegenstze und der Unabhngigkeitsdrang gegenber dem Generalrate der Internationale gewesen zu sein, was zu der Spaltung fhrte und den Generalrat veranlate, zunchst den Fderalrat der amerikanischen Fderation aufzulsen und einige andere Sektionen bis zum nchsten Kongresse zu suspendieren. Dieser, der $zweite$ und letzte amerikanische $Kongre$ der Internationale wurde am 11. April 1874 in $Philadelphia$ abgehalten. Es gelang, die Unzufriedenen aus der Partei auszuschlieen; um den Fderalrat zu berwachen, wurde eine Kontrollkommission eingesetzt. Die Arbeiterzeitung wurde zum offiziellen Organ erklrt, aber der Kontrollkommission unterstellt. Die Ausgeschlossenen, die im allgemeinen mehr das einheimische amerikanische Element darstellten, grndeten jetzt ihrerseits im Sommer 1874 die $sozialdemokratische Arbeiterpartei von Nordamerika$. In einer Konferenz am 4. Juli 1874 in New-York wurden Programm und Statuten angenommen. Anfangs machte sich innerhalb der Partei der Gegensatz zwischen Lassalleanern und Marxisten sehr stark geltend, aber nachdem in Gotha die Einigung der deutschen Sozialisten vollzogen war, gelang es auch fr Amerika, auf dem vom 4. bis 6. Juli 1875 in $Philadelphia$ abgehaltenen $ersten Jahreskongresse$ grundstzlich eine Einigung aller sozialistischen Gruppen zu beschlieen, deren Durchfhrung dann auf dem Kongresse in Pittsburg am 16. April 1876 in der Weise zustande kam, da man erklrte: 1. die zu schaffende Arbeiterorganisation aller Sozialisten Amerikas soll eine nationale mit internationalen Tendenzen sein; 2. sie soll zentralistisch gerichtet sein; 3. die Partei wird fr die Schaffung von Gewerkschaften mit nationaler und internationaler Grundlage Sorge tragen; 4. es soll eine internationale beratende Behrde eingesetzt werden. Der Versuch, auf einer gleichzeitig tagenden Versammlung eine Einigung auch mit den anderen politischen Gruppen, insbesondere den Greenback-Leuten, zustande zu bringen, milang. Die Internationale hatte bei diesen Verhandlungen im Bewutsein ihrer Schwche weitgehende Zugestndnisse machen mssen, jedenfalls hatte sie durch die Schaffung einer nationalen Arbeiterpartei fr Amerika ihre Bedeutung verloren, und da, wie der letzte Bericht des Generalrates hervorhebt, der Verkehr mit den europischen Lndern sich auf einen unerheblichen Briefwechsel mit einigen Personen beschrnkte, Beitrge aber berhaupt nicht mehr eingingen, so hielt der Generalrat es fr richtig, die $Internationale auch formell aufzulsen$. Er berief eine Delegiertenkonferenz nach $Philadelphia$ auf den 15. Juli 1876, auf der aber nur 14 amerikanische und keine einzige europische Sektion vertreten waren und sprach seine Ansicht dahin aus, da die Internationale Arbeiterassoziation als nicht mehr vorhanden anzusehen sei. Es wurde dann auch die Auflsung einstimmig beschlossen. Am 22. Juli 1876 wurde die neue Partei unter dem Namen: Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten oder _Workingmen's Party of the United States_ in Philadelphia formell begrndet. Das Programm fordert, da alle Arbeitsmittel, Grund und Boden, Maschinen, Verkehrswege Eigentum der Gesellschaft werden und an Stelle der Lohnarbeit die genossenschaftliche Produktion trete. Die Gewerkschaften wurden als Vorstufe zur sozialistischen Organisation gutgeheien. Zu Organen der Partei wurden der _Labor Standard_, die Arbeiterstimme und der Vorbote bestimmt. Aber der Streit der Meinungen war nur uerlich beigelegt und machte sich bald von neuem geltend, insbesondere gab es zwischen den beiden neu geschaffenen Organen der Partei, dem Vollziehungsausschusse in Chicago und dem Aufsichtsrate in New-Haven lebhafte Fehde. Die Gemigten und die Radikalen bekmpften sich heftig ber die prinzipielle Frage, ob die politische oder die gewerkschaftliche Richtung in den Vordergrund zu stellen sei. Die frheren Mitglieder der Internationale vertraten im allgemeinen mehr die gemigte, insbesondere die gewerkschaftliche Richtung, sie suchten mit den bestehenden Gewerkvereinen enge Fhlung zu halten und grndeten eine _International Labor Union_, die sich jedoch schon 1880 wieder auflste. Die Jahre 1876-78 standen unter dem Zeichen der durch die wirtschaftliche Notlage hervorgerufenen groen Streiks, die berwiegend mit einem Mierfolge der Arbeiter endeten. Das hatte zur Folge, da die ffentliche Meinung in Arbeiterkreisen sich mehr von der gewerkschaftlichen Richtung ab- und der politischen zuwandte. Ja es bildeten sich die berchtigten $_Molly Maguires_$, Geheimbnde, die Gewaltthtigkeiten und Aufstnde hervorriefen und gewaltsam unterdrckt werden muten. Ein Ausflu dieser Stimmung war auch die auf dem $Kongre$ in $Newark$ vom 25. bis 31. Dezember 1877 beschlossene Abnderung der bisherigen Bezeichnung Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten in $Sozialistische Arbeiterpartei Nordamerikas$. Die gewerkschaftliche Richtung unter Fhrung von $Strasser$ wurde in den Hintergrund gedrngt und ein selbstndiges Auftreten bei der Prsidentschaftswahl beschlossen. Auch die Mitgliederzahl hob sich auf etwa 10000, die in 25 Staaten etwa 100 Sektionen bildeten. Aber dieser Aufschwung der Sozialdemokratie fand rasch sein Ende mit der im Jahre 1879 wieder beginnenden gnstigern Entwicklung der wirtschaftlichen Verhltnisse. Die Mitgliederzahlen der Vereine schmolzen zusammen wie Schnee vor der Sonne, und auf dem vom 26. Dezember 1879 bis 1. Januar 1880 in Alleghany abgehaltenen Jahreskongre wurde berichtet, da nur noch 1500 Mitglieder ihre Beitrge zahlten. Man versuchte deshalb, durch Sendboten aus Deutschland zu wirken, und verschiedene Parteifhrer, insbesondere $Fritzsche$ und $Viereck$, unternahmen groe Agitationsreisen, jedoch ohne nennenswerten Erfolg. Auch die in Deutschland zurckgedrngte sozialrevolutionre Richtung glaubte in Amerika neuen Boden zu finden, und ihre Vertreter, insbesondere $Hasselmann$ und $Most$, bearbeiteten denselben mit dem Feuereifer des Fanatismus. In der That gelang es, am 14. Oktober 1883 in $Pittsburg$ einen Kongre der Sozialrevolutionre und Anarchisten zustande zu bringen, auf dem Abgesandte aus 26 amerikanischen Stdten anwesend waren; auch einige Vertreter aus dem Auslande waren erschienen. Man beschlo, eine $neue Internationale$ zu begrnden und gab dem neuen Verbande, der zunchst fr Amerika wirken sollte, den alten Namen: Internationale Arbeiterassoziation oder $_International Working Peoples' Association_$; er betrachtete sich als einen Zweig der auf dem Londoner Weltkongre[60] am 14. Juli 1881 ins Leben gerufenen neuen Internationale, die allerdings ihr Dasein nur auf dem Papiere fhrte, denn das dort errichtete Auskunftsbureau hatte schon lngst seine Thtigkeit wieder eingestellt. [60] Vgl. unten S.... Die Organisation des neuen Verbandes war dem Prinzip gem durchaus fderalistisch, die Sektionen hatten weitgehende Autonomie. Der verbindende Gedanke war die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer Propaganda der That; Beteiligung an der Politik wurde grundstzlich verworfen. Hinsichtlich der Gewerkschaften erklrte man: Wir erblicken in solchen Gewerkschaften, die auf radikalen Prinzipien beruhen und die Abschaffung der Lohnarbeit erstreben, die Grundlage zu einem besseren Gesellschaftssystem. Andrerseits sind wir entschlossen, alle Organisationen, welche auf reaktionren Prinzipien beruhen, zu bekmpfen, indem sie Feinde der Arbeiterklasse und ein Hindernis von Humanitt und Fortschritt sind. Schiedsgerichte wurden, als fr die Arbeiter wertlos, unbedingt verworfen. Das Verhltnis der neuen Internationale zu der sozialdemokratischen Arbeiterpartei wurde, nachdem die zunchst, insbesondere auf dem in Baltimore vom 26. bis 28. Dezember 1883 abgehaltenen Kongresse der letzteren gemachten Versuche einer Annherung gescheitert waren, bald ein immer feindlicheres und die gegenseitigen Angriffe in den Parteiblttern immer heftiger. Hatte schon die bisherige Entwicklung den Beweis geliefert, da die praktisch veranlagten Amerikaner fr die sozialistischen Bestrebungen einen durchaus ungeeigneten Boden bildeten, denn auf dem im Mai 1883 in Kopenhagen abgehaltenen Parteitage der deutschen Sozialdemokratie wurde die Zahl der amerikanischen Genossen auf nur 2000 angegeben, so waren die nchsten Jahre noch wesentlich ungnstiger. Der wirtschaftliche Aufschwung im Anfange der 80er Jahre hatte fr die Arbeiter den Anla gegeben, in eine umfassende Bewegung zur Erringung des Achtstundentages einzutreten. Aber die unternommenen Ausstnde hatten wenig Erfolg, fhrten dagegen vielfach zu Unruhen und Gewaltthtigkeiten, bei denen insbesondere die sozialrevolutionre Partei eine Rolle spielte. Die schrfste Zuspitzung fanden diese Dinge in Chicago, wo vom 1. bis 4. Mai 1886 umfassende Straenkmpfe stattfanden, bei denen durch das Werfen von Dynamitbomben sieben Polizisten gettet und 60 schwer verwundet wurden. Ihre Shne fand diese Schreckensthat in der am 11. November 1887 in Chicago erfolgten Hinrichtung der vier Anarchisten $Spies$, $Parsons$, $Fischer$ und $Engel$. Aber die Folge dieser Ereignisse war zugleich eine allgemeine Abneigung gegen alles, was mit der sozialen Revolution kokettierte, und obgleich davon in erster Linie die _International Working Peoples' Association_ betroffen wurde und deren Schwchung ihrer Gegnerin, der sozialdemokratischen Arbeiterpartei scheinbar htte zu gute kommen mssen, so wandte sich die Stimmung doch auch gegen sie, und indem Streitigkeiten persnlicher Art noch hinzutraten, machte sich bald ein starker Rckgang bemerkbar, ja $Most$ berechnet in seiner Freiheit die Mitgliederzahl fr den Sommer 1889 auf nur noch 780. Die $Gewerkvereine$ hatten sich inzwischen krftig entwickelt, und in der Not sahen sich die Vertreter der politischen Richtung gezwungen, die soeben noch als Aschenbrdel behandelte Gewerkschaftsbewegung wieder in den Vordergrund zu rcken, wobei ihnen der schon nach 2-3 Jahren wieder einsetzende wirtschaftliche Rckgang wesentlich zu statten kam. So gelang es, in den meisten greren Stdten $_central labor unions_$ zu grnden, in denen berwiegend ungelernte Arbeiter vertreten waren und die stark unter sozialistischem Einflusse standen. Die lteren, mehr konservativen Gewerkschaften der gelernten Arbeiter fanden sich meist zu sog. $_Trade Assemblies_$ zusammen, lokalen Verbnden, die zunchst gegenseitige Untersttzung und erst in zweiter Linie politische Thtigkeit bezweckten. Die weitere Entwicklung knpft sich vor allem an zwei groe Verbnde, die in der amerikanischen Arbeiterbewegung eine erhebliche Bedeutung erlangt haben. Der erste derselben ist der Orden der Ritter der Arbeit ($_Knights of Labor_$), der 1869 in Philadelphia von dem Schneider $Stevens$ begrndet wurde, sich aber bald zu einem alle Berufszweige umfassenden Bunde erweiterte. Er war anfangs ein Geheimbund und geriet dadurch, da er die Geheimhaltung seiner Einrichtungen auch im Beichtstuhle forderte, in Gegensatz zu der katholischen Kirche, den er durch Nachgeben beendigte. Seitdem wird er von katholischer Seite begnstigt; brigens hat er den Karakter als Geheimbund 1881 aufgegeben und seine Statuten in dem Bundesblatte (_Journal of the Knights of Labor_) bekannt gegeben. Der Zweck des Ordens ist die allgemeine Hebung der Arbeiterklasse, insbesondere die gemeinsame Vertretung der Arbeiterinteressen gegenber den Unternehmern. Aber seine Organisation ist insofern abweichend von derjenigen der eigentlichen Gewerkvereine, als er sich $nicht auf die Berufszugehrigkeit sttzt$, sondern alle Arbeiter ohne Unterschied, insbesondere also gelernte und ungelernte vereinigt; selbst andere, nicht den Arbeiterkreisen angehrende Personen knnen ihm beitreten, doch drfen sie nicht 1/4 der Gesamtmitgliederzahl bersteigen. Auch gegen die Unterschiede der Religion, Nationalitt und Rasse ist er durchaus gleichgltig und gestattet nicht allein den Negern, sondern unter gewissen Beschrnkungen sogar den Chinesen den Eintritt. Endlich steht er allen politischen Anschauungen grundstzlich neutral gegenber, und Sozialisten wie Anarchisten sind in ihm vertreten. In den letzteren Jahren haben die sozialistischen Ideen sich etwas mehr Boden verschafft, insbesondere wurde 1894 das noch zu erwhnende von der _Federation of Labour_ abgelehnte Programm angenommen. Dasselbe erklrt sich fr Zusammenschlu aller Arbeiter- und Farmerorganisationen zu einer einzigen politischen Partei und fordert: 1. Obligatorischen Schulbesuch; 2. unmittelbare Gesetzgebung; 3. gesetzlichen Achtstundentag; 4. sanitre Ueberwachung der Werksttten, der Bergwerke und des Hauses; 5. ausgedehnte Unfallversicherung seitens der Arbeitgeber; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei allen ffentlichen Arbeiten; 7. Abschaffung des Schwitzsystems; 8. Erwerb von Straenbahnen, Gas- und elektrischen Werken seitens der Gemeinden zum Zwecke ffentlicher Verteilung von Licht, Wrme und Betriebskraft; 9. Ankauf der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke durch den Staat; 10. gemeinsamen Besitz des Volkes an allen Mitteln der Produktion und Gterverteilung; 11. Volksabstimmung (Referendum) bei allen Gesetzen. Auf den Mitgliedskarten der $Arbeitsritter$ ist deren Standpunkt in folgender Weise bezeichnet: Die Ritter der Arbeit bilden die grte Arbeiterorganisation der Welt. Sie sind die einzige Organisation, die -- neben dem Eintreten fr mglichst gnstigen Lohn, kurze Arbeitszeit und sonstige Vorteile -- die der industriellen Ungerechtigkeit zu Grunde liegenden Ursachen zu beseitigen sucht. Sie berlassen jedem Gewerbe und jedem rtlichen Zweigvereine die selbstndige Regelung der Verhltnisse des betreffenden Gewerbes oder Ortes und knnen doch vermge ihrer Organisation, falls ntig, ihre Krfte rasch zusammenfassen. Sie streben nach der Beseitigung des kapitalistischen Systems der Produktion und des Austausches, wollen aber, in der Ansicht, da Reformen nur wohlttig und von Dauer sein knnen, wenn sie auf der Ueberzeugung eines gebildeten und einsichtigen Volkes beruhen, ihre Ziele allein durch den Appell an die Vernunft und das Gewissen, niemals auf gewaltsame Weise erreichen. Sie laden alle ehrlichen und ntzlichen, mit der Hand oder geistig thtigen Arbeiter zur Mitgliedschaft ein ohne jede Rcksicht auf Religion, Rasse oder Abstammung. Trotz dieser sozialistischen Anwandlungen hat der Orden sich nicht allein gegenber dem Anarchismus wegen seiner ungesetzlichen Haltung durchaus gegenstzlich gestellt und z. B. die Attentate in Chicago scharf getadelt, sondern auch zu der Sozialdemokratie wegen ihres antireligisen Verhaltens eine ablehnende Stellung eingenommen. Die Hauptziele sind neben Erhhung der Lhne und Herabsetzung der Arbeitszeit insbesondere die Erringung des Achtstundentages, die Errichtung arbeitsstatistischer Aemter, das Verbot der Kinderarbeit und Sicherung gegen gesundheitsschdliche Einflsse, Einschrnkung der Gefngnisarbeit, sowie die Einrichtung von Produktivgenossenschaften und Konsumvereinen. Auf staatlichem Gebiete erstrebt der Bund die Verstaatlichung der Telegraphen und Eisenbahnen, die Einrichtung von Postsparkassen, die Reform des Mnzwesens insbesondere durch freie Silberprgung, die Zurckbehaltung der ffentlichen Lndereien fr wirkliche Bebauer und die Einfhrung der progressiven Einkommensteuer. Endlich legt man das Hauptgewicht auf die Einschrnkung der Einwanderung, da diese ein Ueberangebot von Arbeitskrften erzeugt. Die wirtschaftlichen Ziele sucht man in erster Linie durch Selbsthlfe, insbesondere auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit den Unternehmern und Schiedsgerichte zu erreichen, scheut aber auch vor Arbeitseinstellungen nicht zurck, wie denn groe Streiks seitens des Bundes durchgefhrt sind. Soweit auf diesem Wege Abhlfe nicht zu erreichen ist, verlangt man das Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung ohne scharf ausgesprochenes Prinzip. In die eigentliche Politik hat man, abgesehen von der 1886 bei den New-Yorker Gemeindewahlen dem bekannten Bodenreformer $Henry George$ gewhrten Untersttzung, sich nur insoweit eingemischt, als man bei den Wahlen die Kandidaten zu gewissen Zusagen zu bestimmen suchte; der Wunsch, auf Schaffung einer selbstndigen Arbeiterpartei neben Republikanern und Demokraten hinzuwirken, ist allerdings seit Jahren laut geworden, bisher aber ohne Erfolg geblieben. Fr die $Organisation$ des Bundes bilden die Grundlage die $_local assemblies_$, Ortsvereine, in denen die Mitglieder ohne Unterschied der Rasse, der Religion und des Berufes vereinigt sind, nur in greren Stdten nimmt man diese Unterschiede zur Unterlage fr Sondergruppen. Meist sind Frauen den allgemeinen Vereinen zugeteilt, doch giebt es einige Ortsvereine, die nur aus Frauen bestehen. Die Ortsvereine werden zu Bezirksverbnden ($_district assemblies_$) vereinigt, ber denen die $_General Assembly_$ steht, die jhrlich zusammentritt und die oberste Instanz bildet. Sie whlt den Gromeister ($_Grand Master Workman_$), der sehr weitgehende Befugnisse besitzt, jedoch von einem $Aufsichtsrate$ aus 5 Mitgliedern kontrolliert wird. Gromeister war von 1869 bis 1879 der Begrnder des Ordens, $Stevens$, der dann durch $Powderley$ ersetzt wurde; der letztere ist ebenso, wie sein Vorgnger, aus den niedrigsten Verhltnissen hervorgegangen und hat neben einem auerordentlichen Organisationstalente eine groe Migung insbesondere in den Verhandlungen mit den Unternehmern bewiesen. Auf dem Kongresse in Philadelphia 1893 wurde er wegen des zurckgegangenen Einflusses des Ordens und der unzweckmigen Verwendung der Gelder lebhaft angegriffen und legte, nachdem er nur mit geringer Mehrheit wiedergewhlt war, sein Amt nieder. Sein Nachfolger wurde R. $Sovereign$, ein Mann, der zuerst _cowboy_, dann Steinhauer und endlich Journalist gewesen war, auch bereits in der Politik eine Rolle gespielt hatte und dem Orden seit 1887 angehrte. Seine Wahl bedeutete den Sieg der westlichen ber die bis dahin herrschend gewesene stliche Gruppe, hat aber eine Verschiebung der allgemeinen Richtung innerhalb des Bundes nicht zur Folge gehabt. Der $uere Entwickelungsgang$ drckt sich aus in der Zahl der Mitglieder. Dieselbe hatte in den ersten Jahren nach der Grndung schon einmal 80000 betragen, war aber 1878 auf 12000 zurckgegangen, 1883 betrug sie 52000, 1884 71000, 1885 111000, Anfang 1886 etwa 200000 und am 1. Juli 1886 sogar 752430; schon am 1. Juli 1887 war sie wieder auf 585127 und am 1. Juli 1888 aus 425038 zurckgegangen. Auf der Nationalkonvention (Generalversammlung) in St. Louis 1892 waren angeblich 241000, in Philadelphia 1893 nur noch 212000 Arbeiter vertreten und in New-Orleans im November 1894 wurde nur erwhnt, da der Bestand an Mitgliedern noch weiter zurckgegangen sei. Spter scheint wieder ein Aufschwung eingetreten zu sein, denn fr 1897 wird die Mitgliederzahl auf 325000 angegeben[61]. [61] Bei W. T. $Stead$ a. a. O., S. 113. Der Orden hat einen ausgesprochen $amerikanischen Karakter$. Aus diesem erklrt sich auch seine Abneigung gegen die Einflsse der deutschen Sozialdemokratie, denn er fordert von seinen Mitgliedern, da sie die aus ihrer frheren Heimat mitgebrachten Anschauungen und Besonderheiten vllig aufgeben und sich ganz als Amerikaner fhlen. Allerdings hat er auch auerhalb Amerikas, insbesondere in England und Belgien[62], Vereine zu grnden versucht, aber doch nur mit ziemlich geringem Erfolge. Dadurch, da er keinen Unterschied zwischen gelernten und ungelernten Arbeitern macht, ja sich hauptschlich auf die letztern sttzt, erhlt er ein gewisses anti-aristokratisches Geprge. [62] Vergl. oben S.... Die staatssozialistischen Neigungen, die sich eine Zeit lang stark geltend machten, sind auch in neuerer Zeit mehr zurckgetreten, nachdem man die Erfahrung gemacht hat, da die im Parlament durchgesetzten arbeiterfreundlichen Gesetze, insbesondere das Gesetz ber den achtstndigen Arbeitstag fr Regierungsarbeiter lediglich auf dem Papiere stehen geblieben und von den Behrden nicht befolgt sind, so da man jetzt von der Strkung der eigenen wirtschaftlichen Kraft der Verbnde sich mehr Erfolg verspricht, als von der Gesetzgebung. Doch haben die groen Ausstnde der letzten Jahre, der Minenarbeiter in Idaho und Tennessee, der Eisenbahnarbeiter in Buffalo, der Eisen- und Stahlarbeiter der Carnegie'schen Werke in Homestead und endlich der groe Pulman-Streik bewiesen, da auch hier die Macht des groen Kapitals berwiegt. Bildet der hervorgehobene Umstand, da der Orden der Arbeitsritter eine Sonderung der Arbeiter nach Berufen nicht zult, den Grund, weshalb er als Gewerkverein im engeren Sinn nicht zu betrachten ist, so trgt dagegen der zweite groe Verband durchaus diesen Karakter. Es ist das die $_American Federation of Labour_$. Im Jahre 1881 hatten mehrere groe Gewerkschaften in $Pittsburg$ unter dem Namen $_Federation of organised Trades and Labor Unions_$ einen allgemeinen nationalen Verband gegrndet, der auf jhrlichen Kongressen zu den die Arbeiter betreffenden gesetzlichen Einrichtungen Stellung nehmen wollte. Der Verband stand den sozialistischen Ideen ziemlich ablehnend gegenber, und auf den Kongressen in $Pittsburg$ 1881 und $Cleveland$ 1882 wurden die Antrge, die Verstaatlichung des Grund und Bodens in das Programm aufzunehmen, mit groer Mehrheit verworfen. Erst 1883 auf dem III. Kongre in $New York$ wurde die Forderung der Ueberfhrung der Eisenbahnen und Telegraphen in das Eigentum des Staates zugestanden. Auf dem im Oktober 1884 in $Chicago$ abgehaltenen IV. Kongresse beschlo man, fr die Erringung des Achtstundentages und die Feier des 1. Mai einzutreten, wiederholte auch diesen Beschlu auf dem V. Kongresse in $Washington$ im Dezember 1885, erzielte aber wenig praktische Erfolge. Auf dem VI. Kongresse in $Columbus$ im Dezember 1886 nderte der Verband seinen Namen und bezeichnet sich seitdem als _$American Federation of Labor$_. Der Grundkarakter ist durchaus derjenige eines gewerkschaftlichen Zentralverbandes, der sich aus einer Reihe einzelner nach Berufen getrennter Vereine zusammensetzt. Zweck des Bundes ist die Weckung des Klassen- und Solidarittsgefhls der Arbeiter. Das nchste Ziel bildet die Durchfhrung des Achtstundentages. Der Politik steht man sehr khl gegenber, und der langjhrige Prsident Samuel $Gompers$, der sich vom einfachen Zigarrenarbeiter zu seiner jetzigen einflureichen Stellung emporgearbeitet hat, gilt den deutschen Sozialdemokraten geradezu als der Typus eines Nur-Gewerkschaftlers, gegen den man die schrfsten Angriffe richtet. Neben dem Prsidenten, der weitgehende Machtvollkommenheit besitzt, besteht ein Exekutivausschu aus vier Mitgliedern. Bei kleinen Streiks, die nicht ber 5 Wochen dauern, erfolgt die Bewilligung der Untersttzung durch den Prsidenten, in anderen Fllen findet Urabstimmung unter smtlichen zum Bunde gehrigen Vereinen statt. Das Organ des Bundes ist der seit Mrz 1894 erscheinende _American Federationist_. In neuester Zeit haben hinsichtlich der Stellung zum $Sozialismus$ heftige Kmpfe stattgefunden. Schon auf dem im Dezember 1892 in $Philadelphia$ abgehaltenen Kongresse neigte etwa 1/4 der Abgeordneten nach dieser Richtung, insbesondere hinsichtlich einer von den bestehenden Parteien unabhngigen Arbeiterpolitik und der Verstaatlichung der Produktionsmittel. Die Mehrheit jedoch beschrnkte diese Forderung auf die Verkehrsmittel und erklrte die Bildung einer selbstndigen Arbeiterpartei solange fr aussichtslos, wie die Arbeiter nicht in wesentlich grerem Umfange an den Organisationen sich beteiligten. Auf dem Kongresse in $Chicago$ im Dezember 1893 setzte sich dieser Kampf fort, indem der Sozialist $Morgan$ einen Antrag einbrachte, der eine unabhngige Arbeiterpolitik verlangte und folgende Einzelforderungen aufstellte: 1. Schulzwang; 2. direkte Gesetzgebung[63]; 3. gesetzlicher achtstndiger Arbeitstag; 4. Sanitre Inspektion fr Fabriken, Bergwerke und Arbeiterwohnhuser; 5. Haftpflichtgesetz; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei ffentlichen Arbeiten; 7. Beseitigung des Schwitzsystems; 8. Uebernahme der Straenbahnen, Gasanstalten und elektrischen Anlagen durch die Stadt; 9. Verstaatlichung der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke; 10. Verstaatlichung aller Produktionsmittel; 11. Einfhrung des Referendums fr die gesamte Gesetzgebung. Der Kongre lehnte es jedoch ob, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen, indem er sie lediglich den Arbeiterverbnden zur Erwgung berwies mit dem Ersuchen, ihre Vertreter zur nchsten Jahreskonvention ber die aufgeworfenen Fragen zu instruieren. [63] Es ist nicht recht verstndlich, was damit gemeint ist, denn die Forderung dahin zu verstehen, da die Gesetze nicht von Vertretungskrpern endgltig gemacht, sondern dem Volke selbst zur Urabstimmung unterbreitet werden, scheint nicht angngig, da dies schon unter Ziffer 11 (Referendum) ausgesprochen ist. Dieser nchste Kongre, der am 12. Dezember 1894 in $Denver$ stattfand, entschied gegen die Sozialisten. Zunchst wurde die Forderung einer unabhngigen Arbeiterpolitik verworfen. Dann wurden die mitgeteilten Punkte 1-9, 11 angenommen, Ziffer 10 dagegen abgelehnt. Endlich wurden bei der Gesamtabstimmung fr das so geschaffene Programm nur 735, dagegen aber 1173 Stimmen abgegeben, so da es verworfen war, wobei die Sozialisten sich der Abstimmung enthielten. Auf diesem Kongresse, bei dem als Vertreter der englischen _trade unions_ John Burns und David Holmes anwesend waren, wurde brigens der Sitz des Verbandes von New York nach Indianapolis verlegt und ebenso an Stelle von Gompers zum Prsidenten $Mac Bride$ gewhlt, eine Wahl, die nicht eine prinzipielle Aenderung der Haltung, sondern nur den Sieg des Westens ber den Osten bedeutete. Bride war frher Kohlengrber und wurde dann zum statistischen Beamten des Staates Ohio berufen; er ist ebenso wie sein Vorgnger Gegner des Sozialismus und wird sogar als noch weiter rechts stehend betrachtet. Uebrigens wurde schon nach zwei Jahren Gompers mit groer Mehrheit wiedergewhlt und ist seitdem Prsident geblieben. Der letzte (XVI.) Kongre hat vom 12. bis 21. Dezember 1897 in $Nashville$ stattgefunden unter Beteiligung von 97 Abgeordneten als Vertreter von 74 Organisationen. Auch die englischen _trade unions_ hatten zwei Vertreter gesandt. Nach dem Jahresberichte hatte die Einnahme sich auf 18639, die Ausgabe auf 10113 Dollars belaufen; der Vermgensbestand betrug 4168 Dollars. Die aufgestellten Forderungen waren: Allgemeine Schulpflicht, Beschrnkung der Kinderarbeit, direkte Gesetzgebung des Volkes durch das Referendum und Initiativbegehren, sanitre Beaufsichtigung der Betriebssttten, Haftpflicht der Unternehmer bei Gesundheitsschdigungen und Ttungen der Arbeiter, Abschaffung des Schwitzsystems, Aufhebung der Verschwrungsgesetze, stdtische Verwaltung aller ffentlichen Unternehmungen, Beseitigung des Banknotenmonopols, Errichtung eines Arbeitsamtes, die Schaffung von Postsparkassen, Beschrnkung der Einwanderung durch Festsetzung eines Bildungsminimums, die Einfhrung eines gesetzlichen Achtstundentages, fr die sich die Mehrheit erklrte. Auch forderte man, da die Regierung ihre Kriegsschiffe nicht Unternehmern in Auftrag geben, sondern auf eignen Werften bauen solle und erklrte sich fr den Uebergang aller dem ffentlichen Verkehr dienenden Anstalten, insbesondere der Telegraphen, in das Eigentum des Staates. Zu dem vorgeschlagenen Gesetze ber die _trusts_ nahm man im allgemeinen eine zustimmende Haltung ein, wollte aber auch gegen dessen Anwendung auf die Gewerkschaften geschtzt sein. Fr einige Streiks, so auch fr den der englischen Maschinenbauer, wurden Untersttzungen bewilligt. Auch Fragen der Politik wurden behandelt. So erklrte man sich mit der Anerkennung der Aufstndischen auf Cuba als kriegfhrender Macht einverstanden, mibilligte aber die beabsichtigte Erwerbung von Hawaii. Zur Vorbereitung der nchsten Parlamentswahlen wurde eine besondere Konferenz ins Auge gefat. Der Bund will knftig das Hauptgewicht auf die Bildung von Vereinen ungelernter Arbeiter legen. $Gompers$ wurde mit 1858 Stimmen gegen 407, die auf den Sozialisten $Kraft$ fielen, als Prsident wiedergewhlt. Den Gesamtkarakter des Kongresses bezeichnet ein Bericht in dem _American Federationist_, dem Organ des Bundes[64], dahin: Whrend der ganzen Zusammenkunft beschrnkten sich die Abgeordneten durchaus auf praktische Fragen, welche den Arbeiter unmittelbar angehen. Sehr wenig sozialistische Gesinnung wurde entfaltet. Nur sieben Abgeordnete knnen als Mitglieder der sozialistischen Arbeiterpartei angesehen werden. [64] Der Bericht ist in Nr. 7 des Korrespondenzblattes der Generalkommission fr die Gewerkschaften Deutschlands vom 14. Februar 1898 abgedruckt. Der $Mitgliederbestand$ des Bundes hat sehr geschwankt. Auf dem Kongre in Washington 1882 wurden 280000, in Columbus 1886 316469, in Boston 1889 549641 Mitglieder gezhlt. Im Jahre 1890/91 soll diese Zahl sogar auf 675117 in 60 Gewerkschaftsverbnden gestiegen sein, doch wurden auf dem Kongre in Philadelphia 1892 nur 17 Verbnde mit 229800 Mitgliedern gezhlt, die durch 89 Abgeordnete vertreten waren. In der noch zu erwhnenden Statistik der New Yorker Volkszeitung wird die Mitgliederzahl auf 350000 angegeben. Auf dem Kongre in Nashville 1897 wurde mitgeteilt, da dem Bunde im letzten Jahre 18 Zentralverbnde, 189 Ortsvereine und 8 Nationalverbnde mit insgesamt 34000 Mitgliedern beigetreten waren, doch wurde der Gesamtbestand nicht angegeben. Die _American Federation of Labor_ steht zu dem Orden der Arbeiterritter in einem gewissen Konkurrenzverhltnisse, huldigt auch, wie erwhnt, zum Teil anderen Ansichten, insbesondere ist der Orden streng zentralistisch, whrend der Bund seinen einzelnen Unterverbnden weitgehende Selbstndigkeit gewhrt. In dieser Beziehung steht zwischen ihnen gewissermaen in der Mitte der erst in den letzten Jahren begrndete Zentralverband der Eisenbahnangestellten, die $_American Railway Union_$. Die Eisenbahnarbeiter hatten bis dahin eine groe Menge von Vereinen, die aber alle auf kleine Bezirke beschrnkt waren und sich nicht allein gegenseitig nicht untersttzten, sondern hufig gegeneinander auftraten. Erst 1893 gelang es dem frheren Lokomotivheizer, spteren Stadtschreiber $Eugen Debbs$, der bis dahin Sekretr des Heizerverbandes und spter Redakteur des Fachorganes war, in dem neuen Verbande eine Verbindung zu schaffen, die sich zu erheblicher Bedeutung entwickelt hat. Allerdings fand $Debbs$ bei den bestehenden Vereinen den schrfsten Widerstand, doch gelang es ihm, eine Menge bisher noch nicht organisierter Eisenbahnarbeiter insbesondere aus dem Westen zu Vereinen zusammenzuschlieen, die seinem Verbande beitraten. Er suchte zwischen diesen und den Einzelvereinen dadurch ein festes Band herzustellen, da die Mitglieder der letzteren zugleich einem Ortsvereine des Gesamtverbandes angehren muten. Der Standpunkt der $_Railway Union_$ ist am besten zu ersehen aus der von $Debbs$ bei deren Grndung abgegebenen Erklrung, in der es heit: Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten knnen ein Mitbestimmungsrecht fr den Lohnsatz und die Arbeitsbedingungen beanspruchen. Gengender Lohn und angemessene Behandlung mssen die Gegenleistung fr erfolgreiche treue Dienste bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundstzen huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite sollen keine malosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden Untersttzung finden. Nach grndlicher Organisation jedes Dienstzweiges bei gebhrender Bercksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich hoffen, da alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen, da harmonische Beziehungen hergestellt werden, da der Dienst unberechenbar besser wird, da die Notwendigkeit fr Ausstnde und Sperren, Verrufserklrungen und schwarze Listen, die beiden Teilen gleich verderblich sind und fr die allgemeine Wohlfahrt eine bestndige Drohung bilden, ganz und fr immer wegfllt. Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den lteren Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik; $Debbs$ selbst gehrt zu der Partei der Demokraten. Aber der Sozialismus hat von ihm keine Frderung zu erwarten; ebenso gilt er als ein Mann, der dem in Amerika allmchtigen Einflusse des Dollars nicht unterliegt. Ueber den $Mitgliederbestand$ liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor. Danach zhlte die Union im April 1894 80000 Angehrige, whrend auf der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000 Mitgliedern vertreten waren. Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die angefhrten groen Verbnde Einzug gehalten haben, so stehen diese doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus ablehnend gegenber; insbesondere ist es karakteristisch, da die genannten Fhrer streng religis sind und zugleich dem Templerenztum zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, da eine in ihrer Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig materialistischen Grundstzen zu huldigen. In neuester Zeit hat brigens auch die sozialdemokratische Bewegung wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse den Gewerkschaften in hherem Grade zugewandt. Es ist ihren Anhngern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen Zentralverband unter dem Namen _$Socialist Trade and Labor Alliance$_ ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils trgen, teils korrumpierten, teils bewut reaktionren Elementen eine Gewerkschaftsorganisation gegenberzustellen, die es sich zur Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter nicht nur nach der konomischen, sondern auch nach der politischen Seite hin zu wahren. In der Versammlung waren 64 Lokal- und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche Nationalverbnde durch 75 Abgeordnete vertreten. Auer den bisher behandelten groen Verbnden bestehen noch eine ganze Anzahl von $Einzelgewerkschaften$, die ihnen teils angehren, teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die Vereinigten Staaten beschrnkt sind, als nationale, wenn sie dagegen auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als $internationale Vereine$. Die wichtigsten sind die Eisengieer, die Eisen- und Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Mbelarbeiter, die Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei Vereine, nmlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund und andererseits die _International typographical union_. Meist giebt es auch in den greren Stdten lokale Verbnde der am Orte bestehenden Gewerkschaften, die hufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die _local assemblies_ der einzelnen Staaten zu Verbnden zusammengeschlossen, so in New York, New Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und Wisconsin. Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem Vorbilde der englischen _trade unions_-Kongresse mit ihren eigenem parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen durch einen $nationalen Gewerkschaftskongre$, der in Pittsburg tagte und auf dem die _$Federation of organised Trades and Labor Unions of the United States and Canada$_ mit einem _Legislative committee_ aus 5 Personen gegrndet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen abgehalten wurden -- auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884 waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten -- hat es die Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht. Hinsichtlich der $Statistik$ der gesamten amerikanischen Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so weniger zuverlssig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen absichtlich geheim halten. Aus lterer Zeit ist eine von der _American Review_ fr den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden, nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele rtliche Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August 1892 verffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl: 1. bei den _Knights of Labor_ 205000, 2. bei der _American Federation of Labor_ 350000. 3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbnden sich nicht angeschlossen hatten, umfate 266871 Personen. Dazu gehrten: die _International Bricklayers and Stonemasons Union_ mit 35000, die _Brotherhood of Locomotive Engineers_ mit 31000, die _Brotherhood of Locomotive Firemen_ mit 25071, die _Brotherhood of Railroad Trainmen_ mit 23500, der _Order of Railway Telegraphers_ mit 22506, die _Granite Cutters National Union_ mit 20000, die _Operative Plasters International Union_ mit 14000, die _Musicians National League_ mit 11000, der _Order of Railroad Conductors_ mit 10000, die _National Association of Machinists_ mit 10000, die _Brotherhood of Railroad Carmen_ mit 10000 Mitgliedern. Ein Teil der hier aufgefhrten Vereinigungen hat sich spter der _American Railway Union_ angeschlossen. 4. Auer diesen Gruppen zhlt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen nicht ermittelt ist, ob sie der _Federation_ angehren, mit 55000 Mitgliedern und schtzt, da in nicht bekannt gewordenen Vereinen, insbesondere Geheimbnden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind. Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele Doppelzhlungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000 organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im Handwerk und im Bergbau beschftigten Personen und 10 % der gesamten Arbeiterbevlkerung entspricht. Nach einer Uebersicht des _American Federationist_, des Organes der _American Federation of Labor_, gab es Ende 1898 in den Vereinigten Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter, von denen etwa 60 % der _Federation of Labor_, 10 % den Verbnden der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen angehrten. Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behrden fr Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbnde. Nach der letzten Volkszhlung giebt es in den Vereinigten Staaten 22000000 Personen, welche in Erwerbsverhltnissen stehen. Hiervon sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte Handwerker, Bank- und Handlungsgehlfen, 2000000 Arbeiter, welche kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in hnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation nicht eignen. Von den brigen 5000000 sind vielleicht 500000 Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstdten und in den dnnbevlkerten Distrikten des sdlichen und westlichen Gebietes, auerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues und anderer Industriegebiete, welche das Feld fr Arbeiterverbnde darbieten. Hiernach verbleiben ungefhr 2500000, welche die Gewerbe und die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thtigkeit entfalten. In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten Gewerkschaften haben Untersttzungskassen. Der Buchdruckerverband verausgabt fr Untersttzungszwecke jhrlich etwa 1400000 Mk.; der Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 fr Arbeitslose 356000 Mk. Die Lokomotivfhrer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich jhrlich 700000 Mk. fr Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die Gesamtausgabe dieser vier grten Verbnde, die zusammen etwa 120000 Mitglieder haben, betrgt jhrlich rund vier Millionen Mark fr Untersttzungen. X. Australien[65]. Australien ist das Land, dessen soziale Verhltnisse man bei uns am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind, nhern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes denjenigen Zustnden, die wir als das letzte Ziel der sozialen Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und Streit unserer heutigen Uebergangsverhltnisse wie ein trostreiches Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der Gegenstze betrachten mssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und damit die Masse der Bevlkerung eine so hohe Stufe der materiellen und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so gnstiges Verhltnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nhere Beschftigung mit den dortigen Verhltnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen Fragen beschftigen, auf das nachdrcklichste zu empfehlen. [65] Eine vorzgliche Darstellung der australischen Arbeiterverhltnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. $Ruhland$ in seinem Aufsatze: Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f. d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. auerdem: $Charles Dilke$ in der _Rvue sociale et politique_, _Brssel_ 1891, Heft 2; H. H. $Champion$, _The crushing defeat of trade unionism in Australia_. _Nineteenth century_, Februar 1891; W. P. $Reeves$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff. Australien verdankt diese glcklichen Zustnde in erster Linie der Entwicklung seines $Gewerkschaftswesens$. Allerdings kommt ihm dabei zustatten, da ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial zufliet; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu hohen Schutzzllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, da man in der eignen Bevlkerung sich einen kaufkrftigen Abnehmer, einen wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Lhne der australischen Arbeiter bersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen weit hinter sich zurcklassen, von den deutschen gar nicht zu reden. Stze von 10-12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel fr ungelernte Arbeit; fr gelernte steigen sie auf 30-35 Mk. Daneben ist die Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die gewonnene Mue wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natrliche Folge dieser gnstigen Verhltnisse ist es, da $sozialistische Ideen$ bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen, wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte fr gewerbliche Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich durch freie Verhandlungen und ntigenfalls freiwillige Einsetzung einer Schiedsinstanz herbeizufhren. Es ist deshalb vllig begreiflich, da insbesondere der bekannte englische Politiker $Sir Charles Dilke$, der den australischen Arbeiterverhltnissen eingehende Studien gewidmet hat, sich gewissermaen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit Feuereifer dafr eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern. Da auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, da auch dort noch menschliche Leidenschaften sich hlich geltend machen und Streitigkeiten selbst greren Umfanges zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der groe, von den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen, insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V. angehrenden Arbeiter von der Beschftigung, fr die G.-V. ungnstig auslief, indem die ffentliche Meinung sich gegen die Streikenden erklrte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhltnisse nicht dauernd zu schdigen und eine Strmung gegen die private Form der Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht. Gerade der Kampf um den $Achtstundentag$ hat den Ausgangspunkt fr die australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in dem Mae im Vordergrunde, da keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird als sog. $_demonstration day_$ jhrlich als allgemeiner Festtag der gesamten Arbeiterschaft Australiens mit groem Pomp gefeiert, wobei sich nicht nur die hchsten Spitzen der Behrden und der Statthalter, sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengieer und die Schiffbauer. Nach einem Rckschlage, den die Bewegung im Anfange der 60er Jahre durch das massenhafte Rckstrmen der Goldwscher von den erschpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so da heute ber 60 G.-V. in dem Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen Arbeiter sind bereits angegliedert. Der statutenmige $Zweck$ aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages die Erlangung gnstiger Lohnbedingungen, aber dies alles $unter mglichster Vermeidung von Streiks$ durch Befrderung des guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern. So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der $Wollscherer$ dessen Ziele, wie folgt: Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden Lohnhhe, Beistand in allen Fllen der Unterdrckung, Aufbringung eines Vereinsvermgens, mglichste Verhinderung von Streiks und Befrderung eines guten Verhltnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsmter, Schiedsgerichte und andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen, welche von Arbeitern betrieben werden. Der grte australische G.-V., die Organisation der vereinigten $Bergleute$, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293 Pfd. St. fr Unfallentschdigung, 13929 Pfd. St. fr Sterbegelder und 15329 Pfd. St. fr andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. fr Streiks ausgegeben. Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends in der Welt haben die den englischen _trade councils_ entsprechenden Provinzialausschsse der G.-V. ber ihre Mitglieder eine solche fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behrden werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein Streik durchgefhrt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen fr ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, da sie ebenfalls die Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung versagt. Fr die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V. gehriges Gebude, die _Trades Hall_. Uebrigens hat man 1887 fr Victoria ein festes Schiedsgericht (_board of conciliation_) errichtet und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, da das Vermgen der Vereine fr die Durchfhrung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches Besteuerungsrecht ber seine Mitglieder einzurumen; da sie das Recht der juristischen Persnlichkeit bereits besitzen, so wrde das ein weiterer Schritt sein, ihnen ffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man bei vielen G.-V. zurcktreten lassen, da die Mitglieder zugleich Versicherungsgesellschaften (_friendly societies_) angehren. Ist in Australien, wie in anderen Lndern, die Gewerkschaftsbewegung zunchst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch insbesondere seit 1890 auch die $ungelernten$ sich der Organisation zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die $_General labor union_$. Auch die $landwirtschaftlichen$ Arbeiter (_bush labourers_) und insbesondere die schon genannten Wollscherer, die, ber den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an Stelle der kolonialen Ausschsse eine $einheitliche Zentralinstanz aller australischen$ G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere Forderung durchzusetzen hofft, da nur Mitglieder von G.-V. beschftigt werden drfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht gehabt, denn obgleich 1890 die $_Australian labour federation_$ gegrndet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt, da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in Sidney die Zentralverbnde von Queensland und Neu-Sd-Wales sowie zwei lokale Gewerkschaften Sdaustraliens zu einem festen Bunde zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch in die Hand zu nehmen. Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch gemacht, da ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den Gouverneur ermchtigt fr eine Reihe von Gewerben eine je zur Hlfte aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behrde einzusetzen, die das Recht hat, die Mindeststze an Zeitlohn und Stcklohn zu bestimmen; Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser Befugnis u. a. fr Bckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wschegegenstnden mit befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht. $Statistische$ Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor. So besa nach dem bereits erwhnten Berichte die Organisation der vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000 Mitgliedern, die sich ber alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer besaen einen Verein fr Sdaustralien, Victoria und Neu-Sd-Wales und einen andern fr Queensland und Neuseeland, von denen der erstere 25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schtzt man die Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter. Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze Erwhnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in Australien bestehenden glcklichen sozialen Zustnde haben sich seit Anfang der 1870er Jahre, seitdem das ffentliche Land, soweit es gnstigen Boden hatte, in Privatbesitz bergegangen war, wesentlich verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu leiden, so da insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der groe Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit vlligen Niederlagen endeten. Versuche gtlicher Beilegung durch freiwillige Einigungsmter und Schiedsgerichte waren regelmig an der Weigerung der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Sd-Wales eine zur Prfung dieser Verhltnisse eingesetzte knigliche Kommission einen eingehenden Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies sich das Mittel bald als vllig wirkungslos, und der 1895 unternommene Versuch, die zwangsweise Durchfhrung der Schiedssprche zu sichern, scheiterte im Oberhause. Gnstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten ber das Arbeitsverhltnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (_district board_) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchfhrung gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (_court of arbitration_) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen von dem Verbande der Gewerkvereine gewhlt wird. Der Spruch dieses Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht, kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgefhrt werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich nicht fgt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhngt werden. Gegenstand der Entscheidung sind die Lnge der Arbeitszeit, die Feiertage, die Hhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter zu beschftigen oder organisierte auszuschlieen, sowie die Pflicht der Arbeiter, Untersttzungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden. Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend gemacht, da doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen knne, zu Bedingungen, die er fr unmglich erklre, sein Gewerbe zu betreiben, aber man hielt dem entgegen, da man ihn auch nur zwinge, falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, berhaupt auf einen Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatschlich hat das Gesetz, welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, da die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die groe in die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird. Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur fr die organisierten mnnlichen Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch nicht ausgedehnt. XI. Deutschland[66]. 1. Einleitung. Die ersten Anfnge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden, aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflsten. Ein Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anla erst geboten, nachdem die Verdrngung des Kleinbetriebes durch den Grobetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frhere Verhltnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte. [66] Eine umfassende Darstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung besteht nicht; die Litteratur ist deshalb bei den einzelnen Abschnitten angegeben. Auer den von mir behandelten Vereinigungen erwhnt $Oldenberg$ im Handw. d. St.-W. I. (Ergnz.-Band, S. 395) und in $Schmollers$ Jahrb., Jahrg. XX, S. 253 ff. noch: den Zentralverband deutscher Zuschneidervereine, den Bund deutscher Bierbrauergesellen, die beiden 1888 gegrndeten Braumeistervereine, den 1894 entstandenen sddeutschen Bckerverband, die organisierten Kellner, den deutschen Photographengehlfenverband und den Verein deutscher Versicherungsbeamter, sowie eine Reihe von Berg- und Httenarbeitervereinen. Teils schienen mir diese Vereine nicht wichtig genug, um eine eingehendere Bercksichtigung zu verdienen, teils ist es mir nicht gelungen, Material zu erhalten, indem meine Anfragen unbeantwortet blieben. Der lteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von $Fritzsche$ gegrndete deutsche $Tabakarbeiterverein$ und der im folgenden Jahre ins Leben gerufene $Verband der deutschen Buchdrucker$. Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, da er sich bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflssen vllig fern gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnchst noch eingehender beschftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit begrndeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen aller Art. Im brigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils ausgesprochenermaen, teils wenigstens thatschlich unter Anlehnung an politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel. Der uere Ansto wurde gegeben durch Berichte, welche $Max Hirsch$ im Sommer 1868 in Briefen aus England ber die dortigen G.-V. in der Berliner Volkszeitung verffentlichte, und in denen er das englische Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte er die Reise nach England unternommen, um sich ber die dortigen sozialen Verhltnisse, insbesondere ber das Genossenschaftswesen zu unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen gelernt. Ob dieselben den Fhrern der jungen sozialdemokratischen Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls griff der damalige Prsident des von $Lassalle$ gestifteten Allgemeinen deutschen Arbeitervereins, v. $Schweitzer$, in Gemeinschaft mit $Fritzsche$, dem Grnder des Deutschen Tabakarbeitervereins, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23. August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines Vereins, da man seitens desselben mit der Grndung von Gewerkschaften vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und erlangte schlielich nur, da man erklrte, nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn er und Fritzsche persnlich, oder $ganz unabhngig von dem Vereine$, die Sache in die Hand nhmen. Daraufhin beriefen beide auf den 26. September 1868 einen $deutschen Arbeiterkongre$ nach Berlin zur Begrndung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten gegliederter Gewerkschaften. $Max Hirsch$, der inzwischen von England zurckgekehrt war und unter den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine starke Sttze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde schlielich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf seinerseits auf den 28. September 1868 eine groe Arbeiterversammlung, welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten $Franz Duncker$ tagte und schlielich die von $Hirsch$ entworfenen Grundzge fr die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine mit groer Mehrheit annahm. So waren also gleichzeitig zwei verschiedene Bewegungen ins Leben gerufen, welche beide eine Interessenvertretung der Arbeiter bezweckten. Aber, wie sie sich schon in ihren Namen insofern unterschieden, als die von $Hirsch$ begrndeten und gewhnlich noch ihm und ihrem zweiten geistigen Vater als $Hirsch-Duncker$'sche bezeichneten Vereine sich Gewerkvereine nannten, whrend die $Schweitzer$'schen sich den Namen Arbeiterschaften oder Gewerkschaften beilegten, so waren beide Organisationen auch in ihrem Karakter wesentlich verschieden, wie dies insbesondere bei ihrer $Stellungnahme gegenber den Arbeitseinteilungen$ hervortritt. $Schweitzer$ bezeichnete in seiner ffentlichen Aufforderung zur Beschickung des einberufenen Kongresses als dessen Ziel die umfassende festbegrndete Organisation der gesamten Arbeiterschaft Deutschlands durch und in sich selbst zum Zwecke gemeinsamen Fortschreitens $mittels der Arbeitseinstellungen$. Whrend also die Aufgabe dieser Gewerkschaften geradezu als Organisation der Streiks bezeichnet werden kann, gehen umgekehrt die Gewerkvereine davon aus, da zwischen den Interessen der Arbeiter und der Arbeitgeber eine natrliche Harmonie bestehe, weshalb man sie hhnisch Harmonieapostel genannt hat, da deshalb eine Verbesserung der Lage der Arbeiter thunlichst in friedlicher Entwicklung geschehen und ein Ausgleich etwa ausbrechender Streitigkeiten durch Schiedsgerichte und Einigungsmter geschehen msse. Beide Gruppen stehen zu einander in scharfem Gegensatze, insbesondere mu jeder, der den Gewerkvereinen als Mitglied beitreten will, vorher einen Revers unterschreiben, durch welchen er erklrt, weder Mitglied noch Anhnger der Sozialdemokratie zu sein. Versuche, eine Aufhebung dieser Statutvorschrift herbeizufhren, wie sie wiederholt z. B. auf dem letzten am 30. Mai 1898 in Magdeburg abgehaltenen Verbandstage gemacht sind, haben bisher keinen Erfolg gehabt. Wir wollen jetzt die Entwicklung dieser beiden Gruppen gesondert verfolgen und uns dann noch mit einer Reihe anderer Organisationen, insbesondere dem bereits erwhnten deutschen Buchdruckerverbande beschftigen. 2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67]. Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen Grundstzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser sttzt sich auf die $Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das Vorhandensein von mindestens fnf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens giebt es auch selbstndige d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die $Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen _trade unions_ ins Auge gefat hatte, sind nur ganz vereinzelt gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbnde$ geschaffen, denen insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand, die Abwehr gegenber anderen Parteien und die Errichtung von Herbergen bertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbnden war frher obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbnde. [67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: Die Arbeiterfrage mit besonderer Bercksichtigung der deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker) Eisenach 1881 und die in Veranlassung des 25jhrigen Jubilums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr. $Max Hirsch$ verffentlichte Festschrift: Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine, Leipzig 1893, sowie das Verbandsorgan Der Gewerkverein, das jetzt im 31. Jahrgange erscheint. Vgl. auerdem $Max Hirsch$: Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine, Leipzig 1893. Eine Vergleichung mit den englischen Gewerkschaften enthlt: $Max Hirsch$: Die Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Grobritannien und Deutschland. Berlin 1896. An der Spitze jedes G.-V. steht ein $Generalrat$, welcher auf der alle drei bis fnf Jahre zusammentretenden Generalversammlung gewhlt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Grndung des $Verbandes der deutschen Gewerkvereine$ geschaffen, an dessen Spitze der $Zentralrat$ steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter dem Titel $Verbandsanwalt$; derselbe ist zugleich Herausgeber des $Verbandsorganes$: Der Gewerkverein. Die regelmige Versammlung des Verbandes ist der $Verbandstag$. Auf demselben wird jedesmal der Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljhrlich auf den Kopf des Mitgliedes nicht bersteigen. Die Verbandstage finden jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmig eine ganze Woche in Anspruch. Auer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869 in Berlin stattfand und in der die Begrndung des Verbandes erfolgte, haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1) 27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin: 3) 28. bis 31. Mrz 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober 1879 in Nrnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis 29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.; 10) 11. bis 16. Juni 1889 in Dsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg. Auerdem sind zwei auerordentliche Verbandstage in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse. Der Grundgedanke fr das Verhltnis dieser verschiedenen Instanzen ist der, da den Ortsvereinen mglichste Selbstndigkeit gelassen ist, mit einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgem zentralisiert sein mu. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der Verband hatte auerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins Leben gerufen, die aber nach Einfhrung der reichsgesetzlichen Invalidittsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mute, wobei brigens die Mitglieder 76% ihrer Beitrge zurckerhielten. Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der grte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter eine solche gegrndet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen Zwangsverbnden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, da die Mitglieder nicht die Beitrge zu beiden Versicherungen nebeneinander aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der Generalversammlung die Auflsung beschlossen und das nach Zahlung von insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermgen in Hhe von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so da smtliche Mitglieder die von ihnen eingezahlten Beitrge zurckerhielten. Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die Ortsvereine zunchst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet. Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen Voraussetzung anordnen, da auch durch seine Vermittelungen keine Verstndigung zu erzielen ist, da er den Streik als berechtigt anerkennt und da derselbe nach Lage der Umstnde Erfolg verspricht. Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut der Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege. Aus den leitenden Grundstzen ist folgendes hervorzuheben: Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum knftigen Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschlu der Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfhigkeit, sowie der ntigen Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu beschrnken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ mglichst zu beseitigen. $Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche Schutz zu gewhren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem unparteiischen Obmann zu bilden. Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von $Hlfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich zu danken, da das Gesetz ber die eingeschriebenen Hlfskassen vom 7. April 1876 erlassen und da in der Gewerbeordnung und in den spteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des bloen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, da also insbesondere die Zugehrigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen entsprechenden Hlfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man sich immer mehr ber ungnstige Behandlung der freien Kassen, insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den fr die Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung und Unfallverhtung geschaffenen Ausschssen zult, und als das neue Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, da die freien Kassen die rztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu der frher gestatteten Geldentschdigung -- leisten und da der Satz des Krankengeldes sich nach dem ortsblichen Tagelohn des Wohnortes des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten msse, entwickelte sich eine groe Bewegung auf vllige Aufhebung der Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekmpft ist. Nach dem Gesetze mssen die Hlfskassen von den G.-V. vllig getrennt sein. Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunchst durch ein Kartell und seit 1892 durch den $Verband der deutschen$ G.-V.-$Hlfskassen$ hergestellt. Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge gefat, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich auf dem Verbandstage in Nrnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer Verbandskasse fr Reisende und Arbeitslose zur Annahme gelangte, so ist die letztere doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten. Immerhin hat man durch statistische Erhebungen ber Hufigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben. Auerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenuntersttzung eingerichtet, und auf dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen, da dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgefhrt sei. Die Bekmpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunchst zu erreichen durch eine mglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$ verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretren, denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung ber den rtlichen Rahmen hinaus mit Hlfe der Generalsekretre wird angestrebt, doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenuntersttzung$ beluft sich meist auf wchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13 Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseuntersttzung$ bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihlfe$ fr die Angehrigen. Endlich giebt es noch eine $Untersttzung in besondern Notfllen$. Die G.-V. haben sich die nachdrckliche Frderung des $Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast berall an der mangelnden kaufmnnischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher, der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge. Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich nicht fr Arbeiter, sondern fr kleine Unternehmer, die brigens in den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins Leben gerufen und zur Blte gebracht und nicht minder die Bildung von Baugenossenschaften angeregt. Ebenso haben die G.-V. die Frderung des $Volksbildungswesens$ thatkrftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der Gesellschaft fr Verbreitung von Volksbildung, in nahe Fhlung gesetzt. Als sehr ntzlich haben sich die Einrichtungen zur Gewhrung von $Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder hufiger noch die Orts- und Bezirksverbnde bestellen einen geeigneten Rechtsverstndigen, bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten knnen, bernehmen auch auf ihre Kosten die Durchfhrung von Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch gemacht. In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie den Erla eines Gesetzes ber die Zulassung von $Berufsvereinen$ fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, da Vereine, welche die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein ffentliches Register nachsuchen knnen und durch diese eigene Rechtsfhigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung der Vereine berhaupt regeln und die Rechtsfhigkeit, sobald gewisse gesetzliche Bedingungen erfllt waren, lediglich von der Eintragung in ein bei den Amtsgerichten zu fhrendes Register abhngig machen wollte. Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte, wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich $Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und lngere Zeit ist man auf die Angelegenheit nicht zurckgekommen. Erst seit einem am 14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten Antrage ist die Frage wieder in Flu gekommen, aber ein in der Session 1893/94 mit groer Mehrheit angenommener Beschlu hat bei der Regierung keine Zustimmung gefunden, und da man im Brgerlichen Gesetzbuche[68] den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehrde die die Rechtsfhigkeit bedingende Eintragung erlangen knnen und sich darauf beschrnkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes ber die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung der Regierung zunchst eine endgltige Regelung nicht zu erwarten. Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$, sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rsicke$ eingebrachten Antrge, welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwhnten Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung gekommen. [68] 61. Den Bestrebungen auf gesetzliche Einfhrung von $Schiedsgerichten$ und $Einigungsmtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben die G.-V. ihre lebhafte Frderung und Untersttzung angedeihen lassen, und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze ber diese Einrichtungen sind wesentlich auf ihren Einflu zurckzufhren. Dagegen hat neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundstzlichen Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthlfe oder Staatshlfe zusammenhngt. Das vorlufige Ergebnis der in dieser Hinsicht gefhrten langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener Mnner bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der Berufsvereine, womglich mit Hlfe von Einigungsmtern, ist, daneben aber ein beruflich-sanitrer Maximalarbeitstag fr solche Gewerbe, in welchen durch bermige Dauer der tglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefhrdet wird, von Reichswegen eingefhrt werden soll. Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1890. Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses fr Kaufgeschfte herbeigefhrten Beratung trat der Gegensatz der Anschauungen hervor. Whrend ein von dem Generalrate der Kaufleute gestellter Antrag forderte, da man sich einfach auf den Boden des Vorschlages der Kommission fr Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung der Ladenschluzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung auf dem Wege der rtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der beteiligten Prinzipale und Gehlfen vorbehalten. Nach heftigen Errterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai 1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen. Einen Einblick in die Thtigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine berhaupt gewhren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42 vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von dem Oberbrgermeister im Namen der Stadt begrt. Der Oberprsident v. $Btticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr. $Bdiker$ und viele andere bekannte Staatsmnner, ebenso wie das Parlamentarische Komitee der _trade unions_ sowie $Thomas Burt$, der Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretr der Maschinenbauer, hatten Glckwnsche gesandt, der Vertreter der Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persnlich anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch pltzlich eingetretene persnliche Grnde an der Teilnahme gehindert. Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen dreijhrigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage beschftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit von 13 Wochen, fr die heute die Krankenkassen eintreten mssen, bessere Unfallverhtungsvorschriften, Beschleunigung des Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder der Gemeinden abzielenden Plne hat der Verband seinen Standpunkt, dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrcklich vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schrfste verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November 1896 nachdrcklich fr erhhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten und hat insbesondere eine Erhebung ber den Zusammenhang der Betriebsunflle und Betriebskrankheiten mit der Lnge der Arbeitszeit unter Bercksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erla weiterer Schutzvorschriften nach 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung (Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschdlichen Betrieben), insbesondere fr Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie, ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf 10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch nicht vorgelegt. Fr die durch Bundesratsbeschlu vom 4. Mrz 1896 angeordnete Beschrnkung der Arbeitszeit in Bckereien und Konditoreien ist der Verband nachdrcklich eingetreten; ebenso hat er sich den Bestrebungen auf gesetzliche Einfhrung des Acht-Uhr-Ladenschlusses und fr Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte angeschlossen. Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Krzung der Arbeitszeiten und Einfhrung der wchentlichen Lohnzahlung, sowie Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist von diesem dem Reichskanzler berwiesen. Als dieser durch Beschlu vom 17. Dezember 1896 die beantragten Manahmen als teils unntig, teils unausfhrbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897 eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. Mrz 1897 abgehaltenen groen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf die immer mehr sich hufenden Eisenbahnunflle fr Verkrzung der Arbeitszeit und Erhhung der Lhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten, doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschlo der Zentralrat bei dem Reichskanzler durch eine Deputation seine Wnsche vorzutragen. In der dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewhrten Audienz trat deutlich hervor, da die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem Grunde bekmpfte, weil sie daraus eine Strkung der Sozialdemokratie befrchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, da gerade umgekehrt die Befrderung praktischer Reformbestrebungen die utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der frhere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November 1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine wesentlich mehr entgegenkommende Erklrung abgegeben, und es ist nicht unwahrscheinlich, da gerade diese Stellung gegenber der Frage der Berufsvereine in Verbindung mit der Einfhrung des Maximalarbeitstages in Bckereien der unmittelbare Anla fr seinen Rcktritt wurde. Als das berhmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11. Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen Koalitionsrechtes befrchten lie, veranstaltete der Zentralrat auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine groe Protestversammlung, der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere Frsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsmtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in verschiedenen Stdten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen. Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen. Der Verband ist dem Verein fr Sozialpolitik beigetreten und hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Kln, wo Freiherr v. $Berlepsch$ das berhmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an den Verhandlungen ber die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht mit Erfolg beteiligt. Auch fr die Bestrebungen der internationalen Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den auslndischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien, Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknpft. An dem internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli 1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht der Sozialdemokratie befrchtete. Zu dem bald darauf folgenden Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade unions_ einen internationalen Kongre auf rein gewerkschaftlicher Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu mssen, hat sich, seit dem ruhigen Verlaufe und der gemigten Haltung des im August 1897 in Zrich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses, auf dem der Verband aus dieser Rcksicht nicht vertreten war, vermindert, so da der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des Verbandes bei solchen Unternehmungen fr die Zukunft ins Auge fat. Die Agitation fr Ausbreitung des Verbandes ist nachdrcklich in die Hand genommen; Agitationsvortrge wurden gehalten 1889-91 200 mit 7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit 9400 Mk. Kosten. An Flugblttern wurden 255000, an Broschren 90000 Stck vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896 hatte der Verband eine bersichtliche Darstellung seiner bisherigen Entwicklung und Thtigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a. in der Grndung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere whrend der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, da in Berlin, Stolp und Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschlu an den G.-V. der Schneider gegrndet wurden. Streiks sucht man mglichst durch friedliche Verstndigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht allein fr den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von 34292 Mk. ergaben, sondern hat auch fr die Hamburger Hafenarbeiter seine Sympathie erklrt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten. [69] Vgl. unten II. Abschnitt. Zu dem Thtigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag angenommen: Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert $gegen jede irgendwie geartete Beeintrchtigung des Koalitionsrechts$ als ungerecht und gemeinschdlich, fordert vielmehr als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeifhrung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustnde fr die Arbeitermassen die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die Rechtsfhigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche Eintragung$. Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und $Handelspolitik$. Nach ausfhrlichen Vortrgen des Prof. $Lotz$ und des Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, da die Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und Handelspolitik htten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik ohne Erhhung der Getreidezlle aufrecht zu halten und auszubauen, auch das Bedauern darber ausgesprochen, da die Eingabe des Zentralrates an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Vorbereitung neuer Handelsvertrge keinen Erfolg gehabt habe. Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte die $Arbeitslosenuntersttzung$ und insbesondere die Frage, von wem dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde niedergelegt in folgenden Stzen: 1. $Untersttzungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen, gebietet das private wie das ffentliche Interesse. Die Lsung dieser Aufgabe steht aus den einfachsten und falichsten Grnden in $erster Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfllt einen ihrer wesentlichsten und wichtigsten Zwecke. 2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ frdert und krftigt die persnliche und wirtschaftliche Moralitt des Arbeiters, indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthlfe erzieht. Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen strfliche Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und Zurcksetzung aus Grnden, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben. 3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$, bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, da die gewerblichen Berufsvereine zur befriedigenden Lsung dieser ihrer Aufgabe unfhig und unvermgend sind. 4. Zur wirksamen Durchfhrung dieser Aufgabe bedrfen die Arbeiterberufsvereine $ffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl die Ansprche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor willkrlichen Eingriffen der Aufsichtsbehrden schtzen. 5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergnzung der organisierten Arbeitslosenuntersttzung; sie wird sich am fruchtbarsten und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinen oder -verbnden. In dieser Form verdient sie die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergnzung der ersten Form eingerichtet werden, erfllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingerumt wird. Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des Verbandsabgeordneten $Pioch$ ber die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte mglichste Beseitigung der Fabrikarbeit fr verheiratete Frauen durch Erhhung des Verdienstes der Mnner, Beschrnkung der Arbeitszeit fr weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation. Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme folgender Stze: Zur wirksamsten Lsung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ mu gesucht werden, die Lage der mnnlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthlfe zu bessern. Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhltnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevlkerung fr ihre Existenz zur Lohnarbeit ntigen, bedrfen diese Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der Hausindustrie. Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmhlich auf acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhhen. Eine weitere Beschrnkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in gesundheitsschdlichen Betrieben ist anzustreben. Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt ntig und diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu whlen. Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ mu bei gleichen Leistungen der der mnnlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der Erhhung der Lhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur Besserung der Lhne mnnlicher Arbeiter. Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die Pflicht, so viel wie mglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die Arbeiterinnen mssen ihr Interesse diesen bewhrten Organisationen zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestrkt zu werden. Den $Arbeitsverhltnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$ ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls mssen diese Personen frhzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tchtigen Mitgliedern geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Krfte der Organisation die weiteste Verbreitung zu geben. Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig zur Annahme: Der Verbandstag beschliet, bei den gesetzgebenden Krperschaften um grndliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gem den wesentlichen Grundstzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung dieser Petition wird der Zentralrat betraut. Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ ber die Frage: $Wie stellen sich die deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$ Der Redner tadelte die hufigen unberlegten und zu wenig vorbereiteten Streiks und empfahl zu ihrer Verhtung obligatorische Einfhrung von Schiedsgerichten und Einigungsmtern, die auerdem das Recht haben mten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der Beratungen war der folgende Beschlu: 1. Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abnderung des $Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, da die Gewerbegerichte fr alle Orte und Bezirke mit entwickeltem Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingefhrt und verpflichtet werden, auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder greren Arbeitsdifferenz Einigungsversuche zu machen. 2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, da sie bezglich aller Arbeitsdifferenzen gem unseren altbewhrten Grundstzen und Statuten einen $festen$, $selbstndigen Kurs$ einhalten, darin gipfelnd, da die Verbesserung der Arbeitsverhltnisse thatkrftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umstnden $zuerst$ der Weg der $Verstndigung und Einigung$ beschritten und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein gnstiger Aussichten und gengender Mittel in den Ausstand getreten wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich niemals willenlos mitreien zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgeme und genaue Mitteilung zu machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen. $Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretre werden dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$ Hinsichtlich der Untersttzung von Streiks anderer Organisationen wurde noch ausdrcklich beschlossen, dieselbe davon abhngig zu machen, da die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung zugezogen seien. Die brigen Beratungsgegenstnde waren von geringerer Bedeutung. Der Antrag, da auch nicht dem Verbande angehrige Organisationen im Streikfalle aus Verbandsmitteln untersttzt werden drften, wurde ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbnde und die Vergrerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den Ortsverbnden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen, dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine zu bertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten wurde prinzipiell beschlossen, die Ausfhrung aber spteren Beschlssen vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwhnt, die Beseitigung des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses wegen der Nichtzugehrigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt. Der $uere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen unterworfen gewesen. Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die Begeisterung, soda Ende 1869, also nach etwa einjhrigem Bestehen, die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert in 13 Gewerkvereine und 9 selbstndige Ortsvereine, herabblicken konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blte gebrochen durch den unglcklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000 Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8 Wochen mit einer vlligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es an Bemhungen, zunchst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch nach Ausbruch desselben nach Krften Gelder fr die Ausstndigen gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, da man den unglcklichen Ausgang den G.-V. zur Last legte, da man von seiten der Arbeiter das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als Befrderer von Streiks anklagte. Auch der franzsische Krieg wirkte ungnstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl von 30000 auf etwa 6000 zurckgegangen. Ende 1872 war man jedoch schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874 zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit dem wirtschaftlichen Rckgange der folgenden Jahre trat auch fr die G.-V. wieder eine Abwrtsbewegung ein, so da Ende 1878 freilich die Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500 herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die Krankenversicherungsgesetzgebung begrndet, indem durch dieselbe der Zulauf zu den Hlfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst wesentlich gesteigert wurde, so da Ende 1885 953 Ortsvereine mit 51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern, so da Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden waren. Seitdem hat eine regelmige und wachsende Ausdehnung stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zhlende G.-V. der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafr der 1894 gegrndete G.-V. der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband 1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine mit 80000 Mitgliedern und am 30. Mrz 1898 1673 Ortsvereine mit 81150 Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der Kassenabschlu fr den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand von 84419. Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender Tabelle: ====================================================================== | Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1872 | 1879 | 1892 | 1893 | 1894 ================================+======+======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836 Fabrik- u. Handarbeiter | 3543 | 2423 | 9908 | 10080 | 11339 Tischler und verwandte Berufe | 2019 | 2879 | 4795 | 4393 | 4733 Schuhmacher und Lederarbeiter | 306 | 666 | 3845 | 3670 | 3900 Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 | 3403 | 3002 | 2788 Schneider " " " | 438 | 457 | 2415 | 2595 | 3060 Bauhandwerker | 2521 | 1642 | 1709 | 2090 | 2226 Graphische Berufe, Maler und | | | | | verwandte Berufe | 289 | 1058 | 1486 | 1612 | 1655 Zigarren- und Tabakarbeiter | 102 | 125 | 1212 | 1121 | 1145 Tpfer | 266 | 43 | 890 | 843 | 916 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 239 | 727 | 554 | 455 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 633 | 240 | 170 | 173 | 163 Klempner und Metallarbeiter | -- | 180 | 2508 | 2346 | 2472 Bildhauer und verw. Berufe | -- | 28 | 234 | 194 | 221 Kaufleute | -- | 13 | 1831 | 3951 | 3820 Konditoren und verw. Berufe | -- | -- | 484 | 313 | 263 Selbstndige Ortsvereine[70] | -- | 41 | 54 | 54 | 66 ================================================================ |31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 ================================+=======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 27000 | 28127 | 30837 | 32938 Fabrik- u. Handarbeiter | 11833 | 13284 | 15006 | 15415 Tischler und verwandte Berufe | 4880 | 5423 | 6010 | 6152 Schuhmacher und Lederarbeiter | 4200 | 4620 | 5300 | 5690 Textilarbeiter und verw. Berufe | 2899 | 3022 | 3330 | 3434 Schneider " " " | 3000 | 3010 | 3350 | 3360 Bauhandwerker | 1629 | 1624 | 2300 | 1985 Graphische Berufe, Maler und | | | | verwandte Berufe | 1918 | 1944 | 1900 | 1951 Zigarren- und Tabakarbeiter | 1230 | 1344 | 1408 | 1462 Tpfer | 1021 | 1139 | 1324 | 1487 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 182 | 210 | 257 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 173 | 181 | 193 | 190 Klempner und Metallarbeiter | 2667 | 3103 | 3134 | 3225 Bildhauer und verw. Berufe | 243 | 299 | 387 | 376 Kaufleute | 3620 | 4085 | 4298 | 4382 Konditoren und verw. Berufe | 305 | 256 | 254 | 247 Selbstndige Ortsvereine[70] | 141 | 124 | 312 | 204 (Siehe Tabelle auf Seite 200). Die Gesamteinnahme fr die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000 Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so da ein Vermgen von zwei Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf Kranken- und Begrbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenuntersttzung, 2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und Arbeitslosenuntersttzung. Das Verbandsvermgen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk. 04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf. Das Gesamtvermgen der Vereine mit Ausschlu der Kranken- und Begrbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf den Kopf. Neben dem Verbandsorgan, dem Gewerkverein, der 1899 im 31. Jahrgange erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachbltter. Die Gesamtauflage betrgt 74800. Auerdem besteht noch eine zur Benutzung durch die Tagespresse bestimmte Gewerkvereinskorrespondenz, die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 knftig mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafr interessierenden Blttern unentgeltlich zugesandt werden soll. [70] Dazu gehren die Reepschlger, Vergolder und Kellner. Die letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein. Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt fr die sechs Jahre 1892-1897 folgende Tabelle eine Uebersicht. Spaltenberschriften: A = Reise- und Wanderuntersttzung B = Uebersiedelungsbeihlfe C = Arbeitslosenuntersttzung D = Beitrge arbeitsloser Mitglieder E = Untersttzung in besonderen Notfllen F = Gesamtsumme der Untersttzungen in Mark Zahl = Zahl der untersttzten Mitglieder Mark = Betrag in Mark ======================================================================== | | A | B | C $Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------+------+-------+------+------- | | Zahl | Mark | Zahl | Mark | Zahl | Mark -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+------- Maschinenbau- u. |1892/94| 6296 | 24371 | 651 | 14959 | 1894 | 65453 Metallarbeiter |1895/97| 6751 | 27558 | 954 | 22121 | 1412 | 53914 | | | | | | | Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 67 | 859 | 689 | 10659 Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 210 | 2650 | 799 | 13559 | | | | | | | Tischler u. |1892/94| -- | -- | 183 | 3421 | 605 | 12483 verwandte Berufe |1895/97| 469 | 2493 | 115 | 3518 | 1053 | 20696 | | | | | | | Schuhmacher u. |1892/94| 394 | 2459 | 119 | 1592 | 215 | 4825 Lederarbeiter |1895/97| 403 | 2761 | 145 | 2260 | 569 | 12334 | | | | | | | Kaufleute |1892/94| -- | -- | -- | -- | 215 | 14498 |1895/97| -- | -- | -- | -- | 424 | 26039 | | | | | | | Schneider u. |1892/94| 273 | 1167 | 20 | 333 | 57 | 1054 verwandte Berufe |1895/97| 257 | 1403 | 37 | 605 | 150 | 3557 | | | | | | | Textilarbeiter u. |1892/94| 60 | 554 | 42 | 405 | 73 | 1233 verwandte Berufe |1895/97| 58 | 297 | 61 | 852 | 186 | 3594 | | | | | | | Klempner u. |1892/94| 257 | 1069 | 22 | 523 | 68 | 1260 Metallarbeiter |1895/97| 383 | 2132 | 60 | 1721 | 115 | 2632 | | | | | | | Graphische Berufe, | | | | | | | Maler u. |1892/94| 64 | 1292 | 9 | 72 | 8 | 198 verwandte Berufe |1895/97| 75 | 457 | 10 | 137 | 122 | 1633 | | | | | | | Bauhandwerker |1892/94| 6 | 58 | 5 | 68 | 1 | 10 |1895/97| 9 | 81 | 12 | 172 | 17 | 504 | | | | | | | Zigarren- u. |1892/94| 39 | 205 | 23 | 315 | 45 | 1264 Tabakarbeiter |1895/97| 54 | 258 | 24 | 264 | -- | 844 | | | | | | | Tpfer u. Ziegler |1892/94| 17 | 54 | 17 | 221 | 25 | 189 |1895/97| 61 | 222 | 20 | 189 | 25 | 499 | | | | | | | Konditoren u. |1892/94| 49 | 249 | 16 | 177 | 21 | 290 verw. Berufe |1895/97| 27 | 142 | 2 | 64 | 22 | 430 | | | | | | | Bildhauer u. |1892/94| 17 | 89 | 4 | 79 | 31 | 461 verw. Berufe |1895/97| 33 | 186 | 2 | 32 | 40 | 703 | | | | | | | Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 27 | -- | -- | -- | -- verw. Berufe |1895/97| 3 | 21 | -- | -- | 1 | 34 | | | | | | | Berg- u. |1892/94| -- | -- | -- | -- | 4 | 108 Grubenarbeiter |1895/97| -- | -- | -- | -- | -- | -- | | | | | | | Selbstndige |1892/94| -- | -- | -- | -- | -- | -- Ortsvereine |1895/97| -- | -- | -- | -- | 4 | 166 -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+------- |1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985 Insgesamt | | | | | | | |1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138 ======================================================================== | | D | E | F $Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------------+-------+--------------- | | Zahl | Mark | Zahl | Mark |1892-94|1895-97 -------------------+-------+-------------+------+-------+--------------- Maschinenbau- u. |1892/94| 4392 | 7340 | 382 | 4765 | | Metallarbeiter |1895/97| 3074 | 4142 | 449 | 5809 | 116888| 113544 | | | | | | | Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 247 | 3818 | | Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 458 | 6986 | 15336| 23195 | | | | | | | Tischler u. |1892/94| 4 | 7 | 183 | 3545 | | verwandte Berufe |1895/97| 479 | 920 | 175 | 3171 | 19456| 30798 | | | | | | | Schuhmacher u. |1892/94| 202 | 554 | 73 | 1123 | | Lederarbeiter |1895/97| 645 | 1378 | 96 | 1540 | 10553| 20273 | | | | | | | Kaufleute |1892/94| 165 | 921 | 26 | 745 | | |1895/97| 354 | 1643 | 39 | 1464 | 16164| 29146 | | | | | | | Schneider u. |1892/94| 9 | 41 | 81 | 1960 | | verwandte Berufe |1895/97| 20 | 94 | 86 | 1947 | 4555| 7606 | | | | | | | Textilarbeiter u. |1892/94| 16 | 58 | 199 | 2059 | | verwandte Berufe |1895/97| 2 | 3 | 208 | 2223 | 4369| 6909 | | | | | | | Klempner u. |1892/94| 274 | 596 | 96 | 1433 | | Metallarbeiter |1895/97| 204 | 445 | 94 | 2040 | 4881| 8970 | | | | | | | Graphische Berufe, | | | | | | | Maler u. |1892/94| 51 | 202 | 35 | 451 | | verwandte Berufe |1895/97| 19 | 45 | 31 | 398 | 1215| 2670 | | | | | | | Bauhandwerker |1892/94| -- | -- | 28 | 377 | | |1895/97| -- | -- | 44 | 533 | 513| 1290 | | | | | | | Zigarren- u. |1892/94| 20 | 57 | 39 | 527 | | Tabakarbeiter |1895/97| 27 | 55 | 67 | 871 | 2368| 2292 | | | | | | | Tpfer u. Ziegler |1892/94| -- | -- | 12 | 205 | | |1895/97| 1 | 8 | 24 | 374 | 669| 1292 | | | | | | | Konditoren u. |1892/94| -- | -- | 5 | 70 | | verw. Berufe |1895/97| 1 | 1 | 5 | 76 | 786| 713 | | | | | | | Bildhauer u. |1892/94| -- | -- | 1 | 20 | | verw. Berufe |1895/97| -- | -- | 2 | 27 | 649| 948 | | | | | | | Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 10 | 2 | 30 | | verw. Berufe |1895/97| 5 | 8 | 6 | 80 | 67| 143 | | | | | | | Berg- u. |1892/94| -- | -- | 25 | 352 | | Grubenarbeiter |1895/97| 6 | 8 | 12 | 124 | 460| 132 | | | | | | | Selbstndige |1892/94| -- | -- | -- | -- | | Ortsvereine |1895/97| -- | -- | 6 | 29 | | 195 -------------------+-------+------+------+------+-------+-------+------- |1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 | | Insgesamt | | | | | | 198929| 250176 |1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 | | 3. Die sozialistischen Gewerkschaften[71]. A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund. Der von v. $Schweitzer$ auf dem 26. September 1868 berufene und unter seinem Vorsitze tagende Kongre war von 206 Abgeordneten aus allen Teilen Deutschlands besucht, die 142008 Arbeiter aus 110 Orten vertraten. Nach der gewaltsamen Entfernung der $Hirsch$'schen Anhnger gelang es v. $Schweitzer$ ohne Mhe, in den viertgigen Verhandlungen, seine vorher bis in alle Einzelheiten ausgearbeiteten Plne zur Annahme zu bringen. Jede Gewerkschaft sollte durch ganz Deutschland eine geschlossene Einheit bilden. Aus den Vorstnden der einzelnen Gewerkschaften wurde eine Zentralleitung unter dem Namen $Deutscher Gewerkschaftsbund$ gebildet, dessen Sitz in Berlin war und dessen Prsidium aus v. $Schweitzer$, $Fritzsche$ und einer dritten unbekannten Person bestand. v. $Schweitzer$ beabsichtigte die Einteilung der Gewerkschaften, die auf dem Grundsatze der Branchenorganisation beruhten, in 32 Berufsgruppen, die sogenannten $Arbeiterschaften$, die etwa den spteren Industrieverbnden entsprechen. Von solchen Arbeiterschaften wurden auf dem Kongresse sofort 10 gebildet, nmlich: die Berg- und Httenarbeiter, die Metallarbeiter, die Frber, die Weber und Manufakturarbeiter, die Schuhmacher, die Bcker, die Buchbinder, die Schneider, die Holzarbeiter und die Maurer. [71] Das beste zusammenfassende Werk ber die sozialistischen Gewerkschaften ist das Buch von $Schmle$: Die sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem Erlasse des Sozialistengesetzes, Jena 1896 Fischer, von dem bis jetzt der erste, vorbereitende Teil, der brigens im Gegensatz zu seinem Titel auch wertvolles Material aus der Zeit von 1878 enthlt, und der zweite, den Zimmererverband behandelnde Band erschienen ist. Seit 1891 erscheint das Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Redaktion und Verlag E. $Legien$ Hamburg, als offizielles Organ der Zentralorganisationen. Ueber die drei Gewerkschaftskongresse von 1892, 1896 und 1899 sind im Verlage von E. $Legien$ Hamburg, die offiziellen Verhandlungsberichte erschienen. Aber diesem gnstigen Anfange entsprach nicht der weitere Verlauf, und insbesondere v. $Schweitzer$ selbst grub schon nach einem Jahr seinem soeben geschaffenen Werke das Grab, indem die $erste Delegiertenversammlung$ des deutschen Gewerkschaftsbundes, die Ende 1869 in Anschlu an die in $Kassel$ abgehaltene Generalversammlung des von $Lassalle$ gegrndeten Allgemeinen deutschen Arbeitervereins tagte, auf Antrag v. $Schweitzer$'s die Auflsung aller bestehenden Gewerkschaften und den Uebertritt ihrer smtlichen Mitglieder in einen gleichzeitig ins Leben zu rufenden $Allgemeinen deutschen Arbeiteruntersttzungsverband$ mit dem Sitze in Berlin beschlo. Dieser Verband sollte mit dem Allgemeinen deutschen Arbeitervereine in engster Verbindung bleiben, indem nicht allein zwischen den Prsidenten eine Personalunion bestehen sollte, sondern auch die Mitgliedschaft des Untersttzungsverbandes von der Anerkennung der Grundstze des Arbeitervereins abhngig gemacht war. Welche Grnde v. $Schweitzer$ hierzu bestimmt haben, ist schwer zu beurteilen. Mglicherweise frchtete er aus der nahe liegenden Konkurrenz beider Organisationen eine Zersplitterung und war von der alleinseligmachenden Kraft der politischen Sozialdemokratie so berzeugt, da er sie nicht durch eine selbstndige Gewerkschaftsbewegung lahm legen wollte, vielleicht aber war es auch ein aus seiner eigenartigen Natur zu erklrender blasierter Ueberdru an dem selbstgeschaffenen Unternehmen, der ihn ja auch bald bestimmte, von seiner ganzen politischen Thtigkeit zurckzutreten. Jedenfalls war durch die Grndung des Untersttzungsverbandes, in dem alle Arbeiter ohne Rcksicht auf die Berufsgliederung und die durch diese bedingten besonderen Beziehungen und Interessen Aufnahme fanden, das allein lebenskrftige Prinzip der gewerkschaftlichen Organisation verlassen. Dem entsprach auch der uere Verlauf der Entwicklung. Whrend, wie erwhnt am 26. September 1869 in Berlin 142000 Arbeiter vertreten gewesen waren, whrend in Kassel immerhin noch 35232 Mitglieder gezhlt wurden, war diese Zahl bereits auf der im folgenden Jahre 1870 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung auf 20657 und bei einer am 25. Mai 1871 vorgenommenen Zhlung auf 4257 herabgegangen. Als man in den folgenden Jahren seitens der Polizei energisch gegen alle sozialdemokratischen Vereinigungen vorging, benutzte $Hasenclever$, der Nachfolger v. $Schweitzer$'s im Arbeitervereine und im Untersttzungsverbande, dies als Vorwand, um den nicht mehr lebensfhigen Verband durch einen Erla vom 8. September 1874 formell $aufzulsen$. Allerdings hatten sich nicht alle Gewerkschaften dem in Kassel gefaten Beschlusse gefgt, und es bestanden deshalb einige derselben auch noch ferner weiter, aber zu irgend welcher Bedeutung vermochten sie nicht zu gelangen. B. Die internationalen Gewerksgenossenschaften. Auch die $Marxisten$ hatten die groe praktische Bedeutung der Gewerkschaften erkannt, aber sie gerieten, als die konsequenteren, noch mehr als die Lassalleaner in Konflikt mit ihrer Grundauffassung von der Unmglichkeit, unter der Herrschaft der bestehenden Wirtschaftsordnung zu befriedigenden Zustnden zu gelangen, whrend doch die Gewerkschaften sich grundstzlich auf den Boden dieser Ordnung stellen. So fand man denn schlielich eine Vermittelung in dem Standpunkte, da die Gewerkschaften freilich das Los der Arbeiterklasse nicht eigentlich zu bessern vermchten, aber doch weiteren Verschlechterungen vorzubeugen im Stande sein und vor allem Schulen bildeten, in denen es mglich sei, die Arbeiter zum Verstndnisse ihrer Lage zu bringen und fr die politischen Aufgaben vorzubereiten. Eine konsequentere Richtung freilich sprach es offen aus, da die Gewerkschaftsbewegung keinen weiteren Zweck haben knne, als gewissermaen experimentell die Unmglichkeit zu beweisen, im Rahmen der bestehenden Ordnung zu befriedigenden Zustnden zu gelangen und so die Arbeiterschaft von der Notwendigkeit einer Umgestaltung der heutigen Verhltnisse zu berzeugen. Eine weitere Verschiedenheit beider Richtungen bestand darin, da die Lassalleaner sich im $nationalen$ Rahmen hielten, whrend die Marxisten die $internationale$ Regelung als die allein mgliche ansahen. Anstatt nun aber den Ausgangspunkt von nationalen Verbnden zu nehmen und deren internationale Zusammenfassung als letzten Abschlu der Zukunft vorzubehalten, ging man umgekehrt davon aus, da vor allem die an der Abgrenzung der Vlker klebende rckstndige Auffassung durchbrochen werden msse und deshalb die internationale Organisation die Grundlage der nationalen zu bilden habe. Uebrigens war das Ziel, das man anstrebte, das gleiche, wie es $Schweitzer$ verfolgte, nmlich $nicht$ berufsmig abgegrenzte Vereinigungen, von denen man vielmehr annahm, da sie als auf falschem Kastengeist beruhend, dem Solidarittsgedanken Abbruch thun wrden, $sondern$ allgemeine Arbeiterverbnde, die sich von den politischen nur durch ihr zunchst in Angriff genommenes Arbeitsgebiet unterschieden. Endlich hielt man die gewerkschaftlichen Vereinigungen berhaupt, da sie auf dem Boden des Lohnsystems standen, nicht fr in erster Linie wertvoll, sondern richtete vielmehr die Agitation zunchst auf Produktivgenossenschaften, die den Arbeiter in die Lage bringen sollten, sich der Herrschaft des Kapitals und des Unternehmertums zu entziehen und deshalb geeignet schienen, einen Uebergang zu der knftigen sozialistischen Wirtschaftsordnung herzustellen. Demgem beschlo der erste von der Internationalen Arbeiterassoziation in London einberufene Kongre, der vom 3. bis 9. September 1866 in $Genf$ tagte, auf Vorschlag des Generalrates, da die Thtigkeit der Gewerkvereine, die sich mit den Fragen des Lohnes und der Arbeitszeit zu beschftigen htten, als notwendig anzuerkennen sei, solange die heutige Wirtschaftsform bestehe, da sie aber bisher zu ausschlielich den unmittelbaren Kampf gegen das Kapital vor Augen gehabt und ihre eigene Macht der Thtigkeit gegen das heutige Produktionssystem noch nicht vollkommen verstanden htten, da sie vielmehr Schwerpunkte der Organisation fr die Arbeiterklasse zu bilden und ihre Thtigkeit durch die Verbindung der Vereine in allen Lndern zu verallgemeinern htten. Die Errichtung und Frderung von Gewerkvereinen soll daher -- so heit es dann wrtlich -- die Hauptaufgabe des Arbeiterstandes fr die Gegenwart und die nchste Zukunft bleiben; abgesehen davon, da sie den Uebergriffen des Kapitals entgegenwirken, mssen sie lernen, in bewuter Weise als Brennpunkt der Organisation der Arbeiterklasse zu handeln im Interesse ihrer vollstndigen Emanzipation. Die Arbeitseinstellungen beschlo man, obgleich von einigen Seiten ihr Nutzen vllig bestritten wurde, als notwendiges Hlfsmittel im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit anzuerkennen, doch sei ihr Hauptwerk zu sehen in der Gewhnung der Arbeiter an gemeinsame Aktion und in der zuweilen im Anschlu an Streiks erfolgenden Grndung von Produktivgenossenschaften. Auf dem dritten Kongresse in $Brssel$, der vom 6. bis 13. September 1868 tagte, wurden diese Beschlsse besttigt, die allgemeine Grndung von Streikkassen empfohlen und alle Mitglieder der internationalen Arbeiterassoziation zum Eintritte in die $Gewerksgenossenschaften$, wie man sie jetzt nannte, aufgefordert. Auch der 1869 in $Basel$ abgehaltene $Kongre$ beauftragte den Generalrat, die internationale Verbindung der Gewerksgenossenschaften aller Lnder zu ermitteln. In Deutschland hatte die Marx'sche Richtung der Sozialdemokratie zuerst Fu gefat, als der auf den 5. September 1868 nach $Nrnberg$ berufene $fnfte Vereinstag deutscher Arbeitervereine$, die bis dahin im Fahrwasser der Fortschrittspartei gesegelt waren, auf Antrag von $Liebknecht$ den Beschlu gefat hatte, das Programm der internationalen Arbeiterassoziation zu dem seinigen zu machen. Zugleich wurde unter Ablehnung eines Antrags $Sonnemann$, der sich fr staatliche Altersversorgungs- und Lebensversicherungskassen aussprach, beschlossen, den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem Vororte aufzugeben, fr Vereinigungen der Arbeiter in zentralisierten Genossenschaften thatkrftig zu wirken. Auch der konstituierende $Kongre der sozialdemokratischen Arbeiterpartei$ in $Eisenach$ (7. bis 9. August 1869) stellte sich auf den gleichen Standpunkt, fand aber eine Schwierigkeit darin vor, da das gewerkschaftliche Interesse bereits berwiegend durch die lassalleanischen Grndungen in Anspruch genommen war. So wurde denn auf Antrag von $Bebel$ und $York$ beschlossen: Die sozialdemokratische Arbeiterpartei betrachtet es als eine Pflicht jedes Parteigenossen, auf eine Einigung der Gewerkschaften mit allen Mitteln hinzuwirken, hlt aber als Bedingung fest, da die Gewerkschaften sich von dem Arbeiterschaftsprsidium des Herrn $von Schweitzer$ lossagen. Zugleich empfiehlt der Kongre die weitere Bildung von Gewerksgenossenschaften auf internationaler Grundlage. Diese Bestrebungen waren nicht ohne Erfolg. Nicht allein erhielt die Marx'sche ber die Lassalle'sche Richtung berhaupt bald das Uebergewicht, sondern dazu kam noch, da $von Schweitzer$ durch seine diktatorische Haltung sich viele Feinde gemacht hatte. Auerdem knpfte der Ausdruck Gewerksgenossenschaft an die gerade von $Lassalle$ in den Vordergrund seines Programms gestellten Produktivassoziationen an, und endlich gab der internationale Karakter einen gewissen Nimbus, als ob dadurch eine auerordentliche Macht gewhrt wre. So gelang denn vielfach die Verschmelzung der von beiden Richtungen begrndeten Verbnde. C. Die York'sche Gewerkschaftsunion. Von besonderem Interesse sind die Bestrebungen des bereits erwhnten $York$, eines Tischlers in Harburg, der es als seine Lebensaufgabe ansah, die gewerkschaftliche Entwickelung auf eine hhere Stufe zu heben. Er sah den Grund des bisherigen Mierfolges einerseits in der zu groen Zersplitterung der Gewerksgenossenschaften und andererseits in der Abhngigkeit derselben von der politischen Partei. Er forderte deshalb eine Trennung von der letzteren und eine selbstndige wirtschaftliche Arbeiterbewegung, zugleich aber auch die Verbindung aller Fachverbnde zu einer $Gewerkschaftsunion$. Die Aufgabe derselben sollte vor allem sein die einheitliche Regelung der Lohnkmpfe, ferner der Austausch der gemachten Erfahrungen und gemeinsame statistische Erhebungen, planmige Agitation und gemeinsame Wanderuntersttzung. Die Union sollte unter einem leitenden Ausschusse stehen, alljhrliche Unionskongresse abhalten und ein gemeinsames Preorgan, Die Union, haben. Es gelang $York$, einen Gewerkschaftskongre[72] zur Beratung seines Programms zusammenzuberufen, der vom 15. bis 17. Juni 1872 in Erfurt tagte und von 51 Abgeordneten mit 65 Mandaten als Vertretern von 11358 Arbeitern besucht war. Welche Grundanschauungen $York$ verfolgte, tritt am deutlichsten hervor in folgender von ihm beantragten Resolution: In Erwgung, da die Kapitalmacht alle Arbeiter, gleichviel ob sie konservativ, fortschrittlich, liberal oder Sozialdemokraten sind, gleich sehr bedrckt und ausbeutet, erklrt der Kongre es fr die heiligste Pflicht der Arbeiter, allen Parteihader beiseite zu setzen, um auf dem neutralen Boden einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisation die Verbindung eines erfolgreichen krftigen Widerstandes zu schaffen, die bedrohte Existenz sicher zu stellen und eine Verbesserung ihrer Klassenlage zu erkmpfen. Insbesondere aber haben die verschiedenen Fraktionen der sozialdemokratischen Arbeiterpartei die Gewerkschaftsbewegung nach Krften zu frdern und spricht der Kongre sein Bedauern darber aus, da die Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins einen gegenteiligen Beschlu gefat hat. [72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im Druck erschienen. Aber obgleich der Kongre diese Resolution annahm, so wurden doch die $York$'schen Vorschlge wesentlich abgeschwcht, indem sich gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von $York$ nicht untersttzter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als Exekutivausschsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so die Vereine in der Union aufzulsen, abgelehnt und es statt dessen jedem Vereine berlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die Schaffung eines selbstndigen Organes verworfen und beschlossen, ein solches unter dem Namen Die Union als Beiblatt dem Volksstaat beizulegen. Immerhin wurde die Grndung der $Union$ als eines Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von wchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschu mit dem Sitze in Leipzig gewhlt und zur Beratung eines Unionsstatutes eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die bertragenen Aufgaben unerledigt gelassen. Auch der $zweite$ von $York$ zu Pfingsten 1874 nach $Magdeburg$ berufene $Kongre$ scheiterte an dem Widerstande der einzelnen Gewerkschaftsvorstnde gegen die ihnen zugemutete Aufgabe ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod $Yorks$ hatte den baldigen vlligen Verfall seiner Schpfung zur Folge, und damit war der Plan der Grndung unpolitischer, von allen Parteien unabhngiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wre, der sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben, fr Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den nchsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen allgemeinen Gewerkschaftskongre nach Magdeburg berufen, doch wurde er unter dem Eindrucke des $Hdel$'schen Attentates von der Polizei verboten. D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten. Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten zu einer einheitlichen sozialistischen Arbeiterpartei bot den Anla, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, da auch die Marxisten im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein noch fr lange Zeit unausfhrbares Ziel aufgegeben hatten. So trat denn im Anschlu an den Parteikongre in $Gotha$ am 28. und 29. Mai 1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben Gewerbes den Zusammenschlu zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von 5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstnde der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die Konferenz erklrte ferner: Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschlieen, weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter in vollem Mae zu einer menschenwrdigen zu machen vermag. Die bestehenden 13 Gewerkschaftsbltter zu einer einzigen zu verschmelzen, hielt man fr unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderuntersttzung erklrte man fr die erste Aufgabe, die erledigt werden msse. E. Die lokalen Fachvereine. Whrend die bisher behandelten Bestrebungen smtlich auf dem Grundsatze der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, da nur durch Zusammenschlu wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne da man ihre Entstehung im einzelnen verfolgen kann, in den greren Stdten rtliche Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung $Fachverein$ beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten Gewerkschaften, die Beschrnkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz aufstellten. Da diese Bewegung von den groen Stdten ausging, erklrt sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in diesen erheblich weiter fortgeschritten, so da von den seitens einer ber ein greres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern das Meiste fr die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten verwendet werden mute, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus betrachtet, die Arbeiterschaft der Grostdte nicht mit Unrecht den Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, da sie fr die Arbeiterschaft der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, da man sich durch die Abhngigkeit von den auswrts befindlichen Gewerkschaftsorganen an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile gehindert fhlte. Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggrnden hatten die Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzge. In erster Linie fiel bei ihnen die Schwierigkeit fort, da sie sich nicht mit ffentlichen Angelegenheiten beschftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, da man politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im Sinne der sozialdemokratischen Agitation. Dazu kommt, da nicht allein die Opferwilligkeit fr die dem Gebenden aus unmittelbarer Nhe bekannten Aufgaben und Personen grer zu sein pflegt, als fr entfernte Kreise, und da die Kontrolle und berhaupt die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhnger der Zentralorganisation geltend, da nur sie die wichtige Aufgabe der Wanderuntersttzung zu erfllen im stande seien, so wiesen dem gegenber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, da gerade durch die Wanderuntersttzung der Zuzug aus der Provinz in die groen Stdte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere Konkurrenz geschaffen werde. F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes. Das Gesetz gegen die gemeingefhrlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt, nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche, sondern gegen ihre auf Umsturz gerichtete Thtigkeit in Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behrden weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die Anwendung der gegen die gedachten staatsumstrzenden Bestrebungen gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die gewerkschaftlichen, sich grundstzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es fr jene staatsumstrzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung erwachsen kann, da die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt und zu irgend welcher Besserung unfhig sei, keinen gefhrlicheren Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung eine solche Besserung herbeizufhren und so den schlagendsten Beweis fr die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen. Wir werden uns mit dem Verhltnisse der Gewerkschaftsbewegung zur Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschftigen haben und werden dort den Satz begrnden: die Gewerkschaftsbewegung ist der Todfeind der Sozialdemokratie. Da also die zum Kampfe gegen die letztere verpflichteten Behrden die erstere nicht, wie es natrlich gewesen wre, mit allen Mitteln untersttzten, war ein Beweis eines unglaublich geringen Verstndnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus nicht wunder nehmen kann; da man aber zwischen beiden einen Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekmpfte, lt sich in der That nur so erklren, wie es ein sehr vorsichtiger Beurteiler[74] thut mit den Worten: Ist von staatlichen Organen doch nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung strend eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach die Oberhand ber die groe Zahl derer gewonnen hatte, denen die Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele gilt. ... Ohne tieferes Verstndnis fr die den Berufsorganisationen bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhltnisse zugefallene Rolle waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehrden bisher geneigt, das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angngige gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen. [73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort. [74] $Schmle$ in dem eingangs angefhrten Werke; Einleitung S. XVI. Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhndler $Geib$ auf privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des Pionier vom 26. Januar 1878 verffentlichten, neuerdings in dem Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Nr. 30 von 1893 wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25 Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055 Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaten; 18 derselben mit 22145 Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben erhoben 60 Pf. oder darber. Nach einer anderen Quelle[75] zhlten die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbnden und 1300 Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblttern. Ueber die Ausbreitung der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht geringe Bedeutung daraus hervor, da auf dem von $York$ einberufenen Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358 Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438 freien Vereinigungen angehrten. [75] $Schmle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22. Von den in der Geib'schen Statistik aufgezhlten 25 Verbnden sind bis zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflsung zum Opfer gefallen. Die meisten der brigen lsten sich, um dem zu entgehen, freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten grtenteils dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie die gewerkschaftliche, schien zunchst vom Erdboden verschwunden. Da man selbst Verbnde, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76], zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes. [76] Vergl. unten. G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung. Lag es zunchst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so suchten doch die Fhrer mglichst eine Fhlung der Genossen aufrecht zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Grndung von $Fachblttern$, die sich anfangs ngstlich von jeder Berhrung mit allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten, deren Untersttzung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den Arbeitern ans Herz gelegt wurde, da sie den einzigen zunchst mglichen Weg darstellten, das Zusammengehrigkeitsgefhl zu frdern. Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrckung der frheren Gewerkschaftsbltter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878 das Schuhmacherfachblatt, 1879 die Neue Tischlerzeitung, der Schiffbauerbote und das Organ der Tabakarbeiter Der Gewerkschafter begrndet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die zugelassene Bildung freier Hlfskassen gab Anla, den ablehnenden Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekmpfung der Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, da selbst die im Jahre 1876 auf Grund des Hlfskassengesetzes errichtete Zentral-, Kranken- und Sterbekasse verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefhl vlliger Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewutsein zu bringen. Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von Fachvereinen ans Licht, obgleich sie es mglichst vermieden, an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thtigkeit im wesentlichen darauf beschrnkten, arbeitslos gewordene Mitglieder durch Wanderbeihlfen zu untersttzen, Krankenkassen, Herbergen und Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben. Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881 eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschrnkte sie die Aufgabe des Staates auf eine mglichst bureaukratische Staatshlfe und trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft fr sich zu sorgen, rcksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben, die Heilung der sozialen Schden nicht ausschlielich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmig auf dem der $positiven Frderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen und da ein Anspruch der letzteren auf ein hheres Ma staatlicher Frsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden Staates begrndet sei. So bedauerlich es war, da dieses Entgegenkommen der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurckgewiesen wurde, indem man darin nur den Versuch sah, die selbstndige Stellung ihrer Klasse noch weiter herabzudrcken, so gab doch diese Haltung zugleich den unbefangen Denkenden Anla zur Prfung der Frage, ob nicht in der That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein verfehltes Unternehmen sein msse. Diesen Erwgungen und insbesondere dem Wunsche, das Mitrauen der Arbeiter zu bekmpfen und zwischen ihm und dem Knigtume eine Brcke zu schlagen, entsprang die von $Stcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich sttzte auf die Grndung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An magebender Stelle stand man zunchst dieser Bewegung nicht unsympathisch gegenber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und ffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand. Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 ffentlich mit dem Vorschlage hervortrat, die Berliner Arbeiter mchten doch durch eine an den Frsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag gerichtete Petition ihre Wnsche und Beschwerden in loyaler Weise zum Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen Beifall fand. In einer auf den 31. Mrz 1882 einberufenen Versammlung, zu der die Vorstnde der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein $Generalkomitee der Berliner Gewerkschaften$ eingesetzt, in das auer sieben Mitgliedern von Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewhlt wurden. Die Petition, ber die man sich schlielich einigte, umfate die bekannten Arbeiterschutzforderungen bezglich der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einfhrung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger, als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist, da die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf 50 gestiegen war. Die Polizei ging schlielich freilich gegen $Ewald$ und das neugegrndete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schlieung vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht besttigt. Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im brigen Deutschland fort. Zunchst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker, stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die Wucht des Sozialistengesetzes gefhlt hatten, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhltnisse zur Sozialdemokratie einigermaen neutral gehalten hatten, wie die Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse Weihnachten 1883 begrndeten Zentralverbande der Tischler unter dem Vorsitze von $Klo$ eine Arbeiterschaft folgte, in der sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den Genannten folgten dann bis 1884 einschlielich nach: die Zimmerer, die Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und die Tabakarbeiter. Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten: Arbeitslosenuntersttzung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz, Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung gnstigerer Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die Stellung zu Streiks; einzelne Verbnde beschrnkten die Untersttzung auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder berwiesen sie besonderen Organisationen. Gerade die Lohnbewegung fhrte dann noch zu einer Form der Verbindung, die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber praktisch groe Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mute es von uerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen fr dieselbe zu gewinnen. Dies war nur mglich durch $allgemeine Versammlungen$, in denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$ gewhlt und die bindenden Beschlsse gefat wurden. Obgleich die Aufgabe dieser Kommissionen zunchst auf einen einzelnen Streik beschrnkt war, behielten sie hufig doch ihre Funktionen als eine allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je nach Bedrfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmige Sammlungen durch Sammellisten und Quittungsmarken in die Hand nahmen, ja hufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der Werksttten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von Statistiken, bertragen wurden. Eine hnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmnner$, die zuweilen fr eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch die vorbezeichnete Thtigkeit der Kommissionen bernahmen. Die eine oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen nicht gelangte. Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten Regierungsbaumeisters a. D. $Keler$, da er in einer Folge von Nummern des von ihm herausgegebenen Bauhandwerkers (Februar und Mrz 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermglichen sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist der, da es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten knne, da sie ihre wichtigsten Lebensinteressen berhrten, wie insbesondere die Aufklrung und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung im arbeiterfreundlichen Sinn, da aber diese Angelegenheiten unter den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste Verbnde unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige Folge, da die Vereine auf Politik nicht verzichten knnten, dafr aber davon absehen mten, miteinander in Verbindung zu treten. Andererseits lieen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben, insbesondere die Durchfhrung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten. Daraus ergebe sich, da eine Teilung der Geschfte ntig sei, indem neben die Vereine, die politischen Karakter haben mten, $ffentliche Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ trten, denen die Besorgung aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen. Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine betrachtet und drfen deshalb sich nicht mit Politik beschftigen, knnen aber fr nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung treten. So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine Ausfhrung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter, sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen, mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem Gesichtspunkte, da der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung stark zurcktreten lt, whrend doch gerade in ihr der beste Weg gesehen werden mu, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen Verhltnisse zu gelangen. Fr die $Stellung der Verwaltungsbehrden$ gegenber der gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen. $Puttkamer'sche Streikerla$ vom 11. April 1886. In demselben wird zunchst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere der aus 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgefhrt, da sich dies nur auf solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck sei, indem es den Fhrern lediglich darauf ankomme, die nach ihren falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des Arbeitsverhltnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer unberbrckbaren zu erweitern, in den letzteren den Ha gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen Zustnde anzufachen und zu unterhalten und so die Gemter der ihren Verfhrungsknsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmhlich auf einen gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, da sie durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, htten ihren $wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionren$ Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu stellen seien. Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, da damit die Thtigkeit der Gewerkschaften vllig lahm gelegt war. Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der $Versicherungsgesetzgebung$, indem man die smtlichen von den Gewerkschaften eingerichteten Kassen fr Versicherungen erklrte und der fr diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, da sie durch eine Aenderung der Statuten ausdrcklich den Mitgliedern jeden Rechtsanspruch entzogen und die Gewhrung von Untersttzung in das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die Behrden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in solchen Fllen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt auf der Hand, da dies dem Gesetze zuwiderluft, da der Grund der staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die Versicherten bei dem durch die Versicherung bernommenen Risiko zu schtzen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des angemessenen Verhltnisses zwischen Prmie und Versicherungssumme fr das Verstndnis der groen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht der Gesichtspunkt der Gefhrdung der Staatssicherheit ist der Grund des staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrcklich verzichten oder wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfhigkeit der Kasse, wie es bei bloen Untersttzungen der Fall ist, nicht eintreten kann. In Preuen suchte man auerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen Landrechts$ II, Tit. 6, 2-21 ber die erlaubten Gesellschaften herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff stellte und dann das ber sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in Anspruch nahm. Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen $Vereinsgesetze$ zur Bekmpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thtigkeit von mehreren Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, da neben ihnen fr gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb. Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenber teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, da auch ihre Urteilssprche durch die allgemeine Stimmung beeinflut wurden, so da $Schmle$[77] das harte Urteil fllt, die Polizeibehrden und die Mehrheit der Gerichte htten der Ansicht Vorschub geleistet, da sie in ausschlielicher Parteinahme fr die Interessen des Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurckschreckten, sobald die Arbeiter die mindesten Anstalten trfen, sich einer weiteren Verkmmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine gnstigere Gestaltung der Arbeitsvertrge herbeizufhren. Diese Auffassung war um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, da man die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche und Fabrikanten-Vereine angewendet htte, obgleich diese sehr hufig staatliche Manahmen in den Kreis ihrer Errterungen zogen. [77] a. a. O. S. 144. Ganz besonders unverstndig war dabei die Bekmpfung des $Kassenwesens$ der Arbeiter, denn es ist klar, da gerade hier ein konservativer Zug liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt, wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie stets gerade gegen die Kassensimpelei ihre schrfsten Angriffe gerichtet hat, indem sie behauptete, da dadurch die Gewerkschaften bertrieben ngstlich und vorsichtig gemacht wrden. Als ein Uebel konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen, egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermglichte Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundstzlich verwirft, um in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfhige Sklaven zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behrden htte also nur Sinn gehabt, wenn sie beabsichtigt htten, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von $Schmle$[78] gegebene Erklrung brig, da unter der damaligen Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus berwiegende ist, die meisten Angehrigen der oberen Klassen mit einem unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie in irgend welcher Beziehung steht und auerdem von dem Unterschiede zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines Verstndnisses haben. [78] a. a. O. S. 151. Offenbar mute die Auffassung der Arbeiterschaft, da ihr gegenber die staatlichen Behrden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie zu schdigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen eines fast unerklrlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr gegenber so gut als mglich einzurichten. H. Die neueste Entwicklung. Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn fr eine krftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war, glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$ und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen. Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17. November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschu die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen Gewerkschaftskongre einzuberufen und eine $Vorlage fr die Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hlfe gewhren, insbesondere alle Abwehrstreiks untersttzen und fr die Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen. Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$. Sie hat ausweislich ihres fr die Zeit vom 17. November 1890 bis 1. Mrz 1892 erstatteten Berichtes sich zunchst mit einer $Statistik der bestehenden Gewerkschaften$ beschftigt, nach welcher im Jahre 1890 in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733 Mitgliedern bestanden. Auerdem gab es fnf Organisationen nach dem Vertrauensmnnersystem mit 73467 Mitgliedern, so da einschlielich der lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf rund 350000 geschtzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche Statistik ber die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert. Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstnde, soweit es sich um Abwehrstreiks handelt, untersttzt. Dieser Karakter wurde von 37 angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und fr diese insgesamt 184396 Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten diese Auslagen von smtlichen Gewerkschaften nach dem Verhltnis ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beitrge nicht in ausreichendem Mae eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen, ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worber sie nachher lebhafte Vorwrfe zu hren gehabt hat. Da sich brigens die Ansicht geltend machte, da die Kommission in der Untersttzung von Ausstnden zu freigebig sei, so wurden auf einer am 7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern$ hierfr bestimmte einschrnkende Grundstze aufgestellt. Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknpfen, insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von den dortigen Gewerkschaften Untersttzung fr die ausgebrochenen Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um fr den genannten Zweck im voraus grere Mittel bereit zu halten, wurden Sammlungen fr den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongre 1889 eingefhrten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen, und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das aufgenommene Darlehen vollstndig zurckzuzahlen. Endlich schuf sich die Kommission in dem Correspondenzblatte der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands ein eigenes $Organ$, welches nach Bedarf, regelmig aber wchentlich in etwa 400 Exemplaren, an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird. Um die endgltige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$ $Kongre deutscher Gewerkschaften$ einberufen, der vom 14. bis 18. Mrz 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes in der Gewerkschaftsbewegung von der grten Bedeutung gewesen ist. Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer $einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflut durch die prinzipielle Auffassung ber Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die sich mit ffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art in der Weise in Verbindung zu treten, da sie unter einem gemeinsamen Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung fr die rein gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenber den Unternehmern von dem hchsten Werte ist, so kann es fr diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen, keinem Zweifel unterliegen, da sie diesen Verhltnissen Rechnung tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thtigkeit verzichten mssen. Anders mssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen. Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere ansehen soll, ist durchaus davon abhngig, ob man glaubt, mit den Mitteln der gewerkschaftlichen Thtigkeit eine wesentliche Besserung der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu knnen, oder ob man der Ansicht ist, da dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhltnisse zu erzielen sei, m. a. W. ob man sich grundstzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verlt. Wir werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen, da der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt. Auf dem Kongresse standen sich brigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und Systeme gegenber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in 2 Gruppen zerfielen, nmlich die Anhnger der $Branchenorganisation$ und der $Industrieverbnde$. Die letzteren wollten zur Grundlage der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern nach ganzen Industrien machen, so da z. B. nicht die Tischler, Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbstndige Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere mglich sein wrde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsbltter auf 12 bis 15 zu beschrnken. Von der Gegenseite wurde dem entgegengehalten, da das Gefhl der Zusammengehrigkeit in den Berufs- oder Branchenorganisationen sich strker entwickele, als in den Industrieverbnden, und da die Rcksicht auf diese Auffassung der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege stehe, da diese Verbnde auerdem nicht im stande sein wrden, den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin zeigten, da die wchentlichen Beitrge der Mitglieder zwischen 7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und da deshalb der Industrieverband vielleicht fr eine sptere Zukunft, aber nicht fr die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhnger der Industrieverbnde konnten die Thatsache des erwhnten engeren Zusammengehrigkeitsgefhls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht bestreiten, bekmpften sie aber als Berufsdnkel und Kastengeist, den man ausrotten msse und wollten ihm deshalb einen Einflu auf die Form der Organisation nicht zugestehen. Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine berhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmnnersystem$ zu begngen, und auf den Vorzug desselben als Brcke zu den nicht organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit geboten sei, bei ffentlichen, fr alle Arbeiter des betreffenden Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmhlich in sich aufzunehmen, whrend Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verstndnis der Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschrnkten. Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenber den offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht durchzudringen, so da man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen zwischen den angefhrten 3 Organisationsformen zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden Seiten vorgebrachten Grnden. Die Vertreter der Lokalorganisation sprachen ganz offen aus, da man die Arbeiter nicht zu der Anschauung bringen drfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung eine wesentliche Besserung zu erreichen wre, da die Mglichkeit des Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf $politischem Gebiete$ liege, da die gewerkschaftliche Thtigkeit $nur eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel zu verlieren, nicht auf die Beschftigung mit der Politik verzichten knne, whrend ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, da der Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf dem Boden der bestehenden Verhltnisse Mgliche zu erreichen und sich von politischer Thtigkeit vllig fern zu halten. Die Generalkommission hatte sich fr die Zentralorganisation entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, da die Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die Frage offen gelassen, ob man ihnen berhaupt die Teilnahme an dem Kongre gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch Beschlu des Kongresses eingerumt, aber eine Reihe von Vereinigungen hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfllenden Verhandlung, in der man sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der Lokalorganisation eingebrachte Resolution mit bedeutender Mehrheit, wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verlieen diese mit einer Protesterklrung den Kongre. So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$ (Branchen) und $Industrieen$ sich gegenber. Uebrigens wollten auch die ersteren einen weiteren Zusammenschlu der Berufsverbnde zu sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbnden$ bestand nur der Unterschied, da die ersteren die einzelnen Mitglieder zunchst zu selbstndigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum zu den Unionen zusammenfassen, whrend die Industrieverbnde jene Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$ Zusammenschlu bringen wrden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine feste Organisation, welche die Zentralverbnde der verwandten Berufe zu einer hheren Einheit zusammenfat, aber diese lt die Einzelverbnde doch als solche mit einer relativen Selbstndigkeit bestehen, whrend der $Industrieverband$ dieselben auflst und sich an deren Stelle setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbnde, Mitglied des Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine grere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine hhere Stufe des Solidarittsgefhls voraus und tritt dem Kastengeiste und Berufsdnkel, ber den auf dem Kongre allseitig geklagt wurde, am schrfsten entgegen. Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin vorgeschlagen, da dieselben sich nicht zu Unionen, also festen Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschlieung sog. $Kartellvertrge$ beschrnken sollten, in denen lediglich fr gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im brigen in ihrer Selbstndigkeit nicht beeintrchtigten Gewerkschaften getroffen wrden. Der Kongre nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die vllige Vereinigung zu $Industrieverbnden$ als letztes Ziel anerkennt und deren Bildung schon jetzt berall da empfiehlt, wo die Verhltnisse es zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurckgeht und sich auf bloe $Kartellvertrge$ beschrnkt, indem die Frage, ob die spteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder Industrieverbnden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der Organisationen infolge der Kartellvertrge berlassen wird. Das $Vertrauensmnnersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen. Die $Generalkommission$ wurde als stndige Einrichtung beibehalten, deren Thtigkeit aber insofern eingeschrnkt, als sie sich knftig mit der $Untersttzung von Ausstnden$ nicht mehr zu befassen haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen Zentralorganisationen erklrt ist, wobei lediglich eine gegenseitige Untersttzung auf Grund der Kartellvertrge stattfinden soll. Der Grund fr diese Aenderung bestand in der Befrchtung, da die einzelnen Gewerkschaften in ungleicher Weise untersttzt werden mchten, je nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten wren. Um die letztere mglichst unabhngig zu stellen, wurde auch der von den Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen, abgelehnt und vielmehr beschlossen, da die Generalkommission aus 7 Mitgliedern nebst 3 Ersatzmnnern bestehen und auf dem jedesmaligen Gewerkschaftskongre gewhlt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg beibehalten. Die Aufgaben der Generalkommission bestehen 1. in der Betreibung der $Agitation$; 2. in der Fhrung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$; 3. in der $Streikstatistik$; 4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die Verbindung smtlicher Gewerkschaften unterhalten soll; 5. in der Anknpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$. Jede zentralisierte Gewerkschaft hat fr jedes Mitglied vierteljhrlich 5 Pf. an die Generalkommission abzufhren; der von der letzteren vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hlfte herabgesetzt, nachdem man die Streikuntersttzung gestrichen hatte. Gewerkschaften, welche ihre Beitrge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf dem Gewerkschaftskongre. Dieser ist von der Generalkommission unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstnde einzuberufen. Den einzelnen Verbnden ist die Erhhung der Mitgliederbeitrge zur Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht. Als Gegenstnde der $Kartellvertrge$ sind empfohlen: 1. die gegenseitige Untersttzung bei Ausstnden und Aussperrungen; 2. die gegenseitige Untersttzung reisender Mitglieder; 3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation; 4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen; 5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen; 6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes; 7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel. Von den brigen Beschlssen des Kongresses ist noch folgendes hervorzuheben: Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwrfe richteten sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk. und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die Begnstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit gehende Untersttzung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die Herausgabe des Korrespondenzblattes und die unzureichende Pflege der internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese Vorwrfe, die vorzugsweise von der grundstzlichen Opposition, nmlich den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen. Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in die Generalkommission aufgenommen wurde, beschlo man, den bestehenden Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften fr Arbeiterinnen abzusehen. Die bisher schon bliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h. eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafr, da der Fabrikant in seinem Geschfte die von den Gewerkschaften geforderten Arbeitsbedingungen eingefhrt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware nicht kaufen drfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung empfohlen. Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung mglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begrndung erhebt, da dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines fr alle Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde. Die groe Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$ aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen Bewegung zuflieen sollten, wurde dahin erledigt, da von einer allgemeinen Maisammlung fr gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen, den einzelnen Orten und Gewerben aber berlassen wurde, in ihren Kreisen Sammlungen zu veranstalten. Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch Untersttzung des Buchdruckerausstandes herbeigefhrt war, zu decken, wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken beschlossen. Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongre der Vorschlag gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu veranstaltenden internationalen Kongre durch Delegierte zu beschicken. Man beschlo jedoch mit Rcksicht auf die damit verbundenen erheblichen Kosten hiervon abzusehen. Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses knnen wir kurz dahin zusammenfassen, da die $Organisationsfrage$ zu einem vorlufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der $Zentralisation$. Allerdings giebt es auch knftig noch lokale Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes nur dann anerkannt, wenn fr sie ein Zentralverband nicht besteht. Diese Zentralverbnde, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen) abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation, aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu rtlichen Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren Zusammenschlu anzubahnen. Der Kongre hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie empfohlen, und demgem sind seitdem auer dem Metallarbeiterverbande, der bereits bestand, noch ferner der Verband der Deutschen Holzarbeiter auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis 7. April 1893 in Kassel tagte, und der Verband der Lederarbeiter Deutschlands ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weigerberverbande in seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaten Beschlusse beitrat. Whrend es sich bei diesen Formen um Verbindungen der Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen Annherung und Untersttzung auerdem, entsprechend dem Kongrebeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen Berufe je nach ihrer Strke Delegierte whlen, welche zusammen das $Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen einer $Kartellkommission$ whlt. Hierbei hatte man aber sich mit der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits fr politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet und andererseits fr alle Vereine, die sich mit ffentlichen Angelegenheiten beschftigen, die Einreichung der Statuten und der Mitgliederliste sowie aller Vernderungen derselben vorschreibt. Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$ ist der, da man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der Weise whlen lt, da sie lediglich als Vertreter dieser Vereine auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es mu dann die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, da man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in ffentlichen Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen whlen lt, dann ist von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf sich mit Politik beschftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein, der Statut und Mitgliederliste einreichen mu. Die Generalkommission hat fr beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht, ja denselben noch eine dritte Form hinzugefgt, nach welcher die in ffentlichen Versammlungen gewhlten Delegierten sich gar nicht als Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfr eine ffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann mit weitgehenden Befugnissen gewhlt. Es mu dahingestellt bleiben, ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht, jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht. Die Thtigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongrebeschlusse im allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der $Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann untersttzt, wenn sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$ knnen nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden. Regelmig soll die Kartellkommission vorher eine gtliche Verstndigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben sind fr jedes Mitglied vierteljhrlich 5 Pf. in die Kartellkasse einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w., nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfr sind vielmehr freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschlieen. In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der Rechtsprechung in Preuen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen. Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder gehren unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen Orten bestehen lediglich Zahlstellen zur Einsammlung der Beitrge, Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift. Der Gedankenaustausch wird in ffentlichen, nicht auf die Mitglieder beschrnkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, da diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit fr die Verbindung mit der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich. Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen Gewerkschaftskongresses in Zwischenrumen von etwa 3 Jahren lag wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch deren Ziel zweifellos auf einen selbststndigen organischen Ausbau des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstdter Kongre mit offen kundgegebenem Mitrauen empfangen, so trat diese Abneigung noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer stndigen Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen ber gewisse dunkele Plne, die angeblich von der Generalkommission verfolgt wrden und auf die unten zurckzukommen sein wird, um die Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der Vorwrts einen Artikel des Handschuhmacher, der von Plnen sprach, die geheim gehalten werden mten, aber geeignet wren, eine Zersplitterung in der Arbeiterbewegung herbeizufhren, abdruckte und die Frage stellte: Was geht vor? Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorstnden ihren Plan fr das Jahr 1895 fallen lie. Die Folge dieser Aufhetzung war dann ferner, da sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rcksichtsloser, als gerade das zu ihrer Untersttzung von der Generalkommission aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese erhobenen Vorwrfe bildete. Fr das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongre in Berlin und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbnde, die keine Beitrge an die Generalkommission gezahlt htten, sowie die Handelsangestellten, Handelshlfsarbeiter und Gastwirtsgehlfen und endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, fr welche Zentralverbnde nicht bestehen. Diese Vorschlge wurden angenommen. Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung fr den Kongre zu bernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in Berlin die Lokalorganisationen berwiegen. So mute von den Berliner Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um die Vorarbeiten zu erledigen. Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der $zweite Kongre der Gewerkschaften Deutschlands$ in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48 Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte Verbnde durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit Ausnahme der 11 Zweigvereine. Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben. Seit dem Halberstdter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen gebildet, die sich spter wieder aufgelst haben, nmlich die Fabrikarbeiterinnen, die Nherinnen, die Porzellan- und Glasmaler und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mdchen wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die Weigerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler ihren Anschlu an die Generalkommission erklrt. Die Agitation ist hauptschlich auf die stlichen Provinzen Preuens gerichtet, wo Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegrndet sind. Dagegen ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben; ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelst. Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt der Bericht folgende Tabelle. Spaltenberschriften: A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen B = Anzahl der Streiks C = Zahl der beteiligten Personen D = Dauer des Streiks in Wochen =================================================== $Jahr$ | A | B | C | D | Gesamtausgabe =========+====+=====+=======+======+=============== 1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 | 2094922 Mk. 1892 | 21 | 73 | 3022 | 507 | 84638 " 1893 | 26 | 116 | 9356 | 568 | 172001 " 1894 | 27 | 131 | 7328 | 879 | 354297 " Der Bericht schtzt, da zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und 900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, soda in den 5 Jahren 64000 Personen mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren. Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Auerdem sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben. Der Bericht erwhnt, da ein Vertreter der Generalkommission an dem vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongre zur Beratung der Frage der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, da man es aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der bei der Arbeitsvermittelung praktisch thtigen Personen im Mrz 1894 beteiligen. Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde, der _Fdration nationale des Bourses du travail_ in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_ sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der sterreichischen Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden Vertreter geschickt. Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation tritt besonders hervor in den Schluworten: Arbeitsfreudigkeit und thtiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berhrenden Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befrchten steht, da diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoen und neue Angriffe hervorrufen wird. Nur durch einmtiges Zusammenwirken aller denselben Ziele Zustrebenden kann Groes erreicht werden. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend macht, da die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Trger der Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Antrge bezweckten, sie durch einen bloen Generalsekretr oder einen aus den Vorsitzenden der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu ersetzen, oder nur die Beitrge zu ermigen. Umgekehrt wurde auch die Wiederausdehnung der Thtigkeit der Generalkommission auf das ihr in Halberstadt entzogene Gebiet der Streikuntersttzung und eine Erhhung der Beitrge beantragt. Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits erwhnten dunklen Plne. Der Hauptwortfhrer der Opposition, $Schlicke$-Stuttgart, uerte: Ich kann die Entrstung der einzelnen Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll. Daneben wurde geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik sei bei dem gegenwrtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jhrlich 14000 M. seien berflssig; ntig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren Organisationen mit greren, whrend gerade die Generalkommission den Kastendnkel Vorschub geleistet habe. Der Vorsitzende $Legien$ erklrte, die viel besprochenen dunklen Plne seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreortes einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in ffentlichen Versammlungen gewhlt wrden. Dieser Kongre habe sich mit den Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der Fabrikinspektion u. s. w. beschftigen sollen. Dieser Plan sei den 300 Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus nicht geheim gehalten, auch der Vorwrts habe nicht, um ihn zu erfahren, eine ffentliche Anfrage ntig gehabt, sondern, da ebensowohl seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage sen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man brigens der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig untersttze, so sei es unberechtigt, sich gleichzeitig ber ihre zu geringe Wirksamkeit zu beklagen. Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklrte, ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden persnlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ htte $Auer$ ganz anders abfhren sollen fr seine Liebenswrdigkeiten. $Lehrich$ (Maler) will fr die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert, da die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden; wenn beschlossen werden sollte, da der politische Weg eingeschlagen werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbnde berflssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite. Ihre Redner, $Massini$ und $Dblin$, erklrten: Wir Gewerkschaften drfen keineswegs unter die Botmigkeit der Partei kommen; wir sind ein souvernes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung von anderer Seite. Von der politischen Partei drfen wir uns nicht abhngig machen, und es wre schon ein Erfolg, wenn man im politischen Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen wrde. $Massini$ uerte auch: Ich habe nicht viel im Sinn mit der Internationalitt; deshalb lege ich auch keinen so groen Wert auf die Anknpfung internationaler Beziehungen. Der Erfolg der zweitgigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war, da auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch geschickt, da man zunchst ber die Grundfrage abstimmte, ob man berhaupt prinzipiell eine zusammenschlieende Vertretung smtlicher Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von 262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung, insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$ wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die zu bildende Zusammenfassung Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung $Generalkommission$ beibehalten. [79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bcker, deren Vertreter bei der Abstimmung fehlte, aber nachtrglich fr den Antrag stimmte. Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution: Der Gewerkschaftskongre whlt eine aus 5 Mitgliedern bestehende Generalkommission. Zur Untersttzung derselben werden von den Zentralvorstnden der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission eine Verwaltungsstelle haben und regelmige Beitrge an den Ausschu zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber allvierteljhrlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine Geschftsordnung fr die Generalkommission, die Verteilung der Aemter und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten Vertretung. Die Aufgaben der Generalkommission sind: 1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht gengend organisiert sind, zu frdern und den Zusammenschlu der kleinen Verbnde und Lokalorganisationen zu Industrieverbnden anzustreben. 2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche ber Strke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche ber smtliche Streiks selbststndig aufzunehmen. 3. Das Korrespondenzblatt erscheint in der bisherigen Weise weiter. Es soll den Vorstnden der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und der Parteipresse unentgeltlich bersandt werden. Kurze, wichtige Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblttern zum Abdruck zugehen. (Antrge auf Vergrerung des Korrespondenzblatt wurden abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den Buchdrucker-Korrespondent als Publikationsorgan vorschlug.) 4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Lnder zu pflegen. 5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu ntigen Vorarbeiten zu erledigen. Diese Kongresse sind nach Bedrfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre einzuberufen. Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind smtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfllen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne gengende Entschuldigung mit drei Quartalsbeitrgen im Rckstande sind. Auf Antrag der Hlfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongre einzuberufen. Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es ntig erscheint, einen Vertreter entsenden. Die Gewerkschaften sind berechtigt, fr je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu whlen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht berschreiten. Kleinere Gewerkschaften whlen einen Delegierten. Wichtige Antrge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Annahme dieser Antrge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein groer Streit, indem die beiden groen Verbnde der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklrten, wegen der durch Beschrnkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefgten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, da man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhltnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, da die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde. Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewhlt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljhrlich fr jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern fr 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern fr 3 Pf. stimmten. Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundstzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der $Arbeitslosenuntersttzung$. Der Referent $Eichler$ (Buchdrucker) begrndet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, da sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgem nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rcken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker htten es gerade dieser Einrichtung zu danken, da nach dem verlorenen groen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Auerdem sei es auch fr die Lohnfrage von hchster Wichtigkeit, zu hindern, da nicht die Arbeitslosen den Lohn drckten. Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekmpft die Arbeitslosenuntersttzung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einfle, und da keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten fr das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Frsorge seinerseits zu bernehmen. Es sei auf die freien Hlfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Untersttzungssystem fhre; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsmter inne htten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man msse prinzipiell die Arbeitslosenuntersttzung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgltigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke. Trotz dieser Einwendungen wurde mit groer Mehrheit folgende Resolution angenommen: In der Erwgung, da die Arbeitslosenuntersttzung -- abgesehen von deren humanitrem Karakter -- die Stabilitt des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Mae garantiert und in der weiteren Erwgung, da durch diese Untersttzung auf die Lohn- und Arbeitsverhltnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hnde unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollstndig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongre in diesem Untersttzungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Frderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen. Der Kongre empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften berall da, wo sich der Einfhrung der Arbeitslosenuntersttzung keine Schwierigkeiten bieten, eine solche einzufhren. Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der $Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung durch gemeinsame Thtigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend, verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den Arbeitsnachweis ausschlielich den Gewerkschaften vorbehlt, wobei der Staat oder die Gemeinde die pekuniren Mittel wie bei den Handelsbrsen zu gewhren habe und deshalb die Arbeiter aller Orte vor jeglichem Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt. Die Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt und verboten werden. Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$ zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einfhrung von $Betriebswerksttten$, gegen die Ausfhrungsvorschriften zur Ausfhrung des Arbeiterschutzgesetzes im $Mllergewerbe$, sowie zur Bekmpfung von Mistnden im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongre von dem Vorsitzenden geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, da nach den jetzigen Beschlssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die spteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen Fragen beschftigen knnten, sowie mit dem Hinweise darauf, da die politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die Befreiung der Arbeit und auf eine schnere Zukunft. Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptschlich in der Auseinandersetzung der Anhnger einer krftigen $zentralisierten$ Gewerkschaftsbewegung mit den $fderalistischen$ Elementen[80]. Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$ durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu halten sucht, whrend ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen Grnden Vorsicht ben mssen, sich doch thatschlich immer mehr zu dem entwickeln, was man als Nur-Gewerkschaftler oder Nichts-als-Gewerkschaftler bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht wie in Halberstadt durch den Ausschlu der Lokalorganisierten eine Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn wenn auch die Entziehung der Streikuntersttzung und die Ermigung des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwchung der Generalkommission bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf 5 und in der Beifgung der Vorsitzenden der Zentralverbnde als auerordentlicher Mitglieder eine Maregel gegen allzugroe Selbstndigkeitsgelste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen, sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben, ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenuntersttzung liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annherung an den englischen Trade-Unionismus der lteren Richtung und ein Bekenntnis zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhltnisse im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinren Phrasen. Eine wertvolle Untersttzung hat hierbei zweifellos die gemigte Richtung durch den Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhltnisse der letzteren in ihrer jngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse. [80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbstndigkeit eiferschtigen rtlichen Gewerkschaftskartelle. Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich brigens in der Haltung des, wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Untersttzungsvereins deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission wieder anzuschlieen. $Der dritte Gewerkschaftskongre$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138 Mitgliedern abgehalten. Auch die dnischen und sterreichischen Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren vertreten. Aus dem Geschftsberichte der Generalkommission ist zu erwhnen, da dieselbe eine Erhebung ber die Lage der graphischen Arbeiterinnen durchgefhrt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen bezglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000 organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Hhe der monatlichen Beitrge beluft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretre eingesetzt, auch ein besonderes Blatt _L'Operaio Italiano_ ins Leben gerufen, welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im brigen ist die Agitation wirksam insbesondere in Ost- und Westpreuen, Posen und Oberschlesien unter den Landarbeitern betrieben, auerdem unter den Seeleuten, unter denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter den Zieglern ohne nennenswerten Erfolg geblieben. Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die ihn beherrschende Grundauffassung erkennen lt, trat am schrfsten hervor bei der Stellungnahme gegenber den unter den Buchdruckern ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu erwhnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begrndete Tarifgemeinschaft mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kmpfen im Lager der Gehlfen gefhrt, Kmpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fnfjhrige Dauer drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur Unterlage hatten. $Gasch$, der Fhrer der Opposition, der aus dem Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine Gewerkschaft der Buchdrucker begrndet hatte, machte dem ersteren vor allem den Vorwurf, da er nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe. [81] Vgl. unten S. 280 ff. Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prfung der Mandate berhrt, indem es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft, $Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei. Die Vertreter des Verbandes bekmpften diese Forderung auf das entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, da der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine fernere Teilnahme abhngig mache. Die nach erregten Verhandlungen eingesetzte Kommission beschlo mit vier gegen drei Stimmen, den Verband als die einzige rechtmige Organisation der Buchdrucker anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen das Mandat von $Pollender$ als ungltig zurckzuweisen. Dieser Antrag wurde schlielich mit groer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete, die 347034 Mitglieder vertraten, dafr und nur 26, die 116323 Mitglieder vertraten, dagegen stimmten. Hatte bei dieser Frage der Kongre eine inhaltliche Stellungnahme zu der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit insofern noch nicht ntig gehabt und sogar ausdrcklich vermieden, als er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt sttzte, da jede Organisation nach eigenem Ermessen ber ihre Angelegenheit zu bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fgen habe, so war dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: $Tarife und Tarifgemeinschaften$ nicht mglich, vielmehr mute die grundstzliche Haltung gegenber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, da die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der unvershnlichen Gegenstzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern und Unternehmern offen ins Gesicht schlgt, Gegner auf dem Kongresse so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte, bekmpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den Prinzipalen zugestanden waren. Schlielich wurde mit allen gegen 4 Stimmen folgender Beschlu angenommen. Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen fr eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden ist, welche eine Gewhr fr Aufrechterhaltung und Durchfhrung des Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen lassen sich nicht schematisieren, sondern hngen von den Eigenarten des betreffenden Berufes ab. Auch die brigen Gegenstnde der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos die Bedeutung grundstzlicher Entscheidungen fr die Auffassung der gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster Linie fr den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle fr Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie frher erwhnt, war der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften dadurch zu heben, da diese sich mit Arbeiterschutzfragen beschftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber einen groen Entrstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in Gotha abgehaltene Konferenz den Beschlu gefat, dem Kongresse etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nmlich zu beantragen, da in Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze in gemeinverstndlicher Weise fr die Gewerkschaftspresse bearbeiten und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und Handhabung herbeifhren, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter zu den Versicherungskrperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich stie dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befrwortete Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche ngstlich darber wachen zu mssen glaubt, da die Gewerkschaften sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen knnten. Der Hauptwortfhrer dieser Anschauung, der Redakteur des Vorwrts, $Ptzsch$ sah in dem Antrage ein Mitrauen gegenber der Reichstagsfraktion, und obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, da die Gewerkschaften nicht ein Anhngsel irgend einer politischen Partei, sondern vollkommen selbststndige Institutionen seien, welche die Verpflichtung htten, je nach ihrer Strke und ihrem Einflue auf dem Wirtschaftsgebiete die hchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen, so gelang es doch nicht, diesen Standpunkt zur vlligen Anerkennung zu bringen, vielmehr beschrnkte man sich schlielich darauf, unter die spter zu erwhnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklrung der Arbeiter ber die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine Einflunahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen. Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen ber die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, da diese, rein technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rcksicht auf ihren Zweck eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer und Arbeiter, an ihr gleichmig beteiligt sind und jede Nebenabsicht, insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch nicht entschlieen knnen, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene natrliche Aufgabe zu beschrnken und auf ihre Verwendung als wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten. Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung ber Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite gemachten Vorschlge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche und gemeindliche Organe entschieden bekmpft. Auch der Berliner Gewerkschaftskongre hatte die gleiche Stellung eingenommen und beschlossen, da jede Erwgung der Mglichkeit einer gemeinsam gefhrten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern grundstzlich abzulehnen sei. Inzwischen hatten auch die meisten Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise veranstalteten gleichartigen Versammlung in Mnchen vom 27. bis 28. September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschlielich fr die Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter) wurde der in Berlin gefate Beschlu als ein bertriebener Radikalismus bezeichnet, der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und gar nicht ansteht und an der Hand umfaenden Materials bewiesen, da nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern da sogar die sozialdemokratische Fraktion durch ihre Antrge auf Schaffung von Arbeitskammern und Arbeitsmtern diese Forderung aufgenommen habe; deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen. Von der Gegenseite, insbesondere von $Ptzsch$ wurde nicht allein dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekmpft, da nach der bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der berwiegende Einflu in den Hnden der Unternehmer liege, sondern berhaupt daran festgehalten, da grundstzlich die Arbeitsvermittlung in die Hnde der Arbeiter gehre. Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschlu, der freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl parittische wie kommunale Arbeitsnachweise zult. Der Wortlaut ist folgender: Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Kongre hlt deshalb nach wie vor an dem grundstzlichen Standpunkt fest, da der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen gebhrt. Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann deshalb nur darauf beschrnkt sein, die Mittel fr die dazu notwendigen Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfgung zu stellen. Der Kongre erkennt dagegen an, da es unter den gegenwrtig bestehenden Verhltnissen an manchen Orten fr eine Reihe von Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundstzen auszugestalten: a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewhlten direkten Vertretern, zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden; b) Fhrung der Geschfte durch aus den Reihen der Arbeiter hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission; c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskrften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung derselben mit der zustndigen Arbeiterorganisation eintreten wollen; d) genaue Feststellungen ber die Lohnbedingungen und Verffentlichung derselben mit den brigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik; e) vertragsmige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung auch zu erfllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Tuschung oder Benachteiligung zu schtzen; f) vollstndige Gebhrenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse. Wo kommunale Arbeitsmter errichtet werden, hat die organisierte Arbeiterschaft ihren berechtigten Einflu geltend zu machen und fr die Durchfhrung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne da die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden, gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch mglichst mit dem stdtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine vollstndige Arbeitsnachweisstatistik zu ermglichen. Parittische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhltnisse gnstiger und stabiler zu gestalten. In den Arbeitsnachweisen der Innungen fllt den gewerkschaftlich organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal geschaffen, nach Mglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten. Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der $Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen der radikalen und der gemigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die rtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in England R. $Owen$ in seiner _Consolidated trades union_[82] angestrebt hatte, wie sie den Internationalen Gewerksgenossenschaften[83] zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der _National labour union_[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstdter Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter Ueberwindung des Berufsdnkels und Kastengeistes erreichen msse[85]. Aber ferner ist es eine lngst beobachtete Thatsache der praktischen Erfahrung, da bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern ein Ausgleich leichter mglich ist, solange der Streik auf die unmittelbar Beteiligten beschrnkt bleibt, als wenn Berufsfremde sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den Nchstbeteiligten lngst als aussichtslos erkannt waren. War schon aus diesem Grunde die gemigte Richtung ihnen nicht gnstig gesinnt, so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen, da sie in einer Art Rivalittsstellung gegen die Vorstnde der Zentralorganisationen getreten waren. Am schrfsten zugespitzt hatte sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung, auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie, nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongre zu berufen. Auf dem Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Pplow$ (Maurer) vertretene gemigte Richtung die Kartelle geradezu als ein notwendiges Uebel und betonte, da es zwecklos, ja schdlich sei, innerlich bereits verlorene Streiks noch knstlich halten zu wollen, da berhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft durchzufhren, und da nicht stets der Klingelbeutel umhergehen drfe, da aber die jetzigen Zustnde gerade durch die mit dem Eingreifen der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikuntersttzung herbeigefhrt seien. Demgem forderte man vor Allem, da den Kartellen jeder Einflu auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer gewissen Schwierigkeit verknpft war, als jene sich wesentlich um die Beschaffung der Streikgelder bemht hatten und es deshalb der Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einflu auf den Verlauf der Streiks einzurumen. Trotzdem stellte sich schlielich der Kongre im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden Beschlu einstimmig annahm: Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenber den Behrden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben weiter im Einverstndni mit den betr. Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu untersttzen. Die Beschlufassung ber Streiks ist ausschlielich Aufgabe der Vorstnde der Zentralverbnde. Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Untersttzung fr Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewhrt, wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbststndig. [82] Siehe oben S. 5. [83] Siehe oben S. 202. [84] Siebe oben S. 160. [85] Siehe oben S. 220. [86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten, weil sie die Entscheidung in die Hnde des Arbeitgeberverbandes gelegt hatten. Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prfstein dafr geboten, ob Arbeiterorganisationen sich auf den gemigten, rein gewerkschaftlichen oder auf den politisch-revolutionren Standpunkt stellen. Sind auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf Kassensimpelei allmhlich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen fr einen festen und gleichmigen Mitgliederbestand zu schtzen gelernt hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nmlich hinsichtlich der $Arbeitslosenuntersttzung$. Hier glaubte man geltend machen zu knnen, da es Pflicht des Staates sei, fr die Arbeitslosen zu sorgen, und da die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese Last abzunehmen. Aber obgleich auch brgerliche Sozialreformer[87] aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht die Oberhand gewonnen, da gerade die Arbeitslosenuntersttzung ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark und leistungsfhig zu machen; und nachdem schlielich auch die Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse ihren frheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von Interesse, da der Gewerkschaftskongre die Generalkommission beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf die Durchfhrung der Arbeitslosenuntersttzung hinzuwirken. [87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl. Soziale Praxis, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1. Nach einem Referate von $Legien$ ber das $Koalitionsrecht$ beschlo der Kongre einstimmig, gegen jede Beeintrchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, da den heutigen Verhltnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschlu des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, da auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht htten, bevor sie zum Streik griffen, da aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rcksichtslos zurckgewiesen htten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verstndigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen htten. Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschlu an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mndlich in Beziehung zu treten, wobei die mancherlei Eigentmlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind. Sehr gerhmt wurde dabei die in Wrttemberg bestehende Einrichtung, da jhrlich ein Mal eine Konferenz zwischen smtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte brigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehlfen und Gehlfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhngigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion. Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Grndung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien. Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachbltter gehren, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehlter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten $Rexhuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausfhrung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, da die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung stndiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer hheren Bildung geschaffen htten, als sie ein gewhnlicher Arbeiter besitzen knne. Es sei nicht mehr angngig, gemaregelte Arbeiter ohne Rcksicht auf ihre Fhigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, da Beamten dieser Art das proletarische Gefhl verloren gehe, so sei dies nicht als magebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundstze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnchstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen. [88] Vgl. oben S. 12. Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der $Generalkommission$. Whrend 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schlielich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrernden Correspondenzblatte ein Zentralorgan fr die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezgliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die auslndische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, auer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fnf auf sieben erhht. Der Gewerkschaftsausschu wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Grndung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung bergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschlu, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren. [89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat schmerzlich empfinden mssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen Entschlu besonders freudig begren. Der Wortlaut des gefaten Beschlusses ist folgender: Der Gewerkschaftskongre whlt die aus sieben Mitgliedern bestehende Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Zur Untersttzung derselben wird von den Zentralvorstnden der Gewerkschaften, die regelmig Beitrge an die Generalkommission zahlen, und den dazu berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese Vertretung fhrt den Namen Gewerkschaftsausschu. Der Zusammentritt dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljhrlich einmal, zu erfolgen. Jede Gewerkschaft hat vierteljhrlich an die Generalkommission einen Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen. Am Anfang einer Geschftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschu eine Geschftsordnung fr den Ausschu, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Die Aufgaben der Generalkommission sind: 1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht gengend organisiert sind, zu frdern und den Zusammenschlu kleiner, existenzunfhiger Verbnde und Lokalorganisationen zu leistungsfhigen Zentralverbnden anzustreben. 2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche ber Strke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche ber smtliche Streiks selbststndig aufzunehmen. 3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorstnden der Zentralvereine in gengender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches die Verbindung smtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die ntigen Bekanntmachungen zu verffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizufhren hat. Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Verffentlichung direkt zuzusenden. 4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Lnder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des ber Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften vorhandenen Materials. 5. Soweit die der Generalkommission zur Verfgung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfr mglich: a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und stdtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehrden, Krankenkassen &c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhufenden Agitationsmaterials speziell fr die Gewerkschaftsbewegung. b) Erweiterung des Correspondenzblattes, so da dasselbe eine regelmige Uebersicht ber alle Vorgnge in den deutschen wie auch auslndischen Gewerkschaften, ber die Streikbewegung, ber die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, ber wichtigere Diskussionen in den Fachblttern, besondere Eigentmlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszge aus den regelmigen Abrechnungen der einzelnen Verbnde, Berichte ber die Geschftslage, ber die Unternehmerorganisationen, ber wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthlt. c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch fr alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jhrlichen statistischen Ausweise ber die Zahl und Strke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu verffentlichen. d) Die Aufklrung der Arbeiter durch geeignete Publikationen ber die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Krperschaften; ferner: Leitung aller diesbezglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern. 6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu ntigen Vorarbeiten zu erledigen. Diese Kongresse sind nach Bedrfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hlfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongre einzuberufen. Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind smtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne gengende Entschuldigung mit drei Quartalsbeitrgen im Rckstande sind. Die Gewerkschaften sind berechtigt, fr je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu whlen. Kleinere Gewerkschaften whlen einen Delegierten. Wichtige Antrge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es ntig erscheint, einen Vertreter entsenden. Fr die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von groem Interesse das Schluwort des Vorsitzenden $Bmelburg$. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den frheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals errterten Streitfragen htten lngst aufgehrt, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die dunkeln Plne der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren htten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhltnis beider sei so zu bezeichnen, da die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religisen Ueberzeugung auszuben versuchten, da sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hieen, da aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevlkerung betrachtet sei und dies auch fr die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum grten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeifhrung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung. [90] Vgl. oben S. 225. Es kann keinem Zweifel unterliegen, da der Frankfurter Kongre einen groen ueren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der frheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionren Phrase endgltig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein mglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thtigkeit stellte, nmlich im Rahmen der bestehenden Verhltnisse und ohne Rcksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Krfte eine mglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizufhren. Man ist sich dabei des naturgemen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewut geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, da gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Frderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, da die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen brgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu frdern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hlfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefhl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongre bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, da durch ihn die Richtung auf dieses hin endgltig und dauernd festgelegt ist. -- Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen die Sammlung mglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein erst fr das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von den einzelnen Verbnden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den frheren Jahren sind meist nur drftige Anhaltspunkte vorhanden, mit einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwhnten Privatarbeit des Hamburger Buchhndlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des Pionier am 26. Januar 1878 verffentlicht ist und auf gute Quellen gegrndet zu sein scheint. Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter 25 Zentralverbnde mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551 Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein 3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsbltter mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so da etwa 2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer erreichten eine Beteiligung von etwa der Hlfte aller Beschftigten. Die absolut strkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100 Mitgliedern in 170 Orten. Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und im Jahre 1889: 121647 betragen haben. $Oldenberg$ hat in seinem Artikel Gewerkvereine im Ergnzungsbande des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten Berichten der Polizeibehrden geschpft, die zum Teil von den Angaben der Generalkommission abweichen und zwar meist hher sind, da sie auch die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen: 1885/86 100356 Frhjahr 1892 300815 1887/88 103330 Mrz 1892 279594 Frhjahr 1889 135353 Ende 1892 236516 " 1890 277098 Frhjahr 1893 242555 Ende 1890 320213 Ende 1893 249985 Frhjahr 1891 277474 Frhjahr 1894 255622 Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451 Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist fr das Jahr 1890 gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem Halberstdter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes 305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb erheblich zu hoch. Fr die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende Zahlen: Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch Vertrauensmnner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben machten. Diese umfaten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben fr 1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine kommen, die auf 10000 geschtzt werden, so da die Gesamtzahl der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000 berechnet. Die jhrliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Fr Streiks wurden 1037789 Mk., fr Reiseuntersttzung 144338 Mk. fr Arbeitslosenuntersttzung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk. ausgegeben. Der Vermgensbestand betrug 427058 Mk. Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit 3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden 5 hatten nach den Angaben frherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6 Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorstnden auf 7640 ermittelten Bestande kommen, so da die Gesamtzahl der organisierten Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen 1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfllt; den Hauptanteil dieses Rckganges hatte der Bergarbeiterverband fr Westfalen aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurckgegangen war. Die Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung verwandter Verbnde. Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe fr die Fachorgane 285475 Mk., fr Streiks 44943 Mk., fr Reiseuntersttzung 382607 Mk., fr Arbeitslosenuntersttzung 357087 Mk., fr Verwaltungskosten 204427 Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 646415 Mk. Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwhnt, auf dem vom 4. bis 7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Brstenmacher, Drechsler, Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande. Da sich auerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der Posamentiere auflste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein der Frauen und Mdchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt als Gewerkschaft nicht mehr mitzhlt, fr Ende 1893 eine Zahl von 51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280 geschtzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810. Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter auf 11174 zurckgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelst, dagegen haben 26 andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen. Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe fr die Fachorgane 292158 Mk., fr Streiks 65356 Mk., fr Reiseuntersttzung 328748 Mk., fr Arbeitslosenuntersttzung 220926 Mk., fr Verwaltungskosten 227129 Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 607033 Mk. Im Jahre $1894$ ist der schsische Bergarbeiterverband aufgelst, dagegen sind Verbnde der Schlachter, der sddeutschen Mhlenarbeiter, der Bureauangestellten, der Fler und der Binnenschiffer neu gegrndet, so da, indem die Organisation der Steinarbeiter, die keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmnner in den einzelnen Orten besitzt, nicht mehr mitgezhlt ist, sich Ende 1894 54 Zentralverbnde ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmnner zentralisierte Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben gemacht. Rechnet man fr die fehlenden Verbnde und 2 fernere Vertrauensmnnerorganisationen deren nach den Angaben fr 1893 ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist allerdings zu bemerken, da die Ziffern fr 1891, 1892 und 1893 den Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, whrend diejenigen fr 1894 den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden Einflu. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe fr die Verbandsorgane 265957 Mk., fr Streiks 188980 Mk., fr Reiseuntersttzung 350455 Mk., fr Arbeitslosenuntersttzung 239750 Mk., fr Verwaltungskosten 154408 Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der Generalkommission fr 1894 weist zur Entkrftung der Behauptung, da die Gewerkschaften Streikvereine wren, darauf hin, da, whrend die Ausgaben der aufgefhrten Verbnde fr Rechtsschutz, Gemaregelten-, Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenuntersttzung, Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefllen sich auf 1078455,90 Mk. belaufen, die Streikuntersttzung nur 179703,76 Mk. betrage. [91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044, doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu entsprechen. Auch der Bericht fr $1895$ erhebt die alte Klage ber mangelhafte und versptete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der Mller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus 1894 bernommen werden mssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes, aber eine Verringerung des Vermgensbestandes infolge groer und andauernder Lohnkmpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um 5 verringert. Die Verbnde der Krschner und Pltterinnen haben sich infolge geringer Beteiligung aufgelst; der Verband der Schlachter wird in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die sddeutschen Mller dem allgemeinen Mllerverbande angeschlossen. Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegrndet. Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht bercksichtigten Werftarbeitern -- 49 Zentralverbnde und 4 durch Vertrauensmnner zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst 10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht fhrt jedoch aus, da hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der schsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behrden aufgelst sei, whrend diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren, da viele Vorstnde, insbesondere der Lokalorganisationen berhaupt, keine Angaben gemacht htten und diejenigen Zahlen, die auf Grund solcher Angaben eingestellt wren, sich zum Teil auf andere Verbnde, als in den Vorjahren, bezgen. Der Bericht bemerkt, da die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 grer gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, da aber seit 1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen werde. Sehr nachdrcklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur Organisation empfohlen. Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbnde. Der Lwenanteil entfllt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w. Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609 Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf 1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80 Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den brigen unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, da bisher in Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und da die meisten Organisationen es scheuten, durch hhere Beitrge die Fllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein krftiger Widerstand im Falle des Kampfes unmglich sei. Der Bericht fr $1896$ erklrt, da zum erstenmale die Beschaffung des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten Zahlen fr alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbnden hat sich 1896 der Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen wurde der Verband der Gasarbeiter neu begrndet, so da am Schlusse des Jahres 1896 48 Zentralverbnde bestanden. Daneben gab es 2 durch Vertrauensmnner zentralisierte Organisationen. Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht fr 1895 vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nmlich von 259175 auf 329230, also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte. Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschtzt wird. Fr die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe betrug in 50 Organisationen (ausschlielich der Gasarbeiter) 3323713 Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbnden 362708 Mk., auf Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseuntersttzung in 31 Verbnden 310000 Mk., auf Arbeitslosenuntersttzung in 13 Verbnden 243201 Mk., auf Krankenuntersttzung in 9 Verbnden 430038 Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Fr Streiks waren 944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand betrug bei 47 Verbnden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297 Mk. beteiligt waren. Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbnde gegrndet, die smtlich auf einem Zusammenschlu von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb zum Teil in den frheren statistischen Ziffern mit enthalten sind. Es sind dies die Verbnde der Gastwirtsgehlfen, der Graveure, der Handlungsgehlfen, der Handelshlfsarbeiter und der Seeleute. Damit ist die Zahl der Zentralverbnde auf 52 und unter Zurechnung von 4 durch Vertrauensmnner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen. Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende 1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von den Zentralverbnden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszhlung vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschftigten 5064034 mnnlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw. 1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften organisiert. Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792 geschtzt. Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, da sie ungnstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man msse bercksichtigen, da die Organisation auf dem Lande gegen die in den Stdten sehr zurckgeblieben sei und da deshalb bei einer Stadt und Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die stdtischen Ziffern durch die lndlichen herabgedrckt wrden; in den Stdten aber liege der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kmen schlielich auch den lndlichen Arbeitern zu statten, in den Stdten aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, da in einzelnen Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien. Ebenso erwhnt der Bericht, da, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden seien, die nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stnden. Solche Vereine bestnden nach Ermittelungen der Zentralverbnde bei den Brauern 28 Vereine mit 3200 Mitgliedern " " Buchdruckern 2 " " 2000 " " " Grtnern 1 " " 800 " " " Hafenarbeitern 1 " " 140 " " " Konditoren 2 " " 700 " " " Porzellanarbeitern 21 " " 518 " " " Steinsetzern 3 " " 300 " -------------------------------------------------------------- zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern. Endlich kommen noch die spter[92] zu erwhnenden Organisationen in Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen Karakter haben, so da sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen ganz vermissen lassen. [92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgefhrten Vereinigungen. Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der Kassenbestnde auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende Tabelle: Spaltenberschriften: A = Zweigvereine B = Mitglieder der Organisation C = Berufsangehrige D = Prozentsatz der Organisation E = Lokalorganisierte ==================================================================== Nr.| $Verband$[93] | A | B | C | D | E ===+========================+======+========+========+=======+====== 1.|Bcker | 42 | 1635| 129527 | 1,27 | 80 2.|Barbiere | 21 | 588| 30789 | 1,91 | -- 3.|Bauarbeiter | 82 | 4339| 371762 | 1,16 | ? 4.|Bergarbeiter | 190 | 18000| 534157 | 3,36 | -- 5.|Bildhauer | 88 | 3327| 6000 | 55,45 | -- 6.|Btticher | 89 | 4150| 31483 | 13,22 | -- 7.|Brauer | 106 | 8133| 71482 | 11,37 | -- 8.|Buchbinder | 59 | 6258| 46280 | 13,52 | 30 9.|Buchdrucker | 899 | 22865| 37000 | 61,80 | 200 10.|Bureauangestellte | 3 | 260| ? | ? | -- 11.|Dachdecker | 76 | 1800| 21844 | 8,23 | -- 12.|Fabrikarbeiter | 127 | 15639| 208737 | 7,50 | -- 13.|Former | 90 | 4853| 70804 | 6,85 | 200 14.|Grtner | 18 | 350| 79001 | 0,45 | -- 15.|Gasarbeiter | 10 | 924| 12113 | 7,62 | -- 16.|Glasarbeiter | 18 | 4024| 47528 | 8,47 | -- 17.|Glaser | 64 | 1195| 11033 | 10,83 | -- 18.|Graveure | 17 | 752| 9519 | 7,95 | 40 19.|Hafenarbeiter | 39 | 11000| 28981 | 37,95 | -- 20.|Handelshlfsarbeiter | 32 | 2703| 175336 | 1,53 | 1800 21.|Handlungsgehlfen | 13 | 225| 270053 | 0,08 | 350 22.|Handschuhmacher | 39 | 2970| 9381 | 31,66 | -- 23.|Holzarb. (Verband) | 475 | 40876| 372635 | 10,91 | ? 24.| " (Hlfsarb.) | 8 | 921| 66047 | 1,39 | -- 25.|Hutmacher | 44 | 2688| 15521 | 17,34 | 40 26.|Konditoren | 12 | 452| 20418 | 2,21 | -- 27.|Kupferschmiede | 57 | 3284| 9769 | 33,51 | -- 28.|Lagerhalter | -- | 267| -- | -- | -- 29.|Lederarbeiter | 90 | 4136| 42015 | 9,84 | 150 30.|Lithographen | 95 | 5189| 23781 | 21,80 | 100 31.|Maler | 167 | 6861| 95419 | 7,19 | -- 32.|Maurer | 530 | 42652| 372416 | 11,45 | 2312 33.|Metallarbeiter | 427 | 59890| 645536 | 9,27 | ? 34.|Mller | 42 | 1072| 66849 | 1,60 | 70 35.|Porzellanarbeiter | 128 | 8668| 41141 | 21,06 | 566 36.|Sattler u. Tapezierer | 57 | 2151| 41914 | 5,10 | 50 37.|Seeleute | ? | 2444| 15294 | 16,00 | -- 38.|Schiffszimmerer | 11 | 1259| -- | -- | -- 39.|Schmiede | 27 | 2190| 130768 | 1,67 | -- 40.|Schneider | 215 | 9041| 328931 | 2,74 | ? 41.|Schuhmacher | 233 | 14935| 162931 | 9,18 | -- 42.|Steinarbeiter | 160 | 11500| 125195 | 9,19 | -- 43.|Steinsetzer | 95 | 2980| 17053 | 17,52 | 220 44.|Stukkateure | 34 | 1325| 12089 | 10,95 | ? 45.|Textilarbeiter | 194 | 22648| 697523 | 3,25 | -- 46.|Tpfer | 127 | 4416| 36891 | 11,96 | 95 47.|Vergolder | 18 | 1029| 15957 | 6,44 | -- 48.|Werftarbeiter | 13 | 2526| 20116 | 12,56 | 200 49.|Xylographen | 3 | 132| -- | -- | -- 50.|Zigarrensortierer | 25 | 685| -- | 15,43 | -- 51.|Zimmerer | 306 | 17620| 155475 | 11,33 | ? 52.|Gastwirtsgehlfen[94] | 11 | 1108| 258152 | 0,43 | -- 53.|Gold- u. Silberarb.[94] | 14 | 1401| 31764 | 4,40 | 150 54.|Tabakarbeiter[94] | 375 | 17951| 120767 | 15,43 | -- 55.|Tapeziere[94] | 36 | 1344| 20558 | 6,53 | 150 ============================+======+=======+=========+=======+====== Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 | 6,66 | 6803 Spaltenberschriften: F = Jahreseinnahme in Mark G = Jahresausgabe in Mark H = Vermgensbestand in Mark =================================================================== Nr.| $Verband$[93] | F | G | H ===+========================+============+============+============ 1.|Bcker | 14555,11 | 12542,40 | 2012,71 2.|Barbiere | 1690,28 | 1393,17 | 297,11 3.|Bauarbeiter | 21051,56 | 27239,69 | 10270,72 4.|Bergarbeiter | 48847,70 | 29923,03 | 15554,35 5.|Bildhauer | 83785,55 | 75612,17 | 61635,97 6.|Btticher | 33169,73 | 26071,04 | 12280,48 7.|Brauer | 57630,24 | 49970,69 | 19804,14 8.|Buchbinder | 89039,20 | 63963,61 | 62779,54 9.|Buchdrucker | 1212694,10 | 840811,71 | 1636007,34 10.|Bureauangestellte | 1716,59 | 1726,74 | 34,20 11.|Dachdecker | 4800 | 5806 | 650,12 12.|Fabrikarbeiter | ? | 52977,13 | 26673,74 13.|Former | 41848,99 | 44974,58 | 22201,04 14.|Grtner | 2677,62 | 2588,85 | 88,77 15.|Gasarbeiter | 3614,50 | 4024,64 | 847,10 16.|Glasarbeiter | 28858,52 | 39042,40 | 10479,09 17.|Glaser | 9142,39 | 8999,13 | 13416,56 18.|Graveure | 9269,17 | 2385,99 | 4236,40 19.|Hafenarbeiter | 25803,86 | 44856,19 | 12216,96 20.|Handelshlfsarbeiter | 17465,92 | 13998,32 | 3467,60 21.|Handlungsgehlfen | 1406,61 | 1142,58 | 264,03 22.|Handschuhmacher | 51573,79 | 38209,32 | 48388,66 23.|Holzarb. (Verband) | 377927,79 | 303534,15 | 123263,24 24.| " (Hlfsarb.) | 3021,36 | 2009,09 | 1739,74 25.|Hutmacher | 63303,32 | 82417,92 | 86327,01 26.|Konditoren | 3411,45 | 2202,58 | 1645 27.|Kupferschmiede | 83988,61 | 25646,69 | 58351,92 28.|Lagerhalter | 2346,26 | 1262,15 | 1084,11 29.|Lederarbeiter | 51420,43 | 29451,91 | 31524,39 30.|Lithographen | 42651,58 | 37167,71 | 5483,87 31.|Maler | 44720,78 | 40375,38 | 20159,45 32.|Maurer | 371654,20 | 372727,63 | 69987,96 33.|Metallarbeiter | 479522,47 | 366893,59 | 176291,25 34.|Mller | 6027,10 | 5556,86 | 1716,84 35.|Porzellanarbeiter | 127192,82 | 106662,32 | 143910,01 36.|Sattler u. Tapezierer | 12966,81 | 8739,51 | 9477,57 37.|Seeleute | 16637,80 | 16129,10 | 2772,10 38.|Schiffszimmerer | 7910,45 | 6915,25 | 4599,91 39.|Schmiede | 14229,25 | 12285,46 | 4706,83 40.|Schneider | 62496,70 | 45782,87 | 38772,39 41.|Schuhmacher | 91667,13 | 97549,14 | 10165,49 42.|Steinarbeiter | 55134 | 41338,90 | 13795,88 43.|Steinsetzer | 22247,45 | 21210,29 | 5319,47 44.|Stukkateure | 7885,24 | 5190,44 | 7139,24 45.|Textilarbeiter | 114306,58 | 84276,43 | 23913,72 46.|Tpfer | 35934,62 | 41828,91 | 9926,95 47.|Vergolder | 9228,80 | 8319,43 | 8881,54 48.|Werftarbeiter | 21103,27 | 16523,76 | 6593 49.|Xylographen | 3782,10 | 4530,71 | 16068,46 50.|Zigarrensortierer | 14623,70 | 8890,95 | 20105,44 51.|Zimmerer | 175703,46 | 161164,77 | 84095,22 52.|Gastwirtsgehlfen[94] | -- | -- | -- 53.|Gold- u. Silberarb.[94] | -- | -- | -- 54.|Tabakarbeiter[94] | -- | -- | 197963,63 55.|Tapeziere[94] | -- | -- | -- ============================+============+============+============ Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63 [93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da er mit Rcksicht auf die Eisenbahnbehrden glaubt, Angaben nicht verffentlichen zu drfen. [94] Ortsverbnde. In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$, nmlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseuntersttzung, die Kosten des Verbandsorganes und die fr Streiks verausgabten Betrge nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Hhe nachgewiesen. Spaltenberschriften: A = Arbeitslosenuntersttzung B = Kranken- u. Invalidenuntersttzung, Sterbegeld C = Reiseuntersttzung UM = Ueberhaupt Mark AKM = Auf den Kopf Mark ======================================================================= | | A | B | C Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+------+-------+----- | | UM | AKM | UM | AKM | UM | AKM ===+=======================+=======+======+=======+======+=======+===== 1.|Bcker | -- | -- | -- | -- | 388| 0,30 2.|Barbiere | -- | -- | -- | -- | -- | -- 3.|Bauarbeiter | -- | -- | -- | -- | 461| 0,10 4.|Bergarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 5.|Bildhauer | 33430| 10,04| 9722| 2,91| 7610| 2,28 6.|Btticher | -- | -- | 284| 0,07| 3373| 0,81 7.|Brauer | 4007| 0,49| 864| 0,10| 3070| 0,38 8.|Buchbinder | 14284| 2,28| -- | -- | -- | -- 9.|Buchdrucker | 132779| 5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01 10.|Bureauangestellte | -- | -- | -- | -- | -- | -- 11.|Dachdecker | -- | -- | -- | -- | -- | -- 12.|Fabrikarbeiter | -- | -- | 665| 0,04| 2983| 0,19 13.|Former | 283| 0,05| 15| -- | 4835| 0,99 14.|Grtner | -- | -- | -- | -- | -- | -- 15.|Gasarbeiter | -- | -- | 613| 0,66| -- | -- 16.|Glasarbeiter | 4440| 1,10| 4820| 1,19| 22| -- 17.|Glaser | 721| 0,60| -- | -- | 965| 0,80 18.|Graveure | 475| 0,63| -- | -- | 445| 0,59 19.|Hafenarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 20.|Handelshlfsarbeiter | -- | -- | 852| 0,31| -- | -- 21.|Handlungsgehlfen | -- | -- | -- | -- | -- | -- 22.|Handschuhmacher | 5128| 1,72| 225| 0,07| 1567| 0,53 23.|Holzarbeiter (Verband) | -- | -- | 4736| 0,11| 19676| 0,48 24.| " (Hlfsarb.) | -- | -- | -- | -- | -- | -- 25.|Hutmacher | 19015| 7,07| 40028| 14,88| 2736| 1,01 26.|Konditoren | 247| 0,54| -- | -- | -- | -- 27.|Kupferschmiede | 6018| 1,83| 465| 0,14| 5068| 1,54 28.|Lagerhalter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 29.|Lederarbeiter | 1163| 0,28| 1607| 0,39| 10493| 2,53 30.|Lithographen | -- | -- | 464| 0,09| 7254| 1,40 31.|Maler | -- | -- | 215| 0,03| 779| 0,11 32.|Maurer | -- | -- | -- | -- | 3309| 0,08 33.|Metallarbeiter | 1236| 0,02| 5611| 0,11| 21965| 0,36 34.|Mller | -- | -- | 873| 0,81| -- | -- 35.|Porzellanarbeiter | 33552| 3,87| 34175| 3,96| -- | -- 36.|Sattler | -- | -- | 640| 0,30| 882| 0,41 37.|Schiffszimmerer | -- | -- | -- | -- | -- | -- 38.|Schmiede | -- | -- | -- | -- | 538| 0,24 39.|Schneider | -- | -- | 289| 0,03| 7361| 0,81 40.|Schuhmacher | -- | -- | 2481| 0,16| 5358| 0,36 41.|Steinarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 42.|Steinsetzer | -- | -- | 728| 0,24| 466| 0,15 43.|Stukkateure | 50 | 0,04| -- | -- | 275| 0,21 44.|Tabakarbeiter | -- | -- | 43361| 2,41| 27718| 1,54 45.|Textilarbeiter | -- | -- | -- | -- | 7112| 0,31 46.|Tpfer | -- | -- | -- | -- | 3299| 0,74 47.|Vergolder | -- | -- | 149| 0,14| 134| 0,13 48.|Werftarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 49.|Xylographen | 801| 6,07| 40| 0,30| 6| 0,04 50.|Zigarrensortierer | 2697| 3,91| 3282| 4,79| 556| 0,81 51.|Zimmerer | -- | -- | -- | -- | 944| 0,05 ===========================+=======+======+=======+======+=======+===== Insgesamt | 289036| | 587488| | 289036| Spaltenberschriften: D = Verbandsorgan E = Streikuntersttzung UM = Ueberhaupt Mark AKM = Auf den Kopf Mark ======================================================== | | D | E Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+----- | | UM | AKM | UM | AKM ===+=======================+=======+======+=======+===== 1.|Bcker | 3055| 1,86| 547| 0,33 2.|Barbiere | 634| 1,08| 12| 0,02 3.|Bauarbeiter | 4848| 1,12| 10665| 2,45 4.|Bergarbeiter | 13727| 0,76| 2270| 0,13 5.|Bildhauer | 6800| 2,04| 4189| 1,25 6.|Btticher | 8680| 2,09| 1950| 0,46 7.|Brauer | 10083| 1,24| 4980| 0,61 8.|Buchbinder | 12916| 2,06| 7605| 1,21 9.|Buchdrucker | -- | -- | 81507| 3,56 10.|Bureauangestellte | 812| 3,12| -- | -- 11.|Dachdecker | 2226| 1,23| 2190| 1,21 12.|Fabrikarbeiter | 6477| 0,41| 13269| 0,85 13.|Former | 8292| 1,71| 14041| 2,89 14.|Grtner | 1150| 3,18| -- | -- 15.|Gasarbeiter | 298| 0,32| 34| 0,04 16.|Glasarbeiter | 6845| 1,70| 1170| 0,28 17.|Glaser | 3457| 2,89| 1054| 0,88 18.|Graveure | 816| 1,08| -- | -- 19.|Hafenarbeiter | 781| 0,07| 12492| 1,13 20.|Handelshlfsarbeiter | 1610| 0,59| 229| 0,08 21.|Handlungsgehlfen | 453| 2,01| -- | -- 22.|Handschuhmacher | 4396| 1,48| 17923| 6,03 23.|Holzarbeiter (Verband) | 51951| 1,27| 96643| 2,36 24.| " (Hlfsarb.) | -- | -- | 705| 0,78 25.|Hutmacher | 5589| 2,08| 9152| 3,40 26.|Konditoren | 949| 2,10| -- | -- 27.|Kupferschmiede | 3894| 1,18| 750| 0,23 28.|Lagerhalter | -- | -- | 250| 0,94 29.|Lederarbeiter | 3692| 0,89| 5559| 1,34 30.|Lithographen | 7750| 1,49| 11253| 2,17 31.|Maler | 10382| 1,51| 3420| 0,50 32.|Maurer | 48850| 1,12| 192477| 4,49 33.|Metallarbeiter | 61400| 1,02| 110966| 1,82 34.|Mller | 2323| 2,16| 92| 0,08 35.|Porzellanarbeiter | 7964| 0,92| 11060| 1,27 36.|Sattler | 2899| 1,35| 700| 0,32 37.|Schiffszimmerer | 2002| 1,59| 450| 0,36 38.|Schmiede | 5442| 2,48| 550| 0,25 39.|Schneider | 14109| 1,56| 2906| 0,32 40.|Schuhmacher | 14840| 0,99| 51864| 3,47 41.|Steinarbeiter | -- | -- | 26324| 2,28 42.|Steinsetzer | 3355| 1,12| 9082| 3,05 43.|Stukkateure | 1953| 1,47| 1458| 1,09 44.|Tabakarbeiter | 26467| 1,42| 55410| 3,09 45.|Textilarbeiter | 25587| 1,13| 43215| 1,20 46.|Tpfer | 4391| 0,99| 18709| 4,22 47.|Vergolder | 1136| 1,10| 600| 0,57 48.|Werftarbeiter | -- | -- | 14927| 5,90 49.|Xylographen | 2215| 16,79| 138| 1,05 50.|Zigarrensortierer | 65| 0,09| -- | -- 51.|Zimmerer | 31698| 1,80| 36971| 2,10 ===========================+=======+======+=======+===== Insgesamt | 439259| | 881758| Aus diesen Zahlen ergiebt sich, da es durchaus unberechtigt ist, die Gewerkschaften als reine oder auch nur berwiegend als Streikvereine darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings haben 1897 die Zentralverbnde 881758 Mk. fr Streiks ausgegeben, und die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beluft sich sogar auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Untersttzungen gegenber, nmlich Rechtsschutz in 37 Verbnden 30147 Mk. Gemaregeltenuntersttzung " 25 " 30973 " Reiseuntersttzung " 33 " 289036 " Arbeitslosenuntersttzung " 18 " 260316 " Krankenuntersttzung " 14 " 454494 " Invalidenuntersttzung " 3 " 68688 " Beihlfe in Not- und Sterbefllen " 21 " 64906 " ------------ 1197960 Mk. Noch gnstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den Untersttzungsbetrgen noch die Kosten fr das Verbandsorgan (439259 Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. fr Streiks 1637219 Mk. gegenber. Die $Beitrge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf. wchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden 25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf., den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20 Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Bttchern 11,5 Pf., den Tpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern (Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern 15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf., den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern 20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den Schmieden 20 Pf., den Mllern 13,8 Pf., den Handelshlfsarbeitern 20 Pf., den Holzarbeitern (Hlfsarbeiter) 15 Pf., den Bckern 18,11 Pf., den Bauarbeitern 15 Pf., den Grtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehlfen 30 Pf., den Handlungsgehlfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf. Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung: =================================================================== | Zentral-Organisationen | +----------------------------------------------------- | | Zweigvereine | | +-------------------------------------------- | | | Mitglieder Jahr | | | +-------------------------------- | | | | Darunter weibliche | | | | +--------------------- | | | | | In Lokalvereinen | | | | | +---------- | | | | | | Zusammen ======+======+========+===========+==========+==========+========== 1891 | 62 | -- | 277659 | -- | 10000 | 287659 1892 | 56 | 3959 | 237094 | 4355 | 7640 | 244734 1893 | 51 | 4133 | 223530 | 5384 | 6280 | 229810 1894 | 54 | 4350 | 246494 | 5251 | 5550 | 252044 1895 | 53 | 4819 | 259175 | 6697 | 10781 | 269956 1896 | 51 | 5430 | 329230 | 15265 | 5858 | 335088 1897 | 56 | 6151 | 412359 | 14644 | 6803 | 419162 1898 | 59 | -- | 491955 | 13009 | 15792 | 507747 Das $Verhltnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht: Spaltenberschriften: A = Rechtsschutz B = Gemaregeltenuntersttzung C = Reiseuntersttzung D = Arbeitslosenuntersttzung E = Krankenuntersttzung ========================================================= Im | A | B | C | D | E Jahre | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. =======+========+========+=========+===========+========= 1891 | 10843 | 14737 | 144338 | [95]64290 | [95]-- 1892 | 9705 | 236964 | 382607 | 357087 | -- 1893 | 12542 | 28321 | 328748 | 220926 | 304648 1894 | 12902 | 14630 | 350455 | 239750 | 425489 1895 | 15871 | 40307 | 302603 | 196912 | 454114 1896 | 18349 | 37346 | 310000 | 243201 | 430038 1897 | 30147 | 30973 | 289036 | 260316 | 454494 =======+========+========+=========+===========+========= Summa | 110359 | 403278 | 2107787 | 1582482 | 2068783 Spaltenberschriften: F = Invalidenuntersttzung G = Beihlfe in Not- und Sterbefllen H = Zusammen I = Streikuntersttzung J = Verbandsorgan ========================================================= Im | F | G | H | I | J Jahre | Mk. | Mk | Mk. | Mk. | Mk. =======+=========+=========+=========+=========+========= 1891 | [95]-- | [95]-- | 234298 | 1037789 | 154015 1892 | 21972 | 25284 | 1033619 | 44943 | 285475 1893 | [95]-- | 41762 | 936947 | 65356 | 292157 1894 | [95]-- | 41744 | 1084970 | 188980 | 265957 1895 | [95]-- | 42080 | 1051887 | 253589 | 274398 1896 | 57947 | 53837 | 1150718 | 944372 | 362708 1897 | 68088 | 64906 | 1197960 | 881758 | 439259 =======+=========+=========+=========+=========+========= Summa | 148007 | 269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969 [95] Fr 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht gefhrt und bis 1896 ist die Invalidenuntersttzung nicht getrennt berechnet, sondern in der Ausgabe fr Krankenuntersttzung enthalten. Auch hier tritt hervor, da der Schwerpunkt der Thtigkeit nicht auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren 1891-1897 steht den fr Streikuntersttzung verausgabten 3416787 Mk. eine Gesamtsumme fr Untersttzungen von 6690309 Mk. gegenber, die sich unter Hinzurechnung der Ausgabe fr das Verbandsorgan sogar auf 8764278 Mk. erhht. I. Die Lokalorganisierten. In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen fr die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000, 1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und 1898 15792 betragen haben. Diese Angaben sttzen sich auf Schtzungen der Vorstnde der Zentralorganisationen, werden aber von der Generalkommission selbst als hchst unzuverlssig bezeichnet, indem darauf hingewiesen wird, da allein der nicht bercksichtigte Berliner Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zhlen solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes ist nun aber der Anschlu des Berliner Lokalverbandes, dessen Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen, soda die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint diese Ziffer viel zu hoch gegriffen. Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine groe Zahl darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet. Der $erste$ derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S. unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. $Keler$ abgehalten. Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und fr 14 verschiedene Berufe vertreten, aber ber den Umfang der Lokalorganisation ist auch hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklrte man, da die Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden knne, ein Eingestndnis, das hinreicht, um die offenbare Schwche zu verraten[96]. Wenn die Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897 die Zahl von 10000 fr sicher zu hoch gegriffen erklrt, so ist das ganz gewi richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schtzt dieselbe auf 4-5000. [96] Der Reg.-Baumeister $Keler$ hat mir auf meine briefliche Bitte um nhere Angaben keine Antwort gegeben. [97] Vgl. Soziale Praxis VI, 874. Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon frher betont, die Auffassung, da die Gewerkschaften die Beschftigung mit politischen Angelegenheiten nicht entbehren knnten und deshalb, da die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer Vereine nicht gestatten, besser thten, hierauf zu verzichten; auerdem aber wrden die Zentralverbnde durch die Nichtbeschftigung mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Zchtung einer Gewerkschaftsbureaukratie gefhrt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck in folgender Resolution: In Erwgung 1. da der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung nicht gefhrt werden kann, ohne das Verhltnis der Arbeiter zu dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und Verwaltung scharf und bestimmt zu berhren; 2. da der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen ist; 3. da weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanitt oder von dem guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern anerkanntermaen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet; 4. da dieser Kampf aber nur dann mit dem ntigen Nachdruck und der ntigen Einheitlichkeit von den Arbeitern gefhrt werden kann, wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse gegen ihre Ausbeuter erkannt und gefhrt wird; 5. da dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter engem und bewutem Anschlusse an die Grundstze und Taktik der sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg gefhrt werden kann, erklrt der zu Halle a. S. tagende erste Kongre der lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmnnersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands: I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewuten sozialdemokratischen Politik ist unmglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lhmen. II. Da die Bemhungen, von welcher Seite sie auch kommen mgen, den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind. III. Da Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongre sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf den Kongre zu Halle a. S. 1890 gegeben hat, mit Rcksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch fr die gewerkschaftliche Organisation die zweckmigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung. Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation und insbesondere die Generalkommission so scharf, da selbst die der Lokalorganisation sympathisch gegenberstehenden sozialdemokratischen Bltter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch der oben erwhnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, da sie mit ihren Begriffsvermgen zu kurz gekommen seien, und da ihre Fhrer sich durch egoistische Grnde leiten lieen. Uebrigens waren auch nicht sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus Solingen erklrte, da die gefaten Beschlsse 300 der durch ihn vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen wrden, da sie von der Sozialdemokratie nichts wissen wollten. Aus den brigen Beschlssen ist zu erwhnen, da eine Geschftskommission aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen wurde um die planmige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation soll an jedem Orte einen Vertrauensmann whlen, der die Sammlungen zum Agitationsfonds zu leiten und smtliche Verhltnisse nach den Beschlssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongre proklamiert die unbedingte Solidaritt der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne Rcksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschre ber Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wchentliches Organ herausgegeben werden. Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongre$ der lokalorganisierten und durch Vertrauensmnner zentralisirten Gewerkschaften Deutschlands in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des verflossenen Jahres war ein hchst geringer gewesen. Der Bericht der Geschftskommission klagt darber, da ihre Thtigkeit gehemmt war, da sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht untersttzt sei, die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets betteln mssen; die Einfhrung des unter dem Titel Einigkeit ins Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoen, soda fortwhrend Geld habe zugeschossen werden mssen; deshalb htten auch die Agitationsreisen nicht in der ntigen Ausdehnung gemacht werden knnen. Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch sind dabei die Vororte von Berlin als selbstndige Orte gezhlt. Auer Berlin waren vertreten Knigsberg, Halle, Solingen, Jterbogk, Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde auch dieses Mal nicht angegeben, soda die Annahme nahe liegt, da diese Zahl zurckgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren Vereinen berichteten. Auch ber Einnahmen und Ausgaben hat man jede Angabe vermieden. Die Thtigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf Kampf gegen die Zentralverbnde und die Generalkommission beschrnkt, wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet. Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rcksichtslos fortzusetzen. Man erklrte sich gegen Arbeitslosenuntersttzung, da man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die Gewerkschaften durch Untersttzungseinrichtungen versumpften. Doch soll Reiseuntersttzung an die beteiligten Vereine gezahlt werden. Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem ber die Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbstndig bestimmt. An die Geschftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein vierteljhrlich fr jedes Mitglied 5 Pf. abzufhren. Der $dritte Kongre$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und 13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf 5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur ber einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschlielich eines bis auf 100 Mk. zurckbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Prefonds hatte eine Einnahme von 11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ Die Einigkeit erscheint in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die obligatorische Einfhrung zu empfehlen. An die Geschftskommission haben die Vereine fr jedes Mitglied vierteljhrlich 5 Pf. abzufhren. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, fr die Zukunft jede Rcksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen. 4. Der deutsche Buchdruckerverband[98]. Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehrt seit einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen darf, weil sie am meisten sich nicht allein den fr Deutschland als Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem Ideal nhert, welches man fr eine Lsung der sozialen Frage im friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen mu. Dies ist der $deutsche Buchdruckerverband$. [98] Als Quellen und Materialsammlungen sind zu bezeichnen einerseits $Karl Klimsch$: Adrebuch der Buch- und Steindruckereien des Deutschen Reiches und andererseits die vom Vorstande des Gehlfenverbandes herausgegebene Schrift: Zur Arbeiterversicherung. Geschichte und Wirken des Untersttzungsvereins Deutscher Buchdrucker von 1866-1881. Daneben kommen die beiderseitigen Organe in Betracht, nmlich einerseits der Correspondent fr Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer der seit 1863 in Leipzig, und zwar jetzt dreimal wchentlich erscheint und andererseits bis 1888 die Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereines und seit 1889 die Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker, welche ebenfalls in Leipzig erscheint. Als litterarische Bearbeitungen sind in erster Linie zu nennen 1. $Zahn$: Die Organisation der Prinzipale und Gehlfen im deutschen Buchdruckgewerbe im 45. Bande der Schriften des Vereins fr Sozialpolitik, Leipzig, Duncker & Humblot. 2. A. $Gerstenberg$: Die neuere Entwickelung des deutschen Buchdruckgewerbes in statistischer und sozialer Beziehung, Jena 1892, Gustav Fischer. Die statistischen Angaben sind in erster Linie der zur Feier des 25jhrigen Bestehens des Verbandes herausgegebenen Festnummer des Correspondent fr Deutschlands Buchdrucker vom 20. Mai 1891 entnommen; die neueren Daten verdanke ich den brieflichen Mitteilungen des Verbandsvorstandes. Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit ber das gewhnliche Niveau erhebt und deshalb eine fhrende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zuflu von Arbeitskrften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfllung Bedacht zu nehmen. Die lteste Form der Organisation war das sog. $Postulat$, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche bertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der $Gesellenbruderschaft$. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte fr ihre Angehrigen durch Untersttzung bei Krankheiten, Unglcksfllen, Alter und Arbeitsunfhigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. $Viatikum$. Das Verhltnis zu den Herren war durch die $Buchdruckerordnung$ geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften ber Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundstzlich feindlich gegenber zu treten, man verbot grtenteils die Gesellenlden, legte die Untersttzungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hnde der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schlielich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskrften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht vllig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thtigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen. Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines nationalen Postulates d. h. einer ber ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehlfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach $Mainz$ berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehlfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der $Deutsche Nationalbuchdruckerverein$ zur Existenz. Derselbe war $sowohl fr Gehlfen als fr Prinzipale$ bestimmt, und durch genaue Vorschriften ber die Organisation, ber Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Untersttzungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage fr eine wirksame Thtigkeit geschaffen. Whrend der neu gebildete Verein unter den Gehlfen berall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und berwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in $Frankfurt$ zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht fr dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verstndigung zu gelangen, Ende September 1848 in $Berlin$ von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe pltzlich seitens der Polizei aufgelst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsanstze vernichtet. Nur der 1849 gegrndete Thringische Buchdruckerverein, dem Gehlfen und Prinzipale angehrten, und der verschiedene Untersttzungskassen besa, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den spteren Organisationen. Erst nach Beginn der Neuen Aera nahm man seitens der Gehlfen den Gedanken eines, jedoch zunchst auf Gehlfen beschrnkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der Fortbildungsverein fr Buchdrucker, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den Correspondent, Wochenschrift fr Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im Mrz 1866 erlie der Fortbildungsverein mit Genehmigung der schsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehlfen aus 185 Stdten vertraten, stattfand. Der Kongre beschlo die Grndung des $deutschen Buchdruckerverbandes$, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgieer beitreten konnte. Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in $Berlin$ tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, whrend der vom 9. bis 12. September 1871 in $Frankfurt$ a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbnden und 167 Lokalvereinen aufwies. Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in $Dresden$, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig. Am 21. November 1878 wurde mit Rcksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelst und gleichzeitig der $Untersttzungsverein deutscher Buchdrucker$ gegrndet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten: 1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover; 2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart; 3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin; 4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha; 5. vom 13. bis 15. Mrz 1888 in Hamburg; 6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin; 7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart. Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als $Zweck$ wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als $Mittel$: 1. die Vereinigung der Gehlfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Frderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und malose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmigen Sonntagsarbeit; 2. grndliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens; 3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Untersttzungskassen, Frderung von Produktivgenossenschaften; 4. Hebung und Frderung der geistigen Fhigkeiten, wrdige Pflege der Kollegialitt, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einfhrung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vortrgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Untersttzung. An der Spitze des Verbandes stand eine fnfgliedrige Kommission und der Prsident. Organ ist der Correspondent fr Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer. Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet spter ausgebaut. Zunchst wurde schon 1868 in Berlin die Grndung einer $Zentral-Invalidenkasse$ beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da spter der Betrieb der Geschfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse fr Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder tglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die $Arbeitslosenuntersttzung$ am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenuntersttzung im Prinzip genehmigt und dieser Beschlu auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des Untersttzungsvereins deutscher Buchdrucker wiederholt, indem zugleich die baldige Grndung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die Arbeitslosenuntersttzung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thtigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einfhrung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am 22. Mrz 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegrndet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft. Die notwendige Ergnzung des Gehlfenverbandes war ein $Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen Deutscher Buchdruckerverein[99] von 85 Prinzipalen gegrndet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretr. Das Organ waren zunchst die Annalen der Typographie, dann von 1875-1888 die Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins und seit 1889 die Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker. [99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschftigen haben; hier ist ber denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verstndnisse seines Verhltnisses zu der Gehlfenorganisation erforderlich ist. Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer geordneten Organisation auch die thunlichste Frderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehlfen, worin der Verein sowohl eine zeitgeme Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt; aber die zu diesen Zwecken zu grndenden Kassen fr Kranken-, Begrbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Untersttzung sollen $allen$ Gehlfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb mit aller Energie den Bestrebungen der Gehlfen-Vereine entgegentreten, die die Untersttzung aus solchen Kassen, namentlich die Gewhrung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewhren wollen. Diese feindliche Haltung gegen den Gehlfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, da der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an $alle$ Gehlfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, sich darber zu uern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehlfen frdern knne. Aber der Gehlfenverband erreichte es, da diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehlfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: Wnsche, die die Gehlfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen mchte, kann ich mich nicht veranlat fhlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorber, wo man in patriarchalischer Weise Wnsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verstndigt man sich auf der Grundlage, da alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer. Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem gewissen Gelde, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehlfen forderten nun nicht nur eine Erhhung des Lohnes, sondern eine ihnen gnstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des 1000 n-Tarifes, nach welchem der Raum nach dem Normalmae des n gemessen wird, der Alphabet-Tarif, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehlfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehlfen angehrte, ab und forderte die gesamte Gehlfenschaft auf, Vertreter zu whlen. Diese Wahl wurde aber fast berall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehlfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kndigten zunchst in Leipzig die groe Mehrzahl der Gehlfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gem des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehlfenverbandes herbeizufhren. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatschlich wurde ihm nur sehr lssig Folge gegeben, so da die Aussperrung nur etwa 2000 Gehlfen umfate. Angesichts dieser Verhltnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rckzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehlfenverbandes hatte nachgeben mssen, die eine Lohnerhhung um etwa 20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung fr beendigt erklrt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgltig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingefhrt. Der Tarif wurde zunchst fr die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kndigung erfolgt wre, fortbestehen und nur durch vierteljhrliche Kndigung aufgehoben werden knnen. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde fr jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehlfen; den Vorsitz fhrt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehlfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder drfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewhlten Prinzipal- und Gehlfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abnderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$ in Thtigkeit, doch sind deren Beschlsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen. Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, da der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besa, um seinen Beschlssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nchsten Jahren ungnstige allgemeine Geschftslage, und obgleich die Gehlfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fgten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einflu genug bewies, um selbst einzelne Widerstnde zu beseitigen, lie man doch 1878 die $Schiedsmter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und bertrug die Verhandlung ber Tarifnderungsantrge einer $besonderen Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehlfen gegen 537 angenommen war, aber thatschlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschfte eingefhrt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, da er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten. Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$. Wie die schsischen Behrden sich berhaupt vor fast allen brigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, da sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrckten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schdigen, da sie ihren gefhrlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, da politische Zwecke verfolgt wrden, thunlichst vorzubeugen, beschlo, wie schon erwhnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflsung, indem gleichzeitig der lediglich die Untersttzung seiner Mitglieder bezweckender $Untersttzungsverein Deutscher Buchdrucker$ mit dem Sitze in Leipzig gegrndet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. Mrz 1879 polizeilich aufgelst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verstndnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt pltzlich der Verband fr einen solchen politischen Karakters erklrt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preuen vor, sah aber merkwrdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem Verbande angehrige Invalidenkasse blieb in Stuttgart. Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunchst erhebliche Schwierigkeiten fr das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung hnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, da die Arbeiter sich um so strker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen. Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehlfen Anfang 1886 erfolgten Kndigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhhung und anderen Aenderungen zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz fhrten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehlfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nmlich die $Tarifgemeinschaft$, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehlfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbstndigkeit gegenbersteht. Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer $Skala ber das Verhltnis der Lehrlinge$ zu den Gehlfen, die innerhalb 6 Jahren durchgefhrt werden sollte[100]. [100] Nach derselben durften gehalten werden: I. Setzer: II. Drucker: auf -- bis 3 Geh. 1 Lehrl. auf -- bis 2 Geh. 1 Lehrl. auf 4 " 7 " 2 " auf 3 bis 5 " 2 " " 8 " 12 " 3 " " 6 " 9 " 3 " " 13 " 18 " 4 " " 10 " 14 " 4 " " 19 " 24 " 5 " " 15 " 20 " 5 " " 25 " 30 " 6 " auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr. In noch hherem Grade, als bei den Gehlfen, fhrte die Einfhrung der staatlichen Zwangsversicherung fr den Prinzipalverein eine Strkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 pltzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhngnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die smtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschlieen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide rtlich zusammenfallen lie, ja man machte die Sektionsvorstnde der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hnde von Personen, die zu ihrer Erfllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verstndigen sozialpolitischen Tendenz vllig ablehnend, ja feindlich gegenberstanden. Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausfhrung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verstndigung mit den Gehlfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mibilligung, und da sie in der rheinisch-westflischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, da deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, da die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzufhren, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war auer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis groer Selbstverleugnung, da der Gehlfenverband sich in neue Unterhandlungen einlie, die dahin fhrte, da man sich ber einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat. Aber dieser wurde bald von den Gehlfen gekndigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$ stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschlu enthielt, da die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehlfen beschftigen sollten, die nachweislich zu tarifmigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehlfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nmlich lngst eingesehen, da der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehlfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehlfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drckt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thtigkeit entgegentreten. Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschlu bringen zu knnen, wurde von den Gehlfen eine Aenderung dahin beantragt, da $an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehlfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschlieende Teile treten$ sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingefhrt, indem es dort in 32 heit: Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehlfen voll zu beschftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit fr etwaige Zeitversumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschdigen. Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewhlten, aus einem Prinzipal und einem Gehlfen bestehenden Vorstande durch einen Gehlfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; fr jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehlfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekndigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrcklich bekmpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehlfen regelmig durchaus den getroffenen Abmachungen gefgt, whrend es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten. Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen fr die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den groen Streik von 1891 in hchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der groen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon frher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin blichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchfhrung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausfhrung dieser Beschlsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekndigt, so da dessen Gltigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103]. [101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande gefhrten Tabellen hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen 5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen. Die an Arbeitslose gewhrte Untersttzung belief sich 1890 auf 180000 Mk. [102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben. Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in Deutschland ein Lehrling im Grobetriebe auf 5,35, im Kleinbetriebe auf 1,33 Gehlfen. Die spteren Zhlungen haben Lehrlinge und Gehlfen nicht getrennt, doch ist das Verhltnis zweifellos nicht gnstiger geworden, viele kleine Druckereien arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265 mitgeteilte Lehrlingsskala. [103] Seitens der Prinzipale wrde dies allerdings bestritten, indem man die 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, da derselbe so lange in Gltigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen sei, dahin auslegte, da der Tarif nicht einseitig aufgehoben, sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt werden knne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt, zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die Ausfhrung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen. Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170. Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehlfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhhung von 7-1/2% bereit, lehnten aber die Verkrzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehlfen aus dem angegebenen Grunde, nmlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei Erhhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu mssen, whrend die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so muten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehlfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat fr erloschen erklrten. Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, berall da, wo die Forderungen nicht bewilligt wrden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kndigen. Dies wurde denn auch ausgefhrt, und da dem Beschlusse fast berall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, da mehr als 12000 Gehlfen in Kndigung stnden, whrend etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten htten. Aber die Gehlfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefllten Kassen verlassen und im brigen die Zeit des Kampfes ungnstig gewhlt. Bald machte eine Anzahl von Gehlfen in den kleinen Druckorten die Kndigung rckgngig, so da nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchfhrten. Ebenso war die anfangs gezahlte Untersttzung von tglich 2 Mk. zu hoch, als da sie nicht bald zu einer Erschpfung der Kasse htte fhren mssen. Allerdings erhielten die Gehlfen Untersttzung aus Arbeiterkreisen aller Lnder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., auerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so da der Rechenschaftsbericht fr die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der freiwilligen Sammlungen 270361 Mk. auffhren konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je lnger um so entschiedener in dem Organe der Gehlfenschaft, dem Korrespondent, hervortrat, trug dazu bei, den Gehlfen die Sympathien in der ffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anla eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Untersttzungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfgt. Vor allem aber nahm die preuische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfgung des Polizeiprsidenten in Berlin die weitere Gewhrung von Untersttzungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei sttzte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfgige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunchst hinausgezgert und dann gnzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeiprsidenten ist spter auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. Mrz 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 fr ungesetzlich erklrt, aber damit konnte natrlich die einmal eingetretene Schdigung nicht wieder beseitigt werden. [104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man spter behauptet, auf das Bedenken der ungnstigen Zeitverhltnisse hingewiesen und vom Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit. Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892. [105] Die vorstehende Darstellung sttzt sich auf $Gerstenberg$ a. a. O., S. 175 ff., wo das Nhere nachzulesen ist. Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. $Schultze-Gvernitz$ in Leipzig bereit erklrte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu bernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite ($Freund$ und $Bhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, da die Prinzipale erklrten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu knnen. Unter diesen Umstnden blieb den Gehlfen nichts brig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein $Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhndlern $Dblin$ und $Bxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehlfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell fr beendigt erklrt. Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der brigens von den Gehlfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten gefhrt ist, hat denselben auerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im Korrespondent (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106]. [106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhltnisse, die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der Verfasser macht den Gehlfen den Vorwurf, da sie in Stettin ihre brigen Forderungen aufgegeben htten zu Gunsten des Zugestndnisses, knftig den Tarif durch Vereinbarungen der beiderseitigen Verbnde festzusetzen. Dies sei allerdings ein uerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, da es durchfhrbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen, da die Durchfhrung seitens des Prinzipalvereins kaum ernsthaft versucht sei. Ferner htten sie dadurch, da sie den in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt htten, den Prinzipalen die Mglichkeit gegeben, sich auf den schon damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rsten, was auch dadurch geschehen sei, da, soweit irgend mglich, alle Auftrge vorher erledigt und so knstlich fr die Dauer des Streiks eine Zeit der Geschftsstille geschaffen sei. Das unbegreifliche Eingreifen des Preuischen Ministers des Innern sei darauf zurckzufhren, da dort sich die spter herrschend gewordene Politik der Bekmpfung aller Arbeiterorganisationen bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen Erschpfung der Kasse einen wirklichen Einflu auf das Ergebnis des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberfhrung in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe jetzt, unter dem Drucke der Verhltnisse, sein frheres und durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt zu gestatten, die zu den tarifmigen Preisen arbeiteten, fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins untreu geworden. Das Hauptziel msse sein, der verhngnisvollen Lehrlingszchterei entgegen zu wirken. Das bisherige gnstige Verhltnis zwischen Prinzipalen und Gehlfen war naturgem jetzt vllig zerstrt. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frhere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehlfen auf, an Stelle der frheren Vertreter, die wie erwhnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu whlen. Nachdem man sich zunchst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, berall die Wiederwahl der frheren Vertreter, die dann auch fast berall mit groer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehlfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklrte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl fr eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und $lsten die Tarifkommission einseitig auf$. Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt spterer Vereinbarungen mit der Gehlfenschaft zunchst selbstndig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem spter die Gehlfen behaupteten, da sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptschlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Auerdem beschlo man die Begrndung einer $Untersttzungskasse fr arbeitslose Gehlfen$, zu der die Gehlfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wchentlich beizusteuern haben. Dafr wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewhrt, doch ist den Gehlfen keine beschlieende Mitwirkung bei der Verwaltung eingerumt. Trotz des Widerspruches der Gehlfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine $Invalidenzuschukasse$ in der Art verbunden, da die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht. Nach den Erfahrungen, welche die Gehlfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behrden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, da sie versuchte, eine dieser Strung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Untersttzungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hlfskasse gehabt und war dehalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Besttigung der Statuten ( 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschlo man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die $Auflsung des Untersttzungsvereins$ und die Neugrndung des $Verbandes deutscher Buchdrucker$, indem man damit an die frhere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknpfte. Bei der statutengem ber diesen Beschlu vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt. Gleichzeitig beschlo man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen aufzulsen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu bernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Untersttzungen$ knftig $in das diskretionre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine hchst bedenkliche Maregel, die nur durch den uern Zwang entschuldigt werden kann. Ausgefhrt wurde dieser Auflsungsbeschlu zunchst nur hinsichtlich der $Kranken- und Begrbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung besttigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und fate ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschu zu geben, und zwar in Hhe von wchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande bertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengem zustehenden Rest des verbleibenden Vermgens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei die Einzelnen Betrge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugefhrt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit! Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch einen am 18. Mrz 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschlo man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behrden weitere Schwierigkeiten gemacht wrden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflsung herbeizufhren. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, da auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen drften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehlfen nicht zukommen lassen wollten, so beschlo die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene auerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern fr sich gegrndet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in Mnchen abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse bernommen. Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmchtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen. Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den brigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschlieung eines Vertrages ber gegenseitige Untersttzung in Streikfllen in Verhandlungen zu treten. Wie schon an anderer Stelle erwhnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. Mrz 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit vllig in den Verband der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften eingetreten. Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwhnen: Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verstndigung eine Kommission von je 9 Gehlfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehlfenvertretern nur 5 durch den Verband, die brigen aber durch die nicht zum Verbnde gehrigen Gehlfen gewhlt werden sollten, wurde mit Entrstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, da auch der Prinzipalverein nur ein Viertel smtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche. Die Verhandlung mit den brigen graphischen Gewerben ber den Abschlu eines Kartells hatte ergeben, da man zu einer gegenseitigen Untersttzung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunchst noch absehen will. Der Beitrag der Mitglieder ist auf wchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder knnen, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Untersttzung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe betrgt tglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschu ist auf tglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft fr 13, 26 oder 52 Wochen gewhrt. Die Invalidenbeihlfe betrgt 1 Mk. tglich, das Begrbnisgeld 50 bis 100 Mk. Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. -- [107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden. 4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen. 6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lbeck. 9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder. 13. Osterland-Thringen. 14. Ostpreuen. 15. Posen. 16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien. 19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreuen. 21. Wrttemberg. Dazu kommt noch die selbstndige Mitgliedschaft Leipzig. Das Verhltnis zwischen den Prinzipalen und Gehlfen blieb zunchst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehlfen waren groenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Untersttzungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszchterei wurde immer strker betrieben und ein Bericht des Gehlfenverbandes stellte fest, da 5000 Lehrlinge ber die vereinbarte Zahl beschftigt wrden. Durch den Unmut ber diese Zustnde, denen man einstweilen machtlos gegenberstand, wurden die Gehlfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede sptere gemeinsame Thtigkeit mit den Prinzipalen auszuschlieen drohte. Unter diesen Umstnden machte sich auf beiden Seiten allmhlich die Ueberzeugung geltend, da der Versuch, zu geregelten Verhltnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden msse. Der Gehlfenvorstand hat sich spter gegenber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, da er zunchst dafr eingetreten sei, die bei dem groen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, da aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstnde angesichts der durch den Streik geschwchten Krfte gegen diesen Plan sich erklrt htten, sondern da auch die Stimmung in den Gehlfenkreisen durchgngig gegen denselben gewesen sei. Der uere Verlauf der Verhandlungen war folgender: Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehlfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den rtlichen Vereinen der Prinzipale Fhlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenber sah sich der Vorstand des letzteren veranlat, am 26. November 1894 eine ffentliche Erklrung dahin zu erlassen, da der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrcklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verstndigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abnderung herbeigefhrt und da es deshalb unzulssig sei, in rtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umstnden wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehlfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, da um bestimmte Vorschlge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, da in Verfolg des frher getroffenen Bxenstein-Dblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalitt und der Gehlfenschaft Verhandlungen ber Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. Mrz 1895, da freilich der am 1. Januar 1893 eingefhrte Tarif in Kraft bestehe, da er aber bereit sei, Wnsche auf Abnderung entgegenzunehmen und vorschlage, fr Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, whrend der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbndler zu ernennen bezw. whlen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklrte hierauf am 18. Mrz 1895, da er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geuert hatte, da er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehlfenschaft vorschlage, erklrte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, da er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten msse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Wrde der Gehlfenschaft verletzend energisch zurckgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorlufig gescheitert. Da jedoch die Mistimmung unter den Gehlfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer grer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschftslage hierfr gnstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstndiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehlfen in Oesterreich einen unmittelbaren Ansto gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen ffentlich die Ansicht geltend, da es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wnsche der Gehlfen ein neues Vertragsverhltnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, da Ende Februar und Anfang Mrz 1896 an den verschiedensten Orten groe Gehlfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende $Dblin$ Bericht erstattete, erklrte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehlfen geltend machte: 1. mglichste Verkrzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhhung, 3. Przisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast berall den Leipziger Beschlssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%. Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. Mrz eine persnliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. Mrz 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehlfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile groe Migung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses: Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklrt sich bereit, dem Antrage der Gehlfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlufassungen mit den Gehlfenvertretern die folgenden Termine vereinbart: 1. Die erforderlichen Gehlfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. Mrz zu erledigen; 2. Antrge fr den Tarifausschu sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Verffentlichung in der Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker und im Correspondent durch die in Leipzig ansssigen Prinzipals- bezw. Gehlfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen; 3. am 15. April tritt der Tarifausschu der Prinzipale mit den gewhlten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehlfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen; 4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklrt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif sptestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten. Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklren fr sich persnlich, in ihren Kreisen fr eine mige Verkrzung der Arbeitszeit und eine Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch erklren sie sich bereit, die Prinzipalitt von diesen Beschlssen sofort in Kenntni zu setzen und an dieselbe eindringlich das Ersuchen zu richten, den gegenwrtigen Zustand bis zum Abschlusse der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei Manahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklren die Gehlfenvertreter, dafr sorgen zu wollen, da bis zu dem oben erwhnten Schlutermin Ausstnde oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen nicht stattfinden. Man wollte auf Seiten der Gehlfen nicht eine Verhandlung zwischen den beiderseitigen Verbnden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit; auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest, da der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei. Schlielich gaben die Gehlfen in diesem Punkte nach. Interessant war, da in einer ganz Deutschland berhrenden Angelegenheit eine lokale Behrde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thtigkeit bernahm, die von allen Seiten anerkannt wurde. Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse fanden vom 20. bis 25. Mrz statt und ergaben ausschlielich Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begnstigte Gutenbergbund erwies sich als vllig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen konnte man beurteilen, da die grundstzlich der Schaffung der Tarifgemeinschaft gnstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die Verstndigung groe Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis 17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte hufig die Einigung zu scheitern. Schlielich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende Beschlsse fate: 1. Die Grundpreise fr Berechnung werden um 2 Pfennig fr 1000 Buchstaben erhht; 2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhht; 3. die tgliche Arbeitszeit betrgt 9 Stunden mit Ausnahme der Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends stattzufinden und zwar in der Weise, da z. B. beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis sptestens 5 Uhr abends beendigt sein mu. An Pausen sind zu gewhren je 1/4 Stunde fr Frhstck und Vesper und mindestens 1 Stunde fr Mittag. Bei durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit 1/4 Stunde krzer sein. Die Lohnstze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser Arbeitszeit fllt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehlfen vereinbart werden; als Willensuerung der Gehlfen gilt die Ansicht der Mehrheit. Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nmlich 1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der Arbeitszeit in anderer Form, als tglich 1/2 Stunde, insbesondere in der Form zu verwirklichen, da an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3 Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird. 2. hinsichtlich der Stdte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen beibehalten werden darf. Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlngerung auf 5 Jahre in Aussicht genommen. Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis 19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren Ergebnis folgendes zu erwhnen ist: 1. Der _Tarif_ gilt fr die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli 1899 festgestellt werden, da die Zahl der den Tarif anerkennenden Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehlfen nicht fortgesetzt grer geworden ist, so kann er bereits vom 1. Juli 1899 fr den 1. Oktober 1899 gekndigt werden. Obige Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder 4 Gehlfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekndigt, so verlngert er sich stets um ein Jahr. 2. Antrge auf Abnderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1. Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder Gehlfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte einzubringen und von diesem sofort zu verffentlichen. Ueber die eingegangenen Antrge mu bis zum 1. Oktober des betreffenden Jahres vom Tarifausschusse Beschlu gefat werden; die beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft. 3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen und Gehlfen bestehenden $Tarifausschu der deutschen Buchdrucker$ gewhlt. Jeder der 9 Kreise der Buchdruckergenossenschaft whlt einen Prinzipal und einen Gehlfen. Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif anerkannt haben und diejenigen Gehlfen, welche in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Thtigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Manahmen zu dessen Durchfhrung. Die Beschlsse werden mit absoluter Mehrheit gefat, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter zugestimmt haben mssen. 4. Zur Ausfhrung seiner Beschlsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und Durchfhrung des Tarifs errichtet der Tarifausschu ein Organ, welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen $Tarifamt der deutschen Buchdrucker$ fhrt. Dasselbe besteht aus je 3 Prinzipalen und Gehlfen. Das Tarifamt hat folgende Obliegenheiten: a) Die Ausfhrung der Beschlsse des Tarifausschusses; b) die Aufstellung und alljhrliche Verffentlichung eines Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen; c) die Vornahme statistischer Erhebungen ber die Lohn-, Lehrlings- und Lebensverhltnisse; d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in allen Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thtigkeit der am Vororte der betreffenden Kreise ansssigen Mitglieder des Tarifausschusses erfolglos war; e) die Schaffung und Fortfhrung eines Tarifkommentars; f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer Geschftsordnung; g) Errichtung von Arbeitsnachweisen; h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschu; i) Entgegennahmen der Abnderungsantrge zum Tarif, die Einberufung des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden Angelegenheiten. 5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag $Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlsse nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefat sind, findet Berufung gegen die Schiedsgerichte an das Tarifamt statt. 6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ mssen sich verpflichten, nur tariftreue Gehlfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten fr tarifmige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehlfen Arbeit nachzuweisen. Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10. Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einfhrungstermin fr den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die brigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten. So war also das groe Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verstndnis von allen brigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt, eine $Tarifgemeinschaft$, die ber den beiderseitigen getrennten Gruppen die hhere Einheit bildet, um die ber den gegenstzlichen stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die nicht zusammenfllt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern ein neues selbstndiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen Elemente bekmpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden Verstndnisses erhoben haben, um die in Wahrheit hheren Interessen auch thatschlich ber die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen Gruppen zu stellen. Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. ber die Lohnzahlung, die Kndigung und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen nicht ausdrcklich erwhnt wurden, sind einfach aus der frheren Tarifgemeinschaft bernommen; es wird sich jetzt darum handeln, ob insbesondere die Bestimmungen ber die Lehrlingszahl von den Prinzipalen streng zur Durchfhrung gebracht werden, was damit zusammenfllt, ob berhaupt die besseren, tariftreuen Elemente unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft ber die schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verstndnis dafr erforderlich, da sie in diesen in hherem Grade, als in den Gehlfen ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller Kraft zu bekmpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische Bedeutung fr unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu erhalten. Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der $auerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings handelte es sich nicht mehr darum, ber den Tarif zu beschlieen, denn der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen Wahlen gewhlten Vertreter mit den Prinzipalen endgltig festgesetzt. Aber es war noch ber die Stellung zu beraten, die der $Verband als solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte. Im Verbande bestand eine $Gegenstrmung gegen den Vorstand$, die von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, gefhrt wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den $Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden $Dblin$ erhob, ging dahin, da der Vorstand nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe, da er in Harmonieduselei versunken sei und mit den Rckschrittlern zusammengehe. $Dblin$ habe sogar offen ausgesprochen, da er nichts von der Sozialdemokratie wissen wolle. Dem gegenber erklrte es $Gasch$ fr erforderlich, einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu sttzen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Krfte, insbesondere durch Flugbltter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung ber $Gasch$ ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil besttigt und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des Correspondenten wurde $Rexhuser$. Durchschlagend war fr dieses Vorgehen nicht in erster Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens, insbesondere da er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen. [108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: Die Leitung des Buchdruckerverbandes whrend 8 Jahren, dienstbar der Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik, und gab den Anla zu einer von $Dblin$ gegen $Gasch$ erhobenen Privatklage. Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die $Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschlo, da der bisherige Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle. Die Verhandlungen waren fr die Auffassung der Verhltnisse zur Sozialdemokratie von groem Interesse, indem von der Mehrzahl der Stimmen die vllige Unabhngigkeit dieser Partei gegenber betont wurde. Der Referent $Rexhuser$ spottete ber das Kirchturmswettrennen in radikalen Phrasen, das im Correspondent stattgefunden habe, $Dblin$ erklrte, wenn er geuert habe, ein Gegner der Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an, da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung stehe. Ich habe mich Ihnen nicht als Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase. Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die Leipziger Volkszeitung und das Parteiorgan, der Vorwrts, hatten gegen den Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so da $Dblin$ sich veranlat sah, im Correspondent[109] sich hiergegen zu verteidigen und zu erklren: Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe berlassen. Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen Vorschlge. Wir respektieren das Thtigkeitsfeld der politischen Partei und bitten uns aus, da Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen Thtigkeit ungeschoren lt. [109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896. Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekmpft und sehr rhrig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die von einem freien Komitee herausgegebene Buchdruckerwacht, die an Gehssigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Mglichste leistet. Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunchst 2 Mal wchentlich, doch ist sie bald auf 1 Mal zurckgegangen. Auf den Einflu dieser Kreise ist es wohl auch zurckzufhren, da das Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am 26. Mrz 1897 in einer ffentlichen Buchdruckerversammlung gewhlten 6 Vertreter mit der Begrndung zurckwies, da sie nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stnden, da die Tarifgemeinschaft deren Grundstzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000 Stimmen Mehrheit erfolgt war, lie man statt dieser andere 6 Vertreter zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150 Anwesenden gewhlt waren. Dieser Beschlu hat jedoch in der gesamten sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger Ausnahme der von $Schnlank$ geleiteten Leipziger Volkszeitung allgemeine Mibilligung gefunden, und auch die Generalkommission ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begrndung, da das Gewerkschaftskartell seine Befugnisse berschreite, wenn es sich in die Angelegenheiten der Zentralvorstnde einmische; brigens sei auch die Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen. Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten. Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22 Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf jede Weise zu bekmpfen und dazu einen Fonds zu grnden, zu welchem jeder der Opposition angehrige Kollege wchentlich 10 Pf. beizutragen habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die Buchdruckerwacht, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewhlt wurde. Die Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben. Unter diesen Umstnden blieb dem Verbandsvorstande nichts brig, als auf eine formelle Ausschlieung der oppositionellen Elemente hinzuarbeiten. Obgleich nach 15 des Statuts der Vorstand das Recht hat, fr dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische Verbandsschdiger auszuschlieen, so wollte er doch dies nicht selbstndig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung smtlicher Verbandsmitglieder ber die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der Beschlsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thtigkeit der Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen die Verbandsschdiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle. Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht. Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die Absicht erklrt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes nicht achten und knftig die in der Buchdruckerwacht zu Tage tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausbung von Vertrauensmtern in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenknften zwecks Frderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der Oppositionsleitung veranlate zur Schdigung des Verbandes fhrende Manahmen untersttzen wrden, aus dem Verbande zu entfernen. Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte, so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbstndigen Vereine zusammenzuschlieen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober 1897 die $Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgieer und verwandter Berufsgenossen$ mit dem Sitze in Leipzig grndete. Neben Rechtsschutz und Untersttzung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenuntersttzung, sowie Umzugskosten und Beihlfe in Sterbefllen gewhren. Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Mk., der wchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt. Das Fachorgan, die Buchdruckerwacht, erhalten die Mitglieder unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus 7 Personen bertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begrnden, da nach den Vorgngen im Verbande die sozialdemokratischen Mitglieder fortwhrend mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den betreffenden Mitgliedern fhlbar gemacht wird. Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongre$ der Opposition stattgefunden, auf dem die Neugrndung endgltig beschlossen wurde. Nach Angabe der der Bewegung gnstigen Leipziger Volkszeitung waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht mitgeteilt. Der Correspondent dagegen behauptet, es seien auer 30 Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in der Festlegung des $Verhltnisses zum Verbande$, doch wurde folgender Antrag Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband 1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehlfenorganisation den Tarif festsetzt. Smtliche Anhngsel des Tarifs mssen fallen; 2. Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch a) die Mitgliederrechte gesichert werden, b) die persnliche Freiheit sichergestellt wird und c) die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschrnkt werden; 3. Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen Mitglieder wieder in ihre alten Rechte ein; 4. Desgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschlu angenommen: In Erwgung, da es Sache des Verbandes ist, Vorschlge ber Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der Verband durch die vielen Ausschlsse die Spaltung verschuldet hat, geht der Kongre ber die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur Tagesordnung ber. Auch der von der Prekommission gestellte fernere Antrag, die Buchdrucker-Wacht mit Rcksicht auf das bei ihr zu Tage getretene Defizit von 220 Mk. knftig nur einmal wchentlich erscheinen zu lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des Bundes der Lithographen in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder zhlende Abzweigung von dem Verbande der graphischen Arbeiter, dem wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die Graphische Presse, untersagt ist. An diesen Kongre schlo sich am folgenden Tage die $erste Generalversammlung$ der neu gegrndeten $Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgieer und verwandter Berufsgenossen$, die ebenfalls in $Halle$ tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete vertreten waren. Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk., des Untersttzungsfonds der Minderjhrigen 246,45 Mk., des Witwenuntersttzungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Untersttzungsfonds der Minderjhrigen 42,75 Mk., des Witwenuntersttzungsfonds --,--Mk., bleibt Bestand 1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf Arbeitslosenuntersttzung mit 272,50 Mk., Krankenuntersttzung 180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der Buchdrucker-Wacht 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk., Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196. In der Diskussion wurde das Verhalten des Vorwrts gegenber der neuen Gewerkschaft getadelt. Der Buchdrucker-Wacht wurden 200 Mk. zur Deckung des Defizits berwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewhlt. Auerdem wurden fnf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen, eingesetzt. Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, da diese an die Generalkommission angeschlossen werden soll. Die angenommene Resolution lautet: Die Gewerkschaft der Buchdrucker ist daselbst anzumelden und der Generalkommission schriftlich wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft der Tadel auszudrcken, event. auch dahin zu wirken, da die Generalkommission durch andere Personen ersetzt wird. Es wurde dann noch eine Protestresolution gegen das Rundschreiben des Staatssekretrs Grafen v. Posadowsky angenommen und ein Referat gehalten ber die Bestrebungen der brgerlichen Sozialpolitiker, durch die Gewerkschaftsbewegung als staatserhaltenden Faktor einen Keil in die allgemeine Arbeiterbewegung zu treiben und diese zu zerstckeln. Der alte Buchdruckervorstand verfahre nach diesen Tendenzen und die Generalkommission habe auch die Exklusivitt der Berufsorganisationen anerkannt, eine Selbstndigkeit der einzelnen Berufe, die die Gegner dem einheitlichen Vorgehen der Sozialdemokratie entgegensetzen wollen. Der Kongre schliet sich dem Wunsche an, da die Arbeiterschaft ein scharfes Auge auf die Quertreibereien werfen solle. Die Generalkommission hat sich diesen Tadel nicht sehr zu Herzen genommen und sogar den beantragten Anschlu mit Berufung darauf, da bei ihr nicht zwei Organisationen desselben Gewerbes vertreten sein knnten, abgelehnt. Sie fat im Correspondenzblatt[110] ihr Urteil dahin zusammen: Ein kleines Huflein mit revolutionren Phrasen um sich werfender Leute bemht sich heute in dem Berufe, in welchem eine vllige Einmtigkeit in der Organisation noch nicht erreicht ist, die Zersplitterungsversuche fortzusetzen. Noch kurze Zeit ruhiger Entwickelung, und auch sie werden einsehen, da die Arbeiter Besseres zu thun haben, als sich zum eigenen Schaden zum Nutzen der Ausbeuter zu bekmpfen. [110] Nr. 46 vom 15. November 1897. Nach einer privaten Mitteilung des Verbandsvorstandes belief sich die Mitgliederzahl der neuen Gewerkschaft im September 1898 auf 270 und ist anzunehmen, da die leitenden Personen nur beabsichtigen, dieselbe noch bis zu der 1899 stattfindenden Generalversammlung des Verbandes ber Wasser zu halten, in der Hoffnung, da dieser den Abtrnnigen den Wiederanschlu gestatten werde, eine Hoffnung, auf deren Erfllung kaum zu rechnen sei. Auch in den letzten Jahren hat in diesem Kampfe zwischen dem Verbande und der Opposition die sozialdemokratische Presse berwiegend gegen den Verband Partei genommen. Da dieser nicht gewillt ist, sich dies gefallen zu lassen, ergiebt eine Reihe von Artikeln des Korrespondent, die in dessen Nummern vom November 1898 erschienen sind und eine sehr deutliche Sprache reden. So heit es: Selbst wenn die Auffassung der Mehrheit der sozialdemokratischen Bltter richtig wre, da der grte Teil der Buchdrucker nichts von der Sozialdemokratie wissen wollte, so knnten wir uns keine verkehrtere Taktik denken, als mit wsten und blden Schimpfereien die Buchdrucker zu Sozialdemokraten erziehen zu wollen. Und dann noch eine Frage: Wie kommt es, da fast ausschlielich in sozialdemokratischen Druckereien jene Kollegen zu finden sind, welche mit allen Mitteln die Organisation der Buchdruckergehilfen zu vernichten und die brigen Arbeiter gegen dieselbe aufzuhetzen bemht sind, wie kommt es, da sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, Redakteure, Gewerkschaftsvorsitzende und hnliche Arbeiterfhrer ihr Mandat mibraucht haben und noch mibrauchen, um durch Verdchtigungen unseres Verbandes, dessen Leitung wie seines Organs, und Frderung einer Gegenorganisation den Verband lahmzulegen oder den Unternehmern gegenber zu schwchen und dann die Folgen dieser demoralisierenden Thtigkeit aufs Konto der Tarifgemeinschaft zusetzen? Wir sind jederzeit objektiv genug gewesen, nicht die Partei als solche fr die Dinge verantwortlich zu machen, wenn es aber in derselben schon so weit gekommen sein sollte, da jeder von persnlichen Leidenschaften oder Gehssigkeiten erfllte Mensch namens der Partei die Bekmpfung von Arbeitern oder deren Organisationen zum Prinzip erklren kann, wenn eine Abwehr persnlicher Angriffe und Gehssigkeiten mit dem Ausschlu aus der Partei geahndet und damit zur Parteisache gemacht wird, dann verzweifeln wir an dem Glauben, in der sozialdemokratischen Partei die Vertreterin unserer Interessen zu erblicken. Wir mten ja geradezu feige Hunde sein, wenn wir uns auf die Dauer eine solche Behandlung gefallen lieen. Es knnte hiernach kaum unerwartet kommen, wenn der Buchdruckerverband demnchst sich in offnem Gegensatz zur Sozialdemokratie setzen sollte. -- Die Entwickelung des Buchdruckerverbandes hinsichtlich seines ueren Umfanges und seiner inneren Wirksamkeit zeigt folgende Tabelle: ================================================================== | | Untersttzung z. | Arbeitslosen- Jahr | Mitgliederzahl | Aufrechterhalt. | untersttzung | im Jahres- | des Tarifs | | mittel | Mk. | ===========+================+==================+================== 1867 | 3192 | -- | -- 1868 | 5000 | 8751 | -- 1869 | 6589 | 2529 | -- 1870 | ? | 7952 | -- 1871 | 6227 | 1042 | -- 1872 | 7471 | 21946 | -- 1873 | 7030 | 124746 | -- 1874 | 7325 | 43090 | -- 1875 | 7276 | 45082 | -- 1876 | 6386 | 5617 | -- 1877 | 5511 | 66711 | -- 1878 | 5696 | 6963 | -- 1879 | 5724 | 1038 | -- 1880 | 6278 | 9590 | 16806 1881 | 8762 | 1605 | 14156 1882 | 9021 | 9035 | 24619 1883 | 10116 | 22024 | 28532 1884 | 10648 | 34252 | 34832 1885 | 11423 | 18355 | 35763 1886 | 12824 | 21874 | 56448 1887 | 11856 | 266344 | 130861 1888 | 11643 | 26282 | 76687 1889 | 12792 | 17664 | 56512 1890 | 15377 | 39514 | 56394 1891 | 16921 | 835679[111] | 51333 1892 | 15188 | 218042[111] | 235528[111] 1893 | 15749 | 9143 | 92906 1894 | 17334 | 16920 | 101562 1895 | 19188 | 22782 | 97702 1896 | 21437 | 74689 | 127342[113] 1897 | 22854 | 63044 | 132779 1898 | 24942[114] | 49154 | 141688 ================================================================= | Reise- | Invaliden- | Krankenunter- Jahr | untersttzung | untersttzung |sttzung einschl. | | | Sterbegeld | Mk. | Mk. | Mk. ===========+=================+================+================== 1867 | -- | -- | -- 1868 | -- | -- | -- 1869 | -- | -- | -- 1870 | -- | -- | -- 1871 | -- | -- | -- 1872 | -- | -- | -- 1873 | -- | -- | -- 1874 | -- | -- | -- 1875 | 28737 | -- | -- 1876 | 120250 | -- | -- 1877 | 44017 | -- | -- 1878 | 47871 | -- | -- 1879 | 62005 | -- | -- 1880 | 52500 | 102 | -- 1881 | 64974 | 829 | 13351 1882 | 114651 | 2314 | 147932 1883 | 132191 | 8882 | 226947 1884 | 125584 | 15404 | 239145 1885 | 107081 | 22231 | 271813 1886 | 92237 | 50670 | 320942 1887 | 147418 | 75349 | 329396 1888 | 83496 | 68954 | 305399 1889 | 62421 | 78648 | 300377 1890 | 86190 | 83661 | 347424 1891 | 90482 | 97285 | 377574 1892 | 121164 | 116330 | 455303[111] 1893 | 100712 | 124232 | 316820[112] 1894 | 114914 | 131123 | 318484 1895 | 110843 | 127260 | 326447 1896 | 138491[113] | 129529 | 327918 1897 | 137388 | 138942 | 365152 1898 | 115177 | 67949 | 391336[115] [111] Die Hhe der Ziffern erklrt sich durch den groen Streik und die nach demselben verbliebenen Opfer. [112] Die auffllige Abnahme erklrt sich daraus, da vom 1. Januar 1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt wurde. [113] Die Erhhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast ausschlielich darin, da nach den Beschlssen der Breslauer Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen herabgesetzt und die Reiseuntersttzung um tglich 5 Pf. erhht ist. [114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877. [115] In den hier aufgefhrten Betrgen sind auch die Leistungen der in Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten. Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu wrdigen, bedarf es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe beschftigten Personen, da sich hieraus das Verhltnis der in dem Verbande organisierten Gehlfen zu den brigen und die Berechtigung des Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehlfenschaft ergiebt. Dies ist dadurch erschwert, da die bisherigen Berufszhlungen von 1875, 1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschftsleiter und der Hlfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der letzteren ersehen lassen. Nach der Zhlung vom 14. Juni 1895 waren in Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschftigt. Davon waren Geschftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches Aufsichtspersonal 1820, 43183 mnnliche und 10249 weibliche Gehlfen und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder entsprechen mithin 53% aller Gehlfen[116]. [116] = 0,84% aller Erwerbsthtigen. Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000 Hlfspersonen beschftigt waren, doch beschrnkt sich diese Zhlung auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen Betriebe nicht angehren. Von dem Herausgeber des $Klimsch$'schen Adrebuches sind 1886 und 1890 ebenfalls Zhlungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt folgende Zahlen: I. Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer, 184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge. II. Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen, 667 Handpressendrucker, 1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger, 3454 Einlegerinnen. III. Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge. IV. Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker, 2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen. V. 299 Prger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter. Dieses Personal war beschftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295 Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien. [117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklrt der Herausgeber, fr die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten zu mssen, giebt aber an, da zur Zeit in Deutschland 4859 Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165 Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien bestnden. Die Zhlung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an: 1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519 Druckerlehrlinge. Auch die Gehlfen haben Erhebungen veranstaltet. Die $erste$ aus dem Jahre 1885 umfate nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618 gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485 Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570 Gieer und 6699 Lehrlinge. Die $zweite$ vom 15. Oktober 1894 umfate 4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548 Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hlfspersonen, von denen 14517 dem Verbande angehrten, whrend 14464 demselben fern standen. Diesen Gehlfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge gegenber. Die neueste Zhlung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf 3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481 Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168 Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder des Verbandes, whrend 14653 ihm nicht angehrten. Auerdem gab es 8189 Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge. Obgleich der groe Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwcht hatte, so da der Vermgensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31. Mrz 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. Mrz 1892 auf 3025,25 Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem er betrug: am 31. Mrz 1893 20769,35 Mk., am 31. Mrz 1894 56567,53 Mk., am 31. Mrz 1895 578197,13 Mk., am 31. Mrz 1896 931082,18 Mk., am 31. Mrz 1897 1204141,28 Mk., am 31. Mrz 1898 1594201,26 Mk. und am 31. Mrz 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt genannten Zahlen mit den frheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie erwhnt, sind die beiden frher selbstndigen Kassen, die Verbands-, Kranken- und Begrbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893 aufgelst; dabei ist das Vermgen der Ersteren, wie oben hervorgehoben, infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne Gegenleistung auf die Verbandskasse bergegangen. Die Invalidenkasse wird freilich zunchst noch fortgefhrt, aber nur zu dem Zwecke, die bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermgensbestand derselben betrug am 31. Mrz 1896 947835,75 Mk., am 31. Mrz 1897 883423,94 Mk., am 31. Mrz 1898 825383,27 Mk. und am 31. Mrz 1899 769365,16 Mk. Die Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7 97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk. betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf 262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflsung der Invalidenkasse flieen die Invalidittsbeitrge in die Verbandskasse. Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand beauftragt, ein $graphisches Kartell$ d. h. eine Verbindung der Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w. herbeizufhren. Die Verhandlungen hatten zunchst Schwierigkeiten darin gefunden, da die brigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den betreffenden Bevollmchtigten die Bildung eines Kartells beschlossen. Zur Bestreitung grerer Kmpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten Organisationen vierteljhrlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen. Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmchtigte der einzelnen Berufe besorgt, Untersttzungen aber erst bezahlt werden, wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Hhe derselben wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorstnden bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschftigt sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstnde ebenfalls die Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges fr die Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, da die Lithographen und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beitrge aufzubringen, teils darin, da insbesondere die Buchbinder sich der Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen. * * * * * Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 fhrten, gaben zugleich Anla zur Grndung einer zweiten Gehlfenorganisation, die der Erwhnung bedarf, nmlich des $Gutenbergbundes$[118]. Schon lngere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehrigen Gehlfen eine Freie Vereinigung bestanden; ebenso gab es eine Reihe von rtlichen Untersttzungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur Folge, da auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik mibilligten, austraten. Diese Nichtverbndler hatten nun einen Kampf nach zwei Seiten zu fhren, nmlich einerseits gegen die schlecht zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen sie die schrfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedrfnis, diesen doppelten Kampf mit Erfolg zu fhren, hatte bereits die Schaffung eines besonderen Blattes fr Nichtverbndler, des $Typograph$ in Stuttgart, zur Folge gehabt, und ebenso fhrte er im Herbst 1892 zur Grndung des $Berliner Buchdruckervereins$. Aber die Verhltnisse drngten dazu, eine feste Organisation fr ganz Deutschland ins Leben zu rufen, und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehlfen zu dem $Gutenbergbunde$ zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April 1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhltnisse zu der frheren Freien Vereinigung sowie daraus erwuchsen, da die bestehenden rtlichen Untersttzungskassen nicht geneigt waren, sich zu Gunsten des Bundes aufzulsen, hatten zur Folge, da derselbe eine eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte. [118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen; meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist unbeantwortet geblieben. Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August 1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender Weise: Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschlu derjenigen Buchdrucker Deutschlands, welche dem Verbande Deutscher Buchdrucker oder der Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgieer $nicht$ angehren. Dieser Zweck wird erstrebt durch: a) Gewhrung von Untersttzung an arbeitslose und erwerbsunfhige (kranke) Mitglieder; b) Gewhrung von Untersttzung an dauernd erwerbsunfhige (invalide) Mitglieder; c) Gewhrung von Umzugskosten; d) Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen; e) Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von Arbeitsnachweisen; f) Herausgabe eines Organs: Der Typograph; g) Pflege der Kollegialitt. Die Kassen des Bundes stehen Lohnkmpfen gegenber auf vllig neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhngig gemacht werden. Der Abschlu der Gegenseitigkeit mit auerdeutschen Vereinen gleicher Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlsse durch den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen. Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewhrt Untersttzungen an Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und Invaliditt (seit 1895), sowie einen Zuschu zu den Umzugskosten, jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermgen des Bundes festgesetzt. Nur fr die Invalidenuntersttzung wird ein besonderes Entgelt von wchentlich 20 Pf. erhoben, die brigen Untersttzungen werden durch den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55 Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhht ist. Der Sitz des Bundes ist Berlin; das Organ desselben ist der Typograph, der den Mitgliedern unentgeltlich geliefert wird. Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender Tabelle. Es ergaben sich am Schlusse des ====================================================================== | | |Einnahmen |Geleistete Untersttzungen | | | aus | +---------------- Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beitrgen | |Vermgensbestand | | | Mk. | Mk. | Mk. ========+===========+==========+==========+==========+================ 1894 | 27 | 1200 | 9222 | -- | 7400 1895 | 34 | 1420 | 15176 | 2314 | 17495 1896 | 40 | 1570 | 36899 | 14033 | 29919 1897 | 57 | 1925 | 46283 | 24109 | 40909 1898 | 69 | 2800 | 64000 | 28000 | 63000 Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde der Prinzipale und seine Mitglieder gben sich zu Streikbrechern her, wird von ihm mit Entrstung zurckgewiesen mit der Behauptung, da auch seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschften vermitteln und da der Bund das Interesse der Gehlfen nicht minder wirksam wahre als der Verband, da er vielmehr lediglich dem Terrorismus des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der Gehlfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle. Deshalb drfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen ausgeschlossen werden. Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in dem zwischen Verband und Bund gefhrten verbitterten und gehssigen Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Da seitens des Verbandes ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehlfen ausgebt wird, ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persnlichen Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu fgen, wo sie ihn fr unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber es ist zu bedenken, da Ziele, die einer greren Gruppe gemeinsam sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschliet und der Einzelne sich den Beschlssen der Mehrheit unterordnet. Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten Terrorismus im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der Unternehmer gebt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb, weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelst zu werden, und von dieser aus betrachtet, mu Manches als Recht erscheinen, was wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten. 5. Die Bergarbeiter[119]. Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter unterschieden, wobei die durch ihren Beruf gefrderte Neigung zu ernster Lebensauffassung und religiser Stimmung wesentlich ins Gewicht fielen; ist es doch meist blich, da der Bergmann vor seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen Gegenden sind die Bergleute auch regelmig im Besitze eines eigenen Hauses. Die mit dem Berufe verknpften Gefahren haben frh zu der Ausbildung von Untersttzungskassen gefhrt, die meist unter der Aufsicht der Behrden stehen, an denen aber den Arbeitern (Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingerumt ist. Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch $Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen. [119] Auer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den an den einzelnen Stellen erwhnten besonderen Nachrichten habe ich die beiden Broschren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt. [120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem Vermgen von 76820206 Mk. Diese Vereine knnen, da sich ihre Zwecke wesentlich auf Untersttzungen beschrnken, zu den gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden. Die lteste Organisation dieser Art bestand im $Knigreich Sachsen$, wo schon 1868 die Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft 3000 Mitglieder zhlte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-franzsischen Krieges sich aufgelst hatte, bildete sich im Mai 1876 der Schsische Berg- und Httenarbeiterverband, der am 10. September 1876 seine erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte der juristischen Persnlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug 1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661, 1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband besa, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein eigenes Organ unter dem Titel Glck auf. Aber nachdem derselbe sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde er auf Veranlassung der schsischen Regierung durch Beschlu des Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des schsischen Vereinsgesetzes aufgelst. In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation entfaltet, aber nach dem unglcklichen Waldenburger Streik lsten sich die Vereine fast smtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den Zweck hatte, durch ffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die Lohnverhltnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in ihren Bereich, und da in den mehrfach begrndeten Knappenvereinen bald sozialdemokratischer Einflu sich geltend machte, so suchte man von anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im Mai 1891 in Hermsdorf ein $Reichstreuer Bergarbeiterverein$, der nach seinem Statute den Zweck verfolgt, die Kameradschaftlichkeit unter seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in friedlichem Einverstndnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu frdern und durch Vortrge ber Gegenstnde, welche den Interessenkreis der Mitglieder berhren, belehrend zu wirken. Insofern es sich um die Frderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen politischen Sinnes handelt, drfen auch ausnahmsweise Religion und Politik in die Vortrge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten ber Religion und Politik ausgeschlossen. Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn, Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weistein. Diese Vereine hielten untereinander rege Fhlung und im Oktober 1896 wurde ein $Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des niederschlesischen Bergreviers$ begrndet, der seinen Sitz in Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, da ein Verein von diesen Grundstzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist auer den genannten Vereinen auch der auf hnlicher Grundlage beruhende ltere Knappenverein in Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der Werksbesitzer, der hheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen und anderer Gnner der Sache gewhlt werden. Die Vereine erhalten von den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hlfe sie humanitre Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138. [121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke. Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation. Der groe rheinisch-westflische Streik von 1889 zog auch die Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889 ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zhlte und unter dem Namen Schlgel und Eisen ein eigenes Organ besa. Der Verein stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der sozialdemokratischen Elemente endgltig entschieden war. Anfangs verfgte der Verein ber erhebliche Mittel und erbaute sogar mit diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht war gerade dies ein Fehler und ein Grund fr den spteren Mierfolg, da es die Mittel zu stark erschpfte. Nachdem man nmlich zu Gunsten der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Vlklingen gefaten Beschlsse, unter denen neben einer Lohnerhhung der wichtigste Punkt die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschssen, die Maregelung von Arbeiterfhrern, die Hufung der Feierschichten und die Krzung der Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000 Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik verloren. Die Folge war, da berall nicht allein seitens der Behrden, sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit dem Streik keine Beitrge mehr gezahlt waren, mute er sich im Juli 1893 auflsen. Der grte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist $Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen auch in erster Linie die im Eingange erwhnten Verhltnisse, und so hatten sich die Knappenvereine zunchst unter Fhrung der Geistlichen beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des religisen Elementes mehr die Frderung der Berufsinteressen in den Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaenden oder kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals grndete der Redakteur der Westdeutschen Volkszeitung, der jetzige Reichtagsabgeordnete Fuangel in Bochum den Rechtsschutzverein, der aber bald an Einflu verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zhlte. Eine vllige Verschiebung der Verhltnisse brachte der groe Streik vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter selbst entsprungen, Einflsse politischer Parteien sind dabei nicht nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westflisches Komitee zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen neben einer Lohnerhhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, da in die achtstndige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung einberufen hatte, in der die erforderlichen Manahmen beraten werden sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jngeren Elemente schon in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in Gelsenkirchen, der Streik aus und ri dann die Masse auch der lteren Arbeiter mit, so da am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai 100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kndigung, niedergelegt hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewhlten sog. Kaiserdelegierten Schrder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, fhrten die mit dem Vorstande des bergbaulichen Vereins erffneten Verhandlungen am 19. Mai zu einem Abkommen, auf Grund dessen die groe Mehrzahl der Streikenden zur Arbeit zurckkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge der miverstndlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des Monats die Arbeit berall wieder aufgenommen. So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einflu der Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch whrend dessen Dauer dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wute sie sich den Erfolg zu sichern, indem sie den $Verband zur Wahrung und Frderung der bergmnnischen Interessen im Rheinland und Westfalen$ ins Leben rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug, in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einflu berwog. Der Verband war sogar bestrebt, sich ber ganz Deutschland auszudehnen und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort, einen $Verband deutscher Bergleute$ ins Leben zu rufen, der 1892 beschlo, auch $Httenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen Namen nderte und in der Berg- und Httenarbeiterzeitung sich ein eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem Glck auf vom 4. Januar 1891 die Mitgliederzahl fr das Knigreich Sachsen auf 4000 angegeben wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf Rheinland-Westfalen beschrnkt. Von Anfang an war derselbe natrlich fr die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schrfsten Angriffe, und in der That war die bei der Grndung vorhandene Mitgliederzahl von 58000 bald wesentlich vermindert. Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht, die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der $Rheinisch-westflische Bergarbeiterverein Glck auf$ begrndet, der aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich bald mit dem Rechtsschutzverein verschmolz. Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler Beschwerdepunkte bewirkte, da unter den Bergleuten die Neigung Boden fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15. Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren, wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschu gewhlt, um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhhung und Achtstundenschicht einschlielich Ein- und Ausfahrt durchzufhren. Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne da ein entsprechender Beschlu gefat wre, aber nicht allein erreichte er nicht den frheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der Streikenden niemals ber 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei Erfolg und mute, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte, wieder aufgehoben werden. Die Schuld an dem Mierfolge suchten die beiden Richtungen sich gegenseitig zuzuschieben, thatschlich hatte der sozialdemokratische alte Verband, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn seine Mitgliederzahl stieg erheblich ber ihre frhere Hhe und wird am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer Dauer, und bald machte sich ein starker Rckgang geltend. Dazu trug bei einerseits ein vllig miglckter Sympathiestreik zu Gunsten der streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust des grten Teils des Verbandsvermgens in Hhe von 16000 Mk., die in dem Konkurse eines gegrndeten bergmnnischen Konsumvereins verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen 5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000 angegeben, bei einer Einnahme fr das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796 Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von 2968 Mk. und einem Vermgensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezhlt, in der Statistik der Generalkommission fr 1895 nur 8000 und von gegnerischer Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der 8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nhere Ziffernangabe erwhnt, da die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304 Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder, 48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H. $Mller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hu$ in Essen. [122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt folgende Zahlen: Frhjahr 1889 162 Vereine mit 16902 Mitgl. und 5278 Mk. Vermgen " 1890 200 " " 50000 " Ende 1890 58000 " Frhjahr 1891 187 " " 33983 " " 27681 " " Ende 1891 291 " " 45000 " " 5517 " " Frhjahr 1892 287 " " 58778 " " 28040 " " Mrz 1892 222 " " 50000 " " 28000 " " Ende 1892 167 " " 15000 " " 955 " " Frhjahr 1893 184 " " 16906 " Ende 1893 171 " " 11174 " " 1113 " " Frhjahr 1894 169 " " 14208 " " 21428 " " 31. Juli 1895 11000 " " 3778 " " $Hu$, der Redakteur der Berg- und Httenarbeiterzeitung behauptet in Nr. 4 des Correspondenzblattes vom 24. Januar 1898, da 15000 Mitglieder ihre Beitrge gezahlt htten und berechnet unter Bercksichtigung der Sumigen die Gesamtzahl auf 18-19000. In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der Organisation entstanden. War bis dahin das religise Element der Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch beeinfluten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen, die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen, indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die Sozialdemokratie betonte. Als nmlich der 1894 abgehaltene internationale Bergarbeiterkongre in Berlin aus dem Ruhrgebiete von 6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3. Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklrte gleichzeitig, da die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe, gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August 1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der eine Resolution gefat wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westflischen Kohlenreviers fr erforderlich erklrte und ein vorlufiges Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher Bergarbeiter fr den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgltig begrndet.[123] [123] Die folgende Darstellung beruht auf dem Bergknappen und dem mir auerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfgung gestellten Material. In der Versammlung war auch die Bergbehrde und die Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungengenden Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beitrge untersttzten Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen; auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegrndeten Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Insbesondere wird erstrebt: 1. Die Herbeifhrung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschrnkung der Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht ber die Verwendung der in die Zechenuntersttzungskassen flieenden Beitrge, 4. eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchfhrung der bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Bergleute, 5. eine zeitgeme Reform des Knappschaftswesens. Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wnschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werkverwaltungen, Bergbehrden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vortrge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Lndern. Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schliet im brigen die Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Jeder Bezirk whlt auf je 100 Mitglieder ein Ausschumitglied; die Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und whlt den Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem auer Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder angehren. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Paritt der Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein vierteljhrlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder, die wegen ihres Eintretens fr die Interessen des Gewerkvereins ohne sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben Anspruch auf Untersttzung aus der Vereinskasse, ber deren Hhe der Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedrftigkeit entscheidet. Das Organ des Vereins ist der Bergknappe, der anfangs monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich Redakteur des Bergknappen. Seit Januar 1898 hat er seine Thtigkeit im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht ein Gehalt von monatlich 150 Mk. Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er groe Schwierigkeiten zu berwinden. So ist es denn auch erklrlich, da, obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten waren, angeblich ber 30000 Mitglieder zhlen sollten, und obgleich am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. Mrz 1895 in Essen abgehaltenen auerordentlichen Generalversammlung nur die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen 68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermgen 865 Mk. In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, da die Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretr im Nebenamte mit einer Vergtung von monatlich 30 Mk. ist angestellt. Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere einschlielich eines belegten Betrages von 1400 Mk. Der Verein hat sich seitdem gnstig entwickelt. In der am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte auerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von 15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von 6300 Mk. zurcksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder auf 21439 und der Vermgensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschumitgliedern als Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im Bergknappen vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der Mitgliederbestand 27983 und das Vermgen 14014 Mk. 15 Pf. In der vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk. In dieser gedachten Generalversammlung wurde brigens von mehreren Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenber dem alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rcktritt von seinem Posten erklrt, und man hatte dies vielfach auf den Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich dieses Punktes zurckgefhrt, doch hatte er seine Erklrung schon vor der Generalversammlung wieder zurckgenommen. In der letzteren wurde die Erhhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und zugleich das wchentliche Erscheinen des Bergknappen vom 1. April 1899 ab beschlossen. Auerdem forderte man in einer Resolution: 1. Erweiterung der Zustndigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsmter und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistnde. 2. Abnderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhhung der Renten. 3. Abnderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung von Arbeiterkammern. Auch erklrte man, da die bisher eingetretene Erhhung der Lhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht entspreche, war aber darber einig, da ein Lohnstreik zur Zeit nicht aussichtsvoll sei. Aus der $Thtigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen fr Krankheit, Invaliditt, Alter und Todesfall sowie fr die Witwen- und Waisen Sorge tragen, so hatte der Verband keine Veranlassung, das Untersttzungswesen in dem Mae auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschukasse$, deren Zweck, wie der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse gesicherten Krankengelde noch einen Zuschu zu gewhren, die andere ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits im Falle des Todes, der Invaliditt oder sonstigen Bedrftigkeit durch die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine Vorsorge fr Streikflle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere Absicht ist bei den einschlgigen Beratungen ausdrcklich betont, wie denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck die Strkung der Organisation bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899 mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer nicht genehmigt ist. Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behrden und insbesondere den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu frdern gesucht, z. B. durch Vorschlge zur Reform der Unfallversicherung und Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einrumung der Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von Arbeiterausschssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhngigstellung der hierzu berufenen Personen von der Werksverwaltung verlangt wird. Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von unternehmerfreundlichen Blttern als durchaus berechtigt anerkannte Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom Bergbaulichen Verein mit dem Bemerken abgelehnt, da dazu kein Bedrfnis vorliege. Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um Erhhung der Lhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar 1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhhung von mindestens 10% und eines Minimallohnes fr die Hauer von jhrlich 1500 Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wnsche gefordert und durch ausfhrliches Material ber die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt wurde, erteilte der Bergbauliche Verein die Antwort, da die Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mgen, lehnte also die Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Sptere Eingaben wurden berhaupt keiner Antwort gewrdigt. Die $Bergbehrde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung bewiesen, der Berghauptmann $Tglichsbeck$ hat regelmig persnlich an den Verhandlungen teilgenommen und ber einzelne Beschwerdepunkte Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch ffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen frher gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die Haltung der Bergbehrden etwas gendert. Ueber die $Stellungnahme gegenber dem alten Verbande$ hat in dem Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten geherrscht. Schon bei der Grndung vertrat der auf katholischer Seite in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdrffer$ den Standpunkt, da man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener Bekmpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen mit dem Verbande zusammengehen msse und dadurch am besten dahin wirken werde, Jenen von dem Einflue der Sozialdemokratie zu befreien. Damals erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene Politik schroffster Ablehnung jeder Berhrung mit der Sozialdemokratie die Oberhand, was wohl der Grund dafr war, da $Oberdrffer$ aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhltnisses zum alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden $Wahl$-Wattenscheid, whrend der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$ katholisch ist, so ergiebt sich, da der Gegensatz mit dem Bekenntnisse nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schlielich in der Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschlu dadurch, da eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden mibilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester Zeit hat brigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geuert, da in dem Bergknappen[124] mehrfach erklrt ist, es bleibe schlielich doch nichts brig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem alten Verbande Hand in Hand zu gehen. [124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. Mrz 1899. Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs Annherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich khle Aufnahme fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit Nachdruck erklrt, da der Verein jede Berhrung mit politischen Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus vermeiden msse; da $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker. Mit der Stellung gegenber dem alten Verbande hngt diejenige zu der Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont, wie oben angegeben, die Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Hiernach und nach der Persnlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel unterliegen, da die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer anfangs vllig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins gesehen, indem man sogar so weit ging, die fhrenden Personen zu verdchtigen, da sie unter dem Einflue der Regierung stnden und beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager berzufhren. Aber die Verhltnisse erwiesen sich strker als die Menschen. Schon in Bochum sprachen selbst diejenigen, die fr die mglichste Migung eintraten, sich dahin aus, da man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik der schroffen Ablehnung auch der gemigtsten Forderungen bestnden, sich mit der Mglichkeit eines Streiks vertraut machen msse, auch gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen, um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wnschen der Arbeiter nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125]. Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenber die Ruhe und ging sogar so weit, da man, als im Frhjahr 1897 auf der Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehrigkeit zum Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich darauf beschrnkte, die Entlassenen zu untersttzen. [125] Aus dem Berichte ber den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis 2. Februar 1897. Aber es ist begreiflich, da solche und hnliche Vorgnge allmhlich auch in den Vertretern der Migung das Blut in Wallung brachten, und es liegt eine eigentmliche Ironie des Schicksals darin, da gerade der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen Gewerkschaftskongresses (1896) mit uerster Energie bekmpfte und die Aufhebung eines schon gefaten, fr Beteiligung eintretenden Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am 2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thtigkeit mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschlieung $Wahls$ durchgesetzt hatte, -- da dieser selbe $Brust$ zum Fhrer einer groen Streikbewegung werden mute, die ihn in scharfen Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das fr die weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der grten Bedeutung sein mu, ist der $Streik am Piesberge$. Der Piesberg ist ein dem Georg- und Marien-Bergwerks- und Httenverein gehriges, in der Nhe von Osnabrck gelegenes Bergwerk. Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November 1896 erhebliche Wassereinbrche in die Gruben stattgefunden hatten, wnschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den bischflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung eines Frhgottesdienstes verbundenen Kosten zu bernehmen. Aber die Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern fr die Dauer erfolgte, eine ungerechtfertigte Maregel, indem sie geltend machten, da sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien, noch einen Frhgottesdienst zu besuchen, da sie aber, abgesehen von diesem religisen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im Interesse einer Erhhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang an auf die Seite der Arbeiter, und schlielich hat auch der Bischof von Osnabrck unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens zurckgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6. Januar, vorbergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann freilich fr den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde, einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden Festtage, dem 25. Mrz, eine unter Androhung der Entlassung erneute Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage 500 Arbeitern gekndigt. Am 30. Mrz kndigten dann mehrere hundert Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine Gesamtkndigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt, sondern am 12. April wurde auch von einer groen Anzahl Arbeiter die Arbeit ohne Kndigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister $Brefeld$ erklrte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen, wurde doch eine Verstndigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand schlielich der Streik erst dadurch seine Erledigung, da die am 8. Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschlo, die Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung beschftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mhe an anderen Orten Arbeit erhalten. In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die ihm heftige Vorwrfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$ in einer ffentlichen Erklrung das Vorgehen $Brust$'s, als im Widerspruche mit den Statuten und Beschlssen des Ehrenrates stehend, angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf seine Seite getreten war, die brigen aber das Verhalten $Brust$'s gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der Dinge ist nach dem Bergknappen folgender gewesen. Als am 2. Februar (Mari Lichtme) trotz der ergangenen Aufforderung 2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von Zwangsmaregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte $Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar statt und hatte zur Folge, da sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, da der Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben vom 17. Mrz, in welchem unter Bezugnahme darauf, da 500 der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehrten, um Zurcknahme der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mndliche Besprechung des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand am 19. Mrz statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden Tage in Osnabrck abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ ber die Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. Mrz arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklrte vielmehr, die Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne berlassen zu mssen. Als dann am 26. Mrz infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kndigung ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu erscheinen. Er that dies und trug nach Krften dazu bei, die vorhandene Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor Kontraktbruch zu hten und die gesetzliche Kndigungsfrist inne zu halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. Mrz den Vorschlag gemacht, den Streik dadurch beizulegen, da die Arbeiter sich nur insoweit zur Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des Ministers dem Vorstande erffnet, da ihm eine Befugnis zur Vertretung der beteiligten Arbeiter berhaupt nicht eingerumt werde. $Brust$, der zum Zwecke einer persnlichen Audienz bei dem Handelsminister nach Berlin fuhr, erhielt die Antwort, da dieselbe nicht bewilligt werden knne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s mit dem Generalsekretr $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich dafr verwenden zu wollen, da die Bergleute bedingungslos an den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen Wasserhaltungsmaschinen fertig sein wrden, hatten keinen Erfolg. Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten, richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai 1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein wrden, die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mndliche Unterredung gebeten war, erfolgte berhaupt keine Antwort. Unter diesen Umstnden hielt es der Vorstand fr seine Pflicht, sich der Streikenden nach Krften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur Verteilung zu bringen. Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein Gewerkverein, der nicht allein die Frderung des guten Verhltnisses zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzufhren, und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein fr die weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von magebender Bedeutung sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, da gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwrfe zu erheben sind. Dazu gehrt nicht allein die Nichtinnehaltung der Kndigungsfrist, sondern es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, da man nicht ohne weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religise Bedenken waren durch den bischflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitszeit grundstzlich durchaus zu billigen hat, so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz beschrnkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glcklich, und wenn die hohen Dividenden der Aktionre ins Feld gefhrt wurden, so ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, da dieselben seit 20 Jahren nicht mehr als 3% betragen haben. Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr dasjenige der Regierung mibilligen mu, so liegt der Grund hierfr darin, da beide sich nicht darauf beschrnkt haben, die Forderung der Arbeiter zurckzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des hochmtigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit von dem Augenblicke ab erledigt, da beiderseits erklrt war, bis zur Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine Einigung nicht mglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer es ablehnten, dieses Zugestndnis in die Form eines Vergleiches zu kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann wurde ihnen Gnade fr Recht in Aussicht gestellt. Die Begrndung dieses Vorgehens war die oft gehrte, da die Disziplin und das Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung ausschliee; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen Vermittelung. Ein groer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde, so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundstzliche Stellungnahme gegen die gewerkschaftliche Organisation berhaupt und findet seine Erklrung lediglich in dem Gesichtspunkte, da natrlich die Stellung des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenber strker ist, als gegenber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits erwhnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine gemeinschaftliche Kndigung verbietet, whrend sie der Zechenverwaltung gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft zu schwchen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen Reaktion. In neuester Zeit hat brigens der Gewerkverein zum zweitenmal Gelegenheit gehabt, einen Streik zu untersttzen, indem er auf der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Krefeld als Beihlfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000 Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt fr eine Erhhung der Lhne bei der augenblicklich gnstigen Geschftslage eingetreten ist; der Grund ist aber lediglich der, da man einen Streik zur Zeit als aussichtslos ansieht. [126] Vgl. unten S. 401. Wie bereits erwhnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden, weil sie die Beteiligung am Streik mibilligten. $Brust$ hat sich gegen die von $Weber$ verffentlichte Erklrung dahin verteidigt, da $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschrnkt, sondern sich ein Recht der Oberleitung angemat habe, das ihm nicht zukomme. In neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899 verffentlichte nmlich ein Bergmann $Frktter$, der seit einem Jahre eine Evangelische Berg- und Httenarbeiterzeitung herausgiebt, eine Erklrung, durch welche mit der Begrndung, da viele Bergarbeiter weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung, noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen ultramontaner Allren ihre Befriedigung fnden, zur Grndung einer $groen evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung des Evangelischen Arbeitervereins Mnchen-Gladbach vom 10. April in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befrwortete, wurde dessen Untersttzung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Grndung auf den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30 Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mute man sich berzeugen, da der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung, da innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde, fr vllig unberechtigt erklrten. So beschrnkte man sich denn nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschlu, der auch von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins untersttzt wurde, einen lediglich zur Belebung des religisen Bewutseins bestimmten $evangelischen Knappenbund$ in's Leben zu rufen. -- Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete hat zur Folge gehabt, da auch im $Siegerlande$[127] eine hnliche Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nmlich nach mehreren Vorverhandlungen der $Verein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$ mit 8 Anmeldestellen und 400 Mitgliedern begrndet. [127] Das Material fr die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld. Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeifhrung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchfhrung der berg- und gewerbepolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine zeitgeme Reform des Krankenkassenwesens. Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im brigen schliet er die Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus. Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wnschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werksverwaltungen, Bergbehrden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vortrge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung. Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Der Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und Industriearbeiter mglichst gleichmig bercksichtigt werden. Mitglieder, die wegen ihres Eintretens fr die Interessen des Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Untersttzung aus der Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn berhaupt der Verein sich mehr, wie andere hnlicher Art, allein auf die eigene Kraft der Arbeiterschaft verlt und Elemente aus anderen Klassen fernhlt. Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewhlte Bergmann $Arnold Utsch$ in Mudersbach hatte nmlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf abgehaltenen Generalversammlung die Aeuerung gethan, es sei richtiger, zu Knappschaftsltesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu whlen, da diese weniger unabhngig seien, als die Arbeiter. Die Folge dieser staatsgefhrlichen Aeuerung war, da Utsch am 9. September 1897 gekndigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen, an den sich Utsch mit der Bitte um Rcknahme der Kndigung wandte, stellte als Bedingung, da derselbe die Stellung als Vorsitzender des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und die mibilligte Aeuerung ffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunchst an das Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides ohne Erfolg. Natrlich hatte dieses Ereignis eine groe Erregung der Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren groen Protestversammlungen, u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter Teilnahme des Hofpredigers Stcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, da der Verein bereits 32 Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch wurde fr die Dauer seiner Beschftigungslosigkeit eine Untersttzung von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich ber den Anschlu an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefr warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, da die Verhltnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da im Siegreviere der Kohlenbergbau zurcktritt und die Eisenfrderung berwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung, die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan zu grnden und das Statut dahin zu ndern, da der Verein den ganzen Oberbergamtsbezirk umfat. Dementsprechend wurde der neue Name $Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter fr den Oberbergamtsbezirk Bonn$ angenommen. Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel Christliche Arbeiterzeitung mit dem 15. Mrz 1898 ins Leben getreten. Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17. Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, da die Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und da sich die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen, da der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von Reisekosten und rztliche Gutachten gewhren soll. Ein Antrag, die Bekmpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschukasse, doch ist man seitdem der Ausfhrung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Untersttzungsgeldern beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine Vergtung, doch beabsichtigt man, demnchst einen besoldeten Sekretr anzustellen. In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen auerordentlichen Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10 auf 20 Pf. zu erhhen und die Christliche Arbeiterzeitung zweimal monatlich erscheinen zu lassen. Auerdem richtete man eine Eingabe an den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. -- Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende Organisation ohne Unterschied der religisen und politischen Stellung ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings hatte der Alte Verband zu diesem Zwecke den $ersten nationalen Bergarbeiterkongre$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren jedoch fast ausschlielich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus dem Knigreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlssen ist hervorzuheben: die achtstndige Arbeitsschicht einschlielich Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung fr ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter. Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die Religion mit keinem Worte berhrt, wie man berhaupt alles that, um den rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschlu allen Richtungen und Anschauungen offen zu halten. Obgleich man beschlo, solche Kongresse jhrlich stattfinden zu lassen, so vergingen doch zunchst ber 2 Jahre, und erst am 19. und 20. April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongre$ abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete, 7 aus dem Knigreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschlielich Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. fr ganz Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk. Der Kongre sprach sich ferner dafr aus, da die gewerkschaftlichen Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben mten, so da jedem Arbeiter ohne Rcksicht auf seine religisen oder politischen Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religise oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet. Der $dritte Kongre$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten. Gegenstnde der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die ungengenden sanitren Einrichtungen in den Gruben, insbesondere die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn- und Arbeitsverhltnisse; man forderte den achtstndigen Arbeitstag und einen Durchschnittslohn von tglich 5 Mk., sowie Regelung des Knappschaftswesens durch Reichsgesetz. Der christliche Bergarbeiterverein fr den Oberbergamtsbezirk Dortmund hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen seinerseits den Plan ins Auge gefat, auf christlicher Grundlage eine Organisation ber ganz Deutschland herbeizufhren. Der Verein hatte auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen $Delegiertentag christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$ nach Bochum einberufen, an dem auer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die Grndung eines christlichen Bergarbeitervereins fr ganz Deutschland scheiterte vorlufig an dem Umstande, da die einzelnen Vereine erhebliches Vermgen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben wollten, whrend die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer Selbstndigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen gebte Thtigkeit von den Behrden als eine politische aufgefat wird. Doch wurde die Anbahnung engerer Fhlungnahme ins Auge gefat. Die brigen Verhandlungsgegenstnde betrafen: 1. Arbeitszeit, 2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz fr Leben und Gesundheit der Arbeiter, 5. Arbeiterausschsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute, 7. die Lohnfrage. An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gste neben dem Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$ und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vortrge ber ihnen gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$, sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser ein solches abgelehnt. -- Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem Zustande der Grung und der Unklarheit, und es ist schwer, ber ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen. Da die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit nachteilig sein mu, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite ernsthafte Vorwrfe gemacht, ja die ganze Schpfung ist wegen ihrer ausschlieenden Tendenz fr ein totgeborenes Kind erklrt und behauptet, da die heutigen Leiter des alten Verbandes obgleich sie sich persnlich zur sozialdemokratischen Partei zhlen, Selbstverleugnung genug besitzen wrden, zurckzutreten und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskrftigen Verband zum thatkrftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu bringen. Es ist fr den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser Anschauungen zu prfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und insbesondere des Verhaltens gegenber der Sozialdemokratie eine wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden mu. Es ist ja gewi berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekmpfung zu legen, ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches blo negatives Ziel nicht geeignet, einen Sammelpunkt fr praktische Besserungsbestrebungen zu bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Da wenigstens zunchst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter durch Grndung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist, ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafr, da die Bergleute die Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der alte Verband in den letzten Jahren in die gemigte und rein gewerkschaftliche Richtung eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, da allmhlich eine gegenseitige Annherung stattfinden und die Mglichkeit gegeben sein wird, da in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle Bergarbeiter geschlossen vorgehen. An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiser Grundlage etwas Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur Religion durchaus unabhngig. Sie erhalten ein relatives Recht nur als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie religise Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische Glaubensbekenntnis ist fr die Verfolgung praktischer Berufsinteressen ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen Gewerkschaften sich als Anhngsel der Sozialdemokratie betrachten, ist es eine natrliche Reaktion, da sich antisozialdemokratische Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und die Monarchie richtet, mssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da es nun aber bis jetzt auer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewhnt hat, in ihr nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so ist es begreiflich, da gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mitrauen begegnen, da sie berhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mitrauen knnen sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen. Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er fr die vertragsbrchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht, so mute er doch, falls er es nicht that, befrchten, dem bezeichneten Mitrauen neue Nahrung zu geben, und es ist mglich, da von den beiden Uebeln, zwischen denen er zu whlen hatte, die moralische Mitverantwortung fr den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war. Aber die Schwierigkeiten, die sich fr die Stellung des Vereins ergeben, sind hiermit noch nicht erschpft. Wird er einerseits von kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter beschuldigt, whrend, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewnscht wird, da er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem alten Verbande nhern mge, so kommt dazu endlich noch die aus der Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, da seit dem Ausscheiden $Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus bereits die Behauptung hergeleitet ist, da in dem Vereine das katholische Element stark berwiege. Es kann als sicher angenommen werden, da eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht beabsichtigt wird. Da die Haltung gegenber dem alten Verbande unntig schroff ist, mu als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo der Gewerkverein dem alten Verbande gegenber der strkere Teil ist, wrde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund zu drngen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen Thtigkeit zu leiten. Es mu auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, da die Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die Verhltnisse sind nun einmal strker als die Menschen, und in der That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr in die entschiedenere Haltung hineingedrngt; manche Aeuerungen gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem Bergknappen anwendet, wrden einem sozialdemokratischen Blatte keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfngliche Mitrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier die oft beobachtete Erfahrung, da Einseitigkeit auf der einen Seite stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft. Daraus lt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen. Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des Selbstndigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die Dinge in der nchsten Zukunft sich gestalten werden. 6. Die Postbeamten. a) $Allgemeines$. Die staatlichen Beamten befinden sich gegenber ihrem Arbeitgeber, dem Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran, da der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den privatrechtlichen des Arbeitgebers und den ffentlich rechtlichen des Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmglich, weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, whrend in anderen Fllen die Thtigkeit keine grundstzlich andere ist, als bei Privatangestellten. Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Berufsangehrigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet dem ffentlichen oder dem Privatrechte angehren. Aber trotzdem wre es nicht unerklrlich, wenn das Bedrfnis zur Bildung von Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder in geringerem Grade hervortrte, denn die Behrde, der gegenber sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders gegenber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern. Lt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog. Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verstndiger Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang hat nicht mit der psychologischen Thatsache des Willens zur Macht gerechnet, der es mit sich bringt, da der Durchschnittsmensch, wenn er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung darin findet, dieses Unterordnungsverhltnis in der Weise zum Ausdruck zu bringen, da er ihn seine Gewalt fhlen lt und selbst berechtigte Wnsche nicht erfllt, um zu beweisen, da eben er derjenige ist, dem die Entscheidung zusteht. Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: $einerseits$, da auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger scharf hervortritt; $andererseits$ aber auch, da gerade da, wo die Notwendigkeit am strksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehrden den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhltnisse. Es ist deshalb begreiflich, da bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am sozialen Mastabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere Bureaukratismus und Fiskalismus am strksten sich geltend machte. Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung solcher Vereine schwierig, da die Behrde, gegen deren Willen sie ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln gegenbersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend, d. h. ein anderer hnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte Arbeit finden knnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfgt die Behrde nicht nur ber die privaten Machtmittel des Arbeitgebers, sondern zugleich ber die ffentlich-rechtlichen des Staates. Wird durch diese Umstnde die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, da die Handlungsweise der staatlichen Behrden in hherem Mae, als die der Privatunternehmer, der ffentlichen Kritik untersteht und es deshalb leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einflu geltend zu machen. -- Die oben bezeichnete Voraussetzung fr die Notwendigkeit von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu fr die $Reichs-Postverwaltung$. Hat zwar $von Stephan$ sich zweifellos um das Postwesen auerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch nicht allein in seinen letzteren Jahren die frhere Elastizitt des Geistes einer bureaukratischen Verkncherung Platz gemacht, sondern selbst in seinen besten Jahren hat in der Frsorge fr seine Beamten nicht der Schwerpunkt seiner Thtigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso verstndlich, da diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch Berufsvereine zu schtzen, als da diese den heftigsten Zorn des Chefs erregten und da ihre Mitglieder in jeder Weise gemaregelt wurden. Da diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten, ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung. Der jetzige Staatssekretr des Reichspostamtes v. $Podbielsky$ zeigte im Anfange seiner Amtsthtigkeit einen wesentlich freieren Blick, als sein Vorgnger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die Luft des Bureaus und der Staub der Akten bt einen Einflu, dem selbst die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem neuen Regimente die Furcht, da durch eine Organisation der Beamten die Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben. Es giebt naturgem unter den Postbeamten eine Reihe von $Abstufungen$ und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalitt besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung: 1. die oberen Beamten bis einschlielich der Sekretre, 2. die Assistenten und Oberassistenten, 3. die Unterbeamten. Die erste dieser 3 Gruppen kommt fr unsere Frage nicht in Betracht. Allerdings bestehen an den meisten greren Orten Postbeamtenvereine, deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Frderung fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die hchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere Darstellung. b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128]. In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer Organisation gemacht, die sich allerdings zunchst auf die einzelnen Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschrnkten. So entstand im Januar 1874 ein Verein Mnchener Telegraphenbeamten und Ende 1875 unter dem Namen Postalia ein solcher der Mnchener Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem Verein Mnchener Verkehrsbeamten erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nrnberg und der Rheinpfalz bildeten sich hnliche Vereine, die alle zunchst berwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich hhere Ziele steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, da eine Verschmelzung aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13. Juni 1883 die Grndung des $Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$, indem zunchst der Mnchener Telegraphenverein und der Verein Mnchener Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August 1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze Knigreich beschlo, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand gewhlt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich bernahm man die von dem Verein Mnchener Verkehrsbeamten gegrndete Spar- und Vorschukasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen- und Waisenuntersttzungskasse ins Leben gerufen. [128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes, insbesondere enthlt die Festschrift zur XIII. Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht ber die Entstehungsgeschichte. Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorlufer, der Gunst der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen freie Fahrt, sondern zugleich fr das Vereinsorgan und Geldsendungen Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung, hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes ber Personal- und Dienstverhltnisse, in denen nach Auffassung der Behrde das zulssige Ma freier Aussprache berschritten war. Zunchst wurde dem Verein die Zulassung als anerkannter Verein[129] verweigert, und am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion Mnchen als politischer Verein erklrt; am folgenden Tage wurde auch die Portofreiheit entzogen. Diese Maregeln hatten den Austritt vieler Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschukasse gegebene Kapitalien wurden zurckgezogen, und der Verein kam so stark in Rckgang, da das Vereinsorgan aufhren mute, zu erscheinen. Unter diesen Umstnden schien nur der Weg der Unterwerfung brig zu bleiben, und er wurde gewhlt. Der Vorstand trat zurck und im April 1885 lste der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt die Zeit der Blte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde wieder bewilligt, der Verein als anerkannter Verein eingetragen und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als ordentliches Mitglied bei. [129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte einer juristischen Person. Die Mitgliederzahl ist seitdem stndig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa 1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893: 4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772. An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunchst Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die Monatsschrift des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins entstand, die endlich vom 1. Juli 1892 ab den Titel Bayrische Verkehrsbltter erhielt. Die Auflage betrug 1897 6800. Die Spar- und Vorschukasse sowie die Witwen- und Waisenkasse wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbstndigen anerkannten Vereinen umgebildet, doch ist der Beitritt zu der letzteren Kasse fr jedes Vereinsmitglied obligatorisch. Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingefhrt, ebenso gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise fr die Lsung von Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsrumen, in dem auch die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet. In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: Die Frderung und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behlflich zu sein, die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften, die Veranstaltung von Vortrgen und Diskussionen sachlichen und wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der Kollegialitt, die Errichtung eines Untersttzungsfonds, Vermittelung von Versicherungsvertrgen. Als ordentliche Mitglieder knnen dem Verein beitreten alle im Dienste der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pflzischen Bahnen stehenden Beamten, Aspiranten und Bahnrzte. Unterbeamte und Arbeiter werden nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk. Wie die vorstehende Darstellung ersehen lt, ist der gewerkschaftliche Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884 fast ganz zurckgetreten. c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$. Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegrndet und bezweckt nach seinen Satzungen, unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung zu frdern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialitt, wirtschaftliche Vorteile fr die Mitglieder herbeizufhren und die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu vertreten. Aufnahmefhig ist jeder Angehrige des Post- und Telegraphenassistentenstandes. Auer Untersttzungen, die nach freier Entschlieung des Vorstandes an bedrftige Hinterbliebene verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewhrt der Verband seinen Mitgliedern gnstigere als die allgemeinen Bedingungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Auerdem ist in jedem Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei Sterbefllen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung der fr die Beerdigung erforderlichen Geschfte, die Flssigmachung der Gnadenbezge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen- und Waisengelder, die Vermgensregulierung, die Einleitung der Vormundschaft, ntigenfalls die Erwirkung von Untersttzungen, Stipendien, Erziehungsbeihlfen und hnlichen Zuwendungen. In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende Geschfte ob: Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des Leichenwagens und der Wagen fr das Trauergefolge, Besorgung der Auszge aus dem Sterberegister, des rztlichen Totenscheines, der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf gerichtliche Erffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das Vormundschaftsgericht, Untersttzung bei Anfertigung von Gesuchen u. s. w. Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$ nebst Warenhaus. In die Kasse mu jedes Mitglied monatlich mindestens 3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezgen aus dem Warenhause wird zunchst das Guthaben angerechnet; sonst wird es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Grndung dem Umstande, da im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende $Funk$, durch dessen Einflu berhaupt der Verband ins Leben gerufen war, wegen dieser Thtigkeit von der Postbehrde seines Amtes enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 whrend seines 4-1/2 jhrigen Bestehens fr 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz berwiegend Bekleidungsgegenstnde; so entfielen auf diese im Jahre 1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk., und den Vorwrfen gegenber, da der Verband durch sein Warenhaus die Kleingewerbetreibenden schdige, hat sich derselbe stets darauf berufen, da diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese, sondern etwa 40 groe Konfektionsversandtgeschfte seien, in deren Hnde die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die infolge des gewhrten und selten wieder vllig getilgten Vorschusses den Betreffenden regelmig jahrelang zum weiteren Bezuge zwngen. Das uere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840; Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894: 5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende 1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87 Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der Gehlfen 10000 betrgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert. Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschfte besitzt, belief sich im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermgen betrug Ende 1894: 77290 Mk., Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf. Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in Berlin. Das Vereinsorgan ist die Deutsche Postzeitung die im 8. Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800. Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages ber den Postetat im Frhjahr 1898 einen groen Erfolg erzielt, indem er durch seinen Einflu auf die Abgeordneten es durchsetzte, da bei der allgemeinen Gehaltserhhung die in der Vorlage der Regierung gar nicht bercksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschlu des Reichstages mit einem Hchstgehalte von 3000 Mk. eingefgt wurden, obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte. Im allgemeinen freilich ist an Stelle der frheren Verfolgung des Verbandes und Maregelung seiner Mitglieder, die frher regelmig im Reichstage zu lebhaften Verhandlungen fhrte, jetzt das System der stillschweigenden Duldung getreten. Um den grundstzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes authentisch darzulegen, mgen hier die Leitstze fr die Mitglieder des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten abgedruckt werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch hinsichtlich seiner Stellung zu den Behrden mit ausreichender Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung eines hierfr nicht in Betracht kommenden Absatzes: 1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als ein staatserhaltendes und fortschrittfrderndes bezeichnet werden mu. 2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit, letzterer insofern, als er ihr Krfte nutzbar zu machen sucht, die unter den gegenwrtigen Verhltnissen gebunden sind. Die Besserung der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird angestrebt durch sachgeme und offenherzige, sich in angemessenen Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mistnde und durch dauerndes Hinweisen auf nicht mehr zeitgeme Einrichtungen und Bestimmungen. Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschfte des Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w. 3. Die Zugehrigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu frdern. 4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten bringen knnte, damit aus vereinzelten Vorfllen nicht der Schlu gezogen werde, da die Zugehrigkeit zum Verbande die Neigung zur Unbotmigkeit frdere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung, da jedes Mitglied fr seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten, und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die hchste Achtung abzuntigen. Es mu dahin gestrebt werden, da die Zugehrigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil gilt. 5. Wenn einerseits tadellose Dienstfhrung und angemessenes Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede zur Ehrenpflicht gemacht wird, so mu ihm andererseits empfohlen werden, auch seine staatsbrgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu wahren, jeden Versuch einer Beschrnkung derselben mit Festigkeit zurckzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber nachdrcklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht gethan worden ist, sein Recht noch bis zur hchsten Instanz, damit nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden der Beweis fr die Behauptung hergeleitet werde, da Uebergriffe und Maregelungen nicht vorkommen. 6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeintrchtigt wird, die Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es mu der Beweis geliefert werden, da der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung gelassen wird, mit groer Schnelligkeit wchst. 7. Die Mitgliedschaft ist stets und berall offen zu bekennen; schwache Gemter mgen es sich gesagt sein lassen, da zaghafte, schwankende Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflen kann, und da ein solches Verhalten ganz gewi keinen besseren Schutz gewhrt, als freimtiges Bekennen eines als richtig erkannten Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich uerndes Vertreten einer gewonnenen Ueberzeugung. 8. Jedes Mitglied mge sich stets bewut sein, da unser Heil in uns selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hlfe ist uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns ebnen, finden aber und beschreiten mssen wir ihn selbst. Selbst ist der Mann! Knnen wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst niemand. 9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er beansprucht keinerlei Einflu auf die politische Meinung seiner Mitglieder und berlt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung. Da man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet der bis an die Grenze des Mglichen gehenden Ausnutzung der Arbeitskraft bei krglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont, durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu erringen, -- da man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend gegenbersteht, ist ein Beweis, da unsere Reichsbehrden sich noch auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verstndnisses befinden. Wei man denn gar nicht, da die Sozialdemokratie unter dem niederen Beamtentum reiende Fortschritte macht? Hat man die Absicht, diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, da man den Beteiligten den Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam versperrt? Und welchen Grund hat man fr dieses Verfahren? Es scheint keine andere Erklrung dafr zu geben, als ein auf die uerste Spitze getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, da er schon in den bloer Vereinigung der Beamten ohne Rcksicht auf deren Zwecke einen Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens wie Kinder behandeln will, fr deren Interessen nicht sie selbst, sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben. Da unter dem Verbande tchtige Krfte enthalten sind, von deren Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten lt, beweisen gewisse Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ errtert werden; danach will man eine grundstzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thtigkeit, die man bisher als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist vorgeschlagen, die Thtigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf das Gebiet der Konsumtion zu beschrnken, sondern auch die Produktion einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstcken in eigenen Werksttten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung, die Herstellung von Wohnungen fr die Mitglieder u. dgl. seitens des Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thtigkeit soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschrnkt bleiben, sondern auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vortrgen, Einrichtung von Lesezirkeln und Anschlu an die Bestrebungen sozialreformerischer Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurckzukehren. -- Solche Plne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke auf eine mgliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens. Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen fr den Verband in den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren. [130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausfhrungen giebt der Genossenschaftliche Wegweiser in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896. In neuester Zeit hat sich in dem Verhltnisse des Verbandes zu dem Staatssekretr des Reichspostamtes eine eigenartige Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. Mrz drei Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, da der jetzige Zustand nicht bestehen bleiben knne. Der Verband bilde einen Staat im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse vertreten wolle, whrend seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der ganzen Verwaltung zu fhlen htten. Dadurch werde die Neigung zur Unbotmigkeit gereizt. Er, der Staatssekretr, vertrete die Interessen der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und msse verlangen, da dieselben volles Vertrauen zu ihm htten. Der Kaiser wolle zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die auf diese Auseinandersetzung gesttzte Forderung ging dahin, da aus den Statuten die Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des gegenwrtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl aber, da der Vorstand fr dasselbe die Verantwortung bernehme. Eine mavolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben drfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren. Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene auerordentliche Generalversammlung, in der brigens mitgeteilt wurde, da der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei, nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch an. In den Satzungen wurde die Vertretung der Interessen des Assistentenstandes als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die Pflege der Kameradschaft ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt. Es mag sein, da dem Verbande kaum etwas anderes brig blieb, als die von dem Staatssekretr gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener fr den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maregeln in Aussicht gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretr sozialpolitisches Verstndnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt, da, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schdlich sei. Offenbar ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser Auffassung spricht und sich in den schrfsten Gegensatz stellt zu der modernen Anschauung, da auch der Beamte Staatsbrger ist und alle Rechte desselben ausben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht, Wnsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu machen, und der Umstand, da die Beamten dies gemeinsam thun, kann die an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen. Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jngsten Schritt seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente. d) $Die Postunterbeamten$[131]. Bis zum Jahre 1895 gab es in den greren Stdten eine Anzahl Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten. Gewhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter ihr Ehrenmitglied. In einigen Stdten, z. B. Breslau, Hannover, Bremen, Hamburg, Kln, Dresden, Leipzig hatte man auch Sterbeuntersttzungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung standen. In Berlin gab es zwei groe Sterbekassen, die zusammen von den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaten. Endlich bestand auch noch fr ganz Preuen die 1827 gegrndete amtliche Sterbekasse fr Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehrten. [131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des Deutschen Postboten. Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten fr das Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus. Die erste war der $Deutsche Postbote$, der am 1. Dezember 1895 ins Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit ber 20000 Abonnenten zhlte. Sein Begrnder und Eigentmer ist der frhere Postassistent $Remmers$, der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang in der Leitung des Verbandes und an der Deutschen Postzeitung beschftigt gewesen war, den Plan fate, ein Organ zur Frderung der Interessen der Unterbeamten zu schaffen. Die Grndung des Postboten gab den Ansto, auch eine eigentliche Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser Bestrebungen der langjhrige Vorsitzende der Sterbekasse der Brieftrger, der grten der beiden oben erwhnten Berliner Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon frher die Grndung einer groen freien Sterbekasse der Postunterbeamten Deutschlands ins Auge gefat, aber das Preuische Ministerium des Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der Begrndung, da die Uebersicht zu schwierig und die Organisation zu teuer werden wrde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die Postbehrde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben. Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausfhrung bringen lie, fate $Allert$ den Plan, einen Untersttzungsverband und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in dem $Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$ verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegrndet wurde und im Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zhlte, wovon allein auf Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame ffentliche Versammlung erklrte sich fr die Notwendigkeit einer selbstndigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen Betrieben beschftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem Verbande der Eisenbahner. Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewhrung einmaliger Untersttzungen an die Mitglieder, welche durch Schicksalsschlge und andere unvorhergesehene Unglcksflle in Bedrngnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und Waisenuntersttzungskasse, welche nach Magabe der verfgbaren Mittel den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehrenden Mitglieder eine fortlaufende Untersttzung gewhrleistet -- die wirtschaftliche Lage der Unterbeamten zu verbessern. Ein klagbares Recht erwchst den gedachten Personen aus den hiernach in Aussicht gestellten Untersttzungen gegen den Verband nicht, sondern die Untersttzungen werden nur gewhrt, soweit die Mittel reichen. Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialitt und Geselligkeit gerichteten Streben der angeschlossenen Vereine seine Untersttzung angedeihen zu lassen. Der Beitrag beluft sich fr die Untersttzungen unter A auf 10 Pf., fr die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Hhe von 25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von 48-72 Mk. jhrlich gewhrt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates. Der Verband berlt dem Postboten die Vertretung der eigentlichen Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ fr seine Verffentlichungen. Die Postbehrde, die unter Stephan den Postboten nicht behelligte, hat jetzt gegen ihn ein Unterdrckungssystem ins Werk gesetzt, das die kleinlichsten Mittel nicht verschmht. Nicht allein werden die Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlat, dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens des Blattes der Dienst gekndigt, sondern selbst die in dem Blatte aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierber zur Verantwortung gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, da die Abonnentenzahl des Blattes zunchst von 20000 auf 15000 herabging, doch beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher ist dies nicht gelungen. [132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen berzeugt. Fragt man nach dem Grunde dieser Maregelungen, so ist er nur in der grundstzlichen Bekmpfung aller Organisationsbestrebungen unter den Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behrde seinen Vormund sehen, dem er einzeln demthig seine Bitten vortragen darf, aber jeder Zusammenschlu bedeutet schon die Hydra der Revolution. In der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wute der Staatssekretr des Reichspostamtes gegen den Deutschen Postboten keinen anderen Vorwurf zu erheben, als da er fr die Postunterbeamten Gehlter fordern, die unmglich gezahlt werden knnten. Also das ist ein Verbrechen einer Fachzeitung, das mit deren Tode geshnt werden mu. Noch in den letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: Die Entfernung derjenigen Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, da jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und fhrt lediglich einige Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische deutsche Mnner, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste Pflichterfllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem Sinne werden wir unsere Thtigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben soll es sein, zu beweisen, da wir loyale Mnner sind, die nichts weiter wnschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie jedem anderen Stande zugestanden wird. -- Das sind jedenfalls fr ein sozialdemokratisches Blatt recht ungewhnliche Erklrungen. Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der Beamten konnten natrlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt mir die Redaktion des Postboten: Die Unterbeamten hingen mit geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretr, sind aber durch die falschen Manahmen der Behrde wieder so hochgradig erbittert, da ein groer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird, was fast ganz aufgehrt hatte, solange der Deutsche Postbote sich wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte, wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimtiger Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil Furchtsamer wird eingeschchtert, ein groer Teil geht weiter links. Das sind die Folgen! Und dabei ist das derselbe Staatssekretr, der bei Antritt seiner Stellung erklrte, er verlange von seinen Beamten nur, da sie ihre Schuldigkeit thten; ihre persnlichen Angelegenheiten gingen ihn nichts an! Es mu wohl auch einem von Natur aus verstndigen Menschen schwer werden, sich dem Einflue der heute in den Regierungskreisen herrschenden antisozial-bureaukratischen Strmung zu entziehen. Um den Postboten zu unterdrcken hat die Postbehrde zugleich ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen Neue Post seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten in einer deren Interessen dienlichen Weise zur Errterung bringen. Er will kraftvolle Frderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der Verwaltung, nicht $gegen sie$. Auch die deutsche Verkehrszeitung begrt das neue Unternehmen, fr dessen Verbreitung auf amtlichem Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten mssen, ob die Postunterbeamten das Urteil ber die ihren Interessen dienliche Weise der Errterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten berlassen oder fr sich selbst in Anspruch nehmen wollen. Uebrigens sucht die Postbehrde auch ihrerseits an verschiedenen Orten Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaregelt, die fr den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erla des Staatssekretrs vom 30. Mai 1899 in dem es heit, da Postunterbeamtenvereine, welche sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fllen segensreich wirken knnen, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte und deren Umgebung beschrnken, da aber bei der Verschiedenartigkeit der Verhltnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die Gre des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere Oberpostdirektionsbezirke fr unrichtig zu erachten sei. Zugleich wird bestimmt, da als Vorstnde und in sonstige leitende Stellen nur solche Mitglieder gewhlt werden drfen, die noch in Dienst stehen. Die Begrndung mit der Verschiedenheit der Verhltnisse und der Gre des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase; weshalb sagt man nicht offen, da solche Vereine nur solange geduldet werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter der jederzeitigen Maregelung ausgesetzt sind? Es wre brigens interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, da diese Beschrnkung des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbrger sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbrger insoweit gewhrleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschrnkt ist. 7. Die Eisenbahnbediensteten. A. Beamte[133]. Dadurch, da die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3 Jahrzehnten ganz berwiegend in den Besitz des Staates bergegangen sind, haben sich auch die Verhltnisse des Personals verschoben, insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten hheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kndigung angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt. [133] Auer den hier erwhnten beiden Vereinen, die sich ber ganz Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurcktreten, soda es gengt, hier dieselben kurz anzufhren. Ich sttze mich dabei auf einen von dem Inspektor der sterreichischen Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub sterreichischer Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und in der Oesterreichischen Eisenbahnzeitung verffentlichten Vortrag: Ueber Eisenbahnbeamtenvereine. Eine andere Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig erscheinende deutsche Eisenbahnkalender. Organ der meisten deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben Verlage erscheinenden deutschen Verkehrsbltter. Allgemeine deutsche Eisenbahnzeitung, die in durchaus antisozialem Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden Vereine d. h. unter Ausschlu bloer Versicherungsvereine, Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des Stations- und Abfertigungsdienstes Preuischer Staats- sowie der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegrndet 1893 mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein Wrttembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegrndet 1886 mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3. Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in Mnchen, gegrndet 1883 mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten in Karlsruhe, gegrndet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900 Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Knigl. Schsischen Eisenbahnen in Chemnitz, gegrndet 1885 mit 5 Bezirksvereinen, 71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896 ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straburg begrndet, dem bei seiner Grndung 500 Mitglieder beitraten; Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000. Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche Karakter des Arbeitgebers fr die Beamten kein ausreichender Schutz, um die gewerkschaftliche Organisation berflssig zu machen, obgleich solche Bestrebungen gerade da, wo sie ntig werden, auch den Widerstand und die Verfolgungssucht der oberen Behrden hervorzurufen pflegen. Ein Beispiel hierfr bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur da hier die Maregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten zum Teil versagt geblieben ist, nmlich die oppositionellen Tendenzen vllig zu unterdrcken. a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$. Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und Eisenbahnbeamte gemeinsam umfat, insbesondere hervor bei der einzigen Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen derselben umfat, nmlich dem $deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$ in Hannover[134]. [134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Vereins Herrn Schirmer in Hannover. Anfang 1892 entstand in Hannover der Rechtsschutzverein deutscher Eisenbahn-Verkehrsbeamten, dessen Zweck darin bestand, seinen Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezglichen Strafsachen, sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste heraus entstehen, den ntigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen, auerdem auf Verhtung von Eisenbahnunfllen hinzuwirken, die Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der Betriebsunflle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt alle dauernd angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen mit Ausschlu der selbstndig betriebenen Bergwerks-, Industrie- u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in irgend welcher Beziehung stehen, und zwar sowohl die aktiven als die pensionierten. Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behrden, wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflsung, als man im September 1892 sich entschlo, diese Haltung zu ndern und an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalittsprinzip zu setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den Rechtsschutzverein zu dem deutschen Eisenbahnbeamtenverein, dessen Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, die wirtschaftlichen Verhltnisse seiner Mitglieder zu frdern und die kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn fr Patriotismus und Pflichttreue derselben zu pflegen. Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898 beibehalten, in dem berhaupt nur untergeordnete Punkte gendert sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlsse gefat, um das Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine strenge Loyalitt zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionsprsidenten sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht. Der vierteljhrliche Beitrag betrgt fr die ersteren 50 Pf., fr die letzteren 25 Pf. Der Schwerpunkt der Vereinsthtigkeit liegt auch jetzt noch in der Rechtshlfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefhrdung. Solche Flle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine allgemeine Interessenvertretung bezweckt, die sich auch auf das Verhltnis zu den vorgesetzten Behrden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung, Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Flle erledigt. Auerdem besitzt der Verein eine Untersttzungskasse, eine Spar- und Darlehenskasse und gewhrt seinen Mitgliedern bei Unfallversicherung durch vertragsmige Uebereinkunft mit einer Versicherungsgesellschaft besondere Vorzge. Die 1895 beschlossene Sterbegeldkasse hat wegen ungengender Beteiligung noch nicht errichtet werden knnen. Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden, Wrttemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshlfe eine gemeinsame Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelst ist, weil angeblich die Behandlung von Betriebsunfllen in den anderen Lndern eine viel mildere ist, als in Preuen, so da durch die gemeinsame Rechtshlfe die auerpreuischen Mitglieder berlastet wurden. Auch die Zugehrigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und sterreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der am 16. Oktober 1898 abgehaltenen auerordentlichen Generalversammlung gelst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preuischen Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217 Vertrauensmnnerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine, insbesondere des Landesvereins fr Elsa-Lothringen, wodurch 2388 Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende 1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf ber 9000 gestiegen. In die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk. eingezahlt. Vereinsorgan sind die Deutschen Verkehrsbltter. b) $Verein deutscher Lokomotivfhrer$[135]. Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegrndet und zhlte bei der letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder. Aufnahmefhig ist jeder Lokomotivfhrer und zur selbstndigen Fhrung einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines ffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie hhere Betriebsbeamte solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschftssprache fhren. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und Belehrung in gemeinntzig wirkender Weise und die Untersttzung der Mitglieder. Demgem steht die Frderung der Fachbildung durch Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie die Untersttzungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein gelegentlich auch Eingaben an Behrden und Parlamente gerichtet hat, z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges. [135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig. Die Untersttzungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die Mitglieder in Notfllen, die teils zurckgezahlt werden mssen, teils nicht, und andererseits in Untersttzungen an Hinterbliebene, insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlssig herbeigefhrter Eisenbahnunflle gewhrten Rechtsschutze, der in einem Geldzuschusse fr die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht. Auch die Vortrge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen Punkt. Der Verein besitzt eine eigene Zeitschrift fr Lokomotivfhrer, daneben ist Vereinsorgan die Deutsche Eisenbahnzeitung. Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als die Zeitschrift in einigen Aufstzen Maregeln der Behrden abfllig beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem Bezirksverein beantragt, die Mibilligung der Versammlung darber auszusprechen, da neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehrden in Frage zu stellen. Man ging freilich ber den Antrag zur Tagesordnung ber, aber nur, nachdem von allen Seiten betont war, da solche Artikel verhindert werden mten, und da es die Aufgabe des Vorstandes sei, fr das gute Einvernehmen mit den Behrden zu sorgen, da der Verein ohne deren Protektion nicht vorwrts komme. B. Arbeiter. Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte Richtungen zu unterscheiden, nmlich einerseits eine mehr loyale, die hauptschlich von der Zentrumspartei begnstigt wird, und eine oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fhlung sucht. In neuester Zeit haben auch die Eisenbahnbehrden die Bildung von Vereinen in die Hand genommen, soda man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden. a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136]. Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher Eisenbahnhandwerker gegrndet, da aber nach dem Statut die Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschftigten Handwerker und stndig beschftigten Arbeiter offen steht, so war dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897 in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der Ueberschrift ersichtlichen Weise gendert, doch gehren ungelernte Arbeiter dem Verbande nicht an. [136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Frderung treuer vaterlndischer Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behrden. 2. Untersttzung fr kranke, invalide, verunglckte und durch Alter erwerbsunfhige Mitglieder und deren Angehrige. 3. Untersttzung der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Untersttzung der Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Untersttzung in auerordentlichen Notfllen. 6. Hebung des Standesbewutseins und Frderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen, Vortrge und Belehrungen aller Art. 7. Untersttzung arbeitslos gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hlfe und Rat in allen unverschuldeten Notfllen und bei Fragen des ffentlichen Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren Familienangehrigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Untersttzungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht im Ermessen des Vorstandes. Eine hauptschliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jhriger regelmiger Arbeit. Wie die mitgeteilte Aeuerung des Statutes ergiebt, steht der Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch 3 den Mitgliedern ausdrcklich zur Pflicht gemacht ist, alle staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren. Deshalb ist er auch zu dem unten zu erwhnenden Verbande der Eisenbahner Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde. Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfat, ist Trier, wo auch der bisher gewhlte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$ wohnt. Das Organ des Verbandes ist die Zeitung des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000. b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137]. Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhnger gefunden, und insbesondere der frhere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte fr denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen greren Orten in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewhlt waren, Weihnachten 1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17 Abgeordnete teilnahmen und auf dem der Bayrische Eisenbahnerverband gegrndet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln herbeizufhren. Der Verband soll sich um religise und politische Streitfragen nicht kmmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter aufnehmen, die mit treuer Pflichterfllung das zielbewute Streben verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern. [137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretr $Schmid$. Obgleich hiernach das Unternehmen gewi nicht als ein staatsgefhrliches anzusehen war, so wurde es doch seitens der liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, whrend es andererseits zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde. Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Untersttzung, und so ist es begreiflich, da er an sie sich anlehnte, obgleich er nach seinen Statuten sich von allen Einflssen der politischen Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemigten Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die den Zweck hatten, noch grere Sicherheit dagegen zu bieten, da der Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behrden zu treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine Ablehnung dieser Forderungen herbeizufhren und den Verband in die Oppositionsstellung zu drngen, gab derselbe doch der Regierung nach und beschlo auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgenderte Statut erhielt die Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des Verbandes: a) Erzielung mglichst gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; b) Hebung des Standesbewutseins, Pflege der geistigen Ausbildung und des geselligen Verkehrs der Mitglieder; c) Schaffung von Untersttzungskassen. Es heit dann weiter: Der Verein steht treu zu Knig und Vaterland. Die Mitglieder sind sich bewut, da zu einem geregelten Betriebe Disziplin notwendig ist, da Unterordnung und strenge Pflichterfllung die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pnktlich, treu und gewissenhaft erfllen, denn nur treue Pflichterfllung giebt ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch stndigen Kampf mit den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit allen Eisenbahnbehrden. Nicht Umwlzung, sondern soziale Reform ist das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im Statut niedergelegten Grundstzen zu handeln. Die Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten schliet der Verein aus. Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind: Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden, an die Regierung und die Parlamente; Verhandlungen mit den Behrden in Lohnfragen und bei berechtigten Wnschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vortrge auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vortrge ber den Eisenbahnbetrieb und die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Lnder. Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, da dem Verbande schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehrten. Im September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am 1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften. Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptschlich auf das Gebiet der Lohnerhhung beschrnkt. Um eine in dieser Richtung unternommene Petition zu untersttzen, wurde eine umfassende Erhebung durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter in den Status aufgenommen d. h. fest angestellt und die Zahl der den Militranwrtern vorbehaltenen Stellen auf 800 beschrnkt. Auch sonst sind Lohnerhhungen zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhht; die Errichtung von Arbeiterausschssen an allen Obermtern ist zugesagt, die bei allen wichtigeren Anordnungen gehrt werden sollten. Daneben erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der Wohnungsverhltnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten und gewhrt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-, Invaliden- und Sterbeuntersttzungskasse ist am 1. Oktober 1897 ins Leben getreten und zhlte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000 Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegrndet, von denen im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von Steinkohlen eingerichtet. Man bemht sich endlich, das jetzt bei dem Kohlenladegeschft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den anfnglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf. erhht. Die Abrechnung fr 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982 Mk. an Ausgaben; das Baarvermgen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk. Anfangs hatte man als Verbandsorgan den Arbeiter, das Organ der katholischen Arbeitervereine Sddeutschlands, gewhlt, doch ist seit 6. Oktober 1898 in dem Eisenbahner ein eigenes Organ ins Leben gerufen, das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach seiner Probenummer vom 29. September 1898 ein gewerkschaftliches Organ sein, das fr die Hebung und fr die wirtschaftliche Besserstellung der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt. Es will nur Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine Politik treiben, auch auf die Untersttzung einsichtiger Mnner aller Parteien zhlen, aber im Geiste der christlichen Weltanschauung gehalten sein. c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebs-Arbeiter$[138]. Der Umstand, da der Bayrische Eisenbahnerverband, wie erwhnt, von der Zentrumspartei untersttzt wird, hat die Grndung einer Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht, die gewerkschaftlichen Ziele unabhngig von jeder politischen oder religisen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur $Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf erlie, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der auerdem ausschlielich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In dem Aufrufe ist gesagt: Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale Reformen und das gute Einvernehmen gegenber unseren vorgesetzten Behrden; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich, um die bisher nicht erfllten berechtigten Wnsche durchzusetzen. Nach lngeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in Nrnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle Handwerker und handwerksmig beschftigten Arbeiter der bayrischen Staatsbahnen in einer groen Verbindung zu vereinigen, die Angehrigen derselben gemeinsam zu vertreten. [138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten Verbandsvorsitzenden $Winkler$. Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet: 1. Die Erzielung mglichst gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen Staatsbehrden zu unterhalten. 2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden, an die Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behrden in Lohnfragen bei berechtigten Wnschen und Beschwerden zu vertreten und berhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen. 3. Einrichtungen von Untersttzungskassen, um erkrankten Mitgliedern ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein Begrbnisgeld und in auergewhnlichen Notfllen eine Untersttzung zukommen zu lassen. 4. Grndung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur. Der Verband und sein Organ drfen sich nicht mit ffentlichen, religisen oder kommunalen Angelegenheit beschftigen. Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn beschftigter Werkstttenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmige Gehlfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmige Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beitrge ihre Mitgliedschaft gewahrt bleiben. Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar 1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklrt, da gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, da das Arbeiterpersonal Wnsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umstnden durch die Arbeiterausschsse vorbringen knne, die Eisenbahnverwaltung jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschssen bestimmter Vereine ber Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran geknpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzundern, ist aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da die Arbeiterausschsse ihren Zweck nicht erfllten und in vielen Werksttten gar nicht vorhanden seien. Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf seinem am 21./22. Mai 1899 in Nrnberg abgehaltenen auerordentlichen Verbandstage die Grndung einer Untersttzungskasse fr Krankheit, Tod und auerordentliche Notflle, sowie die Herausgabe eines eigenen Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899 unter dem Titel Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebsarbeiter. Der Verband zhlt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der Personen, auf die er berechnet ist. d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139]. Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September 1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$ gegrndet, der am 17. November 1898 1300 Mitglieder in neun Obmannschaften zhlte. [139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in Karlsruhe. Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wrtlich bereinstimmend mit dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet. Ebenso ist die prinzipielle Stellung wrtlich ebenso, wie dort formuliert, mit der einzigen Ausnahme, da der Satz fehlt, da die Mitglieder sich ausdrcklich als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen bekennen. Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes whlen jhrlich einen Obmann; diese Obmnner bilden die Generalversammlung. Organ des Verbandes ist ebenfalls der Eisenbahner. Die Thtigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum Beitritte beschrnkt. e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140]. Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle Richtung, vertritt der $Verband der deutschen Eisenbahner$, ber dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehrden die Tageszeitungen in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine, obgleich sie in erster Linie Untersttzungszwecke verfolgten, durch Maregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten, begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in Oesterreich gleichzeitig und unabhngig von einander eine umfassende Organisationsbewegung der Eisenbahner, die zuerst in Hamburg zu einem greifbaren Erfolge fhrte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte, der sich spter mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w. gegrndeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz. Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen Unternehmens ist Heinrich $Brger$. [140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes, teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen. Der Verband umfat nach dem Statute die Personale smtlicher staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der Dienststellung. Als Zwecke werden aufgefhrt: 1. Erzielung mglichst gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik; 3. Hebung des Standesbewutseins und Frderung der geistigen Interessen durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vortrgen beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie Grndung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband soll eine Pflegesttte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein; 4. Schaffung von Untersttzungseinrichtungen, die den Mitgliedern nach Magabe einschlgiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den verschiedenen Lebenslagen gewhren. Der Verband besitzt in dem Weckruf der Eisenbahner ein eigenes Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der eigenen Erklrung seines Herausgebers $Brger$ eine keineswegs zahme Sprache fhrt. Der Verband hat sich den unter der Generalkommission vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es aber durchaus ab, sozialdemokratische oder berhaupt parteipolitische Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschlielich sich den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu widmen. Seit 15. April 1898 ist eine Zuschukasse in Kraft getreten, die Krankengeldzuschu von wchentlich 4 Mk. und Zuschu zu dem beim Tode eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., auerdem beim Tode der Ehefrau eine Untersttzung von 25 Mk. und fr Wochenbett 10 Mk. gewhrt. Der Beitrag betrgt wchentlich 15 Pf., doch kann durch Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld, sowie der Untersttzung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung der Leistungen auf das Doppelte herbeigefhrt werden. Auch eine Gemaregelten-Untersttzung sowie eine Untersttzung bei Krankheiten und Unfllen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen- und Altersuntersttzung wird geplant. Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand alle Erklrungen mit der Begrndung ab, da man angesichts der verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrckungsmanahmen und Maregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein msse. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der Regierung vorhandenen Maes sozialpolitischen Verstndnisses, da man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrckung aller Aeuerungen der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen knnte, wobei es ganz ohne Bedeutung bleibt, ob sie begrndet ist oder nicht. Wenn der Staat Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entlt, so handelt es sich natrlich nicht um Ausbung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen Akt der privaten Unternehmerthtigkeit, und wenn er hierbei sich den engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf die Forderung des kaiserlichen Erlasses, da die Staatsbetriebe soziale Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der Ausbung des gesetzlich gewhrten Koalitionsrechtes eine Einrichtung sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfllig und inhaltlos machen darf. Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloes Bestehen und die dadurch bei den Eisenbahnbehrden begrndete Furcht vor einer umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich Verbesserungen eingefhrt sind und den Wnschen des Personals mehr, wie frher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behrden mehrfach als Gegengift die Bildung knigstreuer Eisenbahnvereine in die Hand genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frhjahr 1898 ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben allzeit Ehre und Achtung vor Knig und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten Dienstbehrde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen herbeizufhren, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, fr Kaiser und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu frdern und zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Errterung besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren. Religise und politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den Titel: Kniglich Preuischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein fr den Direktionsbezirk Altona zum Ausdruck gebracht. C. Gemischte Vereine. Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der Arbeiter unter Leitung der Behrden entgegenzuwirken, zu der vorstehend erwhnten Bildung knigstreuer Vereine gefhrt hat, so hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, da an einzelnen Orten der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem einheitlichen Verbande zusammenzuschlieen. Naturgem mu dabei der gewerkschaftliche Karakter zurck und der blo gesellige Zweck in den Vordergrund treten. Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionsprsidenten $Ulrich$ in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897 der $Eisenbahnverein zu Kassel$ ins Leben getreten ist[141]. [141] Eine Darstellung ber Entstehung und Wesen des Vereins findet sich in Nr. 10 der Zeitschrift der Zentralstelle fr Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen. Weiteres Material ist mir vom Herrn Prsidenten $Ulrich$ brieflich geliefert. Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschftigten Beamten und Arbeiter zu gemeinntzigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere solche politischer oder religiser Art, sind ausgeschlossen. Demgem hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen: 1. Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt. 2. Eine Bibliothek nebst Lesezimmer. 3. Gemeinsame gesellige Vergngungen. 4. Eine Spar- und Darlehnskasse. Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar- und Darlehnskasse sind selbstndige Einrichtungen, an denen die Beteiligung den Mitgliedern frei steht. Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter annhernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen Ausschsse je zur Hlfte durch beide Gruppen gebildet. Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfat ziemlich das gesamte in Kassel stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober 1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschftsanteilen und einer Spareinlage von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf 1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschftsjahre 31130 Mk. an Darlehen gewhrt. Die Bibliothek umfate 1500 Bnde. Auch in $Arnsberg$, $Gttingen$, $Paderborn$ und $Soest$ haben sich gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899 500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die Bcher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschlu an die Spar- und Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind gleiche Vereine in der Bildung begriffen. Seitens der vorgesetzten Behrden ist das Beispiel von Kassel den anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgem auch bereits in $Breslau$ ein hnlicher Verein gegrndet, der in jeder Beziehung seinem Vorbilde entspricht. 8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142]. Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgefhrt, das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschlielich auf privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhltnis zu den Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter. Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhltnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber weit ber den rein privatrechtlichen Rahmen hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche uere Verwandtschaft zeigt. Dies beschrnkt sich auch nicht auf Aeuerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine Hherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein vertragsmigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte des Arbeitgebers zur Verhngung von Strafen, die sich unter dem Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklren lassen, da sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Besttigung. Ruht nun die Flle dieser gewissermaen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht selbstverstndlich in den Hnden des Herren, d. h. des Unternehmers selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhltnisse zu den Arbeitern sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fllt auch auf ihn, und so ist es erklrlich, da er nicht allein in der eignen Auffassung und derjenigen der Gesellschaft sozial weit ber den Arbeitern steht, sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewhrt diese Stellung dem Selbstgefhl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite. Naturgem knnen auch zwischen dem Geschftsinhaber und seinen Beamten Interessengegenstze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber, da in jedem Geschfte naturgem nur eine geringe Anzahl von Beamten angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwchere und zum Nachgeben gezwungene Teil. [142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. [143] Vgl. S. 316 f. Es lge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, da die Beamten umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder gegenber den Geschftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wren. Aber das wre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr groen Teil aller Beamten in sich schlssen, denn da die Thtigkeit der meisten von ihnen eine sehr hnliche ist, so knnen sie sich gegenseitig verhltnismig leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender Zusammenschlu noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thtigkeit, die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenber den Prinzipalen, also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlssigt und sich berwiegend mit geselligen, Bildungs- und Untersttzungszwecken beschftigt. Dies gilt auch von dem grten derartigen Vereine, dem $Deutschen Privatbeamtenvereine$ in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des zugehrigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er alle in Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmnnischer, industrieller, landwirtschaftlicher und hnlicher Thtigkeit stehenden Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten, Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w. umfassen will. Ja er geht selbst ber diesen erweiterten Kreis noch hinaus und gestattet nicht allein ffentlichen Beamten, sondern auch Kaufleuten und Privatleuten den Beitritt als vollberechtigten Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen lt, verliert er eigentlich das fr eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaen nur ein wilder Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei Privatleuten angestellten Beamten. Als $Zweck$ des Vereins ist im Statute bezeichnet: die Frderung der Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien. In dem jhrlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heit: Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel, Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten, welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen und namentlich dafr einzutreten, da ihnen -- ohne staatlichen Zwang auf dem Wege der Selbsthlfe vielleicht mit verstndnisvoller Untersttzung der Arbeitgeber -- diejenigen Sicherungen fr die eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die Staatsbeamten und die Mehrzahl aller ffentlichen Beamten durch die Alters- und Invalidittspension, durch die Witwen und Waisenversorgung bereits genieen. Da kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, da auch die letzteren ein eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise sichergestellt zu sehen. Es heit dann wrtlich: Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete privatwirtschaftlicher Thtigkeit er auch sein Geschft betreibt, wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen Privat-Beamtenvereins und den Interessen der Arbeitgeber (dieses Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht) einen Gegensatz zu finden vermgen, der ihn abhalten knnte, diese Bestrebungen zu untersttzen, sondern nur eine Gemeinschaft der Interessen, die jedem die Untersttzung dieser Bestrebungen zur Pflicht macht. Hauptschlich wird beklagt, da die besser gestellten Privatbeamten kein Bedrfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr Solidarittsgefhl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte Ziel nicht zu erreichen sei. Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Untersttzung in Notfllen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit, durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergnstigungen. Whrend diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknpft sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die Untersttzungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat der Verein noch ferner eine $Pensionskasse$, eine $Witwenkasse$, eine $Krankenkasse$ und eine $Begrbniskasse$, zu denen der Beitritt frei gelassen ist und die gegen gewisse Beitrge feste Rechtsansprche gewhren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im ffentlichen Leben beschftigt sich der Verein, so mit der Frage der Kndigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens, des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch Beratungen und Beschlsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt. Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf Untersttzung in Notfllen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile in verschiedenen Geschften und Begnstigung bei dem Abschlusse von Versicherungen erhlt das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von 6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begrbnis- und Krankenkasse sind auf versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut. Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begrbniskasse 2668 und der Krankenkasse 7362. Das Vermgen des Vereins belief sich am 1. Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zhlte der Verein 15234 Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch die Zahl derjenigen Firmen und Verbnde erheblich gewachsen, welche ihre Angestellten -- namentlich durch die Pensionskasse -- versichern. Das Vermgen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk. auf die demselben gehrige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk. auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk. auf die Begrbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen. Direkt an die Mitglieder und deren Angehrige sind im Laufe des Jahres gezahlt: 14563 Mk. Untersttzungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk. Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen an 101 Rentenempfnger (31 Invaliditts-, 70 Alterspensionre), 14551 Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begrbnisgeld in 49 Sterbefllen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk. Erstattung fr Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfllen, zusammen 161856 Mk. Das Vereinsorgan ist die Privatbeamtenzeitung, die 1899 im XV. Jahrgange erscheint. Der Verein hat die Rechte der juristischen Persnlichkeit. 9. Der Deutsche Werkmeisterverband[144]. Beschrnkte sich der Privatbeamtenverein auf Beamte im Gegensatze zu Arbeitern, so bildet der im Jahre 1884 gegrndete Deutsche Werkmeisterverband in Dsseldorf hier einen Uebergang, indem er auch solche Personen aufnimmt, die nach dem Sprachgebrauche zu den Arbeitern gerechnet werden. In der That ist die Unterscheidung zwischen beiden Klassen nicht mit irgend welcher Schrfe durchzufhren. Da nicht etwa die Lebenslnglichkeit oder Kndbarkeit der Stellung eine Verschiedenheit begrndet, ergiebt sich daraus, da weitaus die meisten Privatbeamten auf Kndigung angestellt sind, ja selbst bei Staatsbeamten ist dies nicht selten. Gewhnlich betrachtet man als magebend die Art der Zahlung der Arbeitsvergtung, die man in dem einen Falle als Gehalt, in dem andern als Lohn bezeichnet. Nun mag bei Beamten die monatliche Zahlung allgemein blich sein; aber bildet auch bei Arbeitern die wchentliche Zahlung die Regel, so sind doch vierzehntgige und auch monatliche Fristen durchaus nicht selten. Auch die Art der Beschftigung bildet kein durchgreifendes Unterscheidungsmoment. Hat auch, wie oben hervorgehoben, der Beamte hufig gegenber dem Arbeiter eine gewisse Aufsichtsstellung, so giebt es doch nicht allein viele Beamte, die, wie z. B. Buchhalter, niemand etwas zu befehlen haben, sondern ebenso haben vielfach Arbeiter in der Stellung als Vorarbeiter eine Aufsicht auszuben und eine gewisse Verfgungsgewalt. [144] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Nach dem Statut des Deutschen Werkmeisterverbandes ist aufnahmefhig jeder Betriebs-Fachbeamte eines gewerblichen oder industriellen Etablissements, gleichviel ob dies Privat-, Kommunal- oder Staatsunternehmen ist. Das Statut giebt dann eine umfassende Aufzhlung derjenigen Personen, die als Werkmeister zu gelten haben und bezeichnet als solche: 1. Meister, welche in der Industrie oder einem Gewerbe einer oder mehreren Werksttten selbstndig als Werkmeister, Werkfhrer oder Fachmeister vorstehen. Als Fachmeister sind auch die Eisenbahnwerksttten-Vorarbeiter anzusehen. 2. Vorsteher, Betriebsfhrer oder Obermeister, welche in den neueren Produktionsfchern als Leiter von Werksttten, Werkslen, Werkpltzen, Werkhallen, Werften, Depots, Giehallen, Laboratorien oder Bergwerken als Betriebsbeamte thtig sind. 3. Bezglich der Aufnahmefhigkeit derjenigen Meister, welche in Absatz 1 und 2 nicht angefhrt sind, entscheiden die Vereinsvorstnde den rtlichen Verhltnissen entsprechend; in streitigen Fllen der Zentralvorstand. Fr die Aufnahmefhigkeit sollen folgende Grundstze magebend sein: Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes zu betrachten, welche einen Teil des Betriebes oder den ganzen Betrieb selbstndig leiten. Hierbei ist stets vorausgesetzt, da sie das Handwerk, welches in der Werkstatt betrieben wird, erlernt haben, oder da sie die sonst in dem von ihnen geleiteten Betriebe oder Betriebsteile erforderliche fachmnnische Bildung durchaus besitzen. Lediglich in der Spedition der produzierten Gter angestellte Betriebsbeamte, als Platzmeister, Packmeister, Expedienten oder im kaufmnnischen Betriebe Angestellte sind ebenso wie Arbeiteraufseher ohne fachmnnische Vorbildung nicht aufnahmefhig. Die Eigenschaft als selbstndiger Meister setzt dann ferner voraus, da demselben eine grere Anzahl von Arbeitern unterstellt ist, fr deren Arbeiten er selbstndig verantwortlich ist und deren Beaufsichtigung seine Hauptaufgabe ist. Der Verband hat den Zweck, alle deutschen Werkmeister innerhalb einer groen Verbindung zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder dieser Vereinigung sowie der Angehrigen derselben gemeinsam zu vertreten, und zwar nicht allein in materieller Hinsicht, sondern auch in idealer Beziehung, indem er die geistige Bildung der Berufsgenossen durch Bibliotheken, Unterricht und Belehrung, sowie eine eigene Zeitschrift, die deutsche Werkmeisterzeitung, zu heben sucht. Die Frderung der wirtschaftlichen Interessen erreicht der Verband insbesondere durch Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Untersttzung bei Stellenlosigkeit, Invaliditt, Alter, Tod und in auerordentlichen Notfllen, sowie Witwen- und Waisengeld. Seit 1895 besteht eine besondere $Pensionskasse$. Unabhngig vom Verein ist eine eigene $Sterbekasse$, der aber alle Mitglieder bis auf 16 angehren. Das Wachstum des Vereins ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Es gab ======================================================================= | 1884 | 1885 | 1886 | 1887 | 1888 | 1889 | 1890 | 1891 ======================================================================= Bezirksvereine | 48 | 100 | 230 | 289 | 348 | 402 | 459 | 504 Mitglieder | 2350 | 4800 | 8725 |12650 |14260 |16268 | 18240|20364 ========================================================================= | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 |31./III. | | | | | | | | 1899 ========================================================================= Bezirksvereine | 520 | 550 | 550 | 577 | 585 | 602 | 614 | 620 Mitglieder |21800 |25300 |26427 |28087 |29871 |31803 |34380 |34962 Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Untersttzung von Fall zu Fall 25705 Mk. Whrend der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Untersttzungen 1282414 Mk. Der Verband besa Ende 1898 ein Vermgen von 1231000 Mk., die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk. Der Jahresbericht fr 1898 bemerkt, da das gute Verhltnis zu den Behrden und der Prinzipalitt erhalten geblieben sei und die letzteren nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verstndnis und Wohlwollen entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beitrge der Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die nchste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach stattfindet. Bisher sei reine Selbsthlfe das Bestreben des Vereins gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche Bestimmungen kennen gelernt habe. 10. Die kaufmnnischen Vereinigungen. Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die kaufmnnischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe, indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher Unterschied bestehen, und gerade darin, da der Handlungsgehlfe sich sozial hher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund zu suchen, weshalb die kaufmnnischen Hlfskrfte sich der modernen Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen, im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; da die Stellung des einen im Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist, bedeutet eine Willkrlichkeit, fr die es keinen inneren Grund gibt, wie auch im brigen zwischen beiden Gesetzbchern kaum eine scharfe Grenze zu ziehen ist. Kaufmnnische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit gegeben. Als ltester ist eine kaufmnnische Vereinigung in Stettin anzusehen, die bereits 1687 erwhnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir nur drei hnliche Grndungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs scheint das Bedrfnis reger geworden zu sein, so da erst das jetzige Jahrhundert einen strkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich 1, in der Schweiz 16 kaufmnnische Vereine, die zusammen aber nur etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bnden, 23 Lesekabinetts mit 300 Blttern besaen; 46 dieser Vereine hatten ein Vermgen von zusammen 160000 Thalern.[145] [145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins Mnchen zur Feier seines 25jhrigen Bestehens entnommen. Verfolgten die kaufmnnischen Vereine frher berwiegend Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, da der Gehlfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund dafr liegen, da die soziale Entwickelung auf kaufmnnischem Gebiete noch einigermaen rckstndig ist. Die lteren der bestehenden Vereine umfassen nicht allein Prinzipale und Gehlfen und knnen schon deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie verfolgten anfangs grundstzlich andere Zwecke, insbesondere solche der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der Stellenvermittelung und der Untersttzung. Erst in neuester Zeit hat eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge fat, sich der nun einmal vorhandenen selbstndigen Interessensphre des Gehlfen gegenber dem Prinzipale bewut wird und deren Vertretung zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgem verschiedene Stufen vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegenstzlichen Momente schrfer oder weniger entschieden betont und demgem die Regelung mehr im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens anstrebt. Es ist begreiflich, da zwischen dieser neuen Richtung und der lteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln mute, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die lteren Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein greres Interesse als frher widmen mssen, und so ist denn die ganze Klasse der Handlungsgehlfen in einem gegen frher wesentlich verstrkten Mae in die soziale Bewegung hineingezogen. In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem vorstehend errterten Gesichtspunkte gruppiert. A. Die ltere Richtung. a) $Deutscher Verband kaufmnnischer Vereine$[146]. Die meisten Vereine der lteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem Deutschen Verbande kaufmnnischer Vereine zusammengeschlossen. Hervorgegangen ist derselbe aus dem Deutschen Verbande von Vereinen fr ffentliche Vortrge[147], der auf seiner Generalversammlung 1889 eine kaufmnnische Abteilung mit vorlufigen Satzungen ins Leben rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund fr die Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, da das frhere Verhltnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehlfen nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr zutreffe, viele Gehlfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und deshalb ein eigener Handlungsgehlfenstand mit eigenen Interessen sich gebildet habe, so da es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen Lebens gerckt htten. [146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schfer$ in Frankfurt a. M. [147] Derselbe hat spter den Namen Deutscher Vortragsverband angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell unabhngig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbnden angehren. Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und Frderung der Interessen der deutschen kaufmnnischen Vereine, der Handlungsgehlfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann jeder kaufmnnische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche hat, statutengem die Frderung kaufmnnischer Interessen bezweckt und sich selbstndig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1. vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig, 3. am 12. Juni 1892 in Kln, 4. am 4. Juni 1893 in Grlitz, 5. am 11. Juni 1894 in Mnchen, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni 1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni 1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach. Der Verband ist fr die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Handlungsgehlfen und Lehrlinge, fr statistische Erhebungen ber die Arbeitsverhltnisse im Handelsgewerbe, fr umfassende Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, fr kaufmnnische Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der Kndigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten fr das neue Handelsgesetzbuch gutachtlich gehrt ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im Handelsgewerbe, der kaufmnnischen Schiedsgerichte, der Bekmpfung des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit, der Stellenvermittelung, der Invaliditts- und Altersversicherung fr Handlungsgehlfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgem starke Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gem seinem fderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die Selbstndigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeintrchtigen. Bei Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und dem deutsch-nationalen Handlungsgehlfenverbande wegen angeblich antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert. Aus dem Schoe des Verbandes hat sich ein von ihm unabhngiger $Stellenvermittelungsbund kaufmnnischer Vereine$ entwickelt der am 26. Januar 1890 gegrndet wurde und dem sich die Mehrzahl der Verbandsvereine angeschlossen hat. Dem Verbande gehren ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter denen sich 2 sterreichische (Wien und Brnn) befinden. Von den Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehlfen, 4893 Lehrlinge und 1862 Nichtkaufleute. Es ist nicht mglich, alle 98 Vereine hier nher zu behandeln, auch ist dies um so weniger erforderlich, als die Verhltnisse in denselben im wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umstnden mu es gengen, nur ber die greren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern nhere Angaben zu machen [148]. [148] Die brigen Vereine mgen hier wenigstens mit ihren Mitgliederzahlen aufgefhrt werden; wo keine Bezeichnung angegeben ist, heit der Verein einfach Kaufmnnischer Verein. Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg (kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760; Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen 98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89; Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden 68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V. f. weibl. Angest.) 128; Elingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg 228; Frth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Gppingen 405; Grlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250; Heilbronn 486; Herford 133; Hchst 125; Hof 172; Iserlohn 382; Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Kln 431; Knigsberg 714: Lbau 82; Ludwigshafen 604; Lbeck 495; Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; Mnchen (K. V. f. w. A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nrnberg 148; Offenbach 425; Offenburg 169; Osnabrck 405; Passau 130; Pforzheim 921; Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow 128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg 267; Sorau 150; Stallupnen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp 54; Straburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138; Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Wrzburg 292; Zwickau 430. b) $Verein fr Handlungskommis von$ 1858[149]. Der lteste und zugleich der grte aller kaufmnnischen Vereine ist der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41 Jahren zurcksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897 53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 ber 58000 in 215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 untersttzende Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898 betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31 Pf., das Gesamtvermgen 181394 Mk. 62 Pf. [149] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Vereins, Herrn Alwin $Helms$ in Hamburg. Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre 1898 wurden 6037, insgesamt bereits ber 74000 Stellen vermittelt. Die $Pensionskasse$ fr Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung umfate Ende 1898 7355 Mitglieder, einschlielich 1851 Ehefrauen; das Kassenvermgen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und $Begrbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162 Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermgensbestand 185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Untersttzungskommission fr Bedrftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Auerdem besitzt der Verein eine Abteilung fr $Fortbildung$ und eine solche fr $Geselligkeit$. In den letzten Jahren ist auch die Beschftigung mit Fragen der $Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, da er freilich die darin liegende schwere Schdigung der mnnlichen Handlungsgehlfen anerkennt, jedoch eine Beschrnkung der weiblichen Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhlfe nur darin findet, da die Frauen denselben Grundstzen hinsichtlich der Ausbildung und des Gehaltes wie die Mnner unterworfen und da die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung fr jugendliche und weibliche Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehlfinnen ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehlfinnen nicht begnstigt. Fr Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte ist der Verein eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer Verschlechterung des Verhltnisses zwischen Prinzipal und Gehlfen nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschlu an die gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und Verschrfung der Gegenstze ab und forderte vielmehr eine Verbindung mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann und je einem Prinzipal und Gehlfen gebildet werden soll. Der Verein ist dem Verbande fr das kaufmnnische Unterrichtswesen beigetreten und hat sich fr Grndung von Handelshochschulen ausgesprochen. Auch fr den Acht-Uhr-Ladenschlu und den Beginn der Sonntagsruhe um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches fr bessere Regelung der Kndigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung, fr Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und Geschftsrume und fr Einschrnkung der Konkurrenzklausel gewirkt. Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung fordert, so steht er doch grundstzlich auf dem Boden der Selbsthlfe, verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen. Der Verein besitzt in dem Hamburger Vereinsblatt ein eigenes Organ. c) $Kaufmnnischer Verein in Frankfurt a. M.$[150]. Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegrndet und ist mit den am 31. Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777 ordentliche, 535 auerordentliche und untersttzende Mitglieder und 474 Lehrlinge befanden, der zweitgrte Verein des Verbandes. [150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn L. $Schfer$ in Frankfurt a. M. Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmnnischer und allgemeiner Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Frderung der gemeinsamen Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehlfen, sowie Untersttzung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewutseins der Zusammengehrigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren Untersttzung in Fllen der Hlfsbedrftigkeit. Als Mittel sind u. a. bezeichnet Vortrge nebst Besprechung ber kaufmnnische und volkswirtschaftliche Gegenstnde, Studienzirkel, Bibliothek, Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und Begrbniskasse, sowie sonstige hnliche Einrichtungen. Im Vordergrunde steht thatschlich die Stellenvermittelung, die Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vortrgen behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstnde; auch die Diskussionsabteilung, die stark besucht war, hat sich mit solchen Fragen nicht beschftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes fr das kaufmnnische Fortbildungsschulwesen. Er gewhrt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft und eine Reihe von Vergnstigungen in Geschften; er besitzt ein eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen Kranken- und Begrbniskasse gehren 1368 Mitglieder an. Das Vereinsvermgen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf. d) $Kaufmnnischer Verein in Mannheim$[151]. Der am 11. Februar 1867 gegrndete Verein verfolgt nach seinen Statuten als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmnnischen und allgemeinen Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Frderung des kaufmnnischen Gehlfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes und der Zusammengehrigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke erreichen durch Unterrichtskurse, Vortrge, Bibliothek, Zeitschriften und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmnnischen Gehlfenstand betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine Pensionskasse, durch Untersttzung hlfsbedrftiger Standesgenossen und unentgeltliche Rechtsberatung. Religise und parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. [151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Ordentliche Mitglieder sind nur mnnliche Personen, die dem Handelsstande als Gehlfen, Beamte, Bevollmchtigte und Prokuristen angehren oder in gewerblichen Unternehmungen beschftigt sind. Als auerordentliche Mitglieder knnen andere Personen, insbesondere selbstndige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge knnen beitreten. Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692 auerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermgen betrug 41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771 Mk. 93 Pf. Vermgen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen Untersttzungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewhrt Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzge bei Versicherungen. Die veranstalteten Vortrge haben sich berwiegend mit volkswirtschaftlichen Gegenstnden beschftigt, insbesondere haben die Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gvernitz$ Vortragscyklen ber die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten. e) $Kaufmnnischer Verein Union in Bremen$[152]. Seine Erwhnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem Umstande, da er dem Deutschen Verbnde kaufmnnischer Vereine angehrt und ber 2000 Mitglieder zhlt. Im brigen ist er der Typus eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, seinen Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vortrge und Lektre, sowie zur geselligen Unterhaltung, doch nimmt die letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vortrge, die der Verein nach seinem Jahresberichte fr 1897 gehalten hat, vermeiden durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schnschreiben, Rechnen, Geographie und Stenographie beschrnkten, sind unvollkommen besucht gewesen. Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch, eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenber der Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert und 1281 Gehlfen waren. [152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. f) $Kaufmnnischer Verein Mnchen$[153]. Der am 9. Oktober 1873 gegrndete Verein zhlte am 1. Oktober 1898 2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmnnische und wissenschaftliche Fortbildung, 2. Frderung der Interessen des Handelsstandes im allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung, Unterrichtskurse fr fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmnnischen und allgemein wissenschaftlichen Gegenstnden, Vortrge, Untersttzung stellenloser Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstnde politischer und religiser Natur sind von der Vereinsthtigkeit ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch untersttzende Mitglieder. [153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Der Schwerpunkt der Thtigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der Frderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vortrge. Diese zerfallen in populrwissenschaftliche und fachwissenschaftliche, doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen Fragen beschftigen, ziemlich sprlich vertreten. Der Verein besitzt auer einer Abteilung fr Rechtsschutz nur eine Untersttzungskasse, deren Jahresausgabe aber nicht ber 300 Mk. steigt, sowie eine Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch Nichtmitgliedern offen steht. g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154]. Der Verein ist einer der ltesten, die in Deutschland bestehen. Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhngig von einander, von einigen Handlungsgehlfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft der Plan gefat, einen Untersttzungsverein zu begrnden, und nachdem die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfgung gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: Verein zur Untersttzung hlfsbedrftiger Handlungsdiener am 24. Juni 1840 mit 180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein Wirkungsgebiet ber die bloen Untersttzungszwecke hinaus, indem 1844 beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vortrge zu veranstalten. Die hierfr geschaffene und anfangs selbstndige Handelslehranstalt wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar 1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch uerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein die Rechte der juristischen Persnlichkeit und erwarb ein eigenes Grundstck. [154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die Untersttzung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel, Krankheit oder Alter in eine hlfsbedrftige Lage gekommen sind. Nur soweit die Mittel des Vereins hierfr nicht beansprucht werden, drfen sie fr die brigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in kaufmnnischen und anderen Wissenschaften, Frderung der Kollegialitt und Geselligkeit und Frsorge fr die Witwen und Waisen der Mitglieder verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden Handlungsdiener, Handlungsbevollmchtigten und Prokuristen; als auerordentliche Mitglieder knnen selbststndige Kaufleute aufgenommen werden. Die Untersttzungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihlfe des Vereins angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedrftiger Mitglieder geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Auerordentliche Mitglieder erhalten Untersttzung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder waren; ausnahmsweise knnen auch Nichtmitglieder untersttzt werden. Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vortrge, von denen aber ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religise Gegenstnde ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Fr Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch fr Fremde bernimmt der Verein die Stellenvermittelung. Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme der bisher verausgabten Untersttzungen belief sich auf 427182 Mk. fr Mitglieder und 141174 Mk. fr Hinterbliebene. h) $Kaufmnnischer und gewerblicher Hlfsverein fr weibliche Angestellte$[155]. Der am 19. Mai 1889 gegrndete Verein ist den Bestrebungen wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedrfnis einsahen, den vielfach hlflosen und schutzbedrftigen in kaufmnnischen Geschften verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunchst rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hlfsbedrftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vortrge und hnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu frdern und in der Ausbung ihres Berufes zu untersttzen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshlfe-, Rat- und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmnnische Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und Lesezimmer, eine Krankenuntersttzung neben einer besonderen als eingeschriebene Hlfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen Darlehnsfonds, man veranstaltet Vortrge und Unterhaltungsabende, vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein einen Turnzirkel und einen Sngerbund. [155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Aber der Verein ist bei diesen $humanitren$ Bestrebungen nicht stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere $gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an Behrden und auf andere Weise fr die Interessen des weiblichen Handelshlfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den Bestrebungen zu Gunsten einer Ermigung der Arbeitszeit und Einfhrung des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einfhrung kaufmnnischer Schiedsgerichte beteiligt. Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den Mitteilungen fr weibliche Angestellte. Die Mitgliederzahl, die bei der Grndung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf 10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und Gewerbegehlfinnen, 275 Geschftsinhaber und die brigen Privatpersonen waren: Ordentliche Mitglieder knnen nmlich nur sein: unter Ausschlu der eigentlichen Arbeiterinnen Mdchen und Frauen, die als Handlungsgehlfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehlfinnen angestellt sind, deren Beruf eine hhere Vorbildung oder eine besondere lngere Ausbildung erfordert. Der Beitrag beluft sich auf jhrlich 3 Mk. Das Vermgen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38 Pf. Fr Untersttzung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898 4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen. Der Verein steht mit den brigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen Vereinen fr Handlungsgehlfinnen, nmlich in Augsburg, Barmen, Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Kln, Knigsberg, Leipzig und Mnchen in freundschaftlichem Verkehr. * * * * * Die bisher erwhnten Vereine gehren smtlich zu dem deutschen Verbande kaufmnnischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine, die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im Eingange bezeichneten lteren Richtung zu zhlen sind; von ihnen sollen die wichtigsten hier genannt sein. i) $Verband deutscher Handlungsgehlfen$[156]. Er ist im Jahre 1881 gegrndet und nchst dem Hamburger Verein von 1858 der greste kaufmnnische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende und auerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren. [156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hlfe und Hebung des Kaufmannsstandes und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner Mitglieder in den Notfllen des Lebens durch Stellenvermittelung, Untersttzung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begrbnis-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invalidittsversorgung; will aber daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehlfen im allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle politischen und religisen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein hat das Recht der juristischen Persnlichkeit und besitzt ein eigenes Vereinshaus. Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und die Untersttzung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen- und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invalidittskasse, von denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermgen von 360674 Mk. 59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besa. Eine besondere Kranken- und Begrbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376 Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermgen am 30. September 1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Grndung eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich gestattet ist. Der Verein gewhrt Rechtsschutz und Vorzge bei Versicherungen. Er besitzt in den Verbandsblttern -- Kaufmnnische Reform ein eigenes Organ. Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der fr die Handelsgehlfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes ber den unlautern Wettbewerb die Wnsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er ber diese und andere sozialpolitische Gegenstnde z. B. die Frage der kaufmnnischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschftszeit, Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vortrgen veranstaltet. k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157]. Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschrnkter Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Frderung der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschftlicher Untersttzung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung; 4. Gewhrung von Rat und Belehrung bei geschftlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten; 5. Untersttzung der Mitglieder in Krankheitsfllen und fr Flle vorbergehender Notlage, sowie Gewhrung einer Begrbnisuntersttzung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Untersttzung der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Untersttzung altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Untersttzung der durch geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preorganes. [157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Neben den erwhnten Untersttzungen, die von dem Ermessen der Verbandsorgane abhngig sind und deshalb auch besondere Beitrge nicht erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und Begrbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hlfskasse, der jedes Mitglied beitreten kann. Aufnahmefhig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen lt, die Handlung erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40. Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das anfngliche Vorurteil der letzteren berwunden, wie sich daraus ergiebt, da ihm 664 auerordentliche Mitglieder, darunter 33 Handelskammern beigetreten sind. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337 unter Einschlu von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das Gesamtvermgen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen 802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf. auf den allgemeinen Untersttzungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den Altersuntersttzungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds. Der Verein gewhrt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Vergnstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich, z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder durch Eingaben an die Behrden zu frdern gesucht. Das Vereinsorgan ist die Post reisender Kaufleute Deutschlands mit einer Auflage von 10200. l) $Kaufmnnischer Hlfsverein in Berlin$[158]. Der am 29. Oktober 1880 gegrndete Verein verfolgt den Zweck, Handlungsgehlfen auf Ansuchen nach Magabe der Vereinsmittel einmalige oder zeitweilige Untersttzungen zu gewhren. Daneben erhalten die Mitglieder fr ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche Krankenhlfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, whrend sie einer Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jhrlich 4 Mk. beitreten knnen. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus Handlungsgehlfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der auerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermgen 92668 Mk. 42 Pf. Der Verein hat in den Nachrichten des kaufmnnischen Hlfsvereins in Berlin ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint. [158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. B. Die neuere Richtung. Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die strkere Betonung der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und der Untersttzung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere Vertretung des Interesses der Handlungsgehlfen auch da, wo es sich mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz tritt. Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, knnen die hierher gehrigen Vereine in einer gewissen Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung innegehalten: a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159]. Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung und gehrt zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren grundstzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch den Statuten bezweckt der Verein den Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege. [159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Dieser Zweck soll hauptschlich erreicht werden: 1. durch Vertretung der Mitglieder gegenber dem Publikum, den Behrden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen und Beschwerden event. durch Fhrung der Prozesse auf Vereinskosten, gem anhngendem Rechtschutzreglement; 2. durch Untersttzung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen ber die Untersttzung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhltnisse es gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder; 3. durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung; 4. durch Befrderung des handelswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Untersttzung von kaufmnnischen Fortbildungsschulen und sonstigen Bildungsbestrebungen; 5. durch Untersttzung in besonderen Notfllen; 6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgeme Regelung der Arbeitsbedingungen, in mglichster Verstndigung mit den Prinzipalen und Beschrnkung der Sonntagsarbeit auf das unerllich Notwendigste; 7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehlfen unter besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von Einigungsmtern; 8. durch Untersttzung von wirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften; 9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen Frderung und Untersttzung; 10. durch Errichtung einer Kranken- und Begrbniskasse, sowie einer Kasse zur Untersttzung gegen Stellenlosigkeit; 11. durch Fhrung einer Arbeitsstatistik. Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Frderung der humanen Bildung durch Errichtung kaufmnnischer Fortbildungsschulen verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde, die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, da Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden drfen, die eine kaufmnnische Ausbildung besitzen und da die Lehrlinge zum Besuche der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner die Frderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller begrndeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behrden und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozefhrung bernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich 1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Untersttzung von 30 Mk. bezw. 45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine Untersttzung gegen Stellenlosigkeit in Hhe von monatlich 30 Mk. bis zu 3 Monaten, fr die auer den monatlichen Vereinsbeitrgen von 90 Pf. nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hlfskasse eine selbstndige Kranken- und Begrbniskasse. Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation fr gesetzgeberische Aufgaben befat, insbesondere bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes ber den unlauteren Wettbewerb, wo er gegen die Konkurrenzklausel und fr erweiterte Sonntagsruhe, sowie Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der Gewerbegerichte auf die Handlungsgehlfen, fr den Achtuhr-Ladenschlu und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kmpft er seit Jahren fr die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine. Das Vereinsorgan ist die Kaufmnnische Rundschau. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31. Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember 1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898 4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben erhielten Stellenlosenuntersttzung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf. Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Fr Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., fr das Vereinsorgan 5340 Mk. 5 Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begrbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf. Das Gesamtvermgen betrug 149323 Mk. 32 Pf. b) $Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband$[160]. Der Verband ist insofern aus dem Vereine fr Handlungskommis von 1858 hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene Mitglieder einen neuen Verband zu grnden unternahmen, soda schon wegen dieses persnlichen Verhltnisses der neue Verband in einem scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber auch eine andere $grundstzliche Auffassung$. Der Verband betont mit Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Handlungsgehlfen und macht den lteren Vereinen zum Vorwurf, da sie durch ungengende Vertretung derselben den Rckgang des Standes verschuldet htten. [160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Infolge hiervon ist auch das uere Auftreten ein verschiedenes. Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende soziale Zerklftung, ber den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und die Gefahr der Herabdrckung der Handlungsgehlfen in das Proletariat geben den ffentlichen Erklrungen des Verbandes ein ganz anderes, moderneres Gesicht, als den lteren Vereinen; der Sozialdemokratie steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die sonst vielleicht fr sie zu haben sein wrden, an sich zu ziehen, weshalb er von ihr heftig bekmpft wird. Einen einseitigen Karakter erhlt der Verband durch die Bestimmung des Statutes, da $Juden$ von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die antisemitische Partei ihm ihre Untersttzung leiht, obgleich eine verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den Deutschen Verband kaufmnnischer Vereine in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896 zurckgewiesen wurde. Aus den Statuten ist Folgendes zu erwhnen: Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch Zusammenschlu der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu heben, deren Interessen berall, wo es notwendig ist und sie bedroht sind, thatkrftig zu vertreten und durch geeignete Manahmen fr die Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken. Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne auf Behrden und gesetzgebende Krperschaften einzuwirken. Parteipolitische und religise Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen. Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthlfe zur Schaffung wirtschaftlicher Vorteile fr die Mitglieder durch seine Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchfhrung sozialer Reformen im Handelsstande, und zwar: 1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der Geschftszweige, 2. Einfhrung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden. 3. Festlegung einer einheitlichen Geschfts- und Ladenschlustunde fr die Gehlfen. 4. Einfhrung einer Kndigungsfrist von sechs Wochen vor jedem Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen zwischen Prinzipal und Gehlfen verkrzt werden kann. 5. Eine vereinbarte lngere Kndigungsfrist mu fr beide Teile gleich sein. 6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thtigkeit der Gehlfen nach Austritt aus dem Geschfte erstrecken, sind als ungltig anzusehen. 7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehlfen unter besondere kaufmnnische Schiedsgerichte, die nach Art der bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern sind.$ 8. Schaffung eines bestimmten Verhltnisses zwischen der Zahl der Gehlfen und Lehrlinge in einzelnen Geschften. 9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht whrend der Tagesstunden in staatlichen Fachschulen fr alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen unter 18 Jahren. 10. Beschrnkung der Verwendung weiblicher Arbeitskrfte auf solche Geschftszweige, fr welche besondere weibliche Fhigkeiten unumgnglich erforderlich sind. Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfllt in Ortsgruppen und Gauverbnde. Organ desselben ist die aus den ursprnglich begrndeten Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehlfenverbandes hervorgegangene 2mal monatlich erscheinende Deutsche Handelswacht. Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar 1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277 am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen gestiegen. Der Verband betont in seiner hauptschlich gegen die alten Vereine, insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger Verband gerichteten Agitation in erster Linie, da diese das Uebel nicht an der Wurzel angefat htten. Er legt deshalb das Hauptgewicht auf Beschrnkung der Arbeitszeit durch die Einfhrung eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschfte, des Achtuhr-Ladenschlusses und vlliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschrnkung der Frauenarbeit auf solche Beschftigungen, in denen diese aus Rcksichten des Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen fr die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehlfen von einer Prfung vor einer Kommission abhngig gemacht und eine bestimmte Skala fr das Verhltnis der in denselben Geschfte zulssigen Gehlfen und Lehrlinge eingefhrt werden, daneben ist der Verband fr das Verbot der Konkurrenzklausel, fr Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen Kndigungsfrist von 6 Wochen und fr kaufmnnische Schiedsgerichte eingetreten. Obgleich der Verband hiernach die schrfere Interessenvertretung auch gegenber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als untersttzende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewhrt der Verband, wie die lteren Vereine. Aus dem Geschftsberichte fr 1898 ist hervorzuheben, da der Verband neben der Errichtung kaufmnnischer Fortbildungsschulen, insbesondere Einfhrung des Schulzwanges und fr Handlungsgehlfenkammern, auch fr eine Umsatzsteuer auf Warenhuser und Ramschlager eingetreten ist und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande fr das kaufmnnische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106 bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als Kandidaten verpflichtet, fr seine Forderungen einzutreten. Die Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch betont der Bericht, da eben der Verband den Grundsatz der alten Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die Stellenvermittelung nicht zu schdigen, nicht anerkenne, da er auch Stellen in jdischen Geschften, Stellen mit Konkurrenzklauseln, kurzer Kndigungsfrist u. dergl. nicht vermittele. Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der deutschen Handlungsgehlfen in die Hand genommen durch Berufung von $Handlungsgehlfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11. April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185, auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Stdte durch etwa 800 Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei durch Abgeordnete vertreten. Man fate Beschle zu Gunsten des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlues, der Einfhrung kaufmnnischer Schiedsgerichte unabhngig von den Gewerbegerichten und der Bekmpfung der Warenhuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande kaufmnnischer Vereine, der sich fr Befreiung der Handlungsgehlfen von der Invaliditts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte, die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle Handlungsgehlfen ohne Rcksicht auf die Hhe des Gehaltes, ferner Einfhrung hherer Lohnklassen mit hheren Beitrgen und Renten und mglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der Selbstversicherung fr selbstndige Kaufleute. Endlich befrwortete man, da die Handlungsgehlfen versuchen mchten, aus ihren Reihen Abgeordnete in den Reichstag zu whlen, da sie aber jedenfalls ohne Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten untersttzen sollten, die sich verpflichten, fr die Forderungen des Standes einzutreten. Whrend man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begrndung Abstand genommen, da man bisher niemals einer Antwort gewrdigt sei und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der Vorsitzende erklrte unter strmischen Beifalle, die deutsch-nationalen Handlungsgehlfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern wrden mit aller Kraft den Augenblick zu erkmpfen versuchen, wo die Groen der Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen. c) $Verein fr kaufmnnische Angestellte$[161]. Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmnnischen Verein in Frankfurt a. M. Derselbe besa die Kaufmnnische Presse als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm und dem Vereinsvorsitzenden $Schfer$ war es wegen der Haltung des Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu fhrten, da der Verein beschlo, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter diesen Umstnden thaten sich die Anhnger $Quarck$'s zusammen, grndeten einen eigenen $Verein fr kaufmnnische Angestellte$ und beschlossen, die Kaufmnnische Presse unter Leitung Dr. $Ouarck$'s als ihr Organ fortzufhren. Der neue Verein beantragte seine Zulassung zu dem Deutschen Verbande kaufmnnischer Vereine, die auch in der Generalversammlung in Mnchen mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den Widerspruch des Kaufmnnischen Vereins beschlossen wurde. Aber schon in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der Antrag auf Ausschlu mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen. [161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den sozialdemokratischen und den brigen Mitgliedern geltend, insbesondere wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen Vorgehens erhoben. Dies fhrte dahin, da in der Vereinsversammlung am 23. Juli 1896 der Beschlu gefat wurde, zu erklren, da die Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die Folge dieses Beschlusses war, da $Quarck$ seine Redaktion niederlegte, da aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine grere Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mibilligten durch $Quarck$ verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte Schwchung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439 auf 319. Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins die Hebung der sozialen Lage der Handlungsgehlfen durch Zusammenschlu und Fortbildung derselben, sowie durch Einwirkung auf Behrden und Gesetzgebung. Parteipolitische und religise Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel hierzu sollen dienen: ffentliche Versammlungen, Herausgabe der Kaufmnnischen Presse, kostenlose Stellenvermittelung, fach- und wissenschaftliche Vortrge, Unterhaltung einer Bibliothek, Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins anerkennt. Da der Verein eine grere uere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekmpft er die alten Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum Vorwurfe macht, da sie nur Geselligkeit und Untersttzungswesen betrieben, whrend er die energische Vertretung der sozialen Interessen des Gehlfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie, sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er znftlerische Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und Eingaben an Behrden beschrnkt. Eine besondere von ihm erhobene Forderung ist neben den kaufmnnischen Schiedsgerichten, der vollstndigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine veranstalteten Vortrge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$ herangezogen hat, behandeln berwiegend sozialpolitische Gegenstnde; schnwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen. d) $Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen Deutschlands$. Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen unter den Handlungsgehlfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin hatte sich Ende 1889 eine $Freie Vereinigung der Kaufleute$ gebildet. Nach ihrem Vorbilde wurden in den nchsten Jahren in Leipzig, Hamburg, Dresden, Mnchen, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld hnliche freie Vereinigungen ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschlielich lokal organisiert und hatten zunchst keine Verbindung untereinander. Eine solche wurde erst hergestellt durch die Grndung des Blattes Der Handelsangestellte in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober 1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der modernen Arbeiterbewegung und trat offen fr die sozialdemokratische Partei ein. Gegenber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die freilich ebenfalls auf dem Boden des Klassenkampfes stand und die Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehlfen bestritt, sich deshalb an die klassenbewuten Handlungsgehlfen wandte und gegen den Standesdnkel auftrat, der bisher die Handlungsgehlfen gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fhlen, die aber die formelle Zugehrigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte. Die Anhnger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der Mitteilung, da eine Verstndigung mit den Berlinern ebenso wie mit den freien Vereinigungen in Stuttgart, Mnchen und Dresden nicht zu erreichen gewesen sei, den $Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen Deutschlands$ ins Leben rief, an dem sich zunchst nur die Gehlfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Frth, Hamburg und Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des Verbandes die Erzielung mglichst gnstiger Anstellungsbedingungen und gesetzlicher Beschrnkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einfhrung einer Untersttzung fr Stellenlose wurde vorlufig noch zurckgestellt. Der Verband trat mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der Generalkommission fr die Gewerkschaften Deutschlands angeschlossen. Er besitzt ein eigenes Organ in dem Handlungsgehlfenblatte, dessen erste Nummer am 5. Juli 1897 erschien. In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ wurde berichtet, da sich in Elberfeld, Krefeld und Breslau neue Ortsvereine gebildet htten und die Mitgliederzahl 337, darunter 54 weibliche, betrge. Man nahm eine Resolution an, die den grundstzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat. Der Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen Deutschlands erkennt, da im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer kapitalkrftigere Verkaufsgeschfte fr die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhuser) die kleineren Geschfte und damit auch die Mglichkeit zu vernichten, da die Mehrzahl der Gehlfen selbstndig werden kann, andererseits durch immer grere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Krfte die Stellung der Handlungsgehlfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen. Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schlieliche Beseitigung des jetzigen Verhltnisses zwischen Kapital und Arbeit zu berwinden. Fr die nchste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden mnnlichen und weiblichen Krfte durch einheitliche Organisation als das einzige Mittel, diese Krfte vor dem Herunterdrcken auf eine immer tiefere Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen mnnlichen und weiblichen Handlungsgehlfen Deutschlands das Eintreten fr folgende Forderungen: 1. Einfhrung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkrzung der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines Uebergangsstadiums. 2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht whrend tglich zwei Stunden des Vormittags fr Angestellte unter 18 Jahren. 3. Vollstndige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden. 4. Gesetzliches Verbot aller Abzge vom Gehalt, auer derjenigen fr Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die Bedrfnisse der Handlungsgehlfen. 5. Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte im Anschlu an die Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehlfen. 6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschlu an dieselbe. 7. Verbot der Konkurrenzklausel. 8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt whrend militrischer Uebung des Gehlfen diesem bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen. Damit diese Forderungen mit viel grerem Nachdruck als bisher vertreten werden knnen, ist es ntig, da alle gesetzlichen und polizeilichen Beschrnkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen und da die bezahlten Krfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschftsstellung und des Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren. Es wurde mitgeteilt, da die Einigungsversuche mit den Vertretern des Handelsangestellten wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien. Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$ abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, da die beiden Fachbltter vereinigt werden und das neue Organ unter dem Titel Handlungsgehlfenblatt in Berlin erscheint. Die freie Vereinigung der Kaufleute in Berlin hat dann an einer an demselben Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu Gunsten des Zentralverbandes aufgelst, wobei in den Verhandlungen die Ansichten darber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in Mnchen und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen. Der Verband fhrt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er vorwirft, sich durch seine znftlerischen Bestrebungen in den Dienst der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben, insbesondere habe er dies durch sein Eintreten fr eine Umsatzsteuer auf Warenhuser bewiesen. Auch gegen den Verein fr kaufmnnische Angestellte nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein. Er beruft sich mit Nachdruck darauf, da er die einzige Vereinigung sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die Interessen der Gehlfen nachdrcklich zu vertreten. 11. Konfessionelle Arbeitervereine. A. Evangelische[162]. Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Mnner- und Jnglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten, da in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie konfessionslos sein wollten, der katholische Einflu sich in einer den evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in Gelsenkirchen insbesondere unter der Fhrung des Bergmanns $Fischer$ mit 57 Mitgliedern gegrndet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige Fhrerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle Leitung den Arbeitern selbst zu berlassen. Im Jahre 1885 gab es schon 25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95 Vereine mit 28000 Mitgliedern. [162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. $Weber$ in M.-Gladbach, Herrn Pfarrer $Niemeyer$ in Eichlingshofen und Herrn Professor $Hpeden$ in Kassel. Wertvolle Notizen enthlt auch $Ghre$: Die evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele. Leipzig 1876 Grunow. [163] Die Jnglings- und Mnnervereine, von denen 1480 mit etwa 75273 Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine hier nicht bercksichtigt. Whrend bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen beschrnkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in dem brigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbnden, und am 6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der $Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine Deutschlands$ begrndet. Schon 1885 hatte man sich in dem Evangelischen Arbeiterboten, der in Hattingen a. Ruhr erscheint, ein Organ geschaffen, das demnchst von dem Gesamtverbande bernommen wurde. Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine mglichst genaue Statistik, deren Zuverlssigkeit freilich von anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur des Evangelischen Arbeiterboten $Holthoff$ durch Umfrage bei den einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13-22 seines Blattes von 1896 verffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbnde: 1. Rheinland-Westfalen mit 118 Vereinen und 28245 Mitglieder 2. Saargebiet " 17 " " 3114 " 3. Rheinpfalz " 15 " " 2338 " 4. Kurhessen " 6 " " 1250 " 5. Mittelrhein " 14 " " 2896 " 6. Mitteldeutschland " 21 " " 5196 " 7. Baden " 18 " " 2697 " 8. Wrttemberg " 22 " " 2358 " 9. Schleswig-Holstein " 5 " " 1123 " 10. Plauenscher Grund " 2 " " 254 " Auerdem gehrten zum Gesamtverbande als einzeln stehend, d. h. nicht den Landesverbnden angeschlossen " 19 " " 4240 " =================================== Der Gesamtverb. umf. also " 257 " " 53721 " Auerhalb desselben standen noch Vereine in Bayern, Sachsen, Schlesien und an einzelnen andern Orten. Die Statistik zhlt in Bayern " 22 " " 4788 " " Sachsen " 15 " " 3936 " " Schlesien " 5 " " 689 " an andern Orten " 9 " " 1312 " =================================== insgesamt 51 " " 10725 " $so$ da sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern belaufen wrde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollstndig; die Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem Gesamtverbande beigetreten. Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des Gesamtverbandes Pfarrer lic. $Weber$ in Mnchen-Gladbach im Frhling 1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreuen 8 Vereine mit 2000 Mitgliedern, in Westpreuen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit 548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3 Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine mit 3000 Mitgliedern, im brigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefat waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Knigreich Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein mit 106 Mitgliedern, im Groherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300 Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Wrttemberg 35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit 2889 Mitgliedern, im brigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern. Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da viele Vereine dem Verbande nicht angehren, so kann man die Gesamtzahl der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Auer dem Evangelischen Arbeiterboten bestehen noch die Wrttembergische Arbeiterzeitung und das Schsische Evangelische Arbeiterblatt. Das frhere Hamburger Volksblatt ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die Christlich-soziale Volkszeitung in Erfurt, die an die Stelle der mit dem 1. April 1896 eingegangenen Erfurter Arbeiterzeitung getreten war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermgen von 152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk. und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen. Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten: Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat den Zweck: 1. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewutsein zu wecken und zu frdern, 2. sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder, 3. Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhltnisses zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, 4. Untersttzung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfllen. Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung ntzlicher Schriften, durch Vortrge und durch Grndung einer Kranken- und einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Htten- und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks werden, der sich im Besitze der brgerlichen Ehrenrechte befindet und eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen. In den Satzungen des Gesamtverbandes heit es ferner: 1. Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und hnliche auf christliche patriotischem Grunde stehenden Brger-, Volks- und soziale Vereine, deren Grundkarakter evangelisch ist, bilden auf Grund der nachfolgenden Satzungen einen Gesamtverband mit einer einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahme von Vereinen entscheidet das geschftsfhrende Komitee unter Vorbehalt der nachtrglichen Genehmigung des Ausschusses. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. 2. Der Zweck des Gesamtverbandes ist: a) den Zusammenschlu der Vereine nach Provinzial- und Landesverbindungen ins Werk zu setzen, um so die schwcheren Vereine durch Zusammenschlu mit den greren zu strken, b) die Bildung neuer Vereine zu frdern, c) die Presse zu beeinflussen, d) ber Maregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der sittlich religisen Haltung der arbeitenden Brder zu beraten und zu beschlieen, e) den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch Volksversammlungen, Flugbltter und dgl. gemeinsam und planmig zu fhren. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Um diese Aufgaben zu erfllen, sind wiederholt von den leitenden Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer Rednerbildungsanstalt, sowie die Grndung einer Arbeiterzeitung in groem Stile, Bildung von Hlfs-, Kranken- und Begrbniskassen, sowie von Arbeitervereinshusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln, Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und Grndung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlgen nicht viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung, sowie zur Begrndung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis, Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behrden und den Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige gemeinsame Einrichtung ist die $Kranken- und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine$, eingeschriebene Hlfskasse in Mnchen-Gladbach; neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in Nrnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine Zentralkasse fr Untersttzung bei Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu grnden. Was den $sozialpolitischen Standpunkt$ der Vereine betrifft, so lt sich derselbe nicht fr alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in dieser Beziehung eine so groe Verschiedenheit, ja Gegenstzlichkeit der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen $drei Richtungen$ unterscheiden. Die $erste$ sttzt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie ber bloe Untersttzungszwecke hinausgehen, mglichst fern halten und kleidet dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religisen Aufgabe. Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur $Quandel$ und der Fabrikant $Franken$ in Bochum; sie wird deshalb meistens als die Bochumer Richtung bezeichnet. Der Evangelische Arbeiterbote wird im wesentlichen in ihrem Sinne geleitet. In scharfem Gegensatze zu ihr steht die $zweite$ durch $Naumann$ vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhngerschaft im Sden und wird durch die Wrttembergische Arbeiterzeitung untersttzt. In neuester Zeit ist Dr. $Maurenbrecher$ in einem Aufsatze der Schsischen Arbeiterzeitung fr eine vllige Umgestaltung der Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslsung von der lteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit erregt, aber in den schsischen Vereinen berwiegend Ablehnung gefunden. Diese folgen nmlich, ebenso wie die Schsische Arbeiterzeitung selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des Gesamtverbandes lic. $Weber$ vertretenen $dritten$ Richtung, die einen Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein mglichstes Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wnscht, sondern vor allem gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer fhren will und jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete grundstzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat $Weber$ neuerdings fr Baugenossenschaften zugestanden. $Der Standpunkt des Gesamtverbandes$ ist niedergelegt in dem sog. evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut hat: A. $Grundlinien fr ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt fr Vortrge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen$. Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekmpfen darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten gehrt, aber auch die Ansicht, da das Christentum es ausschlielich mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Krfte in dem Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, da dieses Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufllige Verknpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken, sondern allein $durch eine organische, geschichtlich vermittelte Umgestaltung unserer Verhltnisse gem den im Evangelium enthaltenen und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen$. In diesen finden wir auch den unverrckbaren Mastab rckhaltloser Kritik an den heutigen Zustnden, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben, da diese Organisationen bei ihrer Durchfhrung in gleichem Mae sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfhig und fr alle Beteiligten nach dem Mae ihrer Leistung wirtschaftlich rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer einzelnen nationalkonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollstndig und vorurteilslos ber die schwebenden wirtschaftlichen Probleme aufzuklren. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals in wenigen Hnden einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir fordern daher vom Staate, da er dieselbe nicht befrdere, sondern ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall zu Fall, nach dem Mae der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des Wirtschaftslebens. Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf: I. $Fr den Grobetrieb$: Wir erkennen die hauptschlich durch die Fortschritte der Technik hervorgerufene Groindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an, halten es aber fr unsere Pflicht, die im Grobetrieb beschftigten Arbeiter im Streben nach Erhhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung, um grere konomische Sicherheit und den Schutz ihrer persnlichen Gter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu untersttzen. Als Strkungsmittel sehen wir an: 1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung und Ausdehnung wir wnschen; 2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf: a) angemessene Krzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag), b) Einfhrung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden, c) gesunde Arbeitsrume, d) Einschrnkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und Sittlichkeit schdlicher Frauen- und Kinderarbeit, e) Verbot der Nachtarbeit auer fr solche Industriezweige, die ihrer Natur nach oder aus Grnden der ffentlichen Wohlfahrt einen fortlaufenden Betrieb ntig machen; 3. die Einfhrung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw. gesetzlich anerkannter Gewerkschaften; 4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter; 5. die Einfhrung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in den einzelnen Fabriken; 6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei Gewhrleistung der vollen persnlichen Freiheit der Arbeiter und Angestellten. II. $Fr den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$: Die Vereine sind nicht der Meinung, da der gesamte Kleinbetrieb dem Untergange verfallen ist. Sie treten daher fr ihn ein, soweit er sich durch Anstze energischer Selbsthilfe als lebensfhig erweist. Sie fordern: 1. fr das Handwerk die Einfhrung einer korporativen Organisation und die Begrndung und Frderung genossenschaftlicher Vereinigungen; 2. fr den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch Beschrnkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der Abzahlungsgeschfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und Schleuderbazare; 3. eine Brsenordnung, durch die alle Brsengeschfte soweit als mglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch die besonders dem Mibrauch der Zeitgeschfte als Spielgeschfte, namentlich in den fr die Volksernhrung wichtigen Artikeln entgegengetreten wird. B. $Arbeitsprogramm fr die Evangelischen Arbeitervereine$. 1. Die Vereine suchen die religise, geistige und sittliche Bildung ihrer Mitglieder zu heben. 2. Die Vereine frdern mit aller Kraft die Anhnglichkeit an Kaiser und Reich, Frst und Vaterland. 3. Die Vereine suchen mit allen Krften das Familienleben zu frdern, an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum nachdrcklich fr Schaffung ausreichend groer, freundlicher, gesunder und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Untersttzung von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden. 4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen Notstnde ihrer Mitglieder an durch Einfhrung von Darlehenskassen, Untersttzungskassen in Krankheits- und Sterbefllen, Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese Einrichtungen werden mglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu schulen. 5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter ihren Mitgliedern pflegen. Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse eingeleiteten sozialpolitischen Strmung, die damals im wesentlichen noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$ bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte, $nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht ffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind abflaute, kam sie zur Geltung und bald fhlte sie sich stark genug den Kampf aufzunehmen. Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westflischen Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant $Franken$. Im Gesamtverbande htte die Besetzung des Postens eines ersten Vorsitzenden Anla zur Entfesselung des Streites geben mssen, allein das wurde verhindert durch die eigentmliche Stellung des Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene Nachfolger zu sein schien. War er nmlich einerseits der Bochumer Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu sozial erschien, so galt er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb als verdchtig, weil er in Anla des im Frhjahr 1896 erfolgten Ausscheidens $Stcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich mit $Stcker$ solidarisch erklrt hatte und dadurch zum Kongresse und insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen Gegensatz getreten war. Die Folge dieser unklaren Verhltnisse war es, da man auf dem $Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M. gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorlufig absah. Da brigens die soziale Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich daraus, da der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener Stellung zu erklrende Antrag, den nchsten Delegiertentag unabhngig vom evangelisch-sozialen Kongre abzuhalten, auf erfolgten lebhaften Widerspruch zurckgezogen wurde. Aus den brigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwhnen, da beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderuntersttzung einzufhren die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem Vereine mindestens 6 Monate angehren. Den Vereinen wurde ferner empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die Verhltnisse der stdtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten, die Bau-, Wohnungs- und Mietverhltnisse, Fortbildungsschulen, Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezglichen Vorlagen der stdtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten prfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fhlung zu halten und sich durch andere geeignete Persnlichkeiten, sowie durch Vertrauensmnner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergnzen haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausfhrlicher Errterung des $Lechler-Schffle$'schen Wohnungsreformplanes beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behrden auf eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher Hlfskrfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der Invalidittsversicherungsanstalten fr ausgedehnte Krankenfrsorge insbesondere in Genesungshusern warm zu untersttzen, sowie eine Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu frdern. Auf die an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschlu ihrer Vereine an den Gesamtverband herbeizufhren, erwiderten diese, da ihre Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden wrde. Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen. Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr herrschend gewordenen antisozialen Strmung ihren Kampf weiter fhren zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete Rheinisch-westflische Tageblatt brachte mehrfache Artikel, in denen nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, da die ganze Oeffentlichkeit bewut oder unbewut, absichtlich oder unabsichtlich, freiwillig oder gezwungen um das groe Kalb des Sozialismus tanze, sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die vorhandenen Gegenstze zu erweitern; alle die sozialpolitischen Vortrge, Debatten, Resolutionen, Beschlsse, Proteste, Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verfhrerischen Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen und anderen salonfhigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu bewegen, htten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaregel wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine groe $humanitre Verbandsanstalt$ zu begrnden, die den greifbaren Mittelpunkt der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhuser fr alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhuser fr erhaltungsbedrftige Mitglieder, Haushaltungsschulen fr deren Tchter, Zusammenkunftsorte fr Jnglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit- und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die Hand zu nehmen. Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$, der einerseits finanzielle und fachliche Grnde gegen denselben geltend machte, andererseits aber auch die Befrchtung aussprach, da die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen Thtigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$ durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen gehssigen Angriffe allmhlich in eine schrfere Gegenstellung gegen den Unternehmerstandpunkt gedrngt, als frher, wie insbesondere darin hervortrat, da er nicht allein sich an der Grndung des Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen hatte. Diese neue Gruppierung mute natrlich in der nchsten Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei deren Vorbereitung hervor. Als nmlich der $Ausschu$ in seiner Sitzung in $Kassel$ am 5. Mrz 1897 den Beschlu, den Verbandstag am 20. April 1897 in Bochum abzuhalten, gefat und bereits die entsprechende ffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer Kreisverein dies ab, so da statt dessen Elberfeld gewhlt werden mute. In seiner Erffnungsrede betonte $Weber$, da gegenber dem kalten Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach oben und nach unten, nach rechts und links vertreten msse und da kein Unterschied der sozialen Richtungen, mgen sie christlich-sozial, evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen drfe. Er erwhnte, da aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit der Begrndung ausgetreten seien, da der Delegiertentag in Frankfurt gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein Mitrauensvotum beschlossen habe, eine Mitteilung, die mit groer Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen aus dem Verbande auszuschlieen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$ erhob scharfe Vorwrfe nicht allein gegen den von Professor A. $Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongre gehaltenen Vortrag, durch den er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$, der den Krieg gegen das Kapital erklrt habe. Es gelang mit Mhe, die hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit zu gltten, da die Referate ber Grndung eines Untersttzungsfonds fr die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit, ber Einfhrung von Arbeitsmtern, die Sonntagsruhe der Post- und Eisenbahnbeamten, stdtische soziale Kommissionen, Zentralisation des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der Unfallgesetzgebung angehrt werden konnten. Man beschlo, durch freiwillige Beitrge einen Fonds zur Untersttzung bei Arbeitslosigkeit zu grnden. Hinsichtlich der Arbeitsmter forderte man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern mit folgendem Zusatz: Insbesondere erkennen wir zur Verhtung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche Anerkennung zu frdern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafr zu schaffen, 1., da beide Teile stets in engster Fhlung bleiben und 2., da bei ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das Vertrauen beider Teile genieen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind. Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausfhrliche Resolution angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhngenden Netzes von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fllen ihre Thtigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen wurde der Beschlu des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten ergnzt. Der von $Naumann$ geuerten Ansicht, man solle nicht neben den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche grnden, sondern durch Eintritt der religis und vaterlndisch gesinnten Arbeiter in jene Einflu zu gewinnen suchen, trat $Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, da grundstzlich ein Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei. Da auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit war, ist schon daraus zu ersehen, da die Wahl des Redakteurs $Quandel$ in den Ausschu abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal vorgeschlagen. In der nchsten $Ausschusitzung$, die am 28. Juni 1897 in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen: Der Ausschu erklrt, da er jedem Versuche, die Rechtsbestndigkeit und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) fr die Mitglieder des Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten wird und da er diejenigen Verbnde und Vereine, welche sich von diesem Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes anerkennen kann. Dieser Beschlu wandte sich insofern gegen die Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner Programm und insbesondere die in demselben geforderte Umgestaltung der Verhltnisse angegriffen und dessen Revision gefordert war. Da die Bochumer Richtung brigens nicht einmal innerhalb des rheinisch-westflischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurckgetreten war, wurde $Niemeyer$ gewhlt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene Wahl ab. Trotzdem setzten die Kreisverbnde Bochum und Gelsenkirchen, die zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog. $Ultimatum$, in welchem sie erklrten, fernerhin nur dann noch dem Verbande angehren zu knnen, wenn: 1. Die Bochumer Richtung eine gengende Vertretung in der Verbandsleitung erhalte, 2. der Kasseler Beschlu vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des Berliner Programmes) in aller Form zurckgenommen werde, 3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thtig sein drfe, 4. in sptestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung dieser Angelegenheiten berufen werde. Punkt 3 bezieht sich darauf, da gegen Fischer der Vorwurf erhoben war, da er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe. Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. Mrz 1898 in $Witten$ eine Ausschusitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklrt, da die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen gethtigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbnden bei knftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, da sie im Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$ mge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurcktreten, wurde mit groer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Antrge auf Aenderung des evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklrt, da dasselbe berhaupt niemals als bindende Norm fr die gesamte Thtigkeit der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie fr soziale Vertrge und Diskussionen aufgefat sei. Zu 3) wurde dem Agenten $Fischer$ zugesichert, da er nach wie vor ungehemmt und unbeschrnkt nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thtig sein drfe, auch betont, da ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlufassung zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung verlassen, whrend 4 andere geblieben waren. Da die Bochumer sich hiermit nicht fr befriedigt erklrten, so fand am 1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschusitzung statt in der es nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang, eine Einigung dahin zustande zu bringen, da, nachdem $Quandel$ erklrt hatte, da er das soziale Programm durchaus anerkenne, der Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklrung abgab, die Bochumer Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftfhrer freiwillig verzichtete, wurde Quandel gewhlt. Nachdem so die Einigung herbeigefhrt war, erhielt sie auf dem am 12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des Gesamtverbandes noch dadurch, da man $Franken$ in den Verbandsausschu whlte, ihre Besttigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich zum ersten Vorsitzenden gewhlt und erhielt auerdem noch dadurch eine Strkung seiner Stellung, da auch $Stcker$ als Vertreter des in Berlin neu gegrndeten evangelischen Arbeitervereins in den Ausschu aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den Errterungen der Stellung des evangelischen Arbeiterboten, gegen dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde, da er bei der Reichstagswahl fr den nationalliberalen Kandidaten in Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische, von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen wrde ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, da die Vereine fr keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder voraussetzen, da sie als evangelische, patriotische und soziale Mnner sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, da der Verbandstag knftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongre stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen. Die brigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2. Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekmpfung des Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses und, 5. die Ausdehnung der Wanderuntersttzung. Die hinsichtlich des zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: Der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine hlt es im Interesse des sozialen Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung unseres Verbandes fr dringend geboten, da 1. in Ausfhrung der kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen ber die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern befhigt werden, und 2, da auch dementsprechend die Arbeiter in der Ausbung ihres Koalitionsrechtes geschtzt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung der staatlichen Einfhrung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfhigkeit nicht lnger vorenthalten bleibt, und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfllt bleiben, ist an eine erfolgreiche Bekmpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der Zusatz bezglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage. Schlielich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$ im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf 10 Pf. zu erhhen, wurde spterer Beschlufassung vorbehalten. Es ist bemerkenswert, da sowohl der Oberprsident wie der Regierungsprsident und der Konsistorialprsident dem Verbandstage beiwohnten. Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$ abgehaltenen $Ausschusitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschlu gefat: Der Ausschu sieht die in der Aeuerung seiner Majestt des Kaisers vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, $den Arbeitern die Ueberzeugung zu verschaffen$, da sie ein gleichberechtigter Stand sind und als solcher allseitig anerkannt werden, noch nicht als erfllt an. Eine weitere Fortfhrung der sozialen Reform ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortfhrung der Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen der Arbeiter durch Arbeiterausschsse und Arbeiterkammern ermglichen, auf die Begrndung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter, auf die obligatorische Einfhrung von Einigungsmtern und Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung der Hausindustrie, auf angemessene Krzung der Arbeitszeit, soweit sie im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint, auf weitere Beschrnkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte Durchfhrung der Sonntags- und Nachtruhe fr die Arbeiter. Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen, sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen. Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Grndung von Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen Reichsamtes und die Verbesserung der Invalidittsversicherung im Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei teilweiser Invaliditt soll angestrebt werden. Die Zentralisation des Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Hnden der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen. Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung bot noch einige Nachklnge der vorangegangenen Streitigkeiten, insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des Evangelischen Arbeiterboten, die durch die offizielle Erklrung ihre Erledigung fanden, da das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes, sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und wrttembergische Verband die frhere Verpflichtung seiner Vereine, den Arbeiterboten zu halten, aufgehoben mit der ausdrcklichen Begrndung, da man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde brigens in Kiel beschlossen zu erklren, da die evangelischen Arbeitervereine nicht blo religisen, sondern ebenso sozialen Karakter haben. Bei der Stellungnahme zu der Zuchthausvorlage trat der Gegensatz der Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene, dem Gesetze gnstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde beschlossen, da freilich der Terrorismus, mge er von Arbeitern oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mibilligen sei, da aber die bestehenden Gesetze eine vollstndig gengende Abhlfe bten und in ihrer Verschrfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen Rechte der Arbeiter und eine Gefahr fr unser Volksleben zu erblicken sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrte die Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im Reichstage eingebrachten Antrge als einen ernsten Versuch, die Frage einer gemeinsamen, der Verstndigung dienenden und nach Berufen gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lsung nher zu bringen. Die brigen Gegenstnde der Tagesordnung betrafen die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Mnnerorden und das Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wnschte man Aufhebung der freien Hlfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter fest angestellten beeidigten Beamten. -- Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache und wird dies bleiben mssen, nmlich 1. die religise, 2. die vaterlndische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, da eine einseitige Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht, und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, wrde ihrem Wesen widersprechen, womit vllig vereinbar ist, da sie das Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben zu rufen. Auch der Umstand, da in den Vereinen sehr verschiedene Elemente gemischt sind, da ihnen insbesondere auch kleinere und grere Arbeitgeber angehren, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos ist dies eine Schwche der Vereine, aber sie bieten dafr den Vorteil eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annherung. Man kann sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz berwiegend noch auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein bilden die treibende Kraft regelmig die Geistlichen, sondern auch die Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschusitzungen und Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen Ideen den brigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen sogar solchen Anregungen gegenber nicht einmal sonderlich empfnglich zu sein, wie sich darin zeigt, da Versammlungen, die lediglich geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht sind, als solche, in denen Vortrge und Diskussionen stattfinden. Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgem zur Folge, da die intelligenteren und im besten Sinne zielbewuten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefhle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht mglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschtzen, aber es ist nicht zu verkennen, da sie sich in aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, da ihnen noch eine Zukunft beschieden ist. B. Katholische[164]. $Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige uere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhltnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehrt einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fhlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat frh erkannt, da in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn sttzt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fhlung mit dem Volksleben, die Frsorge fr die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksstrmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht. [164] Eine zusammenhngende Darstellung des katholischen Arbeitervereinswesens giebt es nicht auer dem schon 1879 erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale Vereinswesen in Deutschland, Wrzburg. Ich verdanke das benutzte Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$, Dr. $Pieper$, Generalsekretrs des kathol. Volksvereins in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in Mnchen, sowie der Redaktion des Arbeiter in Mnchen. Die letztere Zeitschrift ist die beste Sammelstelle fr die katholische Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: Der christliche Arbeiter in $Zell$ fr Baden, der Christliche Arbeiterfreund in Kln-Ehrenfeld fr Westdeutschland und Der Arbeiter in Berlin fr Nord- und Ostdeutschland. Seit 1. April 1899 erscheint die Westdeutsche Arbeiterzeitung in Mnchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen Arbeitervereine der Erzdizese Kln. Bercksichtigt ist das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v. $Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890. Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegrndete $Verband katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Frderung der religisen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in Mnchen-Gladbach, Generalsekretr ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift Arbeiterwohl mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ fr sozialpolitische Studien. Whrend dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890 gegrndete $Volksverein fr das katholische Deutschland$, die Masse des Volkes ins Auge gefat; auch sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zhlte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekmpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine Soziale Auskunftsstelle in Mnchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptschlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte sozialpolitische Korrespondenz. Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem Vater $Kolping$, der bereits Ende der 1840er Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine groe Ausdehnung und zhlten 1891 974 Zweigvereine in allen Lndern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder knnen nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Dizesangeistliche. Politik und religise Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalprses in Kln. Das Organ sind die Rheinischen Volksbltter. Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die mglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden. Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegrndeten christlich-sozialen Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897 von Benefiziat L. $Huber$ in Mnchen verffentlicht[165]. Danach giebt es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit 30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500 M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M., Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit 270 M., Westpreuen 3 V. mit 1000 M., Ostpreuen 2 V. mit 650 M., Bayern 122 V. mit 25362 M., Wrttemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen 2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M., Elsa-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt 1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine Sddeutschlands bilden einen besonderen Verband der katholischen Arbeitervereine Sddeutschlands, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535 ordentlichen und 6184 auerordentlichen Mitgliedern umfate und regelmige jhrliche Verbandstage abhlt. Auerhalb desselben stehen in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsa-Lothringen 22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben sich fr Sddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454 Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld 89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Huser mit Wohnungen fr die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermgen aller Vereine einschlielich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beluft sich auf 396750 Mk. [165] Unter dem Titel Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz. Mnchen, Verlag des Arbeiters, 1897. Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege religiser Gesinnung und Vortrgen belehrender und unterhaltender Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern. Der Gesamtverband besitzt eine Zentralkrankengeldzuschukasse der katholischen Arbeitervereine Deutschlands mit dem Sitze in Dsseldorf, der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29 Vereine mit 2281 Mitglieder angehren. Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen, Kassen fr Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus, Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Huser. Das Vermgen aller Vereine betrgt 327504 Mk. Auer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September 1897 in Mainz zu einem $Verbande der kaufmnnischen Kongregationen und katholischen kaufmnnischen Vereine Deutschlands$ zusammengeschlossen haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit 82000 Mitgliedern und besitzt in der Mercuria ein eigenes Organ. Smtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung durch die jhrlichen Generalversammlungen der Prsides, durch ein stndiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdrffer$ herausgegebenen Klner Korrespondenz fr die geistlichen Prsides katholischer Vereinigungen der arbeitenden Stnde. C. Fachabteilungen. Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthtigkeit machen; auerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu frdern. Trotzdem kommen die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung in Betracht, da sie das Zusammengehrigkeitsgefhl der Mitglieder ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewutsein entwickeln. In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewut geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befrdern, die Errichtung von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermgen gehrt dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fhlung mit dem Vereine beruht nur darauf, da dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkmpfe sollen mglichst durch gtlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht mglich, so soll auch vor Streiks nicht zurckgeschreckt werden. Gesellige Vergngungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten. Die Grndung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefat und durch einen von Dr. $Oberdrffer$ in der Klner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, verffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschlu des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen. Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitstzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Prsides der katholischen Gesellenvereine in Wrzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Kln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten: I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das Recht wie das Bedrfnis, sich zur Wahrung und Frderung ihrer Berufsinteressen zusammenzuschlieen. II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem Einflu, sind so eine bedrohliche Gefahr fr die christlichen Arbeiter. III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, da entweder $christliche Gewerkvereine$ gegrndet werden, oder aber da die christlichen Arbeiter so geschult werden, da sie den sozialdemokratischen bezw. liberalen Einflu zu paralysieren vermgen. IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden, erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es selbstndig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen -- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen. V. Die Ziele dieser Fachabteilungen sind: 1. Frderung der Fachbildung durch: a) Unterrichte, Vortrge, Ausstellungen u. s. w.; b) Beschaffung einer Fachbibliothek; c) Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen. 2. Grndliche Unterweisung bezglich der bestehenden sozialen Gesetze und Veranstaltungen; praktische Anleitung zu zweckmiger Mitwirkung bei Ausfhrung bezw. Verwaltung derselben. 3. Besprechungen und Erhebungen bezglich der bestehenden Arbeiterverhltnisse, Klarlegung der Mistnde und der Wege zur Abhlfe; Mitteilung und Anregung entsprechender Verbesserungen und Einrichtungen bei den berufenen Instanzen. Diese Anregungen werden in der Regel und zunchst von den einzelnen Mitgliedern an zustndiger Stelle (beim einzelnen Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller, bestimmter Aussprache, im Arbeiterausschu, im Vorstande der Krankenkasse, im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, whrend in anderen Fllen schriftliche oder mndliche Vorstellungen von Seiten der Fachabteilung als solcher sich empfehlen. Diese knnen gerichtet werden: a) an die Vorstnde der Krankenkassen, der Unfallversicherungsgenossenschaften u. s. w.; b) an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinntzige Verbnde (Aktien-Baugesellschaften, Vereine fr Haushaltungsschulen, Ferienkolonieen, fr Wchnerinnenfrsorge, Volkskaffeehufer, Badeanstalten u. s. w.; c) an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c. Streitigkeiten entscheidet, sondern auch berufen ist, Vorschlge und Anregungen den Behrden und gesetzgebenden Faktoren zu unterbreiten; d) an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren); e) an die Gemeindebehrden (z. B. betr. ortsstatutarische Regelung der Lohnzahlung ( 119a der Gewerbeordnung) oder die Ortspolizeibehrde (z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von Wasch- und Umkleiderumen, von Eslen in Fabriken u. s. w. ( 120d der Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fllen auch f) an die ffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige, wohl berlegte, mavolle Darstellung der Mistnde und praktische, wohlbegrndete Vorschlge zur Abhlfe in Zeitungen und Vortrgen. Gewi kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigter Wnsche und Forderungen -- der Streik -- den Arbeitern nicht beschrnkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschrnkung der Organisation wird die selbstndige Aufnahme und Durchfhrung eines solchen kaum mglich erscheinen lassen. Jedenfalls wird der (geistliche) Prses und Vorstand des Vereins mit Erfolg dahin wirken, da 1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden; 2. nicht blo die Gesichtspunkte und Grnde der Arbeiter, sondern auch die Gegengrnde der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und Gefahren des Streiks zur vollen Erwgung kommen, da 3. neben den Gegenstzen auch der Solidaritt der Interessen, sowie der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde; da 4. der Friede immer das bewute Ziel bleibt. Jedenfalls mssen von dieser Erwgung aus auch die Arbeitgeber und Behrden die selbststndige Fachorganisation der katholischen bezw. christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflssen fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine migende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begren; 5. Errichtung von Zuschu-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w., Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w. VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewhlten Vorstande (Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet. -- Erfolg und Geist hngt wesentlich vom Vorsitzenden ab; deshalb empfiehlt es sich, fr die Wahl die Besttigung des (geistlichen) Prses vorzusehen. -- Der Vereinsprses ist als solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme. VII. Die Thtigkeit der Fachabteilung beschrnkt sich auf die Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste, gesellige Vergngungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur Vereinsmitglieder knnen in die Fachabteilung aufgenommen werden, andernfalls bedarf es der ausdrcklichen Genehmigung des Prses des Vereins. VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt machen, soll sie anleiten, nicht blo zu raisonnieren, sondern positive, praktische Vorschlge zu machen, soll sie auf die Wege zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen Aussprache ihrer Anschauungen und Wnsche bei Vorstnden, Arbeitgebern und Behrden hinfhren, soll nicht der Verhetzung, sondern dem sozialen Frieden dienen. Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwhnt, in der Ausschusitzung in Kln am 11. Oktober 1894 die $Hitze$'schen Leitstze auch fr die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschlu scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen Verbande angeschlossen, doch gehren ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an. Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine Arbeiterschutz in Berlin und Mnchen verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu frdern, insbesondere 1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen wirtschaftlichen Fragen Aufklrung zu verschaffen, ganz besonders aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mistnden in Fabriken, Werksttten u. s. w. energisch zu dringen; 2. die Grndung von Fachsektionen zu frdern; 3. das Verhltnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe anzustreben; 4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen, Beistand zu gewhren; 5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern Reiseuntersttzung zu gewhren, bezw. fr billige Unterkunft zu sorgen. Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter ber 17 Jahre werden. Die Fachsektionen whlen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftfhrer. Diese Personen sind zugleich Ausschumitglieder des Vereins Arbeiterschutz. In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwhnt, da die Mitgliederzahl ber 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nmlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenuntersttzung eingefhrt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der stlichen Provinzen Preuens anzubahnen. In Mnchen sind Fachsektionen gebildet fr die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Sger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschftigten Arbeiter, die stdtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wrtlich bereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hlfe des Vereins Arbeiterschutz, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu frdern und zu schtzen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklrung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewhren. Die monatlichen Beitrge sind 20 Pf. Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in Stuttgart fr Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in Rehberg fr Bauhandwerker, in Ailingen fr landwirtschaftliche Arbeiter. Die Statuten sind wrtlich bereinstimmend und bezeichnen als Zweck, 1. die Frderung der Fachbildung durch Unterricht, Vortrge, Bibliothek; 2. Unterweisung bezglich der bestehenden sozialen Gesetze und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausfhrung; 3. Erhebungen ber die Arbeiterverhltnisse, die Mistnde und deren Abhlfe; 4. Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen und Untersttzung gemaregelter arbeitsloser und durchreisender Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und Aussperrungen sollen mit Hlfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt werden. Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine (z. B. in Kln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des Standesbewutseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der Gehlfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wchentliche Versammlungen zur Errterung gewerblicher Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3. Anregung und Vorschlge zur Abschaffung bestehender Mistnde im Wege friedlicher Vorstellungen bei den magebenden Stellen (Arbeitgeber, Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), uerstenfalls besonnene Anrufung der ffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den Vereinen vorbehalten. D. Christlich-soziale Gewerkvereine. Es ist wunderbar, da, nachdem zunchst beide christliche Bekenntnisse in der Begrndung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es mglich geworden ist, da sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thtigkeit verbinden, ja da von beiden Seiten und insbesondere auch von den Fhrern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch katholischen Interessen begrndet ist, offen die Parole ausgegeben wird, die konfessionellen Znkereien zu unterdrcken. Auf dem IV. Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdizese Kln in Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrcklich die Grndung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller Grundlage fr dringend erforderlich erklrt. Es zeigt sich eben, da in jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle anderen berragt und zurckdrngt. Heute ist dies das soziale, hinter dem zeitweilig sogar das religise in den Schatten tritt. Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu grnden, in denen der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten parittischer Behandlung zurcktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige bisher von evangelischer Seite ausgegangene Grndung, ist spter noch zu behandeln[168]. Die brigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schlieen, da sie nicht die Aussicht habe, sich in grerem Mastabe zu entwickeln. [166] S. 299. [167] S. 335 ff. [168] Vgl. unten Teil III. Die bisherigen Vereine sind fast ausschlielich von katholischer Seite begrndet und es ist deshalb begreiflich, da in ihnen der Einflu dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der Erklrung zu mitrauen, da eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg betreten werden, mu erst die Zukunft lehren. Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen Beschaffung mir gelungen ist; ich darf brigens annehmen, da dasselbe ziemlich vollstndig ist. Die besten Quellen sind die christlich-sozialen Arbeiterbltter, insbesondere der in Mnchen erscheinende Arbeiter, das Organ des Verbandes katholischer Arbeitervereine Sddeutschlands und zugleich der meisten zu erwhnenden Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000 erscheint. a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169]. Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der lteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegrndete christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend. Er umfat die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Frber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-glubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Frderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend. [169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe: 1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhltnisse zwischen allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft; 2. die Regelung der Lohnverhltnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Hhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskmmliches, geordnetes und sicheres Dasein garantiert; 3. die Besserung der Verhltnisse in den Fabriken und Werksttten selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein ertrgliches Ma, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschrume fr beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschssen &c. 4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz fr die Flle von Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles zusammentreten; 5. die Besserung der Wohnungsverhltnisse der Arbeiterschaft; 6. die Arbeitsvermittelung fr die Mitglieder des Verbandes; 7. die Begrndung einer Hlfskasse fr besondere Notflle jener Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hlfskasse anschlieen; 8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in Klagefllen, welche aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen und nicht der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen; 9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben ber besondere, das Verhltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zustndigen Behrden &c. wie an die Parlamente; 10. die Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den Fabrikausschu- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne. Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung rein-politischer und konfessioneller Fragen. Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die Statuten zu verpflichten und sich dadurch feierlich und ffentlich als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen. Ebenso erlischt die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende als Genosse einer der Umsturzparteien erkannt wird. Eine Anlehnung an alle znftlerischen Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, da einem verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die letzten Ehren zu erweisen sind. Gehrt der Verstorbene der katholischen Konfession an, so wird fr seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder wird der Betrag von 2 Mk. berwiesen. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5 Ehrenmitglieder angehren. Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines ausbrechenden Streiks denselben prft und eine Vermittelung versucht, aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000. Neben dem Verbnde der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen $Verband der christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und Umgegend$ gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zhlte. Die Grndung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer Rcksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbnde wollen durchaus Hand in Hand gehen. b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170]. Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896, wurde in unmittelbarem Anschlu an ihn der christlich-soziale Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend gegrndet. Die Statuten stimmen wrtlich mit denjenigen von Aachen berein. Die Mitgliederzahl ist von den zunchst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500 gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen ber die Einfhrung des englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten, als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen hierdurch verursachten Streik glcklich durchgefhrt. Im brigen hat seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten der Einfhrung eines Gewerbegerichts beschrnkt; die Fabrikanten verhalten sich ihm gegenber ablehnend und auch in der Brgerschaft findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des frheren Abgeordneten einen tchtigen Sozialpolitiker durchzubringen. [170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Auch hier ist im Anschlu an den Verband ein solcher der $Textilarbeiterinnen$ begrndet, der im April 1899 150 Mitglieder zhlte. c) $Textilarbeiterverein Dren$[171]. Auch in Dren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899 800 Mitglieder angehrten. Die uere Veranlassung bestand in der Absicht, Mihelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen, einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere Aufgaben zu frdern. Die Anregung zur Grndung ging aus von dem katholischen Volksverein in Mnchen-Gladbach und dem Bayrischen Textilarbeiterverbande, doch wrde sie kaum gelungen sein ohne Mithlfe des Kaplans $Kpper$ in Dren, der sich dadurch allerdings lebhafte Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog. [171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Kpper$ in Dren. Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der Arbeitgeber, Durchfhrung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung der Lage der Mitglieder insbesondere bezglich der Lhne und der Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und religiser Fragen, sowie gesellige Vergngungen sind ausgeschlossen. Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehren oder sozialdemokratische Bestrebungen befrden, ist die Mitgliedschaft verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen Arbeitervereins angehren. Die Thtigkeit des Vereins hat sich bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem Fabrikinspektor beschrnkt. Organ des Vereins ist der Christliche Arbeiterfreund. d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$. In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen Lohnliste gelangt, die am 27. Mrz 1848 in Kraft trat, eingehende Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mibruche enthielt und vor allem die gleichmige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte. Aber schon nach einigen Jahren war sie auer Uebung gekommen, und dies hatte zur Folge gehabt, da eine Lohndrckerei Platz griff, die auch von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unertrglich anerkannt wurde. Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nmlich je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen Arbeitervereins, die Weberunion, die Weberinnung, ein Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft. Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu der Krefelder Webervereinigung zusammengeschlossen, die insbesondere auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember 1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten sozialen Kommission in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rcksicht auf diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung vieler Mitglieder der brigen Korporationen im Mrz 1898 den $Niederrheinischen Weberverband$ grndete, der Ende 1898 etwa 3000 Mitglieder zhlte und gewhnlich nach seinem Grnder $Lttger$ benannt wird. Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschlo am 13. Mrz 1898, mit der Begrndung, da die alte Vereinigung thatschlich aufgelst sei, nunmehr die Grndung eines allgemeinen niederrheinischen Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus 27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband gegrndet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zhlte. Da die brigen der genannten Organisationen sich aufgelst hatten, so gab es also jetzt 3 Weberverbnde, nmlich: 1. den christlichen Verband; 2. den sozialistischen deutschen Textilarbeiterverband; 3. den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lttger Verband). Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwrtigen Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu frdern. Die Errterung konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische Erhebungen ber Lohn- und Arbeitsverhltnisse; 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern zur Herbeifhrung eines gerechten und angemessenen Lohnes, welcher auch zum standesmigen Unterhalte einer normalen Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begrndeter Beschwerden und Durchfhrung berechtigter Wnsche in allen Fabrik- und Arbeitsverhltnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber, Behrden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Untersttzungs- und anderen ntzlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhltnisses; 6. Versammlungen mit belehrenden und bildenden Vortrgen und Beratungen, besonders ber praktische Fach- und Arbeitsfragen und ber die soziale Gesetzgebung; 7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und Verbandsangelegenheiten. Als Mitglieder knnen aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter und Hlfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie, wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Neben Vorstand, Ausschu und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschu- und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thtigkeit des Vorstandes zu berwachen. Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel Der christliche Textilarbeiter ein eigenes, monatlich erscheinendes Organ herausgiebt, umfat sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die Hlfsarbeiter, Frber und Appreteure einbezogen. Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$) die Grndung des Verbandes gerade aus dem Grunde ffentlich empfohlen wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlat werden wrden, zu einer Lohnerhhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der Handelskammer und der sozialen Kommission eingeleiteten Verhandlungen guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklrte die Handelskammer es fr aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen, wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewnscht wurde. Trotzdem gelang es, einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg fr die Arbeiter beizulegen. [172] Vgl. unten Teil III. Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei zusammengeschlossen und verffentlichten am 6. Dezember 1898 eine Erklrung, da sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen nachdrcklich entgegenzutreten, beschlossen htten, sobald eine von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma ausgebrochenen Streik fr unberechtigt erklren wrde, sofort den Arbeitern smtlicher Firmen zu kndigen. Am 10. Dezember wurde mit der Begrndung, da ein schon frher in einer Firma ausgebrochener Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet wurde. Schlielich gelang es aber doch der sozialen Kommission, eine Verstndigung dahin herbeizufhren, da eine gemischte Kommission, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine gemeinsame Lohnliste aufzustellen und da innerhalb der nchsten 3 Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden drften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter der Abnderung in Kraft getreten, da jeder der 3 Weberverbnde 3 Vertreter gewhlt hat. Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschlu gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch fr die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt, aber diese Hoffnung wurde getuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl), die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten, verffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einfhren wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von 15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschlge wurden von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfate. Auch die mehrfach gemachten Versuche gtlicher Einigung scheiterten anfangs daran, da die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung knftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunchst bedingungslose Annahme der Lohnliste forderten. Die Fhrer des christlichen Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf einzugehen und die Lohnliste probeweise einzufhren, doch wurde dieser Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt. Von den beiden anderen Verbnden wurde die Sonderverhandlung des christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine selbststndige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, da die Fabrikanten sich zu einer Erhhung der in ihrer Liste festgesetzten Lhne um 10 Pf. entschlossen. e) $Textilarbeiterverband in Mnchen-Gladbach$[173]. Seit dem 20. November 1898 hat sich auch fr Mnchen-Gladbach und Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet. Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Frderung eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmige Erhebungen ber die wirtschaftlichen Verhltnisse in der Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von Beschwerden und Wnschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung hierber; 4. Eingaben an die Behrden, Regierungen und Parlamente zur Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter; 5. Gegenseitige Selbsthlfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten ihres Lohn- und Arbeitsverhltnisses besonders durch Einrichtung von Untersttzungskassen, der Arbeitsvermittelung und Untersttzung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung ber alle den Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vortrge in Versammlungen und Haltung eines Fachorganes. [173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in M.-Gladbach. In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zhlte, sind katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die ersteren die groe Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschrnkt. Verbandsorgan ist der Christliche Textilarbeiter in Krefeld. f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174]. Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre 1897 der Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern gegrndet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten angehrten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist nach den Statuten die geistige Ausbildung und die Verbesserung der materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen, sowie bei berechtigten Beschwerden und Wnschen der Mitglieder, 3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behrden, Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Untersttzungskassen, 5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vortrge. Dabei ist jedoch die Errterung konfessioneller und politischer Fragen ausgeschlossen. Fr Orte und Bezirke werden Obmnner gewhlt, die die Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der Arbeiter. Der Beitrag ist monatlich 10 Pf. [174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande. Der Verband hat im September 1898 eine Krankenuntersttzungskasse gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht verpflichtet sind. Daneben hat mit Rcksicht auf die Anfeindungen, denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine Gemaregeltenuntersttzung von wchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretr Auskunft in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder persnlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen. Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einfhrung eines Maximalarbeitstages fr die einzelnen Industrien an den Reichstag gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung ber die Lage der Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der Sekretr $Schirmer$, der zugleich Redakteur des Arbeiters ist, ein frherer Schlosser. Der Verband hat groe Schwierigkeiten zu berwinden, da er gleichzeitig von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekmpft wird und bei der gedrckten Lage der Textilarbeiter mit hchst beschrnkten Mitteln arbeiten mu. Nach Ansicht des Sekretrs ist es sicher, da wenn mehr Mittel vorhanden wren und die brgerlichen Kreise der christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verstndnis entgegenbrchten, die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter aufspielen knnte. g) $Gewerkverein der Maurer$[175]. Im Herbst 1897 bildete sich in Kln eine Konferenz aus Geistlichen und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter zur Grndung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenber den alten unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter ein Statut aus fr einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen, Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter, Tpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch fr alle weiter zu grndenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem eine im Februar 1898 abgehaltene erste ffentliche Versammlung durch Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war, wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt gestattet war, die Grndung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Kln; die daneben bestehenden Verwaltungsstellen haben keine eigne Kassenverwaltung, sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung der Beitrge und die Auszahlung der Untersttzungen. Solche Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern. Der Beitrag beluft sich auf monatlich 25 Pf. [175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet: 1. Erzielung eines gerechten zur standesmigen Lebenshaltung des Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes; 2. Herbeifhrung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter die ntige geistige und krperliche Erholung, sowie die Pflege eines gesunden Familienlebens ermglicht; 3. Schutz des Arbeiters nach Magabe der entsprechenden Unfallverhtungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit und Gesundheit; 4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder, Unternehmern, Behrden und gesetzlichen Krperschaften gegenber; 5. Untersttzung in Fllen der Not, soweit dieselbe innerhalb des Vereinszweckes liegt; 6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften. Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen 1. durch Errichtung von Arbeiterausschssen, die bezglich der Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den zustndigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen Differenzen oder Streiks die Vermittlung bernehmen; 2. durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der Berufsstatistik; 3. durch Besserung der Wohnungsverhltnisse; 4. durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der Gewerbegerichte gehren, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus; 5. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zustndigen Behrden bezw. Parlamente; 6. durch Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichtswahlen im christlich-sozialen Sinne; 7. durch Errichtung einer Hlfskasse fr alle besondere Flle, die innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des Anschlusses an andere bereits bestehende hnliche Kassen; 8. durch Versammlungen und belehrende Vortrge unter Ausschlu jeglicher konfessionellen oder politischen Errterung, sowie durch kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes. Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert von seinen Mitgliedern keine Erklrung ber ihre Stellung zur Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung der Maurer in Kln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem sozialistischen Alten Verbande eine gemeinschaftliche Lohnkommission gewhlt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenber den Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls teilweise Erfolg hatte. Untersttzungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen, vielmehr bedient der Verein sich des Christlichen Arbeiterfreundes der in Kln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Prsidenten der Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Klner Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen. In der am 16. April 1899 in Kln abgehaltenen ersten Generalversammlung wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker, einschlielich der Hlfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe angenommen. h) $Gewerkverein der Metallarbeiter.$ Aus der Thtigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist auch der Gewerkverein christlicher Metallarbeiter in Kln hervorgegangen. Derselbe bezweckt den Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen auf gesetzlichem Wege. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind im Statut wrtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898 gegrndet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen. Die Mitgliederzahl betrgt 80-100. Vereinsorgan ist ebenfalls der Christliche Arbeiterfreund. i) $Gewerkverein der Gastwirtsgehlfen.$ Eine erfolgreiche weitere Grndung der mehrgedachten Konferenz ist der am 13. Oktober 1898 gegrndete Berufsverein christlicher Gastwirtsgehlfen. Der Verein, dessen Sitz in Kln ist, der aber die Organisation der Kellner fr ganz Deutschland anstrebt, bezweckt nach seinen Statuten den Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen auf gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeifhrung einer angemessenen Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Untersttzung in Fllen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im brgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen Arbeitsnachweisebureaus im Anschlu an kommunale oder behrdliche Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die Behrden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchfhrung der Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung einer Hlfskasse; 6. durch Versammlungen und Vortrge unter Ausschlu jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Errterungen. Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa 200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen ber die Lage der Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der Christliche Arbeiterfreund. k) $Gewerkverein kaufmnnischer Hlfsarbeiter$. Von geringerer Bedeutung ist die letzte Grndung der Konferenz, der Verband der Arbeiter im kaufmnnischen Gewerbe, der insbesondere die Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins nachgebildet, doch ist der Verband zunchst nur als ein Lokalverband fr Kln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist hauptschlich gegenseitige Untersttzung; der gewerkschaftliche Karakter tritt zurck. Auch dieser Verband hat als Organ den Christlichen Arbeiterfreund. l) $Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter$. Am 4. Dezember 1898 hat sich ein $Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald$ mit dem Sitze in Villingen gebildet, der alle Schwarzwlder Uhrenarbeiter und die Arbeiter verwandter Gewerbe umfat. Der Verband steht auf christlich-glubigem Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Frderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft (mnnlich und weiblich). Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe: 1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhltnisse zwischen allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen $Arbeitgeber$- und $Arbeitnehmerschaft$; 2. die Regelung der $Lohnverhltnisse$ der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Hhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskmmliches, geordnetes und sicheres Dasein gewhrleistet. Vereinbarung von $Lohntarifen$, soweit mglich; 3. die Besserung der $Verhltnisse$ in den $Fabriken$ und $Werksttten$ selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der $Arbeitszeit$, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschrume fr beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschssen &c.; 4. die Einsetzung einer $Vermittelungsinstanz$ bei etwaigen Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den streitenden Parteien; 5. die Besserung der Wohnungsverhltnisse der Arbeiterschaft; 6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu stellenden $Fachblattes$ (namentlich zur $Arbeitsvermittlung$ und Hebung der $Fachkenntnisse$); 7. Einrichtung von Untersttzungs- und anderen $Kassen$, je nach Bedrfni 8. $Raterteilung$, Leistung von $Rechtsschutz$, sowie Vertretung der Mitglieder in Klagefllen, welche aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen und worin das Gewerbegericht nicht zustndig ist; 9. die Erstattung von $Gutachten$ und $Eingaben$ ber besondere, das Verhltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zustndigen Behrden &c., sowie Parlamente; 10. die Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichts- und Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen $Wahlen$, soweit der Verband dabei interessiert ist. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet: Statistische Erhebungen ber Arbeiterverhltnisse, Versammlungen und Vortrge ber praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung, sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten fr die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der Verbandskasse eine Untersttzung bewilligt werden, ber die der Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu prfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende Generalversammlung ber die weiteren Maregeln zu beraten, die fr alle Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat. m) $Christliche Gewerkschaft in Frankfurt$ a. M.[176]. Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben, hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine christliche Gewerkschaft gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Sttte zu bieten, die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz christlich soll nur in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht mit religisen, sondern ausschlielich mit wirtschaftlichen Fragen beschftigen. [176] Das Material verdanke ich Herrn Obermeister $J. Brrn$ in Frankfurt a. M. Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt: a) Herbeifhrung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Einschrnkung der Arbeitszeit, soweit solche zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter. Als $Mittel$ zur Erreichung dieses Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine gengende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und anderen Fragen, Eingaben an Behrden, Parlamente u. s. w., belehrende und bildende Vortrge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen gewerblichen Streitfllen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner aller Grundstze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die $Leitung$ der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur Hlfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu whlen ist. Auerdem wechselt der Vorsitz alljhrlich zwischen den beiden Konfessionen. Der Beitrag beluft sich auf wchentlich 15 Pf. Die Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Untersttzung von wchentlich 3 Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote. Die Anregung zur Grndung der Gewerkschaft ist von dem katholischen Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte Mai 1899 etwa 400. n) $Gesamtverband christlicher Gewerkvereine$[177]. So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Schon auf die Tage vom 4.-7. September 1898 hatte der Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einen $gemeinsamen Delegiertentag$ einberufen, aber eine vorher zusammengetretene Konferenz hielt es fr ntig, ein solches Unternehmen erst noch besser vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt fr Sd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitstze festgestellt werden, um den Verbnden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu nehmen. [177] Das Material verdanke ich dem Arbeitersekretr Herrn $Erzberger$ in Stuttgart. Diese $Vorkonferenzen$ haben am 8. Dezember 1898 in $Kln$ und am 8. dess. Mon. in $Ulm$ stattgefunden und sich ber eine Reihe von Leitstzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen: 1. Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d. h. beide christliche Bekenntnisse umfassen, aber auf dem Boden des Christentums stehen. Die Errterung konfessioneller Fragen ist strengstens auszuschlieen. 2. Die Vereine sollen ferner unpolitisch sein, d. h. sich keiner bestimmten politischen Partei anschlieen. Die Errterung parteipolitischer Fragen ist fern zu halten, doch sind gesetzliche Reformen auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung anzustreben. 3. Es sind thunlichst fr die einzelnen Berufszweige und fr geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu grnden. Zur Durchfhrung der verfolgten Ziele ist die Verbindung gleichartiger Gewerkschaften zu empfehlen. Die Gewerkschaften setzen sich zusammen aus Ortsgruppen, deren Vertreter die Generalversammlungen bilden. Diese whlen die Zentralleitung, nmlich 2 Vorsitzende, 2 Schriftfhrer und 2 Kassierer. Den einzelnen Gewerkschaften bleibt berlassen, ob sie auch einen Ehrenrat unter Zuziehung von Nichtmitgliedern einrichten wollen. Bei allen Wahlen sind die beiden Bekenntnisse angemessen zu bercksichtigen. 4. Aufgabe der Gewerkschaften ist die Hebung der leiblichen und geistigen Lage der Berufsgenossen. Im Programm ist zu den wichtigsten Fragen des Gewerbes, insbesondere denjenigen des Lohnes und der Arbeitszeit, Stellung zu nehmen. In Ermangelung ausreichender gesetzlicher Versicherung gegen Krankheit, Unflle, Arbeitslosigkeit und Invaliditt, sowie der Regelung des Arbeitsnachweises haben die Gewerkschaften hier einzugreifen, insbesondere durch Kassen das Fehlende zu ersetzen. Ebenso ist durch Spar- und Konsumkassen der Sparsinn der Arbeiter zu frdern. Eine besondere Aufgabe ist, die Durchfhrung der zum Schutze von Sittlichkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassenen gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu berwachen und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewhren. Auch sollen die Vereine fr Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterausschsse, Gewerbegerichte u. s. w. eintreten. 5. Mittel zur Durchfhrung dieser Aufgaben sind Erhebungen ber Arbeiterverhltnisse, Vortrge ber die sozialen und gewerblichen Fragen des Berufes und ein eigenes Fachblatt. Die Erhebungen haben den Zweck, Material zu sammeln, um dieses bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern und bei Eingaben an Behrden, Parlamente u. s. w. zu benutzen. In den Vortrgen sind insbesondere die sozialen Versicherungsgesetze und die Arbeiterschutzbestimmungen, sowie die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen in anderen Gegenden und Lndern zu behandeln. Aus dem Vereinsorgan sind konfessionelle und parteipolitische Fragen fernzuhalten. Die Leitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu bertragen, wobei sozialpolitisch und volkswirtschaftlich geschulte Krfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind. 6. Der prinzipielle Standpunkt ist niedergelegt in folgenden Schlustzen: Es ist nicht zu vergessen, da Arbeiter und Unternehmer gemeinsame Interessen haben, darauf beruhend, da beide Teile nicht allein als zusammenhngende Faktoren der Arbeit der letzteren Recht auf angemessene Entlohnung gegenber dem Kapital, sondern vor allem die Interessen der Erzeugung von Gtern gegenber dem Verbrauche derselben zu vertreten haben. Beide Teile beanspruchen das Recht einer grtmglichen Verzinsung ihres in der Erzeugung von Gtern enthaltenen Kapitales, der Unternehmer seines Kapitales und der Arbeiter seiner Arbeitskraft. Ohne beides, Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion. Darum soll die ganze Wirksamkeit der Gewerkschaften von vershnlichem Geiste durchweht und getragen sein. Die Forderungen mssen mavoll sein, aber fest und entschieden vertreten werden. Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, da bei Lohnfragen Fhlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden mge, wenn die Mglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlufassung dem Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten. Der $erste Kongre christlicher Gewerkschaften Deutschlands$ hat am 21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30 norddeutschen und 18 sddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37 Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen Punkten einverstanden, insbesondere darber, da der konfessionelle und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung, ber die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitstzen: 1. Die Gewerkvereine sind interkonfessionell und politisch unparteiisch. 2. Es ist die Vereinigung gleichartiger Gewerkvereine in Zentralverbnde behufs besserer Durchfhrung der vorgesteckten Ziele zu erstreben. 3. Die Aufgabe der christlichen Gewerkvereine besteht in der wirtschaftlichen, geistigen und sittlichen Hebung des Arbeiterstandes. Dieselbe ist zu erstreben durch a) Durchfhrung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Frderung des weiteren Ausbaues der Arbeitergesetzgebung; b) durch genossenschaftliche Selbsthlfe (Ergnzung der Arbeiterversicherung durch Untersttzungs- u. s. w. Kassen u. s. w.; c) Sicherung der Rechte und Freiheit des Arbeiters beim Abschlusse des Arbeitsvertrages. 4. Die gesamte Thtigkeit der christlichen Gewerkvereine ist getragen von der Anerkennung gleicher beiderseitiger Rechte und Pflichten von Arbeitern und Arbeitgebern. Arbeit und Kapital sind die aufeinander angewiesenen Faktoren der Produktion. [178] Die Ziffern aus Sddeutschland sind in dem Berichte nicht angefhrt. Auerdem forderte man Aufhebung aller die Koalitionsfreiheit beschrnkenden Gesetze und gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine, erklrte auch die Schaffung von Arbeitskammern mit gleichberechtigter Teilnahme von Arbeitgebern und Arbeitern als ein wertvolles Mittel zur Ausgleichung der sozialen Gegenstze. Es wurde dann ein Zentralausschu aus sieben norddeutschen und sechs sddeutschen Mitgliedern gewhlt, dem folgende Aufgaben zugewiesen wurden: 1. Ausfhrung der Kongre-Beschlsse; 2. Agitation zur Grndung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung der notwendigen Geldmittel wird durch nhere Vereinbarung der einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein; 3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat; 4. statistische Erhebungen ber die gewerkschaftliche Arbeiterbewegung, sowie ber die wirtschaftliche Lage der Arbeiterschaft u. s. w.; 5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans fr die Verbnde, welche noch kein eigenes Fachorgan besitzen. Um die Fhlung und gemeinschaftliche Thtigkeit unter den einzelnen christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes oder Ortes zu frdern, empfahl der Kongre, unbeschadet der Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein Arbeiterschutz zusammenzuschlieen. Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen, indem sie am 11. Juni 1899 in Mnchen-Gladbach eine Konferenz abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle fr Nord- und Sddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbnde sollen mglichst selbstndig sein, insbesondere auch ber Streiks beschlieen; nur dann, wenn sie dabei die Untersttzung seitens der Zentralstelle in Anspruch nehmen, mssen sie deren Genehmigung einholen. Es soll eine gemeinsame Untersttzungskasse gegrndet werden, in welche die Vereine fr jedes Mitglied jhrlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Fr Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden. B. Internationale Beziehungen. I. Einleitung. Der Grundgedanke aller gewerkschaftlichen Bestrebungen der Arbeiterklasse ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Interesse des Arbeiters. Da nun aber derartige Maregeln, mgen sie die Erhhung der Lhne, Verkrzung der Arbeitsdauer, Vorkehrungen gegen Schdigungen im Betriebe, gegen bermige Ausbeutung der Arbeitskraft oder sonstige Fragen betreffen, fast ausnahmslos mit einer Verteuerung der Produktionskosten verknpft sind, so ist ganz zweifellos ihre Durchfhrung auf allen Produktionsgebieten, bei denen es sich um eine Konkurrenz mit dem Auslande -- und zwar sowohl beim Exporte als im eigenen Lande -- handelt, erschwert, solange nicht durch dieselbe oder eine hnliche Veranlassung der auslndischen Produktion gleiche Opfer auferlegt werden. Gewi ist es unberechtigt, wenn bei jeder, oft unbedeutenden arbeiterfreundlichen Maregel sofort die Existenzfrage der einheimischen Industrie gestellt wird, denn die natrliche Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist meist so gro, da eine geringe Verschiebung gar keine Rolle spielt, aber immerhin ist grundstzlich eine Verteuerung der inlndischen Produktion im Gebiete der internationalen Konkurrenz nur insoweit mglich, wie sie in allen beteiligten Lndern bereinstimmend stattfindet. Damit ist der internationale Rahmen der Gewerkschaftsbewegung von selbst gegeben: Die Arbeiter selbst haben im Interesse der praktischen Ausfhrbarkeit ihrer Bestrebungen sich die Aufgabe zu stellen, auf mglichst gleichmige Erhebung ihrer Forderungen in allen Kulturlndern hinzuwirken. Die Sozialdemokratie hat schon frh den internationalen Karakter der Arbeiterfrage erkannt; wenn sie den Grundsatz der Internationalitt dahin bertrieb, da sie die Berechtigung der nationalen Eigenart verkannte, so beeintrchtigt dies nicht die Richtigkeit des Grundgedankens. Die Gewerkschaftsbewegung, soweit sie selbstndig auftritt, ist erst wesentlich spter zu diesem Verstndnis durchgedrungen. Freilich haben die englischen _trade unions_ schon seit Jahren angefangen, durch besondere Abgesandte die Verhltnisse des Arbeits- und Warenmarktes im Auslande studieren zu lassen, aber diese Reisen bezweckten eben nur Studien, nur Feststellung der Thatsachen, nicht Beeinflussung derselben durch Verbindung mit der auslndischen Arbeiterschaft. Nun mu aber, wenn es sich darum handelt, die ersten Anfnge internationaler Beziehungen auf gewerkschaftlichem Gebiete festzustellen, mit der Thatsache gerechnet werden, da auch die Sozialdemokratie von je her Forderungen gewerkschaftlicher Natur erhoben und vertreten hat, da also insoweit auch ihre Thtigkeit einen gewerkschaftlichen Karakter trgt. Es rechtfertigt sich deshalb unter diesem Gesichtspunkte, auch die frheren, berwiegend auf politischem Gebiete liegenden Bestrebungen zur Herbeifhrung einer internationalen Verbindung der Arbeiter kurz zu erwhnen. II. Die internationale Arbeiterassoziation. Schon das kommunistische Manifest von 1848 erklrt: Die Kommunisten arbeiten berall an der Verbindung und Verstndigung der demokratischen Parteien aller Lnder. Aber ein ernsthafter Versuch wurde in dieser Beziehung zuerst unternommen durch die am 28. September 1864 in London erfolgte Grndung der $Internationalen Arbeiterassoziation$. Ein Ausschu von 50 Personen unter Leitung von Marx entwarf das Programm des 1866 in Genf abgehaltenen $ersten internationalen Kongresses$, welches als Ziel die konomische Emanzipation der arbeitenden Klassen aufstellte, dem jede politische Bewegung als bloes Hlfsmittel sich unterordnen sollte, und in Erwgung, da alle auf dies groe Ziel gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solidaritt zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem Nichtvorhandensein eines brderlichen Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden Klassen der verschiedenen Lnder gescheitert sind, da aber die Emanzipation der Arbeit weder ein lokales, noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Lnder umfat, in der modernen Gesellschaft existiert und dessen Lsung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der fortgeschrittensten Lnder abhngt, ein unmittelbares Bndnis der noch getrennten Bewegungen fordert Die Organisation bestand darin, da die Delegierten der an den einzelnen Orten bestehenden Lokalsektionen eine Fderation des betreffenden Landes und die Vertreter die Fderationen einen Kongre bildeten, der jhrlich zusammentreten sollte und das souverne Vereinsorgan bildete. Das leitende Verwaltungsorgan war der Generalrat in London, dem die Generalsekretre der einzelnen Lnder angehrten. Die folgenden Kongresse wurden abgehalten: 1867 in $Lausanne$, 1868 in $Brssel$ und 1869 in $Basel$. Neben der Strung der Bewegung durch den deutsch-franzsischen Krieg machte sich aber bald ein scharfer Gegensatz unter den beiden Richtungen geltend, nmlich der sozialdemokratisch-zentralistischen unter Fhrung von $Marx$, und der anarchistisch-fderalistischen unter Leitung des Russen $Bakunin$. Auf dem vom 2.-9. September 1872 im $Haag$ abgehaltenen Kongresse kam es deshalb zu einer Spaltung indem mit 26 gegen 23 Stimmen die Anarchisten ausgeschlossen wurden. Aber man berzeugte sich zugleich von der Aussichtslosigkeit der Bestrebungen fr die nchste Zukunft, und so beschlo man die Auflsung in der Form, da man den Generalrat nach New York verlegte[179]. [179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. 162 ff. Im Jahre 1873 tagten beide Parteien getrennt in $Genf$ und befehdeten sich gegenseitig auf das heftigste. Der Versuch, auf dem Kongresse in $Gent$ (9.-16. September 1877) die Verbindung wieder herzustellen, milang. Der Plan, bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung 1878 einen Internationalen Arbeiterkongreß« einzuberufen, scheiterte an dem Verbote der franzsischen Regierung. So war denn die internationale Organisation der Arbeiterschaft endgltig zerstrt, und die nchsten Jahre zeigen ein getrenntes Vorgehen der beiden feindlichen Richtungen. III. Allgemeine Arbeiterkongresse. Die Anarchisten hielten eine Reihe von Kongressen, u. a. den Weltkongreß« vom 14.-19. Juli 1881 in London, ferner am 4. Juni 1882 in Lausanne und am 13. August 1883 in Genf, auf dem sie die Propaganda der That zu organisieren suchten. Die $Sozialisten$ veranstalteten vom 2.-4. Oktober 1881 einen $Weltkongre$ in $Chur$, auf dem man sich aber bald berzeugen mute, da der eigentliche Zweck des Kongresses, eine gemeinsame internationale Organisation, noch durchaus unmglich sei und an der zu groen Ungleichheit der sozialen Entwickelung in den einzelnen Lndern und der nationalen Verbnde scheitern msse. Man begngte sich deshalb mit einer Verstndigung ber die gemeinsamen Ziele, nmlich: Vllige krperliche und geistige Erziehung der Individuen auf Kosten der Gesamtheit, Ueberfhrung aller Produktionsmittel in Gesamteigentum, voller Arbeitsertrag fr jeden Arbeiter nach Abzug der gesellschaftlichen Unkosten und Gewhrleistung vollstndigen Lebensunterhaltes seitens der Gesellschaft an alle Arbeitenden und Arbeitsunfhigen. Der Kongre in Chur bedeutet insofern einen Umschwung in dem Auftreten der Sozialdemokratie, als sie sich seitdem von der Theorie zur Praxis gewandt, die sozialistischen Endziele, wie es $Singer$ genannt hat, in den Silberschrank der guten Stube gestellt hat, aus dem sie nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten hervorgeholt werden, und dagegen solche Forderungen in den Vordergrund gerckt hat, die nicht allein im Gegenwartsstaate zu erreichen sind, sondern hinsichtlich deren auch unter den verschiedenen Parteien keine grundstzliche Meinungsverschiedenheit, sondern nur eine solche in betreff des Umfanges und des Tempos besteht. Dazu gehrt vor allem der $Arbeiterschutz$, der von jetzt ab bei den Bestrebungen zu internationalem Zusammenwirken in den Vordergrund tritt. Fr die weitere Entwickelung der internationalen Beziehungen war es von Bedeutung, da die 1878 aus Deutschland ausgewiesenen Sozialdemokraten groenteils nach Paris gingen und hier einen Mittelpunkt bildeten. Im Sommer 1882 entstand aus ihrer Mitte der _cercle international_, der sich in mehrere, den verschiedenen Nationalitten entsprechende Sektionen sonderte und in hnlicher Weise wie die frhere Internationale, die in Frankreich durch Gesetz vom 14. Mrz 1872 verboten war, die Frderung der internationalen Beziehungen zwischen den sozialistischen Parteien der betreffenden Lnder sich als Aufgabe stellte. Aber hatten bisher die Streitigkeiten zwischen Anarchisten und Sozialisten es zu keiner gemeinsamen internationalen Organisation kommen lassen, so stellte sich dieser jetzt eine Spaltung in dem eigenen Lager der letzteren hemmend in den Weg. Dieselbe bezog sich freilich zunchst nur auf die Verhltnisse in Frankreich, wo sich der oben[180] nher dargestellte Zwiespalt zwischen Marxisten und Possibilisten entwickelt hatte, griff dann aber weiter, indem die Possibilisten bei den englischen trade unions Anschlu suchten und sich so ein weiterer Gegensatz zwischen sozialistischer und rein gewerkschaftlicher Auffassung geltend machte. [180] S. 67 ff. Nachdem so schon ein fr den Herbst 1883 in Paris geplanter internationaler Kongre an der Unmglichkeit gescheitert war, eine Verstndigung unter den leitenden Persnlichkeiten herbeizufhren, gingen endlich die Possibilisten (_fdration des travailleurs socialistes de France_) selbstndig vor, indem sie nach Verstndigung mit den englischen trade unions an Stelle eines eigentlichen Kongresses, gegen den sie auch den Einspruch der franzsischen Regierung frchteten, eine bloe $internationale Konferenz$[181] einberiefen, die vom 29. Oktober bis 2. November 1883 in $Paris$ stattfand und an der auer 65 franzsischen und 10 englischen Abgesandten nur 3 spanische und ein italienischer Vertreter teilnahmen. Trotz der Fernhaltung der Marxisten trat unter den Franzosen und Englndern ein grundstzlicher Gegensatz der Anschauungen zu Tage, indem die ersteren den Schwerpunkt auf das Eingreifen des Staates legten, whrend die letzteren dieses verwarfen und den Erfolg durch Ausnutzung des Koalitionsrechtes erreichen wollten. Da es nicht mglich war, sich gegenseitig zu berzeugen, so mute man sich mit Beschlssen begngen, die rein uerlich den beiden Standpunkten Rechnung trugen und folgenden Wortlaut hatten: 1. Die Konferenz ist der Ansicht, da das Hauptziel der Arbeiter darin bestehen mu, die Arbeitszeit zu beschrnken und den Arbeitern aller Nationen eine ertrgliche Lage zu schaffen. Dies zu erreichen giebt es zwei Mittel: die Gesetzgebung, um diejenigen zu schtzen, die zu schwach sind, um sich gegen die Mibruche des Systems der Konkurrenz zu verteidigen, und die Organisierung aller einigen und disziplinierten Arbeiter. Da in einigen Lndern die Organisation der Arbeiter durch ungerechte Gesetze gehemmt wird, so liegt den Arbeitern aller Lnder die Pflicht ob, alle ihre Bemhungen gegen die Gesetze zu richten, welche die nationale und internationale Gesetzgebung hemmen, vermge deren das obige Resultat und alle der Arbeiterklasse frderlichen Verbesserungen eingefhrt werden knnen. 2. In betreff der Arbeit, welche von fremden Arbeitern in einem Lande verrichtet wird, empfiehlt die Konferenz diesen Arbeitern, sich den allgemeinen Bedingungen zu fgen, welche in dem betreffenden Lande von nationalen und lokalen Arbeitervereinen aufgestellt worden sind, und den einheimischen Arbeitern nicht gefhrliche Konkurrenz zu machen, indem sie Bedingungen annehmen, welche den Arbeitgebern gnstiger sind. 3. In Erwgung, da die Interessen der Arbeiter aller Lnder gleiche und gegenseitige sind, da, um eine gute Verteidigung dieser Interessen zu organisieren, es ntig ist, eines Tages eine dauernde Vereinigung zwischen den Arbeitervereinen aller Industrielnder herstellen zu knnen, ladet die Konferenz die Arbeiter der Lnder, in denen nationale oder internationale Vereinsfreiheit nicht besteht, ein, in Parlamenten und im Volke dafr zu agitieren, da die Gesetze, die dieser Vereinigung im Wege stehen, abgeschafft werden. Sie wnscht, da bei der Unmglichkeit, diese Vereinigung zustande zu bringen, Konferenzen oder Kongresse so oft als mglich die ernsthaft organisierten Arbeiterparteien der verschiedenen Nationen in Verkehr bringen mgen. [181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des Sozialdemokrat vom 10. November 1883. Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die $zweite internationale Konferenz$[182], die vom 23.-29. August 1886 ebenfalls in $Paris$ stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den spteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die uere Veranlassung hatte die Erste internationale Industrieausstellung geboten, welche die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres erffnet hatten. Auer den franzsischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands, Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief. [182] Vgl. den Bericht in Nr. 36-38 des Sozialdemokrat vom 1., 8. u. 15. Sept. 1886. Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, da der schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen den englischen _trade unions_ auf der einen und den Sozialisten auf der anderen Seite sich noch schrfer geltend machte. Die deutschen Vertreter machten den Englndern den reaktionren Karakter ihrer Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich htten. Die Englnder dagegen beriefen sich auf die von ihnen erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Englnder waren in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere ber die Fabrikgesetzgebung wenig und verlieen die Konferenz vor deren Beendigung. Die von der Konferenz gefaten Beschlsse lauteten folgendermaen: I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung. Die Arbeiter der verschiedenen Lnder sollen ihre Regierungen auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschlieung internationaler Vortrge und Vereinbarungen ber die Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende Forderungen: 1. Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren. 2. Schutzmaregeln fr jugendliche Arbeiter ber 14 Jahre und fr Frauen. 3. Festsetzung des achtstndigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in der Woche. 4. Verbot der Nachtarbeit auer in gesetzlich bestimmten Ausnahmefllen. 5. Obligatorische Einfhrung von Einrichtungen in den Werksttten zum Schutze der Gesundheit. 6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche fr die Gesundheit der Arbeiter besonders schdlich sind. 7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei Unfllen. 8. Ueberwachung der Werksttten, Fabriken u. s. w. durch von den Arbeitern gewhlte Aufsichtsbeamte. 9. Regelung der Gefngnisarbeit derart, da sie der Privatindustrie keine schdliche Konkurrenz macht. 10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Lndern, welcher dem Arbeiter mit seiner Familie einen auskmmlichen Unterhalt bietet. II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften fr Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Hhe von 200-300 Franks fr solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen haben. III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklrte sich die Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen Lndern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig, eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Lnder wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu begrnden. Auerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anla der hundertjhrigen Gedenkfeier der franzsischen Revolution einem internationalen Arbeiterkongre nach Paris einzuberufen und die franzsische Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen. Aber bevor dieser Plan zur Ausfhrung gelangte, beschlo der englische _trade unions_ Kongre in Swansea am 11. September 1887 fr das Jahr 1888 einen internationalen Kongre nach London einzuberufen und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten abgesandt seien, um dadurch berufsmige Agitatoren und Palamentarier auszuschlieen. Der reaktionre Beschlu erregte bei den deutschen und sterreichischen Sozialdemokraten groe Entrstung, wobei die ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit zu bekmmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6. Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen Kongresses fr das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich beriefen sie sich darauf, da ihnen ihre Gesetze die Erfllung der englischen Forderung unmglich machten und da die internationale Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und ihr Angebot, ihren eigenen Kongre zu Gunsten des englischen fallen zu lassen, wurde abgelehnt, und so erlie die sozialdemokratische Fraktion des deutschen Reichstages am 1. Mrz 1888 einen ffentlichen Aufruf, in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der anderen Lnder fr das Jahr 1889 einberufen werde. Gleichwohl fand der Kongre vom 6.-10. November 1888 in $London$ statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete fr 850000 und das Ausland durch 44 Abgeordnete fr 250000 Mitglieder. Von den letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien, 2 auf Dnemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern galten 15 als Sozialisten, und da smtliche Auslnder dieser Richtung zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitten erfolgten. [183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des Sozialdemokrat vom 17. November 1888. Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin beantwortet hatte, da die Arbeiterparteien in den verschiedenen Lndern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder international, aufheben oder beschrnken, auf ihr Programm setzen und knftig dafr wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung, der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Englnder schlugen eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart, da smtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen Vollziehungsausschu und diese nationalen Ausschsse einen internationalen Generalausschu einrichten, daneben aber jhrlich nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstndiger erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen verworfen und statt dessen folgender Beschlu angenommen: In Erwgung der steigenden Konzentration des Kapitals und der numerischen Schwche der Gewerkschaften im Verhltnis zur Gesamtmasse der Arbeiter drckt der Kongre die Ueberzeugung aus, da eine fernere Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht mglich sei, sowie da der Arbeitstag 8 Stunden nicht berschreiten soll. Der von einem franzsischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig zurckgewiesen. Der nchste internationale Gewerkschaftskongre wurde fr 1889 in Paris in Aussicht genommen. So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongre mit einem vlligen Siege des Sozialismus geendet. -- Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die franzsischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen Arbeiterkongre nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt, da die Prfung der Mandate nach Nationalitten erfolgen solle. Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschlu vom Kongresse befrchten zu mssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris, innerhalb der franzsischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten. Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongre$ auszuschreiben, wozu sie den Auftrag von zwei franzsischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu haben behaupteten. Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar 1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei Abgesandte fr Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongre auf den 14. Juli 1889. An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris erffnet. Beide haben auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizufhren, dieselben scheiterten aber daran, da die Marxisten die Mandatsprfung dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongre zulassen wollten. Der $Marxistenkongre$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht, von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse beschickt. Die ersten fnf Tage wurden abgesehen von Strungen, die von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten und Berichte der Abgeordneten ber die Verhltnisse in den einzelnen Lndern ausgefllt, so da am letzten Tage nichts brig blieb, als ber die eingebrachten Antrge ohne Beratung abzustimmen, was lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte. Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem bezglichen Beschlusse forderte der Kongre: 1. Festsetzung eines hchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages fr jugendliche Arbeiter. 2. Verbot der Arbeit fr Kinder unter 14 Jahren, und fr Personen von 14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden. 3. Verbot der Nachtarbeit, auer fr bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert. 4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schdlich auf den Organismus der Frauen einwirkt. 5. Verbot der Nachtarbeit fr Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren. 6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche fr alle Arbeiter. 7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschdlichkeit fr den Arbeiter vorauszusehen ist. 8. Verbot des Trucksystems. 9. Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w. 10. Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem). 11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus. 12. Ueberwachung aller Werksttten und industriellen Etablissements mit Einschlu der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und mindestens zur Hlfte von Arbeitern gewhlte Fabrikinspektoren. [184] Ueber den Kongre ist ein offizieller Bericht verffentlicht, der in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in Nrnberg erschienen ist. Zur Durchfhrung dieser Maregeln forderte der Kongre den Abschlu internationaler Vertrge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt auerdem den Auftrag, die Agitation fr den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu diesem Zwecke ein besonderes wchentliches Organ unter dem Titel: Der Achtstundenarbeitstag herauszugeben und endlich den nchsten internationalen Arbeiterkongre einzuberufen. Dagegen wurde die insbesondere von dem Hollnder $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der sozialen Revolution und insbesondere des sog. Militrstreiks, d. h. der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit groer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier angenommen, im Jahre 1891 in Brssel einen ferneren internationalen Arbeiterkongre abzuhalten. Die brigen Beschlsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere und Einfhrung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschrnkte Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Lhne fr die Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Nationalitt. In einer Resolution forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der sozialdemokratischen Partei einzutreten. Endlich fate der Kongre in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen Arbeiterfeiertages folgenden Beschlu: Es ist fr einen bestimmten Zeitpunkt eine groe internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, da gleichzeitig in allen Lndern und in allen Stdten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die ffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die brigen Beschlsse des internationalen Kongresses von Paris zur Ausfhrung zu bringen. In Anbetracht der Thatsache, da eine solche Kundgebung bereits von der amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongre fr den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen. Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhltnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen. Der $Possibilistenkongre$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich, 66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier strker vertreten, als bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 franzsische Gewerkschaften Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Beschrnkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Beschlsse waren ganz hnlich, wie bei den Marxisten, nur forderte man noch auerdem: doppelte Bezahlung der Ueberarbeit und Beschrnkung derselben auf tglich hchstens 4 Stunden, Arbeiterwerksttten mit Staats- oder Gemeindeuntersttzung, Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben fr den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes. Auerdem verlangte man Einfhrung der zivilen und strafrechtlichen Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfllen, sowie Alters- und Invalidittsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung fate man folgenden Beschlu: 1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen Lnder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch drfen diese in keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen Gruppen gefhrden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende Taktik am besten beurteilen knnen. 2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbnde soll eine Aufforderung ergehen, sich national und international zu organisieren. 3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren Sprachen erscheint, soll fr die sozialistischen Parteien der verschiedenen Lnder in Aussicht genommen werden. 4. Alle Organisationen sollen fr ihre wandernden Mitglieder Karten ausgeben, um sie fr ihre Arbeitsbrder in allen Lndern kenntlich zu machen. 5 Fr jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden, soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu bersetzen und an die interessierten Kreise zu bermitteln, welche an sie ber die soziale und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen. [185] Einen offiziellen Kongrebericht habe ich nicht ermitteln knnen; das Material ist der Berliner Volkstribne, Nr. 19 und 20 vom 20. und 27. Juli 1889, entnommen. Endlich beschlo der Kongre, die Arbeiter der einzelnen Lnder sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten, welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen. Auch hier wurde beschlossen, den nchsten Kongre 1891 in Brssel abzuhalten. -- So war der Boden fr ein Zusammengehen der beiden Richtungen vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brssel$ abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongre$[186] konnte deshalb mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele auswrtige Abgeordnete, darunter 65 franzsische, 28 englische und 40 deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrcklich bemerkt, da sie sowohl sozialistische wie blo gewerkschaftliche Organisationen vertrten. Ebenso wird hervorgehoben, da die vertretenen 17000 dnischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen Vereinen angehrten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter in Kopenhagen. [186] Vergl. das im Verlage des Vorwrts erschienene offizielle Protokoll. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die $internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten die Verhltnisse der einzelnen Lnder geschildert hatten, brachte man in einer Resolution die Enttuschung darber zum Ausdrucke, da die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe und forderte die Arbeiter aller Lnder auf, fortdauernde Erhebungen anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen. Groe Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier und ein Teil der Franzosen, die verlangten, da jede Nation ein Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begrndeten, da die Arbeiter aufhren mten, franzsische, deutsche, englische u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden mten. Die Mehrheit der Franzosen und die Englnder stellten sich freilich ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, da der internationalen Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden msse, verlangten deshalb, da berall Gewerkschaften begrndet werden sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten msse, sowie da auf Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschrnkender Gesetze hingearbeitet werden msse, wollten aber die internationale Verbindung auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschrnkt sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung fr die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbnde, bilden sollten. Die Deutschen endlich erklrten, da ihre Gesetze ihnen auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation nur durch Vertrauensmnner mglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf beschrnken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz zu legen, die Form aber den einzelnen Lndern berlassen. Nachdem sie sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklrt hatten, wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, wrde folgende Resolution fast einstimmig angenommen: Unter den heutigen konomischen Verhltnissen und bei dem Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrcken, sind Streiks und Boykotts eine unumgngliche Waffe fr die Arbeiterklasse, einmal, um die auf ihre materielle und politische Schdigung gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurckzuweisen, dann aber auch, um ihre soziale und politische Lage nach Mglichkeit innerhalb der brgerlichen Gesellschaft zu verbessern. Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schdigen als frdern knnen, empfiehlt der Kongre den Arbeitern sorgfltige Erwgung der Umstnde, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der Kongre als zwingende Notwendigkeit, da die Arbeiterklasse zur Fhrung solcher Kmpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten Zwecke erreichen zu knnen. Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongre den Arbeitern krftige Untersttzung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und da, wie wnschenswert auch eine Zentralorganisation der Krfte der internationalen Arbeiterschaft wre, diese im Augenblicke an Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschliet der Kongre, der Solidaritt der Arbeiter in den verschiedenen Lndern ein gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande, wo dies mglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen Nationalitten davon benachrichtigt werden knnen, um ihre Manahmen zu treffen. Zugleich erhebt der Kongre Protest gegen alle Versuche der Regierungen und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter irgendwie zu beschrnken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt der Kongre Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausbung dieses Rechtes hindern. Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darber einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des Boykotts den Arbeitern die uerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben. Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag keine Annahme finden sollte, die Verstndigung auf der Grundlage zu suchen, da der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch mit der Maifeier verbunden werde. Whrend die Englnder sich dieser Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten. Nachdem ein franzsischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender vermittelnde Antrag angenommen: Um dem 1. Mai seinen bestimmten konomischen Karakter der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren, beschliet der Kongre: Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Lnder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidaritt bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustnde in den einzelnen Lndern nicht unmglich gemacht wird. Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militrstreiks zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren Beschlusse die Abschaffung der Stck- und Akkordarbeit und des Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nchsten Kongre im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. -- Stellte bereits der Brsseler Kongre hinsichtlich der Vereinigung aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter den sozialistischen Richtungen berwunden war, so versuchte man jetzt, auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus fern gehalten hatten, fr den Anschlu zu gewinnen. Zunchst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nmlich auf Grund des in Brssel gefaten Beschlusses, den nchsten Kongre 1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die Komitees der drei groen schweizerischen Arbeiterverbnde: des Grtlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zrich an alle Gewerkschaften und sozialistischen Parteien erlassen hatten, fanden sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongrebericht mitteilt, nahm man von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter Erinnerungen war lediglich der, da der Gewerkschaftskongre in Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen internationalen Kongre fr den Achtstundentag fr 1893 nach London einzuberufen. Aber den Bemhungen des schweizerischen Komitees, das sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte, gelang es schlielich doch, die Zurcknahme der bereits erlassenen Einladung und den Beschlu herbeizufhren, sich an dem $Zricher Kongresse$[187] zu beteiligen. [187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen Grtlivereins erschienene offizielle Protokoll. Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26. Mrz 1893 in $Brssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbnden: 1. fr Frankreich _Comit rvolutionaire central_, _parti ouvrier_ und _bourse du travail_, 2. fr Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der Gewerkschaften, 3. fr England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat, _socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige grere Einzelvereine, 4. fr Belgien, Holland, Dnemark, Schweden, Italien und Oesterreich die Zentralvorstnde der sozialistischen Parteien, besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung festgesetzt waren. Obgleich die Einladung gerichtet war: an alle Gewerkschaften sowie an diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen, hatten sich die Anarchisten und die deutschen unabhngigen Sozialisten, die man gerade hierdurch hatte ausschlieen wollen, eingefunden und suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte. Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwhnt aus Dnemark 2 Delegierte fr 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und 90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus Ungarn 9 Vertreter fr die politische Partei und 23 Gewerkschaften, aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete, darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, da die Englnder erklren lieen, sie seien diese zwecklosen Debatten bersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie htten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten schuldig, ihre Pflicht zu erfllen; wrde der Kongre nicht endlich in seine Tagesordnung eintreten, so wren die englische Delegierten leider gezwungen, den Kongre zu verlassen. Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maregeln zur internationalen Durchfhrung des $Achtstundentages$. Gegenstnde der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes, die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur Annahme gelangte schlielich einstimmig eine Resolution, in welcher die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen Durchfhrung die gewerkschaftliche und politische Organisation der Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In derselben wurde ferner bemerkt: Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den auerpolitischen freien Kampf mit dem Unternehmertum fr den Achtstundentag zu fhren, um dadurch der gesetzlichen Einfhrung desselben fr die ganze Arbeiterklasse den Weg zu bereiten. Sehr langwierige Verhandlungen knpften sich an die beiden Gegenstnde der Tagesordnung: $Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$ und $Politische Taktik der Sozialdemokratie$. Bei dem ersteren Punkte handelte es sich wieder um den Antrag der Hollnder, den Krieg durch einen allgemeinen Streik unmglich zu machen, doch wurde derselbe gegen die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die brigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits einig ber die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des gewerkschaftlichen Kampfes, so da eine dementsprechende Resolution mit 18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde. Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf machten den Brsseler Beschlu nicht mit dem erforderlichen Nachdruck und Ernst ausgefhrt zu haben. Es wurde deshalb schlielich neben der einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen von Deutschland, Dnemark, Bulgarien und Ruland ein Zusatz dahin angenommen, da die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die Durchfhrung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu untersttzen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begrndung, da die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede zu beseitigen, der Ausdruck soziale Revolution durch soziale Umgestaltung ersetzt. Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen sich, wie in Brssel, zwei Richtungen gegenber. Der deutsche Referent v. $Elm$ fhrte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darber geherrscht, da es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu strken; nur die Frage, $wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien, habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere fr Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht kmen. Nationale Verbnde ber ganz Deutschland seien heute noch nicht mglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbnde, da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in Konflikt bringen wrden. Durch internationale Kartellvertrge bezw. Vereinbarungen knne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden, wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen htten. Bezglich der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der Kommission fr am zweckmigsten, zunchst in den verschiedenen Berufen nationale Sekretariate zu bilden; diese knnten alle Nachrichten von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Lande msse die Aufgabe zugeteilt werden, das gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Lndern, wo die Gesetze Schwierigkeiten bten, knnten die nationalen Sekretariate durch in ffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen Kongressen zu whlende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges internationales Sekretariat fr alle Berufe wrde organisatorisch zu schwerfllig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen. Was endlich die Arbeitsbrsen betrifft, so war die Kommission darin einig, da sie notwendig seien, doch mten die Gewerkschaften selbst deren Leitung in die Hand nehmen. Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschlieen und die Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu frdern, mit der Begrndung, da die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der knftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und da deren Ausbau deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schlo mit folgenden Forderungen: 1. Grndung von nationalen Verbnden der gleichen Berufe; 2. Abschlu von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger Hlfeleistung; 3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbnde beteiligt sind; denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von Bedeutung ber die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlsse, sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig auszutauschen; 4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen die Gewerkschaften in allen Pltzen die Errichtung von Arbeitsbrsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt zu bertragen ist. Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag angenommen: Indem der Kongre die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezglichen Resolutionen, welche in Brssel angenommen worden waren, aufrecht erhlt und indem er fr die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisieren, nachdrcklich betont, erklrt er, da die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben: 1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Lhne zu schtzen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu knnen; 2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, berall, wo dies mglich ist, zu Landesverbnden zu vereinigen; 3. durch Verstndigung der Landesverbnde einen internationalen Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Lnder zu einem festen Bande zu vereinigen; 4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies mglich ist, regional, national und international zu organisieren, damit in den Lohnkmpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverstndnis handeln; 5. durch die im Brsseler Kongre beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktionen gesichert werden mssen, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und, wenn ntig, durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbnden alle die einzelnen Korporationen berhrenden Nachrichten zu bermitteln; 6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der ffentlichen Gewalten berall, wo keine Arbeitsbrsen bestehen, solche zu grnden, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten knnen; 7. fr jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbnden eigenen Fragen zu behandeln; 8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um fr die politische Thtigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine gengende Macht zu besitzen, um die vollstndige Emanzipation des Proletariats zu sichern. Fr den deutschen Antrag stimmten auer Deutschland: Oesterreich, Dnemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Ruland enthielten sich der Abstimmung. Die brigen 12 Nationen stimmten fr die hollndische Resolution. Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlssen der frheren Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und auerdem gleichen Lohn fr gleiche Arbeit forderte. Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nchsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt fr 1896 in London festgesetzt wurde. -- Dieser Kongre, der unter dem Namen $Internationaler sozialistischer Arbeiter- und Gewerkschaftskongre$[188] vom 27. Juli bis 1. August 1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht, ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen Vorgngern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage ausgefllt durch die Redekmpfe mit den Anarchisten, die so heftig wurden, da die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden muten, bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschlieen. Mit ihnen verlie dann auch die von Domela Nieuvenhuis gefhrte Mehrheit der Hollnder den Kongre. [188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des Vorwrts erschienen. Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende Nationen vertreten: England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der _Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_, 22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften, 3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem Organisationskomitee angehrten. Auerdem Frankreich (113 Abgeordnete), Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Ruland (7), Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dnemark (7), Spanien (8), Holland (15), Rumnien, Bulgarien, Bhmen, Ungarn, Schweden, Amerika, Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen, ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen. [189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die Generalkommission der Gewerkschaften. Die $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen, sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt ausweislich eines im Gewerkverein Nr. 32 vom 7. August 1896 verffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsfhrer $Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, knftig besondere internationale Kongresse von ausschlielich gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der bezgliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.) Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschrnkt, neben der Forderung der Ueberfhrung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der Verschiedenheit der Verhltnisse in den einzelnen Lndern diesen selbst berlt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht. Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und zwar unabhngig von allen brgerlichen Parteien. Der letztere Zusatz wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_ bekmpft, jedoch mit groer Mehrheit angenommen. Unter der Bezeichnung $Erziehung und krperliche Entwicklung$ wurden Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschlo in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten bis zur Universitt, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der frheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner internationalen Konferenz betont. In Bezug auf die $Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$ wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll. Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in einer ausfhrlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat: Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerllich, um der wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine auskmmlichen Lhne und keine verkrzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschlielich des Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein System gesetzgeberischer Manahmen. Um diese vollkommen durchzufhren, mu die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie wird aber zur politischen Macht nur in dem Mae, wie sie organisiert ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren. Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungengend und unvollstndig, wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf erfordert auch die politische Bethtigung der Arbeiterklasse. Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen, mssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen, um es zu sichern. In anderen Fllen macht die gesetzgeberische Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt berflssig. Ein internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln. Fr die nchste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats nach folgenden Richtungen notwendig: 1. Abschaffung der Zlle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprmien. 2. Durchfhrung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung. Indem der Kongre in letzterer Beziehung die Beschlsse des Pariser Kongresses wiederholt, empfiehlt er, die nchste Agitation hauptschlich darauf zu konzentrieren: a) den gesetzlichen achtstndigen Normalarbeitstag zu erringen; b) das Schwitzsystem zu beseitigen und fr die Arbeiter der Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen; c) ein vollstndig freies Vereins- und Versammlungsrecht fr beide Geschlechter herbeizufhren. Um dieses durchzufhren, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen und politischen Bethtigung notwendig. Deshalb erklrt der Kongre, anschlieend an die gleichen Beschlsse des Brsseler und Zricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften fr ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der fr ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehren. Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion zu ermglichen, sich in Verbnden, die sich auf das ganze Land erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Krfte in Sonderorganisationen zu verwerfen. Die $politische Anschauung darf keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden$, es ist aber eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten heranzubilden. Es mu als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen werden, die im Berufe beschftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen und gleichen Lohn fr gleiche Arbeitsleistung fr Mnner und Frauen anzustreben. Neben dem Kampfe fr bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben die Gewerkschaften die Ausfhrung der $Arbeiterschutzgesetze$ zu berwachen, die Beseitigung gesundheitsschdlicher Betriebsformen sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongre hlt den $Streik$ und $Boykott$ fr ein notwendiges Mittel zur Erreichung der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Mglichkeit fr einen internationalen Generalstreik nicht gegeben. Das nchste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der Ausdehnung des Streiks auf ganze Lnder oder Industrien abhngt. Um eine einheitliche $internationale gewerkschaftliche Organisation$ der Arbeiter zu ermglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Mglichkeit Statistiken ber den Arbeitsmarkt fhren und diese sowie die regelmigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande vorkommenden wichtigen Vorgnge gegenseitig melden. Besonders wird den Gewerkschaften aller Lnder zur Pflicht gemacht, dafr zu sorgen, da vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der Landesorganisationen werden, und da diese Arbeiter nicht zu geringeren Lhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und Boykotts sind die Gewerkschaften aller Lnder verpflichtet, sich gegenseitig nach Krften zu untersttzen. Hinsichtlich der $Maifeier$ schlo sich der Kongre lediglich den frheren Beschlssen an mit dem Zusatze: er erblickt in der Maifeier eine wirksame Demonstration fr den Achtstundentag und hlt die Arbeitsruhe fr die wirksamste Form der Demonstration. War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer $internationalen Organisation$ empfohlen, so beschlo man eine solche auch fr die politischen Beziehungen und insbesondere zum Zwecke der regelmigen Berufung internationaler Kongresse. Indem man die Begrndung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen ber die soziale Frage in allen Lndern bereits enthielten, wurde folgender Beschlu gefat: 1. Der Kongre beschliet, da ein Versuch gemacht werde, ein $stndiges internationales Bureau$ mit einem verantwortlichen Sekretr zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu passendsten Lande in Europa haben soll. 2. Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem Auftrage, dem nchsten internationalen Kongresse Vorschlge zur Ausfhrung des in Ziff. 1 Gewnschten zu unterbreiten. 3. Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das Recht, einen Vertreter bis zum nchsten Kongresse zu entsenden. 4. Der Kongre anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen, ihren ganzen Einflu aufzuwenden, um die Beschlsse des Brsseler und Zricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen Informationsbureaus zur Ausfhrung zu bringen. Gegen 5 Nationen, die fr die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen beschlossen, da das internationale Bureau seinen Sitz in London haben soll. Nachdem man dann noch Beschlsse ber die Abschaffung der Kriege durch internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wchnerinnen, die Beschftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie ber eine Amnestie gefat und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschlielich fr die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den nchsten Kongre im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich dies als unmglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und ausschlielich einzuladen: 1. die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thtigkeit als ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen; 2. alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thtigkeit anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen. Die Prfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere Mandatprfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen besteht. Die Mandate der Nationalitten, die weniger als 5 Delegierte senden, werden von der Mandatprfungskommission geprft, ebenso wie die angefochtenen Mandate. Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongre geschlossen. -- Werfen wir einen Rckblick auf die bisherigen Anstze zu einer internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit der alten Internationale ein groer Fortschritt zu verzeichnen, insbesondere sind die seit ihrem Erlschen abgehaltenen Kongresse nicht mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden groen elementaren Strmungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natrlichen Ausdrucke gelangen. Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptschlich auf der $Verknpfung der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung$. Da dabei die erstere zurckgedrngt werden mu, hat insbesondere der Londoner Kongre bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der englischen _trade unions_, der einzigen Arbeiterorganisation, die sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln knnen, zu einem Zusammenstoe fhrte, den man aus Rcksichten der Gastfreundschaft vermied, ffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die Sympathieen der Englnder fr die gemeinschaftliche Thtigkeit so abkhlte, da $David Holmes$, einer der anerkannten Fhrer der lteren Gewerkvereinler, ffentlich erklrte, dies sei der letzte Kongre dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten gewesen wren, und da darauf die 185 Vertreter der _trade unions_ bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da nmlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der _Socialdemocratic Federation_, den 115 Delegierten der _Independent Labour Party_ und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus einflureichsten _trade unions_ schon in ihrer eigenen Gruppe in der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst berstimmt und hier Beschlsse gefat, die ihren Grundstzen durchaus zuwiderlaufen. So, wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschlielich des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer eigenen Arbeiterpartei unabhngig von allen brgerlichen Parteien beschlossen wurde. Diese Beschlsse waren gegen die _trade unions_ um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise, wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung stark zurckgedrngt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge und insbesondere der Edinburger Kongre[191] hat bewiesen, da die Londoner Verhandlungen die Neigung der _trade unions_ zum ferneren Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeintrchtigt hat. [190] Vgl. oben S. 31. [191] Vgl. oben S. 33. Die deutschen Sozialdemokratischen Bltter haben auch diesen Mierfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklrt z. B. der Vorwrts: es hiee Schnfrberei treiben, wollte man behaupten, da der eben abgeschlossene Kongre einen vollkommen befriedigenden Eindruck hinterlassen htte. Das Korrespondenzblatt der Generalkommission schreibt: Die Hoffnung, die englischen Gewerkschaften durch den Kongre fr die sozialistische Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes nher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfllt. Wenn man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten abwlzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die Neue Zeit, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies auch ausdrcklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, da der Kongre einstimmig fr einen Fehlschlag erklrt werde, fgt sie hinzu: Und es ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gnnern ausschlielich die Schuld daran zuzuschieben. Sehr wertvoll ist die dann folgende Ausfhrung, da knftig entweder nur sozialistische Kongresse abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses mglichst weit aufgemacht werden mten. Denn nur die enge Verbindung mit dem Gros der vorwrts strebenden Arbeiterschaft schtzt die Sozialdemokratie vor Verkncherung, vor dem Verfallen in Sektierertum. Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein. Sind hiernach die Anstze zu internationalen Verbindungen zwischen den gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Lnder noch auf den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher auf der Abhngigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbnde einzelner Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung regelmiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden. Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den berhaupt in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen, und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften Erfolge sprechen kann, whrend es sich bei den brigen erst um schwache tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten Personen sich auf das lebhafteste darber beklagen, da ihre Bemhungen so geringes Verstndnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde ist auch die Sammlung des einschlgigen Materials mit sehr groen Schwierigkeiten verknpft, und es ist deshalb nicht mglich, fr die nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollstndigkeit zu geben. IV. Die einzelnen Gewerbe. 1. Buchdrucker[192]. Wie die Buchdrucker berhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung marschieren, die hchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet, so da dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden drfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den brigen darzustellen. [192] Eine ausfhrlichere Darstellung, der das folgende entnommen ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben; dort sind auch die gestellten Antrge und gefaten Beschlsse im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem internationalen Buchdruckersekretariate in Bern. Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem Zentralkomitee der franzsischen Buchdrucker angeregt, das zugleich den ersten Schritt zur praktischen Ausfhrung dadurch that, das es 1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten internationalen Buchdruckerkongre[193], der vom 18. bis 21. Juli in der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren die Buchdruckerverbnde folgender Lnder mit den dabei gesetzten Mitgliederzahlen vertreten: Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500, Ungarn 800, Norwegen 500, Dnemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika 30000, zusammen 13 Lnder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongre beschlo, da bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme fhren sollte. [193] Ueber den II. und III. Kongre sind Protokolle herausgegeben, dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer besonderen Anlage der Zeitschrift _La Typographie franaise_, dem Organ der _Fdration franaise des travailleurs du livre_, verffentlicht, von der mir durch die Gte des zeitigen internationalen Buchdruckersekretrs $Siebenmann$ das einzige dort vorhandene Exemplar zur Verfgung gestellt wurde. Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die dadurch auerordentlich erschwert wurde, da die Einrichtungen der einzelnen Lnder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den meisten erhlt jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Untersttzung ohne Rcksicht auf die Nationalitt. Diese Lnder erklrten sich fr den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rckerstattung. Andere, insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf, da sie hierzu bei der geringen Leistungsfhigkeit ihrer Kassen um so weniger im stande seien, als gerade diese Lnder in besonders groem Umfange von Reisenden besucht wrden, ja, es wurde sogar behauptet, da es sich vielfach um Vergngungsreisende handele; die Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging deshalb dahin, da eine gegenseitige Rckerstattung der geleisteten Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum gegeben ohne Rcksicht auf den Grund der Reise, whrend in Belgien und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird: abgereist wegen Mangels an Arbeit. Der romanische Verband zahlt den nicht franzsisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum. In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch, spanisch und franzsisch verlangt, andernfalls erhlt der Reisende nur eine einmalige Untersttzung von 2 Franken, um sofort wieder die Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschdigung ist verschieden. In Deutschland erhlt der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung -- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurckgelegt hat, fr jeden Tag einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den brigen germanischen Lndern. Bei den romanischen Verbnden dagegen besteht das sog. kilometrische System, d. h. die Vergtung richtet sich nach der Lnge des zurckgelegten Weges (5 Cent per Kilometer). Bei den Verhandlungen erklrten zunchst Nordamerika und England, da sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rcksicht auf die abweichenden Verhltnisse ihrer Lnder nicht anschlieen knnten; der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Lnder ihnen die Beteiligung nicht gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der Sprachen geltend gemacht. Von den meisten Seiten wurde betont, da die Schwierigkeiten der Sache zu gro seien, um sie sofort erledigen zu knnen, und da es richtiger sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde deshalb nur die Frage der $Rckerstattung$ endgltig entschieden. Hier standen sich die Ansichten schroff gegenber. Whrend einige Lnder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, da die Last des Viatikums grundstzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der Reisende angehrt, so da dem fremden Verbande, der es gewhrt, seine Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden mten, sah die Mehrzahl hierin einen Versto gegen den Grundsatz der Solidaritt. Das Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, da der belgische Antrag: Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbnde nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen Sektionen und Verbnden aufzulegen, die am meisten unter der Beschftigungslosigkeit zu leiden haben. mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches Verbandsbuch anzunehmen, aber im brigen in der Frage des Viatikums weitere Beschlsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen nicht vertreten. Noch grer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster Linie um die prinzipielle Frage ber das Verhltnis zum Sozialismus. Whrend der Referent $Pasquelin$ bemerkte, da viele, die fr den Gedanken der Organisation erwrmt seien, sich von ihr aus dem Grunde zurckhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten politischen Gruppe anzuschlieen und die Ansicht vertrat, da es erforderlich sei, da alle Krfte des Proletariates zur Zeit auf das wirtschaftliche Gebiet beschrnkt wrden, verlangten der dnische und der italienische Vertreter den Anschlu an den Sozialismus. Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die Schriftgieer beschrnken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich geltend, da die Gesetze ihrer Lnder ihnen die Beteiligung weder an einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen Bureau gestatteten. Der Vorsitzende erklrte schlielich das Ergebnis der Errterungen dahin zusammenfassen zu knnen, da es die Meinung des Kongresses sei, zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren, und da sich daraus spter die Verbindung und die nachdrckliche Fhlungnahme mit den brigen in gleicher Weise organisierten Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunchst die prinzipielle Frage ber die Notwendigkeit einer internationalen Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien, Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbnde, Nordamerika, England, Ungarn, Dnemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde, whrend Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten. Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane beschftigt und ber folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz) geeinigt: Der internationale Buchdruckerkongre erkennt die Notwendigkeit der bereits in den verschiedenen Lndern bestehenden Widerstandskassen an und spricht den Wunsch aus, da jeder Verband sofort die ntigen Schritte thue, um berall Widerstandskassen zu grnden. Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nchste Kongre wird sich ber Annahme dieses Planes entscheiden. Der Antragsteller teilte mit, da man eine Beitragszahlung von monatlich 10 Cent. fr jedes Mitglied ins Auge gefat habe; das angesammelte Kapital drfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung der Lhne zu bekmpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den romanischen Nationen, whrend insbesondere der deutsche Vertreter Trapp nicht allein betonte, da die Verhandlungen nur den Karakter eines Meinungsaustausches haben knnten und da es jeder Organisation berlassen bleiben msse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das gemeinsame Ziel erreichen zu knnen, sondern auch bemerkte, da die Grndung einer internationalen Widerstandskasse unmglich sein werde, da insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder groe Streik die Kasse erschpfen msse. Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Fr den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8 Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbnde, England, Dnemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich, Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen Einrichtung $genossenschaftlicher Buchdruckervereine$ wurde abgelehnt, dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher $Schiedsgerichte$ angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der Streiks erklrte und den Gewerkschaften empfahl, keine bertriebenen Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden fr verpflichtet erklrt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten. Der folgende Gegenstand betraf die $Herabsetzung$ der $Arbeitszeit$. Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekmpfung der Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, da, um einen Ausfall am Verdienste zu vermeiden, zunchst eine Erhhung der jetzigen Lhne durchgesetzt werden msse. Uebereinstimmend wurde auch die $Abschaffung der Akkordarbeit$ und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso war man berwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische Vertreter D'Hooghe erklrte, da er den bestimmten Auftrag habe, gegen jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der $gesetzlichen Regelung$ eingeschlagen sehen, nur der dnische Vertreter Petersen erklrte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte geltend, da bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, whrend die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden internationalen Konferenz viel versprachen. Bei der Abstimmung wurde zunchst der Grundsatz der Verminderung der Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung: Der Kongre erklrt sich fr die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne Verminderung des Lohnes. Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundstzlich verwirft und sie deshalb wenigstens auf ein mglichst geringes Ma beschrnkt wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, da die Ueberstunden mglichst hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder forderte. Eine lngere Verhandlung verursachte auch die $Lehrlingsfrage$. Man wnschte von verschiedenen Seiten nicht allein die gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten Zahlenverhltnisses zwischen Lehrlingen und Gehlfen. Von der Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, da diese Angelegenheiten entweder berhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu regeln seien oder da mindestens diese Regelung nicht international, sondern nur in jedem Lande nach Magabe seiner besonderen Verhltnisse geschehen knne. Weiter verhandelte man ber die $gegenseitige Krankenuntersttzung reisender Gehlfen$, wobei mitgeteilt wurde, da ein solches Gegenseitigkeitsverhltnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich aber teils auf die Geringfgigkeit der Mittel, teils darauf, da in einzelnen Lndern eine Krankenuntersttzung seitens der Gewerkschaften berhaupt nicht gewhrt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik (Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen auszusprechen, einstimmig angenommen. Hubert (Belgien) beklagt sich darber, da in einigen Fllen in Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongre ging ber den Antrag zur Tagesordnung ber, indem er an die Solidaritt der Arbeiter appellierte. Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung des franzsischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Auslnder von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind. Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage nach der $Stellung der Gewerkschaften zur Politik$. Whrend aber die einen die Beschftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen, hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften fr verderblich. Man vermochte sich weder ber das eine noch ber das andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezglichen Antrge abgelehnt. -- Dem erhaltenen Auftrage gem unterzogen sich die beiden schweizerischen Verbnde der Vorbereitung der weiteren Manahmen und beriefen den $zweiten internationalen Buchdruckerkongre$ auf den 25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte. Beteiligt waren folgende Verbnde: 1. Schweizerischer Typographenbund mit 1210 Mitgliedern 2. Schweizerische _fdration romande_ mit 460 " 3. Elsa-Lothringischer Untersttzungsverein fr Buchdrucker und Schriftgieer mit 450 " 4. Deutscher Untersttzungsverein fr Buchdrucker und Schriftgieer mit 17000 " 5. Franzsische _fdration franaise des travailleurs du livre_ mit 5600 " 6. Rumnischer Gutenbergverein mit 400 " 7. Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit 2300 " 8. Oesterreichischer Buchdruckergehlfenverein mit 5000 " 9. Hollndischer Buchdruckerverband mit 750 " 10. Italienischer Buchdruckerverband mit 1560 " 11. Belgische _fdration typographique belge_ und _Association libre de Bruxelles_ mit 2000 " 12. Luxemburg. _Association typographique_ mit 80 " 13. _London society of compositors_ mit 9700 " 14. Dnische und norwegische Vereine mit 1700 " ==================== zusammen: 52210 Mitglieder. Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten. Die Tagesordnung beschrnkte sich auf folgende 3 Punkte: 1. Bericht betreffend Grndung eines internationalen Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten. 2. Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen Standpunkte. 3. Regulierung des Lehrlingswesens. Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses sehr hnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas krzer gestalten. Der wichtigste war der erste Punkt, die Grndung eines $internationalen Buchdruckerverbandes$, womit die Schaffung einer $internationalen Widerstandskasse$ zusammenhing, und da hier die Ansichten der germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf Antrag des deutschen Vertreters Dblin beschlossen, da die Delegierten der sprachverwandten Lnder in gesonderter Beratung zu der Frage Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern. Nach deren Beendigung stellte der franzsische Vertreter Kufer namens der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag: Der internationale Buchdruckerkongre in Bern acceptiert das Prinzip der definitiven Grndung eines internationalen Buchdruckerverbandes. Um die Thtigkeit dieser neuen Organisation durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten, beschliet der Kongre die Entrichtung eines monatlichen Beitrages von 5 Centimes per Mitglied. Dblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen geltend, da es fr sie eine Unmglichkeit sei, einem internationalen Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, htten die Vertreter dieser Lnder sich auf folgende Antrge geeinigt: Die Vertreter der germanischen Gruppe erklren im Namen ihrer Verbnde, da in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener gemeinsamer Verstndigung einzutreten ist. In Streikfllen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbnde gleichbelastende Steuer erhoben werden. Die genannte Gruppe ist ferner fr Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbnde nach Magabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Lndern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verstndigung durch nationale Sekretre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berhrenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbnden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewhrung von Viatikum nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen. Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, da, falls erst bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben wrden, mglicherweise die weniger leistungsfhigen Verbnde nicht in der Lage sein knnten, ihre Verpflichtungen zu erfllen, whrend die regelmige Ansammlung von Beitrgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze. Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer eingesetzten Kommission eine Verstndigung zu versuchen, einigte man sich endlich auf folgenden Beschlu: Der Kongre beschliet die Schaffung einer Zentralstelle, die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbnde nach Magabe ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongre beschliet ferner, da in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer Verstndigung einzutreten ist. In Streikfllen soll eine alle Mitglieder der beteiligten Verbnde gleichbelastende Steuer erhoben werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den einzelnen Verbnden berlassen. In denjenigen Lndern, wo sich einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen, geschieht die Verstndigung durch nationale Sekretre. Die Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen berhrenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbnden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewhrung von Viatikum binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung ausgeschlossen. Dieser Beschlu wurde einstimmig angenommen, jedoch erklrt, da er auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewhlt. Die Kommission erhielt das Recht, eine tgliche Untersttzung bis zu tglich 2 Frs. fr jedes Mitglied zu bewilligen. Die Verhandlungen ber die Frage des $Viatikums$ boten gegenber denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der eingesetzten Kommission erklrt, nicht viel Hoffnung auf Herbeifhrung eines Einverstndnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen Lndern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rckerstattung der Untersttzungen, obgleich der Pariser Kongre sie mit 10 gegen 2 Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben. Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei, wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen Gegenseitigkeitsvertrge auszuarbeiten. Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, $Regelung des Lehrlingswesens$, wurde einstimmig folgender Beschlu gefat: In Bercksichtigung der Lage aller Berufe hlt der Kongre eine internationale Regelung des Lehrlingswesens fr undurchfhrbar. Dagegen erblickt er der groen Lehrlingsausbeutung gegenber ein Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende Verkrzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklrung der Berufsangehrigen, einschlielich der Lehrlinge, zu legen. Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrcklichen Auftrag, aber im Interesse der Frderung der internationalen Organisation ein besonderes Blatt, den Internationalen Buchdruckerverband, herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungnstig beurteilt wurden, wobei Dblin die Ansicht vertrat, da internationale Organe nichts taugten, wurde doch beschlossen, da diese Kosten sowie diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbnden im Verhltnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten. Bereits nach dem Pariser Kongre, der den beiden Schweizer Verbnden, dem Schweizerischen Typographenbunde und der _Fdration des Typographes de la Suisse romande_, den Auftrag erteilt hatte, verschiedene Fragen fr den folgenden Kongre vorzuberaten, hatten die Vorstnde dieser Verbnde eine aus fnf Mitgliedern bestehende besondere Kommission zur Fhrung der internationalen Angelegenheiten eingesetzt. Als dann der Kongre in Bern die Schaffung einer internationalen Zentralstelle beschlo, deren Einsetzung den beiden schweizerischen Verbnden bertragen wurde, beauftragten diese die gedachte Kommission mit der Ausfhrung auch dieses Beschlusses. Die Kommission hatte nun zunchst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefat, da es sich um Begrndung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte am 3. April 1892 den Entwurf eines Statuts fr den internationalen Buchdruckerverband zur gutachtlichen Aeuerung an die einzelnen Verbnde gesandt, in dem auer einer internationalen Widerstandskasse auch ein regelmiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des gefaten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen $Verbandes$, sondern nur auf Einrichtung einer $Zentralstelle$ gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloes internationales $Sekretariat$ beschrnkt, das mit dem 10. Dezember 1893 ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das fr dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme. Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlubestimmungen abgedruckt werden. =Reglement fr das Internationale Buchdruckersekretariat.= 1. Kapitel. $Name, Zweck und Dauer$. Art. 1. Unter der Bezeichnung Internationales Buchdruckersekretariat wird eine stndige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat: a) die Beziehungen unter den einzelnen Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale Interessen berhren, zu vermitteln; b) bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Manahmen zu ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermglichen und eine nachhaltige Untersttzung der fr Verbesserung ihrer Lebenshaltung kmpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden oder eine Verkrzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu verbrgen imstande sind; c) internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung fr dieselben vorzubereiten und deren Beschlsse auszufhren. Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit gegrndet. Ein internationaler Kongre kann die Aufhebung desselben beschlieen. 2. Kapitel. $Organisation und Verwaltung des Sekretariates$. Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom internationalen Kongre durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem Landesverbande bertragen; eventuell knnen sich zwei in einem und demselben Lande bestehende Verbnde in diese Verwaltung teilen. Der Verband oder die Verbnde tragen die Verantwortlichkeit fr die ganze Geschfts- und Kassagebarung des Sekretariates. Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus: a) der fnfgliedrigen Aufsichtskommission; b) dem stndigen Sekretr. Art. 5. Die $Aufsichtskommission$ wird vom Verband oder den Verbnden nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewhlt und hat folgende Befugnisse: a) Vorberatung aller wichtigen Antrge an die beim internationalen Sekretariat beteiligten Verbnde; b) Wegleitung an den Sekretr fr die Ausfhrung der Kongrebeschlsse; c) Ueberwachung der Geschftsfhrung des Sekretrs; d) Entgegennahme der Vierteljahrsberichte desselben; e) Festsetzung des Budgets der jhrlichen Ausgaben des Sekretariates, fr Drucksachen, Bureauauslagen, Porti u. s. w., wie Besoldung des stndigen Sekretrs und der brigen Funktionre; f) Feststellungen der Bestimmungen ber die Finanzverwaltung des internationalen Buchdruckersekretariates. Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre. Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschftsfhrung des Sekretrs und der Finanzverwaltung. Art. 7. Der $stndige Sekretr$ ist das ausfhrende Organ des internationalen Sekretariates. Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der Geschftsfhrung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen Verbandes oder Verbnde gewhlt. Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement (Vertrag) umschreibt die Thtigkeitsgebiete des Sekretrs, dessen Anstellungsverhltnis und Besoldung. Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob: a) Ausarbeitung von Reglements und Statuten; b) rasche Zustellung -- auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf telegraphischem Wege -- aller Mitteilungen des Sekretariates an die beteiligten Verbnde; c) prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen; d) Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der beteiligten Verbnde; e) Zustellung der fr die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an die Redaktionen der Landesverbandsorgane; f) Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Hnden der Aufsichtskommission und Verffentlichung von Auszgen aus denselben; g) Ausarbeitung des Jahresberichts zu Hnden der beteiligten Verbnde; h) Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbnden und Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder positiven statistischen Erhebungen; i) Einziehung der Jahresbeitrge und der Beitragsquoten fr Untersttzungszwecke von den beteiligten Verbnden; k) Ausrichtung der Untersttzungssummen an die im Streik stehenden Verbnde. 3. Kapitel. $Verpflichtungen der beteiligten Verbnde$. A. $Mit Bezug auf die Verwaltung des Sekretariates$. Art. 9. Die beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten Verbnde sind verpflichtet: a) die jeweilige Wahl ihrer resp. Verbandsleitungen oder der zur Korrespondenzfhrung speziell bezeichneten Personen (nationale Sekretre), wie auch die sich allfllig ergebenden Mutationen dem internationalen Sekretariat zur Kenntnis zu bringen; b) dem Sekretariat alle die Gesamtheit der Verbnde interessierenden Mitteilungen zugehen zu lassen, wie auch die Angabe der Mitgliederzahl auf 31. Dezember jeden Jahres; c) die fr die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen der Sekretariate in ihren resp. Verbandsorganen aufzunehmen; d) ein Exemplar ihrer Verbandsorgane regelmig nach Erscheinen an die Adresse des Sekretrs gelangen zu lassen behufs Aufnahme ins Archiv; e) ihre Jahresberichte jeweilen in zwei Exemplaren an den Sekretr einzusenden; f) die Betreffnisse der auf sie nach Magabe ihrer Mitgliederzahl entfallenden Beitrge an die Verwaltungskosten jeweilen regelmig nach erfolgter Mitteilung durch den internationalen Sekretr an den letztern gelangen zu lassen bei Strafe der Einstellung im Viatikum aller ihrer reisenden Mitglieder und der Nichtuntersttzung in Streikfllen. B. $In Streikfllen$. Art. 10. Lohnbewegungen, in welchen Anspruch erhoben wird auf die Untersttzung der brigen Verbnde, knnen nur nach erfolgter Verstndigung unter denselben unternommen werden. Durch diese Bestimmung wird das Recht auf Untersttzung nicht prjudiziert fr Defensivstreiks. Art. 11. Diese Verstndigung geschieht dadurch, da der Verband, in dem eine derartige Bewegung insceniert werden soll, an das internationale Sekretariat gelangt unter detaillierter Klarlegung der Grnde, der Zahl der in Betracht kommenden Stdte, Firmen und Gehlfen, berhaupt aller Verumstndigungen, welche die Schlunahme der Verbnde in dieser oder jener Weise beeinflussen knnten. Auf dem Wege konfidentieller Mitteilung setzt das Sekretariat die brigen Verbnde in Kenntnis von der Sachlage und ersucht dieselben um umgehende Vernehmlassung. Art. 12. Sind 2/3 der beteiligten Verbnde mit der angeregten Bewegung einverstanden, so wird vom Sekretariat aus sofort eine allgemeine, smtliche Mitglieder gleichmig belastende Steuer dekretiert. Art. 13. Kommt eine gemeinsame Verstndigung nach Art. 12 nicht zustande, so wird der quest. Verband ersucht, von seiner geplanten Bewegung abzustehen. Art. 14. Kann sich derselbe hierzu nicht verstehen, so trgt er die Folgen seines Vorgehens selbst und werden seitens des Sekretariates keinerlei Aufrufe zur Untersttzung erlassen. Art. 17. In Streikfllen kommt die Gesamtheit der beteiligten Verbnde fr einen tglichen Maximalbetrag von Francs 2. -- auf per Streikenden. Es bleibt dem in Frage kommenden nationalen Verbande berlassen, seinen streikenden Mitgliedern aus eigenen Mitteln einen greren Betrag auszurichten. Art. 18. Die Bewegung (Streik) wird als beendet erklrt, wenn die Forderungen der Gehlfen von der Prinzipalitt angenommen worden sind oder wenn die Aussichtslosigkeit des Kampfes vom Zentralvorstand des betreffenden Verbandes oder von der Aufsichtskommission konstatiert werden mu. Art. 22. Oeffentliche Untersttzungsgesuche an die organisierten Buchdrucker drfen nur vom Sekretariat aus erlassen werden. C. $Im Viatikumswesen$. Art. 23. Jeder Verband, der beim internationalen Sekretariat beteiligt ist und bei Arbeitsniederlegung in seinem Gebiet Anspruch machen will auf die Untersttzung der gesamten organisierten Buchdruckergehlfenschaft, ist verpflichtet, allen reisenden Kollegen eine Untersttzung (Viatikum) auszurichten. Art. 24. Zum Bezuge dieses Viatikums sind berechtigt alle einem beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten nationalen Verband angehrenden Setzer, Drucker, Gieer oder eine andere Partie des graphischen Gewerbes ausbenden Personen, welche im rechtmigen Besitz eines von einem dieser Landesverbnde ausgestellten Mitgliedsbuches und Viatikumsausweises sind. Art. 25. Die einheitliche Regelung des Viatikums wird nach den Beschlssen des II. Internationalen Buchdruckerkongresses erfolgen. 4. Kapitel. $Internationale Kongresse.$ Art. 26. Internationale Kongresse knnen einberufen werden, wenn es das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbnden und nach Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbnde beschliet, oder wenn der vorhergegangene Kongre einen bezglichen Beschlu gefat hat. Art. 27. Der internationale Kongre hat folgende Kompetenzen und Befugnisse: a) Bestellung des Kongrebureaus; b) Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen Buchdruckersekretariats ber den Stand des letzten; c) Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbnde ber den Stand der Sozialgesetzgebung in ihren Lndern, soweit dadurch die Gehlfenorganisation betroffen wird; d) Behandlung der Antrge der einzelnen Landesverbnde und Beschlufassung ber dieselben; e) Manahmen gegen renitente Verbnde, d. h. solche Verbnde, welche die Beschlsse frherer internationaler Kongresse nicht innehalten oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen; f) eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu bestellen hat; g) Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses. Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines neuen Kongresses verlangt und damit begrndet, da die Organisation des internationalen Sekretariates sich als reformbedrftig erwiesen habe. Die an die vorigen Verbnde gerichtete Anfrage ergab einhellige Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August in Genf der III. $Internationale Buchdruckerkongre$ statt, auf dem folgende Verbnde mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten waren: Verband der Deutschen Buchdrucker 21000 Mitgl. Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs 7000 " Elsa-Lothringischer Untersttzungsverein fr Buchdrucker und Schriftgieer 570 " Verband der Buchdrucker und Schriftgieer Ungarns 2800 " Allgemeen Nederlandsch Typografenbond in Amsterdam 1400 " Typografiske Reservefonds og Rejskasser fr de skandinaviske Lande in Kopenhagen 1450 " Norwegischer Zentralverein in Christiana 650 " _Federazione italiana dei lavoratori del libro_ 4000 " Luxemburger Buchdruckerverein 70 " Bulgarischer Buchdruckerverband 57 " Schweizerischer Typographenbund 1500 " _Fdration romande_ 586 " _Fdration franaise des travailleurs du livre_ 7100 " Zusammen 13 Verbnde mit 47782 Mitgliedern. Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner Kongresses wegen gleichmiger Behandlung einheimischer und auswrtiger Gehlfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich weigerten, das fr solche Flle vorgesehene Mittel in Anwendung gebracht werden mssen, sie des Anspruchs auf Untersttzung in Streikfllen fr verlustig zu erklren. Dies hatte zur Folge gehabt, da $Italien$ sich gefgt und am 25. November 1895 angezeigt hatte, das Viatikum werde knftig allen reisenden Kollegen ohne Rcksicht auf Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so da die Zwangsmaregel wieder aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen Rcktritt vom Sekretariate erklrt mit der Begrndung, es sei ihm unmglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der Beitrge bei Streiks zu entsprechen. Der $franzsische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille (7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate beschlossen, dieser Beschlu wurde aber in der darauf folgenden Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so da sich das franzsische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurckzutreten. Der franzsische Vertreter war deshalb auf dem Kongre ohne Mandat anwesend. $England$ hatte sich am Sekretariate berhaupt nicht beteiligt. $Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem Sekretariate angeschlossen. Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das $internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die Grnde, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretr habe es nicht verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbnde das Interesse fr das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis fr die Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine Initiative zur Frderung der Internationalitt entwickelt. Der Entwurf des Statuts fr einen internationalen Verband sei ein grober Versto gegen den Beschlu des Berner Kongresses gewesen. Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite untersttzt wurde, so konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen, da kein Verband sich gegen die Weiterfhrung des Sekretariates ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, da der Sekretr neben seinem Amte kein anderes bernehmen und durch Teilnahme an den Generalversammlungen der einzelnen Verbnde die Fhlung aufrecht erhalten, auch vierteljhrlich Berichte versenden solle. Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunchst wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine Verschiebung zu Tage trat, als der sterreichische Verband, der in Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt fr denselben sich aussprach. Gerade der sterreichische Vertreter $Hger$ entwickelte eingehend die Grnde, aus denen die Maregel unentbehrlich sei, wenn man an eine erfolgreiche Thtigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings mten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen; deren Strkung sei notwendiger, als die Anhufung von Geldern fr manche der brigen Untersttzungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu grnden. $Dblin$ erklrte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage Hger zu befinden. Er halte die Grndung einer internationalen Widerstandskasse fr gefhrlich, da sie die organische Entwickelung der nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Grndung namentlich die romanischen Verbnde ins Auge fassen sollten. Nach der Grndung der internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus der vollen Kasse zu schpfen. Die Bedeutung der Kasse knne nur darin gesehen werden, nach auen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks untersttzen, so htten die romanischen Verbnde von ihr keinen Vorteil, da sie erklrt htten, da sie solche nicht unternehmen knnten, gewhre sie aber Untersttzung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die groe Zahl von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks untersttzt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen. Die Vertreter aller brigen Verbnde sprachen sich fr die Grndung der Kasse aus; der franzsische Abgeordnete $Kufer$ erklrte sogar, er sei der Ueberzeugung, da, wenn die Kasse schon bestanden htte, der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein wrde, auch sei es keineswegs ausgeschlossen, da Frankreich dem Verbande wieder beitrete. Uebrigens lgen die Verhltnisse in Frankreich abweichend von denen der meisten brigen Lnder. Die franzsischen Kollegen glaubten an den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie indifferent gegenber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berhrten. Auerdem gbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die Thtigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere. Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, da es wnschenswert erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschlieen, da nach einer oberflchlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs jhrlich angesammelt werden knnten, wird zur Abstimmung geschritten. Unter Ablehnung des Antrages $Dblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt, wurde das Prinzip der Grndung der Kasse angenommen. Das von der Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach lngeren Verhandlungen folgende Fassung: Art. I. Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende Zentralverwaltung gut geheien sind, oder Aussperrungen zu untersttzen. Art. II. Jeder internationale Verband entrichtet fr jedes seiner Mitglieder einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse. Anllich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das internationale Sekretariat ein auerordentlicher wchentlicher Beitrag bis zur Maximalhhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten Verbnde erhoben werden. Die Erhebung dieses auerordentlichen und einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts grerer Bewegungen fr Lohnerhhungen oder Arbeitsverkrzungen oder wenn die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthlt, welche Summe als unangreifbarer Reservefonds dienen soll. Art. III. Die Untersttzung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fllen (Lohnherabsetzung, _Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen. Art. IV. Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden Verbandes unverzglich ihre Beschlsse dem internationalen Sekretariate mitteilen, welches die ntigen Manahmen anordnen wird, um den Streikenden die Untersttzung zu sichern. Smtliche Verbnde sind hiervon zu benachrichtigen. Art. V. Die tgliche Untersttzung der Streikenden betrgt 1 Fr. 50 Cent. Art. VI. Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbnden drfen aus der Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht untersttzt werden. Vor der Gesamtabstimmung erklrte der dnische Vertreter $Petersen$, der sich bei der Abstimmung ber die einzelnen Artikel, ebenso wie Deutschland, der Stimme enthalten hatte, da er die Beteiligung an der Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht fr gengend erachte, um eine erfolgreiche Thtigkeit derselben voraussetzen zu knnen, und da er aus diesem Grunde gentigt sei, gegen das Reglement zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der brigen Verbnde gegen diejenigen von Deutschland und Dnemark bei Enthaltung Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung aussprach, da Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht beitrete, doch aus derselben untersttzt werden knne, wurde hiergegen von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, da, wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von der Allgemeinheit ausschliee und auf seine Strke baue, so mge es spterhin zusehen, wie es sich helfen knne. Die Vergangenheit habe bewiesen, da Deutschland, gerade so gut wie andere Verbnde, bei Streiks die Hlfe smtlicher Organisationen gebraucht habe, und im Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse knne es nur Anspruch auf freiwillige Beitrge erheben. Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefate Beschlu in seiner Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwcht, da auf Antrag des italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement der Widerstandskasse den einzelnen Verbnden zur Genehmigung zu unterbreiten. Dblin hatte den Antrag mit Freude begrt, weil dadurch jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die ntigen Aufklrungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung das Mglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz herbeifhren: frdere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota zu Tage, so hoffe er, da die Aufsichtskommission die Kasse nicht ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt knne man die Kasse als abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen werde, welche die betreffenden Verbnde htten, denn Deutschland und Dnemark htten zusammen 22450, die brigen Verbnde dagegen nur 18232 Mitglieder. Der Kongre beschlo, den Termin, bis zu welchem die Erklrungen der einzelnen Verbnde bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den 1. Dezember 1896 festzusetzen. Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend, wurden im allgemeinen die auf den beiden frheren Kongressen vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der Beschlu gefat, das Tagegeldsystem und die Erhhung des Reisegeldes zu empfehlen. Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maregeln gegen renitente Verbnde$, erledigte sich dadurch, da der Vorsitzende mitteilte, da gegenwrtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate beteiligte Verbnde ihren Verpflichtungen nachkmen. Dagegen fhrte die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Dblin$ und dem schweizerischen Vertreter $Gcking$, der die schon bei anderen Punkten hervorgetretene Spannung der Gemter deutlich erkennen lie. Als $Dblin$ sich wiederholt darauf berief, da Deutschland in Verbindung mit Dnemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl der Mitglieder darstelle, erklrte $Gcking$, da fr die Bedeutung der gefaten Beschlsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der Verbnde magebend sei; andernfalls wrde der internationale Verband lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland ber nahezu die Hlfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten Verbande alle brigen majorisieren knne. Der Gegensatz zwischen den groen und den kleinen Verbnden machte sich auch ferner geltend bei dem von dem niederlndischen und dem dnischen Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergten und nach dem Verhltnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbnde umzulegen. Dieser Antrag wurde von Dblin lebhaft bekmpft. Derartige Kosten mten von den Verbnden selbst getragen werden; andernfalls msse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken. Schlielich wurde der Vermittelungsantrag $Hger$ angenommen, den Delegierten von Verbnden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten zu vergten, whrend fr die Unterhaltskosten die Verbnde selbst aufzukommen haben. Dieser Beschlu soll aber erst dem nchsten Kongresse vorgelegt werden. Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem Rechte der greren Verbnde gegenber den kleineren hinsichtlich der Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$ (Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der Verbnde auf den internationalen Kongressen$ nach Magabe ihrer Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Kufer$ (Frankreich), da kein Verband mehr als 5 Stimmen haben drfe. Dieser Vorschlag wurde aber von $Dblin$, $Rger$ und $Dornseiffer$ bekmpft und schlielich mit 9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag $Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund): Der Kongre beschliet, das Stimmrecht in folgender Weise zur regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine Stimme; fr je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr, angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung fr sptere Kongresse berwiesen. Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbnde mit der Bestellung des Sekretrs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschlo man, knftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fdration romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewhlt. Als Wohnort wurde Bern beibehalten. Hinsichtlich der Zeit und des Ortes fr den nchsten Kongre wurde, nachdem die fr London und Brssel gemachten Vorschlge abgelehnt waren, auf den Antrag von $Dblin$ von einer Beschlufassung abgesehen, dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier Verbnde abhngig macht, dahin abgendert, da schon der Antrag eines Verbandes gengt. Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der Aufsichtskommission zur Berichterstattung fr den nchsten Kongre berwiesen. Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet, und zwar fr 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbnde beteiligt: 1. Schweizerischer Typographenbund, 2. _Fdration des Typographes de la Suisse romande_, 3. Verband der deutschen Buchdrucker, 4. Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs, 5. Verband der Elsa-Lothringischen Buchdrucker, 6. Verein der Buchdrucker und Schriftgieer Ungarns, 7. _Fdration franaise des travailleurs du livre_, 8. _Federazione italiana dei lavoratori del libro_, 9. Dnischer Landesverband mit der typographischen Vereinigung Kopenhagen, 10. Norwegischer Zentralverein, 11. Allgemeiner Niederlndischer Typographenbund, 12. Luxemburger Buchdruckerverein, 13. Bulgarischer Buchdruckerverein, 14. _Fdration typographe belge_, 15. Gutenberg, allgemeiner Buchdruckereiarbeiter-Untersttzungsverein fr Rumnien. [194] Die Herstellung der Berichte fr 1897 und 1898 ist nach einer Mitteilung des Sekretrs $Siebenmann$ wegen dessen langdauernder Krankheit bisher verzgert und wird erst im November 1899 erfolgen. Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine beigetreten. Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu bewegen. Der englische Vereinssekretr $Bowermann$ erklrte, da er mit den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, da aber ein Anschlu der englischen Vereine erst dann erfolgen knne, wenn dieselben unter sich fest verbunden seien. Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines Beitrittes an das Sekretariat. Dies fhrte jedoch zu einem Proteste der typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, da Schweden zunchst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus denen es ausgetreten war, wieder beitreten msse. Das Sekretariat wies diesen Anspruch zurck. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission einzusetzen, welche den Anschlu an den skandinavischen Verband prfen solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht. Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von einem Schreiben nach Sdruland, auf welches keine Antwort erfolgte, keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklrungen gemacht. Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate nicht angehrenden Verbnden und Vereinen bermittelt, um dadurch eine Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbnde, die _International typographical Union_ und die deutsch-amerikanische Typographia dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfgung stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen. Auch der franzsische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie das Sekretariat meint, spielt dabei der Ha gegen Deutschland eine erhebliche Rolle. Doch steht der franzsische ebenso wie der spanische Verband mit dem Sekretariate in regelmiger Verbindung. Das Statut der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als gescheitert anzusehen, indem viele Verbnde gar nicht dazu zu bewegen gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf feste Jahresbeitrge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beitrge von 70 Cts. fr jedes Mitglied geschaffen und in Fllen der Verminderung durch Umlagen wieder ergnzt werden soll. Eine Beschlufassung hierber ist noch nicht erfolgt. Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunchst den beiden schweizerischen Verbnden bertragen war, wurde im Interesse der Vereinfachung der Geschftsfhrung und der Kostenersparnis die Aenderung getroffen, da die Sektion Bern mit der Bestellung betraut wurde. Als dann der Genfer Kongre die Leitung dem Typographenbunde allein bertragen hatte, bernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes die Oberleitung, whrend der Aufsichtskommission mehr die Rolle eines beigeordneten Rates zu teil wurde, ber dessen Thtigkeit ein genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretr wurde an Stelle von $Reimann$, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte, $Siebenmann$ gewhlt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat. Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von den einzelnen Verbnden nicht zu erlangen waren. Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Da gegen Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfllung ihrer Pflichten die Sperre verhngt werden mute, ist bereits oben erwhnt. Aber auch in den brigen Lndern ist man von einer einheitlichen Durchfhrung der gefaten Beschlsse noch weit entfernt. Der niederlndische Verband fhrte Klage gegen den deutschen, da seine Mitglieder in Deutschland kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, da es an der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits den gleichen Vorwurf gegen Dnemark erhob, berief sich dieses darauf, da nach dem Rcktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfllen. Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des Kongresses erwhnt wurde, die Bestimmung, da eine Untersttzung nur unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbnde erfolgen solle, zu groen Erschwerungen gefhrt. Aber auch sonst haben die Verbnde bei Ausbrchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfllt, insbesondere solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate berhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Untersttzung beansprucht und geltend gemacht, da die Streiklust nicht zu bezhmen gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen, Ausstnde nach eingeholter Zustimmung der Verbnde zu untersttzen, nmlich den dnischen Streik von 1895 und den italienischen von 1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dnischen Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr. Ein Streik des niederlndischen Verbandes konnte, da die Mitteilung zur Ermglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht in formeller Weise untersttzt werden, doch wurde zu freiwilligen Untersttzungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte, vllig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige Ablehnung der Untersttzung ergab, indem man geltend machte, da die aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht als gerechtfertigt anerkannt werden knne, in einem Lande bereits den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal der neunstndige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er zur Durchfhrung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens gegenber den rheinisch-westflischen Druckereibesitzern zum Streik schreiten mute, erklrt, diesen aus eigenen Krften durchfhren zu wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem gleichzeitig durchgefhrten italienischen Streik befreit. Der internationale Sekretr hat an den Kongressen des deutschen, des franzsischen und des belgischen Verbandes teil genommen und insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einflu zu dem gefaten Beschlusse beigetragen, da der Verband bei dem Sekretariate verbleibt. Der gleiche Beschlu war auf dem franzsischen Kongresse gefat, ist aber, wie oben erwhnt, durch Urabstimmung verworfen. Auf Beschlu der Aufsichtskommission hat das Sekretariat eine umfassende Lohn- und Arbeitsstatistik in Angriff genommen, doch ist derselbe noch nicht zur Ausfhrung gelangt. 2. Bergarbeiter[195]. Zu den ersten, die eine internationale Organisation anbahnten, gehren die Bergarbeiter, die auch bisher regelmig jhrlich einen internationalen Kongre abgehalten haben, an dem allerdings nur einige Nationen, nmlich Englnder, Franzosen, Belgier, Deutsche und Oesterreicher, beteiligt gewesen sind. Die Anregung ging von den Englndern aus, die denn auch die bisherigen Kongresse durch ihre Ueberzahl vllig beherrscht haben, obgleich sich dagegen bei den anderen Nationen eine ziemlich starke Opposition geltend gemacht hat, die auch nicht ganz ohne Einflu auf die Entwickelung gewesen ist. [195] Ueber smtliche Kongresse sind gedruckte Berichte verffentlicht, die mir von Herrn $Max Schippel$, dem Vorstande des sozialdemokrat. Parteiarchivs, zur Verfgung gestellt sind. Nach einer vorbereitenden Konferenz in Kln wurde der $erste internationale Bergarbeiterkongre$ im Frhjahr 1890 nach Jolimont (Belgien) einberufen, wo er in den Tagen vom 20. bis 23. Mai stattfand unter einer Beteiligung von 111 Abgeordneten, nmlich 36 Englndern, 55 Belgiern, 7 Franzosen und 3 Deutschen als Vertretern von 337946 englischen, 58887 franzsischen und 6089 belgischen Arbeitern, whrend die Ziffer hinsichtlich der deutschen nicht angegeben ist. Die Hauptgegenstnde der Verhandlungen bildeten neben den Berichten aus den einzelnen Lndern die Fragen des Achtstundentages, des internationalen Streiks und der Begrndung einer internationalen Organisation. Hinsichtlich des $Achtstundentages$ herrschte Einstimmigkeit darber, da er anzustreben sei, dagegen gingen die Meinungen ber den hierbei einzuschlagenden Weg, insbesondere darber, ob man dabei die Hlfe der Gesetzgebung in Anspruch nehmen solle, stark auseinander, ja die Verhandlungen hierber fhrten zu langwierigen Errterungen, die damit endigten, da ein Beschlu, der die gesetzliche Einfhrung des Achtstundentages fr alle unter Tage beschftigten Arbeiter fordert, mit den Stimmen der Belgier, Franzosen und Deutschen sowie 21 englischen Stimmen angenommen wurde, whrend 9 Englnder dagegen stimmten. Die Minderheit bestand aus den Vertretern von Durham und Northumberland. Hinsichtlich des $internationalen Streiks$ ging am weitesten der Antrag des englischen Sozialisten $Keir Hardie$, der fr den Fall, da der Beschlu in betreff des Achtstundentages nicht bis zum 1. Mai des folgenden Jahres zur Ausfhrung gelangt sei, den europischen Bergarbeiterstreik als das beste Mittel empfahl, um den Achtstundentag zu erlangen. Aber nicht allein dieser, sondern auch ein anderer Antrag, der sich darauf beschrnkte, sich im Prinzip fr den Weltstreik zu erklren, wurde schlielich zurckgezogen und mit 46 gegen 15 belgische und 2 franzsische Stimmen beschlossen, die Frage zunchst den Vereinen der einzelnen Lnder vorzulegen und im April 1891 einen neuen Kongre abzuhalten, um zu einer endgltigen Entscheidung zu gelangen. Endlich wurde neben der Empfehlung nationaler Gewerkschaften die Bildung eines $internationalen Bergarbeiterverbandes$ beschlossen und ein aus 2 Mitgliedern jeder Nation bestehender Ausschu mit dem Auftrage eingesetzt, den Gedanken zur Ausfhrung zu bringen. Der beschlossene $zweite Kongre$ wurde in den Tagen vom 31. Mrz bis 4. April 1891 in Paris abgehalten. Vertreten waren 448636 Englnder durch 41, 141531 Deutsche durch 19, 100000 Oesterreicher durch einen, 92000 Belgier durch 15 und 127000 Franzosen durch 23, zusammen also 909167 Bergarbeiter durch 99 Abgeordnete. Whrend man in Jolimont, ohne da darber besonders verhandelt war, nach der Zahl der erschienenen Vertreter abgestimmt hatte, verlangten jetzt die Englnder, da jeder Abgeordnete fr je 1000 vertretene Mitglieder eine Stimme haben solle, whrend die brigen Nationen dies auf das entschiedenste mit der Begrndung bekmpften, da bei dem Uebergewichte der Englnder diese Art der Abstimmung die alleinige Entscheidung durch die Englnder bedeuten wrde und da es erforderlich sei, die Abstimmung nach Nationen aufrecht zu halten. Dieser Antrag wurde denn auch schlielich mit den 58 kontinentalen gegen die 41 englischen Stimmen angenommen. Hatte das Stimmverhltnis schon hinsichtlich des Kongresses so groe Schwierigkeiten veranlat, so war es nur natrlich, da diese Schwierigkeit sich steigerte, als es sich darum handelte, den auf dem vorigen Kongresse vorbehaltenen Punkt der Ausgestaltung eines $internationalen Verbandes$ zu erledigen, da hier naturgem das Schwergewicht gerade in der Regelung dieses Verhltnisses lag. Es gelang deshalb auch nicht, hierber eine Verstndigung zu erzielen, und es blieb nichts brig, als von neuem einen Ausschu mit der weiteren Beratung und Bearbeitung der Sache zu betrauen. Bei der Frage des $internationalen Streiks$ wiederholte sich der schon in Jolimont hervorgetretene Gegensatz zwischen der entschiedeneren und der gemigteren Richtung. Die erstere verlangte die Proklamierung des Generalstreiks fr den 1. Mai 1891, doch gelang es den Gemigten, nicht allein den Beschlu der nochmaligen Einleitung von Verhandlungen mit den Regierungen der beteiligten Staaten durchzusetzen, sondern sogar eine weitere Abschwchung in doppelter Beziehung herbeizufhren, insofern einerseits der Satz gestrichen wurde, der den einzusetzenden Ausschu ermchtigte, nach erfolglosen Verhandlungen den Anfang des Streiks festzusetzen und andererseits die Erklrung, da zur Erlangung des Achtstundentages der Generalstreik erforderlich $sei$, dahin zu mildern, da er notwendig $werden knne$. $Der dritte Kongre$ wurde in London vom 7. bis 10. Juni 1892 abgehalten bei einer Anwesenheit von 61 englischen, 4 deutschen, 5 franzsischen, eines sterreichischen und 8 belgischen Vertretern. Der einzige Punkt der Tagesordnung, an den sich aber die wesentlichsten der bisherigen Streitfragen anschlossen, war die Bildung eines $internationalen Verbandes$ und dessen Ausgestaltung. Der alte Gegensatz zwischen den Arbeitern von Northumberland und Durham auf der einen und allen brigen auf der anderen Seite machte sich von neuem geltend, indem die ersteren nicht allein den gesetzlichen Achtstundentag, sondern auch die Ernennung der Grubeninspektoren durch die Arbeiter verwarfen. Noch schwieriger wurde die Sache bei der Frage, ob man den gesetzlichen Achtstundentag nicht allein fr die eigentlichen Grubenarbeiter, sondern auch fr die ber Tage beschftigten Arbeiter fordern solle, da hier smtliche Englnder erklrten, nicht im Besitze von Instruktionen zu sein und deshalb erst solche einholen zu mssen. Schlielich wurde deshalb diese Forderung von den brigen Nationen einstimmig angenommen, whrend die Englnder sich der Abstimmung enthielten. Man einigte sich dann dahin, da die Frage auf dem nchsten Kongresse einer erneuten Beratung unterzogen werden solle. Hinsichtlich des Generalstreiks wurde mit 64 gegen die 9 Stimmen der Nordenglnder beschlossen, wenn die Regierungen die Gewhrung des Achtstundentages verweigerten, sei gengender Grund vorhanden, einen internationalen Ausstand zu beraten. In der Frage der $Abstimmung$ erklrten die Deutschen und Belgier, den englischen Vorschlag, da die Vertreter fr je 1000 von ihnen vertretener Mitglieder eine Stimme haben sollen, jetzt annehmen zu wollen, so da, da nur die Franzosen ihren Widerspruch aufrecht erhielten, dieser Abstimmungsmodus festgesetzt wurde. Das $Statut des internationalen Bergarbeiterverbandes$ lautete nach der endgltigen Beschlufassung folgendermaen: I. Der Verband soll aus Bergarbeitern aller Nationen bestehen, die sich demselben anzuschlieen wnschen. II. Der Zweck des Verbandes ist: 1. das Zusammenwirken aller Bergarbeiter der Welt; 2. die Beschrnkung der Arbeit auf 8 Stunden einschlielich der Ein- und Ausfahrt; 3. die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke dadurch, da den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefgt werden, die von den Grubenarbeitern frei gewhlt und vom Staate bezahlt werden sollen; 4. internationales Handeln im Bedarfsfalle; 5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten Interessen; 6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer gerechten Durchfhrung aller Arbeitsvertrge sowie zur Wahrung aller sonstigen Rechte und Herbeifhrung humaner Behandlung der Kohlenindustriearbeiter. III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden Angelegenheiten in Erwgung zu ziehen und dem internationalen Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschlge zu unterbreiten. Die Vertreter mssen ihrer Instruktion gem handeln. IV. Die Beamten des Verbandes mssen zugleich Mitglieder des Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Prsidenten, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretr. V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen erwhlt und von dem Kongresse besttigt. VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation besitzt das Recht, zwei Kandidaten fr jedes Amt vorzuschlagen und hat mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretr namhaft zu machen. VII. Alljhrlich soll ein Kongre an einem von der Mehrheit des Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von demselben festzusetzenden Zeit stattfinden. IX. Ein auerordentlicher Kongre soll stattfinden, wenn das Interesse einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der Generalsekretr beruft dann nach Rcksprache mit dem Prsidenten, wenn das Komitee ihn dazu bevollmchtigt, baldthunlichst einen Kongre. X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem Kongresse entsenden. XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem Kongresse nach der Zahl der Mitglieder. XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem Verbande, dem sie angehren, honoriert werden. XIII. Der Prsident und der Generalsekretr haben das Recht, wenn es ihnen ntig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen. XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees fr Mietrume u. dgl. sind von den Kongremitgliedern zu berichtigen. Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte besttigt und als Ort des nchsten Kongresses Brssel bestimmt. Hier tagte dann der $vierte Kongre$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai 1893, in dem 650000 Englnder durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000 Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je einen Abgeordneten vertreten waren. Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordenglnder mit 994000 angenommen wurde. Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen. Auch hinsichtlich der $Oberflchenarbeiter$ wiederholte sich die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000 Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde, zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied zu machen. Auch der Beschlu in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde wiederholt und auerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der Bergwerksindustrie in allen Lndern zu verbieten. Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der $Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon ausgehend, da die bestehende Ueberproduktion die Interessen der Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schdigt, die Anpassung derselben an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hlfe eines internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen gleichmig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhltnissen der einzelnen Lnder, auf 4 oder 5 Tage beschrnkt werden, jedoch bei Lohnzahlung fr 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die Produktionsbeschrnkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 % den Unternehmern zuflieen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses Programm angeeignet. Die Englnder fhrten die Ueberproduktion auf die Beschftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz der Hndler untereinander zurck und wollten alle Nationen auffordern, jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenfrderung einzuschrnken und die ungelernten Arbeiter auszuschlieen. Die Deutschen bezeichneten als Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die Verkrzung der Arbeitszeit und Erhhung der Lhne und erklrten, da eine vllige Abhlfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung mglich sei. Nach langen Verhandlungen berwies man die Vorberatung einer Kommission. Der $fnfte Kongre$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin stattgefunden, wobei 645000 Englnder durch 38, 100000 Franzosen durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000 Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongre nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission, sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei begrt wurde, erklrte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, da sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekmpfen oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, da sie auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern da sie nur fr den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten. Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Englnder $Burt$ sprach die besondere Hochachtung seiner Landsleute fr den deutschen Kaiser wegen des Berliner internationalen Kongresses aus. Die Verhandlungen ber das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflchenarbeiter$ mit den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den frheren Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, da bei dem letzteren Punkte 30000 Englnder mit den brigen Nationen stimmten. Neue Gegenstnde der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz zwischen den Englndern und den brigen Nationen. So wurde der Antrag, die Unternehmer auch ohne Rcksicht auf ihr Verschulden bei Unglcksfllen fr haftbar zu erklren, und ebenso die Forderung, einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen 462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befrwortung der Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht zum Abschlusse gebracht, fhrten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten zwischen den Englndern auf der einen, und den brigen Nationen auf der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, da sie den Kongre zu tyrannisieren suchten. Auerdem machte man sich gegenseitig zum Vorwurfe, die Verhandlungen unntig in die Lnge gezogen zu haben, und schlielich reisten die Englnder ab, bevor die Beratungen beendigt waren, indem sie fr die Verhandlungen des letzten Tages nur 2 Vertreter zurcklieen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen. Der $sechste Kongre$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris abgehalten. Vertreten waren 590000 Englnder durch 32, 132000 Franzosen durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher durch 5 Abgeordnete. Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schlielich aber mit den Stimmen der Englnder und Deutschen gegen die der Franzosen und Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu berweisen. Die Beratung ber den $Achtstundentag$ fhrte insofern zu einem anderen Ergebnisse wie frher, als zum erstenmale die Mehrheit der Englnder (_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafr stimmten, denselben auch auf die $Oberflchenarbeiter$ auszudehnen, so da dieser Beschlu mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen national union gefat wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Englnder, die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters ausschlieen und der brigen Nationen, die diesen Unterschied nicht anerkennen wollten, gegenber: infolge einer Wunderlichkeit der englischen Geschftsordnung kam es zu keiner magebenden Entscheidung. Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde einstimmig angenommen, whrend der deutsche Antrag, die Kongresse knftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch der brigen Nationen gefunden hatte, zurckgezogen wurde. Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch 18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Sd Wales durch 3, insgesamt also 626000 Englnder durch 37 Abgeordnete, auerdem 152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten. Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nmlich da die gesetzliche Festlegung fr Arbeiter ber und unter Tage mit allen (960000) gegen die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei kam es zu einer ausgedehnten Errterung des Verhltnisses zwischen Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$ beantragte einen Beschlu, da in Zukunft nur sozialdemokratische Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse einzuberufen seien, in Erwgung, da die gewerkschaftliche Organisation auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgltige Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen und deshalb der Anschlu an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch der deutsche Vertreter $Mller$ stellte sich auf diesen Standpunkt, der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter $Werdelmann$ entschieden bekmpft wurde. Der Beschlu der frheren Kongresse ber das gnzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsmter$ gingen die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlufassung ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhltnissen der einzelnen Lnder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$ zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die Beratung ber das $System Lewy$ mute wegen ungengender Vorbereitung wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der Produktionsvermehrung geschehen, sondern berhaupt die Beschrnkung der Produktion nach Magabe des Bedrfnisses beschlossen, wobei unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, da der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein weiterer Beschlu forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$- und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand insofern zwischen den Deutschen und den brigen Nationen, abgesehen von der _National union_, die sie grundstzlich verwarf, eine Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundstzlich billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende Macht nicht zugestehen wollten. Schlielich wurde der Antrag auf Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die Deutschen sich der Abstimmung enthielten. Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber fr alle Unflle haftbar zu machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen knnen, einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse knftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war, wurde als Sitz des nchsten Kongresses London gewhlt und zugleich beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen Russen einzuladen. Der $achte Kongre$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich 1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196] vertraten, whrend Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen bewegten sich durchaus in den frheren Bahnen, nur trat der Gegensatz zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schrfer in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch nahm, nmlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den frheren Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflchenarbeiter gegen die _national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhltnis bestand hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$, der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem brigens die dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution beschrnkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschrnkung der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde. Einstimmig dagegen war man bei den Beschlssen wegen Vermehrung der $Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewhlte Vertrauenspersonen, wegen Erlasses eines Gesetzes ber das $Invalidenwesen$, der Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einfhrung von $Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschlu einstimmig angenommen: Der Kongre wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer Gewerkschaft angehren. Wenn es ein grober Unfug ist, da organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug, wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen. [196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000 angegeben, doch ist in Nr. 26 des Gewerkvereins am 25. Juni 1897 mit Recht darauf hingewiesen, da die Mitglieder des alten Verbandes mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung smtlicher deutschen Bergarbeiter fr sich in Anspruch zu nehmen. Der $neunte Kongre$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand, war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich, 2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die englischen Abgesandten vertraten 610000, die sterreichischen und belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung eines Vertreters abgelehnt und erklrt, nur alle 2 Jahre einen Kongre beschicken zu wollen. Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der frheren. Die Forderung des Achtstundentages auch fr die ber Tage beschftigten Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000 gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen wurden die Beschlsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes, durch das die Unternehmer fr alle Unflle verantwortlich gemacht wrden, unter Ausschlu der Mglichkeit, diese Verpflichtung durch Vertrag auszuschlieen, ferner wegen Einfhrung der Alters- und Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von den Arbeitern zu whlen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der Kohlenfrderung (System Lewy), fr den nur die Belgier eintraten, wurde mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbnde der einzelnen Lnder sollen dem Kongresse Berichte ber Lhne und Arbeitszeit einreichen. Der $zehnte Kongre$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brssel abgehalten worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000 belgische durch 7, 152000 franzsische durch 4, 350000 deutsche durch 2 und 140000 sterreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschlu wegen des gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflchenarbeiter einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen Unfallentschdigung wurde auf die ffentlich-rechtliche Alters- und Invalidittsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwhnt, da das englische und franzsische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und von allen Industrie-Lndern allein Belgien ein solches nicht besitzt. Man beschlo ferner fr gesetzliche Regelung des Submissionswesens einzutreten und in Streikfllen sich gegenseitig zu benachrichtigen und internationale Verhandlungen anzuknpfen. Die Notwendigkeit einer Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundstzlich notwendig anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nchsten Kongre vorbehalten. 3. Eisenbahnarbeiter[197]. Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongre wurde auf Anregung des hollndischen Vereins Immer Vorwrts am 1. August 1893 in Zrich abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland, Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus Hamburg und Wien waren Zustimmungserklrungen eingegangen. Es wurde die Grndung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen Errichtung den Hollndern berwiesen wurde. Die Kosten sollen durch freiwillige Beitrge der einzelnen Lnder aufgebracht werden. Dagegen wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begrndung eines internationalen Ausschusses zur Frderung der Interessen der Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf bekmpft, da zunchst nationale Verbnde geschaffen werden mten. Ein ausdrcklicher Beschlu ist nach dem Protokolle nicht gefat. Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen Widerstandskasse, die aus vierteljhrlichen Beitrgen der beteiligten Verbnde gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nchsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind, von den anderen Verbnden moralisch und finanziell untersttzt werden. Eingehende Verhandlungen wurden gefhrt ber die Frage der Arbeitszeit. Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt: Der Kongre verpflichtet die Gewerkschaften aller Lnder, alle in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur Einfhrung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen wchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52 jhrlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen. Gterzge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausfhrung dieser Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert werden, die verpflichtet sind, jhrlich Rechenschaftsbericht zu erstatten. [197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden spteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_. Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausfhrbar bekmpft und schlielich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nchsten Kongresse zu berweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein hollndischer Antrag, da die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklrung mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekmpft und schlielich zurckgezogen. Der $zweite Kongre$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober 1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklren lassen, da ihnen eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der Behrden unmglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf sptere Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig tagenden englischen Kongre verhindert. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines $internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen beschlossen wurde. Derselbe fhrt den Titel: Internationaler Ausschu zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben und hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation zu der Teilnahme mu von einem internationalen Kongresse beschlossen werden. Die Selbstndigkeit der einzelnen Verbnde soll nicht beeintrchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo der letzte Kongre stattgefunden hat. Die Verbnde dieses Landes haben die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen Sekretr zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt, ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhltnisse es gestatten, soll der Ausschu einen gedruckten Bericht herausgeben. Zur Bestreitung der Ausgaben fr Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w., sowie fr Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation fr jedes Mitglied jhrlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Untersttzung von Streiks aus der Kasse ist ausdrcklich ausgeschlossen. Die internationalen Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein mssen. In der Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die Abstimmung noch Nationalitten fordern; in wichtigen Fragen kann der Kongre beschlieen, da die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben. Die brigen Beschlsse betrafen folgende Punkte: 1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es mglich ist. 2. Die Arbeitszeit soll wchentlich 48 Stunden, d. h. tglich 8 Stunden, nicht berschreiten, ohne da die Lhne verringert werden. Die Stunden sind nach den Dienstverhltnissen zu regeln, doch soll die Arbeitsschicht nicht ber 10 Stunden betragen und jede Woche eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden. 3. Es soll ein nach den Lebensbedrfnissen geregelter Minimallohn festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei Unfllen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe auszugleichen; 4. Gterzge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschlielich leicht verderbliche Waren fhren; 5. Akkordarbeit und Prmien sollen abgeschafft werden ohne Verminderung des Einkommens. 6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten gegen das Dienstaltersystem geltend, da dabei kein Unterschied zwischen tchtigen und untchtigen Leuten stattfinde, whrend auf der anderen Seite auf die Mglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen wurde. Schlielich einigte man sich auf einen Beschlu, durch den lediglich gegen persnliche Begnstigungen protestiert wurde. 7. Es wurde die Einfhrung von Pensionskassen auf Kosten der Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20 Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhltnis der Dienstjahre beziehen soll. 8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausbung des Wahlrechtes mit den Rcksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die Regelung aber den einzelnen Lndern berlassen. 9. Schlielich sprach der Kongre seine Ueberzeugung aus, da die wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders mglich sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Der $dritte Kongre$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich, Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongre behindert, der amerikanische durch eine Gefngnisstrafe. Um den Lndern, in denen dem Arbeiter die Organisation unmglich ist, insbesondere Belgien und Deutschland, die Beteiligung zu ermglichen, hatte das belgische Blatt: _Le Moniteur des employs_ den Antrag gestellt, aus solchen Lndern die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde dies abgelehnt. Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen Reglement fr den internationalen Ausschu wurden einige unerhebliche Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer Verwendung der Beitrge zur Untersttzung von Streiks zu streichen, wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekmpft war, zurckgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, da der internationale Ausschu mindestens alle 3 Monate eine besondere Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda vllig fern hlt und lediglich statistische Angaben ber die Arbeiterverhltnisse der einzelnen Lnder enthlt. Hinsichtlich des Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschlu des vorigen Kongresses besttigt und die Durchfhrung den einzelnen Lndern berlassen, doch sollen ber die notwendigen Existenzbedingungen statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongre forderte die Einfhrung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewhrung des politischen und kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchfhrung eines Haftpflichtgesetzes fr die Unternehmer zu erreichen, wurde das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen Lnder ber diesen Punkt zu sammeln und dem nchsten Kongresse einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlsse des vorigen Kongresses wegen Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der Transportmittel wurden wiederholt. Der Beschlu im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongre abzuhalten, ist wegen der Kriegsverhltnisse in Spanien nicht zur Ausfhrung gelangt. 4. Textilarbeiter[198]. Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zrich 1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre 1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongre einen Textilarbeiterkongre abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung beriefen die Englnder einen solchen schon 1894 nach Manchester, was zur Folge hatte, da die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte brigens, wie die Aeuerungen der betreffenden Bltter bewiesen, die Abneigung gegen die als Bourgeois betrachteten Englnder eine Rolle. [198] Ueber alle Kongresse liegen gedruckte Berichte vor. Dieselben sind mir von dem Redakteur des Textilarbeiters, Herrn $Wagner$ in Burgstdt zur Verfgung gestellt. Der Kongre wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren 15000 Englnder durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4, 15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Hollnder und 500 Dnen durch je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Englnder wurde dadurch unschdlich gemacht, da die Abstimmung nach Nationen stattfand. Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Lndern ber die Lage der Textilarbeiter wurde zunchst einstimmig eine Resolution zu Gunsten des gesetzlichen $Achtstundentages$ angenommen. Nicht vllig so einig war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel und Wege, um eine Erhhung der Lhne herbeizufhren, indem hier die Mehrzahl der Englnder das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche Organisation und gefllte Streikkassen legte, whrend die Franzosen, Hollnder, Belgier die Bedeutung der politischen Thtigkeit im Sinne der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schlielich zu einem Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont, als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Krperschaften empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter beschrnkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde, da man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maregeln anreize. Hinsichtlich der Frage der $internationalen Organisation$ standen sich zwei Ansichten gegenber. Die Oesterreicher wnschten nicht allein ein Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere zur Untersttzung von $Streiks$. Die Belgier verlangten auerdem eine gemeinsame Fachzeitung und regelmige jhrliche Kongresse. Dem hielten die Englnder entgegen, da man nicht in der Lage sei, die damit verknpften erheblichen Kosten zu bestreiten und da man sich zunchst auf ein bloes Informationskomitee beschrnkten msse; auch genge es, wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfnden. Schlielich wurde ein Beschlu angenommen, in dem die Bildung eines internationalen Verbandes ins Auge gefat und ein vorlufiger Ausschu zu dem Zwecke eingesetzt wurde, da an ihn die von den einzelnen Lndern zu ernennenden Sekretre Vorschlge hinsichtlich der Organisation einsenden sollten, aus denen fr den nchsten Kongre ein Entwurf ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nchsten Jahre in Gent stattfinden. Demgem ist der $zweite internationale Textilarbeiterkongre$ vom 4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725 Englnder durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2, 13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also 189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Bhmen, Russisch-Polen und der Schweiz waren Zustimmungserklrungen eingegangen. Die Frage des Achtstundentages fhrte dieses Mal zu heftigen Kmpfen zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und einem Teile der Englnder (Lancashire) auf der anderen Seite. Die letzteren erklrten, da die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt in schwieriger Lage seien, da sie durch die auslndische Konkurrenz bedroht wrden und da es in England nicht mglich sei, die Arbeitszeit weiter herabzusetzen, solange andere Lnder noch nicht einmal so weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der Kollektivproduktion entgegneten sie, da der Sozialismus ein schnes Ideal sei, da aber der Kongre es mit praktischen Dingen zu thun habe. Die Erringung der politischen Macht wrde an den bestehenden Zustnden auch nichts ndern, denn ein englisches Parlament wrde, auch wenn es ausschlielich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel nicht, da er die politische Freiheit und krftige gewerkschaftliche Organisationen besitze. Die Ursache fr die Machtstellung der englischen _trade unions_ sei, da sie sich von politischen und religisen Fragen vllig fern hielten, so da in ihnen die Anhnger der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natrlich fanden diese Ausfhrungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter beschuldigte sogar die Englnder, da sie die Arbeiterschaft bei ihrem Emanzipationskampfe nicht untersttzen wollten. Schlielich wurde ein Beschlu angenommen, in welchem der Kongre allen Nationen die Bildung krftiger Gewerkschaften mit hohen Beitrgen empfiehlt, um den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde abgelehnt. Ueber die brigen Gegenstnde der Tagesordnung: Abschaffung der Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter, einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern empfohlen wird, sich einen Einflu auf ihre Parlamente, insbesondere durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu whlen und vom Staate zu besolden sind. Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes beschlossen: 1. Es wird ein internationales Sekretariat der Textilarbeiter mit dem Sitze in Belgien errichtet. Alle brigen Lnder haben einen Sekretr oder Vertrauensmann zu whlen, der die Mitglieder seines Landes vertritt und die Verbindung aufrecht erhlt. 2. Die belgischen Textilarbeiter haben zur Untersttzung des Generalsekretrs einen Zentralausschu aus 7 Personen zu bestellen. 3. Die nationalen Sekretre haben mit dem Generalsekretr jhrlich eine Zusammenkunft abzuhalten, um den Ausbau der gewerkschaftlichen Organisation und die Besserung der Lage der Arbeiter zu beraten. 4. Die Kosten des Sekretariates zu 1300 Frs. sind von England mit 600, von Belgien mit 400, von Frankreich mit 150, von Deutschland mit 100 und von Oesterreich mit 50 Frs. zu tragen. Der $dritte Kongre$ hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix (Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Englnder durch 29, 24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch 5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Hollnder durch 2, insgesamt also 227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschlo, auf bessere Arbeiterschutzmaregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke Gewerkschaften als auch mit Hlfe der Staatsgesetze. Ebenso soll Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden. Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der Englnder beschlossen; diese erklrten, sie nicht entbehren zu knnen. Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung der Forderung einer krzeren Arbeitszeit fr Frauen als fr Mnner, indem sie geltend machten, da beide Geschlechter gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung wurde gegen die Englnder, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen, angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung politischer Macht. Auf Antrag der Belgier wurde der Sitz des internationalen Sekretariates nach England (Sekretr Wilkinson in Acorington-Lancashire) verlegt. Die von den brigen Nationen geforderte Kostendeckung durch Beitrge von jhrlich 1 Cent. fr jedes Mitglied wollten die Englnder nur bewilligen, wenn auch das Stimmrecht sich nach der Zahl der Mitglieder richten solle. Schlielich einigte man sich dahin, es bei der bisherigen Abstimmung nach Nationen zu belassen und die Kosten so zu verteilen, da jhrlich England 300, Frankreich und Deutschland je 200, Belgien 150, Oesterreich 125 und Holland 25 Frs. aufzubringen haben. Der nchste Kongre soll 1900 in Deutschland stattfinden. 5. Die Metallarbeiter[199]. Auf dem $ersten internationalen Metallarbeiterkongresse$, der vom 4. bis 11. August 1893 in Zrich abgehalten wurde, waren Oesterreich und Frankreich durch je 2, Deutschland durch 4, Ungarn, Belgien und Nordamerika durch je einen, England durch 3 und die Schweiz durch 13 Abgeordnete vertreten. [199] Ueber beide Kongresse sind Protokolle verffentlicht. Diese, sowie das brige Material, insbesondere die Berichte des internationalen Informationsbureaus sind mir durch Vermittelung des Vorsitzenden des deutschen Metallarbeiterverbandes, Herrn $Schlicke$ in Stuttgart, zugnglich gemacht. Die Verhandlungen waren anfangs durch die Verschiedenheit der Sprachen sehr erschwert; der ganze Kongre wurde von einem Teilnehmer als eine bloe Vorkonferenz fr einen spteren eigentlichen Kongre bezeichnet. Immerhin einigte man sich ber den Hauptpunkt, die Schaffung einer $internationalen Zentralstelle$ in folgendem Beschlusse: I. Es wird ein internationales Auskunftsbureau errichtet. Dessen Funktionen sind folgende: 1. ber die Arbeiterbewegungen der verschiedenen Lnder an die Arbeiterzeitungen und die Vertrauensmnner der beteiligten Landesverbnde Mitteilungen zu machen; 2. die Aufrufe in Streikangelegenheiten zu bermitteln; 3. internationale Vorlagen von Arbeiterschutzgesetzen zur Kenntnis der Arbeiterpresse und der Vertrauensmnner zu bringen; 4. Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen. Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, franzsischer und englischer Sprache verffentlicht. II. Die Kosten fr das internationale Auskunftsbureau werden von dem Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen proportional erhoben. III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nchsten Kongresse die Schweiz. Auerdem wurde beschlossen, da in jedem Lande die Metallarbeiter einen Vertrauensmann zu whlen haben, dessen Aufgaben darin bestehen, da er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmnner und der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten fr die Vertrauensmnner hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen. Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde noch folgender Beschlu gefat: 1. Die Reiseuntersttzung ist in allen beteiligten Lndern fr obligatorisch zu erklren. 2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann, da sie mindestens 6 Monate hindurch die Beitrge bezahlt haben. 3. Reiseuntersttzung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt werden. Fr mehr belastete Lnder soll eine Ausgleichung vorgenommen werden. Auf Grund dieser Beschlsse wurde das internationale Informationsbureau in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich, Deutschland, Oesterreich, Dnemark und der Schweiz in regelmige Verbindung trat, whrend die Englnder den Anschlu abgelehnt haben. Fr die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen Ueberblick ber die bisherige Thtigkeit giebt. Um gegenber dem internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan gefat, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretr soll besoldet sein und fr je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen gewhlt werden. Der II. $internationale Metallarbeiterkongre$ fand vom 23. bis 25. Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich, Belgien, Dnemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau erstatteten Berichte ist zu erwhnen, da darin ber die mangelhafte Erfllung der bernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbnde lebhafte Klage gefhrt wird; aus England und Amerika ist es berhaupt nicht mglich gewesen, die Beitrge von je 50 Frcs. einzuziehen, andere Verbnde haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische Vorsitzende, da seine Landsleute in ganz anderer Weise als die brigen Lnder organisiert seien, nmlich nicht nach Industrien, sondern nach einzelnen Berufszweigen, so da sie fr die groen Verbnde keinen Sinn htten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5 Mitgliedern bestanden, doch drckten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu sehen. Der Kongre gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des Bureaus bis zum nchsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield verlegte, im brigen wurden hinsichtlich der Organisation die Zricher Beschlsse besttigt. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausfhrlichen Berichten der einzelnen Lnder, soda die gefaten Beschlsse zurcktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen Vereine in Kenntnis setzen und zu Beitrgen auffordern, die an das Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befrdern sind. Auch eine gegenseitige $Reiseuntersttzung$ soll stattfinden, doch ist es jedem Verbande berlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage fr einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu erlangen, soll das Bureau ber die durchschnittliche $Lohnhhe$ und die $Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongre$ soll alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung der Verbnde festgesetzt wird. Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig (1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der internationalen Organisation sehr khl gegenber und hat sowohl auf dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus, mindestens aber fr Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretr ausgesprochen, sich aber schlielich dem Mehrheitsbeschlusse gefgt. Er geht davon aus, da eine internationale Organisation sich auf starken nationalen Verbnden aufbauen msse und deshalb solange keine Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rcksicht auf das deutsche Vereinsgesetz unterhlt er keine unmittelbaren Beziehungen zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann vermittelt. 6. Die Holzarbeiter[200]. Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten Anfngen. Schon im Anschlu an den internationalen Arbeiterkongre in Brssel (16. bis 22. August 1892) fand eine $internationale Holzarbeiterkonferenz$ statt, deren Beschickung aber sehr schwach war. Es wurde die Begrndung eines $internationalen Sekretariates$ beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Lnder einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die nchste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in $Zrich$ (6. bis 12. August 1893), doch mute der Sekretr, Tischler Saas in Brssel, berichten, da alle seine Bemhungen absolut erfolglos gewesen seien. Die Konferenz beschlo von neuem den Sekretr mit Einholung der Berichte aus den einzelnen Lndern und deren Verffentlichung zu beauftragen, ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Lndern hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretr mitgeteilt werden sollten, und ebenso, da von allen Streiks, die nicht aus eigener Kraft des beteiligten Landes gefhrt werden knnten, von den nationalen Sekretren dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen der anderen Lnder zur Untersttzung aufzurufen und Zuzug fern zu halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die $Akkordarbeit$ und zu Gunsten der $Verkrzung der Arbeitszeit$ gefat. In einem von dem neu gewhlten Sekretr Klo-Stuttgart im Frhjahr 1896 erlassenen Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, da alle diese Beschlsse wirkungslos geblieben, da die Berichte der einzelnen Lnder nicht eingegangen seien und da, da auch die Anregung, eine Woche vor dem internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der Sekretr sich darauf beschrnken msse, die eingelaufenen sprlichen Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen zu berlassen, in Anschlu an den Kongre eine $Separatkonferenz$ abzuhalten. [200] Das hier verwertete Material verdanke ich der Gte des internationalen Sekretrs Herrn $Klo$ in Stuttgart, der auch privatim sich mir gegenber dahin ausgesprochen hat, da die internationale Verbindung noch verfrht sei, da die nationale Organisation sich noch in zu geringer Entwickelung befinde. Protokolle ber die Konferenzen in Brssel, Zrich und London bestehen nicht, soda die Wiedergabe der Verhandlungen nur nach Notizen erfolgen mute. Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei derselben nur England, Deutschland, Holland und Dnemark vertreten gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Zricher Beschlsse, jedoch mit der Abschwchung, da nur der Austausch der Berichte in der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer $internationalen Widerstandskasse$ wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde, weil die nationalen Organisationen noch nicht gengend gefestigt seien, um einen Beitrag fr eine solche Kasse zu ermglichen, ein Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten wrde, andererseits weil man der Ansicht war, da die nationalen Organisationen ihre Kmpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln fhren und im Notfalle ihre Beitrge entsprechend erhhen mten. Dies soll allerdings nur fr Angriffskmpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein bei Abwehrkmpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige Beisteuern zu den Kosten beizutragen. 7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201]. Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Englnder gesehen, so gilt dies insbesondere fr die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht berraschen kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896 ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die _national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begrndeten die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem sie zunchst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden provisorischen Zentralausschu einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom Man$ und zu dessen Sekretr $Ben Tillet$ gewhlt wurde. Der Ausschu richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England, Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit der Bitte, Vorschlge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknpfen. Am 14. bis 26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der 36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und auerdem 5 franzsische, 3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und Ruland teilnahmen. Da man bei der groen Menge schwieriger Fragen und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem endgltigen Beschlu kommen konnte, so beschrnkte man sich nach einem Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschu zu ernennen und im brigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten. [201] Die folgende Darstellung sttzt sich in erster Linie auf einen Aufsatz in Nr. 17 des _Muse social_ vom 30. September 1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg). Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch allein 36000 auf England entfielen. Die franzsischen, belgischen, hollndischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen Abgeordneten beteiligt. Nachdem man einstimmige Beschlsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$ bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der mglichsten Verminderung der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einfhrung eines $Minimallohnes$ gefat hatte, kam man zu der schwierigen Frage des $Generalstreiks$. Der Zentralausschu hatte bisher absichtlich die Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er auer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit verfolgt hat, da der vllige Niedergang der englischen Vereine und die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks als ganz undurchfhrbar erscheinen lassen muten. Auer der geringen Strke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, da es durchaus erforderlich war, zunchst diese selbst endgltig und fest zu begrnden, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe auszusetzen. Diese Erwgungen hatten denn auch zur Folge, da man sich darauf beschrnkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschlieen, sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger wurde die Lage dadurch, da der schwedische Vertreter die Absicht seiner Landsleute erklrte, sofort einen Streik zu beginnen und um die Untersttzung der brigen Lnder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht weiter, als da man sich im allgemeinen bereit erklrte, nach Krften zu helfen. Man ging dann ber zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und hatte zunchst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der Teilnehmerschaft. Whrend die Englnder den internationalen Verband aus den Vereinen der einzelnen Lnder zusammensetzen wollten, war dies fr die Deutschen mit Rcksicht auf die Vereinsgesetze nicht mglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen Lnder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu lassen, fand Widerspruch, indem man befrchtete, da dadurch ein Konkurrenzverhltnis des internationalen gegen die nationalen Verbnde herbeigefhrt werden knne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darber auseinander gingen, ob man ihnen unabhngig von der Zugehrigkeit des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht, diese Fragen zu lsen, und so beschrnkte man sich darauf, die Entscheidung dem Zentralausschusse zu berlassen. Auch hinsichtlich der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenber, die insofern eine grundstzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mute man hohe oder niedrige Beitrge verlangen. Man einigte sich schlielich dahin, da jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling fr je 1000 Mitglieder und auerdem einen vierteljhrlichen Beitrag von 10 cent. fr jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des Verbandes ist der jhrlich abzuhaltende Kongre, zu dem die Vereine bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darber hinaus einen auf je 20000 Mitglieder stellen drfen. Der Kongre whlt die Beamten, insbesondere den Prsidenten, den Viceprsidenten und den Schatzmeister, sowie den Zentralausschu. Der letztere soll aus hchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen vorgeschlagenen Personen ausgewhlt werden, doch soll jeder Verein nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe Rechte eingerumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fllen von Streiks oder Aussperrungen Beitrge auszuschreiben, sondern mu sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschssen beschrnken. Den Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehrigen der verbndeten Vereine erklren; Vereine, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschlieen, doch findet dagegen eine Berufung an den Kongre statt. Hinsichtlich der Kosten des Kongresses beschlo man mit 16 gegen 15 Stimmen, da dieselben von den einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, da bei der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen lediglich Englnder gewhlt wurden, indem die kontinentalen Vertreter erklrten, da ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht aufbringen knnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen, da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt. In der That ist kaum anzunehmen, da dem Verbande eine lange Dauer beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders ungnstige Schicksal, da noch vor seiner endgltigen Begrndung der Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde, eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war. Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen lassen, um die Streiklustigen zurckzuhalten, zumal die Jahreszeit fr diesen Zweck ganz besonders ungnstig war, aber sie muten erleben, da die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht mehr hemmen lie, zumal berhaupt eine organisierte Masse schwer zu leiten ist. Der schlielich eingetretene Mierfolg mute aber der Organisation in hnlichem Mae zum Schaden gereichen, wie dies fr die Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war. Inzwischen giebt der Zentralausschu monatliche Berichte in englischer Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation errtert werden. In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschu das Recht zur Erhebung von Beitrgen zu Streiks zu geben, die prozentual auf die Vereine zu verteilen seien. 8. Tabakarbeiter[202]. Der $erste internationale Kongre$ ist vom 28. September bis 1. Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6 deutschen, 2 englischen, 4 hollndischen und 13 belgischen Vertretern. Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren Zustimmungserklrungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von 75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50. [202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden des Untersttzungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn $Junge$ in Bremen, zur Verfgung gestellt. Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines $internationalen Verbandes$. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen Vertreter erklrten, da ihnen die Beteiligung durch die einheimischen Gesetze unmglich gemacht sei, grundstzlich beschlossen. Anders lag es hinsichtlich eines internationalen $Streikfonds$. Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt, gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der Englnder ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den brigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter nur noch als Zuhrer anwesend. Aus den Ausfhrungsbestimmungen, die im wesentlichen nach den deutschen Antrgen beschlossen wurden, sind folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu untersttzen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt sind. Grere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen Fonds zu untersttzen, in welchen von den beteiligten Verbnden fr jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der Vertrauensleute wird vom Kongre zum internationalen Sekretr ernannt. Das Land, dem die Leitung bertragen ist, bestimmt 4 Personen, die zusammen mit dem Sekretr den geschftsfhrenden Ausschu bilden und an demselben Orte wohnen mssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und ist verpflichtet, dem Sekretr vierteljhrlich Rechnung zu legen. Das Komitee hat jhrlich einen Bericht zu erstatten. Der geschftsfhrende Ausschu kann bei Streiks selbstndig Untersttzungen bis zu 5000 Frcs. beschlieen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongre statt. Es wurde noch beschlossen, da der Verband keinen politischen Karakter tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht abhngig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden, die gesetzliche Einfhrung des Achtstundentages und das Verbot der Sonntagsarbeit durchzufhren. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rcksichten der Gesundheit widerspricht. Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewhlt. Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen, so war es auf dem $zweiten Kongresse$, der vom 4. bis 8. September 1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur Belgien, Holland, Deutschland, Dnemark und die Schweiz. In Dnemark sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von 2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs. Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseuntersttzung. Die Einfhrung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen, als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde beschlossen, da die von den einzelnen Lndern gezahlten Reiseuntersttzungen gegenseitig halbjhrlich berechnet und zurckvergtet werden sollen. Als Form wurde die Vergtung nach Kilometern angenommen. Ein Antrag, da bei Streiks die Mitglieder aller Verbnde einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-) Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschrnkung auf eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde das Fehlen der Englnder bedauert und die Hoffnung ihrer knftigen Mitarbeit ausgesprochen. Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel abgehaltenen $dritten Kongresse$ nur Deutschland, Belgien, Holland, Luxemburg, Dnemark und die Schweiz vertreten. Der internationale Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen Lnder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem und die lange Arbeitszeit als schdlich verurteilt. Hinsichtlich der $Streikuntersttzung$ aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen, da dieselbe von dem Komitee noch besten Krften erfolgen soll, jedoch nur dann, wenn die Untersttzung von dem betreffenden Lande nicht aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen Verbande seit einem Jahre angehrt und die vom Streik oder der Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des Landes ausmachen. Ueber die Reiseuntersttzung wurde lange verhandelt, aber ein Beschlu nicht gefat. Dagegen wurde die Stellung der $gewerkschaftlichen$ zu den $politischen$ Organisationen in folgender Resolution ausgesprochen: Der Kongre erkennt nicht nur die Selbstndigkeit der Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hlt die Gewerkschaften fr einen integrierenden Teil der gesamten Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverstndlich voraus, da dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen Arbeiterbewegung, welche die vollstndige Befreiung des gesamten Proletariates in sich schliet, der internationalen sozialistischen Idee, getragen werden. Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt. Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen $vierten Kongresse$ war auer Deutschland, Belgien, Holland, Dnemark, Schweiz und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder wird im Protokolle fr England auf 1921, fr Belgien auf 1400, fr Holland auf 1500, fr Dnemark auf 2000, fr Deutschland auf 15033, fr die Schweiz auf 200 und fr Luxemburg auf 40 angegeben. Der englische Abgeordnete teilte mit, da schon 1870 die Englnder einen internationalen Tabakarbeiterkongre nach London berufen htten, da aber spter diese Kongresse eingeschlafen seien und die Englnder an den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie eine internationale Streikkasse mit festen Beitrgen von so geringer Hhe, wie bisher, fr vllig wertlos hielten; England hatte deshalb beantragt, da die Beitrge der internationalen Kasse nicht hher sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates ntig sei. Holland beantragte demgegenber die Beitrge auf wchentlich 4 Cent. fr jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schlielich dahin angenommen, da die Beitrge zunchst fr das Sekretariat zu verwenden sind und nur der Ueberschu als Streikuntersttzung gegeben werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation betragen und der betreffende Verband sich nicht lnger als 6 Monate mit seinen Beitrgen in Rckstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. fr das Mitglied festgesetzt. Die Summe, ber die der geschftsfhrende Ausschu verfgen darf, wrde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt. Ein Antrag der Hollnder, da Mitglieder, falls sie in einem anderen Lande krank wrden, von den dortigen Krankenkassen zu untersttzen seien, fand aus praktischen Grnden insofern Widerspruch als nicht in allen Lnder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschrnkte sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundstzlich berechtigt anzuerkennen. Eingehende Verhandlungen veranlate die Frage der $Maschinenarbeit$. Die Hollnder hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, da die Fabrikanten Frauen eingestellt hatten. Bei diesen Errterungen wurde auch mehrfach das politische Gebiet gestreift, indem die Hollnder gegen die Beteiligung am Parlamentarismus, die Deutschen aber fr dieselbe eintraten, whrend die Englnder gegen diese ganze Errterung protestierten und lediglich in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schlielich wurde der englische Antrag angenommen, da die gelernten Arbeiter so lange nicht an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen. Nachdem noch eine Resolution gegen die $Hausarbeit$ angenommen war, wurde beschlossen, den nchsten Kongre in Anschlu an den nchsten allgemeinen Arbeiterkongre abzuhalten. 9. Lederarbeiter[203]. Die Lederarbeiter haben am 8. und 9. August 1896 in Berlin ihre $erste internationale Konferenz$ abgehalten. Vertreten waren Deutschland durch 7, Oesterreich durch 2, Dnemark, Ungarn, Frankreich und Luxemburg durch je einen Abgesandten. Der erste Gegenstand der Verhandlungen war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Man erkannte einstimmig eine solche als Ziel an, betonte aber, da sie erst mglich sei, nachdem die Lederarbeiter der einzelnen Lnder nationale Zentralorganisationen geschaffen htten. Dies wurde in einer Resolution ausgesprochen. Aehnlich stellte man sich zu der $internationalen Reiseuntersttzung$. Man erklrte, da deren Begrndung auf dem Kongresse noch nicht mglich sei und beschlo, die Angelegenheit der Verstndigung der Hauptvorstnde der einzelnen Lnder zu berlassen. [203] Ueber die Konferenz ist im Verlage von H. $Beiswenger$ in Berlin ein Protokoll erschienen. Die brigen Angaben verdanke ich dem internationalen Sekretr $Gustav Kuske$. Hinsichtlich der Schaffung von $Widerstandskassen$ war man darber einig, da solche ntig, oder zunchst im rtlichen Rahmen zu schaffen seien; man betonte mehrfach die Notwendigkeit vorsichtigen Vorgehens und erklrte sich sogar gegen Abwehrstreiks bei ungnstiger Konjunktur, obgleich dies von anderer Seite bekmpft wurde. Das Ergebnis der eingehenden Beratung war die einstimmige Annahme folgender Resolution: Die internationale Konferenz erkennt an und hlt es fr eine Notwendigkeit, da die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es noch nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen haben. Ferner erklrt es die Konferenz fr eine Notwendigkeit, da die Organisationen bei Streiks, Aussperrungen und Fernhalten des Zuzuges sich gegenseitig untersttzen. In Fllen, wo die kmpfende Organisation des Landes erklrt, da ihre eigenen Mittel zur Durchfhrung des Kampfes nicht ausreichen, ist mit aller Kraft von den am Kongre vertretenen Organisationen fr materielle Untersttzung einzutreten. Um aber ein Milingen von Streiks zu verhindern, haben die Organisationen genau auf die jeweilige Konjunktur zu achten und sind Angriffsstreiks bei ungnstiger Konjunktur so viel als mglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von Abwehrstreiks, weil die Unternehmer bei ungnstiger Geschftsperiode gern solche Streiks provozieren, um die Organisation zu schwchen. Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, fr die gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiterbewegung energisch einzutreten. Der Fachpresse liegt die moralische Untersttzung ob. Die Begrndung eines $internationalen Sekretariates$, das mit dem 1. Oktober 1896 in Wirksamkeit getreten ist und seinen Sitz in Berlin hat, wurde einstimmig angenommen, doch soll auf der nchsten Konferenz darber von neuem beschlossen werden; diese soll in Wien abgehalten werden, um auf diese Weise einen greren Einflu auf Oesterreich zu erzielen, wo die Verhltnisse durch den Gegensatz zu Bhmen schwierig liegen. Auch der Nationalittsdnkel der Ungarn, die sich deshalb zurckhielten, wurde beklagt. Man beschlo, mit den Handschuhmachern enge Fhlung zu halten und deren Kongresse durch Abgesandte, die von dem internationalen Sekretariate bestimmt werden sollen, zu beschicken. Endlich erklrte man sich in einer Resolution fr Verkrzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden und fr Einfhrung eines Minimallohnes, indem man zugleich der Ueberzeugung Ausdruck gab, da die vollstndige Befreiung der Arbeiterklasse erst dann eintreten werde, wenn sie sich in den Besitz der Produktionsmittel und der politischen Macht gesetzt haben werde, und da zur Erringung dieser Ziele eine enge Verbindung der Arbeiter aller Lnder notwendig sei. 10. Die Brauer[204]. Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschlu an den internationalen Arbeiterkongre in London (27. Juli bis 1. August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England, Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Lndern wurde zunchst ber das $Freizgigkeitsverhltnis unter den verschiedenen nationalen Organisationen$ verhandelt und beschlossen, da jedes Mitglied der an dem Freizgigkeitsverhltnis beteiligten Verbnde, falls es seine Verpflichtungen gegenber dem Heimatvereine erfllt hat, ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten Untersttzungen sollen gegenseitig jhrlich verrechnet werden. In den Verbnden, in denen internationale Untersttzungsfonds noch nicht errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhhung der Beitrge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Untersttzung bei Lohnkmpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn bisher noch keine festen nationalen Verbnde besitzen, so soll zunchst auf deren Errichtung hingewirkt werden. [204] Das Material ist mir von dem Redakteur der Brauerzeitung, Herrn R. $Wiehle$ in Hannover, zur Verfgung gestellt. Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die $Herabsetzung der Arbeitszeit$ angestrebt werden. Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein $internationales Auskunftsbureau$ errichtet, das bis auf weiteres seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll ber alle Vorkommnisse von Bedeutung, insbesondere ber Streiks und Aussperrungen Mitteilung gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover erscheinende Brauerzeitung bestimmt. 11. Former[205]. Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale Formerkongre$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dnische, 3 franzsische, 2 schwedische und je ein sterreichischer und norwegischer Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Manahmen der Regierung zurckgehalten; Italien, Holland und Belgien hatten Zustimmungserklrungen gesandt. England hatte auf das Einladungsschreiben berhaupt nicht geantwortet, was mit Rcksicht auf die festlndische Untersttzung des englischen Maschinenbauerstreiks groe Entrstung verursachte. [205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lbeck, zur Verfgung gestellt. Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und Oesterreicher geltend machten, da ihnen die Beteiligung durch ihre Landesgesetze unmglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig beschlossen, den Zusammenschlu der Former aller Lnder um so mehr fr erforderlich zu erklren, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland stattgefundenen Kmpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis erbracht htten, da die Gieereibesitzer Deutschlands mit denen des Auslandes internationale Abmachungen getroffen htten. Es wurde ein internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Lndern mitzuteilen sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblttern verffentlichen kann. Bei greren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Lndern Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Betrge an das Streikkomitee eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu verffentlichen. Zuzug ist berall fernzuhalten. Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde beschlossen, da sie berall auf die erforderliche Hhe gebracht und gleichmig gestaltet werden soll, so da ein Mitglied, unter der Voraussetzung, da seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort gewhrte Untersttzung erhlt. Die Verpflichtung gegenseitiger Reiseuntersttzung soll in Kraft treten, sobald der internationale Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Hhe der Untersttzung in den einzelnen Lndern mitgeteilt hat. Vorlufig soll die Untersttzung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die endgltige Regelung soll auf dem nchsten internationalen Kongresse erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet. 12. Handschuhmacher[206]. Der $erste internationale Handschuhmacherkongre$ wurde auf Einladung der Brsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892 in Brssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4 deutschen, 2 franzsischen, 2 sterreichischen, 1 italienischen, 1 dnischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begrndung eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht. An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal von dem alljhrlich abzuhaltenden Kongre gewhlt wird. Dasselbe hat die Durchfhrung der Kongrebeschlsse zu berwachen und erhlt aus den einzelnen Lndern regelmige Monatsberichte, wie es an der Hand derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf eine mglichst vollstndige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem Verbande angehrigen Organisationen haben fr jedes Mitglied neben einer Aufnahmegebhr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Hhe an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen drfen nur beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gtlichen Beilegung erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse untersttzt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur Abwehr von Lohnverkrzungen zugelassen ist. Streikuntersttzungen werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren Verpflichtungen gegenber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die Selbstndigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongre vorgelegt werden. Jedes Mitglied mu ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, da er seine Beitrge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird. [206] Die Kongreprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in Stuttgart, zur Verfgung gestellt. Ueber alle brigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschlieende Verstndigung erzielt werden, so da man nach eingehenden Verhandlungen beschlo, sie der Erledigung durch den folgenden Kongre vorzubehalten. Dazu gehrten: 1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man war darber einig, da diese Maregel nicht allein im Interesse der Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber whrend einige Redner den Standpunkt vertraten, da der Lohntarif fr alle Lnder gleichmig sein msse, machten andere geltend, da derselbe den rtlichen Bedingungen, insbesondere den Lebensverhltnissen angepat sein msse; 2. die Lehrlingsfrage. In einigen Lndern soll eine bermige Lehrlingszchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten; 3. die Hausarbeit, Stckarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die Erfahrungen sehr abweichend; 4. die Reiseuntersttzung. Es besteht bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und Dnemark. Whrend die deutschen Vertreter die Ausdehnung der Einrichtung auf alle Verbandslnder forderten, wurde dies von anderer Seite als undurchfhrbar bezeichnet; 5. die Begrndung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war hierzu das in Brssel erscheinende Blatt _Le Gautier_ vorgeschlagen. Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brssel berlassen. Der $zweite internationale Kongre$ hat vom 3. bis 7. September 1893 in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dnemark, Norwegen, Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557 Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus dem Berichte des Sekretrs ist hervorzuheben, da die Agitation zur Ausbreitung des Verbandes mit groen Schwierigkeiten verknpft gewesen ist. Der Kongre beschlo, diese Agitation lebhaft zu betreiben. Auch dieses Mal ergab sich ber wichtige Fragen, z. B. Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einfhrung eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine groe Meinungsverschiedenheit, so da man sich darauf beschrnken mute, die bezeichneten Forderungen nur grundstzlich aufzustellen, ihre Ausfhrung aber den einzelnen Organisationen zu berlassen. Der Kongre beschlo ferner, berall die Einfhrung der Arbeitslosen- und Wanderuntersttzung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse dieser Art wurde dem nchsten Kongre zugewiesen. Das Gleiche geschah hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks wurden die Beschlsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Untersttzung auch Sonderbeitrge fr die beteiligten Verbnde nach dem Mastabe der Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die politischen Arbeiterparteien der betreffenden Lnder wenden solle; schlielich einigte man sich dahin, an ihre Stelle die organisierten Arbeitervereinigungen zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder _Le Gautier_ bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal in Deutschland ein besonderes Blatt Der Handschuhmacher erscheint. Die Flamlnder hatten sogar auch fr ihre Sprache gleiche Rechte gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf 11 erhht. Die Mitgliederkarten fr den Verband sollen nach gleichem Formular eingerichtet werden. Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich, Dnemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben. Der $dritte Kongre$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris. In dem Berichte des Sekretrs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft darber geklagt, da die frher gefaten Beschlsse fast nirgends zur Ausfhrung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der Arbeitslosenuntersttzung, so da eine neue Resolution nachdrcklich deren Durchfhrung forderte. Auch persnliche Reibereien hatten sich geltend gemacht, so da der deutsche Vertreter bei Beratung des Gehaltes des Sekretrs den bemerkenswerten Ausspruch that, es sei ein hartes Los fr den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der Arbeiterorganisationen essen msse, denn die Arbeiter seien undankbarer als die Kapitalisten. Die Verhandlungsgegenstnde waren im wesentlichen die frheren. Die Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7 Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, da dies nur vorlufig und solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind. Nach langen Errterungen ber die Lehrlingsfrage blieb nichts brig, als sie dem Ermessen der einzelnen Verbnde zu berweisen. Bei der Beratung ber die Organisation ergab sich, da diese in den meisten Lndern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen. Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale Organisation hinzuarbeiten. Eine grundstzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter wurde ein Beschlu angenommen, der die Produktivgenossenschaften empfiehlt. Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen gendert wurden. Hierzu gehrten insbesondere die Vorschriften ber Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darber fhrten, da leistungsfhige Organisationen die Hlfe der Verbandskasse in Anspruch genommen htten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschpft zu haben. Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll. Daneben wurde noch nachdrcklicher, als frher, die Verpflichtung betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht zu sein. Der Hchstbetrag der Streikuntersttzung wurde auf 2 Frcs. festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes _Le Gautier_ wurde beschlossen, dessen Bezug fr die Mitglieder der Verbnde von Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen Verbnde von dessen Kosten zu befreien. Der $vierte Kongre$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zrich abgehalten worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich, Italien, Luxemburg, Dnemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die 5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem Exekutivkomitee und dem Sekretr waren beide nicht erschienen. Da diese Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so wurde dieses nach Paris verlegt, whrend das Sekretariat in Brssel belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschlo man, das bisherige Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der Deutschen und Oesterreicher bekmpft und endlich beschlossen, nur gegen die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird. 13. Hutmacher[207]. Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale Hutmacherkongre$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zrich abgehalten unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich, Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien hatten wegen besonderer Umstnde keine Vertreter entsandt, aber ihre Sympathieen kundgegeben. [207] Das Material ist mir von dem Redakteur des Correspondenten fr Deutschlands Hutmacher, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg, zur Verfgung gestellt. Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$, hinsichtlich deren man sich ber die folgenden leitenden Gesichtspunkte einigte: In allen Lndern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung einzuleiten. Die Sekretre der Landesorganisationen treten mit dem internationalen Sekretr in feste Verbindung. Bei Streiks haben die verschiedenen Lnder sich gegenseitig zu untersttzen. Es soll ein internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in Erhhung der Lhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche Regelung der Wanderuntersttzung hinwirken. Eine Errterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme einer Erklrung, da eine Bekmpfung des Lehrlingsunwesens auf wirtschaftlichem Gebiete nicht mglich und deshalb der Anschlu an die politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen. Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde beschlossen, da jedes Mitglied der beteiligten Verbnde solche berall zu beanspruchen habe. Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der Grundlage, da die bisherigen Gegenseitigkeitsvertrge durch eine feste Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in allen Lndern der Ausbildung der Fachpresse die grte Aufmerksamkeit zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen sein lassen soll. Auf Grndung einer internationalen Hutmacherzeitung ist hinzuwirken; zunchst beschlo Italien, das franzsische Fachorgan einzufhren. Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ fate man einen Beschlu, in dem ausgesprochen wird, da sie eine groe Zahl von Arbeitern arbeitslos mache und da, um dem entgegenzuwirken, in allen Lndern gesetzlich die Arbeitszeit auf hchstens 8 Stunden beschrnkt werden msse, indem gleichzeitig erklrt wird, da die Arbeitslosigkeit erst aufhren werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei. Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, da den Lndern, die sich bei diesem System wohl fhlten, dasselbe belassen werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklrte die Verkrzung der Arbeitszeit fr wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert wird. Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhltnis zu den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$. Von italienischer Seite wurde eine solche befrwortet, sofern die Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklren und sich den in den gemeinsamen Versammlungen gefaten Beschlssen unterwerfen. Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehren, nicht beschftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt vertreten, da die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht. Von allen Seiten wurde darber geklagt, da Nordamerika den europischen Hutmachern keine Reiseuntersttzung gewhre. Es wurde deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbnde hierzu aufzufordern und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maregeln gegen die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden. Nachdem die deutschen Vertreter erklrt hatten, da die Hutmacher in Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als mglich dessen Ziele frdern wrden, wurde Frankreich beauftragt, die vorlufige Leitung des Verbandes zu bernehmen und einen ausfhrlichen Organisationsentwurf fr den nchsten Kongre auszuarbeiten. Dieser $zweite internationale Kongre$ wurde vom 27. bis 31. Juli 1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, da sie von zwei Drittel der beteiligten Verbnde gebilligt seien, in der Weise untersttzt werden, da durch den Sekretr fr alle beteiligten Organisationen eine gleichmige Umlage ausgeschrieben und aus den so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Hchstbetrage von 1 Frs. solange gezahlt wrde, bis der Streik gewonnen oder fr aussichtslos erklrt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen, widrigenfalls er allein fr die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, da im Falle von Massenstreiks die Verbnde aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu veranstalten oder Sonderbeitrge auszuschreiben. Aus dem im brigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende Bestimmungen hervorzuheben: Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen Solidaritt. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Gelduntersttzung an Genossen, die Arbeit suchen, 2. Untersttzung derjenigen Mitglieder, die fr Verbesserung ihrer Verhltnisse kmpfen oder sich einer Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus allen nationalen Verbnden, welche die Statuten anerkennen. Organe des Bundes sind 1. der internationale Kongre, 2. das internationale Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschu, b) dem stndigen Sekretr. Der Kongre wird durch den Sekretr berufen, wenn mindestens 3 Verbnde es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlssen ber Maregeln gegen widerspenstige Verbnde, sowie Beratung ber die von den beteiligten Verbnden gestellten Antrge. Der Leitungsausschu besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlsse des Kongresses vorzubereiten und auszufhren, jhrlich Berichte zu verffentlichen und die finanziellen Verhltnisse sowie die Geschftsfhrung des Sekretrs zu berwachen. Die Zusammenknfte erfolgen regelmig einmal im Jahre. Der Sekretr wird durch die Zentralvorstnde der beteiligten Verbnde ernannt und ist ausfhrendes Organ des Leitungsausschusses, insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und die Beitrge und Streikuntersttzungen einzuziehen und wieder auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbnde sind verpflichtet, Wanderuntersttzung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese mssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, da sie ihre Verpflichtungen als Mitglieder erfllt und da sie aus Mangel an Arbeit oder um die Pflichten der Solidaritt zu erfllen ihren Wohnort verlassen haben. Die Leitung des Bundes wurde dem franzsischen Verbande bertragen. Die Wanderuntersttzung ist bis jetzt in allen Lndern eingefhrt mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte untersttzt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem einheimischen Verbnde Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden in den Fachblttern bekannt gemacht. Bei groen Ausstnden sind allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nchste Kongre soll in Anschlu an den nchsten allgemeinen Arbeiterkongre stattfinden. 14. Tpfer[208]. In Anschlu an den IX. deutschen Tpferkongre ist am 23. und 24. September 1894 in Grlitz eine internationale Konferenz der Tpfer abgehalten, auf der auer Deutschland Dnemark, Ungarn, Obersterreich, Rumnien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich ber folgende Punkte: 1. Hinsichtlich der Fachorganisation soll vllige Freizgigkeit herrschen, so da ein in ein fremdes Land reisender Tpfer, sofern er seine Verpflichtungen gegenber seinem Heimatsverbande erfllt hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die betreffende Reiseuntersttzung erhlt. 2. Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen untersttzt werden, jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar Abwehrstreiks zu ungnstiger Zeit zu unternehmen. 3. Die Fachbltter werden gegenseitig ausgetauscht und den Vertrauensmnnern zugesandt. Man beschlo im Prinzip die Schaffung eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber die Ausfhrung bis dahin, da die Organisation in den einzelnen Lndern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze keramische Industrie ausgedehnt sein werde. 4. Es wurde eine aus den Obmnnern der Landesorganisationen bestehende internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren Obmann die bisher nicht vertretenen Lnder fr die Organisation gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Spter sind diese Beschlsse etwas abgendert, insbesondere soll in jedem Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes Landeskomitee gebildet werden. [208] Das Material ist mir von dem Redakteur des Tpfers, Herrn F. $Kaulisch$ in Berlin, zur Verfgung gestellt. Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der Obmann der internationalen Kommission mit, da es allerdings gelungen sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, da aber in den einzelnen Lndern das Interesse fr dieselbe sehr gering sei und deshalb vielfach Berichte nicht htten erlangt werden knnen. Auch sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie gehrigen Gruppen z. B. ber die Frage entstanden, ob das Setzen der Oefen den Tpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden. 15. Porzellanarbeiter[209]. Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die Verbnde Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen. Die internationalen Beziehungen beschrnken sich, abgesehen hiervon, auf Gegenseitigkeitsvertrge, die von dem deutschen Verbande einerseits mit der sterreichisch-ungarischen Union aller Glas-, keramischen und verwandten Arbeiter und andererseits dem dnischen _Keraminsk Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar 1898, der letztere seit 1. Mrz 1898. Danach sind die beiderseitigen Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen ihres eigenen Verbandes zustehenden Untersttzungen auch an den Zahlstellen der verbndeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljhrlich wird unter den Verbnden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten Betrge vorgenommen. [209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in Charlottenburg. Die reisenden Mitglieder mssen die in dem fremden Verbande bezglich der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen, sich dem dortigen Verbande anzuschlieen, indem sie aus ihrem eigenen ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden. Karenzzeit und gezahlte Untersttzungen kommen gegenseitig in Anrechnung. 16. Glasarbeiter[210]. Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer internationalen Organisation faten. Nach einer Angabe[211] soll bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem folgende Vereine angehrten: 1. die belgische _Union verrire_, 2. die englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfat, 3. die franzsischen Glasarbeiter einiger Orte, nmlich die _chambres syndicales franaises_ von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von _Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre volle Selbstndigkeit und bernahmen nur die Verpflichtung, sich in Streikfllen zu untersttzen. [210] Das Material verdanke ich berwiegend dem Herausgeber des Fachgenossen, Herrn G. $Horn$ in Lbtau-Dresden. [211] Vgl. das oben (S. 135) angefhrte Werk von $Vandervelde$, Bd. I, S. 127. Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegrndet und zwar ausschlielich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland. Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Lnder fr gemeinsame Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu erteilen und sich gegenseitig zu untersttzen, doch soll die Hhe der Untersttzung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler Sekretr soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln. [212] Vgl. den Bericht ber den unten erwhnten Kongre von 1891 in dem Fachgenossen, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff. Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit dem allgemeinen Arbeiterkongre eine Zusammenkunft von Glasarbeitern stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird dieselbe nicht als eigentlicher Kongre gezhlt. Ein solcher ist vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2 auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dnemark entfielen. Der Vorsitzende erwhnte, da der Bund 1886 gegrndet sei, da die Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschfte durch den jetzigen Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, da sich aber bis dahin auer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt habe. Man beschlo ein Statut der internationalen Glasmacherunion auf der Basis der Gerechtigkeit und Brderlichkeit ohne Unterschied der politischen oder religisen Ansicht oder der Nationalitt. Die Gelduntersttzungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag fr jedes Mitglied jhrlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt einen Sekretr zur Fhrung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein internationaler Kongre abgehalten werden, auf dem die Vereine fr je 100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht, die ihre Beitrge bezahlt haben. Der $dritte Kongre$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London. Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2 und Dnemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100 Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beitrge gezahlt; trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war auf 3226 gestiegen. Man erklrte sich in einer Resolution fr Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie fr den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern geforderte Erklrung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschlu an den Kongre hielten die Englnder eine Zusammenkunft, in der sie die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli 1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter whlten im August 1892 ihren Vertrauensmann fr den internationalen Bund in allgemeinen Glasarbeiterversammlungen. Der $vierte$ Kongre fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London, unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 franzsischen Vertretern. Die Deutschen hatten die Berufung nach Zrich erwartet und waren deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung eines internationalen Streikfonds empfohlen; schlielich einigte man sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung fr den nchsten Kongre zu verstellen. Im Anschlusse an den Zricher allgemeinen Arbeiterkongre wurde am 8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 sterreichische Vertreter teilnahmen. Die Gegenstnde der Beratung waren berwiegend dieselben, wie in London, doch forderte man auerdem obligatorische Einfhrung von kndbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbcher fr Lhne und Waren. Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fnften$ Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dnemark durch 1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde beschlossen, da die Organisationen der beteiligten Lnder sich bei Streiks gegenseitig zu untersttzen haben. Dagegen wurde der Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt herauszugeben, mit Rcksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag, unter den nationalen Organisationen volle Freizgigkeit herzustellen, wurde dem nchsten Kongresse berwiesen. Es wurde beschlossen, die Kongresse knftig nur alle 2 Jahre abzuhalten. Obgleich in Paris beschlossen war, den nchsten, $sechsten$, Kongre in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rcksicht auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongre nach London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand. Vertreten war England durch 13, Holland und Dnemark durch je 1 und Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle des internationalen Bundes, dem sie aus Rcksicht auf die deutschen Gesetze nicht beitreten drften, einen bloen Kartellvertrag zu setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den brigen Nationen, die eine feste Organisation fr erforderlich erklrten, bekmpft und endlich beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermglichen, da sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beitrge zu entrichten. Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden Kongresse berwiesen. Dagegen beschlo man, da an allen Orten fr Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhhung der Lhne eingetreten und genaue Berichte ber diese Verhltnisse an das internationale Sekretariat eingesendet werden sollten. Der $siebente$ internationale Kongre ist vom 18. bis 21. September 1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf Belgien und 1 auf Dnemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich 30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde zurckgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal geantwortet. Nach Berichten ber die Lage in den einzelnen Lndern wurde beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung unterzogen. Jedes beteiligte Land whlt einen Vertrauensmann, der zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates ist und ber Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten regelmig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder fr die internationale Streikuntersttzung und zur Bestreitung der internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat die einlaufenden Berichte in allen Fachblttern zu verffentlichen. Mitglieder, die in andere Lnder verziehen, werden von den dortigen Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Lnder, die den Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine Untersttzungen aufbringen, knnen aus dem Bunde ausgeschlossen werden. Eine ausfhrliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit und Einfhrung genau bezeichneter Minimallhne, sowie Beseitigung des Zwischenmeistersystems, auerdem Beseitigung der Nacht- und Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wchentlich 48 Stunden. Der Kongre erklrte sich gegen Schutzzlle und verurteilte die unberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit. 17. Die Diamantarbeiter[213]. Die Diamantindustrie hat ihren Mittelpunkt in Amsterdam, ist aber auch in London, Genf, St. Cloud (Frankreich) und Hanau vertreten. Schon frh hatten die Diamantarbeiter versucht, eine internationale Organisation zu grnden und zu diesem Zwecke in Paris (1889), Charleville (1890), Genf, St. Cloud, Antwerpen (1894) Kongresse abgehalten. In Charleville hatte man grundstzlich die Grndung eines internationalen Bundes beschlossen. Auch war unter dem Titel _Adamas_ ein internationales Fachblatt in 3 Sprachen (deutsch, franzsisch, flmisch) ins Leben gerufen. Aber nicht allein war das letztere schon 1892 wieder eingegangen, sondern die frheren Versuche einer Organisation muten berhaupt als im wesentlichen gescheitert angesehen werden, insbesondere war die gleichfalls in Charleville beschlossene Grndung einer internationalen Streikkasse nicht zur Ausfhrung gelangt. [213] Das benutzte Material verdanke ich Herrn $Otto Reinhardt$ in Hanau. Erst der am 25./26. August 1895 in $Amsterdam$ abgehaltene Kongre, auf welchem 39 Vertreter aus Holland, Belgien, Deutschland und der Schweiz erschienen waren, whrend Frankreich, England und Amerika sich auf Sympathieerklrungen beschrnkt hatten, fhrte insofern zu einem greifbaren Ziele, als man die Einsetzung eines $internationalen Sekretariates$ in Amsterdam beschlo. Der weitergehende Antrag, einen internationalen Verband zu grnden, gegen den sich der deutsche Vertreter aus dem Grunde erklrt hatte, weil die deutschen Gesetze im Wege standen, war zur Zeit abgelehnt, indem man der Hoffnung Ausdruck gab, da das Sekretariat den ersten Schritt auf dem Wege zu einem festen Verbande bilden werde. Auch von der Wiederherstellung eines internationalen Fachblattes wurde vorlufig Abstand genommen, aber beschlossen, da das Sekretariat in angemessenen Zwischenrumen gedruckte Mitteilungen versenden solle. Das gleiche Schicksal hatte die Anregung, einen einheitlichen Lohntarif aufzustellen, indem man sich berzeugen mute, da dazu die Verhltnisse in den einzelnen Lndern zu verschieden seien. Dagegen sprach man sich einstimmig gegen die Ausdehnung der Frauenarbeit und fr eine Einschrnkung der Lehrlingszahl aus. Die Agitation fr den Achtstundentag wurde den einzelnen Vereinen berlassen. Aber man hatte, entgegen einem darauf gerichteten Antrage, es unterlassen, sofort den internationalen Sekretr zu whlen, und so blieb auch dieses einzige positive Ergebnis des Kongresses insofern ohne praktische Folge, als die Wahl thatschlich unterblieb. Dies war der Hauptgrund, weshalb sich die Einberufung eines neuen Kongresses als notwendig erwies, der dann vom 20. bis 22. September 1897 in Antwerpen unter Beteiligung von 48 Vertretern aus Antwerpen, Genf, London, St. Cloud, Paris und Hanau abgehalten wurde[214]. Auch hier stand neben der Schaffung eines Sekretariates die Grndung eines festen Bundes in Frage. Nach lngeren Verhandlungen wurde zunchst die Wahl des internationalen Sekretrs ($Polack$), der seinen Sitz in Amsterdam haben soll, vorgenommen und darauf die Grndung des internationalen Bundes grundstzlich beschlossen, mit der Magabe, da innerhalb 3 Monate alle beteiligten Lnder Vorschlge zur Organisation an den Sekretr einzusenden haben, aus denen dieser fr den nchsten Kongre einen Entwurf zusammenstellen soll. Auch die Herausgabe eines internationalen Fachblattes in 4 Sprachen (hollndisch, franzsisch, deutsch und englisch) wurde beschlossen, doch ist nur die erste Nummer (vom November 1897) erschienen. Der Hauptteil der brigen Verhandlungen nahm die Lehrlingsfrage in Anspruch, in der man schlielich nach Einsetzung einer Kommission beschlo, da bis zu dem nchsten Kongresse Lehrlinge berhaupt nicht mehr angenommen werden drften. Hinsichtlich der Arbeitszeit beschlo man, da diese zunchst berall da, wo sie bisher lnger war, auf 10 Stunden eingeschrnkt werden msse; spter soll dann der Achtstundentag angestrebt werden. Man empfahl schlielich mit groer Mehrheit die Akkordarbeit an Stelle der Lohnarbeit. Dagegen erklrte man sich einstimmig fr Abschaffung der Hausindustrie. Die Frage wegen Einrichtung genossenschaftlicher Betriebe wurde dem nchsten Kongresse berwiesen. Dieser Kongre sollte schon 1898 stattfinden, wurde aber spter auf August 1899 verschoben und soll dann in Deutschland abgehalten werden. [214] Der Kongre wird in dem offiziellen Protokolle als fnfter bezeichnet; als die vier ersten werden diejenigen von Paris (1889), Charleville (1890), Antwerpen (1894) und Amsterdam (1895) betrachtet. 18. Die Bildhauer[215]. Die $erste internationale Bildhauerkonferenz$ hat am 5. Juni 1895 in Nrnberg stattgefunden unter Teilnahme von 11 Abgeordneten, von denen 4 auf Deutschland, je 2 auf Oesterreich und Ungarn, je einer auf Bhmen, Holland und die Schweiz entfielen. Auerdem waren aus Frankreich, Belgien, Italien, London, Spanien, Nordamerika und Dnemark ausfhrliche Berichte eingegangen. Nach Erstattung der mndlichen und schriftlichen Berichte, aus denen hervorzuheben ist, da bereits zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Gegenseitigkeitsvertrag hinsichtlich der Reiseuntersttzung besteht, wurde eingehend ber den $Achtstundentag$ verhandelt und demnchst eine Resolution, welche dessen Erringung sowie die Abschaffung der Akkordarbeit den Bildhauern zur Pflicht macht und als Mittel dazu hauptschlich die gewerkschaftliche Organisation empfiehlt, einstimmig angenommen. Auerdem beschlo man, mglichst berall $Widerstandsfonds$ zu schaffen und Politik im Sinne der modernen Arbeiterbewegung zu betreiben. $Untersttzungskassen$ sollen dagegen nur da begrndet werden, wo es unbedingt notwendig ist um weitere Kreise heranzuziehen. [215] Vgl. Protokoll der ersten internationalen Bildhauerkonferenz, Berlin, $Max Prehn$. Die brigen Angaben beruhen auf brieflichen Mitteilungen des Vorstandes des Zentralvereins der Bildhauer Deutschlands in Berlin bezw. seines Vorsitzenden $Dupont$. Hinsichtlich der $internationalen Organisation$ standen sich der ungarische und der deutsche Antrag gegenber. Der erstere forderte eine Organisation, nach der von jeder Werkstatt ein Vertreter zu whlen sei, da ferner fr jeden Ort ein Ortskomitee und fr jedes Land ein Landeskomitee sowie endlich ein internationales Korrespondenzbureau zu schaffen sei. Von den brigen Nationen wurde diese Organisation fr zu umstndlich erklrt und deshalb der deutsche Antrag angenommen, nach dem in jedem Lande ein Korrespondenzbureau und als gemeinsames Organ ein internationales Agitationskomitee bestehen soll. Als Sitz desselben wurde derjenige Ort bestimmt, wo die deutsche Bildhauerzeitung erscheine; zur Zeit ist dies Berlin. Hinsichtlich des Verfahrens bei $Streiks$ wurde beschlossen: Die anwesenden Delegierten erkennen die Notwendigkeit der gegenseitigen Untersttzung bei Streiks und Aussperrungen sowie des Fernhaltens des Zuzuges nach den in Betracht kommenden Lndern an, ferner hatten sie nachhaltigste materielle Untersttzung, so weit irgend mglich, fr geboten, und zwar in den Fllen, wo die kmpfende Organisation des Landes erklrt, da die eigenen Mittel zur Durchfhrung des Kampfes nicht ausreichen. Die laufenden Kosten der internationalen Agitation sollen von den einzelnen Lndern prozentual nach der Mitgliederzahl getragen werden. Dabei war man darber einig, da die so aufkommenden Gelder nur fr die Agitation und nicht fr Streiks zu verwenden seien. Der letzte fernere Punkt der Tagesordnung, nmlich die Frage der Presse, wurde wegen Krze der Zeit dem Agitationskomitee zur Erledigung berwiesen. Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso wenig war es mglich, weitere Gegenseitigkeitsvertrge abzuschlieen, da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dnemark zu wenig leistungsfhig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein nheres Verhltnis herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen. 19. Die Lithographen[216]. Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongre$ der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Englnder durch 15, 3500 Franzosen durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140 Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26 Abgeordnete vertreten waren. [216] Vgl. Protokoll ber die Verhandlungen des ersten internationalen Kongre der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen. Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch abgefat und vielfach geradezu unverstndlich. Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Lndern ging man sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung ber, nmlich der Begrndung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter dem Namen: Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter und Arbeiterinnen einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings die deutschen Vertreter erklrten, da sie sich mit Rcksicht auf die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen knnten, da sie aber fr Durchfhrung der gefaten Beschlsse unter ihren Kollegen Sorge tragen wrden. Die wichtigsten Bestimmungen des Statutes sind folgende: Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Lnder untersttzen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere insbesondere dadurch, da kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit nimmt, das Letztere durch Zuschsse aus einem internationalen Fonds, zu dem jede Organisation fr jedes Mitglied einen jhrlichen Beitrag von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikuntersttzung auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten sind. Kein Verein darf aus dem Fonds untersttzt werden, der nicht dem Verbande angehrt, die Untersttzung darf auch erst dann gegeben werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf 10% aufgebraucht sind. Alle Untersttzungen sind auerdem nur als Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber nach fnf Jahren zurckgezahlt werden mssen. Kein Streik soll erklrt werden, ohne da vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine gtliche Erledigung herbeizufhren. An der Spitze des Verbandes steht ein Exekutivkomitee aus einem Prsidenten, einem Vizeprsidenten, einem Sekretr und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den englischen Vereinen gewhlt und hat seinen Sitz alljhrlich abwechselnd in einer der englischen Stdte. Der internationale Sekretr ist dem Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfltige Statistik zu fhren und regelmige Berichte zu erstatten. Whrend der Sekretr seitens des Kongresses gewhlt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers, der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen mu, durch dieses. Daneben bestehen noch drei Revisoren zur Prfung der Rechnungen. In jedem Lande ist ein Vertrauensmann zu whlen, der jedes Vierteljahr einen Bericht an den Generalsekretr zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein internationaler Kongre statt, der ber Ort und Zeit des nchsten entscheidet. Ein Kongrekomitee, welches aus sich einen Prsidenten, einen Kongresekretr und einen Kongrekassierer ernennt, soll aus sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nchste Kongre stattfindet. Die brigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ teilte der deutsche Vertreter mit, da zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde dann eine Resolution angenommen, da die organisierten Lithographen, Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Lnder die Kollegen anderer Lnder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem Lande waren und ihre Pflichten gegenber der Organisation erfllt haben, bis zum Tage ihrer Abreise untersttzen, wobei die Hhe der Untersttzung sich nach den Stzen der untersttzenden Organisation richtet. Es wurde beschlossen, da es Pflicht jedes Arbeiters sei, der Organisation seines Faches beizutreten und da Alles geschehen msse, um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen $Fachblattes$ wurde errtert, aber nicht erledigt. Der $zweite internationale Kongre$ ist vom 11.-14. August 1898 in Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 franzsischen, 3 deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dnemark und Nordamerika hatten Zustimmungserklrungen gesandt. Die Stadt und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das internationale Buchdruckersekretariat. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Grndung eines $internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen und Schweizer wollten dessen Thtigkeit auf Untersuchungen ber die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Lndern und regelmige Berichterstattung hierber beschrnken, von Schaffung eines $internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die brigen Lnder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der schlielich gefate Beschlu ging dahin: Es soll ein internationales Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den internationalen Kongre bestimmt wird. Fr die nchsten zwei Jahre ist dasselbe in England. Durch Erhebung eines jhrlichen Beitrages von 40 Pf. fr jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermglichen; der Rest ist zur Untersttzung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nchsten internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem Lande eine Streikuntersttzung verlangt werden. Die Durchfhrung der Reiseuntersttzung findet darin Schwierigkeiten, da die Berechnung in einigen Lndern nach Tagegeldern, in anderen nach Kilometern stattfindet. Man beschlo, da vorlufig die Untersttzung an reisende Auslnder nach dem Systeme des untersttzenden Landes geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretr beauftragt, bis zum nchsten Kongresse ein gleichmiges System fr alle Lnder auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe als das andere, an ersteres zurck zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56 Stimmen abgelehnt. Aus den brigen Verhandlungen ist hervorzuheben, da man darin einig war, Ausstnde thunlichst zu vermeiden, aber die Abkrzung der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von genossenschaftlichen Betrieben zu untersttzen. Auch soll ein Auskunftsbureau fr Lohn- und Arbeitsverhltnisse eingerichtet werden. 20. Die Sattler und Tapezierer[217]. Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten Berufe beschrnken sich bisher darauf, da ein 1893 zwischen Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen ber gegenseitige $Reiseuntersttzung$ 1897 auch auf die skandinavischen Lnder ausgedehnt ist. Nach denselben erhlt, nachdem die frheren internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten, mit dem 1. Januar 1898 auer Kraft getreten sind, jedes Mitglied eines verbndeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen Vereins. Ueber die internationale Untersttzung von $Streiks$ besteht kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als ntig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hlfe als ausreichend erwiesen. [217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin. Fr das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und eine dnische, von denen die erstere zugleich fr die sterreichischen Vereine obligatorisch eingefhrt ist und deshalb auch Artikel in tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongre$ hat bis jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen, da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind, der briefliche Verkehr gengt, um persnliche Fhlung zu gewinnen. Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptschlich die groe Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht. 21. Schuhmacher[218]. Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zrich abgehaltenen $ersten internationalen Schuhmacherkongre$ einberief. Auf demselben war England, Dnemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete vertreten. [218] Ueber beide Kongresse bestehen Protokolle, die aber nicht im Buchhandel zu haben, mir aber von dem internationalen Sekretr $Mertens$ in Zrich zur Verfgung gestellt sind. Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begrndung eines $internationalen Sekretariates$, das schlielich auch gegen geringen Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die Herstellung regelmiger Beziehungen zwischen den verschiedenen Verbnden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des Sekretariates wurde Zrich bestimmt. Die Kosten sollen von den beteiligten Verbnden nach Verhltnis ihrer Mitgliederzahl getragen werden. Hinsichtlich des $Reiseuntersttzungswesens$ wurde die Zentralisierung unter Anschlu an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise angenommen, da jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden Vierteljahres unter Vergtung des Fehlbetrages ausgetauscht werden. Die Verhandlung ber die $Streikfrage$, bei der die Franzosen ihr Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schlielich dem Sekretariate zur weiteren Beratung berwiesen. $Arbeitsnachweis$ und $Herbergswesen$ wurden zusammen behandelt; es wurde betont, da gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der Gewerkschaften zentralisiert werden msse, weil dadurch die Mglichkeit gewonnen werde, die Arbeiter fr politische und gewerkschaftliche Bestrebungen zu gewinnen. Die Fragen der $Fachbltter$, des $Normalarbeitstages$, der $Stckarbeit$, des $Zwischenmeistersystems$ und der $Heimarbeit$, der $Frauenarbeit$ und des $Arbeiterschutzes$ wurden wegen Krze der Zeit nur kurz beraten, ohne Beschlsse zu fassen. Das internationale Sekretariat hat fr die Zeit vom Dezember 1893 bis Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwhnen ist: Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen bestehenden Ausschusse bertragen, der einen Organisationsplan entwarf und an die beteiligten Verbnde versandte, aber mit so geringem Erfolge, da der Bericht erklrt, er sei verhallt wie ein Ruf in der Wste. Auch ber die Nachlssigkeit der Verbandsvorstnde bei der Auskunftserteilung wird bittere Klage gefhrt: nur mit Ungarn, Belgien und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von Italien, Australien, Bhmen, Portugal, Bulgarien und Rumnien gar keine Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun Nationen beteiligt, nmlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dnemark und Belgien. Die Einnahmen haben 1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen. Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brssel der $zweite internationale Kongre$ stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Bhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren. Schweden, Norwegen, Dnemark und Holland hatten erklrt, sich den Beschlssen des Kongresses fgen zu wollen; im letzten Augenblicke hatte sich auch noch eine Anknpfung mit Italien vollzogen. Dagegen hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen. Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die $Berichte aus den einzelnen Lndern$ in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, da man in der Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fllen zunchst auf Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen mge. Die Folge des von dem $internationalen Sekretariate$ erzielten geringen Erfolges war, da der bisherige uerst rhrige Sekretr $Mertens$ in Zrich, dessen Anstrengungen dasjenige, was berhaupt geschehen war, in erster Linie zu danken ist, dafr eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber die brigen Lnder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch beschlossen, den Sitz in Zrich zu belassen, auch den beteiligten Verbnden die eifrige Untersttzung bei ausbrechenden Streiks dringend an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklrte der Kongre, da die Grndung einer $internationalen Widerstandskasse$ freilich dringend erwnscht sei, da dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchfhren lasse und der Zukunft vorbehalten werden msse. Zu der Frage der $Arbeiterschutzgesetzgebung$ fate man eine auf die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit, sowie die Einfhrung eines Maximalarbeitstages, die Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezgliche Resolution und beschlo endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen. Man war darber einig, da die Vorbedingung der internationalen Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbnde zu sehen sei, und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897 den Anschlu an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist fr Deutschland zunchst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung nicht wahrscheinlich. 22. Die Schneider[219]. Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11. August 1893 in Zrich in Anschlu an den dortigen internationalen Arbeiterkongre abgehalten. Vertreten waren England durch 6, Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausfhrlichen Berichten aus den einzelnen Lndern verhandelte man ber die $Hausindustrie$, das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$, wobei die Oesterreicher erklrten, da sie von der Akkordarbeit zum Tagelohnsystem zurckgekehrt seien, und da sie den Achtstundentag fr verfrht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerksttten auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine Resolution an, die sich fr Einrichtung von Betriebswerksttten auf Kosten der Arbeitgeber, Einfhrung des Stundenlohnes, und zwar eines Minimallohnes bei gleicher Vergtung fr gleiche Arbeit ohne Unterschied des Geschlechtes, fr Beschrnkung des Schwitzsystems und Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und als Mittel zur Durchfhrung die gewerkschaftliche Organisation und unbeschrnktes Koalitionsrecht fordert. [219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die im Verlage von H. $Sthmer$ in Hamburg erschienen sind. Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem Lande selbst zu berlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten fr auswrtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden Streiks sofort mit den Korrespondenten der brigen Lnder in Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen, ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljhrlich fr jedes Mitglied wurde zur Beratung fr die nchste internationale Konferenz zurckgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des hufigen Wechsels als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjhrlich von jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die Fachzeitung fr Schneider in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen, es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen Lndern dafr gewirkt werden, da die Mitglieder der verschiedenen Lnder hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ gleichgestellt werden, und auerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Lnder durch Abgesandte der brigen Organisationen zu beschicken. Entsprechend dem in Zrich gefaten Beschlusse, die nchste Konferenz in Anschlu an den nchsten internationalen Kongre abzuhalten, tagte die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4. August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3 franzsischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerksttten, der Hausindustrie, des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages fate man hnliche Beschlsse, wie in Zrich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften fr jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene der Arbeitsrume ausdehnte. Auerdem empfahl die Konferenz die Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, da jeder Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehren solle. Der von den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch lebhaft bekmpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen 11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen Sekretariates$ folgende Resolution angenommen: 1. Zwecks Erhaltung und Strkung der internationalen Beziehungen aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales Sekretariat errichtet. 2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewhlt. Das Komitee whlt einen Generalsekretr, welcher gleichzeitig den Posten eines Vertrauensmannes bekleidet. 3. Jedes Land whlt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmnner der verschiedenen Lnder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden. 4. Bei auergewhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmnner verpflichtet, dem Generalsekretr davon Mitteilung zu machen. 5. Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht ber den Stand der Bewegung in den verschiedenen Lndern herauszugeben. 6. Zeitversumnisse, verursacht durch die Verwaltung des internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen Kasse vergtet. Das Komitee hat die Hhe derselben festzusetzen. 7. Die internationale Kasse wird gebildet durch Beitrge von 10 Cents pro Mitglied und Jahr fr alle angeschlossenen Lnder. Diese Beitrge dienen zur Deckung der Unkosten fr Portoauslagen und Drucksachen des Generalsekretrs, sowie zur Deckung der Kongreunkosten. 8. Alle drei Jahre findet ein Kongre statt. Auf Antrag von 2/3 der Vertrauensmnner kann ein auerordentlicher Kongre zusammenberufen werden. 9. Die Vertrauensmnner mssen auf dem Kongre zugegen sein. Die Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt. Auerdem ist es notwendig, da jedes Land so zahlreich als irgend mglich auf dem Kongresse vertreten ist. 10. Tritt ein Vertrauensmann auer Funktion, so ist das betreffende Land verpflichtet, sobald als mglich einen anderen zu ernennen und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung zu machen. Obgleich die Englnder erklrt hatten, da sie in Ermangelung von Instruktionen nicht fr den Antrag stimmen knnten, so versprachen sie doch, da die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fgen wrden. Die von einer Seite angeregte Bildung eines $Widerstandsfonds$ wurde als verfrht fallen gelassen. Fr den Posten des internationalen Sekretrs wurde Frau Klara $Zetkin$ in Stuttgart gewhlt. Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung gegenseitiger Untersttzung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen, die nchste Konferenz wieder in Anschlu an den internationalen Arbeiterkongre abzuhalten. 23. Handlungsreisende. Vom 19.-21. Juli 1897 hat in Brssel ein von belgischer Seite einberufener internationaler Kongre der Handlungsreisenden getagt, der von Abgesandten aus Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und Bhmen besucht war. Man hatte vorher durch Fragebogen eine Erhebung ber die Lage der Handlungsreisenden veranstaltet, die sehr traurige Verhltnisse ergeben hatte; so hatten 5% unter 1000 Frs., 13% 1000 Frs., 22% zwischen 1000 und 2000 Frs. Einnahme, 17% waren am Verluste beteiligt, nicht aber am Gewinn, 56% hatten keinerlei schriftliche Abmachung mit dem Prinzipal. Aus den gefaten Beschlssen ist hervorzuheben, da man allgemein die Organisation in Berufsvereinen als das einzige Mittel zur Besserung empfahl, daneben forderte man bessere Veranstaltungen fr Handelsunterricht, die Abschaffung der Verlustbeteiligung, kaufmnnische Schiedsgerichte, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Verbilligung der Tarife, Entschdigungspflicht bei Nichteinhaltung der Lieferungsfristen. Auch empfahl man Einrichtung von Untersttzungskassen, die bereits in Deutschland, England und Frankreich bestehen. $Zweiter Teil.$ Arbeitgeberverbnde[220]. I. Einleitung. Das gleiche Interesse, welches die Arbeiter bestimmte, ihre gemeinsamen Interessen durch gemeinsame Kraft zu schtzen, mute auch die Unternehmer auf denselben Weg treiben. So haben wir schon aus der zweiten Hlfte des Mittelalters Berichte ber Verabredungen der Zunftmeister, deren Zweck dahin ging, die Preise ihrer Erzeugnisse zu erhhen oder die Lhne der Gesellen niedrig zu halten. Die Neuzeit mit ihren unendlich viel verwickelteren Beziehungen hat naturgem die innere Notwendigkeit zu solchem Zusammenschlusse auerordentlich gesteigert, und so finden wir denn insbesondere seit Beginn dieses Jahrhunderts ein ppiges Emporschieen der Vereine zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, der Vereine mit dem langen Namen wie $Steinmann-Bucher$ (Die Nhrstnde und ihre zuknftige Stellung im Staate) sie getauft hat. [220] Die Litteratur ist von Kleinwchter im Handw. der Staatsw., VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus besonders zu erwhnen sind: $Kleinwchter$, Die Kartelle. Innsbruck 1863. $Schffle$, Die Kartelle, in den gesammelten Aufstzen Bd. I, Tbingen 1885. $Steinmann-Bucher$, Die Nhrstnde und ihre zuknftige Stellung im Staate. Berlin 1886. $Aschrot$, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv, II, 383. $Schnlank$, Die Kartelle, daselbst III, 490. $Raoul Jay$, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, daselbst IV, 403. $Gromann$ in Schmollers Jahrbuch XV, 238. $Steinmann-Bucher$, daselbst S. 451. Das neueste Werk, in dem auch das Verhltnis zu den Arbeiterorganisationen Bercksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbnde von $Liefmann$. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere Statuten, verdanke ich auch der Gte befreundeter Industrieller oder der betreffenden Vereinsvorstnde. Aber man ist nicht bei losen Vereinigungen stehen geblieben, sondern die Mannigfaltigkeit der Arten, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet haben, ergiebt sich schon aus der Verschiedenartigkeit der Bezeichnungen, von denen nur die wichtigsten: Gewerkvereine (_trade unions of the employers_), Kartelle, Syndikate, Ringe, _trusts_, _corners_, _pools_, Schwnze, angefhrt sein mgen. Um zu einer Einteilung der verschiedenen Arten nach groen Gruppen zu gelangen, mu man von folgenden Erwgungen ausgehen. Der Unternehmer befindet sich in einer Doppelstellung, die einen doppelten Interessengegensatz begrndet. Da das Ziel seiner Thtigkeit, der geschftliche Reingewinn, in dem $Ueberschusse des Erlses ber die Herstellungskosten$ besteht, so ist ihm damit eine zweifache Aufgabe gestellt, nmlich: I. Die Herstellungskosten mglichst zu erniedrigen, II. die Hhe des Erlses mglichst zu steigern. Zu den $Herstellungskosten$ gehren, abgesehen von solchen, die mehr oder weniger fest gegeben sind und sich der Beeinflussung entziehen, wie Verzinsung des Anlagekapitals, Mietwert und Instandhaltung der Gebude, Heizung und Erleuchtung, Steuern u. dgl., hauptschlich zwei Posten, nmlich: 1. die Kosten des Rohmaterials, 2. die Arbeitslhne. Auf die $Hhe des Erlses$ dagegen haben folgende Faktoren einen Einflu: 1. die Menge der zum Verkauf gebrachten Waren, also der Umfang des Absatzes, 2. die Hhe des Verkaufspreises, der sich seinerseits richtet nach dem Umfange a) des Angebotes, b) der Nachfrage. Hieraus ergiebt sich die Grundeinteilung aller Unternehmervereinigungen in die beiden Hauptgruppen, nmlich: I. $Abnehmerverbnde$, d. h. solche, die den Zweck verfolgen, die Herstellungskosten zu verringern, bei denen also der Unternehmer als Abnehmer, sei es von Rohmaterialien oder von Arbeitsleistungen, in Betracht kommt. II. $Anbieterverbnde$, d. h. solche, die die Erzielung eines mglichst hohen Brutto-Erlses bezwecken, bei denen also der Unternehmer als Anbieter seiner Waren thtig wird. Whrend die Abnehmerverbnde, wie bereits hervorgehoben, das Interesse des Unternehmers gegenber den Verkufern der Rohstoffe und den Arbeitern zu wahren haben, suchen die Anbieterverbnde dadurch zu wirken, da sie hinsichtlich der von jedem Mitgliede an den Markt zu bringenden Menge von Erzeugnissen eine Regelung herbeifhren, da sie ebenso jedem Mitgliede an der Befriedigung der Nachfrage einen gewissen Teil sichern und da sie endlich durch diese und andere Mittel die Preise auf einer bestimmten Hhe zu halten suchen. Das $Mittel$, dessen man sich bedient, ist stets eine $Beschrnkung der Freiheit des Einzelnen$. Die niedrigste Stufe derselben ist die $Festsetzung der Mindestpreise$, unter die beim Verkaufe nicht herabgegangen werden darf. Tiefer einschneidend ist bereits die $Kontingentierung der Produktion$, d. h. die Festsetzung der Menge an Waren, die jeder Beteiligte in einem gewissen Zeitraume an den Markt bringen darf. Am weitesten endlich geht die $Verteilung des Marktes$ in der Weise, da jedem ein beschrnktes Gebiet zugewiesen wird, auf dem allein er seine Waren anbieten darf. Man unterscheidet hiernach Preiskartelle, Produktionskartelle und Gebietskartelle. Ebenso mannigfaltig, wie der Inhalt des getroffenen Abkommens ist die $Form$, in die man dieses kleidet, und zwar lassen sich dabei folgende Stufen unterscheiden: I. Die erste ist eine bloe $vertragsmige Verpflichtung$ unter den Beteiligten, deren Innehaltung man gewhnlich durch Vertragsstrafen sichert, durch die aber die Selbstndigkeit der beteiligten Unternehmungen als solcher nicht beeintrchtigt wird. In diese Form knnen alle die oben erwhnten Beschrnkungen ber die Hhe der Arbeitslhne, die Preise der Rohmaterialien, die Preise der Erzeugnisse, den Umfang der Produktion und die Verteilung des Absatzgebietes gekleidet sein, aber die Nichtinnehaltung der gegebenen Zusicherung zieht nur eine Entschdigungspflicht gegenber den brigen Vertragsteilnehmern nach sich, dagegen wird das Vertragsverhltnis des einzelnen Mitgliedes zu den in Betracht kommenden dritten Personen nicht berhrt. II. Weiter geht die Schaffung eines $gemeinsamen Organes$, das einen Teil der an sich den einzelnen Mitgliedern zufallenden Thtigkeit bernimmt, mag diese nun auf die Beschaffung der Roh- oder Hlfsstoffe, ja selbst die Annahme der Arbeitskrfte oder auf den Verkauf der Erzeugnisse sich beziehen. Besonders hufig ist die letztere Form, das sogenannte Verkaufssyndikat, obgleich man diesen Ausdruck zuweilen auch da anwendet, wo nicht das Syndikat selbstndig dem Dritten als Verkufer gegenbertritt, sondern nur die eingehenden Auftrge nach einem vorher vereinbarten Mastabe an die Teilnehmer in der Weise abgiebt, da diese zu dem Besteller in ein unmittelbares Vertragsverhltnis treten. Mehrere derartige Verbnde knnen natrlich nicht nur mit einander Vertrge abschlieen, sondern auch unter einander in feste organische Beziehungen treten, teils so, da die Verbnde gleichartiger Gewerbe fr ein ganzes Land einen Gesamtverband bilden, teils so, da die auf einander angewiesenen Industrien mit einander ein Abkommen treffen, z. B. das Kartell der Kohlenzechen mit dem Kartell der Eisenwerke oder beide mit den Eisenbahnen. III. Lt die unter II gedachte Form die Selbstndigkeit des Einzelunternehmens an sich bestehen, indem sie sich darauf beschrnkt, nur einen $Teil$ der Unternehmerthtigkeit auf ein gemeinsames Organ zu bertragen, so kann endlich diese Selbstndigkeit auch ganz aufgehoben und durch eine vllige $Verschmelzung zu einem einheitlichen Unternehmen$ ersetzt werden, so da der Einzelne auf die Leitung entweder nur einen begrenzten oder auch gar keinen Einflu besitzt und lediglich ein Bezugsrecht auf einen bestimmten Anteil am Gewinne erhlt. Es ist nicht ganz leicht, die oben bereits aufgezhlten Ausdrcke fr die verschiedenen Formen der Vereinigung scharf zu definieren und ihr Anwendungsgebiet zu sondern. $Kartelle$ (Deutschland und Oesterreich), $_trade unions of the employers_$ (England), $_syndicats des patrons_$ (Frankreich) und $_pools_$ (Nordamerika) sind im wesentlichen gleichbedeutende Ausdrcke fr Vereinigungen, die in erster Linie den Zweck verfolgen, die Preise hoch zu halten und dies erzielen durch eine Einschrnkung der freien Verfgung, die aber immerhin die Selbstndigkeit der beteiligten Unternehmungen im allgemeinen nicht antasten. Allerdings verwendet man die Ausdrcke sowohl fr die oben unter I nher errterte Form der ausschlielich vertragsmigen Bindung, als auch fr die unter II behandelte Schaffung eines gemeinsamen Organes und unterscheidet danach[221] Kartelle niederer und hherer Ordnung, von denen naturgem die letzteren, z. B. das rheinisch-westflische Kohlensyndikat, das Schienenkartell u. a. die grere Bedeutung erlangt haben. Aber das Gemeinsame bleibt immer, da die einzelne Unternehmung als selbstndige bestehen bleibt. [221] $Liefmann$ a. a. O. S. 42. Einen anderen Karakter tragen die amerikanischen $_trusts_$. Sie begrnden im Gegensatze zu der blo vertragsmigen Selbstbeschrnkung der Kartelle eine organische Verbindung, ja eine vllige Verschmelzung. Entsprechen die Kartelle dem Fderativstaate, so schaffen die _trusts_ den Einheitsstaat. Sie beruhen auf einer besonderen Einrichtung des englisch-amerikanischen Rechts. Der _trustee_ ist ein Vertrauensmann, dem ein Vermgen in der Art bertragen wird, da er dessen formeller Inhaber wird, obgleich er verpflichtet ist, dessen Verwaltung zu Gunsten einer anderen Person zu fhren[222]. So wird bei einer Zuwendung von einer Ehefrau das Vermgen einem _trustee_ bertragen, der es nach eigenem Ermessen zu verwalten und nur die Ertrge an die Berechtigten abzuliefern hat. Diese Rechtsform, bei der also das Wesentliche ist, da die Nutzung von der Verwaltung getrennt wird, hat man auf Aktiengesellschaften in der Weise angewandt, da die Aktienbesitzer ihre Aktien an einen _trustee_ bertragen, der dadurch das Recht erhlt, das Stimmrecht in der Generalversammlung geltend zu machen. Sobald er die Mehrheit der Aktien besitzt, ist die Generalversammlung eine bloe Form und volle Gewhr geboten, da die Leitung eine durchaus einheitliche ist, whrend der Erfolg derselben trotzdem den Beteiligten gewahrt bleibt. Um einen Ersatz der bei dem _trustee_ hinterlegten Aktien zum Zwecke des Verkehrs zu schaffen, stellt dieser sogenannte _certificates_ aus, die verkauft werden knnen und das Recht auf die Dividende bertragen. [222] Es ist eine ganz hnliche Einrichtung, wie die altrmische _fiducia_. Ist hiernach die Unterscheidung zwischen Kartellen und Trusts einfach und leicht, so liegt die Sache schwieriger hinsichtlich der sog. $Ringe$, $_corners_$ und $Schwnze$. Wenn $Kleinwchter$[223] sie im Gegensatz zu den Kartellen, denen er, als zur Herstellung der Ordnung in dem heutigen wirtschaftlichen Chaos dienend, einen legitimen Zweck beimit, als vorbergehende Vereinigungen von Spekulanten bezeichnet, welche lediglich den Zweck verfolgen, den Preis eines Artikels (durch forcierte Aufkufe und dgl.) in die Hhe zu treiben, um den letzteren sodann mit Gewinn wieder loszuschlagen, so hat hiergegen $Liefmann$[224] mit Recht eingewandt, da es zunchst verkehrt sei, die _corners_ und Schwnze mit den Ringen auf gleiche Stufe zu stellen, da die ersteren nicht eine Vereinigung von Personen, sondern eine kaufmnnische Manipulation darstellen, whrend man mit Ring die Personenvereinigung bezeichnet, die diese Manipulation ausfhren. Die letztere selbst unterscheidet sich nun aber von der Thtigkeit der Kartelle und Syndikate dadurch, da sie nicht, wie bei diesen, nur eine Hlfsoperation bei der Produktion und deren Nutzbarmachung fr die Konsumtion ist, sondern einen vllig selbstndigen Zweck hat, nmlich durch Einkauf bei normalen und Verkauf bei knstlich gesteigerten Preisen einen Spekulationsgewinn abzuwerfen, da sie den Verteilungsproze nicht um einen Schritt weiterfhrt, sondern einen fr den letzteren bedeutungslosen Vorgang dazwischen schiebt. Wenn sowohl ein Kartell wie ein Ring Waren aufkauft um sie weiter zu veruern, so besteht doch der Unterschied darin, da das Kartell eine Vereinigung der Produzenten selbst ist und der Ankauf und Wiederverkauf nur eine Form ist, um die Waren in die Hnde der Konsumenten zu bringen, whrend die Mitglieder des Ringes Fremde sind, die nur zu ihrem Vorteile eine wirtschaftlich wertlose Zwischeninstanz einschieben. Sind nun auch die Ringe keineswegs notwendig vorbergehende Vereinigungen, so bringt es doch die unnatrliche Verteuerung der Waren, auf die sie angewiesen sind, mit sich, da sie meist von kurzer Dauer sind und dann zerfallen. [223] Handwrterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350. [224] a. a. O. S. 124. * * * * * Der Zweck dieser Arbeit[225] schliet es aus, eine vollstndige Darstellung der Wirksamkeit der Unternehmerverbnde zu geben, vielmehr fallen dieselben in den hier gespannten Rahmen an sich nur soweit, wie sie in unmittelbare Beziehungen zu den Arbeitern und deren Vereinigungen treten. Dadurch entfallen also nicht allein die Anbieterverbnde, bei denen es sich um die Wahrung der Interessen gegenber den Konsumenten handelt, sondern auch die Abnehmerverbnde scheiden insoweit aus, wie sie es mit der Beschaffung der Rohstoffe zu thun haben. Es bleiben deshalb als Gegenstand unserer Errterung nur $diejenigen Abnehmerverbnde, die das Verhltnis zu den Arbeitern zur Aufgabe haben$. [225] Vgl. Vorwort. Lediglich, um einen Ueberblick ber die gewaltige Entwickelung der Unternehmerverbnde zu geben, sollen die wichtigsten derselben aufgezhlt werden. Das erscheint auerdem aus dem Grunde angemessen, weil es die Ausnahme bildet, da ein Verband ausschlielich die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern verfolgt, vielmehr in der Regel die letztere Aufgabe von Verbnden bernommen wird, die zugleich noch eine andere Thtigkeit ausben, insbesondere die Beschaffung der Rohstoffe, den Absatz der Erzeugnisse oder die Beeinflussung der Gesetzgebung und Verwaltung bezwecken. Gerade aus diesem Grunde wrde es, um eine vollstndige Uebersicht der fr uns in Betracht kommenden Einrichtungen zu geben, erforderlich sein, die Statuten aller dieser Vereinigungen daraufhin zu prfen, ob sie jenes Gebiet berhren. Das ist schon deshalb nicht ausfhrbar, weil meist diese Statuten geheim gehalten werden[226]; um so mehr aber ist es am Platze, die Verbnde wenigstens aufzuzhlen, um das Gebiet zu bezeichnen, aus dem eine Ergnzung des hier zusammengestellten Materials am leichtesten mglich sein wird. [226] $Brentano$ schreibt mir: Das Material ber Organisationen der Arbeitgeber ist weit schwerer zugnglich, als das ber Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen Gesellschaften. Dagegen werde ich diejenigen Vereinigungen, die als besondere Aufgabe die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern betrachten, ausfhrlicher behandeln und das einschlgige Material, soweit mir dessen Beschaffung gelungen ist, wiedergeben. Eine Sonderstellung nehmen, wie unter den Arbeitervereinen so auch unter den Unternehmerverbnden die deutschen Buchdrucker ein, da sie dem Ideale der Herstellung eines befriedigenden Verhltnisses zwischen beiden Gruppen oder gar einer gemeinsamen Organisation bis jetzt bei weiten am nchsten gekommen sind. Es ist deshalb angezeigt, den $Deutschen Buchdruckerverein$ ausfhrlicher zu behandeln. II. Deutschland. A. Uebersicht der bestehenden Interessenten-Vereinigungen. a) $Allgemeine Verbnde$. 1. Die lteste und umfassendste Gesamtvertretung des deutschen Handels und der deutschen Industrie bildet der $deutsche Handelstag$, der am 12. Mai 1861 in Heidelberg gegrndet ist und den Zweck verfolgt, die gemeinsamen Interessen des deutschen Handels- und Industriestandes zur Geltung zu bringen. 2. Eine hnliche Aufgabe stellt sich der $Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen von Handel und Gewerbe$ in Berlin; er bezweckt den Schutz der auf dem mobilen Kapitale beruhenden Erwerbsthtigkeit. Mitgliederbestand 650. 3. Auf die Industrie allein beschrnkt seinen Wirkungskreis die mchtigste heute in Deutschland bestehende Unternehmerorganisation, der $Zentralverband Deutscher Industrieller$. Er verdankt seine Entstehung der in der Mitte der 70er Jahre hervortretenden Opposition gegen die damals herrschende Freihandelspolitik. Der Abg. v. $Kardorff$, der durch seine Schrift: Gegen den Strom zuerst offen die Forderung der Rckkehr zum Schutzzollsystem erhoben hatte, berief auf den 14. Dezember 1875 eine Versammlung nach Berlin, die sich der weiteren Agitation unterzog, und schon am 15. Februar 1876 wurde der Zentralverband Deutscher Industrieller endgltig begrndet. Er bezweckt nach den Statuten die Wahrung der industriellen und wirtschaftlichen Interessen des Landes und Befrderung der nationalen Arbeit. Als wesentlichstes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wird die Aufgabe bezeichnet, die vereinzelt bestehenden industriellen Vereinigungen unter sich in Verbindung zu bringen und denselben als ein durch seine Organisation krftiges Zentralorgan zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen zu dienen. Die Thtigkeit des Verbandes soll sich insbesondere beziehen 1. auf die wirtschaftliche Gesetzgebung des Reiches beziehungsweise der Einzelstaaten; 2. auf den Abschlu gnstiger Handels- und Schiffahrtsvertrge; 3. auf die Vervollstndigung der Kommunikationsmittel, insonderheit der Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes auf denselben und die Vereinfachung und gnstigere Gestaltung der Tarife; 4. auf Regelung der Arbeiterverhltnisse; 5. auf das Erschlieen neuer Bezugsquellen und Absatzwege; 6. auf die Untersttzung und Einfhrung fr gut erkannter neuer Erfindungen; 7. auf die Aufklrung der ffentlichen Meinung ber die gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten; 8. auf die Grndung solcher Einrichtungen, welche geeignet erscheinen, die materielle Lage der gesamten deutschen Industrie zu verbessern. Dem Verbande knnen als Mitglieder beitreten Vereine, welche wirtschaftliche, technische und kaufmnnische Zwecke verfolgen, Handels- und Gewerbekammern und hnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen. Organe sind das Direktorium, der Ausschu und die Delegiertenversammlung. Litterarisches Organ ist die von Dr. $Steinmann-Bucher$ herausgegebene Deutsche Industriezeitung. Daneben hat nach Zeitungsnachrichten der Verband im Jahre 1898 die Berliner Neuesten Nachrichten zu Eigentum erworben. Die Beitrge, nach denen sich das Stimmrecht bemit, werden durch Selbsteinschtzung festgesetzt, drfen aber nicht unter 30 Mk. betragen[227]. Die von dem Verbande vertretene sozialpolitische Richtung ist karakterisiert durch den Namen seines einflureichsten Mitgliedes, Freiherrn v. $Stumm$. Er bezeichnet ausdrcklich als seine Aufgabe auch die Frderung des Wohles der Arbeiter, aber er bekmpft Bestimmungen, die ohne Bercksichtigung der thatschlichen Gestaltung, ersonnen und gesttzt von theoretischen Meinungen, geeignet sind, die Beziehungen zwischen Unternehmern und Arbeitern zu verschlechtern[228]. Demgem hat der Verband in seiner Ausschusitzung am 25. Mai 1897 sich auch gegen die Regierungsvorlage ber die Organisation des Handwerks erklrt mit der Begrndung, da die gesetzliche Organisation und Mitwirkung der Gesellen bei den Vertretungskrperschaften des Handwerks von wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten aus fr in hohem Mae bedenklich und fr einen Fehler zu erachten sei. Whrend der Verbund im allgemeinen mit den landwirtschaftlichen Interessenkreisen Fhlung zu halten sucht, ist seit Begrndung des Bundes der Landwirte dieses Verhltnis sehr khl geworden, und in der genannten Ausschusitzung gab die Bestimmung in dem Programme des Bundes, da er das Ausbeutungssystem des spekulativen und internationalen Grokapitals, sowie eine einseitige ungerechte Bevorzugung des Grokapitals berhaupt bekmpfe, zu scharfen Ausfllen seitens des Referenten Bueck Veranlassung. [227] Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th. $Haler$ in Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H. $Jenke$ in Essen, Direktor der $Krupp$'schen Werke, zweiter Stellvertreter Generalkonsul E. $Russel$, Inhaber der Diskontgesellschaft. Generalsekretr ist der Abgeordnete Dr. A. $Bueck$-Berlin. [228] Vgl. Deutsche Industriezeitung Nr. 11 vom Juni 1897. Obwohl der Verband anfangs autonome Zolltarife begnstigte, ist er doch in den letzten Jahren energisch fr die Handelsvertrge eingetreten; auch hierdurch hat sich das Bundesverhltnis gegenber den landwirtschaftlichen Interessenkreisen gelockert. Der Verband zhlte nach dem im August 1897 verffentlichten Verzeichnis insgesamt 441 Mitglieder, unter denen sich 20 Handelskammern, 7 Berufsgenossenschaften und 46 Vereine und Verbnde befanden. Mit Manahmen zur Gestaltung des Verhltnisses zwischen Unternehmern und Arbeitern hat sich der Verband bisher nicht befat, da er dies als eine Angelegenheit der einzelnen Mitglieder, insbesondere der ihm angehrenden Vereine betrachtet. 4. Da der Zentralverband nur die ganz groen Unternehmungen umfat und schon durch die Hhe seiner Beitrge die kleineren Geschftsleute ausschliet, aber selbst die mittleren Betriebe sich in die zweite Linie geschoben fhlen, so tauchte nach Grndung des Bundes der Landwirte der Plan auf, eine hnliche allgemeine Interessenvertretung auch fr die Industrie zu schaffen. Diesem Gedanken verdankt der $Bund der Industriellen$ seine Entstehung. Der Bund wurde im November 1895 gegrndet und hat nach dem Geschftsberichte fr das Geschftsjahr 1896/97 seine Mitgliederzahl von ursprnglich 900 auf 1500 gesteigert; in der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 wurde ein weiterer Zuwachs von 600 Mitgliedern berichtet. Der Verband bezweckt nach seinen Statuten die Wahrung der gemeinsamen Interessen der deutschen Industrie, sowie ein Zusammenwirken in allen die deutsche Industrie betreffenden Fragen. Ordentliche Mitglieder knnen sein: 1. Personen, die in selbstndiger Stellung einem industriellen Betriebe in Deutschland angehren oder angehrt haben, selbstndige Ingenieure und Chemiker, 2. alle in Deutschland bestehenden industriellen Betriebe, 3. industrielle Vereine und Verbnde. Der Jahresbeitrag beluft sich nach der Anzahl der Beamten und Arbeiter auf 5 bis 150 Mk.; der Mindestbeitrag ist so niedrig bemessen, um auch dem Kleinbetriebe die Beteiligung zu ermglichen. Organe sind Vorstand, Ausschu und Generalversammlung. Bekanntmachungen erfolgen in einer Reihe von Zeitungen verschiedener politischer Richtungen, wie denn berhaupt der Verband politisch neutral sein und lediglich wirtschaftliche Zwecke verfolgen will. Der Verband besitzt auer einem Zentralbureau[229] ein Syndikat zur Erteilung von Auskunft, insbesondere Rechtsrat, ein industrielles Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten, eine Zentralstelle zur Handhabung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und eine Bundesstelle zur Vorbereitung neuer Handelsvertrge[230]. Ferner bestehen besondere Kommissionen 1. auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung, insbesondere zur Reform der Arbeiterversicherungsgesetze, 2. zur Frderung von Verkehrswegen, insbesondere von Eisenbahnen und Wasserstraen, 3. zur Reorganisation der Handelskammern im Sinne einer besonderen Vertretung der Industrie durch Errichtung von Industriekammern, 4. zur Organisation der Arbeitgeber behufs Abwehr von Arbeitseinstellungen und zur Errichtung von Arbeitsnachweisen. Abgesehen von den schon hieraus ersichtlichen Angelegenheiten hat der Bund sich bisher beschftigt mit der Reform des Handelsgesetzbuches und der Invalidittsversicherung, mit der Gewerbeordnungsnovelle, der Herstellung eines Seekanals von Stettin nach Berlin und der Pariser Weltausstellung, hauptschlich aber mit der Organisation der Arbeitgeber und der Schaffung einer Streikversicherung, ber die an anderer Stelle[231] Nheres mitzuteilen ist. Hinsichtlich der sozialpolitischen Richtung bestehen innerhalb des Verbandes zwei entgegengesetzte Strmungen, die u. a. in der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 bei der Behandlung des Arbeitsnachweises zum Ausdrucke kamen. Die hauptschlich von O. $Weigert$, dem Begrnder der _Industria_, vertretene sozialreformerische Gruppe erklrte sich fr Gleichberechtigung von Unternehmern und Arbeitern bei Organisation der Arbeitsnachweise, fand aber einen scharfen Gegensatz bei den beiden Referenten, dem Generalsekretr des Arbeitgeberverbandes Hamburg-Altona, Dr. $Mrtens$ und dem Fabrikbesitzer Dr. $Kunath$, sowie dem Generalsekretr des Verbandes der Berliner Metallindustriellen, $Nasse$, die den Arbeitsnachweis ausschlielich fr die Unternehmer in Anspruch nahmen. Schlielich begngte man sich mit einer nichtssagenden Resolution. Uebereinstimmend aber beabsichtigt man, der Frage einer Organisation der Arbeitgeber die grte Aufmerksamkeit zu widmen. 5. Einen beschrnkteren Wirkungskreis, als die unter 3 und 4 erwhnten Verbnde, hat der in Kln bestehende $Haftpflicht-Schutzverband Deutscher Industrieller$ mit 226 Mitgliedern. Derselbe bezweckt lediglich Beschrnkung der Haftpflicht auf ein der Billigkeit entsprechendes Ma. [229] Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H. $Wirth$ in Berlin; Generalsekretr ist Dr. W. $Wendlandt$. [230] Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Zentralstelle zur Vorbereitung von Handelsvertrgen, an welcher der Bund die Beteiligung abgelehnt hat. [231] Siehe unten S. 542. b) $Organisationen einzelner Berufszweige$[232]. Der Zweck dieser Organisationen ist fast berall ganz allgemein die Frderung der Interessen des betreffenden Gewerbes; nur wenige beschftigen sich mit dem Verhltnisse zu den Arbeitern. Diese Vereinigungen werden an anderer Stelle[233] eingehender errtert werden; die brigen bedrfen lediglich einer Aufzhlung[234]. [232] Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschlielich mit der Regelung der Produktion und der Preise beschftigen, also die $Kartelle$ im eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben angegebenen Grnden unerwhnt gelassen. Mit ihnen hat sich der Verein fr Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894 in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschftigt auf Grund einer Zusammenstellung ausfhrlichen Materials ber 10 deutsche und 5 auslndische Kartelle im XL. Bande der Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland in den Jahren 1891-1897 finden sich in Anschlu an eine von $Gromann$ in Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene Darstellung einige weitere Notizen von $Calwer$ in der Sozialen Praxis, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von 1891 bis Mrz 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der Verfasser mit Recht darauf bin, da nicht die Anzahl, sondern nur die Ausdehnung des Geschftsbereiches einen Anhaltspunkt fr die Entwickelung des Kartellwesens bietet. [233] Vgl. unten S. 533. [234] Ich habe die folgenden Angaben zum grten Teile der Zusammenstellung von $van der Borght$ im Handw. der Staatsw., VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen gehren auch die Handelskammern, die in den meisten Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften. Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit. Fr $Berg$- und $Httenwesen$ bestehen zunchst sechs berg- und httenmnnische Vereine: 1. in Essen fr den Oberbergamtsbezirk Dortmund mit mehr als 120 beteiligten Werken, 2. in Kattowitz fr Oberschlesien (etwa 50 Mitglieder), 3. in Aachen fr den Bergbaubezirk Aachen (20 Mitglieder), 4. in Waldenburg fr Niederschlesien (50 Mitglieder), 5. in Siegen fr den Bezirk Siegen (40 Mitglieder), 6. in Braunfels fr die Lahn- und Dillbezirke. Insbesondere der Dortmunder Verein hat in die groe Streikbewegung des Jahres 1889 energisch eingegriffen. Der Aachener Verein hat als Organ die Mitteilungen, der oberschlesische die Zeitschrift, der Dortmunder das Blatt Glckauf. Fr $Braunkohlenbergbau$ wirken zwei Vereine: 1. der Deutsche Braunkohlenindustrieverein in Halle a. S., der die Deutsche Kohlenzeitung herausgiebt, 2. der Magdeburger Braunkohlenbergbauverein in Schnebeck. Er hebt in seinen Statuten ausdrcklich als Ziel hervor die Stellungnahme gegenber berechtigten und unberechtigten Arbeiterbewegungen[235]. [235] Vgl. unten S. 547. Fr $Salzbergwerke$ und $Salinen$ besteht ein Verein Deutscher Salinen- und Salzbergwerke. In der $Eisenindustrie$ giebt es auer einigen jngeren lokal begrenzten Vereinigungen, wie dem Verein zur Wahrung der Interessen der Siegerlnder Eisenindustrie, dem Verbande der Eisenindustriellen von Hamburg und Umgegend und dem Verein Berliner Eisengieereien und Maschinenfabriken, von denen namentlich die beiden letzteren zugleich Antistreikvereine sind, folgende Verbnde fr das ganze Reichsgebiet: 1. Der Verein Deutscher Eisengieereien mit 160 beteiligten Werken in 8 Gruppen. Organ ist die Vereinskorrespondenz; 2. der Verband Deutscher Eisengieereien fr Bauguß«; 3. der Verein Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller (320 Mitglieder); 4. der Verein Deutscher Eisenhttenleute in Dsseldorf (1220 Mitglieder). Vereinszeitschrift Stahl und Eisen. Die in der $Metallindustrie$ bestehenden Einzelvereine sind zusammengefat zu dem Gesamtverbande Deutscher Metallindustrieller in Berlin. Er bezweckt einerseits die werkthtige Frderung des Wohles der Arbeiter, andererseits die Abwehr von Arbeiterbestrebungen, die darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben der Metallindustrie einseitig vorzuschreiben[236]. [236] Vgl. unten S. 548. Der Verein Deutscher $Nadelfabrikanten$ in Aachen mit 23 Mitgliedern bezweckt vorzugsweise Durchfhrung des Muster- und Markenschutzes. Die $Maschinenfabrikanten$ besitzen den Verein Deutscher Maschinenbauanstalten in Dsseldorf. Daneben besteht der Verein Bielefelder Maschinenfabrikanten und der Verein Deutscher Nhmaschinenfabrikanten in Dresden. Die $Schiffswerfte$ haben einen Verein Deutscher Schiffswerfte mit 18 Mitgliedern. Fr die $Kratzenfabriken$ besteht ein Ausschu der Deutschen Kratzenfabrikanten in Aachen. Die $Uhrenindustrie$ besitzt den Zentralverband der Deutschen Uhrenindustrie in Berlin mit 56 Vereinen. Organ ist das Allgemeine Journal der Uhrmacherkunst. Auf dem Gebiete der $chemischen Industrie$ ist zu nennen der Verein zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands in Berlin mit 212 ordentlichen und 149 auerordentlichen Mitgliedern. Die $Seifenfabrikanten$ besitzen eine Vereinigung der rheinisch-sddeutschen Verbnde Deutscher Seifenfabrikanten in Bischweiler mit 300 Mitgliedern. Fr die $keramische$ Industrie besteht ein Verein fr das Tpferei-Gewerbe in Dresden und der Verband keramischer Gewerbe in Koburg mit 100 Mitgliedern. Organ ist der Sprechsaal. Die $Glasindustrie$ besitzt einen Verband der Glasindustriellen Deutschlands in Berlin. Die Einzelvereine in der $Lederindustrie$ haben sich zusammengeschlossen zu einem Zentralverein der Deutschen Lederindustrie. Von den in der $Textilindustrie$ bestehenden zahlreichen Vereinen sollen hier nur genannt werden der Zentralverein Deutscher Wollwarenfabrikanten und der Zentralverband der Stickereiindustrie in Sachsen in Plauen i. V. mit 1800 Mitgliedern. Fr die $Schirmfabrikation$ besteht ein Verband Deutscher Schirmfabrikanten mit 170 Mitgliedern, der eine Untersttzungskasse fr hlfsbedrftige Arbeiter besitzt. Fr die $Mbelfabrikation$ besteht in Mainz der Mbelfabrikanten- und Meisterverband. In der $Papierindustrie$ bestehen der Verein Deutscher Papierfabrikanten in Mainz und der Deutsche Papierverein in Berlin mit 600 Mitgliedern. Die $Brauerei$- und $Malzindustrie$ besitzt eine Reihe lokaler Vereinigungen, von denen die grte der Verein Versuchs- und Lehranstalt fr Brauerei mit 1500 Mitgliedern ist. Die $Spiritusindustrie$ besitzt einen umfassenden Verband in dem Verein der Spiritusinteressenten in Deutschland mit 2300 Mitgliedern. Organ ist die Zeitschrift fr Spiritusindustrie. Fr die $Mhlenindustrie$ besteht der Verband Deutscher Mller in Berlin, der die Zeitschrift Die Mhle herausgiebt. Fr die $Zuckerindustrie$ besteht der Verein Deutscher Zuckerraffinerien und der Verein fr die Rbenzuckerindustrie Deutschlands. Fr die $Chokoladenindustrie$ besteht der Verband Deutscher Chokoladenfabrikanten. Die $Tabakindustrie$ besitzt eine Gesamtvereinigung in dem Deutschen Tabakverein, der durch Verschmelzung des Vereins der Deutschen Tabakfabrikanten und -Hndler mit der Vereinigung Deutscher Tabak- und Zigarren-Industriellen am 29. Mai 1892 in Kassel gegrndet wurde. Am 20. Mai 1895 hat sich in Berlin der Deutsche Straen- und Kleinbahn-Verein und am 18. November 1896 der Verband der Deutschen Korkindustriellen gebildet. Endlich ist zu nennen der Verein Deutscher $Mineralwasserfabrikanten$. Eine Sonderstellung nimmt ein der am 30. April 1825 gegrndete $Brsenverein der Deutschen Buchhndler$ in Leipzig, insofern seine Wirksamkeit sich nicht auf Deutschland beschrnkt, sondern einen internationalen Karakter dadurch erhielt, da von seinen 2700 Mitgliedern nur etwa 2200 in Deutschland, die brigen im Auslande wohnen. Dagegen beschrnkt der Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhndler in Berlin sich auf Deutschland. Die $Kleinhndler$ besitzen eine groe Anzahl von Vereinen, die seit 1888 verbunden sind in dem Zentralverband kaufmnnischer Verbnde und Vereine Deutschlands, der seit 1892 die Firma Zentralverband Deutscher Kaufleute fhrt und in Leipzig seinen Sitz hat. Der Verband, der 110 Vereine mit 6795 Mitgliedern umfat, richtet seine Bestrebungen vorzugsweise gegen Grobazare, Konsumvereine, Hausierhandel, Detailreisen u. dgl. Die Mehrzahl der Vereine der Gasthofsbesitzer ist zusammengefat in dem Deutschen Gastwirtschaftsverbande mit 203 Vereinen und 17000 Mitgliedern in Berlin. Organ ist Das Gasthaus. Zu den Unternehmervereinigungen gehren auch die $Innungen$[237]. Unter der Herrschaft der liberalen Wirtschaftslehre, wie sie seit der Mitte unseres Jahrhunderts bis zur Mitte der 70er Jahre bestand, war man diesen Bildungen des Mittelalters sehr abgeneigt, und so lie die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sie freilich bestehen, suchte aber ihre Bedeutung mglichst zu vermindern, insbesondere nahm man ihnen den $Zwangskarakter$, indem man den Gewerbebetrieb von der Zugehrigkeit zu einer Innung unabhngig machte und den jederzeitigen Austritt gestattete, whrend man zugleich die frhere $Geschlossenheit$ dadurch beseitigte, da die Innungen jeden aufnehmen muten, der die statutarischen Bedingungen erfllte. Dabei darf ein $Befhigungsnachweis$ nur hinsichtlich der Fhigkeit zur selbstndigen Ausfhrung der gewhnlichen Arbeiten des Gewerbes, von Personen aber, die das Gewerbe seit mindestens einem Jahr selbstndig ausben, berhaupt nicht gefordert werden. Endlich ist die Innung hinsichtlich ihrer Verwaltung der Aufsicht der Gemeindebehrde unterstellt. [237] Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschsse sind an anderer Stelle zu erwhnen. Vgl. unten S. 692. Auch die $neueren$ Innungen, deren Bildung im Gesetze zugelassen war, sind sehr knapp in 8 Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich bezeichnet die Frderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen. Seit Mitte der 70er Jahre machte sich der Umschwung in den volkswirtschaftlichen Anschauungen dahin geltend, da man den Wirkungskreis der Innungen immer mehr erweiterte, bis das Gesetz vom 26. Juli 1897 sogar den gesetzlichen Zwang einfhrte. Nach diesem Gesetze sind den Innungen als $Aufgaben$ zugewiesen: 1. die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Strkung der Standesehre unter den Mitgliedern; 2. die Frderung eines gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und Gesellen sowie die Frsorge fr das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis; 3. die Regelung des Lehrlingswesens und die Frsorge fr die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge; 4. die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und den Lehrlingen. Die Innungen drfen aber ihre Wirksamkeit noch auf andere den Mitgliedern gemeinsame gewerbliche Interessen ausdehnen, insbesondere auf: 1. Veranstaltungen zur Frderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge; 2. Gesellen- und Meisterprfungen; 3. Grndung von Kassen zur Untersttzung der Mitglieder und deren Angehrigen, ihrer Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter in Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfhigkeit oder sonstiger Bedrftigkeit; 4. Errichtung von Schiedsgerichten zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen oder Arbeitern; 5. Einrichtung eines gemeinschaftlichen Geschftsbetriebes. Den Innungen ist das Recht der juristischen Persnlichkeit beigelegt. $Mitglieder$ knnen nur solche Personen werden, welche entweder das betreffende Gewerbe selbstndig betreiben oder betrieben haben oder in einem dem Gewerbe angehrigen Grobetriebe als Werkmeister oder in hnlicher Stellung beschftigt sind oder gewesen sind, und die in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben gegen Entgelt beschftigten Handwerker. Die Errichtung einer $Zwangsinnung$ mu auf Antrag der Beteiligten angeordnet werden, sobald 1. die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden der Einfhrung des Zwanges zustimmt; 2. der Bezirk der Innung so begrenzt ist, da kein Mitglied durch die Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung behindert wird, am Genossenschaftsleben teilzunehmen und die Innungseinrichtungen zu benutzen; 3. die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Handwerker zur Bildung einer lebensfhigen Innung ausreicht. $Mitglieder$ der Zwangsinnung sind kraft Gesetzes alle diejenigen, die das Gewerbe, fr das die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe selbstndig betreiben, mit Ausnahme des fabrikmigen Betriebes; auch knnen solche Kleinbetriebe ausgeschlossen werden, in denen der Regel nach weder Gesellen noch Lehrlinge gehalten werden. Der $Wirkungskreis$ der Zwangsinnung ist im allgemeinen derjenige der freien Innung, nur knnen die Mitglieder zur Teilnahme an Untersttzungseinrichtungen mit Ausnahme der gesetzlichen Krankenkassen nicht gezwungen werden, und auerdem darf die Innung gemeinsame Geschftsbetriebe nicht errichten, mu sich vielmehr hinsichtlich der Veranstaltungen zur Frderung der gemeinsamen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder, wie Vorschukassen, gemeinsame Ein- und Verkaufsgeschfte u. dgl., darauf beschrnken, sie anzuregen und aus dem angesammelten Vermgen zu untersttzen, whrend Beitrge zu diesem Zwecke nicht erhoben werden drfen. Die Innung darf ferner ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden nicht beschrnken; die Entwickelung der Zwangsinnung zum Kartell ist mithin verboten. Fr alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehrde unterstehende Innungen kann ein gemeinsamer Innungsausschu gebildet werden, dem die Vertretung der gemeinsamen Interessen der beteiligten Innungen obliegt und besondere Rechte und Pflichten dieser Innungen bertragen werden knnen. Dem Ausschusse kann durch die Zentralbehrde das Recht der juristischen Persnlichkeit verliehen werden. Zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirkes sind durch Verfgung der Landeszentralbehrde $Handwerkerkammern$ zu errichten. Die $Mitglieder$ werden durch die Handwerkerinnungen und diejenigen Gewerbevereine und sonstigen Vereinigungen, welche die Frderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen und mindestens zur Hlfte aus Handwerkern bestehen, gewhlt. $Aufgaben$ der Kammer sind 1. die Regelung des Lehrlingswesens; 2. Ueberwachung der bezglichen Vorschriften; 3. Mitteilungen und Erstattung von Gutachten an die Behrden; 4. Beratung von Wnschen und Antrgen, welche die Verhltnisse des Handwerks berhren, sowie Erstattung von Jahresberichten hierber; 5. Bildung von Prfungsausschssen fr Gesellenprfungen sowie von Beschwerdeinstanzen. Die Kammern sollen in allen wichtigen, die Gesamtinteressen des Handwerks oder einzelner Zweige desselben berhrenden Angelegenheiten gehrt werden. Sie sind befugt, Veranstaltungen zur Frderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen, sowie Fachschulen zu errichten und zu untersttzen. Die Innungen und Innungsausschsse mssen den Anordnungen der Kammern Folge leisten. Fr jede Kammer ist ein $staatlicher Kommissar$ zu bestellen, der bei allen Verhandlungen zuzuziehen ist und das Recht hat, die gefaten Beschlsse mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. Innungen, welche nicht derselben Aufsichtsbehrde unterstehen, knnen zu $Innungsverbnden$ zusammentreten. Diese haben die Aufgabe, zur Wahrnehmung der Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe die Innungen, Innungsausschsse und Handwerkerkammern in der Verfolgung ihrer gesetzlichen Aufgaben, sowie die Behrden durch Vorschlge und Anregungen zu untersttzen. Sie sind befugt, den Arbeitsnachweis zu regeln, Fachschulen zu errichten und zu untersttzen sowie fr die Mitglieder der Innungen und deren Angehrige Kassen zur Untersttzung in Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitslosigkeit oder sonstiger Bedrftigkeit zu errichten. Durch Beschlu des Bundesrates kann den Innungsverbnden das Recht der juristischen Persnlichkeit beigelegt werden. Endlich hat die deutsche Unfallversicherung in den $Berufsgenossenschaften$[238] Unternehmervereinigungen geschaffen, denen alle Beteiligten kraft Gesetzes angehren. Die Genossenschaften haben das Recht der juristischen Persnlichkeit und zerfallen in der Regel in rtlich abgegrenzte Sektionen mit einer gewissen Selbstndigkeit. Ihre wichtigste $Aufgabe$ ist die Feststellung der Entschdigungen der Versicherten oder ihrer Angehrigen. Gegen dieselbe ist Berufung an das Schiedsgericht mit Rekurs an das Reichsversicherungsamt zulssig. Daneben aber haben die Genossenschaften die Befugnisse, Vorschriften zur Verhtung von Unfllen zu erlassen und deren Befolgung durch Beauftragte zu berwachen, sowie Ordnungsstrafen zu verhngen. Die Mitglieder mssen nicht allein diesen Anordnungen Folge leisten und den Beauftragten den Zutritt zu ihren Betriebssttten gestatten, sowie ihre Bcher und Listen vorlegen, sondern haben ferner sowohl bei einem Unfalle die erforderliche Auskunft zu geben als auch jhrlich Listen einzureichen, aus denen die beschftigten Personen und die von ihnen verdienten Lhne und Gehlter zu ersehen sind. Die Genossenschaftsvorstnde haben von der ihnen bertragenen Macht einen ausgiebigen Gebrauch gemacht, und vielfach ist von den Unternehmern darber geklagt, da diese aus ihren eigenen Reihen hervorgegangenen Organe an Strenge und Schneidigkeit hinter staatlichen Behrden nicht zurckstnden. [238] Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwhnen. Vgl. unten S. 690. Die Einrichtung der Berufsgenossenschaften ist von groer prinzipieller Bedeutung, insofern sie den ersten Versuch der Neuzeit darstellt, die Organisation des gewerblichen Lebens mittels gesetzlichen Zwanges durchzufhren. Da man bei ihrer Einfhrung die Absicht hatte, ihre Wirksamkeit nicht auf die Unfallversicherung zu beschrnken, ergiebt sich schon aus der die Grundlage der ganzen Arbeiterversicherung bildenden kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881, wenn dort der engere Anschlu an die realen Krfte des Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Frsorge als der Weg bezeichnet wird, den Aufgaben des christlichen Volkslebens gerecht zu werden. Noch deutlicher ist dies ausgesprochen in der Begrndung des Entwurfes vom 8. Mai 1882, wenn es dort im Anschlu an die Ausfhrung, da die Gesamtheit der als notwendig erkannten wirtschaftlichen und sozialen Reformen nur mit Hlfe einer genossenschaftlichen Organisation der Industrie und des Gewerbes durchgefhrt werden knne, weiter heit: Die Organisation wird demnchst unschwer auch die fr die Lsung der greren auf diesem Gebiete vorliegenden Aufgaben erforderliche weitere Ausbildung erhalten knnen. Zunchst beabsichtigte man, ihnen die Invaliditts- und Altersversicherung zu bertragen. Nachdem dies aufgegeben ist, indem man vielmehr besondere territoriale Anstalten schuf, sind die Berufsgenossenschaften vielfach als eine verfehlte Schpfung angegriffen, whrend die industriellen Kreise mit groer Entschiedenheit an ihnen festhalten, indem sie fhlen, da es sich hier um eine Einrichtung handelt, die fr die Entwickelung der Industrie von der hchsten Bedeutung ist. Diese Bedeutung besteht eben in dem organisatorischen Grundgedanken, in der gesetzlichen Zusammenfassung der einzelnen Industriezweige zu lebendigen Organismen, die imstande sind, Aufgaben zu erfllen, die ber die Machtsphre sowohl der Einzelnen wie der freiwilligen Vereinigungen hinausgehen. Zweifellos handelt es sich bei den Berufsgenossenschaften um ein Prinzip von der hchsten Wichtigkeit fr unser wirtschaftlich-soziales Leben, aber in der Beschrnkung auf die Unfallversicherung gleichen sie einem Mantel, der, fr eine viel korpulentere Person bestimmt, jetzt viel zu weit ist und die Glieder seines Trgers lose umschlottert. Sie bilden einen Apparat, der im Verhltnisse zu den gestellten Aufgaben viel zu umfangreich und kostspielig ist, und wenn es nicht gelingt, die geschaffene Form mit Inhalt zu fllen, so wird es kaum gelingen, die Einrichtung auf die Dauer zu erhalten. Das Ziel mu deshalb darin bestehen, den Grundgedanken der staatlichen Organisation des gewerblichen Lebens wieder aufzugreifen und die Berufsgenossenschaften zu Trgern dieser Organisation zu machen. B. Arbeitgeber-Schutzverbnde. Liegt bei den hier aufgefhrten und hnlichen Unternehmerverbnden der Zweck zunchst allgemein in der Frderung der Interessen der Mitglieder und des ganzen Gewerbes, so da der Gegensatz zu den Arbeitern entweder berhaupt nicht hervortritt oder, wie bei einigen derselben hervorgehoben wurde, freilich unter den Aufgaben des Verbandes ausdrcklich bezeichnet wird, aber doch gewissermaen als sekundr erscheint, so giebt es nun aber auch andere, die den Kampfkarakter deutlich ausprgen oder wohl gar die Vertretung des gegenstzlichen Interesses der Unternehmer gegenber den Arbeitern als einzigen Zweck verfolgen. Der Gegensatz, um den es sich hierbei handelt, berhrt naturgem in erster Linie die materiellen Interessen, und zwar nicht nur die Hhe des Lohnes und die Dauer der Arbeitszeit, sondern mancherlei Dinge, die, wie Sicherungsvorkehrungen gegen Beschdigungen oder Einrichtungen fr die Annehmlichkeit der Arbeiter, naturgem von diesen gewnscht werden, whrend ihre Beschaffung dem Unternehmer Kosten verursacht. Aber der Gegensatz beschrnkt sich berhaupt nicht auf das $wirtschaftliche$ Gebiet, und die Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Arbeiter haben hufig mit wirtschaftlichen Fragen gar nichts zu thun, sondern sind durchaus $ideeller$ Natur, sie berhren das rein persnliche Gebiet, das Verhltnis der Ueber- und Unterordnung, die Formen des gegenseitigen Verkehrs, insbesondere auch die Frage, wie weit der Arbeiter sich eine Einmischung in seine persnlichen Angelegenheiten, seine politische Ueberzeugung u. dgl. gefallen zu lassen hat. Es ist begreiflich, da, wenn einmal Vereinigungen der Unternehmer bestehen, sie ihren Einflu auf diese Angelegenheiten ausdehnen, ebenso wie die Arbeiterverbnde den Schutz ihrer Mitglieder auch auf diesem Gebiete bezwecken. Es ist bezglich dieser Vereinigungen, als deren hauptschlichster Typus die Antistreikvereine zu betrachten sind, noch weniger, als hinsichtlich der allgemeinen Uebersicht, mglich, irgend eine Vollstndigkeit anzustreben, zumal diese Vereine, um die es sich handelt, meist nur vorbergehender Natur sind, sich bei Ausbruch eines Streites mit den Arbeitern bilden und nach dessen Erledigung wieder auflsen. Immer beruhen sie ausschlielich auf Vertrgen, ohne sich zu organischen Bildungen zu entwickeln. Wo unter den Unternehmern bereits solche, insbesondere wirkliche Kartelle bestehen, pflegen sich die bezglichen Abmachungen an diese anzulehnen und haben dann immer mehr dauernden organischen Karakter. Ich stelle im Folgenden dasjenige Material zusammen, dessen Sammlung auf litterarischem wie auf privatem Wege mir gelungen ist. Man kann bei diesen Vereinigungen zwei Gruppen unterscheiden, nmlich $einerseits$ solche, die alle Arbeitgeber eines gewissen Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, und $andererseits$ solche, die sich auf bestimmte Berufszweige beschrnken. a) $Allgemeine Arbeitgeberverbnde$. 1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona[239] Unter allen Arbeitgeberverbnden am bekanntesten geworden ist der in der Ueberschrift genannte infolge seiner Durchfhrung des groen Hafenarbeiterstreiks. Wenn in Veranlassung dieses Kampfes in weiten Kreisen der Verband als Vertreter des einseitigsten Unternehmerstandpunktes gilt, so ist das nicht in vollem Umfange berechtigt, mindestens hat er diesen Karakter nicht von Anfang an getragen. Allerdings verdankt er seine Entstehung dem Bestreben der Arbeitgeber, der Ausfhrung des auf dem Pariser internationalen Arbeiterkongresse 1889 gefaten Beschlusses wegen der Maifeier entgegenzutreten, und so traten Ende April 1890 eine Anzahl Unternehmer, die zusammen etwa 50000 Arbeiter beschftigten, zu einem Verbande zusammen, der neben diesem nchsten Ziele sich allgemein die Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenber den Arbeitern zur Aufgabe stellte. Aber dieser Zweck sollte nicht einseitig verfolgt werden, vielmehr schlossen sich dem Verbande eine Anzahl hervorragender Groindustrieller an, deren arbeiterfreundliche und sozialreformerische Gesinnung allgemein bekannt war, whrend andererseits vor allem die Handwerker den schroffen Kampfesstandpunkt vertraten. Da der Einflu der erstgedachten Elemente berwog, beweisen die Statuten, deren wichtigste Bestimmungen lauten: Der Verband bezweckt die Herbeifhrung dauernd friedlicher Verhltnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Bercksichtigung berechtigter Ansprche und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher Uebergriffe abseiten der Arbeiter und ihrer Vereinigungen. [239] Das Material verdanke ich dem Generalsekretr des Verbandes Dr. $Mrtens$. Eine ausfhrliche Darstellung der Entstehung und Wirksamkeit des Verbandes giebt $Ehrenberg$ in seinem Aufsatze: Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter in $Conrad$'s Jahrb. f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff. Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art dienen, welche durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht werden knnen, alle anderen Zwecke sind auszuschlieen. Deshalb soll der Verband nur Beschlsse ber Fragen fassen, welche die Interessen der Gesamtheit der Arbeitgeber beeinflussen oder welche dem Verbande zur Entscheidung bertragen worden sind. Andererseits hat jeder Einzelverein, bevor er Vernderungen von grerer Tragweite in den Arbeitsbedingungen eintreten lt, die Pflicht, dem Verbande Gelegenheit zu geben, diese Vernderungen seinerseits zur Errterung zu bringen. Als Mittel zur Erreichung des Zweckes soll dienen: die Beihlfe zur Durchfhrung und Vervollstndigung der Gesetze, welche zum Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind, und die Untersttzung gemeinntziger Bestrebungen fr das Wohl der Arbeiter, dann die Einfhrung der sogenannten Streikklausel in alle Lieferungsvertrge, die Vereinbarung, keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeiter anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse fr Streikflle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen und hnliches. Ordentliche Mitglieder des Verbandes knnen smtliche in Hamburg, Altona, Wandsbeck, Harburg und der Umgegend bestehenden oder sich bildenden Vereinigungen von Industriellen und Gewerbetreibenden werden, welche sich schriftlich zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten. Der zunchst verfolgte Zweck, die Maifeier zu verhindern, wurde erreicht, indem alle Arbeiter, die sich an ihr beteiligten, entlassen wurden. Daneben wurde zur Untersttzung kleinerer Unternehmer bei Streiks ein Garantiefonds unter Verwaltung eines besonderen Vertrauensrates gegrndet, der schon nach wenigen Tagen die Hhe von einer halben Million erreichte. Dagegen scheiterte der Versuch, einen allgemeinen Arbeitsnachweis durchzufhren, an der Verschiedenartigkeit der Verhltnisse in den einzelnen Gewerben. Das Uebergewicht der sozialreformerischen Richtung zeigte sich in einer seitens des Verbandes bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes im November 1890 an den Reichstag gerichteten Eingabe wegen Schaffung einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern, die der herrschenden Auffassung in Unternehmerkreisen so wenig entsprach, da sie von dieser Seite als komplett sozialdemokratisch bezeichnet wurde. Zu einer Verschiebung hinsichtlich des Einflusses der beiden Richtungen fhrte zunchst der im Frhjahr 1891 erfolgte Beitritt der Zigarrenfabrikanten, die soeben erst ihre groe Aussperrung gegen ihre streikenden Arbeiter siegreich durchgefhrt hatten und den Kampfelementen eine wesentliche Untersttzung brachten. Dies trat auch darin hervor, da, als es sich nach der groen Choleraepidemie von 1892 darum handelte, ob der Verband sich an der seitens des Staates angeregten Bildung eines Arbeitsnachweises fr Gelegenheitsarbeiter gemeinsam mit den Arbeitern beteiligen wolle, dies an die Bedingung geknpft wurde, da die Mitwirkung der Arbeiter auf Bildung eines Ausschusses zur Vorbringung von Wnschen und Beschwerden beschrnkt werde. Der Verein Hamburger Reeder trat dem Verbande erst bei nach Ausbruch des groen Hafenarbeiterstreiks, auf dessen Verlauf hier nicht eingegangen werden kann, nur ist hervorzuheben, da gerade die Reeder es waren, die in den verschiedenen Phasen des Kampfes stets fr die mildere Behandlung eintraten. Da die unvershnliche Richtung, die eine unerbittliche Niederschlagung des in der That frivol begonnenen Streiks forderte, das Uebergewicht erlangte, war die Folge des Einflusses der Handwerker und derjenigen greren Unternehmer, die ungelernte Arbeiter beschftigten. In welcher Richtung der Verband sich weiter bewegen wird, ist schwer zu beurteilen. In dem seitens des Geschftsfhrers erstatteten Jahresberichte fr 1897 wird betont, da der Verband nach der erfolgreichen Bekmpfung unberechtigter Forderungen und Uebergriffe der Arbeiter sich jetzt daran gemacht habe, durch Bercksichtigung berechtigter Ansprche friedliche Verhltnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herbeizufhren. Aber da dieses Ziel doch auf wesentlich anderem Wege erstrebt wird, als es der frher seitens des Verbandes vertretenen Grundanschauung der Gleichberechtigung beider Teile entspricht, ergiebt sich aus der Stellung zu der Frage des Arbeitsnachweises. Allerdings ist es durch Errichtung einer Nachweisestelle fr Seeleute gelungen, das Unwesen der Heuerbaase wesentlich zu beschrnken, aber als die vom Senate eingesetzte Kommission das Ziel verfolgte, mit Hlfe der Patriotischen Gesellschaft einen unparteiischen Arbeitsnachweis fr die Stauer, Hafenarbeiter, Ewerfhrer u. s. w. einzufhren, ist dies an der Weigerung des Verbandes gescheitert, der grundstzlich den Arbeitsnachweis als Recht der Arbeitgeber in Anspruch nimmt und diesen Standpunkt auch auf der von Dr. $Zastrow$ einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz in Karlsruhe gegenber fast allen Teilnehmern derselben vertreten hat. Seinerseits hat der Verein es in die Hand genommen, die am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltene Arbeitsnachweiskonferenz ins Leben gerufen, auf der als Grundsatz aufgestellt wurde, da der Arbeitsnachweis ein ausschlieliches Recht der Unternehmer sei. Der Jahresbericht fr 1898 erwhnt ferner, da es dem Vereine gelungen sei, den ruinsen Entschlu der Hamburger Bckerinnung, provisorisch den neunstndigen Arbeitstag einzufhren, durch sein Eingreifen rckgngig zu machen. Die Gewerkschaften und die Sozialdemokratie werden als ebenso untrennbar zusammengehrig bezeichnet, wie Sauerstoff und Stickstoff in der Luft. Es scheint also die reaktionre Richtung im Vereine zunchst noch die Herrschaft zu behalten. Dem Verbande gehren zur Zeit folgende Vereine an: Hamburger Innungs-Ausschuß«, Baugewerks-Innung Bauhtte 'Hamburg's', Verband der Eisenindustrie Hamburgs, Verein der Ewerfhrerbaase von 1874, Verein der Hamburger Quartiersleute, Caffeehandelvereinigung, Verein der Stauer Hamburg-Altona, Vereinigung der Grtner Hamburg-Altona, Verein der Chemischen Industrie von Hamburg-Altona, Verein der Cigarrenfabrikanten von 1890, Verein Hamburger Reeder, Verein der Kornumstecherfirmen Hamburgs, Verein der Importeure engl. Kohlen, Verein der Kesselreinigerbaase, Verein der Schiffsmaler und Schiffsreiniger, Verein des Holzgewerbes von Hamburg-Altona, Verein der Schiffsmakler und Schiffsagenten, Innungs-Ausschu Altona, Verein der Segelmacherbaase von Hamburg-Altona. Jeder Verein hat auf je 1000 Arbeiter eine Stimme. Die Vertreter der Vereine bilden die Verbandsversammlung, das einzige Organ des Verbandes, die den Vorsitzenden, die Schriftfhrer, den Kassenfhrer und deren Vertreter, sowie die Mitglieder des Vertrauensrates der Darlehenskasse whlt. Der jetzige Vorsitzende ist Hermann $Blohm$, Inhaber der Firma Blohm & Vo[240]. [240] Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch in Lbeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr. $Gtz$, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen eine Antwort nicht zukommen lassen. 2. Bund der Arbeitgeberverbnde Berlins[241]. Das Beispiel des Hamburg-Altonaer Verbandes hat anregend auch auf die Berliner Industriellen gewirkt, und so ist am 18. Januar 1899 auf Anregung der Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten[242] der in der Ueberschrift genannte Bund begrndet, dem sofort sechs Vereinigungen beigetreten sind, whrend von vier anderen der Anschlu bestimmt zu erwarten ist. Der Vorsitzende ist der Fabrikant A. $Heegewaldt$. [241] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Bundes Herrn $Nasse$. [242] Vgl. unten S. 551. Nach seinen Statuten bezweckt der Bund einen engeren Zusammenschlu der einzelnen Arbeitgeberverbnde behufs gemeinschaftlicher Abwehr unberechtigter Forderungen der Arbeitnehmer und gemeinschaftlicher Behandlung derjenigen Fragen, welche im Verhltnis zu den Arbeitnehmern das Interesse der Gesamtheit der Arbeitgeber berhren. Die Selbstndigkeit der einzelnen Vereinigungen oder Verbnde soll keineswegs beschrnkt werden. Zur Erreichung dieses Zweckes soll dienen: Ausschlu derjenigen Arbeiter, welche in den Betrieben einzelner Vereinigungen nicht beschftigt werden drfen, von der Beschftigung in anderen Bundesbetrieben. Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen zur gegenseitigen Untersttzung bei Arbeitseinstellungen und hnliches zur Erreichung der Bundeszwecke. Mitglieder des Bundes knnen smtliche in Berlin und seinen Vororten bestehende Vereinigungen von Arbeitgebern werden, welche durch Arbeitsnachweise und hnliche Einrichtungen, bei denen eine Mitwirkung der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist, eine wirksame Kontrolle ber selbige ausben. Die Aufnahme in den Bund erfolgt auf schriftlichen Antrag. Ueber die Zulassung entscheidet die Bundesversammlung durch einfache Stimmenmehrheit der Anwesenden. Die Vereinigung hat durch schriftliche Erklrung sich den Satzungen zu unterwerfen. Gegen Vereinigungen, welche den satzungsmig erlassenen Anordnungen des Bundes nachzukommen sich weigern, kann von der Generalversammlung der Ausschlu verhngt werden. Fr den Austritt ist eine sechsmonatliche Kndigung vorgeschrieben. In der Generalversammlung hat jede Vereinigung auf je 1000 beschftigte Arbeiter eine Stimme bis zur Hchstzahl von zehn Stimmen. Nach demselben Mastabe werden die Verwaltungskosten verteilt. Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem, Schriftfhrer, Schatzmeister und deren Stellvertretern. Der Bund steht auf gleichem sozialpolitischen Standpunkte wie der Hamburger, insbesondere will er freilich fr ungelernte, insbesondere lndliche Arbeiter und Dienstboten kommunale Arbeitsnachweise anerkennen, fordert aber hinsichtlich der gelernten Arbeiter die Arbeitsvermittlung fr den Arbeitgeber als Ausflu seines Rechtes, unlautere Elemente, welche Zucht und Ordnung stren, aus ihren Werksttten zu entfernen, wobei der Arbeitgeber zugleich die Rechte der arbeitswilligen Arbeiter gegenber dem immer mehr hervortretenden Terrorismus ihrer Kollegen vertrete. Es ist brigens in Aussicht genommen, einen Fonds anzusammeln, aus welchem kleinere Betriebe in Streikfllen zu untersttzen sind. 3. Arbeitgeberverband Flensburg[243]. Auch in Flensburg hat sich im Jahre 1897 ein Arbeitgeberverband gebildet, der nach seinem Statut den Zweck verfolgt, die Interessen der Arbeitgeber gemeinsam zu vertreten, gegenber den Organisationen der Arbeitnehmer und deren unberechtigten Forderungen. [243] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande. Als Mittel zur Erreichung des Zwecks soll in erster Linie die Verpflichtung dienen, da kein Mitglied des Verbandes streikende, wegen Streik entlassene oder in Aussperrung befindliche Arbeiter eines anderen Verbandsmitgliedes beschftigen oder untersttzen darf. -- Im Falle eines eingetretenen Streikes hat das davon betroffene Mitglied die Namen smtlicher Arbeiter sofort dem Vorstande schriftlich zu melden. Der Vorstand hat diese Arbeiterlisten auf dem schnellsten Wege den brigen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Ist ein solcher Arbeiter irrtmlich von einem Mitgliede angenommen, so ist derselbe sofort wieder zu entlassen. Auerdem soll es dem Vorstande berlassen sein, weitere geeignet scheinende Mittel zu beschlieen. Mitglied kann werden jeder selbstndige Gewerbetreibende oder Arbeitgeber in Flensburg und Umgegend. Mindestens drei Mitglieder des Vorstandes mssen Vertreter der Groindustrie sein, von den brigen vier Vorstandsmitgliedern sollen wenigstens drei den Innungen angehren. Die Mitglieder haben ein nach der Arbeiterzahl abgestuftes Stimmrecht. Der Beitrag beluft sich fr jedes Mitglied auf jhrlich 1 Mk.; ein Fehlbetrag wird durch eine der Arbeiterzahl entsprechende Umlage aufgebracht. Eine Thtigkeit, ber die zu berichten wre, hat der Verein noch nicht aufzuweisen. 4. Verein Bielefelder Fabrikanten[244]. Derselbe ist aus Anla eines Streiks im Jahre 1895 gegrndet und verfolgt den Zweck, die gemeinsamen rtlichen Interessen der Fabrikanten Bielefelds und Umgegend zu vertreten und speziell ungerechtfertigten Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle Untersttzung zu gewhren. [244] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Vereins, Dr. M. $Kandt$. Der Beitritt steht allen Firmen in Bielefeld und Umgegend offen, die mindestens 50 Arbeiter in geschlossenen Rumen beschftigen. Das Stimmrecht betrgt fr Firmen bis zu 100000 Mk. Lhne eine, fr jede weiteren vollen 200000 Mk. Lhne eine weitere Stimme. Die Abstimmung in der Generalversammlung ist auf Verlangen von drei Mitgliedern eine geheime. Bei ausbrechenden Arbeitseinstellungen oder sonstigen Streitigkeiten mit den Arbeitern, welche zu solchen fhren knnen, ist von dem Betreffenden unverzglich dem Vorstande Anzeige zu machen, der einen Ausschu zur Prfung und Klarstellung des Sachverhaltes einsetzt. Dieser hat das Recht, die Lohnbcher und die Fabrikordnung einzusehen und die Fabrikrume zu betreten. Auf Grund des von ihm erstatteten Berichtes beschliet die Generalversammlung darber, ob die von den Arbeitern erhobenen Forderungen als berechtigt oder als unberechtigt anzusehen sind. Im ersteren Falle unternimmt der Verein keine weiteren Schritte, im letzteren dagegen untersttzt er den Betroffenen, wenn etwaige von ihm einzuleitende Manahmen zur Beilegung des Streiks erfolglos gewesen sind, whrend der Dauer des Ausstandes nach Ablauf des dritten Tages aus den Vereinsmitteln, doch knnen diese Untersttzungen bei Zuwiderhandeln gegen die Beschlsse der Generalversammlung entzogen werden. Die Entschdigung betrgt auf die Dauer des Ausstandes berechnet, jhrlich 20% der im letzten Jahre angemeldeten Lhne und Gehlter, doch kann sie durch Beschlu der Generalversammlung erhht werden. Whrend eines ungerechtfertigten Ausstandes stellen ferner die Mitglieder des Vereins keine Arbeiter des vom Ausstande Betroffenen ein und gestatten in den ihnen unterteilten Rumen ihrer Betriebe wissentlich keine Sammlungen zu Gunsten der Ausstndigen. Desgleichen ist whrend der Dauer des Ausstandes der Betroffene nicht berechtigt, Arbeiter eines Vereinsmitgliedes ohne dessen Zustimmung anzustellen. Whrend der Dauer des Ausstandes ist der Vorstand von dem zur Prfung der Sachlage eingesetzten Ausschusse von dem Verlaufe desselben, von den gemachten Vermittelungsversuchen u. s. w. genau unterrichtet zu halten behufs etwa notwendig werdender neuer Stellungnahme des Vereins zur Sache. Der Ausstand gilt im Sinne des Statuts als beendet, sobald dies durch eine ffentliche Erklrung des Vorstandes festgestellt ist. In Bezug auf die Entschdigungen gilt der Ausstand als beendet und fallen die Entschdigungen demnach fort, wenn der Betrieb mit mindestens drei Viertel der vor Ausbruch des Ausstandes vorhandenen Zahl des Gesamtpersonals wieder erffnet wird. Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch Eintrittsgelder und regelmige Beitrge von 1% der anrechnungsfhigen Lhne, doch knnen noch besondere Umlagen ausgeschrieben werden. In Thtigkeit ist der Verein bis jetzt erst einmal getreten, wo die betreffende Firma auf bare Untersttzung verzichtete und schlielich eine Einigung erzielt wurde. 5. Bergischer Fabrikantenverein[245]. Veranlat durch einen Streik der Feilenhauer hat sich im Jahre 1890 der Bergische Fabrikantenverein in Remscheid gebildet. Ordentliche Mitglieder knnen nur Fabrikanten der Kreise Remscheid, Solingen, Mettmann, Lennep, Elberfeld, Barmen, Gummersbach, Wipperfrth und der angrenzenden Kreise werden, welche in eigenen Werksttten industrielle Erzeugnisse herstellen und in der Regel nicht weniger als 10 Arbeiter beschftigen. Das Stimmrecht richtet sich nach der Zahl der Arbeiter. [245] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins Th. $Zacharias$. Obgleich die Veranlassung zur Grndung ein Streik war, hat der Verein bisher doch berwiegend seine Aufgabe darin gesehen, die Wnsche der Mitglieder in Betreff der Zoll- und Handelsvertrge, Verkehrsangelegenheiten, Musterschutz, Patentschutz u. s. w. bei den Verwaltungsbehrden zu vertreten. In das Verhltnis zu den Arbeitern hat er nur insoweit eingegriffen, als er eine Fabrikordnung und Bestimmungen ber Zwangssparkassen fr jugendliche Arbeiter aufgeteilt und den Mitgliedern als Muster empfohlen hat. Ob der Verein als solcher bei etwaigen Streitigkeiten zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern als Organ der Letzteren auftreten wird, ist nach Ansicht des jetzigen Vorsitzenden zweifelhaft und kaum zu erwarten. 6. Die Streikversicherungsgesellschaft Industria[246]. Eine besondere und ausfhrlichere Darstellung verlangt die in der Ueberschrift genannte Gesellschaft wegen ihrer hervorragenden sozialpolitischen Bedeutung, obgleich sie schon jetzt nicht mehr der Gegenwart, sondern der Geschichte angehrt. Der Gedanke einer Streikversicherung ist nicht neu, einzelne Unternehmungen dieser Art sind schon frher versucht[247], aber nicht allein waren dieselben auf einzelne Gegenden und Betriebszweige beschrnkt, sondern sie haben auch eine besondere Bedeutung nicht erlangt. Die Industria wollte dagegen alle Zweige der Industrie und ganz Deutschland umfassen, ja in ihren Statuten ist sogar der Fall vorgesehen, da Mitglieder auerhalb Deutschlands wohnen. Der Gedanke der Grndung ist zunchst angeregt von dem Fabrikbesitzer O. $Weigert$ in Berlin, und zwar innerhalb des Bundes der Industriellen[248], der denn auch die weitere Ausfhrung in die Hand nahm. Nachdem das eingesetzte Komitee in den Sitzungen vom 8. Juni und 4. September 1897 die einleitenden Schritte beraten und zum Vorsitzenden den Kommerzienrat $Wirth$ in Leipzig ernannt hatte, wurde in der Sitzung vom 28. Oktober 1897 die Grndung endgltig vollzogen. [246] Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen und den als Rundschreiben versandten Grndungsbericht habe ich auf briefliche Bitte vom Herrn O. $Weigert$ zugesandt erhalten. Im brigen sttzt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr. 8 der Sozialen Praxis vom 25. November 1897, der seinerseits sich auf authentisches Material beruft. [247] Vgl. z. B. den unten (S. 545) erwhnten Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund. [248] Vgl. oben S. 524. Die Gesellschaft fhrte die Firma Industria, Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen Verluste durch Arbeitseinstellung und hatte ihren Sitz in Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist, gegen Prmien Versicherung zu gewhren gegen Verluste, welche durch Streiks der im Betriebe beschftigten Arbeiter dem Betriebsunternehmer zugefgt werden, und eventuell Rckversicherung aller Art zu gewhren. Das Grundkapital betrgt 5 Millionen Mark. Als Streik im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt jede Arbeitseinstellung und die infolge derselben etwa bedingte Aussperrung. Die Entschdigungspflicht der Gesellschaft beschrnkt sich auf Erstattung der Generalunkosten, des Verlustes an Material und der etwa entfallenden Konventionalstrafen whrend des Streiks bis zur Dauer von 4 Monaten. Grundstzlich soll die Entschdigung nur gezahlt werden bei Streiks, bei denen die Spaltung des Unternehmers von der Gesellschaft als gerechtfertigt anerkannt wird. Deshalb ist vorgeschrieben, da der letztere bei Ausbruch eines Streiks nicht allein innerhalb 3 Tagen die Gesellschaft benachrichtigen und deren Vermittelung herbeifhren, sondern, wo ein Gewerbegericht oder eine entsprechende Behrde besteht, ein Einigungsverfahren beantragen mu. Nur wenn dieses infolge Weigerung der Arbeiter berhaupt nicht zustande gekommen ist oder ohne Verschulden des Versicherten zu einer Einigung nicht gefhrt hat, wird die Entschdigung gezahlt. Der Schiedsspruch des Einigungsamtes ist fr die Gesellschaft bindend, sofern der Versicherte die Zuziehung eines Vertreters derselben als Vertrauensmann nach 63, Ziff. 3 des Ges. vom 29. Juli 1890 beantragt hat. Ueber die Hhe der Entschdigung entscheidet eine besondere Schtzungskommission. Ansprche des Versicherten gegen Dritte gehen auf die Gesellschaft ber, die auch Prozesse wegen Verfallener Konventionalstrafen auf ihre Rechnung zu fhren hat. Ueber die Berechtigung des Unternehmens ist bei Bekanntwerden des Planes sofort ein heftiger Streit entbrannt. Liegen demselben die Anschauungen zu Grunde, die nicht allein in dem Grndungsberichte behauptet, sondern von dem geistigen Urheber $Weigert$ in einer Versammlung des Bundes der Industriellen vom 15. November 1897 nher ausgefhrt sind, so kann nicht allein die Berechtigung des Planes nicht bestritten werden, sondern er verfolgt sogar einen Gedanken, von dem in erster Linie die friedliche Lsung des Interessengegensatzes zwischen Arbeiter und Unternehmer zu erhoffen ist, nmlich der Notwendigkeit der beiderseitigen Organisation. $Weigert$ nimmt seinen Ausgang von der durch die Gewerbeordnung von 1869 erfolgten Aufhebung der frheren Koalitionsverbote und dem Rechte der Arbeiter, zum Zwecke der Erlangung gnstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Er behauptet, es wrde ein Leichtes gewesen sein, diese von vornherein in friedliche Bahnen zu lenken, wenn einsichtige, humane Arbeitgeber zusammengetreten wren, um Wege zu finden, wie durch eine Organisation der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrge friedlich beizulegen seien. Statt dessen htten die meisten Arbeitgeber sich mit dem Gedanken der Gleichberechtigung des Arbeiters hinsichtlich des Arbeitsvertrages nicht befreunden knnen und sich zu jeder Arbeiterorganisation feindlich gestellt. Die Folge dieses Verhaltens sei gewesen, da die sozialdemokratische Partei die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter ihren politischen Bestrebungen dienstbar gemacht habe und da Hunderttausende in ihr Lager getrieben seien, die sich unter anderen Umstnden niemals zu den Grundstzen der Sozialdemokratie bekannt haben wrden. Jetzt suchten die letzteren das Koalitionsrecht der Arbeiter zu einem Zwecke auszunutzen, fr den es nicht gegeben sei, nmlich nicht gnstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen, sondern ein Mitbestimmungsrecht ber Entlassung bezw. Wiederanstellung von Arbeitern, Werkfhrern und Beamten, sowie ber die Annahme und Ablehnung von Auftrgen seitens der Unternehmer und auf ein ausschlieliches Recht die Einfhrung bestimmter Feiertage zu verlangen, wie sie denn auch die Einfhrung eines einheitlichen Maximalarbeitstages und die Abschaffung der Akkordarbeit fr alle Gewerbe forderten. Trotzdem treffe die Schuld an den jetzigen unerfreulichen Verhltnissen nicht ausschlielich die Arbeiter, sondern ebenso die Arbeitgeber und die ffentliche Meinung, die, anstatt unpolitische Gewerkvereine in ihrem Eintreten fr berechtigte Arbeiterforderungen zu untersttzen, vielmehr sie bekmpften und darauf ausgingen, $jede$ Organisation der Arbeiter zu zerstren, hierdurch aber der Sozialdemokratie ungezhlte Anhnger zufhrten. Aus diesen Grnden sei eine Einschrnkung des Koalitionsrechts durch verschrfte Strafgesetze zu verwerfen und die Abhlfe in einer straffen, mglichst einheitlichen Berufsorganisation der Arbeitgeber zu sehen. Diese solle grundstzlich die Anbahnung eines gedeihlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitern bezwecken und deshalb vor allem auf Schaffung allgemein geltender Arbeitsordnungen, auf kostenlosen Arbeitsnachweis, auf Durchfhrung der Arbeiterausschsse fr alle Betriebe und auf einen Zwang hinwirken, da bei ausbrechenden Streitigkeiten unter allen Umstnden beide Parteien vor einem Einigungsamte zu erscheinen und ihren Standpunkt zu vertreten htten, wobei gleichzeitig auf eine amtliche Feststellung der dem Streite zu Grunde liegenden thatschlichen Verhltnisse Bedacht zu nehmen sei, weil, falls wirklich eine Einigung nicht zu erreichen sei, schon diese Klarstellung zu einer Beruhigung der Gemter fhren werde. Um der Aufwerfung von Machtfragen seitens der Arbeiter zu begegnen, solle die Versicherung eintreten. Man braucht nicht jeden Satz dieser Ausfhrungen zu unterschreiben und wird dennoch anerkennen mssen, da dieselben von einem das Durchschnittsma der meisten heutigen Unternehmer weit berragenden sozialpolitischen Verstndnisse getragen werden, da sie den modernen Geist atmen, wie er in den kaiserlichen Erlassen vom 4. Februar 1890 zum Ausdruck kommt, auf die sie denn auch ausdrcklich Bezug nehmen. Aber vielleicht war es gerade dieser Umstand, der das Unternehmen vielen Industriellen verdchtig machte, wenigstens teilte $Weigert$ in der Generalversammlung des Bundes der Industriellen vom 10. Oktober 1898 mit, gerade die Vorschrift ber die zwangsweise Anrufung des Einigungsamtes und die damit gegebene Zuziehung von Arbeitern zu gtlichen Verhandlungen habe einen groen Teil des Unternehmertums vor den Kopf gestoen, indem darin ein unberechtigter Eingriff in die freie Selbstbestimmung und eine Schmlerung der Autoritt des Unternehmers gefunden sei. Jedenfalls zeigte sich nach kurzer Zeit da das Unternehmen dasjenige Ma von Untersttzung nicht fand, auf das es angewiesen war, und so mute schon am 7. Juli 1898 die Auflsung der Gesellschaft beschlossen werden. Ein schner, stolzer Plan war damit gefallen, die Sozialdemokratie, aus deren Preuerungen bei Grndung der Industria deutlich herauszulesen war, mit welcher Angst sie dem Grundstein zu dem neuen, groen, geplanten Gebude eines festeren Zusammenschlusses des Unternehmertums entgegensah, und die bereits zu dem Mittel eines groen Generalstreiks geraten hatte, behufs Sprengung der neuen Gesellschaft, konnte nunmehr wieder erleichtert aufatmen und triumphierend auf die Zersplitterung ihrer Gegnerschaft hinweisen[249]. [249] Mit diesen Worten beendigte O. $Weigert$ sein Referat in der oben gedachten Generalversammlung. Uebrigens hat das Unternehmen auch im Auslande groes Interesse gefunden, und in Dnemark, Schweden und Norwegen haben industrielle Kreise, die schon whrend des Bestehens der Gesellschaft mit ihr Fhlung gesucht hatten, den Plan aufgegriffen, auf dem bezeichneten Wege vorzugehen. b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$[250]. I. Bergbau 1. Schon nach dem groen Kohlenarbeiterstreik von 1889 hat man im $Bergbau$ begonnen, sich gegen Arbeiterstreiks zu schtzen. So besteht seit einer Reihe von Jahren ein =Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund=, der Ende 1891 105 Zechen mit einer Frderung von jhrlich 30975847 Tonnen Kohlen, d. h. die Mehrzahl der Zechen und 4/5 der gesamten Frderung umfate und ein Vermgen von 1454924 Mk. besa, auch im Jahre 1891 230000 Mk. an Entschdigungen gezahlt hatte[251]. [250] Auer den hier nher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der Industrie (Herausgeber Dr. $Steinmann-Bucher$) folgende erwhnt gefunden, ber die es mir nicht mglich gewesen ist, Nheres zu erfahren: 1. Verein Deutscher Eisengieereien, begrndet im Januar 1889 in Hannover; derselbe bezweckt die Abwehr unberechtigter, auf gemeinsamer Verbindung oder Verabredung beruhender Forderungen von Arbeitern auf den Eisenhtten, Gieereien und Maschinenfabriken des Vereins. 2. Arbeitgeberbund aus den Holzbearbeitungsbetrieben in Stettin. 3. Verband der Schuh- und Schftefabrikanten in Berlin (der Vorsitzende $Schlesinger$ hat mir auf meine Anfrage keine Antwort erteilt). 4. Verband der Erfurter Schuhfabriken. 5. Verband der Schlittschuhfabriken. 6. Verband rheinischer Wollgarnfrbereien. 7. Verband der Flachsspinner von Nordwestdeutschland. 8. Verband der Lausitzer Zigarrenfabrikanten. 9. Ziegeleiverband fr die Reg. Bezirke Magdeburg und Anhalt. 10. Verband der Ziegeleien in Rathenow. 11. Verband der Granitindustriellen des Fichtelgebirges. [251] Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene Handelskammer in Dortmund mir erklrt, da sie es nicht fr richtig halte, die gewnschte Auskunft zu erteilen. Da alle Versicherungsgesellschaften der staatlichen Genehmigung bedrfen, so haben die Staatsbehrden Veranlassung gehabt, zu diesen Vereinigungen Stellung zu nehmen. Dies ist geschehen in einem Erlasse des Preuischen Ministers fr Handel und Gewerbe vom 14. Mrz 1892, in dem die Notwendigkeit betont ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierbei nach gleichen Grundstzen zu behandeln. Hiernach werden fr die Genehmigung folgende Bedingungen aufgestellt: 1. Die Satzungen mssen Vorsorge treffen, da die Entschdigungen oder Untersttzungen nur solchen Teilnehmern ausgezahlt werden, welche nachweisen, da sie ber die Streitigkeiten, durch welche der Ausstand veranlat worden ist, ein Einigungsverfahren vor dem zustndigen Gewerbegerichte beantragt haben, dieses Verfahren aber infolge der Weigerung des Gegners nicht zustande gekommen ist oder ohne Verschulden der den Anspruch Erhebenden zur Beilegung des Streites nicht gefhrt hat. In Fllen, in denen ein zustndiges Gewerbegericht nicht vorhanden ist, mu der Nachweis gefhrt werden, da der Versuch eines Einigungsverfahrens auf einem anderen, nher zu bezeichnenden Wege gemacht worden und ohne Verschulden des den Anspruch Erhebenden erfolglos geblieben ist. 2. Der Aufsichtsbehrde mu die Befugnis eingerumt werden, von allen Verhandlungen, Bchern und Rechnungen der Kasse selbst oder durch einen Kommissar Einsicht zu nehmen. Die Kasse hat jhrlich einen Rechnungsabschlu vorzulegen, aus welchem die Zahl der Mitglieder, die vereinnahmten Betrge und die geleisteten Untersttzungen zu ersehen sind. 2. Das Beispiel von Dortmund hat an anderen Orten Nachfolge gefunden. So schlossen im Juni 1892 die =Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer Steinkohlenbergwerke= einen Vertrag, nach welchem Arbeiter, die 1. die vorgeschriebene Kndigung nicht innehalten und auf Wunsch entlassen werden, 2. auf einem Werke, ohne die im 80 unter b 1-6 des Berggesetzes vom 16. Juni 1868 aufgefhrten Grnde fr sich zu haben, von der Arbeit wegbleiben oder dieselbe verlassen, 3. nach Erlangung ihres Attestes resp. Lohnrestes sich in so roher oder ungebhrlicher Weise betragen, da ihre Auffhrung durch Laufzettel bekannt gegeben wird, 4. aus einem der in 90 unter a 1-11 des Berggesetzes aufgefhrten Grnde sofort entlassen werden, auf keinem der betreffenden Werke bei Konventionalstrafe in Arbeit genommen werden drfen. 3. Aehnliche Zwecke verfolgt der =Magdeburger Braunkohlenbergbauverein=, der die Bergreviere Magdeburg und Halberstadt, die Herzogtmer Anhalt und Braunschweig, sowie etwa unmittelbar anstoende Gebiete umfat. Nach dem Neuen Grundgesetz des Vereins vom 10. Juli 1890 bezweckt derselbe durch geschlossenes Handeln die gemeinschaftlichen Interessen des Braunkohlenbergbaues zu wahren und zu heben, schdigende Einflsse von demselben abzuhalten, etwa hervortretenden berechtigten oder unberechtigten Arbeiterbewegungen gegenber Stellung zu nehmen, vorhandenen Mistnden abzuhelfen und berhaupt alles zu tun, was zum Wohle und Nutzen der Braunkohlenindustrie im allgemeinen und in lokaler Beziehung notwendig erscheint. Ueber das Verhalten der Vereinswerke bei Arbeiterausstnden bestimmt 10: Tritt auf einem Werke eine Arbeitseinstellung ein und gelingt es demselben nicht, zu einer Einigung mit seinen Arbeitern zu gelangen, so ist es verpflichtet, sofort an die benachbarten Werke und an den Geschftsfhrer des Vereins von dem Streike Nachricht zu geben und die beteiligten Arbeiter namhaft zu machen, whrend die Vereinswerke sich verpflichten, solche ihnen namhaft gemachte Arbeiter bis nach der Beschlufassung der sofort einzuberufenden Vereinsversammlung nicht in Arbeit zu nehmen. Der Generalversammlung steht die Beschlufassung in Bezug auf die Begegnung der Arbeitseinstellung mit 2/3 Majoritt der Anwesenden zu. Nach 11 behalten sich die Vereinswerke vor, um Arbeiterausstnden vorzubeugen, jederzeit ihnen geeignet scheinende Verabredungen und Beschlsse zu fassen, wie sie andererseits aber auch sich fr verpflichtet halten, das Wohl der auf den Vereinswerken beschftigten Arbeiter in zweckentsprechender Weise durch gemeinschaftliches Vorgehen zu frdern. II. Metallindustrie. In der Metallindustrie sind solche Vereinbarungen sehr hufig. 1. An der Spitze steht der bereits erwhnte =Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller=. Er verfolgt nach 1 seiner Satzungen von 1891 den Zweck: 1. das Wohl der in der deutschen Metallindustrie beschftigten Arbeiter fortgesetzt werkthtig zu frdern, 2. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben und insbesondere die zu diesem Zwecke geplanten oder veranstalteten Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu machen, 3. andere wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berhrende Fragen zu beraten und die Anschauungen des Verbandes in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen. Jeder rtliche Verband oder Verein, der gleiche Zwecke verfolgt, kann als Bezirksverband Mitglied des Gesamtverbandes werden. Mit anderweitigen Vereinigungen verwandter Art sind besondere Abkommen zulssig. Die Bestimmungen ber das Verfahren bei Ausstnden und Sperren lauten: 21. Die Entscheidung darber, ob ein Ausstand im Sinne dieser Satzungen vorliegt, bezw. ob zur Bekmpfung eines drohenden oder ausgebrochenen Ausstandes gemeinsame Maregeln der Arbeitgeber ber die Grenzen eines einzelnen Bezirkes hinaus ntig sind, ist Sache des Bezirksvorstandes, in dessen Bezirk der Ausstand droht oder ausgebrochen ist. Die Frage, ob ein Ausstand als Gesamtausstand oder als Einzelausstand zu behandeln ist, ist ebenfalls durch die betreffenden Bezirksverbnde zu entscheiden. Als Grundsatz gilt dabei, da ein Gesamtausstand fr ein bestimmtes Fach vorliegt, wenn der grere Teil der Arbeiter dieses Faches im Bezirke die Arbeit niederlegt, whrend alle anderen Ausstnde als Einzelausstnde zu behandeln sind. In den Satzungen der einzelnen Verbnde mu vorgeschrieben sein, da die Entscheidung ber obige zwei Fragen einer Krperschaft, die aus mindestens fnf Mitgliedern besteht, bertragen wird und da bei der Beschlufassung die an dem ausgebrochenen Ausstande unmittelbar Betroffenen in der eigenen Sache keine Stimme haben. 22. Ist in einem Bezirksverbande ein Ausstand im Sinne des 21 festgestellt und hlt derselbe zur Bekmpfung dieses Ausstandes Maregeln fr ntig, welche ber die Grenzen seines Bezirkes hinausgehen, so hat derselbe unverzglich dem Gesamtverbande hiervon Mitteilung zu machen. Im Falle eines Gesamtausstandes ist dabei anzugeben: a) die Ursache des Ausstandes, b) die Zeit des Beginnes, c) das Arbeitsfach. Im Falle eines Einzelausstandes auerdem: d) der Name der betreffenden Betriebe, e) die Namen und sonstigen Personalien der ausstndischen Arbeiter. 24. Der Gesamtverband hat nach der gem 22 erhaltenen Anzeige unverzglich den brigen Bezirksverbnden die erforderlichen Mitteilungen zu machen und im Falle eines Einzelausstandes die namentlichen Listen der ausstndischen Arbeiter (Ausstandslisten) in einer der Mitgliederzahl der Bezirksverbnde entsprechenden Anzahl zu bersenden. Die gleichen Mitteilungen bezw. namentlichen Listen hat der Gesamtverband den ihm angeschlossenen anderweitigen Vereinigungen sowie den unmittelbar beigetretenen Einzelmitgliedern zugehen zu lassen. 25. Die Bezirksverbnde haben ihren Mitgliedern die ihnen gem 24 vom Gesamtverbande zugegangenen Mitteilungen und Listen unverzglich zuzustellen und $sind die Mitglieder verpflichtet, die als ausstndig bezeichneten Arbeiter nicht einzustellen$. Die gleiche Verpflichtung liegt den dem Gesamtverbande unmittelbar beigetretenen Einzelmitgliedern ob. Dieselbe ist auch den dem Gesamtverbande sich anschlieenden anderweitigen Vereinigungen aufzuerlegen. Erlischt ein Ausstand, so ist dies von dem Bezirksverbande, welcher die Aussperrung beantragt hat, sofort dem Vorstande des Gesamtverbandes anzuzeigen. Dieser hebt durch umgehende Mitteilung an die Bezirksverbnde, sonstige Vereinigungen und Einzelbetriebe die Aussperrung der ausstndisch gewesenen Arbeiter auf. 26. Gegen Arbeiter, welche infolge der von Arbeitern verhngten Sperren die Arbeit niedergelegt haben, ist entsprechend den in 21-26 enthaltenen Bestimmungen zu verfahren. 27. Den dem Gesamtverbande angehrenden Bezirksverbnden und Einzelbetrieben steht das Recht zu, neu eintretenden Mitgliedern gegenber die in 25 auferlegte Verpflichtung abzulehnen. Neben dem Gesamtverbande giebt es in der Metallindustrie auch noch eine Reihe von rtlich begrenzten Vereinen, die zum Teil dem Gesamtverbande angehren, zum Teil aber auch selbstndig sind. Ziele und Aufgaben sind in den Statuten ganz hnlich, wie in dem Statute des Gesamtverbandes bezeichnet. Aber whrend nach dem letzteren jeder Ausstand, sofern er nicht beigelegt wird, ohne weiteres die Untersttzung des Verbandes findet, ohne da dieser in eine Prfung ber die Berechtigung eintritt, ist eine solche Prfung in mehreren der Einzelverbnde vorgesehen. 2. So bezweckt der =Verband der Metallindustriellen fr Nrnberg, Frth und Umgebung= nach seinem Statut vom 30. November 1893 freilich einerseits die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser Bestrebungen, auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach Krften zu einem beide Parteien befriedigenden Resultat zu fhren und zu erledigen, sowie das Wohl der bei den Mitgliedern beschftigten Arbeiter fortgesetzt werkthtig zu frdern, andererseits aber auch unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben und insbesondere die zu diesem Zwecke geplanten oder veranstalteten Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu machen. Ueber das Verfahren sind eingehende Vorschriften gegeben. Wird in einem Verbandswerke ein Ausstand oder eine Sperre erklrt, so hat der Besitzer sofort dem Vorstande Mitteilung zu machen. Dieser stellt eine Untersuchung darber an, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft, und wenn die Entscheidung dahin ausfllt, da den Forderungen der Arbeiter nachzugeben sei, so hat der Fabrikant sich dem zu unterwerfen und die beschlossene Bewilligung der gestellten Forderung der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen. Im entgegengesetzten Falle tritt der Verband fr den Arbeitgeber in der Weise ein, da er dessen Auftrge auf die brigen Fabriken verteilt. Weigern sich die Arbeiter, dieselben auszufhren, so sind sie sofort zu entlassen, auch kann der Verband eine teilweise oder allgemeine Arbeitssperre anordnen. Jedes Mitglied hat durch Wechsel eine Kaution zu hinterlegen, die nach der Anzahl der beschftigten Arbeiter 1000 bis 7000 Mk. betrgt. Bei Zuwiderhandlungen kann bis zu dieser Hhe eine Strafe festgesetzt werden. 3. Ganz hnlich ist die Angelegenheit von dem =Verbande der Metallindustriellen Magdeburgs und Umgegend= geregelt. Der Verband verfolgt noch seinem Statute den Zweck: 1. die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und im Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser Bestrebungen, unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder eines besonderen Faches derselben oder gemeinsam entgegenzutreten, selbst wenn auch nur ein Mitglied des Verbandes davon betroffen wird, jedenfalls aber Streiks oder Sperren der Arbeitnehmer gemeinsam abzuwehren; 2. den Anschlu an bestehende hnliche Verbnde zu suchen und die Einrichtung solcher in anderen Stdten anzustreben; 3. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Krften zu einem beide Parteien befriedigenden Resultate zu fhren und zu erledigen; 4. wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berhrende Fragen zu besprechen. Ueber die nheren Umstnde und das Verfahren sind besondere Ausfhrungsbestimmungen erlassen, aus denen folgendes zu erwhnen ist: Bei Klagen der Arbeiter ber Fabrikeinrichtungen, Fabrikordnungen und Lohnverhltnisse, ist der Fabrikherr zur sorgfltigen Prfung und eventuellen Abstellung derselben verpflichtet. Bei Meinungsverschiedenheiten hierber unterwerfen sich die Verbandsmitglieder dem Ausspruche des Ausschusses des Verbandes. In diesem Falle soll der Ausschu eine Untersuchung einleiten und verpflichtet sein, beide Parteien zu hren. Fr den Fall, da es trotzdem zu einem Ausstande oder einer Sperre kommt, sind Bestimmungen getroffen, die sich mit denen des Nrnberger Verbandes fast wrtlich decken. Um die Durchfhrung der vom Verbande gefaten Beschlsse zu sichern, ist jedes Mitglied verpflichtet, im Zuwiderhandlungsfalle fr den Kopf der bei ihm beschftigten Arbeiter eine Vertragsstrafe von 30 Mk. zu zahlen und mu einen Solawechsel in der entsprechenden Hhe hinterlegen. Diese Strafgelder werden benutzt, um die Unkosten und Schden zu tilgen, die den vertragstreu gebliebenen Mitgliedern durch die Arbeiterbewegung entstanden sind. 4. Noch ausfhrlicher sind die Satzungen der =Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten= vom 5. Oktober 1896. Zweck derselben ist: 1. Beschwerden der Arbeitnehmer auf Antrag zu untersuchen und darber mit bindender Wirkung fr den Arbeitgeber zu entscheiden; 2. auch ohne solchen Antrag, sobald Beschwerden oder Mihelligkeiten bekannt werden, aus eigener Veranlassung den Versuch der Abhlfe oder der gtlichen Beilegung zu machen; 3. gemeinsame Maregeln durchzufhren, falls in einem der Vereinigung angehrenden Betriebe die Arbeitnehmer versuchen sollten, Lohnerhhungen oder sonstige Forderungen vermittels Arbeitseinstellung, Sperre, Verrufserklrung oder auf hnliche Weise durchzusetzen, wobei aber eine 3/4-Mehrheit smtlicher Mitglieder erforderlich ist; 4. einheitliches Handeln zu bewirken in allen Fragen, die fr das Verhltnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer von grundstzlicher Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Abschaffung der Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Fabrikordnungen u. dgl.; 5. sich bei Regelung allgemeiner wirtschaftlicher und der auf Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe bezglichen Fragen zu beteiligen; 6. eine Vereinigung mit anderen Verbnden, die gleiche oder hnliche Zwecke Verfolgen, einzugehen und anzuregen. Das Organ der Vereinigung ist die Vertrauenskommission, gegen deren Beschlsse eine Berufung an die Generalversammlung stattfindet; doch knnen auch besondere Beamte angestellt werden. Falls ein Betrieb von einem Streik betroffen wird, so sind diejenigen Mitglieder, die einen gleichartigen Betrieb haben, verpflichtet, dem vom Streik betroffenen Betriebe durch Lieferung der notwendigen Arbeit helfend zur Seite zu stehen. Auf Antrag des betreffenden Unternehmers hat die Vertrauenskommission das Recht, sofort bis zu 10% der gleichartigen Arbeitskrfte der nicht vom Streik betroffenen gleichartigen Betriebe zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmen, auch die Preisfestsetzung vorzunehmen. Die zur Lieferung von Arbeit Verpflichteten haben diese zum Herstellungpreise mit einem Maximalzuschlage von 25% zu liefern. Ausstndige Arbeiter drfen in keinem Betriebe des Verbandes beschftigt werden. Im brigen sind die Befugnisse der Kommission, die Strafen und die Kautionsleistung hnlich geordnet, wie bei dem Nrnberger Verbande, insbesondere hat die Kommission das Recht, die Arbeiter ber den Grund ihrer Beschwerden zu vernehmen und falls sie diesem stattgiebt, mu der Unternehmer sich ihrer Entscheidung unterwerfen. 5. Auf Anregung des Vereins der Metallwarenfabrikanten ist in einer von dem Obermeister zusammenberufenen Versammlung, die am 18. Dezember 1896 tagte, auch eine =Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede, Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige= gebildet, die jedem Mitgliede die Beschftigung ausstndiger Arbeiter bei 50 Mk. Strafe fr jeden Fall verbietet. Wird ein Mitglied von einen Streik betroffen, so kann die Vertrauenskommission von je 5 bei den anderen Mitgliedern beschftigten Arbeitern einen zur Lieferung von Streikarbeit beanspruchen, fr die hchstens 25% Zuschlag berechnet werden darf. Weigert sich ein Arbeiter, die Streikarbeit zu bernehmen, so wird er als Streikender betrachtet. Um die Durchfhrung dieser Maregeln zu sichern, mu jedes Mitglied nach der Zahl der beschftigten Arbeiter Kaution durch Sichtwechsel hinterlegen. 6. Auch der =Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands=, der am 10. Mai 1891 begrndet ist und seinen Wohnsitz in Hannover hat, bezweckt u. a. gemeinsame Abwehr unberechtigter Ansprche der Arbeitnehmer und geeignete Einwirkung auf die Arbeitgeber zur Erfllung berechtigter Wnsche der Arbeitnehmer. Jedes Mitglied ist verpflichtet, unter keinen Umstnden Gesellen Arbeit zu geben, die bei einem Vereinsmitgliede unberechtigterweise die Arbeit niedergelegt haben bezw. in Ausstand getreten sind, solange ihnen nicht durch den Vorstand die Mitteilung zugegangen ist, da die betreffenden Arbeiter wieder eingestellt werden drfen. Es ist Sache der Bezirksvereine, die ntige Sicherheit fr die Erfllung dieser Verpflichtung von seiten ihrer Mitglieder zu beschaffen, wenn nthig durch Einforderung eines zu hinterlegenden Geldbetrages, welcher bei Nichterfllung der Vorschriften dieses Paragraphen ganz oder teilweise an die Vereinskasse verfllt. Die Frage, ob eine Arbeitseinstellung als unberechtigt anzusehen ist, ist von dem Bezirksvorstande auf Anzeige des betreffenden Vereinsmitgliedes unter genauer Prfung der Verhltnisse nach Pflicht und Gewissen zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung hat, sofern es sich nicht um einen allgemeinen Ausstand handelt, das unmittelbar betroffene Mitglied keine Stimme. Die von einem Ausstande betroffenen Mitglieder haben sofort bei Ausbruch desselben dem Bezirksvorstande eine namentliche Liste der ausstndischen Arbeiter zu bergeben. Erkennt der Bezirksvorstand den Ausstand als unberechtigt an, so hat derselbe a) die Namen der ausstndischen Mitglieder sofort den Mitgliedern im Bezirke mitzuteilen, b) dem Vereinsvorstande sofort eine Abschrift des Verzeichnisses zu bersenden. In dem Verzeichnisse sind die Personalverhltnisse mglichst genau anzugeben. Der Vereinsvorstand hat die ihm zugehenden Ausstandslisten schleunigst in einer der Mitgliederzahl entsprechenden Anzahl an die brigen Bezirksvereine zu senden. Bei Ausstnden von grerem Umfange hat der Vereinsvorstand mit Hilfe der Bezirksvorstnde alle diejenigen Maregeln zu ergreifen, welche zur Bekmpfung des Ausstandes geboten erscheinen. Smtliche Vereinsmitglieder sind verpflichtet, den ihnen bekannt gegebenen Anordnungen des Vereinsvorstandes in solchen Fllen unweigerlich Folge zu leisten. Es ist die Pflicht des Vereinsvorstandes, in Ausstandsfllen nach Mglichkeit auf eine gtliche Beilegung des Ausstandes hinzuwirken. Ist ein Ausstand erloschen bezw. beigelegt, so hat der Vereinsvorstand und die Bezirksvorstnde auf mglichst schnellem Wege durch Mitteilung an die Vereinsmitglieder die Aussperrung der Arbeiter aufzuheben. 7. Eine fernere Vereinigung dieser Art ist der =Verband Berliner Metallindustrieller=, die nach dem Berichte der Vertrauenskommission vom 16. Februar 1898 am Schlusse des Jahres 1897 119 Mitglieder mit 24500 Arbeitern zhlte. Die in der Generalversammlung vom 16. Dezember 1897 angenommenen Satzungen stimmen, was den Zweck des Verbandes betrifft, im brigen wrtlich berein mit den bereits mitgeteilten der Vereinigung Berliner Metallwarenfabrikanten (Ziff. 1-6) nur bezeichnen sie als Aufgabe noch weiter die Errichtung und Unterhaltung einer Arbeitsnachweisestelle, zu deren Benutzung die Mitglieder verpflichtet sind. Sobald ein Streikfall vorliegt, ist den Streikenden der Arbeitsnachweis zu versagen. Sonst ist das Verfahren bei Streitigkeiten mit den Arbeitern ebenso geregelt, wie bei den Metallwarenfabrikanten. 8. Gleiche Zwecke verfolgt auch der im Juni 1897 gegrndete =Verband der Metallindustriellen Wrttembergs=. Auch er beabsichtigt eine wirksame Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder zu organisieren, namentlich zur Abwehr gegen unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben, zugleich aber auch zur Abstellung berechtigter Beschwerden der Arbeiterschaft in den Verbandsfabriken. Nach 11 des Statutes ist jedes Verbandsmitglied, bei dem ein Streik ausbricht, verpflichtet, dem Verbandsvorstande sofort seine Lohn- und Arbeitsverhltnisse darzulegen. Dieser hat erforderlichenfalls nach Anhrung von Arbeitern der betreffenden Fabrik darber zu beschlieen, ob der Streik berechtigt ist oder nicht. Erklrt der Vorstand den Streik fr nicht berechtigt, so darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe beschftigen und mu einen aus Versehen eingeteilten Arbeiter alsbald wieder entlassen; der Vorstand hat fr Bekanntmachung der Namen der streikenden Arbeiter zu sorgen. 9. Auch der =Verband der Metallindustriellen in Halle a. d. S. und Umgegend= bezweckt neben der Verfolgung der gemeinsamen Interessen insbesondere die gemeinsame Abwehr derjenigen Forderungen der Arbeiter, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben der Metallindustrie einseitig zu regeln. Jedes Mitglied hat fr je 50 beschftigte Arbeiter eine Stimme. Der Verband hat bei Streitigkeiten eines Mitgliedes mit seinen Arbeitern darber zu entscheiden, ob die Notwendigkeit einer gemeinsamen Abwehr vorliegt. Die Mitglieder haben von einer Forderung auf Lohnerhhung oder einer Streikandrohung seitens ihrer Arbeiter sofort dem Vorstande Anzeige zu machen. Kein Mitglied darf innerhalb der nchsten sechs Tage einen wegen Streiks oder Streikandrohung entlassenen Arbeiter eines anderen Mitgliedes beschftigen. Entscheidet der Vorstand, da der Fall einer gemeinsamen Abwehr vorliege, so dauert dieses Verbot fort. Die durch Streik betroffenen Mitglieder sollen seitens der brigen durch Aushlfelieferungen zu Vorzugspreisen untersttzt werden; weigern sich die Arbeiter, solche Arbeiten auszufhren, so werden sie als Streikende behandelt. Im uersten Falle ist die Verbandsversammlung befugt, mit 3/4 Mehrheit die Einstellung des Betriebes in allen Verbandswerken zu beschlieen. Jedes Mitglied hat wegen Erfllung der Verbandsbeschlsse eine Sicherheit von 300 Mk. fr jede ihm zustehende Stimme zu hinterlegen. Der Vertrag ist zunchst bis 31. Dezember 1891 abgeschlossen, bleibt aber in Kraft, sofern nicht halbjhrliche Kndigung erfolgt. 10. Weniger ausgearbeitet sind die Statuten des schon im November 1888 gegrndeten =Vereins Braunschweigischer Metallindustrieller=. Zweck des Vereins ist ebenfalls, die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser Bestrebungen, dagegen andererseits auch unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder eines besonderen Faches derselben gemeinsam entgegenzutreten, selbst dann, wenn nur ein einzelnes Mitglied davon betroffen wird. Politische Fragen sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die zu ergreifenden Abwehrmaregeln sind nicht bestimmt, sondern es heit nur, der Vorstand ist berechtigt, bei auergewhnlichen Gelegenheiten ber das Verhalten des Vereins einen Beschlu zu fassen; er teilt denselben den Mitgliedern rechtzeitig mit und werden diese im Interesse des Vereins thunlichst darnach handeln. Demgem findet die Hinterlegung einer Sicherheit nicht statt. Der Verein hat am 14. Mrz 1890 mit den Formern ein Abkommen getroffen, nach welchem eine gemeinsame Arbeitsnachweisestelle eingerichtet ist unter Leitung eines Mannes, der weder zu den Arbeitgebern noch zu den Formern in nherer Beziehung steht. Eine Kommission aus je zwei Arbeitgebern und Arbeitern fhrt die Aufsicht; bei Streitigkeiten wird ein neutraler Obmann gewhlt. 11. Auch der =Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig= will freilich nach 3 seiner Statuten Bestrebungen anbahnen und untersttzen, welche dazu fhren, die Interessen der Arbeiter in Einklang zu bringen mit den berechtigten Ansprchen der Arbeitnehmer. Aber auf der anderen Seite verfolgt er zugleich den Zweck, unberechtigte Forderungen, insbesondere das Verlangen der Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig zu bestimmen, gemeinsam abzuwehren, und zwar selbst dann, wenn sich dieses Verlangen auch nur in einzelnen zum Verbande gehrigen Betrieben bemerkbar macht. Die Durchfhrung dieser Maregeln ist durch eine besondere Instruktion geregelt. III. Brauerei. Im Brauereigewerbe ist das von den Arbeitern bei Streitigkeiten mit den Unternehmern angewandte Kampfmittel nicht in erster Linie der Streik, sondern der Boykott, der sich aber nicht darauf beschrnkt, da die Arbeiter selbst den Genu von Bier aus den betreffenden Brauereien unterlassen, sondern da sie auch Wirtschaften, in denen deren Bier ausgeschenkt wird, nicht besuchen, um diese zum Aufgeben der Geschftsbeziehung zu zwingen. Aus diesem Grunde ist von Antistreikvereinen der Brauereien nichts bekannt geworben[252], dagegen haben die letzteren den Schutz gegen Boykotts sehr nachdrcklich in die Hand genommen. [252] Herr Generaldirektor R. $Rsicke$ schreibt mir, da er keine solchen kenne. 1. Den Anfang machten die =Braunschweiger Bierbrauereien=, indem sie Ende 1892 einen Verband grndeten, dessen Statuten folgendes bestimmen[253]: Treten bei einem Mitglied Thatsachen hervor, welche den Ausbruch eines Boykotts wahrscheinlich machen, so ist die fragliche Brauerei verpflichtet, dies sofort unter genauer Darlegung der Verhltnisse dem Vorsitzenden anzuzeigen, welcher seinerseits sofort eine Versammlung, ber die bis dahin die strengste Verschwiegenheit zu beobachten ist, einberuft. Alsdann beschliet die Versammlung, ob die schwebende Angelegenheit in Gte oder auf dem Zwangswege zu erledigen ist. Der Majorittsbeschlu ist fr die betroffene Brauerei bindend. Sollte eine gtliche Beilegung nicht erfolgen und infolgedessen von den hiesigen Sozialdemokraten eine Brauerei in Verruf erklrt werden, so treten zum Schutze der Brauerei folgende Bestimmungen in Kraft. Smtliche Brauereigeschfte entlassen das gesamte Arbeitspersonal mit Ausnahme bestimmter Personen. Wer von den entlassenen Arbeitskrften welche in Dienst nimmt, zahlt eine Konventionalstrafe von 10000 Mk. Bierfahrer einer anderen Brauerei drfen bei Meidung der gedachten Konventionalstrafe nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung des Boykotts eingestellt werden. Von den entlassenen Leuten, insbesondere den Bierfahrern, ist whrend der Dauer des Boykotts jede Hlfeleistung verboten, selbst eine Begleitung der Geschirre ist auch ohne Lohngewhrung oder anderweitige Vergtung nicht gestattet. Wer dies wissentlich zult, zahlt ebenfalls die obengedachte Konventionalstrafe. Die Flligkeit einer Konventionalstrafe ist durch die Versammlung mit zwei Drittel Majoritt auszusprechen. Die Betroffenen haben sich der Abstimmung zu enthalten. Sollte bei einer Brauerei ohne Wissen der leitenden Persnlichkeit ein Versto gegen die vorstehenden Bestimmungen vorkommen, so wird die gedachte Konventionalstrafe erst dann fllig, wenn nicht am Tage nach schriftlicher Aufforderung von seiten des Vorsitzenden dem Mangel abgeholfen ist. Fr jeden Hektoliter Bier, welchen die boykottierte Brauerei infolge des Boykotts weniger verkauft, wird der betreffenden Brauerei vom Vereine eine Entschdigung von 3 Mk. gezahlt. Der Ersatzanspruch und demgem auch die Beitragspflicht beginnt mit dem Monate, in welchem der Boykott verhngt wird. Existieren Zweifel ber das Datum, so bestimmt die Versammlung mit absoluter Majoritt, welcher Zeitpunkt als Beginn des Boykotts zu betrachten ist. Das Ende eines Boykotts wird als eingetreten betrachtet: 1. wenn der wirkliche Absatz der boykottierten Firma whrend zweier aufeinanderfolgender Monate weniger als 6% hinter dem rechnungsmig gefundenen Soll-Absatze zurckbleibt, 2. wenn die gegen die boykottierte Firma verhngten Maregeln betreffenderseits ausdrcklich zurckgenommen werden, 3. wenn die Versammlung es mit Einstimmigkeit (die boykottierte Firma hat sich der Stimmabgabe zu enthalten) beschliet. Wird der Boykott gegen smtliche verbundene Brauereien erklrt, so tritt die hier vereinbarte Entschdigungspflicht nicht in Wirkung. [253] Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher bis in die grten Einzelheiten aufgearbeiteten Vertrge zu liefern. 2. Das Vorgehen der Braunschweiger Brauereibesitzer gab den Ansto zu einer hnlichen Thtigkeit in ganz Deutschland. Zunchst beschlossen die =norddeutschen Brauerei-Industriellen= in einer am 22. September 1894 in Friedrichroda abgehaltenen Versammlung die Grndung eines Abwehrverbandes und eines Garantiefonds zum Schutze gegen Boykotts, dessen Statut angenommen wurde. Wo Lokalverbnde nicht bestehen, soll auf ihre Grndung und auf ihren Anschlu an den Zentralverband hingewirkt werden. 3. Die =bayrischen Brauereien= sind diesem Beispiele gefolgt, indem aus dem bayrischen Brauerbunde heraus, dessen Mitgliederzahl 126 betrgt, am 21. Januar 1895 ein Schutzkartell gegen Verrufserklrungen gegrndet wurde, dem 26 Brauereien beitraten. Die Art des Eingreifens ergiebt sich aus folgenden Statutenbestimmungen. Betrifft ein Boykott, auf welchen das Statut Anwendung findet, das Mitglied eines Ortsverbandes, so ist die Lieferung von Bier an Kunden der boykottierten Brauerei smtlichen Mitgliedern des gesamten Landesverbandes whrend der Dauer des Boykotts und noch fernere 6 Monate lang untersagt, jedoch kann der Vorstand ausnahmsweise die Lieferung gestatten und die Bedingungen, insbesondere die seitens des Lieferanten dem Boykottierten zu leistende Entschdigung festsetzen. Die Durchfhrung dieser Bestimmung ist durch eine Vertragsstrafe von 10 Mk. fr jedes statutenwidrig gelieferte Hektoliter Bier gesichert, deren Mindestsatz jedoch 1000 Mk. betrgt. Als geliefert gilt schlechthin der auf die betreffende Zeit, bis die Einstellung der Lieferung nachgewiesen ist, berechnete Teil der Jahreslieferung der boykottierten Brauerei. Jedes Mitglied hat fr jede 100 Hektoliter des von ihm im Jahre 1894 verbrauchten Malzes fnf Wechsel in Hhe von je 20 Mk. zu hinterlegen. 4. Am 15. Februar 1895 wurde endlich der fr ganz Deutschland bestimmte =Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklrungen= gegrndet, dem zunchst folgende Einzelverbnde beitraten: 1. Verband Berliner Brauereien, 2. Verband der Brauereien Leipzigs und Umgegend, 3. Verband der Brauereien Magdeburgs und Umgegend, 4. Verband Braunschweiger Brauereien, 5. Verein der Brauereien von Hannover und Umgegend, 6. Verband der Brauereien von Bremen und Umgegend, 7. Verband der Brauereien von Dresden und Umgegend, 8. der Lokalverband der Brauereien von Halle a. S. und Umgegend. Spter haben sich dem Zentralverbande noch eine Reihe anderer Vereine angeschlossen, so da ihm zur Zeit 15 Lokalverbnde angehren. Sowohl der Zentralverband wie die Lokalverbnde beschrnken sich auf die Abwehr von Verrufserklrungen, gleichviel, ob diese von Arbeitern oder von Gastwirten und anderen Konsumenten ausgehen. Eine Antistreikvereinigung bilden sie deshalb nicht. Den Anla zur Grndung gaben, wie schon bemerkt, die in den Jahren 1890 bis 1895 hufig seitens der Sozialdemokratie ber einzelne Brauereien verhngten Boykotts, die mit den Lohnverhltnissen meistens nicht in unmittelbarer Beziehung standen, sondern am hufigsten mit Streitigkeiten ber Hergabe von Slen zu Versammlungslokalen zusammenhingen. Der Zweck des Zentralverbandes ist, diejenigen Entschdigungen, welche die einzelnen Verbnde nach Magabe ihrer Statuten ihren Mitgliedern zu gewhren haben, gemeinschaftlich zu tragen. Das Recht der Einmischung in den Streit selbst hat er nur, wenn der betreffende Lokalverband darum nachsucht doch mu ihm jederzeit ber den Stand der Verhandlungen Auskunft gegeben werden. Bei dem Ersatze findet nur derjenige Schaden Bercksichtigung, den die durch den Boykott betroffenen Mitglieder der Lokalverbnde durch verminderten Bierabsatz erlitten haben. Magebend fr die Berechnung sind die Satzungen der Lokalverbnde, doch darf die Entschdigung keinesfalls 3 Mk. fr das Hektoliter bersteigen. Whrend der Dauer eines Boykotts drfen die Mitglieder eines Lokalverbandes mit Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbnde keine neue Geschftsverbindung anknpfen, auch sind erstere verpflichtet, ihre Lieferungen an ihre bisherigen Abnehmer, sofern dieselben gleichzeitig Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbnde sind, in denjenigen Grenzen zu halten, welche dem bisherigen Umfange der Geschftsverbindung mit den betreffenden Abnehmern entsprechen. Wenn Mitglieder der Lokalverbnde diesen Bestimmungen zuwider handeln, so haben diejenigen Lokalverbnde, denen sie angehren, an den Zentralverband fr jedes Hektoliter Bier, welches der Verpflichtung entgegen geliefert ist, eine Strafe von 5 Mk. zu entrichten. Der Zentralverband hat brigens auch ein $Normalstatut fr die Lokalverbnde$ beschlossen, dessen Zugrundelegung er fordert. Aus demselben sind folgende Bestimmungen hervorzuheben: Jede dem Verbande angehrige Brauerei giebt durch die Thatsache des Beitrittes die Erklrung ab, da sie von dem Zeitpunkte ab, zu welchen sie Ansprche der in den folgenden Paragraphen gedachten Art geltend macht, dem Rechte entsagt, Verhandlungen ber die Aufhebung eines ber sie verhngten Boykotts selbst oder durch einen andern Beauftragten, als den Verband, zu fhren. Durch die an den Verband gerichtete Ankndigung, aus einem Boykott Ansprche geltend machen zu wollen, erteilt die boykottierte Brauerei zugleich dem Verbande Auftrag und Vollmacht, diese Verhandlungen fr sie und in ihren Namen zu fhren und die Bedingungen der Aufhebung des Boykotts mit verbindlicher Kraft fr sie zu vereinbaren. Bei den Verhandlungen hat die boykottierte Brauerei kein Stimmrecht. Ein Verbandsmitglied, welches ohne Ermchtigung des Verbandes Verhandlungen ber Aufhebung der Boykotts fhrt, verliert alle Rechte gegen den Verband. Jede boykottierte Brauerei erhlt whrend der Dauer des Boykotts fr dasjenige Quantum Bier, welches sie vom Tage ihrer Anmeldung ab nachweislich infolge des Boykotts weniger als bisher absetzt, fr jedes Hektoliter vom Verbande eine im Statut festgesetzte Entschdigung. Die nicht boykottierten Brauereien sind befugt, die Bierlieferungen an die Kunden boykottierter Brauereien zu bernehmen, jedoch verpflichtet, dafr whrend des Boykotts die festgesetzte Vergtung fr jedes Hektoliter an den Verband zu zahlen. Als Kunde gilt der Abnehmer, der wenigstens 2 Monate lang vor Beginn der Boykotterklrung ganz oder teilweise sein Bier von der betreffenden Brauerei bezogen hat, und zwar auch dann, wenn er nach der Boykotterklrung sein Bier eine Zeit lang, jedoch nicht lnger als 2 Monate, von einer oder mehreren anderen Brauereien bezogen hat. Ist ein Boykott zufolge Beschlusses des Vorstandes aufgehoben, so mu diejenige Brauerei, welche an Stelle der boykottierten an Kunden der letzteren Bier geliefert hat, diese Lieferungen sofort einstellen. Das Verbot der Weiterlieferung erlischt jedoch nach Ablauf von 3 Monaten seit Aufhebung des Boykotts. Soweit nicht eine besondere Entschdigungspflicht einzelner Brauereien vorliegt, werden die zu leistenden Entschdigungen durch Beitrge aller dem Verbande angehrigen Brauereien, also einschlielich der Boykottierten, nach dem Mae der im letzten Betriebsjahre versteuerten Malzmengen aufgebracht. Zur Sicherheit fr Erfllung der statutenmigen Verpflichtungen hat jede Brauerei einen Solawechsel in Hhe des statutenmig bestimmten Betrages fr jede 1000 Zentner der versteuerten Malzmenge zu hinterlegen. In dem Normalstatut ist eine Vorschrift darber nicht enthalten, ob die Vereine sich die Befugnis vorbehalten, ber die Frage, ob die boykottierte Brauerei in dem der Boykottierung zu Grunde liegenden Streite im Rechte oder im Unrechte ist, ein Urteil zu fllen, doch nehmen nach der Praxis die Vereine eine solche Befugnis in Anspruch; sie sttzen sich auf 16 der Statuten, nach dem der Ausschlu aus dem Verbande gegen eine Brauerei verfgt werden kann, die den Zwecken des Verbandes vorstzlich oder grob fahrlssig zuwiderhandeln, insbesondere ihre Boykottierung absichtlich herbeigefhrt haben[254]. [254] Nach Mitteilung des Herrn $Richard Rsicke$ ist dies nicht nur seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder, deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist. Uebrigens beweisen gerade die Verhltnisse im Brauereigewerbe, da eine beiderseitige Organisation nicht im geringsten ein Hindernis bildet fr ein gutes Verhltnis beider Teile. In Berlin bestand schon seit 1890 ein gemeinschaftlicher Arbeitsnachweis unter Leitung eines aus einer gleichen Anzahl von Vertretern beider Teile gebildeten Kuratoriums. Bei Beginn des groen Boykotts am 15. Mai 1894 wurde derselbe aufgelst, aber als am 24. Dezember 1894 Friede geschlossen wurde, setzte man den gemeinsamen Arbeitsnachweis sofort wieder in Kraft, indem man gegen frher, wo ber den Vorsitz nichts bestimmt war, die Verbesserung einfhrte, da man einen unparteiischen Vorsitzenden (Dr. $Freund$) an die Spitze stellte. Seitdem ist das anfangs auf beiden Seiten vorhandene Mitrauen so vllig geschwunden, da bei der am 15. Januar 1899 abgehaltenen ffentlichen Versammlung des Braugewerbes einstimmig die Fortdauer beschlossen wurde. IV. Textilindustrie. 1. In der Textilindustrie ist von besonderem Interesse der =Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus=, und da die dortigen Erfahrungen als typisch anzusehen sind, so mgen sie hier etwas ausfhrlicher wiedergegeben werden[255]. [255] Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des Vorsitzenden und Grnders des Vereins, Herrn $Gustav Samson$ in Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewhrsmann wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir ber die Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu bilden. Steht auch Herr $Samson$ naturgem auf dem Standpunkte des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch die Schwchen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklrt er doch, da er nicht unter allen Umstnden den Streik verdamme, sondern ihn fr einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks, die allerdings stets als _ultima ratio_ anzusehen seien, werde schlielich das hhere Recht entscheiden, gegen das auch Fabrikantenvereinigungen machtlos seien. Bis 1890 war das Verhltnis zwischen Unternehmern und Arbeitern ein durchaus friedliches, aber Anfang 1890 brach in einer Fabrik, die sogar infolge der bei ihr eingefhrten Kammgarnfabrikation hhere als die Durchschnittslhne zahlte, der erste Streik aus. Die Fabrikanten fhrten dies zurck auf Einflsse zugewanderter schsischer und sterreichischer Weber und die sozialdemokratische Agitation; ein Fhrer der letzteren soll sogar in einer Versammlung geuert haben, ein allgemeiner Streik habe keine Aussicht, es msse vielmehr eine Fabrik nach der anderen abgeschlachtet werden. Diese Aeuerung verursachte groe Aufregung unter den Fabrikanten, und es fanden eine Reihe von Versammlungen derselben statt, die aber anfangs kein greifbares Ergebnis haben zu wollen schienen; insbesondere scheute man sich vor der Einrumung eines durch Wechselhinterlegung gesicherten Zwangsrechtes gegen die Mitglieder. Endlich aber siegte die entschiedenere Richtung, und am 18. Januar 1890 wurde ein Statut vereinbart, das in der That eine strenge Disciplin sicherte. Dessen Hauptinhalt ist folgender: Zweck des Vereines ist, ungerechtfertigten Manahmen der in den beteiligten Tuchfabriken beschftigten Arbeiter, namentlich unberechtigten Arbeitseinstellungen im ganzen oder in einzelnen Fabriken, entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu Arbeitseinstellungen fhren knnten, nach Mglichkeit abzuhelfen. Die leitende Kommission besteht aus 12 Personen, von denen je 4 seitens der nach der Gre ihres Betriebes in 3 Klassen abgestuften Vereinsmitglieder, der 13. aber, der kein Tuchfabrikant sein darf, von der Kommission selbst gewhlt wird. Die Kommission entscheidet in allen Fllen mit einer Mehrheit von mindestens 8 Stimmen; wird eine solche nicht erreicht, so gilt die den Arbeitern gnstigste Meinung als magebend. Mit derselben Mehrheit kann auch in besonders wichtigen Fllen die Einberufung des ganzen Vereins beschlossen werden, der dann nach den 3 Klassen abstimmt. Die Kommission hat nicht allein auf Antrag eines Vereinsmitgliedes einzugreifen, sondern auch die Arbeiter haben das Recht, Beschwerden, die zu einer Arbeitseinstellung fhren knnten, bei ihr vorzubringen und ihre Entscheidung anzurufen. In beiden Fllen hat die Kommission eine fachgeme Prfung vorzunehmen, Mngel, die sich dabei herausstellen, zu beseitigen und insbesondere den berechtigten Klagen der Arbeiter abzuhelfen. Dabei hat sie das Recht, zur Klarstellung des Sachverhaltes die Bcher des beteiligten Fabrikanten einzusehen. Die Kommission tritt mit den Arbeitern in unmittelbare Verbindung. Wollen sich diese der getroffenen Entscheidung nicht fgen, so ist die Kommission berechtigt, die Einstellung des maschinellen Betriebes der Fabriken smtlicher Vereinsmitglieder zu beschlieen, d. h. also, eine $Generalaussperrung$ anzuordnen. Persnlich beteiligte Kommissionsmitglieder sind von der Mitwirkung ausgeschlossen. Zur Sicherstellung der Folgeleistung, zu der jedes Vereinsmitglied sich verpflichtet, ist fr jeden von ihm beschftigten Webstuhl ein Wechselaccept ber 300 Mk. zu hinterlegen, und die Kommission hat das Recht, falls sie einen Ungehorsam feststellt, die Inkurssetzung zu beschlieen. Der eingegangene Betrag wird zu gemeinntzigen Zwecken verwendet, die von der Kommission zu bestimmen sind. Der Beitritt zu dem Verein ist fr ein Jahr bindend, sofern nicht bis zum 1. Oktober Kndigung erfolgt. Da fast smtliche Fabrikanten dem Verein beitraten, so verfgte derselbe ber eine bedeutende Macht, und der erste Erfolg war, da die Arbeiter den Streik sofort bedingungslos aufgaben, ohne da die Kommission in Thtigkeit htte zu treten brauchen. Auch in der nchsten Zeit kamen keine Streitigkeiten vor, und erst im Mai 1895 hatte die Kommission zum erstenmal Gelegenheit, in einen Streik, der in der grten Fabrik ausgebrochen war, einzugreifen. Sie gelangte damals nach Einsicht der Lohnlisten und lngeren Verhandlungen mit Arbeitern zu dem Ergebnisse, den betreffenden Fabrikanten zu weitgehenderer Nachgiebigkeit gegen die Arbeiterforderungen und insbesondere zur Wiederaufnahme aller Streikenden ohne Unterschied zu veranlassen. Umgekehrt war der Erfolg im folgenden Jahre. Am 15. Februar 1896 brachen in mehreren Fabriken Streiks aus, aber die zum Einschreiten aufgeforderte Kommission gelangte nach einigen Versuchen, eine Einigung herbeizufhren, zu der Ansicht, da es auf einen allgemeinen Streik abgesehen sei. So entschlo sie sich, von dem statutengemen Gewaltmittel Gebrauch zu machen, und ordnete an, da am 21. Februar alle Vereinsmitglieder ihren smtlichen Arbeitern zum 7. Mrz zu kndigen htten. Die so eingeleitete Aussperrung dauerte 6 Wochen und konnte nur gegen heftigen Widerstand aufrecht erhalten werden, aber schlielich siegte die Beharrlichkeit, und am 20. April wurde die Arbeit ohne wesentliche Zugestndnisse wieder aufgenommen, nur 50 Agitatoren wurden von der ferneren Beschftigung ausgeschlossen. So energisch man hier vorgegangen war, so hatte man sich doch nicht auf den vielfach beliebten Standpunkt gestellt, da nur die beteiligten Arbeiter selbst zu Verhandlungen legitimiert seien, sondern die Kommission hatte in ausgedehnter Weise auch mit andern Personen, die ihre Vermittelung anboten, ja sogar mit sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten verhandelt. Eine andere interessante Erscheinung dieses Streiks ist, da nach Angabe der Fabrikanten die Arbeiter das Ziel gehabt haben sollen, den Verein der ersteren zu sprengen; im allgemeinen pflegt der Versuch, die gegnerische Organisation zu zerstren, nur von seiten der Unternehmer auszugehen. Der Verein hat auch in der seitdem verflossenen Zeit eine erfolgreiche Wirksamkeit entfaltet, insbesondere hat man eine sehr wichtige Maregel beschlossen, nmlich sowohl $Mindestlhne$ wie $Hchstlhne$ aufzustellen, die fr jedes Vereinsmitglied verbindlich sind. Dieselben werden allerdings den Arbeitern nicht mitgeteilt, lassen auch einen gewissen Spielraum, aber ihre Ueber- oder Unterschreitung wird mit Verlust des Schutzes des Vereins bestraft. Das Gleiche gilt hinsichtlich einer von der Kommission fr alle beteiligten Fabriken eingefhrten gemeinsamen Arbeitsordnung, in der unter Beseitigung der frher vielfach blichen, wesentlich lngeren Arbeitszeit diese auf tglich 11 Stunden festgesetzt ist. Gegen die Feier des 1. Mai ist man mit sofortiger Entlassung eingeschritten. 2. Kann der Verein in Cottbus bereits auf eine ereignisreiche Thtigkeit zurcksehen, so befindet sich dagegen der =Fabrikantenverein zu Aachen-Burtscheid= noch mitten in einer Entwickelung, deren Abschlu bis jetzt nicht abzusehen ist. Derselbe ist im Jahre 1889 gegrndet, indem ihm 65 von den dort vorhandenen 73 Fabrikanten beitraten. Nach seinem Statut vom 16. November 1889 bezweckt er im allgemeinen die Frderung gemeinsamer Interessen, hat aber von Anfang an neben anderen Dingen, wie Bekmpfung der Fabrikdiebsthle, Abwehr der auf Wollzoll hinauslaufenden agrarischen Forderungen, Erstrebung einheitlicher Verkaufsbedingungen, Stellungnahme gegen staatliche Belastung der Unternehmerschaft und Herbeifhrung gnstiger Zollvertrge auch die Verhtung ungesetzlicher Arbeitsunterbrechungen durch die Arbeiter zum Gegenstande seiner Thtigkeit gemacht. Nach dem mir vorliegenden Berichte[256] ist auch hier das bis zu den 60er Jahren sehr patriarchalische Verhltnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch fremde Weber aus der Pfalz und Sachsen gestrt, die insbesondere unter den jungen Leuten Anhang fanden. Allmhlich wurde diese Richtung gegen ihr erstes Auftreten etwas gemigter und hat mehrfach in Gemeinschaft mit den christlich-sozialen Vereinen Streiks durchgefhrt. Das Ergebnis ist stets da, wo es sich um Lohnerhhungen handelte, der Sieg der Arbeiter gewesen, nur Streiks, die sich um andere Dinge drehten und zu Kraftproben gebraucht wurden, gingen verloren. Die Arbeitgeber haben hierbei wenig Solidarittsgefhl bewiesen, so da regelmig derjenige, gegen den sich der Streik richtete, in der Gefahr stand, nicht allein seine Kunden, sondern auch seine eingeschulten Arbeiter an seine Konkurrenten zu verlieren, ja man kam zu der Erkenntnis, da selbst fr den Fabrikationsort die Gefahr entstand, den Betrieb zu Gunsten anderer Orte zu verlieren. Da die Lhne in Sachsen um 2-300 Mk. niedriger sind als in Aachen, so ist die Lage schwierig, und da es bis jetzt nicht gelungen ist, die Arbeitgeber zu einem so krftigen Mittel, wie die in Cottbus zugelassene gemeinsame Schlieung der Betriebe, zu bestimmen, so sahen die Beteiligten sorgenvoll in die Zukunft. In neuester Zeit ist der Vorschlag einer $Ausstandsversicherung$ gemacht, bei der aus gemeinsamen Beitrgen die von einem Streik betroffenen Fabrikanten Schadensersatz erhalten sollen, unter der Voraussetzung, da der Vorstand ihren Widerstand gegen die Arbeiterforderungen als berechtigt anerkennt und die mit den Arbeitern einzuleitenden Verhandlungen keinen Erfolg haben. Nur hat man bei allen diesen Einrichtungen den Hauptpunkt bersehen, nmlich dahin zu wirken, da diese Verschiedenheit der Lhne und ihr Einflu auf die Produktionskosten allmhlich beseitigt wird, wie es nur durch eine das ganze Gewerbe umfassende Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern geschehen kann. [256] Ich verdanke das Material und ausfhrliche Darlegungen ber die einschlgigen Verhltnisse Herrn $Gustav Ritter$ in Aachen, dem Grnder und Vorsitzenden des Vereins. 3. Dem Beispiele der Tuchfabrikanten in Cottbus sind die =Riemenfabrikanten in Barmen= gefolgt[257]. Es bestehen dort etwa 120 Riemendrehereien mit etwa 1400 Riementischen und 4000 Gesellen. Schon frher, insbesondere 1890, hatten grere Streiks stattgefunden, bei denen es sich um die Herabsetzung der Arbeitszeit von 11 auf 10 Stunden und Abschaffung der Akkordarbeit handelte. Damals hatten die Fabrikanten durch die bloe Androhung einer allgemeinen Betriebssperre das Scheitern des Streiks herbeigefhrt. Im Frhjahre 1893 wiederholte sich der Streik und fhrte dieses Mal zu der Bildung einer festen Vereinigung der Arbeitgeber, indem am 25. Mai 1893 der $Verein der Riemendrehereibesitzer und Fabrikanten von Flechtartikeln in Barmen-Elberfeld und Umgegend$ gegrndet wurde. [257] Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn Handelskammersekretr $Ackermann$ in Barmen. Nach dem Statute bezweckt der Verein die Verhtung und Bekmpfung von Arbeiterausstnden in den Betrieben der Mitglieder und deren gegenseitige Untersttzung whrend der Dauer solcher Ausstnde. Die Mitglieder haben fr jeden Riementisch 12 Mk. einzuzahlen; sobald der Fonds unter diesen Betrag sinkt, ist er wieder zu ergnzen. Jedes Mitglied hat einen bei ihm ausbrechenden Streik beim Vorstande anzumelden und erhlt dann auf dessen Beschlu nach Ablauf einer Wartezeit von einer Woche wchentlich fr jeden Tisch bezw. Arbeitstag 2 Mk. Entschdigung. Der Beschlu des Vorstandes ist von einer Prfung der Lage des Streiks abhngig, doch ist nicht bestimmt, welche Voraussetzungen fr die Bewilligung oder Verweigerung der Entschdigung magebend sind. Dauert der Streik bei einem oder mehreren Mitgliedern lnger als 5 Wochen, so mu die $allgemeine Betriebssperre$ bei allen Mitgliedern ohne vorherigen Generalversammlungsbeschlu eintreten, es sei denn, da die vom Streik Betroffenen auf die Verhngung der Sperre verzichten. Dieselbe kann aber auch durch den Beschlu einer auerordentlichen Generalversammlung verhngt werden und mu dann nach 14 Tagen eintreten. Whrend der Betriebssperre mssen die Riementische smtlicher Mitglieder, soweit dieselben nicht von letzteren selbst bedient werden knnen, stillgesetzt werden. Meister drfen beschftigt werden, allen brigen Arbeitern und Arbeiterinnen dagegen ist whrend der Dauer der Sperre der Zutritt zur Fabrik zu untersagen. Jedes Mitglied ist zur Durchfhrung der Beschlsse verpflichtet und hat zur Sicherung eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. fr jeden Tisch in Wechseln zu hinterlegen. Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Fabrikanten und 3 Riemendrehereibesitzern; ein siebentes Mitglied mit beratender Stimme wird von der Handelskammer in der Person ihres Sekretrs entsandt. Die Grndung des Vereins hatte zur Folge, da nicht allein der damalige Streik, nachdem lediglich die Sperre angedroht war, binnen kurzem erfolglos erlosch, sondern da auch seitdem ein weiterer Streik nicht stattgefunden hat. 4. Einen wesentlich anderen Karakter hat der =Wupperthaler Riemendreher-Verband=. Bezweckte derjenige in Barmen-Elberfeld den Schutz gegenber den Arbeitern, so will der Wupperthaler Verband statt dessen die Interessen der Riemendrehereibesitzer, die im wesentlichen Hausindustrielle sind, gegen die Fabrikanten schtzen, von denen die ersteren ihre Auftrge erhalten. Nach dem Statut ist der Zweck des Verbandes, die Interessen des Gewerbes in allen Teilen wahrzunehmen, insbesondere das Herabdrcken der Lohnpreise zu verhindern und der Ueberproduktion vorzubeugen. Die Mitgliedschaft steht jedem Riemendrehereibesitzer offen, der einen unbescholtenen Namen hat. Die Wirksamkeit des Verbandes luft auf ein kollektives Verhandeln hinaus, indem die Vereinbarungen mit den Fabrikanten mit bindender Kraft fr jedes Mitglied seitens des Verbandes getroffen werden. Die Durchfhrung wird durch Hinterlegung von Wechseln in Hhe von 100 Mk. fr jeden Riementisch gesichert. Ursprnglich hatte der Verband, der im April 1890 mit 69 Mitgliedern gegrndet wurde, sich sogar das Ziel gesteckt, den Zusammenschlu des ganzen Gewerbes durch den Grundsatz der Ausschlielichkeit[258] zu erzwingen, indem wenigstens fr den Hauptbetriebszweig, die Herstellung glatter Litzen, den Mitgliedern verboten war, fr Fabrikanten zu arbeiten, welche Riemendreher beschftigen, die nicht zum Verbande gehren, doch ist diese Bestimmung in der Generalversammlung am 3. Mrz 1892 wieder aufgehoben. [258] Vgl. ber dieses System die unten (S. 643) folgende Darstellung des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S. 647. V. Tabakindustrie. Am 6. November 1890 hat sich fr Hamburg, Altona, Ottensen und Umgegend ein =Verein der Zigarrenfabrikanten= gebildet zum Zweck gemeinschaftlicher Abwehr von unbilligen Forderungen seitens der Arbeiterorganisationen. Die Mitglieder garantieren sich gegenseitig gegenber Eingriffen, welche von Arbeitervereinigungen versucht werden sollten, die Aufrechterhaltung ihrer geschftlichen Einrichtungen, die Bewahrung ihres Hausrechts, die Freiheit ihrer Dispositionen, sowie Schutz ihrer sonstigen etwa ungerecht angegriffenen Interessen. Die Einrichtung von Institutionen, welche eine friedliche Beilegung von Konflikten anstreben, sind in erster Linie ins Auge gefat, aber falls friedliche Mittel nicht anwendbar erscheinen, sind energische Maregeln zu ergreifen. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, da Arbeiter, welche Fachvereinen nicht angehren, zu schtzen sind. Andererseits soll die Freiheit der Arbeiter, Vereinigungen anzugehren, nicht prinzipiell angetastet werden; darauf bezgliche Forderungen drfen eventuell nur vorbergehend gestellt werden. Jedes Mitglied hat bei Zuwiderhandlung gegen Vereinsbeschlsse eine Konventionalstrafe von 5000 Mk. verwirkt und eine Sicherheit in dieser Hhe zu hinterlegen. Der jhrliche Beitrag beluft sich auf 150 Mk., alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht. VI. Baugewerke[259]. Die Baugewerke nhern sich durch ihren Umfang der Groindustrie und haben deshalb, obgleich sie handwerksmig betrieben werden, doch im wesentlichen deren Verhltnisse. Ist es hiernach verstndlich, da auch der Gegensatz zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sich hier in gleicher Weise, wie in der Industrie, geltend machte, so hat derselbe thatschlich schon einen besonders hohen Grad erreicht und Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere Streiks und Aussperrungen, sind in den Baugewerken eine sehr hufige Erscheinung. Naturgem hat sich deshalb hier auch in grerem Umfange die Organisation der Arbeitgeber entwickelt, ja es ist in neuester Zeit mit Erfolg versucht, dieselbe ber ganz Deutschland zu erstrecken und einen einheitlichen Verband zu schaffen. Im folgenden sollen zunchst die bestehenden Einzelorganisationen, soweit mir das Material zugnglich war, vorangestellt und dann die bisherigen Schritte zur Schaffung eines Gesamtverbandes mitgeteilt werden. [259] Das benutzte Material verdanke ich berwiegend dem Vorsitzenden des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn Baumeister $Felisch$ in Berlin und dessen Sekretr W. $Knig$. A. $Oertliche Vereine$[260]. 1. Der =Arbeitgeberbund fr das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin und den Vororten= verfolgt noch seinen Statuten den Zweck, auf gewerblichem Gebiete, namentlich bei Festsetzung der Lohn- und Arbeitsbedingungen mit den Arbeitnehmern, sich gegenseitig mit Rat und Hlfe zur Seite zu stehen, die Forderungen der Arbeitnehmer zu prfen und im Falle der Berechtigung zur allseitigen Anerkennung zu bringen, unberechtigten Forderungen aber in wirksamer Weise entgegenzutreten. Treten an ein Mitglied Forderungen heran, die zu einer Bausperre oder zu einem Ausstande Veranlassung geben knnen, so ist unverzglich dem Vorstande Mitteilung zu machen. Erkennt dieser die Forderung als berechtigt an, so ist dem Mitgliede die Regelung der Angelegenheit mit seinen Arbeitern anheimzugeben, wobei der Vorstand die Vermittlerthtigkeit bernehmen kann. Entgegengesetztenfalls tritt der Verein mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln fr das Mitglied ein. Diese Mittel knnen neben anderen Vorkehrungen, deren Kosten aus dem Vereinsvermgen zu bestreiten sind, insbesondere auch darin bestehen, da die Entlassung smtlicher auf den Baupltzen der Vereinsmitglieder beschftigten Maurer und Zimmerleute angeordnet wird. Jedes Mitglied, welches einem solchen Beschlusse zuwiderhandelt, verwirkt eine Strafe im zehnfachen Betrage seines Jahresbeitrages. Dieser ist gleich 20% der im letzten Jahre gezahlten anrechnungsfhigen Lhne, mindestens aber 10 Mk. Nach der Hhe der Beitrge ist auch das Stimmrecht abgestuft, und zwar von 1 bis 6 Stimmen. Der Verein steht grundstzlich auf dem Standpunkte, seine Untersttzung nicht zu gewhren, wenn nicht in dem Bauvertrage die Streikklausel d. h. eine Bestimmung aufgenommen ist, da im Falle eines Streiks die Ablieferungsfrist sich um die Dauer des Streiks verlngert. [260] Nach einer bei den Verhandlungen zur Grndung eines Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen auer den hier erwhnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau, Burg, Dsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen, Gera, Jena, Knigsberg, Leipzig, Langensalza, Mhlhausen i. Thr., Naumburg, Osnabrck, Plauen i. V., Pyritz, Schppenstedt, Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau. Der Verein beschrnkt sich aber nicht auf die Regelung ausgebrochener Streitigkeiten, sondern will zugleich auf Gleichmigkeit der Arbeitsbedingungen hinwirken. Deshalb hat die regelmige jhrliche Generalversammlung den ortsblichen Hchstbetrag der Zeitlhne zu bestimmen, die fr das nchste Jahr von den Vereinsmitgliedern an Maurer und Zimmerleute gezahlt werden drfen; auch zur Festsetzung der brigen Arbeitsbedingungen ist die Generalversammlung befugt; und die Mitglieder sind bei Vermeidung der bereits erwhnten Vertragsstrafe zu deren Innehaltung verpflichtet. Dem Verein sind bis jetzt von 1200 Baugewerktreibenden nur etwa 250 beigetreten. 2. =Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H.= Derselbe erstrebt: 1) Schutz seiner Mitglieder gegen Uebergriffe, von welcher Seite sie auch kommen mgen. 2) Solidaritt der Arbeitgeber bei etwa eintretenden unberechtigten Arbeitseinstellungen, Sperren und Verrufserklrungen. 3) Mglichst einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das Verhltnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von grundstzlicher Bedeutung sind. 4) Vereinigung mit anderen Verbnden, welche gleiche oder hnliche Zwecke verfolgen. 5) Vertretung von Rechtsstreitigkeiten, die ein allgemeines Interesse fr Bauarbeitgeber haben. Beitrittsberechtigt ist jeder unbescholtene Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H. und Umgegend. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der jhrliche Beitrag ist 10 Mk. Die Mitglieder haben den von der Generalversammlung mit zwei Drittel aller zum Bunde gehrigen Firmen gefaten Beschlssen unweigerlich Folge zu leisten. Von ausbrechenden Streiks hat der Betroffene sofort den Vorstand zu benachrichtigen, der sogleich einen Bundesbeschlu herbeizufhren hat; bis dahin drfen die Mitglieder keine Ausstndigen beschftigen. Auf Grund eines nach genauer Untersuchung zu erstattenden Berichts des Vorstandes hat die Generalversammlung endgltig Beschlu zu fassen. Bei Nichterfllung der satzungsgemen Verpflichtungen kann Ausschlu aus dem Bunde erfolgen. 3. =Verein bremischer Baugewerksmeister.= Derselbe bezweckt einerseits Wahrung und Frderung der Interessen des bremischen Baugewerkmeisterstandes im allgemeinen und will andererseits die gemeinsamen Forderungen der Arbeiter derjenigen Gewerbe, welche dem Verein angehren, prfen und im Falle der Berechtigung zu allseitiger Anerkennung bringen, unberechtigte Forderungen aber mit dem ganzen Gewichte der Vereinigung zurckweisen. Mitglied knnen alle rechtschaffenen Baugewerksmeister, sowie hierbei interessierte Geschfte und Industrielle werden. Neben dem Eintrittsgelde und dem jhrlichen ordentlichen Beitrage von je 3 Mk. ist jedes Mitglied verpflichtet, im Bedarfsfalle einen seinen Verhltnissen entsprechenden auerordentlichen Beitrag zu zahlen, der vom Vorstande festgesetzt wird. Werden in einem dem Vereine angehrigen Gewerbe Forderungen der Arbeitnehmer, die zu einer Werkstattsperre, einem partiellen oder allgemeinen Streik Veranlassung geben knnen, gestellt, so ist sofort dem Vorstande des Vereins Mitteilung zu machen. Dieser hat gemeinschaftlich mit der dazu berufenen Kommission dieselben vorzuprfen auch schleunigst eine Generalversammlung zu berufen und derselben zu berichten. Erkennen der Vorstand und die Kommission und spter die Generalversammlung die Forderung der Arbeitnehmer als berechtigte an, so ist dem betreffenden Gewerbe eine Regelung mit seinen Arbeitern in Gemeinschaft mit der Kommission aufzugeben und zu berlassen; sind die Forderungen unberechtigte, so tritt der Verein voll und ganz fr das betroffene Gewerbe ein und kann dafr eventuell auch die auerordentlichen Beitrge benutzen. Wird ein Streik von seiten der Arbeitnehmer eines oder mehrerer Gewerbe angekndigt, oder ist derselbe bereits ausgebrochen, so kann die sofort zu berufende Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes und der dazu berufenen Kommission eine teilweise Entlassung der Arbeiter, aber auch eine Schlieung smtlicher Baupltze und Werksttten seiner Mitglieder innerhalb acht Tagen bis zur Beendigung des Streiks beschlieen. Ungesetzliche Forderungen, Drohungen der Arbeiter sind auf Kosten des Vereins gerichtlich zu verfolgen. Auf Beschlu der Generalversammlung hin knnen einzelne Gewerbe oder Gewerbetreibende (Mitglieder) auf bestimmte Zeit von der Befolgung dieses Beschlusses vorlufig entbunden werden; dieselben mssen auf ihren Antrag davon entbunden werden, wenn mehr als die Hlfte der von dem betreffenden Gewerbe beschftigten Arbeitern von Nichtvereinsmitgliedern beschftigt werden. Jedes Vereinsmitglied hat Arbeiter, die nachweislich durch Geldbeitrge Streikende untersttzen, sofort zu entlassen. Um unntige Hrten zu vermeiden, kann tchtigen Arbeitern, die nachweislich sich von allen Streikbewegungen fern halten und solche auch nicht mit Geldbeitrgen untersttzen, auf Antrag ihres Arbeitgebers durch Beschlu der Kommission das Weiterarbeiten zu den frheren Arbeitsbedingungen gestattet werden; doch hat der Arbeiter auf einem vom Verein zu liefernden gedruckten Formulare eine dahingehende Erklrung an den Verein schriftlich abzugeben. Kein Vereinsmitglied darf Arbeitern, die infolge eines Streiks von einem anderen Vereinsmitgliede entlassen sind, innerhalb acht Wochen nach Beendigung des Streiks Beschftigung geben ohne Bewilligung des letzteren. Um den Verein zu strken, hat jedes Vereinsmitglied thunlichst nur mit und fr Vereinsmitglieder arbeiten zu lassen. Bis zur Aufhebung der verhngten Sperre oder wenn in einem Gewerbe ein Streik ausbricht, drfen die Mitglieder whrend dieser Zeit keine Auftrge bei Nichtmitgliedern ausfhren lassen. Wer die statutenmigen Verpflichtungen verletzt oder einem gefaten Beschlusse zuwiderhandelt, kann in eine Strafe bis zu 100 Mk. im Einzelfalle genommen werden. 4. =Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden= zum Schutze gegen Streiks und agitatorische Bestrebungen der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, und zwar Maurer, Zimmerleute und Arbeiter, welche sich als whlerisch erweisen, oder durch Worte, oder durch ihr Verhalten die brigen Arbeiter gegen Verbandsmitglieder aufreizen, sind in eine Liste (Liste der von Verbandsmitgliedern nicht zu beschftigenden Leute) einzutragen und drfen von keinem anderen Verbandsmitgliede wieder in Arbeit genommen werden. Die Namen solcher Arbeitnehmer sind dem Komitee unverzglich anzuzeigen, von denselben aber eventuell nach Feststellung der Frage, ob die Anzeige begrndet war, in die Liste einzutragen und sofort brieflich smtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Keines der Verbandsmitglieder darf seinen Arbeitnehmern bei einer an die Verbandskasse zu zahlenden Konventionalstrafe von 1000 Mk. fr jeden Kontraventionsfall mehr als die durch den Verband jeweilig festgestellten Maximallhne gewhren. Als Maximallohn wird bis auf weiteren Beschlu der Verbandsversammlung je nach der Gte der Arbeit festgesetzt: a) fr Maurer und Zimmerer bis zu 35 Pf. pro Stunde, b) fr Arbeiter bis zu 25 Pf. pro Stunde. Bei partiellen Streiks ist dem betroffenen Verbandsmitgliede von den brigen die notwendigste Aushlfe durch Zuweisung eigener Arbeiter zu gewhren. Die Bestimmung erfolgt durch das Komitee. Ueber Streitigkeiten unter den Mitgliedern hinsichtlich der Satzungen entscheidet das Komitee als Schiedsgericht. Die Kosten der Verwaltung werden nach Verhltnis der gezahlten Lhne getragen. Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, in den von ihnen abzuschlieenden Vertrgen mglichst den Auftraggebern gegenber sich auszubedingen, da sowohl bei Streiks der Arbeiter als bei den vom Verbande beschlossenen Aussperrungen die vereinbarten Konventionalstrafen whrend dieser Zeit nicht verfallen. Wenn die Arbeiter sich weigern, so sind sie binnen drei Tagen zu entlassen und nicht eher wieder zu beschftigen, als bis der Streik beendigt ist. Bei besonders dringlichen Arbeiten kann von dem Komitee eine Ausnahme bewilligt werden. Ebenso sind Poliere, Lehrlinge, von auswrts herangezogene Arbeiter und solche Leute ausgenommen, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber in Arbeit gestanden und sich niemals an agitatorischen Bestrebungen beteiligt haben. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit 300 Mk. bestraft. Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre Arbeiter nur unter beiderseitigem Ausschlu der Kndigung anzunehmen. 5. =Freie Vereinigung der Baugeschftsinhaber in Greiz.= Jedes Mitglied ist verpflichtet: 1. an der elfstndigen Arbeitszeit festzuhalten; 2. keinen hheren Stundenlohn an Maurer- und Zimmergesellen zu zahlen, als von der Vereinigung beschlossen ist; 3. keinen Gesellen einzustellen, der nicht im Besitze eines Entlassungsscheines seines frheren Arbeitgebers ist, falls dieser der Vereinigung angehrt; 4. solche Gesellen, die von der hiesigen Vereinigung oder von einer anderen, dem Arbeitgeberverbande der beiden Frstentmer Reu und der Kreishauptmannschaft Zwickau angehrenden Korporation als Streiker, Streikfhrer oder Agitatoren bezeichnet werden, nicht einzustellen und auf ergangene Benachrichtigung sofort zu entlassen bezw. ihnen zu kndigen; 5. von einer bei ihm eingetretenen Arbeitseinstellung innerhalb 24 Stunden unter Namhaftmachung der streikenden Gesellen dem Vorstande der Vereinigung Anzeige zu machen und bekannte Aufwiegler unter seinen Gesellen dem Vorstand als solche zu bezeichnen. Der Vorstand hat ber die Entlassung oder Weiterbeschftigung derselben Beschlu zu fassen. Wenn ber die Bauten eines Mitgliedes der Vereinigung die sogenannte Sperre von den Gesellen verhngt werden sollte, so sind smtliche brigen Mitglieder gleichen Gewerbes durch Abgabe von Leuten zur Untersttzung verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft zunchst alle diejenigen, welche mehr als 8 Gesellen des betreffenden Gewerbes beschftigen und zwar im Verhltnis zur Gesamtzahl ihrer Gesellen, sofern sich nicht Mitglieder freiwillig zur Abgabe von Gesellen bereit erklren. Nimmt die Sperre bezw. der Ausstand einen solchen Umfang an, da eine ausreichende gegenseitige Untersttzung nicht mehr mglich, so hat die Generalversammlung der Vereinigung darber zu entscheiden, ob smtliche Gesellen zu entlassen sind bezw. ihnen zu kndigen ist. Diese Aufkndigung hat jedoch zu erfolgen, sobald die Hlfte der bei der Vereinigung beschftigten Gesellen in den Ausstand eingetreten ist, sofern nicht durch Dreiviertel-Mehrheitsbeschlu der Generalversammlung eine weitere Hinausschiebung dieses Zeitpunktes bestimmt wird. Verste gegen die Verbandspflichten haben die sofortige Prsentation des hinterlegten Sichtwechsels zur Folge. Ob eine Uebertretung oder ein Versto vorliegt, darber entscheidet nach vorausgegangener Untersuchung der Vorstand endgltig und zwar mit einfacher Stimmenmehrheit. 6. =Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg.= Der Verband bezweckt die Herbeifhrung dauernd friedlicher Verhltnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Bercksichtigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher Uebergriffe, insbesondere Streiks der Arbeitnehmer und ihrer Vereinigungen. Alle anderen Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes sollen dienen: 1. die Beihlfe zur Durchfhrung und Vervollstndigung der Gesetze, welche zum Wohle und Schutze der Arbeitnehmer erlassen sind, die Untersttzung gemeinntziger Bestrebungen fr das Wohl der Arbeitnehmer und die Errichtung von Arbeitsnachweisen; 2. die Vereinbarung, a) keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeitnehmer anderer anzunehmen, b) fr den Fall des Ausbruchs eines partiellen Streiks durch Einsichtnahme der Lohnbcher der betreffenden Arbeitgeber und sonstwie die Grnde des Streiks, sowie die Schuld oder Schuldlosigkeit der Arbeitgeber an demselben festzustellen, c) bei Ermittelung des Bestrebens der Arbeitnehmer, durch unberechtigte Forderungen und Uebergriffe die Beschlsse des Verbandes zu durchbrechen, offiziell den Ausbruch des Streiks in den betreffenden Geschften zu verknden, unverzglich vermittelnd einzugreifen, unter Benutzung des angesammelten Betriebsfonds, also fr Rechnung des Verbandes durch Mittelspersonen, Annoncen und auf sonst zweckdienlich erscheinendem Wege Ersatzarbeitnehmer fr die streikenden heranzuziehen und d) vom Zeitpunkte des Streikausbruches ab bis zu dessen Beendigung, whrend welcher Zeit von den Geschftsinhabern Arbeitnehmer direkt nicht angestellt werden drfen, sondern bei Nachfrage an den Verbandsvorstand zu verweisen sind, diese Arbeitnehmer anzunehmen und den vom Streik betroffenen Geschften nach Verhltnis und Bedrfnis zu berweisen; 3. die Verpflichtung der Verbandsmitglieder, a) keine Arbeiten zu bernehmen, welche bereits seitens eines anderen Verbandsmitgliedes in Angriff genommen waren, deren Fertigstellung aber durch den Ausbruch des Streiks verhindert worden ist, b) falls auf einem, unter Beteiligung mehrerer Verbandsmitglieder auszufhrenden Bau nur bei einem der letzteren gestreikt wird, in schonendster kollegialer Weise auf den vom Streike Betroffenen Rcksicht zu nehmen, c) sich fr den Fall, da ein partieller Streik nicht innerhalb 14 Tagen nach dem Ausbruche desselben beendigt und auch die schleunige Wiederaufnahme der Arbeit seitens der Streikenden nicht mit Sicherheit zu erwarten sein sollte, auf Beschlu einer sofort seitens des Vorstandes einzuberufenden Verbandsversammlung fr solidarisch zu erklren und gemeinschaftlich die Arbeit fr Maurer, Zimmerer und Arbeiter, inklusive Akkordarbeit, unverzglich niederzulegen, ohne jedoch zur Entlassung der Poliere und Lehrlinge verbunden zu sein. Mitglieder des Verbandes knnen smtliche in Magdeburg ansssige Inhaber von Maurer- und Zimmerergeschften werden, welche die Satzungen durch ihre Unterschrift fr sich als bindend anerkennen. Die Mitglieder haben fr je 10000 Mk. Lhne eine Stimme und haben die Kosten nach dem Verhltnis der Lhne zu tragen, insbesondere 2 0/00 in den eingerichteten Fonds zu zahlen. Zur Sicherheit fr bedingungslose Durchfhrung der gefaten Beschlsse hat jedes Mitglied 3% der anrechnungsfhigen Lhne, mindestens jedoch 500 Mk. in Sichtwechseln oder in mndelsicheren Papieren zu hinterlegen und anzuerkennen, da unter Ausschlu des Rechtsweges diese Sicherheit dem Verbande zu Eigentum verfallen ist, sofern in der Verbandsversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit ein Versto gegen die Satzungen festgestellt ist. 7. =Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in Mnchen.= Der am 26. Juli 1898 gegrndete Verband bezweckt, auf gewerblichem Gebiete, namentlich bei Festsetzung der Lhne und Arbeitsbedingungen mit den Arbeitern, sich gegenseitig mit Rat und Hlfe zur Seite zu stehen, die Forderungen der Arbeiter zu prfen und im Falle der Berechtigung zu allseitiger Anerkennung zu bringen, unberechtigten Forderungen aber und aus solchen entstehenden Streiks der Arbeiter in wirksamer Weise entgegenzutreten. Der Verband beschrnkt sich zunchst auf Mnchen und 30 Kilometer Umgebung, beabsichtigt aber mglichste Ausdehnung ber ganz Bayern durch Anschlu an gleiche Verbnde und will mit hnlichen Vereinigungen innerhalb des Deutschen Reiches einen Bund der Arbeitgeberverbnde ins Leben rufen. Die Mitgliedschaft steht offen allen selbststndigen Arbeitgebern des Baugewerbes. Die Beitrge belaufen sich auf 50 Pf. fr je 1000 Mk. Lhne. Ueberschsse sollen zu einem Reservefonds bis zur Hhe von 100000 Mk. angesammelt werden. Innerhalb des Verbandes bestehen besondere Gruppen: 1. der Architekten, Bau- und Maurermeister, 2. der Dachdecker und Blitzableitersetzer, 3. der Glaser, 4. der Hafner, 5. der Installateure und Brunnenmacher, 6. der Maler, 7. der Pflasterer, 8. der Schlosser und Eisenbahnkonstrukteure, 9. der Schreiner und Parkettbodenfabrikanten, 10. der Spngler und Kupferschmiede, 11. der Steinmetzen, 12. der Stuckateure und Bildhauer, 13. der Zimmermeister. Diese Gruppen versammeln sich selbstndig und sind im Vorstande nach einem festgesetzten Mastabe vertreten. Das Stimmrecht der Mitglieder ist bis zur Hchstzahl von 12 nach den Lhnen abgestuft. Bei Streitigkeiten der Verbandsmitglieder mit ihren Arbeitern sollen zunchst der Ausschu und die Verbandsgruppen zu vermitteln suchen. Eilige Manahmen darf dabei der Ausschu selbst treffen, dagegen kann die Sperrung aller Betriebe einer Gruppe nur mit Zweidrittel-Mehrheit der Gruppenversammlung beschlossen werden. Ausnahmsweise kann Arbeitern, die sich nachweislich von allen Streikbewegungen fern gehalten haben und solche auch nicht mit Geld untersttzen, das Weiterarbeiten gestattet werden. Arbeiter aus Orten, wo zur Zeit gestreikt wird, drfen nicht eingestellt werden. Die Liste der streikenden Arbeiter ist vom Verbandsbureau allen Verbandsmitgliedern zuzusenden. Diese drfen keine der aufgefhrten Arbeiter beschftigen. Kein Verbandsmitglied darf eigenmchtig mit den streikenden Arbeitern unterhandeln. Machen Streitigkeiten mit den Arbeitern die vorbergehende Untersttzung von Verbandsmitgliedern erforderlich, so wird sie vom Vorstande aus Verbandsmitteln gewhrt. Von den Mitgliedern wird erwartet, da sie die brigen Mitglieder, insbesondere Notleidende, durch Uebertragung von Arbeiten untersttzten und die Uebertragung von Arbeiten an Nichtmitglieder mglichst vermeiden. In Lieferungsvertrgen mu die Streikklausel aufgenommen werden. Strafen setzt der Verbandsvorstand fest. Jedes Mitglied hat eine Sicherheit in Hhe von 50 Mk. fr jede ihm zustehende Stimme zu hinterlegen. 8. =Verband sddeutscher Baugewerksmeister.= Derselbe ist eine Vereinigung von Maurermeistern, Zimmermeistern und Steinhauermeistern und wurde begrndet am 5. Mai 1898. Zweck des Verbands ist, die Arbeitgeber im Baugeschft zu einer Organisation zur Wahrung ihrer Interessen gegenber der organisierten Arbeiterschaft zu vereinigen und mittelst dieser Organisation 1. zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen billigen Ausgleich anzustreben, 2. bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer womglich eine beide Teile befriedigende Vermittlung herbeizufhren, 3. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben, insbesondere die zu diesem Zweck geplanten oder veranstalteten Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu machen (Arbeitseinstellungen, Sperre, Verrufserklrungen), 4. ein einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von grundstzlicher Bedeutung sind (z. B. Maximalarbeitstage, Geschftsordnungen &c.) zu sichern, 5. die Bestrebungen des Verbandes in geeigneter Weise durch Verffentlichungen, insbesondere mittels der Tagespresse, zu untersttzen, 6. mit anderen Arbeitgebervereinen hnlicher Tendenz Fhlung zu nehmen und geeigneten Falls Fusionen mit solchen herbeizufhren. Organe des Vereins sind der Ausschu und der Vorsitzende, auf dessen Namen das Vereinsvermgen zu belegen ist. Das Stimmrecht der Mitglieder in der Generalversammlung bestimmt sich nach der Zahl der beschftigten Arbeiter bis zur Hchstzahl von 7. Fr jede Stimme ist ein Jahresbeitrag von 5 Mk. zu zahlen, ebenso sind danach auerordentliche, durch Beschlu des Ausschusses anzufordernde Mittel umzulegen. Die Mitglieder des Verbandes unterwerfen sich hinsichtlich des Verhltnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beschlssen der Generalversammlung und des Ausschusses. Insbesondere ist zur Herabsetzung der Arbeitszeit unter die bestehende Norm von 10 Stunden kein Mitglied von sich aus befugt, vielmehr den Verbandsbeschlssen unterworfen. Dasselbe gilt von etwaigen Abweichungen von der gegenwrtig bestehenden Zeiteinteilung, Vesperpausen &c. Dagegen bleibt bis auf weiteres eine Herabsetzung oder Erhhung der Arbeitslhne dem Einzelnen berlassen. Die Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder vor der Oeffentlichkeit ist Sache des Ausschusses, und es verpflichten sich die Mitglieder, in dieser Hinsicht keinerlei ffentliche Kundgebung, insbesondere in der Tagespresse &c, ohne Ermchtigung des Vorsitzenden des Ausschusses und keinesfalls gegen dessen Beschlu vorzunehmen. Die Mitglieder verpflichten sich, Unterhandlungen mit der organisierten Arbeiterschaft, d. h. abgesehen von den eigenen Arbeitern, ber Arbeitsbedingungen u. dergl. ausschlielich durch Vermittlung des Ausschusses zu fhren. Wenn in dem Geschft eines Mitglieds zwischen diesem bezw. seinen Vertretern und Beamten und seinen Arbeitern Differenzen irgend welcher Art entstehen, welche geeignet sind, zu einem Ausstand, Platzstreik, Boykott, Sperre oder etwas derartigem zu fhren, so hat das betreffende Mitglied, wenn es nicht von sich aus die Differenzen durch Abbestellung etwaiger Mistnde zu erledigen vermag, die Pflicht, die Ansprche der Arbeiter nicht von sich aus abzulehnen, sondern dem Vereinsausschu zur Untersuchung und Beschlufassung vorzulegen und sich dessen Ausspruch zu unterwerfen. Wird in einem Verbandsgeschfte von seiten der Arbeiter ein Ausstand oder eine Sperre angedroht oder erklrt, so ist dem Vorsitzenden des Ausschusses sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Falls der Ausschu beschliet, da der Arbeitgeber den Forderungen der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nhere hierber festzusetzen und der Arbeitgeber verpflichtet, diesen Beschlu durchzufhren und die beschlossene Bewilligung der gestellten Forderungen der Arbeiter durch Anschlag oder sonstwie zur Kenntnis der letzteren zu bringen. -- Erklrt der Ausschu den Streik fr nicht berechtigt, so hat der Vorsitzende das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort smtlichen Vereinsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf kein Vereinsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe beschftigen. Der Ausschu hat das Recht, die in dem notleidenden Betriebe vorliegenden Auftrge auf die brigen Betriebe, wenn angngig, zu verteilen. In solchen Fllen hat das von dem Streik betroffene Verbandsmitglied die ihm aushilfsweise gelieferten Arbeiten mit einem Betrage zu bezahlen, welcher nach der Schtzung des Ausschusses dem durchschnittlichen Selbstkostenpreise entspricht. Den Aufschlag auf die Selbstkosten, welcher dem die Arbeit liefernden Geschfte zu zahlen ist, deckt der Verband. Sollten die Arbeiter derjenigen Firma, welcher die Ausfhrung der Arbeit bertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszufhren, so sind dieselben zu entlassen. Zur Sicherung der Vertragspflichten hat jedes Mitglied nach der beschftigten Arbeiterzahl Wechsel bis zur Hhe von 5000 Mk. zu hinterlegen, die durch Beschlu des Ausschusses fr verfallen erklrt werden knnen. Der Ausschu ist auch befugt, nach seinem Ermessen aus dem Verbandsvermgen an solche Mitglieder, die durch Arbeitseinstellungen geschdigt sind, Untersttzungen zu bewilligen. 9. =Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin.= In Stettin hatten schon mehrfach die Arbeiter des Baugewerbes dadurch Lohnerhhungen erzwungen, da sie ber einzelne Geschfte die Sperre verhngten. Um sich hiergegen zu schtzen, traten die Maurer- und Zimmermeister am 24. April 1897 zu einer freien Vereinigung zusammen unter dem Namen $Arbeitsnachweis fr Maurer und Zimmerer in Stettin und Umgegend$. Nach den Statuten sind die Mitglieder verpflichtet, nur solche Gesellen in Arbeit zu nehmen, welche sich, sofern sie bereits in Stettin in Arbeit waren, im Besitz eines ordnungsmigen Entlassungsscheines befinden, oder, falls sie von auswrts kommen, eine Meldekarte des Arbeitsnachweises haben. Mitglieder, die hiergegen verstoen, werden aus der Vereinigung ausgeschlossen. Der Arbeitsnachweis soll die Mitglieder auch ber ungebhrliche Manahmen der Arbeitnehmer sofort unterrichten, ist aber auch befugt, falls ein Entlassungsschein zu Unrecht verweigert ist, eine Meldekarte auszustellen. Zur Mitgliedschaft sind alle Baugeschfte in Stettin und Umgegend berechtigt. Stimmrecht und Beitrag richtet sich nach der Hhe der im Vorjahre bezahlten Lhne. Schon im Herbst 1897 bot sich durch einen von den Bauarbeitern wegen Lohnerhhung begonnenen und von den Maurern untersttzten Streik Gelegenheit, die beiderseitigen Krfte zu erproben. Der Arbeitsnachweis, dem sich 45 Meister angeschlossen hatten, beantwortete den Streik durch Entlassung smtlicher Bauarbeiter und Maurer. Nachdem der Kampf vom 25. Oktober bis 21. November 1897 gedauert hatte, wurde an letzterem Tage eine Uebereinkunft getroffen, nach welcher die Arbeit am folgenden Tage wieder aufgenommen werden sollte. Die Maurer erkannten den Arbeitsnachweis sowie die Entlassungsscheine an, sofern sie nicht als Mittel zur Maregelung benutzt werden, und verpflichteten sich, keinerlei Maregelungen solcher Gesellen zu dulden, die whrend der Arbeitseinstellung weiter gearbeitet hatten. Auf der anderen Seite verpflichteten sich die Arbeitgeber, keine Maregelungen gegen Mitglieder der Gesellenvereinigung eintreten zu lassen und erkannten diese letzteren an. Statuten und Mitgliederverzeichnis sollen gegenseitig ausgetauscht werden. In einer gemeinschaftlichen Sitzung sollten dann Kommissionen beider Teile sich ber die Lohn- und Arbeitsbedingungen fr das nchste Jahr verstndigen und Einrichtungen treffen, um etwa auftauchende Streitigkeiten gtlich beizulegen. Eine gleichartige Vereinbarung wurde mit den Zimmergesellen getroffen. B. $Der deutsche Arbeitgeberbund fr das Baugewerbe$. Seitens des Verbandes deutscher Baugewerksmeister ist schon frh die Anregung zum allgemeinen Ausbau von Arbeitgebervereinen gegeben, insbesondere war schon auf dem 1890 in Bremen abgehaltenen Verbandstage eine Kommission eingesetzt mit dem Auftrage, ein Normalstatut auszuarbeiten. Da aber die erzielten Erfolge den Hoffnungen nicht vllig entsprachen, glaubte man eine krftigere Anregung dadurch zu erzielen, da man alle bestehenden Vereine zu einem gemeinsamen Bunde zusammenfate. Demgem wurde auf dem am 6. September 1898 in Breslau abgehaltenen Verbandstage der Beschlu gefat, die sofortige Grndung eines ganz Deutschland umfassenden Arbeitgeberverbandes fr das Baugewerbe in die Hand zu nehmen, und der geschftsfhrende Ausschu mit den erforderlichen Schritten beauftragt, auch daneben noch eine besondere Kommission aus 18 Mitgliedern gebildet. Auf Grund der von dieser Kommission in ihrer Sitzung vom 28./29. Oktober 1898 entworfenen Vorschlge hat dann in der am 15. Mrz 1899 in Berlin abgehaltenen konstituierenden Generalversammlung die Grndung des Bundes stattgefunden. Aus den Statuten ist folgendes hervorzuheben. Unter dem in der Ueberschrift bezeichneten Titel wird eine Vereinigung der Landes- bezw. Lokalverbnde der Arbeitgeber im Baugewerbe fr das ganze Deutsche Reich mit dem Sitze in Berlin gebildet. Zweck derselben ist, durch einen seiten Zusammenschlu smtlicher bestehender oder noch zu errichtender Verbnde die gemeinsamen Berufsinteressen gegenber den Arbeitnehmern wahrzunehmen, namentlich auf Erzielung eines gedeihlichen Verhltnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen den Arbeitgebern und den Behrden hinzuwirken, die Veranlassung zum Ausbruche von Streiks zu prfen und letztere nach Mglichkeit zu vermeiden bezw. beizulegen. Als Aufgaben sind bezeichnet: 1. die Wahrnehmung der Berufsinteressen durch Zusammenfassung der schon bestehenden Landes- bezw. Lokalverbnde; 2. die Grndung weiterer Landes- bezw. Lokalverbnde in greren und kleineren Stdten bezw. Bezirken und deren Anschlu an den Arbeitgeberbund und die Bearbeitung der fr dieselben ntigen Statuten; 3. die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen bei den Reichs-, Staats- und Gemeindebehrden durch Erstattung von Vorstellungen und Gesuchen zu frdern; 4. den Schriftwechsel mit Baubehrden, Verbnden und sonstigen Vereinigungen, welche mit dem Bauwesen in Verbindung stehen, zu erledigen; 5. geeignete Bauvertrge zu entwerfen und fr deren Einfhrung zu wirken; 6. mit dem bauenden Publikum, den Baulieferanten und der Presse in zweckdienliche Verbindung zu treten und die letztere mit wahrheitsgetreuen Nachrichten ber die augenblickliche Lage im Baugewerbe sowie ber die thatschlichen Verhltnisse bei drohenden oder ausgebrochenen Arbeitseinstellungen zu informieren; 7. die Landes- bezw. Lokalverbnde bei drohenden oder ausgebrochenen Arbeitseinstellungen mit Rat und That zu untersttzen, auch auf ein einheitliches Handeln der Verbnde hinzuwirken, insonderheit dafr zu sorgen, da die aus Streikorten kommenden Arbeiter nicht anderwrts beschftigt werden; 8. Erzielung von Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche den lokalen Verhltnissen entsprechen; 9. Ausgabe einheitlicher Entlassungsscheine; 10. Einrichtung von Arbeitsnachweisen; 11. Einrichtung eines schnellen Nachrichtendienstes zwischen der Zentrale und den Landes- bezw. Lokalverbnden; 12. Bearbeitung statistischer Nachweise ber Arbeiterverhltnisse und Arbeiterbewegung, und zweckentsprechende Verwertung derselben. Mitglied kann jeder Landes- bezw. Lokalverein der Arbeitgeber im Baugewerbe im Deutschen Reiche werden, dessen Statuten mit dem aufgestellten Normalstatut im wesentlichen bereinstimmen. Der Jahresbeitrag beluft sich fr jeden Landes- bezw. Lokalverband auf 20 Pfennig fr je 1000 Mark anrechnungsfhiger Arbeitslhne. Organe des Bundes sind 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, in welchem sich smtliche Verbnde durch ein Mitglied vertreten lassen drfen, 3. der Rechnungsausschu, 4. die Generalversammlung. In der letztern fhren die Verbnde nach dem Jahresbeitrage eine Stimme fr je 1000 Mitglieder. Es wird ein Reservefonds gebildet, aus welchem bei Arbeitseinstellungen die Einzelverbnde zu untersttzen sind. Ueber Zuwendungen aus demselben hat je nach der Hhe der Vorstand allein oder unter Mitwirkung des Aufsichtsrates zu beschlieen. Der Verein soll keinen offensiven Karakter haben, sondern nur Uebergriffe abwehren. Das Recht der Arbeiter auf Koalition sowie zur Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll in keiner Weise beschrnkt werden. Dem Bunde traten sofort bei die Landes- bezw. Lokalverbnde in Altenburg, Altona, Berlin, Brandenburg, Breslau, Burg, Dresden, Erfurt, Gera, Grlitz, Greiz, Jena, Liegnitz, Lbeck, Magdeburg, Naumburg, Neuhaldensleben, Neuruppin, Osnabrck, Pasewalk, Potsdam, Pyritz, Rathenow, Saarbrcken, Stettin, Stralsund, Stuttgart, Templin und Wittenberg. Die Vertreter von Bremen, Landau und Mnchen stellten den Anschlu ihrer Verbnde in sichere Aussicht. Uebrigens ergiebt sich aus den Verhandlungen, da man es versuchen will, sich von einem einseitigen Unternehmerstandpunkte fernzuhalten. So erkannte man ausdrcklich das gute Recht der Arbeiter zu Arbeitseinstellungen insoweit an, als deren Zweck darin bestehe, die Lebenshaltung der Arbeiter zu verbessern. Gerechtfertigte Forderungen mten erfllt werden, um sich die Sympathie der ffentlichen Meinung zu sichern. Die Arbeitgeber mten die Arbeiter als gleichberechtigten wirtschaftlichen Faktor anerkennen. Die Hauptaufgabe bestehe darin, die Arbeitsbedingungen berall gleich zu gestalten. Nur den politischen Bestrebungen der Sozialdemokratie soll entgegengetreten werden. VII. Hutfabrikation. 1. =Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten= zur Wahrung gemeinsamer Interessen[261]. Derselbe ist im Jahre 1895 bei Gelegenheit eines Streites mit den Arbeitern wegen Entlassung eines Arbeiters begrndet und umfat smtliche in Berlin befindliche 10 Hutfabriken mit etwa 2000 Arbeitern. Zweck des Vereins ist: ungerechtfertigten Manahmen der in den beteiligten Fabriken beschftigten Arbeiter, namentlich unberechtigten Arbeitseinteilungen im ganzen oder im einzelnen entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu derartigen Arbeitseinstellungen fhren knnen, nach Mglichkeit zu schlichten. Die Mitglieder haben, je nachdem sie bis 75, bis 150 oder mehr Arbeiter beschftigen, 1-3 Stimmen und in gleichem Verhltnisse zu den Kosten beizutragen, endlich auch zur Sicherung der Vertragspflichten Wechsel in Hhe von 5000, 10000 oder 15000 Mk. zu hinterlegen. Zu den Versammlungen mu jedes Mitglied persnlich erscheinen; Versumnis wird mit 20 Mk., Zusptkommen mit 15 Mk. bestraft. Jedes Mitglied mu Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu Schlichten vermag, sofort dem Vorsitzenden anzeigen, der unverzglich eine Versammlung beruft. Diese oder eine einzusetzende Kommission hat den Streitfall zu untersuchen und zu entscheiden. Fllt die Entscheidung gegen das Mitglied aus, so ist derselben unbedingt Folge zu geben. Anderenfalls hat, sofern die Arbeiter sich nicht fgen, eine neue Versammlung die erforderlichen Schritte und erforderlichenfalls die Einstellung des Betriebes in smtlichen Fabriken zu beschlieen. Den Mitgliedern ist nicht gestattet, mit Arbeiterkommissionen zu verhandeln, denen andere, als ihre eigenen Arbeiter angehren. [261] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B. $Baruch$ zur Verfgung gestellt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die gefaten Beschlsse ist der hinterlegte Wechsel fr verfallen zu erklren. Die Vereinbarung ist zunchst bis zum 31. Dezember 1900 abgeschlossen. 2. Der =Verein schsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer Interessen= mit dem Sitze in Dresden verdankt seine Entstehung ebenfalls einem im Jahre 1896 ausgebrochenen Streik, bei welchem die Arbeiter mitten in der Saison ohne Kndigung die Arbeit niederlegten. Demgegenber traten die 16 Strohhutfabrikanten zusammen und vereinbarten, alle Arbeiter, die nicht bis zu einem festgesetzten Zeitpunkte die Arbeit wieder aufgenommen haben wrden, whrend sechs Monate unter keinen Umstnden wieder zu beschftigen, wodurch der Streik wesentlich beschrnkt wurde. Die beteiligten Fabrikanten beschlossen, die zunchst fr einen einzelnen Fall getroffene Uebereinkunft in Form eines festen Vertrages fortzusetzen, der sich brigens nicht blo mit dem Verhltnisse zu den Arbeitern beschftigt, sondern auch Mistnde im Verkehr mit den Kunden, z. B. bermige Ausdehnung des Zahlungszieles, unrechtmige Abzge von den Fracht- und Verpackungskosten und dgl. bekmpfen will[262]. [262] Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn $Edgar Rietz$; die Statuten haben noch nicht die polizeiliche Genehmigung erhalten. VIII. Tapetenfabrikation. Eine Zusammenfassung fast aller greren Tapetenfabriken bildet der =Verein deutscher Tapetenfabrikanten=. Die Hauptthtigkeit entwickelt derselbe gegenber den Hndlern, indem er ihnen einen Mindestzuschlag auf die Einkaufspreise vorschreibt, widrigenfalls die Mitglieder des Vereins ihnen keine Tapeten liefern drfen. Verkauf an Handwerkervereinigungen, Warenhuser, Bazare und Versandgeschfte ist verboten, ebenso der auktionsweise Verkauf. Die Hndler drfen ferner von auslndischen Fabrikanten nicht billiger einkaufen, als von den Vereinsmitgliedern. Zwangsmittel bilden Geldstrafen bis 3000 Mk. und die Verhngung der Sperre. Eine Art ausschlielichen Verbandsverkehrs ist dadurch eingefhrt, da die Mitglieder nur von solchen Lieferanten, Agenten und Mittelspersonen kaufen drfen, welche ausschlielich an Vereinsmitglieder liefern; ebenso darf kein Mitglied mit einem Hndler arbeiten, der von nicht zum Vereine gehrigen deutschen Fabrikanten kauft. Richtet sich, wie gesagt, die Thtigkeit des Vereins in erster Linie gegen die Hndler und Lieferanten, so wird doch auch das Verhltnis zu den Arbeitern durch folgende Bestimmung ( 40) geregelt: Erfolgt bei einem Mitgliede des Vereins ein Streik der Arbeiter, wozu eine komplottmige, wenn auch sonst ordnungsmige Kndigung zur Erzwingung hherer Lhne oder Abschaffung miliebiger Einrichtungen mitgerechnet wird, so darf kein dem Verein angehrender Kollege, nachdem die Angelegenheit vom Vorstande geprft und zur Kenntnis der Mitglieder gebracht ist, einem Streikenden innerhalb der ersten drei Monate Beschftigung geben. IX. Handwerk. Im Handwerk besteht in den Innungen eine Organisation der Arbeitgeber, die den Zwecken der Interessenvertretung gegenber den Arbeitern dienstbar gemacht werden kann. Dies ist auch vielfach geschehen, und um eine umfassende Kenntnis aller auf diesem Gebiete bestehender Einrichtungen zu erzielen, wrde es erforderlich sein, bei allen in Deutschland bestehenden Innungen Auskunft einzuholen. Aber mehrfach haben sich auch neben den Innungen besondere Verbnde gebildet, die hufig den Rahmen eines einzelnen Gewerbes berschreiten und verwandte Berufe vereinigen. 1. =Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister, sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin=[263]. Die Grndung des Bundes ist veranlat durch einen im Jahre 1897 ausgebrochenen Streik, in welchem die Tischlergesellen 10 % Lohnerhhung und Verkrzung der Arbeitszeit von 10 auf 9-1/2 Stunden forderten. Die Meister gestanden die erste Forderung zu, verweigerten aber die zweite, und da die Gesellen durch Hinzutritt smtlicher Holzarbeiter ihre Organisation erweitert hatten, so beschritten auch die Meister diesen Weg und grndeten am 12. Mai 1897 den in der Ueberschrift bezeichneten Bund, zu dem smtliche Tischler-, Stuhlmacher- und Drechslermeister ohne Rcksicht auf die Zugehrigkeit zur Innung, sowie die Fabrikbesitzer von Holzbearbeitungsbetrieben eingeladen wurden. Die Mitgliederzahl betrgt 120 gegenber 6-700 Gesellen. Obgleich die Groindustriellen dem Bunde fern blieben und sogar entlassene Gesellen in Arbeit nahmen, gelang es dem Bunde, nach fnfmonatlicher Dauer des Streiks einen vlligen Sieg davonzutragen. [263] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister Th. $Siemon$. Der Bund bezweckt nach seinen Statuten die Beratung aller gemeinschaftlichen Fragen, welche zur Wahrung der gemeinsamen Interessen erforderlich sind, sowie die Herstellung und Erhaltung eines kollegialischen Verkehrs unter den Mitgliedern. Keineswegs beabsichtigt die Vereinigung durch ihre gemeinschaftlichen Bestrebungen die Interessen der Arbeitnehmer zu beeintrchtigen, vielmehr soll bei eintretenden Differenzen die Sachlage von einer Kommission genau geprft und das weitere beschlossen werden. Auf Antrag der Kommission und durch Beschlu der Vereinigung verpflichten sich smtliche Mitglieder solidarisch, bei einem ausbrechenden Streik oder einer Sperre seitens der Gesellen in Betrieben bei einem oder mehreren Mitgliedern smtliche Gesellen nach ordnungsmiger Arbeitslsung sofort zu entlassen; auerdem von den in diesen Betrieben beschftigten Gesellen und Arbeitern keinen in Arbeit zu nehmen, solange der Streik oder die Sperre dauert. Jedes Mitglied ist verpflichtet, von jedem Arbeiter bei Einstellung in Arbeit einen ordnungsgemen Entlassungsschein vom letzten Arbeitgeber zu fordern und sich denselben vor Einstellung in Arbeit vorlegen zu lassen. In allen Fllen unterwerfen sich die Mitglieder dem Schiedsspruche der Kommission. Bei Versten gegen seine Pflichten hat jedes Mitglied an die Armenkasse eine Ordnungsstrafe von 10 Mk. fr jeden satzungswidrig beschftigten Gesellen zu zahlen. Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung fr die Mitglieder zwingend ist. 2. =Verein der Mbel- und Bautischlereien in Herford=[264]. In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, die gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle Untersttzung zu gewhren. Die Mitgliedschaft kann jede Mbel- und Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche mindestens 10 Arbeiter beschftigt. Die Statuten treffen fr die Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wrtlich dieselben Bestimmungen, wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, da die Hhe der whrend der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergtung nicht nher bestimmt ist, da ferner auf je 50 beschftigte Arbeiter eine Summe entfllt und da die Beitrge auf je eine Stimme sich auf jhrlich 5 Mk. belaufen. [264] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn $Gustav Kopka$ in Herford. [265] Vgl. S. 540. Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegrndet wurde, siegreich durchgefhrt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen. 3. =Verband der Fafabrikanten und Kfermeister von Rheinland und Westfalen.= Die Veranlassung zur Grndung des Verbandes war ein Streik der Bttchergesellen, der im Mrz 1898 in Dortmund ausbrach und den dortigen Bttchermeistern die Anregung gab, alle Bttchermeister der beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande gehren 52 Meister an, whrend 25 meist kleinere Geschfte sich ferngehalten haben. Es gelang nach 31wchiger Dauer des Streiks, denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz in Dortmund hat, ist 1. Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Strkung der Standesehre unter den Mitgliedern. 2. Frderung eines gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und Gesellen. 3. Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen des Bttchergewerbes. 4. Bekmpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens seitens der Gesellen. 5. Beschaffung einer Verbandszeitung. Neben einem Eintrittsgelde von 10 Mk. hat jedes Mitglied die von dem Verbandstage festzusetzenden ordentlichen und auerordentlichen Beitrge zu zahlen und sich allen Beschlssen zu unterwerfen. Besondere Einrichtungen fr Behandlung von Streikfllen sind im Statute nicht getroffen. Der Verband will nicht blo solche regeln, sondern auch sonst auf gemeinsame Ordnung der Arbeitsverhltnisse hinwirken; er hat bereits eine gemeinsame Arbeitsordnung fr alle ihm beigetretenen Geschfte ins Leben gerufen. X. Landwirtschaft. Auch seitens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind Versuche gemacht, das Verhltnis zu den Arbeitern durch Bildung von Organisationen zu beeinflussen. Ein solcher Verein ist der 1892 begrndete =Verein zur Besserung der lndlichen Arbeiterverhltnisse= in Halle a. S., der seine Wirksamkeit zuerst auf die Provinz Sachsen beschrnkte, spter aber auf die Herzogtmer Braunschweig, Gotha und Anhalt und die Frstentmer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen ausdehnte. Der Verein verfolgt nach dem Statute den Zweck, das Recht und die ehrliche Arbeit seiner Mitglieder zu schtzen und ihnen in ihren Bestrebungen zur Besserung der Lage ihrer lndlichen Arbeiter zu helfen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden genannt: 1. Schutz der Mitglieder gegen dolosen Vertragsbruch der Arbeiter. 2. Untersttzung durch den Nachweis von Arbeitern und durch Anstellung und Ueberwachung von Agenten, insbesondere auch solcher fr die sog. Sachsengnger. 3. Verteidigung gegen Hetzartikel der Presse. 4. Beistand im Kampfe gegen die sozialdemokratische Agitation auf dem Lande. 5. Beihlfe bei Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter. Durch die Beitrittserklrung verpflichtet sich jedes Mitglied, keine Person in Arbeit oder Dienst zu nehmen bezw. zu behalten, nachdem ihm bekannt geworden ist, da dieselbe bei einem anderen Mitgliede des Verbandes ohne ordnungsmige Entlassung die Arbeit aufgegeben hat und von diesem zurckverlangt wird. Zuwiderhandelnde haben das Zehnfache ihres Jahresbeitrages bis zur Hchstsumme von 300 Mk. als Strafe an die Verbandskasse zu zahlen. Der Jahresbeitrag beluft sich auf 1 Mk. fr je 100 Morgen Land. Der Verband hat in der That auch arbeiterfreundliche Maregeln untersttzt, insbesondere ist er fr gesunde und befriedigende Arbeiterwohnungen, fr Ueberlassung von Land an die Arbeiter und fr humane Behandlung derselben eingetreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt in der Vertretung der Interessen der Besitzer, wie dies insbesondere in dem von dem frheren Verbandsanwalt Dr. $Suchsland$ im Auftrage des Verbandes ausgearbeiteten und von dem Verbande mit Nachdruck vertretenen Gesetzentwurfe betr. die Regelung der landwirtschaftlichen Arbeiterverhltnisse hervorgetreten ist, in welchem nicht allein allgemeine Einfhrung von Arbeitsbchern, sowie An- und Abmeldepflicht der Arbeiter vorgeschrieben, sondern auch fr Vertragsbruch Geld- und Gefngnisstrafen bis zu einem Jahre angedroht waren[266]. Die wichtigste Einrichtung des Verbandes ist der Arbeitsnachweis, fr den ein besonderes Bureau wie eine Reihe von Nebenstellen besteht. Daneben wird von dem Verbandsanwalte Rechtsrat erteilt. Ein eigenes Organ, die Mitteilungen, erschien bis Ende 1895 sechsmal jhrlich. [266] Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in der Zeitschrift Das Land (Herausgeber H. $Sohnrey$) Nr. 7, 8 u. 9 von 1895 gegeben. Der Verband hat die von ihm erhoffte Bedeutung nicht erlangt, da die landwirtschaftlichen Besitzer ihm nicht in ausreichender Anzahl beitraten. So zhlte er Ende 1895 nur 2714 Mitglieder mit 1418716 Morgen Land, whrend es allein in der Provinz Sachsen 70000 landwirtschaftliche Besitzer giebt. Unter diesen Umstnden war es selbstverstndlich, da der Verband nicht selbstndig weiter bestehen konnte, nachdem in Preuen das Gesetz ber Errichtung von Landwirtschaftskammern in Kraft getreten war, durch welches diesen Kammern ganz hnliche Aufgaben zugewiesen werden, wie sie der Verband verfolgte. Der letztere hat deshalb in seiner Generalversammlung vom 23. November 1895 beschlossen, sich mit dem von der Landwirtschaftskammer fr die Provinz Sachsen geschaffenen Ausschusse fr Arbeiterwesen zu verschmelzen. Dieser hat die Statuten des Verbandes fast wrtlich bernommen und fhrt dessen Thtigkeit weiter; lediglich der Arbeitsnachweis ist eine Einrichtung, zu welcher der Beitritt frei steht und zu der deshalb auch besondere Beitrge gezahlt werden. Auch den nicht in der Provinz Sachsen wohnenden Landwirten ist die Mitgliedschaft ermglicht. Auch fr die Provinz Schlesien[267] wurde 1892 ein hnlicher Verein ins Leben gerufen, der aber schon 1893 seine Thtigkeit wieder einstellte, und zwar teils aus dem Grunde, weil ein Arbeitermangel wenig fhlbar war, teils deshalb, weil man erwartete, da der Bund der Landwirte auch hinsichtlich der Verbesserung der lndlichen Arbeiterverhltnisse eingreifen werde. [267] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat Dr. $Kutzleb$ in Breslau. Die Landwirtschaftskammer fr die Provinz Schlesien hat 1898 einen Arbeitsnachweis fr landwirtschaftliches Personal eingerichtet, der sich durchaus dem schsischen Vorbilde anlehnt. XI. Der Deutsche Buchdruckerverein. Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbnde in ihren Verhltnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thtigkeit, soweit es zum Verstndnis der Entwickelung erforderlich war, schon bei der Behandlung des Gehlfenverbandes erwhnt[268]. Wenn wir hier noch etwas nher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergnzung des betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes nher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen, sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten des Vereins[269] folge, eine Ergnzung der frheren, wesentlich auf die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s gesttzten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte kommen zu lassen. [268] Vergl. oben S. 262 ff. [269] Dies ist fr die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jhrigen Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergnzung der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und sich brigens einer durchaus loyalen Darstellung befleiigt. Im brigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins gtigst zur Verfgung gestellten Geschftsberichte. Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geuert. Der letztere gab nun unter dem Eindrucke der Lebensuerungen des 1866 gegrndeten Gehlfenverbandes einen Ansto zu der Verwirklichung seines Planes durch einen am 11. Mrz 1869 verffentlichten Aufruf, der als Zweck des zu grndenden Vereines bezeichnete: 1. die knstlerische und geschftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2. die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhltnisse insbesondere. Whrend der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den repressiven Karakter gegen die Gehlfenbewegung betonte, stand der am 24. Juni 1869 von dem Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer Buchdruckereibesitzer verffentlichte Aufruf, der im brigen den gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, keineswegs einen Druck auf die Gehlfen auszuben, die Arbeitslhne zu vermindern u. s. w., sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprieliche Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehlfen unter den fr beide Teile gnstigsten Bedingungen herbeizufhren. Um einer Zersplitterung vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die Grndung des Deutschen Buchdruckervereins beschlo, dem zunchst 87 Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870 abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben: Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht in der Frderung der materiellen und geistigen Interessen des deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der Gehlfen. Zu den Aufgaben gehrt auer dem Verhltnisse zu Staat und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den verwandten Geschftszweigen und dem Publikum, vor allem Ordnung und Befestigung der geschftlichen Verhltnisse zwischen Prinzipalen und Gehlfen unter Heranziehung der letzteren zur Lsung dieser Aufgabe, insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf mglichst allgemeine oder wenigstens fr grere geographische Gruppen gleichmige Bestimmungen ber die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung u. s. w.; konsequente Durchfhrung und strenge Aufrechterhaltung zwischen Prinzipalen und Gehlfen getroffener Vereinbarungen nach beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und Uebergriffe. Auerdem waren erwhnt: Frderung des Lehrlingswesens, Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das Untersttzungswesen, insbesondere die Grndung von Invaliden- und Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als der Erfllung seiner Mitgliedspflichten abhngig gemacht werden sollte, und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine Legitimation als Buchdruckergehlfe, nicht aber die Zugehrigkeit zu irgend einer Gehlfenvereinigung verlangen drfe. Bei allen diesen Kassen sollten die Prinzipale an Beitrgen und Leitung beteiligt sein. Der Verein gab ein Organ heraus und zwar whlte man hierzu die Annalen der Typographie. Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der Schwerpunkt in die fr Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die Generalversammlung sollte jhrlich stattfinden. Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den Gehlfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch, die wichtigen Viatikumskassen in die Hnde der Prinzipale zu bringen, obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es berhaupt an Interesse, so da zunchst nur die Grndung von 2 Kreisvereinen: Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit den Gehlfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer Lehrlingsskala fand berwiegenden Widerspruch. Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehlfen berall ohne Mhe ihre Forderungen durchsetzten, brachte greres Interesse fr die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10. Mrz 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschlo nicht allein die mglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine, ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mute, sondern stimmte auch den frher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes fr ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehlfen zusammengesetzten Tarifkommission zu. Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlsse gebilligt und zur Durchfhrung derselben beschlossen, da Gehlfen, welche sich der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fgen wrden, whrend der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschftigt werden drften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehlfenkreisen geforderte Einfhrung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen, abgelehnt. Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehlfenbewegung, die auf Einfhrung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mute denn die auf den 24. Mrz 1873 in Weimar berufene auerordentliche Generalversammlung den Gehlfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich das groe Werk eines fr ganz Deutschland gltigen Normaltarifes zu Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten auf beiden Seiten im vershnlichen Sinne, und die neu gegrndete Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewutsein der gemeinsamen Interessen zu strken. Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer schliet an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die der Grndung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zhlt er von 1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges, was sich schon darin zeigt, da die Mitgliederzahl, die 1874 726 betragen hatte, allmhlich bis auf 234 herabging. Einen Teil der Schuld hieran trug der Beschlu, das bisherige Organ, die Annalen, eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedrfnis erscheinenden und nur den Mitgliedern zugehenden Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwhnten Tarifermigungen der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungnstigen Geschftsverhltnissen, die auch von den Gehlfen anerkannt wurden. Aus dem Jahre 1878 ist erwhnenswert, da unter dem Eindrucke der Attentate die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung es fr Pflicht der Mitglieder erklrte, keine sozialdemokratischen Arbeiter zu beschftigen, ein Beschlu, der aber nirgends zur Ausfhrung gelangte. Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des krftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfr war die reichsgesetzliche Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der Vereinigung in weitere Kreise trug, so da die Mitgliederzahl des Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man freilich diesen Anla benutzte, um die Organisation nicht nur formell an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der Besetzung der Vorstandsmter weitgehend eine Personalunion eintreten lie, so beging man den bereits oben (S. 266) gergten Fehler, an einem auf vershnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den Gehlfen berechneten Unternehmen Mnner zu beteiligen, die auf einem durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nmlich dem der einseitigen Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung der Prinzipale in der mehrfach erwhnten Festnummer bietet nicht allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern lt, ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, grtenteils im Vorstande und bei den bezglichen Verhandlungen gar nicht vertreten ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung der Tarifgemeinschaft und der Durchfhrung des Tarifs, den formell bindenden Beschlssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und offenen Widerstand leistet, und da die Vereinsleitung schwach genug ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmigen Mitglieder einfach vor die Thr zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie durch den groen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westflischen Herren den Anla, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einflu geltend machten, um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den verhngnisvollen Ausgang herbeizufhren. [270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest, 2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Sdwest, 5. Bayern, 6. Thringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost. Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist von solchem Interesse, da ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz erwhnen will. Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch eine Lehrlingsskala geschaffen. Da die Prinzipale des Vororts Kln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes, vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengem an ihn gebunden. Im Gegensatze hierzu beschlo eine am 15. September 1886 in Kln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen, bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehlfen waren trotz eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande, ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins eigenmchtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in der Weise herbeizufhren suchte, da sie die Betreffenden aufforderte, ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab, leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm: energische Stellungnahme gegen den Gehlfenverband sowie gegen die Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch schwchlich genug, auszusprechen, da die Mitgliedschaft im Vereine durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26. Juni 1887 in Mnchen abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion II dabei, da sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige, in der Regelung des Verhltnisses zu den Gehlfen besteht, so bedeutet die Ablehnung einer fr dieses Verhltnis grundlegenden Organisation auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlsse, die der Verein innerhalb seiner Zustndigkeit fat, sind selbstverstndlich fr alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant, das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen mit demjenigen des Gehlfenverbandes bei der Neubegrndung der Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung 45 Stimmen fr und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren, sah es doch die berstimmte Minderheit als ihre selbstverstndliche Pflicht an, sich zu fgen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm zur Verfgung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den beiden zur Vergleichung stehenden Fllen um genau dieselbe Frage: die Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekmpft wurde, hier auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut und Herrscherdnkel, auf den anderen Klassenha und Kampfesfanatismus. Das sind die Feinde, die eine verstndige soziale Thtigkeit zu bekmpfen hat, aber beide in gleichem Mae. Wenn die Mehrheit des Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu mssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn nicht der uere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet ber den Wert und die Leistungsfhigkeit eines Vereins, sondern die innere Harmonie und die konsequente energische Durchfhrung eines als richtig anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur Durchfhrung bringen will, nmlich die gemeinsamen Interessen von Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden Gegensatzes zu vertreten, mu dabei den Kampf nach beiden Richtungen aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu beweisen. Aus der Wiedergabe der thatschlichen Ereignisse, wie sie sich in dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse ist, da auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner Beschlsse ber die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den beiderseitigen Verbnden und ber die Verpflichtung der tariftreuen Prinzipale, nur solche Gehlfen zu beschftigen, die in tariftreuen Geschften ausgebildet sind, durchaus als durchfhrbar und als groer prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen Verhltnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30. Juni 1890 in Straburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits gewrdigte Schwchlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise verherrlicht wird, da es heit, diejenigen, die befrchtet hatten, es werde in Straburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berhrt, das Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, da von der Entscheidung der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei. Eine kstliche Selbstironie. Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einfhrung der Neuordnung jedenfalls fr den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es vllig begreiflich, da der Unmut der Gehlfen sich in scharfer Weise geltend machte. Wenn der Bericht hervorhebt, da dies und die Agitation fr den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungnstig zurckgewirkt habe, so ist das wohl verstndlich, ndert aber nichts an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine bessere sozialpolitische Einsicht der Rcksicht auf die Verstndigung mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses, der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion II mit dem brigen Vereine herbeizufhren. Das Ergebnis der viertgigen Beratungen waren folgende Beschlsse: Der allgemeine deutsche Buchdruckertarif sollte knftig von Organen des Vereins und Organen der Gehlfenschaft vereinbart, durchgefhrt und berwacht werden, die bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter Vertreter der Gehlfenschaft sollte der Untersttzungsverein Deutscher Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die auerhalb seiner Organisation stehenden Gehlfen mit zu bercksichtigen; mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution. Fr den Fall, da ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehlfenschaft nicht zustande kme, sollte der Verein den statutengem festgesetzten Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehlfenschaft durchfhren. Durch den Streik sind diese Beschlsse nicht zur weiteren Entwickelung gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, da, falls der Verein an ihnen festgehalten htte, sie allein und ganz unabhngig von den seitens der Gehlfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den Konflikt htten herbeifhren mssen. Zunchst enthielt der Beschlu, zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehrigen Gehlfen zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung der Gehlfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser Standpunkt angreifbar war, so zerstrte man durch den Beschlu, die Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen Seite und der gesamten Gehlfenschaft auf der andern Seite stattfinden zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhltnisses, den man dahin bezeichnen kann, da die beiderseitigen Organisationen als berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden sollten. Lie man dies fr die Gehlfen fallen, indem man sich nicht an den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann fr den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen, erfllte, als der Gehlfenverband? Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene auerordentliche Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinlnder gewi entgegenkommenden Beschlsse im wesentlichen zu den ihrigen machte, gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II smtliche Vorstandsmitglieder die Erklrung ab, infolge ihrer von der des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu knnen. Der Bericht fhrt fort: Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos, und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder, diese verblieben aber ohne statutgeme Vertretung. Also ein Verein lt sich gutwillig gefallen, da ein Teil seiner Mitglieder die elementarste Pflicht, die statutenmige Organisation zu vollziehen, ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, da solche Personen nicht mehr Mitglieder sein knnen! Bei der Beurteilung des groen Streiks untersttzt der Bericht des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung, insbesondere, da die so lange vorher erfolgte offene Ankndigung seitens der Gehlfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich vorzglich vorzubereiten, indem manche Firmen schon im Verlaufe des Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach eingerichtet htten. Auch mit dem Brsenverein deutscher Buchhndler und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknpft, um die Auftrge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen oder aber sie zurckzustellen. Das gleiche Ersuchen hatte man an die Behrden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf das bereitwilligste entsprochen. Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt: Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehlfen, 200 Gieer und 29 Hlfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten hatten 4445 Gehlfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter 6744 Gehlfen, in Kndigung standen noch 298 Gehlfen, 131 Gieer und 70 Hlfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfat allerdings nur 19118 Gehlfen, also gegenber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa 56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen. Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse, die von dem Vereinssekretr Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512 Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde, giebt der Bericht als Grund an, da die gehlfenseitige Streikleitung in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die Fortdauer der an den Untersttzungskassen des Vereins erworbenen Rechte von der Beteiligung am Streik abhngig gemacht, dagegen die Leitung des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehlfen, welche sich am Streik nicht beteiligen wrden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert hatte, so da die Zentralleitung als den nchsten wichtigsten Schritt erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehlfen sicher zu stellen. Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige Absicht des Gehlfenvereins wirklich in hinreichend deutlicher Weise hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die spter im Instanzenzuge erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner Polizei, aus Vereinsmitteln Streikuntersttzungen zu zahlen oder Extrasteuern zu erheben. Waren schon whrend des Streiks vershnlichere Stimmungen aus den Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten, so geschah dies sehr nachdrcklich durch ein Rundschreiben der Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon. energisch bekmpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung. In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission fr Deutschlands Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht einverstanden, hielt die Auflsung der Tarifkommission durch deren Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an den Tarifausschu des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht erfolgt und mit den mit der streikenden Gehlfenschaft abgeschlossenen Friedensbedingungen nicht bereinstimmend. Dem wurde von anderen Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr langwierig. Schlielich einigte man sich in dem Beschlusse, da die Versammlung erklrte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte, die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den Gesichtspunkten: 1. berall die Mglichkeit einer spteren Mitwirkung der Gehlfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen, und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ndern, unter Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom 1. Oktober 1892 ab zur Einfhrung zu empfehlen. [271] Vgl. oben S. 271. Aber diese Beschlsse vermochten nicht die gehlfenfreundliche Partei zu beruhigen. Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer erklrte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht zustimmen zu knnen, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen Prinzipalen und Gehlfen zustandegekommenen, und bezeichnete den 1890er Tarif bezglich der Entlohnung fr seine Mitglieder nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich auerdem noch fr die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung fr Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklrte in ihrer Mehrheit in einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten Punkte des $Bxenstein-Dblin$'schen Uebereinkommens vom 16. Januar 1892: Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so lange als gltig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen Prinzipalitt und Gehlfenschaft getroffen worden ist, festzuhalten, und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, da die Beschlufassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben in Einklang gebracht werde. Um diese verschiedenen Meinungen auf Grund des Breslauer Beschlusses, soweit mglich, zu vereinigen, fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der Zentralleitung fr Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser Sitzung war ein allseitiges Einverstndnis und die Aufstellung des heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember 1892 verffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In diesem Tarife nahm man die Lohnstze des 1890er Tarifs unverndert auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschlge fr Druckorte bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden Gltigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genge geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der Prinzipalitt erklrt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter derselben zugewiesen. [272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt. [273] Derselbe ist spter bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft von neuem abgendert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1. Juli 1896 in Kraft ist. Durch diesen Beschlu wurde die Einmtigkeit der Prinzipalschaft wieder hergestellt. Die Gehlfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar 1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Untersttzungsvereins Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit der radikalen Richtung -- die Gehlfen auf, zur Wiederherstellung geordneter Verhltnisse die Hand zu bieten[274]. [274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwhnten Berichte entnommen. So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaen geordnet, obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen Rckschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht mu fr 1894 feststellen, da dieser Kreis noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt, als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen. Einen greren Einflu des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, da mit der am 27. April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der Beschlu derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten. Die neueste Wiederbegrndung der Tarifgemeinschaft wird von dem Geschftsberichte des Prinzipalvereins fr 1895 im wesentlichen bereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung geschildert; insbesondere wird mehrfach das vershnliche Entgegenkommen der Gehlfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand bestimmt habe, die Verhandlungen ber die Forderungen der Gehlfen: Verkrzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhhung und genaue Przisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs aufzunehmen. Die Verhandlungen Vom 11. Mrz 1896, bei denen zum erstenmal seit vier Jahren wieder Vertreter der Prinzipalitt und der Gehlfenschaft zu gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehlfen von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen, whrend die Prinzipale auch den Gutenbergbund an den Verhandlungen teilnehmen lassen wollten. Endlich verstndigte man sich dahin, da die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten Gehlfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter der Nichtverbandsgehlfen zugelassen, die, nachdem der Gutenbergbund, dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum Verbande gehrigen Gehlfen in Leipzig und Braunschweig gewhlt wurden. Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so scharfe Opposition, da er einen Protest seitens des Prinzipalvereins hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitgigen Verhandlungen der so bestimmten beiderseitigen Vertreter fhrten dann zu den oben (S. 276) nher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkrzung der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhhung. Die durch beides bedingte Erhhung der Produktionskosten wird von dem Geschftsberichte auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugestndnisse gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmglich abgelehnt waren. Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin abgehaltenen Konferenz geordnet. Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch je einen Vertreter der Prinzipale und Gehlfen aus den zu Grunde gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse und dem aus je drei Prinzipalen und Gehlfen bestehenden Tarifamte; das letztere ist die ausfhrende, der erstere die obere beschlieende Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhngig von den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchfhrung des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen zu gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrcklich die Aufgabe bertragen, Vorkehrungen zu treffen, da von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschftigt werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif aufgenommen werden[275]. [275] Eine ausfhrlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an anderer Stelle (S. 624) gegeben. Diese Einigung der Prinzipale und Gehlfen hat aber noch einen Erfolg gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die Hoffnung gestattet, da endlich die Entwickelung der Verhltnisse sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken entspricht. Da die radikale Richtung der Gehlfen unter Leitung von $Gasch$ abgestoen wurde, ist oben (S. 280) erwhnt. Aber ebenso ist auch jetzt glcklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale ausgeschlossen. Schon der Geschftsbericht fr 1895 teilt mit, da die Wahlen der Ausschumitglieder in allen Kreisen auer dem zweiten vollzogen seien, und der Bericht fr 1896 meldet dann folgendes: Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf der vorjhrigen Hauptversammlung in Berlin lie uns hoffen, da die Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den mit der Gehlfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschlieen und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchfhrung bringen wrden. Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfllt, ja es bernahmen sogar diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, da sie den Beschlssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemht sein wrden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Fhrung des Widerstandes gegen diese Beschlsse und den deutschen Buchdruckertarif. Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Manahmen zu treffen, so konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der Zeitschrift an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend. Der Bericht teilt dann mit, da infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nchster Zeit die ntigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des Kreisvorstandes, einen Sondertarif fr den dortigen Kreis zu schaffen, teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande der Gehlfen gescheitert und es sei berechtigter Anla, anzunehmen, da sich dieselben auch in nchster Zukunft nicht verwirklichen wrden. Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren Aufschwung hoffen lt und mit hoher Befriedigung zu begren ist. Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurckgegangen, indem 1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so da der Bestand von 1402 auf 1173[276] zurckging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte stattgefunden, so da der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch 978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962 herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schdliche Elemente, weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung, nmlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten Gegnern kein Verstndnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhltnisse zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhltnisse zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhltnisse noch auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden. Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. -- [276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII 296, VIII 104, IX 103. Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier nur mit wenigen Worten erwhnen. Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, da man ein regelmig erscheinendes Organ nicht entbehren knne. Man ersetzte deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die Mitteilungen durch die noch jetzt bestehende $Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker$, die wchentlich erscheint. Der Verein beschrnkte sich auch nicht auf seine nchsten Aufgaben, sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der $Zentralverein fr das gesamte Buchgewerbe$, der sich die Ausbildung aller in den verwandten Berufen beschftigten Personen und die Hebung in allen Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thtigkeit ist ausgeschlossen. Der Verein ist ferner thtig gewesen fr Einfhrung einer einheitlichen Orthographie, fr einheitliche Normalpapierformate, fr Schaffung eines bereinstimmenden Kundentarifs, fr Herabsetzung des Drucksachenportos und fr Abstellung der Mistnde im Anzeigewesen, insbesonderen dem Rabattsystem. Um sich vor Geschftsausfllen zu schtzen, werden seit Ende 1892 die Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins herausgegeben, die den Beteiligten die Namen schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schdigender Personen, sowie alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich fr das Vereinsorgan nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden. Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewhrung von Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Beschftigung von Arbeiterinnen. Glcklicherweise hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg. Bei Begrndung des Vereins gehrten demselben auch viele Prinzipale aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann spter in beiden Lndern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind diese aus dem letzteren ausgeschieden, so da der Verein sich jetzt auf Deutschland beschrnkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhltnis. Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhngig von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und Gehlfen bercksichtigt; hierdurch wird der Anschlu neuer Firmen an den Verein befrdert. Ferner hat der Verein die $Untersttzungskasse des deutschen Buchdruckervereins$ eingerichtet, die seit 1. Januar 1896 fr alle Mitglieder obligatorisch ist, doch knnen sich auch andere tariftreue Druckereien beteiligen. Auer den Prinzipalen werden die bei tariftreuen Firmen beschftigten Gehlfen auf ihren Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewhrt Untersttzungen: 1. bei Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei vorbergehender Erwerbsunfhigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder Invaliditt. Die Beitrge der Gehlfen belaufen sich auf wchentlich 10 Pf. fr die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. fr die Krankenkasse und 20 Pf. fr die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben fr jeden von ihnen beschftigten Gehlfen wchentlich 10 Pf. beizusteuern, erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Untersttzung, sofern sie nicht durch eine besondere Zahlung von wchentlich 75 Pf. sich selbst versichern. Die Gehlfen erhalten als Reiseuntersttzung und Arbeitslosenuntersttzung tglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen, als Krankenuntersttzung tglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und als Invalidenuntersttzung tglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begrbnisgeld fr die Hinterbliebenen. Die Kasse umfate am 31. Dezember 1897 3600 Gehlfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben und Vermgen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk, 22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk., 12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermgen belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober 1898 ist auch eine Krankenkasse gegrndet und damit das Kassenwesen des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember 1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so da ein Bestand von 7135,79 Mk. verblieb. [277] Anfangs bildete diese Untersttzungskasse einen Hauptgegenstand des Streites zwischen Prinzipalen und Gehlfen, indem die letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwchung ihres Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhltnis sich jetzt dauernd gnstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen, da der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren freier Entschlieung vorbehalten bleibt, da also einerseits der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet, andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder nicht auffordert, die Beschftigung der Gehlfen von dem Beitritte zur Kasse abhngig zu machen. Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt. In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaen. Seit Erla des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefat, demnchst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten. Dadurch wrde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht angehrigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschftsbericht fr 1898 bemerkt jedoch, da auer den frher bestehenden nur noch fr den Regierungsbezirk Osnabrck eine Innung errichtet und da die ganze Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel der Behrden, ob die Vorschriften ber Zwangsinnung auch auf das Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet. III. Oesterreich[278]. In Oesterreich hat die soziale Entwickelung in mancher Beziehung einen etwas anderen Gang genommen, als in Deutschland. Sind hierfr schon die an anderer Stelle[279] erwhnten allgemeinen Umstnde magebend gewesen, so kommt, was insbesondere die Unternehmerverbnde betrifft, noch hinzu, da gerade infolge der geringen Entwickelung der Industrie auch ihre Vertreter nicht denselben Einflu im Staatsleben erlangen konnten, wie in Deutschland. Liest man die Verhandlungen der sterreichischen Unternehmerverbnde, so begegnet man den heftigsten Anklagen gegen das agrarische Parlament und die feudal-konservative Regierung, die den Bestrebungen der Industrie khl, wenn nicht ablehnend gegenberstehe, sie zum Versuchsobjekt sozialpolitischer Experimente (so z. B. bei dem in Oesterreich eingefhrten gesetzlichen Maximalarbeitstage von 11 Stunden) zu machen suche, ja sogar die Unternehmer ironisiere und um jeden Preis sich bestrebe, sozialpolitisch zu sein. Dem Grafen $Belcredi$ legt man die Aeuerung in den Mund, den Fabrikanten msse der Brotkorb hher gehngt werden. Auch den brgerlichen Kreisen, insbesondere aber denen des Kleingewerbes, macht man den Vorwurf, da sie bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern regelmig auf seiten der letzteren stnden. Eine Folge dieser Stellungnahme der brigen staatlichen Faktoren ist nun aber gewesen, da die Unternehmer ihrerseits eine ganz andere Haltung auf sozialpolitischem Gebiete verfolgen, als in Deutschland, wo sie wissen, da unter dem neuen Kurse die Regierung die Interessen des Unternehmertums ohne weiteres, mit denen des Staates identifiziert und im Reichstage neben der Groindustrie nur noch das Agrariertum einen Faktor darstellt, auf den man Rcksicht zu nehmen hat. Einzelne Belege fr diese Haltung der sterreichischen Industriellen werden weiter unten gegeben werden. [278] Das hier verwandte Material verdanke ich berwiegend den Herren $Raunig$, Sekretr des Industriellen Klubs, und Dr. $Grunzel$, Sekretr des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G. $Raunig$: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897. [279] S. oben S. 85 ff. Die Organisation der Industriellen Oesterreichs begann im Anfange der 90er Jahre, indem sich in der Zucker-, Eisen- und Papierindustrie Fachverbnde bildeten, deren Ziel in der Einflunahme auf die Regierungskreise rcksichtlich der allgemeinen Industrie-, Handels- und Zollpolitik lag. Allerdings waren schon auf Grund des Gesetzes vom 29. Juni 1868 berall obligatorische $Handels$- und $Gewerbekammern$ zur Vertretung der Interessen des Handels und des Gewerbes einschlielich des Bergbaues begrndet, deren es heute 29 giebt. Sie sollen alle in dieses Gebiet einschlagenden Wnsche und Vorschlge errtern und die Gesetzentwrfe begutachten. Daneben haben sie Marken- und Musterregister und Verzeichnisse ber eingetragene Firmen zu fhren, Handelsgerichtsbeisitzer zu ernennen, Vertreter in den Eisenbahnbeirat zu entsenden u. s. w. Im Reichsrat bilden sie eine eigene Kurie mit 21 Mitgliedern. Aber diese Handels- und Gewerbekammern befinden sich infolge ihrer Stellung als offizielle Vertretungen in einer gewissen Abhngigkeit von der Regierung. Auerdem haben sie nicht nur die Interessen der Groindustrie und des Grohandels, sondern auch die des Kleingewerbes und des Kleinhandels zu vertreten. So empfanden die Industriellen das Bedrfnis, neben den Kammern noch eigene freie Vereine zu bilden, von denen hier nur diejenigen erwhnt werden sollen, die sich auf die ganze Monarchie erstrecken. Der lteste dieser Fachvereine ist der 1854 gegrndete $Zentralverein der sterreichisch-ungarischen Rbenzuckerindustrie$, aus dem 1861 ein Assekuranzverband gegen Feuerschden und Rbenpreisdifferenzen, sowie ein Untersttzungs- und Pensionsverein mit Arbeitsvermittelung hervorging. Der Verein hat ein wchentlich erscheinendes Fachorgan, die Zeitschrift fr Zuckerindustrie und Landwirtschaft. Daneben besteht ein Verband der $Zuckerraffinerien$ und ein solcher der $Chokolade$- und $Zuckerwarenfabrikanten$. Ein zweiter Verband dieser Art ist der $Verein der sterreichisch-ungarischen Papierwarenfabrikanten$, der 1862 gegrndet wurde und ebenfalls einen Versicherungsverband, sowie 1887 eine Versuchsanstalt fr Papierprfung sowie ein Zentralverkaufsbureau ins Leben rief. Fachorgan ist das monatlich zweimal erscheinende Zentralblatt fr sterreichisch-ungarische Papierindustrie. Fr die $Textilgewerbe$ bestehen der Verband der Baumwollindustriellen Oesterreichs, der Verband der sterreichischen Flachs- und Leinenindustriellen und der Verein der sterreichisch-ungarischen Juteindustriellen. Fernere Fachverbnde sind: der Oesterreichisch-ungarische Verein der Holzproduzenten, Holzhndler und Holzindustriellen, der Verein der Montan-, Eisen- und Maschinenindustriellen in Oesterreich, der Verein der sterreichisch-ungarischen Cellulosefabrikanten, der Verein der sterreichisch-ungarischen Papierfabrikanten, der Verband sterreichischer Mller und Mhleninteressenten, der Verein sterreichischer Petroleumraffineure, der Verein der Cementfabriken, der Thonindustrieverein und die Oesterreichische Gesellschaft zur Frderung der chemischen Industrie. Alle diese Vereine bezweckten, wie gesagt, in erster Linie den Einflu auf die Regierung, whrend die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern ganz aus ihrem Rahmen entfiel. Eine Veranlassung, sich auch mit ihm zu beschftigen, gab zuerst die im Jahr 1890 auftretende Bewegung fr die Feier des 1. Mai. Sie fhrte nicht allein dazu, da die einzelnen Vereine sich mit dieser Frage beschftigten, sondern auch zu der Zusammenfassung der meisten derselben zu dem $Zentralverband der Industriellen Oesterreichs$, der in der Versammlung in Wien am 20. April 1892 endgltig begrndet wurde und am 15. Juni 1892 die ministerielle Besttigung seiner Statuten erhielt. Der Verband umfat nach der in der Generalversammlung am 2. April 1898 gegebenen Uebersicht 30 Vereine und zwar fast alle von grerer Bedeutung. Immerhin ist die Gesamtindustrie Oesterreichs in ihrer Organisation noch durchaus rckstndig, denn die 30 Vereine des Zentralverbandes umfassen nur etwa 2500 Mitglieder; rechnet man nun noch etwa 500 auf die dem Zentralverband nicht angehrigen Vereine, so ergiebt das bei einer aus der Industriestatistik von 1890 ersichtlichen Gesamtzahl von annhernd 11000 Grobetrieben nur eine Beteiligung von etwa 30%. Von dem gleichartigen deutschen Verbande unterscheidet er sich nicht hinsichtlich der Zwecke und Mittel, aber in der Organisation, insofern die Beteiligung auf Vereine beschrnkt ist, welche statutengem die Interessenvertretung einer bestimmten Industrie (Branche) bezwecken, whrend dem deutschen Verbande auer Vereinen, welche wirtschaftliche, technische und kaufmnnische Zwecke verfolgen, auch Handels- und Gewerbekammern und hnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie) beitreten knnen. Die bisherigen Verhandlungen des Zentralverbandes betrafen folgende Gegenstnde: 1. Errichtung von Lehrkanzeln fr Feuerungstechnik, 2. Reform des Gesetzes betr. Steuerbefreiung von Neubauten mit Arbeiterwohnungen, 3. Reform der Unfallversicherung, 4. Personalsteuergesetz, 5. Stellungnahme zu der Frage des 1. Mai, 6. Ausgestaltung der technischen Hochschulen, 7. Schaffung eines Arbeitsamtes, 8. Abnderung der Gewerbeordnung (Arbeiterschutzbestimmungen), 9. Pariser Weltausstellung, 10. Oesterreichisch-ungarischer Ausgleich, 11. Statutennderung (Erweiterung der Aufgaben in der Richtung einer strafferen Organisation der gesamten Industrie), 12. Reform der Krankenversicherung, 13. Sonntagsruhe in Industrie und Handel, 14. Normalarbeitstag, 15. Stellungnahme zur amerikanischen Zoll- und Handelspolitik, 16. Grndung eines industriellen Assekuranzverbandes (Feuerversicherung), 17. Schaffung eines Industriebeirates, 18. Vorarbeiten fr knftige Handelsvertrge, 19. Begrndung einer industriellen Rechtsschutzstelle, 20. die Lage der sterreichischen Malzindustrie. Wie ersichtlich, befinden sich unter diesen Gegenstnden nur wenige, die das Verhltnis zur $Sozialpolitik$ berhren, oder gerade bei ihrer Beratung trat der oben erwhnte Umstand hervor, da die sterreichischen Groindustriellen auf einem wesentlich anderen, insbesondere weniger engherzigen und selbstherrlichen Standpunkte stehen, als ihre deutschen Kollegen. Allerdings finden sich hier die bereits bezeichneten Klagen ber Oesterreich, als einen Staat, in dem die Agrarier regieren und die Industriellen frohnen, ber die Versuche, auf Kosten der Industrie Staatssozialismus zu treiben und den gegen die Industrie gefhrten Kampf von oben und von unten, ebenso wie die Berufung darauf, da Oesterreich als Industriestaat noch nicht stark genug sei, um sich herausnehmen zu knnen, mit der Fahne der Sozialpolitik in der Hand an der Spitze aller Industriestaaten Europas, ja der Welt zu marschieren. Aber wenn man[280] die Schaffung eines staatlichen Arbeitsamtes forderte, das die gesamte Arbeitsstatistik zentralisieren, die Arbeitsvermittelung in die Hand nehmen und die Arbeitslosigkeit bekmpfen soll, wenn man die Ersetzung der bisherigen Arbeiterversicherung durch eine allgemeine staatliche Sozialversicherung fr ntig erklrt, wenn man verlangt, da der Arbeitsvertrag, sowie berhaupt das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine den modernen Anschauungen entsprechende gesetzliche Basis gestellt werde, sowie die zahllosen Willkrlichkeiten in der Handhabung der jetzigen Bestimmungen ber Arbeitslohn, Auszahlungsmodus, Arbeiterwohnungen u. s. w. nach Mglichkeit vermieden werden, wenn der Zentralverband vollkommen anerkennt, da die Industrie in freier und natrlicher Entwickelung auf eine Verkrzung der Arbeitszeit hinstrebt und er diese Entwickelung seinerseits nicht hemmen, sondern im Gegenteil redlich zu frdern suchen will und nur im Interesse der Konkurrenzfhigkeit eine Enquete ber die wirtschaftlichen und technischen Folgen einer etwaigen Aenderung des gegenwrtigen Standes der Gesetzgebung fordert, wenn man sich bewut ist, da die Industrie nicht aus Arbeitgebern allein besteht, da den Industriellen auch Pflichten erwachsen, wenn ihnen Rechte zugesprochen werden und da die Industrie willig die ihr durch eine planmige und zielbewute Sozialgesetzgebung auferlegten Lasten bernimmt, wenn ausgefhrt wird[281] da die Stetigkeit der Arbeit nicht nur geeignet ist, die Fabrikation zu regeln, sondern die Erzeugnisse billiger herzustellen, den Arbeitern einen sicheren und dauernden Verdienst zu schaffen und hiermit die Ueberhastung der Arbeit einerseits, die Unterbrechung derselben und Entlassung von Arbeitern andererseits zu verhindern, wenn das Ziel aufgestellt wird, da die Arbeiter stets ausreichende Arbeit und gengenden Verdienst finden, und wenn gerade die Erledigung dieser Aufgaben einem staatlichen Arbeitsamte zugewiesen wird, welches auf Basis der Statistik, der Studien und Erhebungen sich kontinuierlich mit allen Fragen der ffentlichen Arbeit zu beschftigen und periodisch Prliminarien fr alle in einem bestimmten Zeitraume auszufhrenden Arbeiten des Staates, der Lnder, der Transport- und Industrieunternehmungen, der Stdte und anderer bedeutender Konsumpltze aufzustellen hat, um auf Grund dieser Prliminarien im Wege des Verkehrs mit den arbeitvergebenden Stellen fr eine rechtzeitige und mglichst gleichmige Verteilung der bezglichen Bestellungen Sorge zu tragen, so da die aufbringbare Arbeit der Zeit nach die zu beschftigenden Arbeitskrfte thunlichst kontinuierlich in Anspruch nimmt, wenn diesem Arbeitsamte geradezu die Aufgabe zugewiesen wird, anregend und vermittelnd sich zwischen Produzenten und Konsumenten zu stellen und letztere zu bestimmen, einen spter eintretenden Bedarf frher, als ursprnglich beabsichtigt war, zu decken, eventuell einen neuen Bedarf zu schaffen und zu hindern, da schdliche Beschftigungspausen eintreten, wie umgekehrt das Arbeitsamt retardierend einzugreifen hat, wenn einmal allzu strmisch Arbeit forciert werden und dadurch die Stetigkeit der Beschftigung in einer spteren Periode gefhrdet werden sollte, wenn zum Schlusse die ganze Aufgabe nochmals dahin zusammengefat wird, die vorhandene Arbeit im Staate zu konsignieren, die Stetigkeit in der Arbeit herbeizufhren, neue Arbeit vorzubereiten und zu schaffen, die Arbeit im Staate zu regeln und zu leiten ------ dann -- ja dann sollte man wirklich annehmen, da die Groindustriellen Oesterreichs lauter halbe oder gar ganze Sozialisten wren. Bedenkt man endlich, da der noch zu erwhnende Industrielle Klub, der ebenfalls dem Zentralverbande angehrt, aber den Kampfkarakter gegen die Sozialdemokratie strker ausprgt, auf Vorschlag seines Prsidenten im November 1895 sich in einer ffentlichen Erklrung fr die Erteilung des Wahlrechts an die Arbeiter aussprach[282], so ist in der That der Gegensatz zu dem deutschen Zentralverbande der Industriellen, dessen Sekretr $Bueck$ als einziger nationalliberaler Abgeordneter im Preuischen Landtage fr die Vereinsgesetznovelle stimmte, nicht wohl zu verkennen. [280] Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff. [281] Protokoll ber den 3. Verbandstag vom 26. November 1895. [282] Vgl. die erwhnte Broschre von $Raunig$: Die Organisation der Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklrung in Nr. 35 der Mitteilungen des Industriellen Klubs vom 7. Dezember 1895. Der bereits erwhnte $Industrielle Klub$ ist 1875 in Veranlassung der damaligen Reform der Zollgesetzgebung gegrndet und umfat Vertreter aus fast allen Zweigen der Groindustrie. Sein statutenmiger Zweck ist, den industriellen Interessen einen Mittelpunkt zu bieten. Diesen Zweck verfolgt er abgesehen von gemeinsamen Beratungen durch sonstige, je nach den Umstnden ntzlich erscheinende gesetzliche Mittel. Mitglieder knnen Einzelpersonen und Vereine sein. Der Jahresbeitrag beluft sich auf 100 Gulden. Der Klub hat ein eigenes Organ in seinen seit 1892 erscheinenden Mitteilungen. Die innegehaltene prinzipielle Richtung ist aus dem schon erwhnten Beschlusse wegen Verleihung des Wahlrechts an die Arbeiterklasse ersichtlich. Auch hat der Klub in einer besonderen Denkschrift vom 27. November 1891 sich fr die -- freiwillige -- Einfhrung von Arbeiterausschssen ausgesprochen mit der Begrndung, da dieselbe die notwendige Ergnzung gegenber der mit der Vergrerung der Betriebe eingetretenen Entfremdung zwischen Unternehmer und Arbeiter sei und da die Ausschsse, in ruhigen Tagen geschaffen, gerade in strmischen Zeiten sich bewhren sollen. Dabei wird auch die Mglichkeit, da die Ausschsse sich gelegentlich an Streiks beteiligen wrden, ins Auge gefat und als etwas bezeichnet, was man sich eben gefallen lassen msse. Das schliet nicht aus, da der Klub mit Nachdruck die Rechte der Unternehmer gegenber den Arbeitern wahrt, wie er dies wiederholt gethan hat. Der jngste Gesamtverband der sterreichischen Industrie ist der nach dem deutschen Vorbilde geschaffene $Bund sterreichischer Industrieller$, der mittels Erlasses vom 17. Juli 1897 die erforderliche ministerielle Genehmigung erhalten hat. Der Zweck des Bundes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen der sterreichischen Industrie und die Herbeifhrung eines gemeinsamen Vorgehens der sterreichischen Industriellen in allen Fragen, welche die industrielle Produktion und deren wirtschaftliche Interessen berhren, ohne Betretung des politischen Gebietes. Als Aufgaben des Bundes werden bezeichnet: 1. die stete Verfolgung und Beratung aller mit der Entwickelung der Industrie zusammenhngenden wirtschaftlichen Fragen, 2. die Regelung der Arbeitsverhltnisse in einem die Interessen der Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmig bercksichtigenden Sinne, 3. die Ausgestaltung des Verkehrswesens, 4. die Pflege der Export- und Handelsinteressen, 5. die Pflege des technischen Fortschrittes, 6. die Pflege aller Einrichtungen und Manahmen, die ein einiges Vorgehen der Industriellen fordern. Die Mitgliedschaft beschrnkt sich auf Einzelpersonen. Diese zahlen einen jhrlichen Beitrag von 20 Kronen, doch haben daneben die unter ihrer Leitung stehenden industriellen Betriebe noch 20 Heller auf den Kopf des beschftigten Arbeiters zu zahlen. Auf der am 28. November 1898 in Wien abgehaltenen zweiten Generalversammlung wurde mitgeteilt, da dem Bunde 668 Firmen mit 128000 Arbeitern angehrten, so da er die grte sterreichische Unternehmervereinigung geworden ist. Der Bund scheint in hherem Grade, als der Zentralverband und der Industrielle Klub, den Kampfkarakter gegenber der Arbeiterschaft hervorkehren zu wollen. Allerdings erklrte der Vorsitzende in seinem Jahresberichte es fr technisch verfehlt, die hierauf bezglichen Bemhungen des weiteren ffentlich zu besprechen, aber die verfolgte Grundrichtung ist zum Ausdruck gelangt in einer von dem Bundesausschusse ausgearbeiteten und zur Einfhrung in die Betriebe aller Mitglieder bestimmten Normalarbeitsordnung, die freilich noch nicht verffentlicht ist, von der aber der Bundesanwalt Dr. $Wolf$ erklrte, da sie im ausgesprochenen Interesse der Betriebsunternehmer liege, da sie nur fr die Arbeitgeber, aber nicht fr die Arbeitnehmer geschaffen sei. Der Entwurf hat denn auch den Beifall des Zentralgewerbeinspektors nicht gefunden, und zwar nach der Mitteilung des Vorsitzenden aus dem Grunde, weil der Bund mit entschlossener Absicht den Standpunkt des Arbeitgebers eingenommen habe, wogegen der Zentralgewerbeinspektor, dem Zuge der Zeit folgend sich bemigt glaubte, etwas mehr den bekannten Standpunkt der organisierten Arbeiterschaft einzunehmen. Es scheint also jetzt der Wind in den sterreichischen Unternehmerkreisen etwas frischer werden zu sollen. Im allgemeinen haben jedoch bisher die Berufsvereinigungen der Industriellen sich weit mehr mit der Beeinflussung der Gesetzgebung, als mit dem Verhltnisse zu den Arbeitern beschftigt. Die einzige Fachorganisation, die einen ausgesprochenen Kampfkarakter trgt, ist der $Verband der Metall- und Maschinenindustriellen Niedersterreichs$, der Anfang 1897 begrndet wurde und u. a. auch die gemeinsame Abwehr unberechtigter Streiks als Zweck verfolgt. Dabei ist aber zugleich das Interesse der Arbeiter bercksichtigt, denn der Verband soll keinem Unternehmer Schutz bieten, der die Konkurrenzfhigkeit seiner Produkte durch Herabdrckung der Arbeitslhne und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu steigern sucht, es soll vielmehr das Interesse der Arbeitgeber gewahrt, aber auch in Einklang mit den berechtigten Bestrebungen der Arbeiter gebracht werden. Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sollen zu einem beide Teile befriedigenden Resultate gefhrt werden, unberechtigte Bestrebungen der Arbeiter dagegen, insbesondere die deshalb geplanten oder ausgebrochenen Streiks sollen gemeinsam abgewehrt und in ihren Folgen unschdlich gemacht werden. Der Interessengegensatz gegen die Arbeiter hat aber auch zur Bildung besonderer Kampforganisationen gefhrt, die sich im Gegensatze zu den Fachvereinen als Ortsverbnde bezeichnen und sich nicht auf eine bestimmte Industrie beschrnken, sondern alle Industriellen des betreffenden Bezirkes umfassen. Sie sind erst seit 1890 ins Leben gerufen und unmittelbar veranlat durch die Maifeier, zu deren Bekmpfung sie gegrndet wurden. Die erste dieser Vereinigungen wurde schon 1891 von den Fabrikanten in $Bielitz$ und $Biala$ geschaffen, durch ein Komitee, dem es mittels einer zehntgigen Aussperrung gelang, die Wiederholung der Maifeier in den folgenden Jahren zu verhindern; 1896 hat sich derselbe zu einem festen Verbande erweitert. Dem gleichen Zwecke entsprang die 1894 begrndete $Vereinigung zur Wahrung der industriellen und gewerblichen Interessen fr Reichenberg und Umgebung$. In Veranlassung eines am 3. Juni 1896 ausgebrochenen Streiks bildete sich auch in Neunkirchen ein Unternehmerverein, der den Kampf nach achtwchiger Dauer siegreich durchfhrte. Der Verband dehnte sich dann auch auf die brigen Vororte von Wien aus und fhrt jetzt den Namen: $Verband der Industriellen in den politischen Bezirken Baden, Mdling, Neunkirchen, Wiener Neustadt und Umgebung$. Endlich hat sich ein gleicher Verein in $Prag$ gebildet. Die Statuten beschrnken sich bei allen Vereinen auf die allgemeine Bestimmung, da der Verband die solidarische Wahrung, Vertretung und Frderung aller Interessen der Industrie bezwecke. Nhere Vorschriften ber die Behandlung von Streitigkeiten mit den Arbeitern sind nicht gegeben, und ebensowenig ist auf besondere Vorsichtsmaregeln zur Durchfhrung der gefaten Beschlsse durch Vertragsstrafen, Wechsel u. dgl. Bedacht genommen, sondern Verabredungen dieser Art sind der Beschlufassung im einzelnen Falle vorbehalten. Unabhngig von allen diesen Vereinigungen besteht noch in Wien das $Industrielle Aktionskomitee$, in dem sich einige Industrielle zusammengeschlossen haben zu dem Zwecke, bei wichtigen Gelegenheiten die Interessen der Industrie durch gemeinsame Maregeln, insbesondere Eingaben an Behrden, wahrzunehmen. Das Komitee beschrnkt sich darauf, in solchen Fllen mit den bestehenden Vereinen und einzelnen Industriellen Fhlung zu nehmen. -- Ist im Vorstehenden die $freiwillige$ Organisation unter den sterreichischen Unternehmern geschildert, so mu doch auch noch ein Blick geworfen werden auf die in Oesterreich durchgefhrte $Zwangsorganisation$. Die in Deutschland durch die Arbeiterversicherungsgesetze geschaffenen Berufsgenossenschaften sind in Oesterreich nicht vorhanden, weil man an Stelle der beruflichen eine territoriale Gliederung gesetzt und die Verwaltung nicht den eigenen Organen der Industrie bertragen, sondern in die Hnde staatlicher Behrden gelegt hat. Die Invaliditts- und Altersversicherung ist in Oesterreich noch nicht eingefhrt. Dagegen hat in Oesterreich die $Gewerbegesetzgebung$ stets an der Zwangsorganisation des Handwerks festgehalten. Selbst nach der im allgemeinen liberalen Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 mute jeder Gewerbetreibende Mitglied einer Zwangsgenossenschaft sein, und durch das Gesetz vom 15. Mrz 1883, welches zugleich fr das Handwerk den allgemeinen Befhigungsnachweis einfhrte, ist bestimmt, da unter denjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in nachbarlichen Gemeinden betreiben, samt den Hlfsarbeitern derselben der bestehende gemeinschaftliche Verband aufrechtzuerhalten und, sofern er noch nicht besteht, ... soweit es die rtlichen Verhltnisse nicht unmglich machen, durch die Gewerbebehrden herzustellen ist. Wer in dem Bezirke einer Genossenschaft das Gewerbe, fr welches dieselbe besteht, selbstndig betreibt, wird schon durch den Antritt des Gewerbes Mitglied der Genossenschaft. Die Beschrnkung dieser Vorschrift auf das Kleingewerbe ist durch die Bestimmung herbeigefhrt, da die Verpflichtung zur Teilnahme an der Genossenschaft fr die Inhaber jener Gewerbsunternehmungen nicht eintritt, welche fabrikmig betrieben werden. Die Gewerbsinhaber sind Mitglieder, die Hlfsarbeiter der zu einer Genossenschaft vereinigten Gewerbsinhaber sind Angehrige der Genossenschaft. Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Pflege des Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den Genossenschaftsmitgliedern und Angehrigen, sowie in der Frderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehrigen durch Errichtung von Vorschukassen, Rohstofflagern, Verkaufshallen, durch Einfhrung gemeinschaftlichen Maschinenbetriebes und anderer Erzeugungsmethoden. Insbesondere liegt ihnen ob: 1. die Sorge fr die Erhaltung geregelter Zustnde zwischen den Gewerbsinhabern und ihren Gehlfen, besonders in Bezug auf den Arbeitsverband, sowie ber die Errichtung und Erhaltung von Genossenschaftsherbergen und die Einfhrung einer Zuschickordnung (Arbeitsvermittelung); 2. die Frsorge fr ein geordnetes Lehrlingswesen durch Erlassung von Bestimmungen, die der Genehmigung der Behrde bedrfen, ber a) die sachliche und religis-sittliche Ausbildung der Lehrlinge, b) die Lehrzeit bei nicht handwerksmigen Gewerben, die Lehrlingsprfungen und dgl., sowie die Ueberwachung der Einhaltung dieser Bestimmungen und die Besttigung der Lehrzeugnisse, c) die Festsetzung der Bedingungen fr das Halten von Lehrlingen berhaupt, sowie das Verhltnis der letzteren zu der Zahl der Gehlfen im Gewerbe; 3. die Bildung eines schiedsgerichtlichen Ausschusses zur Austragung der zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und ihren Hlfsarbeitern aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhltnisse entstehenden Streitigkeiten, sowie die Frderung der schiedsgerichtlichen Institutionen zur Austragung von Streitigkeiten zwischen den Genossenschaftsmitgliedern. Zur Errichtung eines genossenschaftlichen Schiedsgerichtes knnen sich auch mehrere Genossenschaften vereinigen; 4. die Grndung oder Frderung von gewerblichen Fachlehranstalten und die Beaufsichtigung derselben; 5. die Frsorge fr erkrankte Gehlfen durch Grndung von Krankenkassen oder den Beitritt zu bereits bestehenden Krankenkassen; 6. die Frsorge fr erkrankte Lehrlinge, insofern nicht bereits die gesetzliche Verpflichtung der Lehrherren eintritt; 7. die alljhrliche Erstattung von Berichten ber alle Vorkommnisse innerhalb der Genossenschaft, welche fr die Aufstellung einer Gewerbestatistik von Wesenheit sind. Auer diesen Berichten haben die Genossenschaften ber die ihren Zweck berhrenden Verhltnisse an die Behrden und die Handels- und Gewerbekammern ihres Bezirkes auf Verlangen Ausknfte und Gutachten zu erstatten und knnen in dieser Beziehung auch aus eigenem Antriebe diese ffentlichen Organe behufs Frderung ihrer Zwecke in Anspruch nehmen. Die Genossenschaften eines Bezirks knnen sich zu Verbnden zusammenschlieen, welche entweder aus der gleichartigen und verwandten oder auch aus verschiedenartigen Genossenschaften durch freien Beitritt derselben errichtet werden knnen. Die erforderlichen Geldmittel mit Ausnahme der Beitrge fr die Krankenkassen werden auf die Mitglieder nach einem statutenmig festzusetzenden Mastabe umgelegt und im Verwaltungswege beigetrieben, doch kann zu Geschftsunternehmungen auf gemeinschaftliche Rechnung und zu gewerblichen Anlagen behufs gemeinschaftlicher Benutzung mit Ausnahme der Flle, wo sie aus ffentlichen Rcksichten errichtet sind, kein Mitglied oder Angehriger gegen seinen Willen herangezogen werden. Die Gewerkschaften stehen unter der Aufsicht der Behrde, welche zur Ueberwachung eigene Kommissare bestellt[283]. [283] Ueber die Beteiligung der Gehlfen vgl. unten S. 693. IV. England[284]. Die englischen Verhltnisse hinsichtlich der Organisation von Arbeitern und Unternehmern pflegen als Muster und Vorbild hingestellt zu werden, und man sollte deshalb annehmen, da sie wiederholt Gegenstand litterarischer Bearbeitung geworden und allgemein bekannt wren. Das trifft in der That zu hinsichtlich der Arbeiterverbnde, aber nicht hinsichtlich der Unternehmervereinigungen, ber die vielmehr weder in der deutschen noch auch in der englischen Litteratur irgend eine zusammenhngende Darstellung besteht. Die Quelle, auf die man zurckgehen mu, um das einschlgige Material zu erhalten, sind vielmehr, wenn man sich nicht an die einzelnen Vereine selbst wenden will, die Verffentlichungen der _Royal commission on labour_, insbesondere eine von derselben im Jahre 1893 unter dem Titel _Rules of associations of employed and of employers_ verffentlichte Zusammenstellung von Statuten von Arbeiter- und Unternehmerverbnden, die der Kommission auf ihre an alle ihr bekannten Vereinigungen dieser Art gerichtete Anfrage zur Verfgung gestellt sind. Das hier gebotene Material bezieht sich auf 70 Unternehmerverbnde, von denen 24 dem Baugewerbe, 18 dem Bergbau und der Metallindustrie angehren; die brigen Gewerbe sind mit geringeren Ziffern vertreten. Der lteste Verband ist die 1875 gegrndete _East of Scotland Association of Engineers and Iron founders_. [284] Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwhnten Blaubuche der _Royal commission on Labour_ entnommen ist, verdanke ich Herrn $Alexander Siemens$, dem jetzigen Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (_Federated Engineering Employers_). Es kann hier nicht die Aufgabe sein, die einzelnen Statuten wiederzugeben, sondern es mu gengen, im allgemeinen den Inhalt derselben zu bezeichnen und auf einzelne besonders bemerkenswerte Punkte hinzuweisen. Ein Teil der Verbnde beschrnkt sich darauf, als Zweck im allgemeinen die Vertretung der Interessen des betreffenden Gewerbes zu bezeichnen, wobei die Mehrzahl die Einflunahme auf die Gesetzgebung bezwecken, whrend einzelne sich gegen bestimmte Gegner wenden, z. B. die _North Wales Coal Owners Association_ gegen die Eisenbahnen. Aber die bei weitem meisten Statuten erwhnen als Aufgabe des Verbandes daneben die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern. Einige thun das in der allgemeinen Form, da die Solidaritt der Unternehmerinteressen gegenber den Gewerkvereinen der Arbeiter betont wird, wie bei der _Iron Trades Employers Association_, oder da die gemeinsame Festsetzung der Lhne und der Arbeitszeit als Gegenstand der Verbandsthtigkeit bezeichnet ist. Die groe Mehrzahl geht darauf aus, Vorkehrungen gegen Arbeitseinstellungen zu treffen und da in solchen Fllen eintretende Verfahren zu regeln. Nur wenige von diesen beschrnken sich darauf, die Schlichtung der Streitigkeiten durch Schiedsgerichte und Einigungsmter zu regeln, sondern die meisten treffen daneben Frsorge fr gegenseitige Untersttzung der Mitglieder gegenber den Streikenden, insbesondere durch Ueberlassung von Arbeitern, wie bei der _Liverpool Employers Labour Association_, oder durch die Verpflichtung der Mitglieder, die von anderen bernommenen Lieferungen gegen eine den Selbstkostenpreis wenig bersteigende Vergtung auszufhren, durch das Verbot, streikende Arbeiter eines anderen Betriebes zu beschftigen (schwarze Listen), wie bei der _Yorkshire Master Printers and Allied Trades Association_ und der _Seeds Boot Manufacturers Association_, oder endlich durch Entschdigung fr die durch den Streik verursachten Verluste, wie bei der _West Cumberland Ironmasters Association_, der _North of England Iron Manufacturers Association_, der _Cleveland Mine Owners Association_ und den Bergwerksbesitzern in Durham, Northumberland und North Wales. Die Hhe und die Berechnungsart der Entschdigungen ist sehr verschieden. So gewhrt die _West Cumberland Ironmasters Association_ einen Nutzen von 2 sh. 6 d. fr jede Tonne der wahrscheinlichen Produktion. Die Mitglieder der _South Wales Manmouthshire and Gloucestershire Tinplate Makers Association_ haben bei Streiks Anspruch auf 10 Pfd. St. wchentlich fr jede mit Dampf betriebene und 7 sh. 10 d. fr jede mit Wasserkraft betriebene Fabrik. Die _Iron Trade Employers Association_ zahlt den durch Streiks betroffenen Mitgliedern fr je 100 Pfd. St. Jahreslhne wchentlich 3 sh. Die _Shipping Federation_ entschdigt fr jede infolge Verbandsbeschlusses bernommene Haftpflicht einschlielich Kosten. Die _Liverpool Employers Labour Association_ zahlt ihren Mitgliedern, falls es ihr nicht gelingt, fr die streikenden Arbeiter Ersatz zu beschaffen, fr jeden nicht beladenen oder entladenen Dampfer 2 d. fr die Tonne. Dabei finden wir ein weitgehendes Prfungsrecht des Verbandes hinsichtlich der Ursachen, die zu dem Streite Anla gegeben haben, und niemals wird die Untersttzung gewhrt, wenn der Streik durch eigenmchtiges Handeln des Unternehmers herbeigefhrt ist, d. h. wenn derselbe die fr solche Flle getroffenen Bestimmungen verletzt hat. Diese gehen meistens dahin, da sofort dem Verbandssekretr oder einem besonderen Ausschusse Mitteilung zu machen ist. Ebenso darf nicht der einzelne Unternehmer mit den streikenden Arbeitern in Unterhandlungen treten, sondern mu diese dem Verbande berlassen. Als uerstes Zwangsmittel ist die allgemeine Einstellung des Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern vorgesehen, die von der Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 oder 3/4 beschlossen werden kann. In einzelnen Verbnden geht man in dem Bestreben, nur gerechtfertigte Ansprche der Unternehmer zu untersttzen, so weit, da man die Hlfe ausschliet, wenn ein Mitglied Lohnherabsetzungen vornimmt; so verweigert z. B. die _North East Lancashire Cotton Spinners and Manufacturers Association_ jede Untersttzung denjenigen Mitgliedern, die nicht gewisse Minimallhne zahlen oder auch, nachdem sie frher hhere Lhne gezahlt haben, diese einseitig herabsetzen. Ueberhaupt sind in vielen Verbnden, insbesondere in der Eisenindustrie und im Bergbau, die Lhne und hufig auch die Arbeitszeit einheitlich festgesetzt. Neben dem Verhltnisse gegenber den Arbeitern ist auch dasjenige der Mitglieder untereinander geregelt. Nicht allein ist jede Art des unlauteren Wettbewerbes verboten, sondern zuweilen, z. B. bei der _National Association of Master Builders_ darf sogar eine von einem Mitgliede abgelehnte Lieferung von keinem anderen bernommen werden. Ebenso sind Mitteilungen an Nichtmitglieder ber die Einrichtung des Betriebes unter Strafe gestellt, desgleichen das gegenseitige Abspenstigmachen von Arbeitern. Die Mitgliedschaft beschrnkt sich meist auf die Angehrigen eines bestimmten Gewerbes; nur in Belfast besteht ein allgemeiner Arbeitgeberverband, die _Belfast Employers Association_. Die _National Labour Union_ ist eine gemeinsame Organisation, indem neben Arbeitgebern auch Arbeiter aufgenommen werden. Die Aufnahme ist hufig davon abhngig gemacht, da der sich Meldende nicht im Streite mit seinen Arbeitern sich befinden darf. Das Eintrittsgeld ist entweder fest bestimmt oder abgestuft nach dem Umfange des Betriebes. Das letztere ist immer der Fall hinsichtlich der Jahresbeitrge. Fr den Austritt ist eine lngere oder krzere Kndigung von 14 Tagen bis zu einem Jahre vorgeschrieben. Der Ausschlu eines Mitgliedes ist zulssig bei Versto gegen die Statuten oder Beschlsse des Verbandes. Die Leitung ist meistens einem Ausschusse bertragen, dessen Mitgliederzahl zwischen 11 und 36 schwankt. Die Wahl geschieht in den Jahresversammlungen. Neben einem Vorsitzenden pflegt ein Sekretr angestellt zu sein. In den Generalversammlungen hat entweder jedes Mitglied eine Stimme, oder die Stimmenzahl ist nach der Ausdehnung des Betriebes, nach der Gesamtsumme der Arbeitslhne, der Zahl der Hochfen, Websthle u. s. w. abgestuft. Wie in allen anderen Lndern, so ist auch die Organisation der Unternehmer erst durch diejenige der Arbeiter ins Leben gerufen. Der typische Entwickelungsgang ist am besten zu ersehen in der Maschinenbauindustrie, deren Verhltnisse schon wegen des im Winter 1897/98 zum Austrage gebrachten groen Streiks ein besonderes Interesse beanspruchen und deshalb hier in kurzen Strichen wiedergegeben werden sollen. Bis zum Jahre 1896 bestand in der Maschinenbauindustrie keine dauernde und umfassende Unternehmervereinigung. Erst 1896 traten die _Engineering Employers_ in Glasgow und Belfast zu einem Vereine zusammen, dem sich bald darauf die _North East Coast Employers_ anschlossen. Als dann 1897 in London acht _trade unions_ der Arbeiter sich verbanden, um die 48stndige Arbeitszeit durchzusetzen, bildete sich in London eine _Association of Engineering and Shipbuilding Employers_, der dann noch mehrere hnliche Verbnde in anderen Orten nachfolgten. Alle diese Vereine schlossen sich zusammen zu der _Federation to resist the 48 hours demand_, die schlielich 700 Mitglieder umfate. Den Verlauf des groen Kampfes mit der _Amalgamated Society of Engineers_ zu schildern, ist hier nicht am Platze, dagegen ist es von Interesse, die Hauptpunkte der schlielichen Einigung und insbesondere die Bestimmungen kennen zu lernen, die man getroffen hat, um spter wieder auftauchende Streitfragen zu erledigen. Der Friedensvertrag fhrt den Titel: Arbeitsbedingungen auf Grund gegenseitiger Verstndigung zwischen den vereinigten Maschinenbau-Unternehmern und den verbndeten Gewerkvereinen, und ist datiert vom Januar 1898. Im Eingange wird ausdrcklich betont, da die Unternehmer nicht die Absicht haben, in die Rechte der Gewerkvereine einzugreifen, aber auch ihrerseits keinen Eingriff dulden wollen. Jeder Arbeiter soll das Recht haben, sich einem Gewerkvereine anzuschlieen oder nicht; ebenso steht es im Belieben der Unternehmer, Arbeiter zu beschftigen, mgen sie einem Gewerkvereine angehren oder nicht. Die Arbeiter verpflichten sich, in den Werksttten der Unternehmer friedlich mit allen dort beschftigten Arbeitern, ohne Rcksicht auf deren Zugehrigkeit zu einem Gewerkvereine, zu arbeiten. Freilich ist es dem einzelnen Arbeiter unbenommen, seine Arbeit aufzugeben, aber eine gemeinsame Arbeitseinstellung soll nicht zulssig sein, bevor nicht das Verfahren zur Vermeidung von Streitigkeiten eingeleitet ist. Auf der anderen Seite empfiehlt der Unternehmerverein seinen Mitgliedern, keinen Arbeiter wegen dessen Zugehrigkeit zu einem Gewerkvereine von der Arbeit auszuschlieen oder andere Arbeiter zu bevorzugen. Das Recht der Unternehmer, die Arbeiter in Akkord zu beschftigen, wird anerkannt. Der Akkordlohn soll zwischen Unternehmer und Arbeiter vereinbart werden, soll aber mindestens so hoch sein, da der Arbeiter nicht weniger verdient, als bei Tagelohn. Dabei ist den Gewerkvereinen das Recht gewahrt, ihren Mitgliedern ber Arbeitslhne und Arbeitsbedingungen Vorschriften zu machen. Die Hchstzahl der Ueberstunden ist, abgesehen von gewissen Ausnahmen, auf 40 innerhalb vier Wochen festgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitslhne sollen zwischen den Lokalverbnden der Unternehmer und denjenigen der Gewerkvereine allgemeine Vereinbarungen getroffen werden. Der Grundsatz des kollektiven Verhandelns wird ausdrcklich anerkannt. Andererseits haben die Gewerkvereine kein Recht der Einmischung hinsichtlich der an Nichtgewerkvereinler gezahlten Lhne. Eine Beschrnkung hinsichtlich der Zahl der Lehrlinge findet nicht statt. Das Recht der Unternehmer, nach ihrem Belieben Maschinen einzufhren und daran Arbeiter nach deren Fhigkeiten zu beschftigen, ist ausdrcklich anerkannt. Die Bestimmungen zur Vermeidung von Streitigkeiten lauten wrtlich: In der Absicht, in Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden, sollen Deputationen der Arbeiter nach vorhergegangener Verabredung mit den Unternehmern empfangen werden, um Fragen zu verhandeln, an denen beide Teile ein Interesse haben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit sollen die Lokalvereine der Unternehmer mit den Lokalorganen der Gewerkvereine in Verbindung treten. Wnscht ein Gewerkverein irgend eine Frage aufzuwerfen gegenber dem Unternehmerverbande, so soll durch Vermittelung des Sekretrs des Lokalvereins der Unternehmer eine Besprechung stattfinden. Ist hier eine Verstndigung nicht zu erreichen, so soll die Angelegenheit vor dem Exekutivausschu des Unternehmerverbandes und die Zentralinstanz der Gewerkvereine gebracht werden. Whrend der Dauer dieser Verhandlungen darf weder eine beschrnkte noch eine allgemeine Arbeitseinstellung stattfinden, sondern die Arbeit ist unter den bisherigen Bedingungen weiterzufhren. Auch hier ist das Recht des Gewerkvereins, solche Verhandlungen im Namen seiner Mitglieder zu fhren, ausdrcklich anerkannt. Ebenso wird betont, da die Unternehmer nicht die Absicht haben, die Lhne der gelernten Arbeiter herabzusetzen. Angeregt durch die Erfolge des Unternehmervereins hat sich die Mehrzahl der Maschinenfabrikanten ihm angeschlossen, auch solche, die sich an dem Streite ber den Achtstundentag nicht beteiligt hatten; die Statuten des erweiterten Verbandes sind noch in der Ausarbeitung begriffen. Die Anregung hierzu ist noch erheblich gesteigert durch das im Jahre 1897 erlassene Haftpflichtgesetz (_Workmen's Compensation Act_), das mit dem 1. Juli 1898 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz bestimmt, da Arbeiter fr alle Unflle, die ihnen whrend ihrer Arbeit zustoen, mit Ausnahme eigenen groben Verschuldens, von den Arbeitgebern zu entschdigen sind. Eine Abwlzung dieser Haftpflicht durch Versicherung scheiterte daran, da die Versicherungsgesellschaften in Ermangelung statistischer Anhaltspunkte sehr hohe Prmien forderten, und so hat der Unternehmerverband selbst diese Versicherung bernommen. Die Zusammenfassung aller Unternehmerverbnde zu einer $Gesamtorganisation$ ist in den letzten Jahren wiederholt angeregt, aber bis jetzt ohne Erfolg[285]; die Zeitungsnachrichten, die das Gegenteil meldeten, sind unzutreffend. Dagegen ist es gelungen, einen parlamentarischen Ausschu nach dem Vorbilde desjenigen der Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Zunchst geschah dies seitens der Unternehmervereine der Baumwollindustrie in _Lancashire_, die schon im Mrz 1898 ein _Parliamentary and Legal Defence Committee_ bildeten. Die Behandlung der Lohnfrage wurde aber ausdrcklich aus dem Kreise der Befugnisse ausgeschlossen. Erst im Dezember 1898 ist unter dem Vorsitze des $Lord Wemy$ ein _Employers Parliamentary Council_ gegrndet, dem sich bis jetzt die Unternehmervereine folgender Industrien angeschlossen haben: Schiffbau und Reederei, Maschinenbau, Baumwollmanufaktur und Spinnerei, Frberei und Bleicherei, Mbelfabrikation, Ackerbau, Kohlen- und Eisenhandel, Baugewerbe, Schuhwarenmanufaktur, Silberschmiede und Buchdrucker. Auf der ersten in _Westminster Palace Hotel_ abgehaltenen Versammlung war ein Kapital von rund einer Milliarde Pfund Sterling vertreten: der Zweck ist, alle Gesetzvorlagen im Interesse der vertretenen Unternehmer zu prfen und ntigenfalls auf deren Aenderung hinzuwirken. Die Tendenz einer Verteidigung gegen die Ansprche der Gewerkvereine liegt offen zu Tage. Die Wahl der Bezeichnung _council_ anstatt des zunchst vorgeschlagenen _committee_ soll wohl eine breitere Grundlage der Organisation andeuten. [285] $Brentano$ in $Brauns$, Archiv fr soz. Ges. VIII, S. 122 erwhnt, da Ende 1873 ein Nationaler Bund vereinigter Arbeitgeber gegrndet sei, doch habe ich ber denselben nichts Nheres in Erfahrung bringen knnen. Die aufgestellten Satzungen lauten, wie folgt: 1. Das _Parliamentary Council_ soll bestehen aus den Vorsitzenden oder andern bevollmchtigten Vertretern von Unternehmerverbnden und von einzelnen Unternehmern, die zu den verschiedenen Zweigen des Gewerbes und der Industrie des vereinigten Knigreiches in Beziehung stehen mit dem Rechte, andere derartige Vertreter oder Einzelunternehmer fr besondere Zwecke zu kooptieren. 2. Das _P. C._ wird einen Exekutivausschu einsetzen, der whrend der Parlamentssession in regelmigen Zwischenrumen, sowie sonst, sobald es erforderlich ist, zusammentreten soll. Dieser Ausschu hat, falls ntig, das _P. C._ zusammenzuberufen. 3. Der Sekretr hat jedem Mitgliede des _P. C._ ein Exemplar derjenigen im Parlamente eingebrachten Gesetzentwrfe, die das Interesse des Gewerbes im allgemeinen oder eines bestimmten Zweiges berhren, mit einer kurzen Inhaltsangabe des Entwurfes und mit der Aufforderung zu bersenden, den Entwurf dem betreffenden Verbande vorzulegen, um fr die zur Beratung des Entwurfes bestimmte Sitzung des _P. C._ Instruktion zu erhalten. 4. Whrend der Parlamentssession soll das _P. C._ so oft, wie ntig, eine Zusammenstellung derjenigen Entwrfe, die es billigt oder verwirft, an die Abgeordneten und die Presse verteilen. In dieser Zusammenstellung ist der Inhalt der Entwrfe kurz zu bezeichnen unter Angabe der Grnde, die das _P. C._ fr oder gegen dieselben geltend zu machen hat. Ebenso ist der Name des Abgeordneten, der den Entwurf eingebracht hat und dessen Datum, sowie das Ntige aus den parlamentarischen Verhandlungen zu erwhnen. 5. Mit Bezug auf Entwrfe, wegen deren eine Bewegung eingeleitet ist kann das _P. C._ Eingaben an das Parlament richten. 6. Die Anregung, Untersttzung oder Bekmpfung eines Gesetzentwurfes bei den Parlamenten seitens des _P. C._ soll nur stattfinden, wenn die Vertreter derjenigen Verbnde, deren Industrie dadurch betroffen wird, einstimmig dafr eintreten und auerdem das Vorgehen durch eine 2/3 Mehrheit der in der betreffenden Sitzung anwesenden Mitglieder gebilligt wird. 7. Das _P. C._ soll, so oft es ratsam scheint, als Broschre oder in sonstiger Form die Grnde, aus denen es fr oder gegen einen Gesetzentwurf eintritt, herausgeben und den Abgeordneten, der Presse und sonstigen geeigneten Personen zustellen. 8. Im Zusammenhange mit der von dem _P. C._ eingeleiteten parlamentarischen Agitation bezglich eines Gesetzentwurfes oder Antrages soll derselbe die Verbnde, die in ihm vertreten sind, auffordern, auch ihrerseits im gleichen Sinne vorzugehen, insbesondere auf die betreffenden Abgeordneten einzuwirken. Zu diesem Zwecke soll das _P. C._ ihnen die Petitionen und Begrndungen in Abschrift zur Verfgung stellen. 9. Das _P. C._ soll, so oft es angezeigt scheint, Deputationen an die Minister veranlassen, um ihnen die Gesichtspunkte der Industrie des vereinigten Knigreichs in Bezug auf die dem Parlamente vorliegenden Gesetzentwrfe und Antrge oder auf eine von ihm fr wnschenswert erachtete Aenderung des bestehenden Rechtes auseinanderzusetzen. 10. Der Sekretr des _P. C._ kann ermchtigt werden, als parlamentarischer Agent desselben aufzutreten, und er soll verpflichtet sein, nach Instruktionen, die ihm von dem _P. C._ von Zeit zu Zeit gegeben werden, im Sinne der gefaten Beschlsse zu wirken. 11. Das _P. C._ wird Schritte thun, damit seine Anschauung ber eine beabsichtigte gesetzgeberische Maregel den Kandidaten bei den Parlamentswahlen bekannt wird. 12. Die allgemeinen Ausgaben des _P. C._ werden bestritten aus Beitrgen der in ihm vertretenen Verbnde und Einzelunternehmer. Die persnlichen Ausgaben der Mitglieder, die durch ihre Teilnahme an den Sitzungen entstehen, werden nicht vergtet. 13. Der geringste jhrliche Beitrag, den die dem _P. C._ angehrigen Verbnde oder Einzelunternehmer an dessen Kasse zu zahlen haben, betrgt 10 Guineen[286]. Das _P. C._ hat daneben das Recht, von den bezeichneten Verbnden oder Einzelunternehmern fr auergewhnliche Ausgaben Umlagen zu erheben, die aber in jedem Jahre nicht mehr als einen halben Penny auf den Kopf der beschftigten Arbeiter betragen drfen. [286] 210 Mark. Ob das _Parliamentary Council_ die beabsichtigte Bedeutung erlangen wird, ist noch durchaus unsicher; bisher sind ihm noch nicht entfernt alle bestehenden Untenehmerverbnde beigetreten. Immerhin ist die Lage gegen frher insofern wesentlich gendert, als die Vorbereitungen zu einem gemeinsamen Auftreten der gesamten Unternehmerschaft in dem Mae vorhanden sind, da bei einem neu ausbrechenden Streite mit der Arbeiterschaft sofort eine Gesamtorganisation ins Leben treten oder mindestens ein gemeinsames Vorgehen fr den Einzelfall gesichert sein wrde. -- Seitdem sowohl die Arbeiter wie die Unternehmer sich eine einheitliche Organisation gegeben haben, liegt der Gedanke nahe, auch zwischen den beiderseitigen Gesamtvertretungen eine organische Beziehung herzustellen. Dieser Plan scheint auch bereits in magebenden Kreisen ins Auge gefat zu sein, insbesondere hat nach einer Mitteilung des _Daily Chronicle_ der Handelsminister $Ritchie$ mit dem Vorsitzenden des parlamentarischen Komitees sowohl der _trade unions_ als des Arbeitgeberbundes Besprechungen gehabt, die den Zweck verfolgen, unter Oberleitung des _board of trade_ ein nationales Einigungsamt aus Vertretern beider Organisationen zu bilden. Wie es scheint hat der Plan auf beiden Seiten grundstzlich Zustimmung gefunden. V. Frankreich[287] In Frankreich war, wie oben[288] dargestellt, bis 1864 die Berufsorganisation allgemein verboten, und obgleich die Fachvereine der Unternehmer frher als die der Arbeiter thatschlich geduldet wurden, so konnte doch vor dem Syndikatsgesetze vom 21. Mrz 1884 eine allgemeine Organisation sich nicht entwickeln. Immerhin zhlte man nach einem am 15. Mrz 1881 der Deputiertenkammer vorgelegten Berichte damals bereits 138 Unternehmersyndikate mit 15000 Mitgliedern. Nach der oben mitgeteilten Statistik ist die Zahl der Syndikate jetzt auf 1823 industrielle oder kommerzielle und 1371 landwirtschaftliche mit 159293 bezw. 438596 Mitgliedern gestiegen; auch haben sie sich zu 46 bezw. 20 Verbnden zusammengeschlossen, denen 783 bezw. 1006 Syndikate mit 89016 bezw. 596534 Mitgliedern angehren. [287] Die folgenden Angaben sind im wesentlichen den _Annuaires des syndicats professionels_ entnommen, die mir von dem _Muse social_ zur Verfgung gestellt sind. Vgl. auerdem W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbnde in Frankreich in den Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R. $Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff. [288] Vgl. S. 63 ff. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Syndikate ist bereits[289] darauf hingewiesen, da in ihnen der Gegensatz zwischen Unternehmer und Arbeiter ganz zurcktritt. Nach dem Grundgedanken sollen auch beide Klassen in demselben Syndikate vereinigt sein, obgleich ihnen thatschlich fast nur Unternehmer angehren, doch ist es in Frankreich mehr, als in Deutschland, blich, da lndliche Arbeiter einen kleinen Grundbesitz haben, so da der Gegensatz verwischt wird. [289] Vgl. S. 82. Auch fr Industrie und Handel giebt es gemischte Syndikate, doch haben dieselben, wie die geringe Zahl von 170 Syndikaten mit 32237 Mitgliedern und insbesondere die geringe Zunahme in den letzten Jahren beweist, keine besondere Lebenskraft bewiesen[290]. [290] Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S. 678) noch weiter zu beschftigen. Auch die reinen Unternehmersyndikate haben den Schwerpunkt ihrer Thtigkeit nicht in das Verhltnis zu den Arbeitern, sondern in andere Aufgaben verlegt, insbesondere in die Beeinflussung der staatlichen und Gemeindeorgane im Interesse des betr. Gewerbezweiges, in Verhandlungen mit Eisenbahn- und Schiffsgesellschaften, Erzielung billiger Kohlenpreise, gnstiger Versicherungsbedingungen u. s. w. Ebenso bernehmen sie eine Thtigkeit, die in Deutschland meist den Handels- und Gewerbekammern obliegt, insbesondere die Erstattung von Sachverstndigengutachten fr Verwaltungsbehrden und Gerichte, sowie die Uebernahme schiedsgerichtlicher Entscheidungen auf Wunsch der Beteiligten. Ihnen liegt es auch ob, die Wahlen fr Handels- und Schiedsgerichte vorzunehmen. Daneben besorgen sie Auskunfterteilung ber Kreditverhltnisse und Persnlichkeiten der Kunden- und Arbeitsnachweis fr Angestellte und Arbeiter, sie verteilen Belohnungen fr treue Dienste und gewhren Untersttzungen an ihre in Not geratenen Mitglieder oder deren Familien. Endlich geben sie regelmige Berichte und Zeitschriften heraus, besitzen Fachbibliotheken und veranstalten Fachausstellungen. Im Jahre 1895 betrugen die Zeitschriften insgesamt 124, die Fachbibliotheken 73, die Arbeitsnachweise 97, die Fachkurse 35, die Fachschulen 16, die Laboratorien fr chemische Analysen 13 und die Kassen und Versicherungsanstalten der verschiedensten Art 95. Wie erwhnt, haben die Unternehmersyndikate sich zu Verbnden zusammengeschlossen, von denen besonders die _Union nationale du Commerce et de l'Industrie_ in Paris eine hervorragende Bedeutung erlangt hat. Sie wurde 1857 von einigen Industriellen begrndet, umfate aber schon 1891 73 Syndikate und hat sich zu einer Art Zentralstelle entwickelt, die auch seit 1860 die Zeitschrift _L'Union nationale_ herausgiebt. Ihr ist vor allem die Beteiligung der franzsischen Industrie an der 1881 in Melbourne abgehaltenen Weltausstellung zu verdanken, die von der franzsischen Handelskammer schon aufgegeben war. Ihre Wirksamkeit besteht in der Erteilung von Auskunft ber Zahlungsfhigkeit der Kufer und in der Erledigung von gewerblichen Streitigkeiten; sie besitzt ein Laboratorium zur Vornahme chemischer Analysen und ein Bureau zur Begutachtung von Versicherungsvertrgen. Seit 1866 besteht eine weitere Zusammenstoung hnlicher Art in dem _Comit central des chambres syndicales_, das aus den Vorsitzenden der zugehrigen Syndikatskammern besteht; an ihm sind 39 Syndikate beteiligt. Ferner umfat die _Groupe du btiment_ 29, das _Comit de l'alimentation Parisienne_ 10, der _Syndicat gnral des vins et des boissons en dtail de la France_ 7 Syndikate u. s. w. Es ist selbstverstndlich, da der Interessengegensatz zwischen Unternehmern und Arbeitern hufig zu Streitigkeiten fhrt, und so finden wir auch in Frankreich, da die Unternehmer nicht allein der gesetzlichen Anerkennung der Arbeitersyndikate den schrfsten Widerspruch entgegensetzten, sondern auch jetzt noch diese zu bekmpfen und die Arbeiter zum Austritt zu zwingen suchen, weshalb man darauf bedacht ist, solchen Angriffen im Wege der Gesetzgebung Schranken zu setzen. Der Abgeordnete Bovier-Lapierre brachte deshalb schon 1889 einen Gesetzentwurf ein, der folgenden Wortlaut hat: Jeder -- er sei Arbeitgeber, Werkfhrer oder Arbeiter -- der berfhrt wird, da er durch Androhung von Verlust der Beschftigung oder von Arbeitsentziehung, durch eine begrndete Weigerung, Arbeit zu geben, durch Entlassung von Arbeitern oder Angestellten wegen ihrer Zugehrigkeit zu einem Arbeiter- oder Unternehmersyndikate, durch Zwang oder Gewaltthtigkeiten oder auch durch Anerbietungen und Versprechungen von Arbeit die Freiheit der gewerkschaftlichen Vereinigung beeintrchtigt oder die Ausbung der in dem Gesetze vom 21. Mrz 1884 bestimmten Rechte verhindert, wird mit Gefngnis von 1-3 Monaten oder mit einer Bue von 100-2000 Frcs. bestraft. Die Kammer hat den Gesetzentwurf in der Sitzung vom 17. Mai 1889 und zum zweitenmal in derjenigen vom 13. Mai 1890 mit 344 gegen 142 Stimmen angenommen, nachdem insbesondere auch zwei Groindustrielle $Laroche-Joubert$ und $Ouvr$ denselben untersttzt hatten. Im Senate dagegen wurde er am 23. Juni 1891 mit 184 gegen 39 Stimmen verworfen, indem man sich auf den Standpunkt der Unternehmer stellte, die in zahlreichen Petitionen geltend machten, da das Gesetz in die Freiheit des Arbeitgebers, die Arbeiter nach seinem Belieben zu entlassen, eingreife und den Ruin der franzsischen Industrie und des Exportes herbeifhren msse. Die Deputiertenkammer hat dann allerdings am 19. Mrz 1892 nochmals den gleichen Antrag angenommen, eine Entschlieung des Senates ist aber seitdem nicht bekannt geworden. Nun ist es interessant, wie bei solchen Streitfllen, insbesondere aber zu dem Erlasse des Gesetzes selbst die Unternehmer und ihre Verbnde sich gestellt haben. Natrlich gab es eine Reihe groer Unternehmungen, insbesondere in den Kohlenbezirken des Nordens, die sich stark genug fhlten, der Arbeiterbewegung Trotz zu bieten, und die deshalb zu den heftigsten Gegnern des Gesetzes gehrten, dessen Folgen fr die franzsische Industrie sie nicht schwarz genug malen konnten. Aber gerade die genannten Zentralverbnde, die _Union nationale_ und das _Comit central_, traten nicht allein warm fr das Gesetz ein, sondern auch bei spteren Streitigkeiten, bei denen die Unternehmer versuchten, ihre Arbeiter zum Austritte aus den Syndikaten zu zwingen, haben diese wiederholt mit Erfolg die Vermittelung jener Organe angerufen. Dieselben unterhalten dauernd zu den Organisationen der Arbeiter gute Beziehungen. VI. Die brigen Lnder. In den brigen Lndern ist das Gewerkschaftswesen berhaupt, und so auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet die Litteratur ber Unternehmerverbnde, mit Ausnahme der Kartelle und Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr drftige Notizen. In $Belgien$ haben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet. In Brssel ist am 6. August 1875 nach dem franzsischen Vorbilde eine _Union syndicale_ ins Leben getreten, die auf Ausbreitung dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee. In $Dnemark$ haben sich schon seit mehreren Jahren in den verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im Frhjahr 1898 zu dem Zentralverein der Dnischen Arbeitgeber zusammengeschlossen haben. In $Ruland$ ist durch die Gewerbeordnung vom 31. Mrz 1879 fr Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel. Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern fr Industrie und Handwerk und 30 Vereine fr den Handel. Auch in $Japan$ zeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits hnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der pltzliche Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern gefhrt, der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Lhne im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende 1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begrndet, der die Steigerung der Lhne bekmpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch dadurch vereitelt, da eine einzelne groe Fabrik den Vertrag brach und selbstndig vorging. Demgegenber suchten sich die brigen Firmen dadurch zu schtzen, da sie ber die ausgeschiedene Fabrik den Boykott verhngten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von Baumwolle, Kohle, Schmierl u. s. w., welche mit den boykottierten Firmen in Verbindung bleiben wrden, den Abbruch aller geschftlichen Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht bekannt geworden. * * * * * Whrend die Arbeiter, um ihre Interessen gegenber den Unternehmern zu wahren, wie oben (S. 440 ff.) nher dargestellt ist, auch bereits den Weg $internationaler$ Vereinigung betreten haben, sind ihnen die Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings haben die Kartelle und hnliche Organisationen zum Teil die Grenzen der einzelnen Lnder berschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie oben (S. 516 ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg beschreiten, so ist zu erwarten, da auch die Unternehmer ihnen auf demselben Wege folgen werden. $Dritter Teil$ Gemeinsame Organisationen. A. Freiwillige Vereinigungen. 1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker[291]. Die Verhltnisse im deutschen Buchdruckergewerbe sind bereits an zwei Stellen Gegenstand der Darstellung gewesen, indem einerseits der Gehlfenverband[292] und andererseits der Prinzipalverein[293] in seiner Entwickelung geschildert ist. Lie es schon dort sich nicht vermeiden, dieselben Ereignisse mehrfach zu erwhnen, so gilt dies um so mehr hier, wo es die Aufgabe ist, die gemeinsame Organisation beider Gruppen zu behandeln. Immerhin bieten die verschiedenen Darstellungen, da sie auf verschiedenen Quellen beruhen, den Vorzug einer gegenseitigen Ergnzung. [291] Das benutzte Material ist mir von dem Tarifamte der deutschen Buchdrucker zur Verfgung gestellt; insbesondere hat dessen Sekretr in dankenswerter Weise sich der Aufgabe unterzogen, die bisherige Entwicklung, die zur Grndung der jetzigen Tarifgemeinschaft gefhrt hat, in einer kleinen Arbeit zusammenzustellen, die ich meiner Darstellung im wesentlichen zu Grunde gelegt habe. [292] Vgl. oben S. 258. [293] Vgl. oben S. 587. In der Geschichte der Buchdruckerorganisationen tritt schon frh der Versuch auf, neben gesonderten Vereinen der Gehlfen und der Prinzipale eine hhere Gemeinschaft ins Leben zu rufen, in der die Sonderorganisationen sich gewissermaen verschmelzen. Allerdings bedeutet das nicht, da die letzteren sich aufzulsen htten und die gemeinschaftliche Organisation an ihre Stelle trte, sondern neben den Sonderverbnden, die stets die Aufgabe behalten werden, die widerstreitenden Interessen zu vertreten, tritt ein Organ, dessen Wesen und Berechtigung darauf beruht, da es neben den widerstreitenden auch gemeinsame Interessen von Prinzipalen und Gehilfen giebt, und dessen Zweck deshalb darin besteht, diese Gemeinsamkeit uerlich zu verkrpern und ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen. Es erleichtert das Verstndnis, wenn man dabei gleich die Punkte ins Auge fat, um deren Verwirklichung es sich handelt, eine Verwirklichung, der man nur allmhlich sich genhert hat, die aber schlielich fast vllig gelungen ist. Der $erste$ dieser Punkte ist das bereits in der englischen Gewerkschaftsbewegung verfolgte System des $kollektiven Verhandelns$, d. h. des Grundgedankens, da das Arbeitsverhltnis nicht Sache des einzelnen Prinzipals und des einzelnen Gehlfen ist, sondern da, da verstndige Vertragsbedingungen nur durchfhrbar sind, wenn sie in dem ganzen Gewerbe gleichmig gelten, die Vertragsgrundlagen geschaffen werden mssen durch Verstndigung der beiderseitigen organisierten Gesamtheit. Streng genommen wird diese Gesamtheit gebildet durch alle zu der betreffenden Gruppe gehrigen Individuen, und es mte deshalb die Aufgabe sein, diese smtlich an den Verhandlungen zu beteiligen. Thatschlich geschieht dies nicht, sondern gerade umgekehrt besteht der $zweite$ Punkt, der fr die unter den Buchdruckern geschaffene Organisation von wesentlicher Bedeutung ist, darin, da die beiderseitigen Vereine, obgleich sie nur einen Teil der in Betracht kommenden Personen umfassen, bis zu einem gewissen Grade sich die Rechtsstellung erkmpft haben, die Gesamtheit zu vertreten. Soweit dies, insbesondere bei den Gehlfen, noch nicht vllig gelungen ist, kann es nicht zweifelhaft sein, da die Entwickelung in dieser Richtung sich weiter vollziehen wird. Theoretisch knnte man die Berechtigung dieser Forderung bestreiten, aber fr die praktische Beurteilung mu man in Rechnung ziehen, da in dem Vereine naturgem die tchtigsten Elemente zusammengefat sind, die deshalb ein gewisses inneres Recht haben, auch die Vertretung der brigen Berufsgenossen zu beanspruchen. Als $dritter$ Punkt endlich ist hervorzuheben, da die Tarifgemeinschaft, obwohl die beiderseitigen Verbnde ausschlaggebend an deren Schaffung beteiligt sind und in deren Wirksamkeit zu Worte kommen, dennoch ihnen gegenber eine $relative Selbstndigkeit$ besitzt, da insbesondere die gefaten Beschlsse in ihrer Gltigkeit unabhngig sind von der Zustimmung der Sonderorganisationen. Auch dies ist nur der zutreffende Ausdruck fr den richtigen Grundgedanken, da es neben den widerstreitenden hhere gemeinsame Interessen giebt, da diese freilich jene nicht aufheben und deshalb auch nicht deren Vertretung durch Sonderorgane ausschlieen, da sie aber den Vorrang zu beanspruchen haben und deshalb durch ein selbstndiges Organ vertreten werden mssen. -- Versuche, die wichtigsten Punkte des Arbeitsverhltnisses gemeinsam zu regeln, sind schon frh gemacht. So wird schon 1848 eine rtliche Tarifvereinbarung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in Breslau erwhnt, die man bestrebt war, auf die ganze Provinz auszudehnen. Das Innungsstatut der Leipziger Prinzipale von 1852 enthielt gewisse Bestimmungen ber Lehrlingswesen und Berechnung (1000 n = 22 Pf.), die 1858 einer Revision unter Beteiligung der Gehlfen unterworfen wurden. Auch waren Schiedsgerichte geschaffen. Diese wurden auch in dem Nationalbuchdruckerverein von 1848 vorgesehen. Der 1869 gegrndete Deutsche Buchdruckerverein brachte zuerst Schiedsgerichte zur Regelung von Lohnstreitigkeiten fr ganz Deutschland zur Einfhrung. Schon 1870 bertrug man in Leipzig dem Schiedsgerichte zugleich die Stellung als Tarifkommission, d. h. die Aufgabe, nicht nur Streitigkeiten ber den bestehenden Tarif zu entscheiden, sondern auch dessen Umgestaltung und Fortentwicklung in die Hand zu nehmen. Aber der Versuch, diesen Tarif auch auerhalb Leipzigs durchzufhren, milang, und erst das Jahr 1873 brachte den ersten, durch Vertreter der Prinzipale und der Gehlfen fr ganz Deutschland vereinbarten $Normaltarif$, der den Verschiedenheiten der bis dahin rtlich getroffenen Festsetzungen ein Ende machte. In demselben waren Bestimmungen ber den Lohn und die Arbeitszeit, sowie die Lsung des Arbeitsverhltnisses enthalten. Die Arbeitszeit war auf zehn Stunden festgesetzt; Ueberarbeit war besonders zu bezahlen. Fr einzelne grere Stdte waren besondere Vereinbarungen vorbehalten. Um die Durchfhrung der Beschlsse zu sichern, waren Schiedsmter und ein Einigungsamt eingesetzt. Die $Schiedsmter$ sollten in allen greren Stdten und mindestens in den Vororten der 12 Kreise bestehen; ihre Mitglieder wrden von smtlichen am Orte vorhandenen Prinzipalen und Gehlfen gewhlt. Das $Einigungsamt$, das in Leipzig seinen Sitz hatte, war die Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Schiedsmter und hatte zugleich ber rtliche Lohnzuschlge in den Fllen Bestimmung zu treffen, wo die Beteiligten sich nicht zu einigen vermochten. Auf Anrufen eines Teiles tritt das Einigungsamt als $Tarifrevisionskommission$ in Thtigkeit; doch sind die gefaten Beschlsse der Abstimmung in den Kreisen zu unterwerfen. Der Tarif war zunchst fr drei Jahre vereinbart, gelangte aber nicht berall zur Durchfhrung. Man setzte 1876 einen anderen an die Stelle, der je nach einem Jahre durch halbjhrige Kndigung auer Kraft gesetzt werden konnte, doch mute diese Kndigung mindestens von der Mehrheit der Prinzipale bezw. Gehlfen in drei Kreisen ausgehen. Schon 1877 machten die Prinzipale von ihrem Kndigungsrecht Gebrauch, und der nach vieler Mhe zustande gebrachte neue Tarif vom 2. August 1878 brachte insofern eine wesentliche Verschlechterung, als man die Schiedsmter und das Einigungsamt aufhob und die Aufgabe des letzteren hinsichtlich der Tarifverhandlungen einer besonderen Tarifrevisionskommission aus je 12 Prinzipalen und Gehlfen bertrug. Das Ergebnis aller dieser Einigungen ber den Tarif war insofern unbefriedigend, als es niemals gelang, die getroffenen Vereinbarungen in gengendem Umfange zu praktischer Anerkennung zu bringen, vielmehr die Mehrheit der Prinzipale sich nicht um sie kmmerte. Mehrfach versuchten die Gehlfen, die Durchfhrung zu erzwingen, aber die gebrachten Opfer entsprachen nicht den Erfolgen. Die Prinzipale ihrerseits thaten wenig, um die Gehlfen bei ihrem Kampf zu untersttzen. Um so mehr empfanden die letzteren das Fehlen eines mit der Durchfhrung der Beschlsse betrauten gemeinsamen Organes als einen wesentlichen Mangel und stellten schon 1883 den Antrag, in neue Verhandlungen einzutreten, um einerseits die Schiedsmter wieder einzufhren und andererseits der Tarifrevisionskommission die Stellung einer Ueberwachungsbehrde zu geben. Der Antrag wurde aber, als nicht ordnungsmig gestellt, abgelehnt. Erst 1886 fhrten erneute Verhandlungen zur Erreichung dieses Zieles; es wurden die Schiedsmter in demselben Umfange, wie sie bis 1876 bestanden, wieder eingefhrt und die Tarifrevisionskommission in eine Tarifkommission umgestaltet, der es obliegen sollte, auf die Durchfhrung des Tarifes hinzuwirken. Daneben wurde eine Lehrlingsskala festgesetzt. Der Tarif wurde auf unbestimmte Zeit vereinbart; eine Kndigung konnte nur durch sechs Prinzipals- bezw. Gehlfenvertreter der Tarifkommission im Namen ihrer Kreise erfolgen. Der neue Tarif gelangte bei 1083 unter etwa 4000 Firmen zur Einfhrung. Aber als man im September 1888 zu neuen Verhandlungen zusammentrat, bezeichneten die Berichte aus allen Teilen Deutschlands die Lage noch immer als sehr unbefriedigend. Die Schiedsgerichte waren nur in wenigen Orten eingerichtet, und die Verallgemeinerung des Tarifes war nicht gelungen. Die Gehlfen erhoben von neuem gegen die Prinzipale den Vorwurf, da sie den Kampf fr Durchfhrung des Tarifs ausschlielich ihnen berlieen. Diese gaben zum Teil die Berechtigung dieser Klagen zu, und die Leipziger Prinzipalvertreter machten, um einen besseren Erfolg zu erzielen, den Vorschlag der Begrndung einer $Buchdruckertarifgenossenschaft$, d. h. einer gemeinsamen Organisation von Prinzipalen und Gehlfen. Die letzteren waren jedoch nicht geneigt, hierauf einzugehen, indem sie frchteten, durch neue Beitrge neben denen zu der eigenen Organisation ihre Mitglieder zu berlasten, und so wurde der Antrag zunchst zurckgezogen. Umgekehrt wurde der Antrag der Gehlfen, Einrichtung zu gemeinschaftlicher Durchfhrung des Tarifs zu treffen, von den Prinzipalen abgelehnt und ebenso der fernere Vorschlag der Gehlfen, den Tarif knftig nicht, wie bisher, zwischen der Gesamtheit der Prinzipale und Gehlfen, sondern zwischen den beiderseitigen Organisationen zu vereinbaren. Auch im folgenden Jahr wurde der letztere Antrag ohne Erfolg eingebracht, doch einigte man sich auf folgende Resolution: Die Tarifkommission hlt im Interesse der Durchfhrung des Tarifs fr dringend ntig, da seitens der tariftreuen Prinzipale nur Gehlfen eingestellt werden, welche nachweislich zu tarifmigen Bedingungen gearbeitet und in solchen Geschften ausgelernt haben. Dies ist in den Fachblttern zu verffentlichen. Daneben vereinbarte man einen neuen Tarif, der mit dem 1. Januar 1890 in Kraft trat und bei 1017 Firmen Anerkennung fand. Aber auch die gefate Resolution hatte keinen Erfolg, insbesondere die Prinzipale in Rheinland-Westfalen, die noch nicht einmal den Tarif von 1878 eingefhrt hatten, erklrten die Resolution fr ein Mittel zur Durchfhrung des Tarifes, das der geschftlichen Feinfhligkeit, der moralischen und gesetzlichen Grundlage entbehre. Im Jahre 1891 erhoben die Gehlfen die Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit von effektiv 9-1/2 auf 8-1/2 Stunden, verbunden mit entsprechender Lohnerhhung. Der Antrag wurde von den Prinzipalen mit der Begrndung abgelehnt, da das Gewerbe eine solche Maregel nicht vertrage, und da erst die Bedingungen frherer Tarife seitens der Allgemeinheit erfllt werden mten. Da zugleich seitens einzelner Prinzipale versucht wurde, die Verbandsgehlfen durch andere zu ersetzen, so kam es endlich im November 1891 zu dem groen Kampfe, dessen Verlauf schon oben[294] geschildert ist, und der zugleich die Beseitigung der bestehenden Tarifgemeinschaft zur Folge hatte. [294] Vgl. S. 268 ff. Aber der so eingetretene tariflose Zustand fhrte bald zu den grten Unzutrglichkeiten, insbesondere hatte die Zahl der Lehrlinge 1894 die frher festgesetzte Ziffer bereits um 5000 berschritten; auch die Arbeitszeit wurde mehrfach erhht, und ebenso gab es immer mehr Gehlfen, die nicht einmal nach dem von den Prinzipalen jetzt einseitig festgesetzten Tarife bezahlt wurden. Einzelne von den Gehlfen unternommene Versuche, neue Verhandlungen herbeizufhren, scheiterten, und so wurde denn 1896 von neuem die Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer 15 %igen Lohnerhhung aufgestellt. Auch der Verlauf dieser Entwickelung ist oben geschildert. Am 11. Mrz 1896 kam es zu einer Zusammenkunft der Vorstnde der beiderseitigen Verbnde, in der beschlossen wurde, Tarifbevollmchtigte zusammentreten zu lassen, um ber diese Forderungen zu beraten. Die Gehlfenvertreter wurden durch allgemeine Wahlen bestimmt, whrend seitens der Prinzipale der bestehende Tarifausschu des deutschen Buchdruckervereins die Verhandlungen fhrte. An den Wahlen, bei denen ausschlielich die Kandidaten des Gehlfenverbandes gewhlt wurden, beteiligten sich 28032 Gehilfen. Die Nichtverbandsgehlfen hatten die Beteiligung an der Wahl abgelehnt, da man ihre Forderung, da der Verband und die Nichtverbandsgehlfen nach ihrem Ziffernverhltnis gesondert die Vertreter whlen sollten, nicht bewilligt hatte. Am 15. April 1896 traten die gewhlten Bevollmchtigten, und zwar neun von jeder Seite, zur Beratung zusammen, an der je zwei Vertreter des Prinzipalvereins, des Gehlfenverbandes und der Nichtverbandsgehlfen mit beratender Stimme teilnahmen. Das Ergebnis der Verhandlungen war neben einer Ermigung der Arbeitszeit auf 9 Stunden effektiv und einer Lohnerhhung vor allem die $Wiederbegrndung der Tarifgemeinschaft$. Der Tarif wurde fr 5 Jahre festgesetzt. Derselbe ist das Grundgesetz der neu geschaffenen Organisation und enthlt zunchst sehr ausfhrliche Bestimmungen ber die Berechnung der Arbeitsvergtung sowie die Vorschrift, da die tgliche Arbeitszeit ausschlielich der Pausen 9 Stunden dauert, und zwar innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr abends; zwischen Beginn und Schlu der Arbeit drfen nicht mehr als 12 Stunden liegen. Auch die schon frher erwhnte wichtige Bestimmung ist wiederhergestellt, da der Prinzipal verpflichtet ist, die bei ihm konditionierenden Gehlfen voll zu beschftigen und bei unzureichender Arbeit fr etwaige Zeitversumnis nach dem Durchschnittspreise der letzten 30 Arbeitstage zu entschdigen. Das Gebiet Deutschlands (mit Ausschlu von Elsa-Lothringen) ist in die der Druckerei-Berufsgenossenschaft entsprechenden neun Kreise eingeteilt. Organe der Tarifgemeinschaft sind der Tarifausschu der deutschen Buchdrucker und das Tarifamt der deutschen Buchdrucker. Der Tarifausschu besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehlfen: in jedem Kreise werden ein Mitglied und zwei Vertreter mittels getrennter Urabstimmung von Prinzipalen und Gehlfen gewhlt. Wahlberechtigt und wahlfhig sind nur diejenigen Prinzipale, die den Tarif anerkannt haben, und diejenigen Gehlfen, die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Amtsdauer des Ausschusses betrgt drei Jahre. Die Thtigkeit des Tarifausschusses erstreckt sich auf die Beratung und Festsetzung des Tarifes, sowie auf die Beratung und Beschlufassung von Manahmen zur Durchfhrung des Tarifs. Die Beschlufassung kann auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Beschlsse werden mit absoluter Mehrheit gefat, in welcher jedoch sowohl von der einen wie von der anderen Partei drei Stimmen zugestimmt haben mssen. Das Organ des Tarifausschusses ist das $Tarifamt$. Seine Aufgabe ist Ausfhrung der vom Ausschusse gefaten Beschlsse sowie Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten untereinander behufs Aufrechterhaltung und Durchfhrung des Tarifs. Das Tarifamt besteht aus drei Prinzipalen und drei Gehlfen sowie deren Stellvertretern. Die Amtsdauer ist dreijhrig. Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses sind zugleich Vorsitzende des Amtes. Dasselbe hat seinen Sitz am Vororte eines Kreises, der alle drei Jahre vom Ausschusse bestimmt wird. Das Amt hat einen eigenen besoldeten Sekretr. Das Tarifamt hat die folgenden Obliegenheiten: 1. die Ausfhrung der Beschlsse des Tarifausschusses; 2. die Aufstellung und alljhrliche Verffentlichung eines Verzeichnisses der den Tarif zahlenden Firmen; 3. die Anordnung von Manahmen zur Anerkennung und allgemeinen Durchfhrung des Tarifs; 4. die Vornahme statistischer Erhebungen ber die Lohn-, Lehrlings- und Lebensverhltnisse an den einzelnen Druckorten und die Berichterstattung ber die angestellten Ermittelungen; 5. die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in allen Tarifangelegenheiten, soweit nicht die in 47 vorgesehenen Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thtigkeit der am Vorort der betreffenden Kreise ansssigen Mitglieder des Tarifausschusses erfolglos war; 6. die aktenmige Fhrung und Ordnung aller bei ihm eingehenden, den Tarif betreffenden Schriftstcke, sowie die Schaffung und Fortfhrung eines Tarifkommentars; 7. die Errichtung von Schiedsgerichten an den verschiedenen Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschftsordnung fr dieselben; 8. die Errichtung von Arbeitsnachweisen an den verschiedenen Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschftsordnung fr dieselben; 9. die Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschu; 10. die Entgegennahme der Abnderungsantrge zum Tarif, die Einberufung des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden Angelegenheiten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des Tarifs sind an allen Kreisorten sowie auf Antrag von je zwei tariftreuen Prinzipalen oder Gehlfen auch an den greren Druckorten $Schiedsgerichte$ zu errichten. Gegen die Beschlsse findet, wenn sie nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefat sind, die Berufung an das Tarifamt statt. An allen greren Druckorten sollen ferner $Arbeitsnachweise$ errichtet werden, die nach Angabe des Tarifausschusses zu verwalten und dem Tarifamte unterstellt sind. Alle Verffentlichungen in Sachen des Tarifs erfolgen in den beiden offiziellen Blttern der Tarifgemeinschaft: der Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker und dem Korrespondent fr Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer, nach Beschlu des Ausschusses auch in anderen Blttern. Die Kosten der Ein- und Durchfhrung des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen zu gleichen Teilen getragen. Das Tarifamt hat sie nach den Anweisungen des Tarifausschusses einzuziehen. Zur Ausarbeitung eines Entwurfes dieser Organisation wurde eine aus drei Prinzipalen und drei Gehlfen bestehende Kommission eingesetzt, deren Arbeit in der vom 15. bis 19. Mai abgehaltenen Plenarversammlung gebilligt wurde. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden in Aussicht genommen. Der Tarif ist mit dem 1. Juli 1896 in Kraft getreten. Der Tarifausschu sollte am 17. Juni zusammentreten, aber da infolge der von der $Gasch$'schen Opposition eingeleiteten Agitation gegen die Tarifgemeinschaft am 17. Juni der Kreis Sachsen unvertreten war, so nahm man von endgltiger Konstituierung Abstand und beschrnkte sich darauf, einen Prinzipal und einen Gehlfen als Vorsitzende des Tarifausschusses zu whlen und zugleich mit der vorlufigen Wahrnehmung der Geschfte des Tarifamtes zu beauftragen. Nachdem aber die vom 13. bis 18. Juli tagende auerordentliche Generalversammlung des Gehlfenverbandes das Abkommen mit 45 gegen 22 Stimmen gebilligt und zugleich der Prinzipalverein seinen Mitgliedern die Anerkennung zur Pflicht gemacht hatte, konnte am 24. September 1896 die erste ordentliche Sitzung des Tarifausschusses in Berlin erffnet werden. Alle Kreise mit Ausnahme des zweiten (Rheinland-Westfalen) waren vertreten; von dort war nur der Gehlfenvertreter anwesend, da die Wahl eines Prinzipalmitgliedes noch nicht zu erreichen gewesen war. Nach den Beschlssen vom 17. Juni hatten auch die beiderseitigen Organisationen (Buchdruckerverein und Gehlfenverband) eingeladen werden sollen, man hatte jedoch aus Zweckmigkeitsgrnden hiervon abgesehen, und dies Verfahren wurde von dem Ausschusse gebilligt. Aus dem erstatteten Berichte ist hervorzuheben, da bis dahin Anerkennungen des Tarifs von rund 1000 Prinzipalen und 8400 Gehlfen eingegangen waren. Dem frheren Beschlusse gem waren zur Bestreitung der Kosten 8000 Mk. je zur Hlfte von beiden Seiten eingezogen. Der Prinzipalvorsitzende $Bxenstein$ beklagte, da vielfach die Prinzipale gemeinsam der Einfhrung des Tarifes Widerstand leisteten, insbesondere gelte dies fr Rheinland-Westfalen; im allgemeinen sei die Durchfhrung in den groen Druckorten gelungen, dagegen stehe es noch mangelhaft in der Provinz. Doch knne man mit den bisherigen Erfolgen zufrieden sein. Die Verhandlungen nahmen 4 Tage in Anspruch. Die meiste Zeit erforderten die Antrge einzelner Orte wegen Bewilligung der im Tarif vorgesehenen Ausnahmebehandlung, insbesondere Herabsetzung des Lohnminimums, sowie Stellungnahme zu dem Vorgehen einzelner Firmen und die Beschlufassung darber, ob man gegen sie Zwangsmaregeln einzuleiten, insbesondere sie im Verzeichnisse der tariftreuen Firmen zu streichen habe. Aus der beschlossenen $Geschftsordnung fr die Schiedsgerichte$ ist folgendes hervorzuheben. Dieselben sind nur zustndig fr Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehlfen ber die Auslegung des Tarifes. Sie bestehen aus mindestens zwei und hchstens fnf Prinzipalen und der gleichen Anzahl von Gehlfen. Wahlberechtigt und whlbar sind nur tariftreue Prinzipale und solche Gehlfen, die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Wahl wird von den betreffenden Kreisvertretern geleitet. Das Schiedsgericht tritt monatlich zweimal zusammen. Die Leitung erfolgt durch die beiden zu whlenden Vorsitzenden, einen Prinzipal und einen Gehlfen; ebenso werden zwei Schriftfhrer ernannt. Die beiden Vorsitzenden sollen versuchen, entstehende Streitigkeiten gemeinsam zu schlichten. Das Schiedsgericht ist beschlufhig, wenn mindestens zwei bezw. die Mehrheit der Mitglieder jeder Gruppe erschienen sind. An der Abstimmung darf sich immer nur die gleiche Anzahl von Prinzipalen und Gehlfen beteiligen, die berschssigen Mitglieder haben nur beratende Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Kosten des einzelnen Streitfalles werden von der unterliegenden Partei getragen. Grere Schwierigkeiten ergab die Beratung der Satzungen fr die $Arbeitsnachweise$. Noch 48 des Tarifes sind an allen greren Druckorten nach Angabe des Tarifausschusses zu verwaltende und dem Tarifamte unterstehende Arbeitsnachweise zu errichten, soweit nicht schon an diesen Pltzen solche bestehen. Die zur Zeit bestehenden Arbeitsnachweise haben die Verpflichtung einzugehen, da sie nur tariftreue Gehilfen in tariftreuen Druckereien unterbringen und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten fr tarifmige Bezahlung konditionslos gewordenen Gehlfen Arbeit nachweisen. Es giebt also neben den vom Tarifausschusse einzusetzenden und vom Tarifamte zu beaufsichtigenden Arbeitsnachweisen auch noch andere, die teils von den Prinzipalen, teils von den Gehlfen eingerichtet sind. Fr diese ist allerdings durch die bezeichnete Bestimmung die Verpflichtung geschaffen, die im Kampfe fr den Tarif arbeitslos gewordenen Gehlfen vor allen anderen zu bercksichtigen, aber soweit dies nicht zutrifft, ist es ihnen berlassen, nach welchen Grundstzen sie verfahren wollen. Nun haben viele von den Prinzipalen geschaffene Arbeitsnachweise die Bestimmung, da sie in erster Linie solche Gehlfen unterbringen, die den von den Prinzipalen geschaffenen Untersttzungskassen angehren, und hiergegen unternahmen die Gehlfenmitglieder des Tarifausschusses einen Angriff, indem sie forderten, da die fortbestehenden Arbeitsnachweise den Bestimmungen der neuen Tarifnachweise sich zu unterwerfen htten, widrigenfalls sie als tarifuntreu zu betrachten und aufzuheben seien. Aber die Prinzipalmitglieder machten demgegenber geltend, da dies eine Aenderung des Tarifs enthalten wrde, zu welcher der Ausschu nicht befugt sei. Obgleich die Gehlfen sich darauf beriefen, da der Arbeitsnachweis der Lebensnerv der neuen Organisation sei, da die Prinzipalnachweise hufig sogar die Verbandsmitglieder ausschlssen und deshalb die Koalitionsfreiheit antasteten, da vielmehr zu Gunsten der gemeinsamen Nachweise alle frheren aufgehoben werden mten, und obgleich die Gefahr eines aus der Frage sich ergebenden Konfliktes betont wurde, erfolgte die Ablehnung des Gehlfenantrages mit Stimmengleichheit. Schlielich gelang es, nachdem die Prinzipalvertreter erklrt hatten, da sie fr die Beseitigung der bei einem Arbeitsnachweise etwa bestehenden Sonderbestimmungen sich bemhen wrden, einen Antrag Bxenstein mit 9 gegen 7 Stimmen zur Annahme zu bringen, nach welchem das Tarifamt beauftragt wird, sich umgehend mit den bestehenden Arbeitsnachweisen in Verbindung zu setzen, um festzustellen, ob dieselben sich den Satzungen unterordnen. Bei Ablehnung der Satzungen sind diese Arbeitsnachweise als tarifwidrig den tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen durch die Publikationsorgane bekannt zu geben. An den betreffenden Orten sind sofort Tarifarbeitsnachweise zu errichten. Der Antragsteller betonte, da dieser Vorschlag im Sinne sich mit dem Gehlfenantrage decke und nur eine etwas abgeschwchte Fassung whle, um den Prinzipalen die Zustimmung zu ermglichen. Aus den brigen Bestimmungen der Satzungen ist folgendes hervorzuheben: Die errichteten Arbeitsnachweise unterstehen der gemeinsamen Kontrolle der Kreisvertreter sowie des Tarifamts. Mit der Errichtung und der Sorge fr ordnungsgeme Verwaltung werden die Kreisvertreter betraut. Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen Arbeitskrfte und tariftreuen Gehlfen Stellung nachzuweisen. Bei tariflichen Differenzen mu auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter bezw. des Tarifamts die Vermittelung fr die betreffenden Offizinen eingestellt werden, und zwar bis zum ordnungsmigen Austrag des Streitfalls. Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit soll nicht von der Zugehrigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse abhngig gemacht werden. Streitigkeiten, welche aus Ursache der Vermittelung bei den einzelnen Arbeitsnachweisen zwischen Prinzipalen und Gehlfen ausbrechen, unterliegen nach Anhrung der Kreisvertreter dem Entscheide des Tarifamts. Der Entscheid des Tarifamts ist endgltig. Die Kosten der Arbeitsnachweise der Tariforganisation werden von beiden Teilen getragen. Die Benutzung der Arbeitsnachweise ist unentgeltlich. Prinzipale und Gehlfen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht nachkommen, sind auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter von der Benutzung des Arbeitsnachweises bis auf weiteres auszuschlieen. Zur Durchfhrung des Tarifs sollen die Kreisvertreter eine lebhafte Agitation entfalten, auch sollen die ffentliche Meinung in diesem Sinne durch die Presse beeinflut und die Behrden ersucht werden, Druckarbeiten nur an tariftreue Druckereien zu vergeben. Gegenber der Anregung der Gehlfen, der Prinzipalverein msse diejenigen Mitglieder, die den Tarif nicht anerkennen, einfach ausschlieen, wurde geltend gemacht, da man zunchst auf friedlichem Wege suchen solle, zum Ziele zu kommen. Doch erkannten die Prinzipalvertreter an, da man bei deren Erfolglosigkeit entschieden auch scharfe Mittel anwenden msse. Man war darber einig, da auch Setzerinnen nach dem Tarif zu bezahlen seien. Auch die Wahl des Sitzes fr das Tarifamt fhrte zu lngeren Errterungen, indem die Prinzipale Leipzig vorschlugen, whrend die Gehlfen hiergegen geltend machten, da unter den dortigen Prinzipalen eine unfreundliche Stimmung gegen die Gehlfen bestehe, und deshalb Berlin empfahlen. Schlielich einigte man sich dahin, fr die Zeit bis 1. Juli 1897 Berlin zu whlen. Das $Tarifamt$ wurde in seiner konstituierenden Sitzung vom 19. Oktober 1896 begrndet und begann seine Thtigkeit mit der Aufstellung einer Geschftsordnung und der Wahl eines Sekretrs. Die Hauptaufgabe war dann die Agitation fr den Tarif, die insbesondere in Rheinland-Westfalen dadurch erschwert war, da dort die Last berwiegend auf den Schultern der Gehlfen ruhte. Immerhin war die Thtigkeit nicht ohne Erfolg, denn whrend das erste am 22. September 1896 aufgestellte Verzeichnis fr den II. Tarifkreis nur 18 den Tarif anerkennende Firmen mit etwa 150 Gehlfen aufwies, war diese Zahl in dem vierten, mit dem 6. Mai 1897 abschlieenden Verzeichnisse auf 97 Firmen in 53 Orten mit 599 Gehlfen gewachsen, ja nach einer anderen im Februar/Mrz 1897 aufgenommenen Statistik ist der Tarif sogar bei 122 Firmen mit 1176 Gehlfen eingefhrt. Doch sind nicht von allen Firmen Angaben eingegangen. Nach mndlichen Mitteilungen sind bei 1738 tariftreuen Firmen 21955 Gehlfen beschftigt. Wegen Zuwiderhandelns gegen den Tarif muten 17 Firmen gestrichen werden, auerdem schieden zwei auf eigenes Verlangen aus. Neben der Agitation fr den Tarif beschftigte sich das Tarifamt damit, durch aufklrende Artikel in den Zeitungen zu wirken; auch an ffentliche Behrden wurden entsprechende Eingaben gerichtet. Tarifarbeitsnachweise wurden in 20 Orten eingerichtet. Von den bestehenden erklrten 33, sich den Tarifbeschlssen zu unterwerfen, so da am 15. Mai 1897 53 anerkannte Nachweise bestanden, dagegen wurden 10 Prinzipalnachweise, die sich nicht fgen wollten, im Einverstndnis mit dem Prinzipalverein fr tarifuntreu erklrt und aus der Liste gestrichen. Die 53 Nachweise bestanden in 37 Orten, es gab also an den meisten Orten mehrere. Es hatten nmlich gegenber den Prinzipalnachweisen, die freilich, dem Tarif gem, die Tarifopfer zunchst bercksichtigten, im brigen aber den Mitgliedern der Prinzipalskassen einen Vorzug einrumten, vielfach die Gehlfen eigene Nachweise eingerichtet. Teils infolge dieses Umstandes, teils aus anderen Grnden erklrt das Tarifamt die Wirksamkeit der Arbeitsnachweise noch fr durchaus ungengend und macht sowohl den Prinzipalen als den Gehlfen Vorwrfe, da sie offenstehende Stellen nicht anmeldeten, den ersteren auch, da sie Gehlfen ohne Rcksicht auf den Nachweis einstellten. In sieben Kreisen wurden neun Schiedsgerichte begrndet, doch wird mehrfach ber deren Thtigkeit, insbesondere ber widersprechende Entscheidungen geklagt. Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die $zweite Sitzung des Tarifausschusses$ statt, bei der alle Kreise auer dem zweiten vertreten waren. Nach Erstattung des Geschftsberichtes seitens des Tarifamtes war man einig darber, da trotz mancher Mngel doch die neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt, da beide Teile eifrig fr die Erreichung des gemeinsamen Zieles eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens der Gehlfen der Dank fr seine aufopfernde Thtigkeit ausgesprochen. Von der sterreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt. Der Ausschu beschlo, das Tarifamt zu beauftragen, ein Kartell dahin abzuschlieen, da die beiderseitigen Nachweise die Pflicht bernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten) Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskrfte nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen einzutragen. Bei der Verhandlung ber die Arbeitsnachweise wurde darber geklagt, da vielfach deren Thtigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die Gehlfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annhmen, weil der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die Prinzipale Mitglieder des Gehlfenverbandes ablehnten; beides drfe nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, da der Prinzipalverein streng auf Beobachtung des 48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung der Gehlfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wnschten, wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen es selbst als Zentrale zu wirken hat. Auerdem wurde beschlossen, da die Nachweise verpflichtet sind, nchst den Tarifopfern nur solche Gehlfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizufhren, soll das Tarifamt dieselben verffentlichen und zwar nur solche, die es als richtig anerkennt. Eine erregte Errterung knpfte sich an den Antrag der Gehlfen, die Frage der $Setzmaschine$ dadurch zu regeln, da 1. an derselben nur gelernte Buchdrucker beschftigt werden, 2. die Bezahlung nur in gewissem Gelde (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage von 25% erfolgen drfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu beschrnken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulssigkeit des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und machten auerdem geltend, da die Frage noch nicht dringend sei, da die Einfhrung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehlfen auf dem Antrage beharrten, so wurde er schlielich mit Stimmengleichheit abgelehnt. Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als Vorort zu bestimmen. Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden fr das nchste Jahr auf 4000 Mk. festgestellt. Die $dritte Sitzung des Tarifausschusses$ ist am 21. und 22. Mai 1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich, da es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemhungen des Amtes nicht gefehlt habe, da dasselbe hier und da einer gewissen Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung des Tarifes eine Zwangsmaregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft lstige Behrden erblicke, aber es wird doch erklrt, da diese Flle gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwhnt, da die seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale und Gehlfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmiger Verhltnisse untersttzt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und seinen Organen ausdrcklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit dem Bemerken, da dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschfte zu verdanken sei. Die allmhliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle. I. am 22. September 1896: II. am 6. Mai 1897: Kreis I 44 Orte mit 87 Firmen 68 Orte mit 276 Firmen " II 18 " " 18 " 53 " " 97 " " III 15 " " 62 " 19 " " 100 " " IV 49 " " 109 " 57 " " 139 " " V 29 " " 100 " 73 " " 206 " " VI 28 " " 58 " 47 " " 102 " " VII 36 " " 198 " 67 " " 299 " " VIII 26 " " 218 " 41 " " 323 " " IX 20 " " 45 " 44 " " 89 " ------------------------------------------------------ 265 Orte mit 895 Firmen 469 Orte mit 1631 Firmen III. am 6. Mai 1898: Kreis I 100 Orte mit 363 Firmen " II 64 " " 122 " " III 24 " " 112 " " IV 74 " " 195 " " V 117 " " 270 " " VI 56 " " 124 " " VII 113 " " 384 " " VIII 48 " " 354 " " IX 51 " " 106 " ----------------------------------- 647 Orte mit 2030 Firmen Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am 6. Mai 1898 waren 22468 Gehlfen beschftigt. Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des Korrespondent vom 13. Oktober 1898 verffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt 1886 von 1083 Firmen in 327 Orten 1890 " 1017 " " 247 " November 1896 " 895 " " 265 " Mai 1897 " 1631 " " 469 " Januar 1898 " 1901 " " 588 " Mai 1898 " 2030 " " 647 " September 1898 " 2100 " " 665 " Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehlfen beschftigt, doch ist mit Rcksicht auf die Unvollstndigkeit der Angaben die Zahl auf 30000 zu schtzen. Auch die Durchfhrung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Lschung auf eigenen Antrag. Zu den frher begrndeten neun Schiedsgerichten sind vier neue hinzugekommen. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklrt das Tarifamt sich fr befriedigt, macht aber den Gehlfen den Vorwurf, da sie vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht pnktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten. Das Tarifamt hat bei seinen Bemhungen, die Behrden fr die verfolgten Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern auf die Bestimmungen ber das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen, ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschftigten Personals statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der sterreichischen Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefrdert, da von der letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind. Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend, mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht mglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen. In 33 Orten haben die Gehlfen die Anerkennung des Tarifs durch Arbeitseinstellung erzwingen mssen. Die Verhandlungen betrafen groenteils Auslegungen des Tarifes; man beschlo, diese Fragen nur soweit zu errtern, wie sie bereits durch das Tarifamt entschieden seien. Ein Antrag, auch Elsa-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen, wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehlfen sich dagegen erklrt htten. Dabei wurde mitgeteilt, da auch seitens amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen sei, und da Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in Amerika einzufhren. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem verhandelt, wobei die Gehlfen ihre frheren Antrge wiederholten. Der Prinzipalvorsitzende erklrte, da die Prinzipale in dieser Angelegenheit gemeinsam mit den Gehlfen handeln wrden, zumal mit Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz auf das hchste gefhrdet seien, doch msse eine Beschlufassung des Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Antrge der Gehlfen eine Aenderung des Tarifs darstellen wrden. Seitens der Gehlfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen gemachten Vorschlag, der Ausschu mge freilich von einem zwingenden Beschlusse absehen, aber immerhin fr die Zeilengiemaschine, die allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte Buchdrucker zu beschftigen, 2. das ortsbliche Minimum ist mit einem Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die Zeit, in welcher der Gehlfe sich an der Maschine einarbeitet und eine geringere Vergtung zulssig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht bersteigen. Groe Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes fr das Tarifamt$, womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige Vorsitzende $Bxenstein$ gab die Erklrung ab, da er eine Wiederwahl ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehlfen nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht ausgeschlossen sei, da seitens des Ausschusses Maregeln gegen den Prinzipalverein ergriffen werden mten, beharrte auch auf seinem Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schdigung der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu whlen, wurde von den Gehlfen mit der Begrndung abgelehnt, da sie zu den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben knnten. Umgekehrt wurde der Gehlfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen abgelehnt. Schlielich wurde mit Stimmenmehrheit Mnchen gewhlt in der Hoffnung, da der von beiden Seiten mit Vertrauen begrte Verlagsbuchhndler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender bernehmen werde. Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchfhrung des Tarifes unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenber den Gehlfen nicht weniger als gegenber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine blo thatschliche Beobachtung des Tarifes gengen, sondern es wird eine ausdrckliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf bezglichen Beschlsse sind folgende: 1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat. 2. Nach 48 des Tarifs ist jeder Gehlfe als tariftreu zu betrachten, der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht. 3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, da sie nur solche Gehlfen in die Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom Tarifamte als tariftreu verffentlicht sind. 4. Solche Gehlfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchfhrung des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom Tarifamte nicht als beendigt erklrt ist, in Arbeit treten, drfen auf die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden. Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehlfen, sondern auch den tarifuntreuen Gehlfen die Arbeit. Man bringt also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehlfen in Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen, sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe fr die Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst von der Beschftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die bliche Gegnerstellung: hie Arbeiter, hie Unternehmer, vllig beseitigt und an ihre Stelle die andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer, die dieses groe Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurckstellen und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verstndnis besitzen, da sie ihnen hierbei ihre Untersttzung leihen. Natrlich mu die gesteigerte Arbeitsvergtung auch auf die Erhhung der Preise zurckwirken, die der Unternehmer den Konsumenten gegenber fordern mu; aber das ist gerade die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers durchgefhrt, sondern auf die Gesamtheit abgewlzt werden. Diese grundstzlich vernderte Frontstellung ist aber auch nicht etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft ist auch uerlich durchaus verschieden und unabhngig von den Organisationen der Prinzipale und der Gehlfen, die neben ihr fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen Prinzipale und Gehlfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rcksicht auf ihre Zugehrigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbstndige Organisation. Tarifausschu, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der tariftreuen Prinzipale und Gehlfen und brauchen durchaus nicht den Einzelverbnden anzugehren. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbnden getreten, und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehlfenvereinen, Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses mehrfach Belge bieten. In allerneuester Zeit ist dieses Verhltnis in das schrfste Licht gerckt durch einer Verffentlichung[295] des Tarifausschusses, die mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthlt sie doch nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehlfen, die Durchfhrung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen, und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, da sich hier die Prinzipale einer Aufforderung zum Streik schuldig gemacht haben, die nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll. Die Verffentlichung besteht in gesonderten Erklrungen einerseits der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehlfenvertreter im Tarifausschusse. Die erstere Erklrung lautet: $An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$ [295] Abgedruckt in der Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker am 6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem Korrespondent fr Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer von denselben Tagen. Seit dem zweijhrigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschu keine Mhe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einfhrung und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer Weise darauf aufmerksam zu machen, da es ihre Pflicht sei, den fr alle Buchdruckereien Deutschlands gltigen Lohntarif einzufhren. Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenber erhoben wurden, mssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist bei einigermaen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchfhrung zu bringen, zumal derselbe in den 31 und 33 den Verhltnissen der Prinzipale in kleinen Stdten vollauf Rechnung trgt. Der Tarifausschu der deutschen Buchdrucker hat auch fr diesen Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinfhrung beschlossen; dort, wo unsere kollegialen Bemhungen auf Anerkennung des Tarifs keinen Boden fanden, werden die Gehlfen in den nchsten Wochen bestrebt sein, event. mit ordnungsgemer Lsung des Arbeitsverhltnisses die Tarifeinfhrung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden in solchen Fllen den betreffenden Druckereien Arbeitskrfte nicht berweisen, wohl aber diejenigen Gehlfen, welche eine Druckerei wegen Tarifeinfhrung verlassen, gem 48 des Tarifs in erster Reihe anderweit unterbringen. Wir rechnen hierbei auf die Untersttzung aller tariftreuen Firmen, in deren Interesse es liegen mu, da auch die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt sich nach den fr das ganze Deutsche Reich gltigen Lohn- und Arbeitsbedingungen richtet. Alle diejenigen Prinzipale, welche Strungen in ihrem eigenen Betriebe verhten und damit den Frieden im Gewerbe frdern helfen wollen, ersuchen wir dringend, den Tarif einzufhren und anzuerkennen, und hiervon dem zustndigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen Buchdrucker in Mnchen, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen. Mit kollegialer Begrung $Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschu der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.) Die Erklrung der Gehlfenvertreter bedauert, da ein Teil der Gehlfen noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht sich auf die eben mitgeteilten Beschlsse des Tarifausschusses und fhrt dann fort: Wenn wir obige Beschlsse den nichttariftreuen Gehlfen an allen Orten zu eingehender Beachtung empfehlen, so knpfen wir daran die feste Versicherung, da wir und mit uns die tariftreue Gehlfenschaft auf das allereifrigste bemht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlsse unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fhlen zu lassen. Die tariftreue Gehlfenschaft hat es satt, sich fr Kollegen zu engagieren, die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht erringen helfen will. Wir fordern deshalb noch einmal die rckstndigen Kollegen an allen Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren Prinzipalen auf Einfhrung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt zu sein, das Ziel mit allen gesetzmigen Mitteln zu erreichen. Die Kreisvertreter und das Tarifamt in Mnchen, Schmellerstrae 22, sind von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen mglich ist, berall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehlfen aber, die ihre Arbeitssttten zwecks Tarifeinfhrung verlassen mssen, wollen ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschftigung (ob als Setzer, Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese die Unterbringung der Gemaregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken knnen. Die fr den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle untergebracht. Mit kollegialem Gru! $Die Gehlfenmitglieder des Tarifamtes und des Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$ (Namen). Der Erfolg dieser Maregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit 22600 Gehlfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehlfenverbande sind durch die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugefhrt. 2. Der Schweizerische Stickereiverband[296]. In ganz hnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch, die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein besonderes Interesse, weil die Verhltnisse in der Stickereiindustrie von denen aller brigen Gewerbe wesentlich verschieden sind; insbesondere berwiegt hier die Hausindustrie ber den Fabrikbetrieb, und da auerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen Interessenvertretung. [296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhltnisse der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg, Straburg, Trbner 1895, benutzt, in der die frhere Litteratur angegeben ist. Vgl. auerdem Handwrterbuch der Staatsw., Artikel: Arbeiterschutzgesetzgebung, Gewerbe und Hausindustrie, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff. Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blte entwickelt, da sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, da sie die Handstickerei fast vllig verdrngte, entwickelte sich auch die neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nmlich den Kantonen St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordstlichen Teile von Zrich und in Vorarlberg[297]. [297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876: 9942; 1880: 14770; 1884 ber 20000; 1890: 21660. Man zhlt in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen entfallen, whrend 3000 sich auf Bhmen, Frankreich, Italien und Ruland verteilen. Vgl. Die Industrie Nr. 1 vom 7. Mai 1887. Aber die Maschine, die bisher berwiegend in Gebrauch ist, wird mit der Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzufhren versucht, aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich, da ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht des Fabrikbetriebes ber die Hausindustrie bewirkt hat, nmlich die technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfllt. Ein weiterer Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, da die schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag von 11 Stunden und die Beschrnkung der Kinderarbeit auf sie keine Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein Unabhngigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser Faktoren ist, da, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen, in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der Fabrik vllig behauptet, sondern diese sogar zurckgedrngt hat[298]. [298] 1872 zhlte man nur 7 % Einzelsticker, d. h. Hausindustrielle, die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%. 1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also auer Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken Verwendung. Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits erwhnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhngt. Ist es nmlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des Marktes, das Verhltnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fllt in der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die erzeugte Ware ganz berwiegend in das Ausland, und zwar steht hier Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschfte widmen, und da bis vor einigen Jahren auer der Schweiz fr die Herstellung von Stickereien fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung, die bei Wrdigung der hier darzustellenden Verhltnisse wohl beachtet werden mu. Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer solchen Firma, von der sie ihre Auftrge nach Art und Umfang genau vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das Platzgeschft, d. h. arbeitet selbstndig fr den Markt[299]. Der Kaufmann ist natrlich auch der Auftraggeber des Einzelstickers, der nicht daran denken kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt sich, da Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhltnisse stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann. [299] Man bezeichnet die Abhngigkeit von einem Kaufmanne, ohne Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein Einzelsticker ist, als Lohnstickerei. Wie sehr diese berwiegt, beweist, da der Prozentsatz der in der Lohnstickerei verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880: 70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein betrug das Verhltnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zhlt man die Fabrikanten, die zwar regelmig auf eigene Muster sticken, zuweilen aber auch auf Stich arbeiten, den Lohnstickern hinzu, so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%. Eine besondere Stellung nimmt der Fergger ein. Er ist ein Vermittler zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen, wo eine besondere Stickereibrse besteht, und verhandeln unmittelbar mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in ihren Gebirgsdrfern aufsucht und hufig neben der Ferggerei noch Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der Fergger ist aber nicht bloer Agent, der die Geschfte im Namen des Kaufmanns abschlsse, sondern eine selbstndige Zwischeninstanz, der die Bestellung auf eigene Rechnung bernimmt und seinerseits mit den Stickern abschliet. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen Arbeitern bedient man sich hufig des Ferggers, doch ist er hier bloer Vermittler. Es ist begreiflich, da sich unter diesen Umstnden ganz eigenartige Interessenverhltnisse ergeben muten, insbesondere hat der Fabrikant mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an gnstigen Preisen gegenber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man freilich nicht behaupten, da eine Ausbeutung stattfand, insbesondere geschah dies nicht seitens der alten Firmen, whrend allerdings in neuerer Zeit sich auch jngere, meist fremde Elemente ansiedelten, die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrckung der Preise die lteren zu berflgeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie fters Anla zu Klagen ber Ausbeutung, sondern sie besaen auch meist so wenig technische Kenntnisse, da sie ihre Abschlsse nicht nach verstndigen Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen muten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos bernommenen Preisen durch Herabdrckung der Lhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand lag in den Abzgen und Retourwaren. Nicht die Ablieferung der Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied ber die Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte endgltig die Gte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte oder Abzge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, da die ihnen schon vor Monaten gezahlten Preise ermigt und der Abzug bei der nchsten Abrechnung in Absatz gebracht werden msse. Immerhin htten diese Uebelstnde kaum eine ausreichende Triebkraft besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu rufen, wenn nicht hinzugekommen wre, da die verhltnismig gnstigen Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer Ueberproduktion gefhrt hatten, deren Einflu sich bald in sinkenden Preisen ausdrckte. Schon 1872 hatte man eine Produktivgenossenschaft fr mechanische Stickerei gegrndet, um den auf 40 % des Preises geschtzten Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider jetzt zu Grunde gegangene groe Zentralverband der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des Vorarlberges, der beabsichtigte, alle oben genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen, um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie herbeizufhren und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande auszuschlieen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg abgehaltenen Vertrauensmnnerversammlung berzeugte man sich, da ohne sie das Unternehmen nicht lebensfhig war. Die am 22. Februar 1885 tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen des Stickereigebietes anwesend waren, beschlo deshalb endgltig, auch sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung ber die Zweckmigkeit ihrer Beteiligung, schlielich aber siegte die insbesondere von den alten Firmen vertretene Ansicht, da man den Vorschlag nicht zurckweisen drfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066 Mitgliedern und 12299 Maschinen endgltig begrndet werden. Schon Ende des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur 489 = 2,38% der Sthle blieb auerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer sogar auf 0,68%. Noch 2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband einerseits der Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits bessere Lohnverhltnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle zweckdienlichen Manahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten. Mitglied kann jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpchter und jeder Arbeitgeber der Stickereiindustrie werden. Es waren deshalb zugelassen: die Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker; ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Da man sie fern hielt, war wohl auf den Einflu der Kaufmannschaft und insbesondere der Fabrikanten zurckzufhren, die wohl wuten, da die eigentliche Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und Fabrikstickern bestand, und deshalb frchteten, da bei Aufnahme der letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungnstig sein wrde. Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen. Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jhrlich zusammentreten sollte. Diese whlte das Zentralkomitee, das, auer einem Prsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie beteiligte Person sein mute, aus 20 Mitgliedern bestand. Die Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten gesondert, die brigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung frei gewhlt wurden. Der Grund hierfr lag in der Befrchtung der Kaufmannschaft, da ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht gengend gewahrt werden wrden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr. fr jede Maschine bis zum Hchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf 30 Frs. fr jede alte und 400 Frs. fr jede neue Maschine erhht wurde, und zwar mute letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden, sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als Ersatz fr eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist die Stickereiindustrie. [300] ====================================================================== Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermgen der Kasse ==============+===============+==============+======================== 1889 | 77436 Frs. | 76096 Frs. | 136826 Frs. 1890 | 52766 " | 53593 " | 135998 " 1891 | 99261 " | 64538 " | 170722 " 1892 | 52681 " | 84599 " | 110292 " Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, da er, wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle Mitglieder der beteiligten Gruppen umfate, war der ausschlieliche Verbandsverkehr, d. h. folgende Bestimmung: Im Gebiete des Zentralverbandes ist jeder geschftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den Mitgliedern nur unter sich gestattet. Hierdurch waren also alle Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht vllig isoliert und von jeder geschftlichen Beziehung mit den Mitgliedern des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, da, wie angefhrt, bis auf etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfate. Dies aber wieder gab ihm die Macht, tief einschneidende Maregeln durchzufhren. Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne schon das erwhnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. fr jede neue Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchfhrung des elfstndigen $Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung fr den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen (Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der Produktionsbeschrnkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden Htten die erforderliche Kontrolle durchzufhren, doch gelang es, und Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter. [301] Der Anschaffungspreis betrgt etwa 1700 Frs. Die Ergnzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als Ziel verfolgt wird, ber deren Durchfhrbarkeit aber selbst in sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwhnen, wurde sie schlielich sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunchst die Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung ausging, so zeigte sich bald, da der Vorteil weniger bei ihnen als bei den Unternehmern lag. Fr die Einzelsticker nmlich hatte die Einfhrung des Minimallohnes zur Folge, da die Beanstandungen und Lohnabzge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den sehr wertvollen Vorteil, da sie jetzt bei ihren Abschlssen mit festen Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten, die bei billigen Lhnen auf Lager arbeiten lieen, enthoben waren. Deshalb shnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung aus, und die jngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchfhrbar war die Maregel nur durch eine auf die technischen Verhltnisse berechnete sehr verwickelte Lohnskala. [302] Nach der Industrie Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die Minimallhne eine Erhhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur Folge. Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzge zu regeln, wurde die Bestimmung getroffen, da Reklamationen und Abzge aller Art zwischen Kaufleuten und ihren Warenbernehmern, seien es Fergger oder Sticker, innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsbernehmer innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen seien. Die Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten berwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso wurde ein Regulativ ber das Ferggerwesen erlassen, in dem die Stellung des Ferggers insofern vllig gendert wurde, als er nicht mehr eine selbstndige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloen Vermittler gegen feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine Abschlsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen. Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaen, so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natrlich vor allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von Waren entstehenden Schwierigkeiten mglichst zu mildern, wurde eine eigene Verkaufsstelle fr Retourwaren eingerichtet, in der diese mglichst gnstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergtung von 4 % des Erlses. Die groartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller Durchfhrung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie bedeutet haben wrde, war die Grndung des $Industriefonds$. Angeregt war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und die Befrchtung, da hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von der Schweiz noch Amerika verlegt werden wrde. Um dem vorzubeugen, beschlo man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von 600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine jhrliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte man demnchst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892 22104 Frs. hierfr verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, da auf einen von der berstimmten Minderheit erhobenen Proze der Beschlu fr statutenwidrig erklrt wurde. Wie schon erwhnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene Vereinigung gebildet. Jetzt wnschten sie in ein Kartellverhltnis zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch fr sich den Minimallohn zu erringen. Gegenber dieser Forderung nahmen die Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Whrend die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran, sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbstndig Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung geringerer Lhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern, so traf natrlich der Nachteil die Kaufleute. Schlielich wurde die Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kmpfe. Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen Erschtterung des Verbandes gefhrt, so kam doch der schlimmste Angriff von auen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill bewirkte nun nicht allein eine Erhhung des Eingangszolles von 40 % auf 60 %, sondern hatte auerdem zur Folge, da in den 9 Monaten vorher der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten vllig berschwemmt wurde und deshalb nachher eine um so strkere Erschlaffung eintrat. Unter dem Drucke dieser ungnstigen Umstnde bewirkte der Ende 1891 erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen eine Erschtterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunchst mute man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber whrend die am 1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine groe Mehrheit fr das Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung ber den ausschlielichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte, und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklrungen erfolgt waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine eigentliche Kraft und Bedeutung verloren. Werfen wir nochmals einen Rckblick auf die Geschichte des Verbandes, so ergiebt sich dessen auerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu seiner Voraussetzung, da unter den beteiligten Klassen freilich einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine Gemeinsamkeit derselben besteht, und da alles darauf ankommt, unter klarem Verstndnis dieses Verhltnisses Einrichtungen zu treffen, die dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natrliches Recht verschaffen. Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter ausschlo und sie auf ein bloes Kartellverhltnis verwies. Aber dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenber, als die brigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen Verhltnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so mu man behaupten, da sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefrdert sind. Die einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die spter auch wohl erkannten, da sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger. Das liegt auch nicht allein darin, da sie ihrer Aufgabe am wenigsten gewachsen sind, sondern da sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik des Betriebes begrndete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren die erhobenen Vorwrfe ber Ausbeutung nicht vllig unberechtigt, und deshalb besteht gerade in ihrer Zurckdrngung ein Verdienst des Verbandes. Es war bedauerlich, da, als die Verhltnisse sich nach 1892 wieder besserten, der Verband bereits zerstrt oder ihm wenigstens durch Beseitigung des ausschlielichen Verbandsverkehrs das Rckgrat ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwche, sondern der Uebermacht auer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen. Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine neue Stickereivereinigung zunchst fr die Ostschweiz gebildet, der bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben; aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen traurigen Lage der Stickerei fr unerreichbar halten. 3. Der Schsische Stickereiverband[303]. Nach dem Vorbilde des Schweizerischen hat sich im Jahre 1889 auch im Knigreich Sachsen ein Stickereiverband gebildet, der nicht allein ganz hnliche Einrichtungen hat, sondern auch mit ihm in einem festen Kartellverhltnisse steht. Derselbe bezweckt die Hebung der Stickerei in Sachsen und die Erhaltung derselben auf einer gesunden Basis, er sucht insbesondere der Ueberproduktion vorzubeugen und bessere Lohnverhltnisse zu erzielen. Demgem wird vor allem grundstzlich festgestellt: Die Mitglieder drfen Arbeitsvertrge ber Herstellung von Stickereien nur untereinander abschlieen, d. h. solche Auftrge nur an Mitglieder vergeben und nur von Mitgliedern annehmen (Verbandsverkehr); ferner sind die Mitglieder den ber die Dauer der Arbeitszeit und den Mindestbetrag des Arbeitslohnes vom Verbande festgesetzten Beschrnkungen, sowie den zur Sicherung und Ueberwachung (Kontrolle) des Einhaltens der Vorschriften ber Verbandsverkehr, Arbeitszeit und Minimallohn getroffenen Verbandsbestimmungen unterworfen. Berechtigt zur Mitgliedschaft ist jeder Stickmaschinenbesitzer sowie jeder Arbeitgeber der Stickindustrie. Andere Personen knnen durch Beschlu des Vorstandes zugelassen werden. Jedes Mitglied mu dem Verbande mit smtlichen in seinem Eigentum stehenden Maschinen angehren. [303] Das Material verdanke ich dem frheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt $Kirbach$, und dem jetzigen, Fabrikant $Richard Mhlmann$ in Plauen i. V. Der jhrliche Beitrag beluft sich auf 1 Mk. 50 Pf. fr jede Maschine. Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Generalversammlung. Der Vorstand trifft die von den Mitgliedern zu befolgenden Bestimmungen ber die Arbeitszeit, insbesondere die hchste zulssige Zahl der Stunden, ferner ber den Mindestbetrag des Lohnes und ber den Verbandsverkehr, sowie die zur Aufrechthaltung dieser Bestimmungen dienlichen Kontrollmaregeln. Mitglieder, welche diesen Vorschriften zuwiderhandeln, haben fr jeden Fall eine Geldstrafe in die Verbandskasse zu zahlen, die innerhalb der Grenzen von 1-20 Mk. hinsichtlich der Arbeitszeit und bis zu 200 Mk. hinsichtlich des Minimallohnes und des Verbandsverkehrs vom Vorstande festgesetzt wird; im Wiederholungsfalle kann der Ausschlu erfolgen. Der Verband hat anfangs erhebliche Erfolge erzielt und nicht allein die Lhne wesentlich erhht, sondern auch die Arbeitszeit, die vorher bis zu 18 Stunden betrug, auf 12 Stunden herabgesetzt. Den Arbeitgebern bot er den Vorteil, sie vor Preisdruck seitens der Kufer zu schtzen. Aber nicht allein begann Anfang der 90er Jahre ein allgemeiner Niedergang der Stickereiindustrie, sondern es kam noch dazu, da der Verband auf die Handmaschinenstickerei beschrnkt ist, der durch die rasch zunehmende Schiffchenmaschinenstickerei eine schwere Konkurrenz erwuchs. Unter diesen Umstnden erwiesen sich die Bestimmungen des Verbandes als nicht durchfhrbar, und seit vier Jahren hat derselbe seine Thtigkeit eingestellt, doch ist eine Auflsung nicht erfolgt, vielmehr ist noch ein Vermgen von 6000 Mk. vorhanden, und der Verband hat auf seiner Anfang 1898 abgehaltenen Generalversammlung ins Auge gefat, bei den jetzt wieder gnstiger sich gestaltenden Geschftsverhltnissen seine Wirksamkeit demnchst wieder aufzunehmen; bis zum Schlusse des Jahres 1898 war dies noch nicht geschehen. Der Verband stand whrend seiner Bltezeit mit dem Schweizerischen Stickereiverbande in einem vertragsmig geregelten Kartellverhltnis, um die beiderseitigen Einrichtungen, insbesondere Maximalarbeitstag und Minimallohn, gemeinsam durchzufhren; beim Rckgange beider Verbnde ist auch dieses Kartell gelst. 4. Die Schweizerische _fdration horlogre_[304]. Das Vorbild des Stickereiverbandes hat die Anregung geboten, auch innerhalb der schweizerischen Uhrenindustrie eine gemeinsame Organisation ins Leben zu rufen, aber auch hier ist der Erfolg kein dauernder gewesen. Bis in die 80er Jahre war die Organisation in den Kreisen der Uhrenarbeiter wenig entwickelt; in dieser Zeit dagegen wurden viele Vereine, allerdings meist von lokaler Bedeutung, begrndet. Aber jetzt machte sich auch ein starker Rckgang in der bis dahin blhenden schweizerischen Uhrenindustrie geltend, so da man in den Kreisen sowohl der Fabrikanten, wie der Arbeiter den Gedanken erwog, ob es nicht mglich sei, in hnlicher Weise wie in der Stickindustrie smtliche vorhandene Syndikate beider Teile zu einem Zentralverbande zusammenzuschlieen, und in der That gelang es, in einer am 31. Juli 1886 in Neufchatel abgehaltenen, von Vertretern der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter beschickten Versammlung die Grndung der _fdration horlogre_ ins Werk zu setzen. An die Spitze trat ein Zentralkomitee aus je sieben Mitgliedern beider Teile unter einem neutralen Vorsitzenden. Dieses Komitee sollte zugleich als stndiges Schiedsgericht und Einigungsamt fungieren und jhrlich eine ordentliche Delegiertenversammlung aller beteiligten Vereine und Syndikate einberufen. Falls bei Meinungsverschiedenheiten Vermittelungsversuche zwischen den streitenden Parteien ohne Erfolg blieben, sollte das Komitee die endgltige Entscheidung treffen. Wer ohne dessen Vermittelung einen Streik begann, ging ohne weiteres der Mitgliedschaft verlustig. Aber das Komitee sollte berhaupt das Interesse der Uhrenindustrie nach allen Richtungen wahren, insbesondere alle praktischen Maregeln ergreifen, die es fr den Fortschritt und das Aufblhen der schweizerischen Uhrenindustrie ntzlich findet. Zu seiner Verfgung stand ein eigenes Bureau mit einem besoldeten Sekretr. Ebenso dienten dem gleichen Zwecke die beiden Zeitschriften: _La solidarit horlogre_ und _La fdration horlogre suisse_, von denen die erstere bald mit der letzteren vereinigt wurde. [304] Vgl. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz, S. 255 ff. Die Arbeiter glaubten aber daneben noch eine eigene Organisation ntig zu haben, und so wurde schon am 5. Juni 1887 die Grndung eines allgemeinen Uhrenarbeiterverbandes ins Auge gefat, der aber im Rahmen der _fdration horlogre_ sich halten sollte. In einer ferneren Versammlung in Biel am 5. Februar 1888, in der 4200 Arbeiter durch 60 Abgeordnete vertreten waren, wurde die Grndung endgltig vollzogen. Er wurde bezeichnet als _fdration horlogre ouvrire_ im Gegensatz zu der allgemeinen _fdration horlogre_, der man zum Unterschiede den Zusatz _mixte_ gab, und der schon nach dem ersten Jahre ihres Bestehens 12000 Mitglieder angehrten. Aber beide Verbnde hatten keine lange Dauer. Nicht allein hatten sich, abweichend von dem Stickereiverbande, nur eine Minderzahl der Arbeitgeber beteiligt, sondern es gelang auch nicht, die gegenseitigen Verdchtigungen und Reibereien zu beseitigen; um so weniger konnte man daran denken, den Grundsatz des Verbandsverkehrs einzufhren. Bald trennte sich der Arbeiterverband von der _fdration mixte_, konnte dann aber, losgelst von ihr, sich nicht halten. Andererseits hatte dadurch auch die _fdration mixte_ ihr Rckgrat verloren und mute bald ihre Thtigkeit einstellen. Man versuchte dann in verschiedenen Orten das Verhltnis von Arbeitern und Arbeitgebern durch besondere Konventionen zu regeln oder wenigstens einen allgemeinen Lohntarif einzufhren, aber auch solche Vereinbarungen waren regelmig nur von kurzer Dauer. Angeregt durch einen im Mrz 1892 in Grenchen ausgebrochenen groen Streik, an dem die 22 bedeutendsten Uhrenfabriken beteiligt waren, gelang es dann auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse, einen neuen Uhrenarbeiterverband, die _fdration ouvrire horlogre_, zustande zu bringen, die 1895 4500 Mitglieder zhlte und seitdem die Arbeiterinteressen mit Erfolg vertritt. 5. Die Lippeschen Ziegler[305]. Die sozialen Verhltnisse der Ziegler im Frstentum Lippe-Detmold sind im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben, auf die ich verweisen knnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel ber dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verstndnisse der Thtigkeit des im Jahre 1895 gegrndeten Gewerkvereins erforderlich ist. [305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben des mit den Verhltnissen durch eigene Erfahrung und eingehende Studien genau bekannten Pastors $Zei$ in Schwalenberg i. Lippe, dem ich fr seine Untersttzung hier meinen wrmsten Dank sage, sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Verffentlichungen. Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgefhrten 266519 Zieglern wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hlfte der aus 130000 Kpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500 bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die hier nher zu schildernden Verhltnisse: Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern bisher aller Mhe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die wenigen, die man gewonnen hat, sind dem Allgemeinen Verein der Tpfer Deutschlands angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der Statistik der Generalkommission fr 1898 auf 4891 beluft; doch ist dieser Anschlu ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhltnissen keinen Anhalt findet. Der Grund fr diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation liegt nun keineswegs darin, da etwa die Lage der Ziegler in dem Mae befriedigend wre, um keine Wnsche nach Aenderung aufkommen zu lassen; im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenu, wie kaum ein anderer. Mitte Mrz, ja bei gnstigem Wetter schon im Februar, ziehen die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frhestens Mitte Oktober zu ihren Familien zurckzukehren. Die Zeit des Steinformens whrt vom 15. Mrz bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der Arbeiter beschftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst whrend der Campagne beluft sich von 200 Mk. fr den Abtragejungen bis auf 700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet whrend der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, da das Beackern durch einen Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafr einige Tage als Tagelhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes festes Verhltnis; jede Zieglerfamilie hat ihren Ackersmann. Fr die Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstttenrecht. Whrend des Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in den Forsten oder als Tagelhner. Die Arbeitszeit whrend der Campagne ist ungemein lang. In dem unterelbeschen Gebiete betrgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden; in Westfalen gilt dies nur fr etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14 Stunden. Die Wohnungsverhltnisse sind geradezu unglaublich; oft mssen in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschtzten Schlafrumen vier Personen in demselben Bette schlafen. Wenn trotz dieser Verhltnisse die Unzufriedenheit und deshalb die Versuche, durch eine Organisation auf Abhlfe hinzuwirken, bisher wenig Boden gefunden hatten, so erklrt sich dies in allererster Linie daraus, da die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz sehen; sie sprechen ganz offen aus, da bei gnstigeren Verhltnissen der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrcken wrde, und ebenso sehen die Lipper hierin ein Mittel, den auerlippeschen Zieglern die Spitze zu bieten. Untersttzt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen gewerblichen Verhltnisse, wie sie gerade in Lippe blich sind. Der $Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die ueren Vorbedingungen der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschlielich des Logis fr die Arbeiter, auerdem das Rohmaterial, Ofen, Gertschaften u. s. w. Fr den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er fr den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung bergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$ zu verschaffen. Das Verhltnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf den Maschinenziegeleien ist der Meister selbstndiger Unternehmer, der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschftigt. Nach der lteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich nmlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog. $Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, da sie mit ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschftserfolge abhngig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden kommen und insbesondere den am Orte der Beschftigung wohnenden Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der Annehmer ist in der Regel 1/8 der Gesamtzahl. Die Bekstigung in dem vom Besitzer zur Verfgung gestellten Logis besorgt der Meister fr alle Arbeiter mit Ausnahme der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, da er dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet, hufig aber auch weit hher steigt. Dieses Verhltnis heit die Kommunie. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung ( 115-119) zuwiderluft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die Arbeiter gut dabei, da bei dem Groeinkauf geringere Preise gezahlt werden als beim Krmer. Der Beweis ergiebt sich daraus, da der Beitrag zur Kommunie in der Regel fr jeden Arbeiter whrend der Campagne nur etwa 150 Mk. betrgt. Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages erfolgt nun in folgender Weise: Zunchst werden abgezogen die Steuern, Versicherungsbeitrge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre festgesetzten Lhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. Vorzge bestritten, die fr die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgnger, Brenner und Steinmacher in verschiedener Hhe berechnet werden. Dazu gehrt auch der Meistervorzug; frher betrug derselbe fr jeden Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es blich, statt dessen einen bestimmten Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen. Der nach allen diesen Abzgen verbleibende Rest wird zwischen dem Meister und den Annehmern gleichmig geteilt. Das Verhltnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus patriarchalisches. Die Ausgaben fr die Kommunie werden allerdings in ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen whrend der Campagne stehen in seinem diskretionren Ermessen; er gewhrt sie nur soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor unntzen Ausgaben zu bewahren, fr gut hlt. Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler dem Meister entgegenbringen, nicht getuscht und ist das Verhltnis zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt, aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch thatschlich dem Ziegler die Mglichkeit verschlossen, selbst Meister zu werden. Ueberall sind die Meister die tchtigsten, intelligentesten und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb eine starke moralische Autoritt. Besteht auch zwischen Meistern und Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein Klassengegensatz. Auer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche Zieglergewerbe hat sich nach Aufhren der dortigen Handweberei in den 40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter Beihlfe der Regierung. Zur Untersttzung des Gewerbes fhrte diese einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. Zieglerboten oder Agenten. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten und dafr auch gewisse Garantien fr Durchfhrung der Vertrge leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene Vertrge waren ungltig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das Verhltnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulnglich gebte Regierungskontrolle fhrte zu einer vlligen Abhngigkeit von den Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz aufgehoben. Thatschlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl an die frheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten die eintrglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben. Durch Einfhrung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten sehr vermehrt, indem hufig die Kassenfhrer der Krankenkassen ihre aus dieser Thtigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein eintrgliches Agenturgeschft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persnliche Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet. Hiernach erscheinen in den Verhltnissen des Zieglergewerbes insbesondere folgende Punkte besserungsbedrftig: 1. der Arbeitsnachweis durch die Agenten; 2. die Arbeitsdauer; 3. die Wohnungsverhltnisse; 4. das Verhltnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es fhrt berall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind, zu einer unerhrten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hnde gegebenen Arbeiter, und zwar uert sich dies in zwei Punkten: a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des Meistervorzuges, b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. -- Unter den hier kurz skizzierten Umstnden war es ein nahe liegender Gedanke, in hnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler berwiegend religis und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die Hand genommen zu haben, gebhrt dem Pastor $Zei$ in Schwalenberg, der unter Beihlfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mnchen-Gladbach zunchst durch die lippeschen Lokalbltter den Plan verbreiten lie und nach lngeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die Bildung eines $Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$ beschlossen. Karakteristisch ist, da die zur Vornahme der weiteren Schritte, insbesondere Beratung der Statuten, gewhlte Kommission aus zwei Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten haben sich zunchst dem Unternehmen freundlich gegenbergestellt, aber doch bald herausgefhlt, da sie bei demselben eine innerlich unmgliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der spter einmal zu einer Beseitigung derselben fhren mu, bewut wurden, so da man sie in den weiteren Entwickelungsstadien fallen lie. Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$ des neu begrndeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgltig festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht, sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze bekennt und verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen. Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen Schden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein: a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht. b) Regelung der tglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze fr Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist. c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter ber Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafrume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen Gesetzesbestimmungen. d) Erla weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des Zieglergewerbes notwendig sind. e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien. f) Erhaltung eines guten Verhltnisses zwischen Meistern und Zieglern. g) Errichtung einer Auskunftsstelle fr rechtliche, verwaltungsrechtliche und fachmnnische Fragen. h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes fr Ziegler in Lippe. i) Untersttzung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in auerordentlichen Notfllen. Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind: Gemeinsame Beratung ber die Interessen des Zieglergewerbes und Veranstaltung von Vortrgen darber in den Generalversammlungen und den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei der Regierung, bei anderen Behrden, bei den Parlamenten und in der Presse; Einreichung von Petitionen an magebenden Stellen, Vertretung und Durchfhrung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenber den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fllen: Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen Mistnden auf Ziegeleien. Vermittelung zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfllen; unentgeltliche Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen und fachmnnischen Fragen; Errichtung einer Untersttzungskasse, aus welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B. bei Konkursfllen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind, oder sich in auergewhnlicher Notlage befinden, nach Magabe der vorhandenen Mittel entschdigt werden. Der Mitgliedsbeitrag ist fr die Ziegler auf monatlich 10 Pfg. festgestellt, fr Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhhung ihnen selbst berlassen bleibt. Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern. Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Slterheide bei Lage. Im Sommer besorgt die Geschfte ein fnfgliedriger Geschftsausschu, dessen Vorsitzender der Geschftsfhrer $Ellerkamp$ in Lage ist. Das Vereinsorgan ist die Lippesche Zieglerzeitung. Daneben wird aber zu Bekanntmachungen auch noch die Lippesche Landeszeitung benutzt. Whrend der Campagne erscheint auerdem noch das Ziegler Sonntagsblatt. Bei der auerordentlichen Generalversammlung in Schttmar am 10. Mrz 1896 zhlte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen. Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, da dem Vereine zur Zeit etwa 3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehrten. In den Verhandlungen wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen Gebiete, insbesondere eine Erhhung des Preises fr 1000 Steine um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als Mistand, dessen Bekmpfung in erster Linie angestrebt werden msse, wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in Konkurrenz treten. Bei den Verhandlungen ber die Arbeitsdauer zeigte sich der Einflu der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhltnisse; man wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte sich, nachdem ein Antrag wegen Ermigung auf 13 Stunden gegen 12 Stimmen abgelehnt war, schlielich auf 14 Stunden. Ebenso wnschte man die Beschftigung der jugendlichen Arbeiter ber das jetzt zulssige Ma von 11 Stunden auszudehnen, whrend man fr das Verbot der Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der Kommunie fhrte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmigkeiten rgten, whrend die ersteren sich darauf beriefen, da der Meister ja zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der Mistnde auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafrume, der Bettwsche und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule gewnscht. In den Statuten wurde die Einrichtung einer Untersttzungskasse gestrichen und beschlossen, da jeder Bezirksverein einen eigenen Vorstand haben solle, was in Rcksicht auf das Vereinsgesetz insofern bedenklich ist, als der Verein dann ngstlich die Klippe der Beschftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden mu. Um die Thtigkeit fr den Verein erfolgreicher betreiben zu knnen, wurde ein Geschftsfhrer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein Nebengeschft betreiben darf. An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften Wohlwollens der Regierung versicherte. Auch an der am 29. Januar 1898 in der Zieglerbrse in Lage abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der Brgermeister von Lage, die Gewerberte der beteiligten Bezirke, mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete $Hpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte, daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschftsberichte ist folgendes hervorzuheben: Der Verein hat sich ber das Frstentum Lippe hinaus ausgedehnt und zhlt auer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen, 1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich auch einige aufgelst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898 2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl vertreten sind, ist 1897 fnfmal zusammengetreten; der Geschftsfhrer hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, da der von dem Vereine befolgte Grundsatz, da das Ziegelgewerbe nur bei festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen knne, sich bewhrt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte Agitation der letzteren in Lippe vllig vergeblich gewesen sei. Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur mglich, wenn man neben aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekmpfe. Wenn einige Meister, die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so msse er das in dem Bewutsein ertragen, da alle verstndigen Meister auf seiner Seite standen. Abgesehen von der grundstzlichen Bekmpfung der Sozialdemokratie, schliee der Verein alle Parteipolitik aus. In seiner Thtigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen, insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das man auch fr die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkrzung der Arbeitszeit um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhhung der Akkordstze um 18% erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000 Mk. erzielt. Ein hnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten beabsichtigt. Groen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fllen ist der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fnf Prozesse hat der Verein auf seine Kosten fr die betreffenden Mitglieder gefhrt, da sie von grundstzlicher Bedeutung waren. In 60 Fllen handelte es sich um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist durch Vermittelung des Vereins eine gtliche Verstndigung erzielt. In 23 Fllen standen schlechte Wohnungsverhltnisse in Frage, insbesondere Klagen ber Reinlichkeit, Bettwsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdefhrers zu nennen, an die Behrden gewandt und Abhlfe geschafft. Auch an den Bundesrat und verschiedene Staatsbehrden hat der Verein Eingaben gerichtet, insbesondere wegen der Beschftigung jugendlicher Arbeiter und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter. In der Versammlung kamen groenteils dieselben Gegenstnde zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende Regierungsvertreter seine Untersttzung zugesagt hatte, einer Kommission berwiesen. Ueber die Mistnde im Zieglergewerbe wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen veranstalteten Umfrage ein ausfhrlicher Bericht erstattet. Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstnde in der Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann sowohl berlange Arbeitszeit und Schdigung des Verdienstes als auch Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst zu Arbeitsniederlegungen gefhrt haben. Es wurde beschlossen, jeden Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder, die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der Unterelbe, Oste oder Este lnger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben ffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschlieen. Uebrigens wurde bei den Verhandlungen auch ber Kontraktbruch der Arbeiter geklagt und zu dessen Verhtung schriftliche Abfassung der Vertrge empfohlen. Die Unzufriedenheit ber die Wohnungsverhltnisse war allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erla eines Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung ber die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen; dabei soll insbesondere fr alle Ziegeleien die Einrichtung eines Krankenzimmers gefordert werden. Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhltnis zwischen Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Whrend von einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt fr erforderlich, hier vllig offene Aussprache herbeizufhren. Als Uebelstnde bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, da die Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch fhrten und die Einkufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar vor Schlu der Campagne den Arbeitern vorlegten, so da diesen eine Prfung meistens nicht mglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu wirken, da whrend der Campagne regelmig Abrechnungen ber die Kommunie stattfinden und Kontobcher fr jeden Ziegler ber die von dem Meister bezogenen Gegenstnde eingefhrt werden, auch soll auf jeder Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern gewhlte Kommission geprft werden. Ein noch weiter gehender Antrag, da der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder da Kantinen eingerichtet und der Behrde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekmpft, weil ein solches Verfahren die Autoritt des Meisters untergraben und ihn gewissermaen unter Kuratel stellen wrde, auch die Kantinen durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines $Arbeits$- $und Stellennachweises$ fr Meister und Ziegler. Man beschlo einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschftsstelle zu verbindenden, allen Mitgliedern gleichmig zugnglichen Stellen- und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der obersten Kontrolle gebeten werden. Schlielich verhandelte man ber das Verhltnis des Vereins zu dem im letzten Jahr gegrndeten Deutschen Ziegelmeisterverbande. Es wurde einstimmig folgender Antrag angenommen: Die Generalversammlung erklrt, da ein bezirksweiser Zusammenschlu der Meister im Anschlu an den Gewerkverein ntzlich und bisweilen notwendig sein kann, da aber ein unabhngig vom Gewerkverein stehender Meisterverein schdlich sei und nur dazu diene, da die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt und die Agitation der Sozialdemokratie befrdert werde; die Generalversammlung beschliet daher, da niemand zugleich Mitglied des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschlieen und dem Vorstand desselben unterordnen will. In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten Generalversammlung$ waren auer etwa 200 Mitgliedern 52 stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen. Die Verhandlungsgegenstnde waren im wesentlichen dieselben, wie in frheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern fr die nchste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter gleichzeitiger Erhhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Fr Rheinland ist, wie schon frher fr Westfalen, die Befreiung von der doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften in ein nheres Verhltni getreten und Mitglied der Zentralstelle fr Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen geworden. Sehr wirkungsvoll hat sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41 Beschwerden an die Behrden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen von Erfolg gewesen. Die Geschftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschu ins Leben getreten, dagegen haben die von der lippeschen Regierung untersttzten Bestrebungen weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes fr jugendliche Arbeiter und Frauen, insbesondere der Ausschlu der letzteren von der Wanderarbeit, keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschlo deshalb, da die dem Vereine angehrenden Meister im Interesse der Sittlichkeit Wanderarbeiterinnen nicht beschftigen drfen. Wegen der zahlreichen, ja fast allgemeinen Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen belgischen und hollndischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an die Behrde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt 1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. fr Zusammenschlu der Meister zur Erzielung gnstiger Vertragsabschlsse, 3. zur Bekmpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schdigender Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der Lohn herabgedrckt wird. Eingehend wurde ber den Arbeitsnachweis verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu groen Uebelstnden Anla gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu leiden haben. Es wrde deshalb bedauert, da der von dem Vereine unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der Ziegeleibesitzer vorlufig gescheitert sei. Es wrde eine Zentralstelle fr Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen fr andere Gegenden eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Bltter, die Lippesche Zieglerzeitung und Gut Brand. Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung. Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung groe Mhe kosten wird, liegt darin, da, wie schon erwhnt, viele Ziegler die Abstellung der hervorgehobenen Uebelstnde gar nicht wnschen, weil sie darin einen Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkrzung der Arbeitszeit. Hinsichtlich deren mute, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen, in der ersten Generalversammlung ausdrcklich erklrt werden, da man an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; auerdem wurde der Ausdruck des Programmentwurfes Verkrzung in Regelung der Arbeitszeit umgendert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, da die Ziegler in ihrer Mehrheit fr eine gewerkschaftliche Bewegung noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegrndete Verein Bestand haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhngig, ob es den leitenden Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die ntige Rcksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmhliche soziale Erziehung hinzuwirken. Vielleicht ist der Verein in der nchsten Zeit vor eine schwere Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwhnten Verhltnisses zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem Verband deutscher Thonindustrieller eine einheitliche Organisation fr ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes Verhltnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung zu entsenden, um nach dem Vorbilde des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise einen parittischen Nachweis unter gleichmiger Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte, und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundstzliche Verstndigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die Thonindustriezeitung, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen erhoben wurden, insbesondere da er die christlich-patriotische Maske nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen zu verdecken, die hauptschlich darin hervortrten, da der Verein nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit fordere, auerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen Mistnden auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz unmglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14 Stunden durchgesetzt habe, so sei es die hchste Zeit, ihm energisch entgegenzutreten. Die Fhrer des Vereins seien systematisch bestrebt, den Arbeitern hhere Ansprche an das Leben einzuimpfen und sie unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen Verein begnstige, so wisse sie gar nicht, da sie damit Bestrebungen untersttze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tchtigen, zielbewuten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus bildet fr alle hnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhhen. Selbst die Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie, sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekmpft, bekmpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, da er das Schlagwort sozialdemokratisch hinwirft, versteht entweder nicht, was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er will mit Bewutsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende Abneigung und Furcht als Hlfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er betrgt. Der Verband der Thonindustriellen hat brigens den Feldzug gegen den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben hat, Meister, die agitatorisch thtig gewesen sind, nicht zu beschftigen, ja auf die Tagesordnung der nchsten Generalversammlung ist ausdrcklich gesetzt: die Bekmpfung des Gewerkvereins. Man nimmt in Lippe an, da dieser Ha durch die Agenten geschrt sei, deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelnge, durch Gewaltmaregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten, so knnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen knnen, wrde dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug, klare Verhltnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen wird dies wnschen, aber man soll dann wenigstens auch darber keine Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begnstigt. Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck fr den Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband der Thonindustriellen schlielich zum Nachgeben bewogen; es ist begreiflich, da diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen der Preuischen Regierung im schrfsten Gegensatze steht, allgemeines Aufsehen erregt hat. 6. Solinger Stahlwarenindustrie[306]. Die berhmte Stahlwarenindustrie in Solingen begann im 15. Jahrhundert als handwerksmiger Betrieb und hat diese Form bis zum Beginne des 17. Jahrhunderts beibehalten. Verfertiger und Verkufer der Waren waren dieselben Personen. Die einzelnen, nach der Gattung der Waren abgeteilten Gruppen hatten sich zu Bruderschaften verbunden, die vererblich und gegeneinander streng abgeschlossen waren. Man war bestrebt, eine mglichste Gleichheit des Einkommens unter den Mitgliedern herbeizufhren. Diesen Zweck verfolgten Manahmen, die heute in anderem Zusammenhange wieder aufgenommen sind, wie Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit, Festsetzung der Hchstzahl der Lehrlinge und des Hchstbetrages der Produktion. [306] Das benutzte Material verdanke ich berwiegend den Mitteilungen des Landrats $Dnhoff$ in Solingen. Eine litterarische Behandlung desselben bietet der Aufsatz: Arbeiterorganisationen und Vergleichskammern in der Solinger Industrie im Jahrgang II, Nr. 8 der Zeitschrift der Zentralstelle fr Wohlfahrtseinrichtungen vom 15. April 1895. Eine Darstellung der interessanten Entwickelung der Solinger Industrie, der einige der folgenden Angaben entnommen sind, bietet das Buch von $Alphons Thun$: Die Hausindustrie am Niederrhein. Fr die sozialpolitische Wrdigung der Verhltnisse ist es von Bedeutung, da es bei der letzten Reichstagswahl zu dem einzig dastehenden Ereignisse einer doppelten sozialdemokratischen Kandidatur gekommen ist, indem gegenber dem Parteikandidaten $Scheidemann$ der frhere Abgeordnete $Schumacher$ aufgestellt wurde, dessen Anhnger dann bei der Stichwahl fr den liberalen Kandidaten $Sabin$ stimmten. Im Gegensatz hierzu haben die offiziellen Sozialdemokraten bei der letzten Stadtverordnetenwahl die Wahl von $Schumacher$ dadurch vereitelt, da sie in der Stichwahl fr den brgerlichen Kandidaten eintraten. Spielen dabei auch persnliche Reibereien eine Rolle, so ist doch von Bedeutung, da $Schumacher$ der gemigten Richtung angehrt, die insbesondere die Politik aus den Gewerkschaften fern gehalten wissen will. Seit dem 17. Jahrhundert entwickelt sich die Form der Hausindustrie, indem die Vermehrung der Produktion und deren Absatz nach auerhalb dazu fhrt, da die Verfertigung der Waren und deren Vertrieb sich sondern. Einzelne Mitglieder der Bruderschaften beschftigen sich berwiegend mit dem Handel, es bildet sich ein besonderer Kaufmannsstand, und der nicht handeltreibende Meister sinkt immer mehr auf die Stufe des Lohnarbeiters herab. Es ist karakteristisch, da schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts die Lohnfrage die gleiche Rolle spielt, wie heute. Lohnkmpfe zwischen Handwerkern und Kaufleuten beherrschen das 18. Jahrhundert und geben Anla dazu, obrigkeitliche Lohnsatzungen aufzustellen, in denen fr die verschiedenen Gruppen Mindestlhne festgesetzt werden. Damit Hand in Hand geht der Kampf gegen das Drucksystem. Die 1809 eingefhrte Gewerbefreiheit fhrte zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeiter, und erst die mit der Gewerbeordnung von 1869 gewhrte Koalitionsbefugnis gab das Hilfsmittel, sich hiergegen zu schtzen. Zuerst traten 1871 die Messerschleifer zu einem Verein zusammen, stellten Preisverzeichnisse fr die einzelnen Arbeitsgattungen auf und zwangen die Fabrikanten zu ihrer Annahme. Als auch die Scherenschleifer in gleicher Weise vorgingen, bildete sich zur Abwehr 1875 der Scherenfabrikantenverein, der es nach mehrmonatlichen Lohnkmpfen durchsetzte, da gemeinsam vom Fabrikanten- und Schleiferverein ein Preisverzeichnis mit Mindestpreisen vereinbart wurde. Eine Aenderung kann nur durch dreimonatliche Kndigung herbeigefhrt werden. Sowohl im Falle der Kndigung, wie bei Streitigkeiten ber den bestehenden Tarif beschliet eine von beiden Teilen gewhlte Vergleichskammer. Dieses System ist nach und nach von den meisten der brigen Gruppen (Scherenhrter und -feiler, Tafelmesserschleifer, Gabelschleifer, Rasiermesserschleifer, Taschen- und Federmesserschleifer u. s. w.) angenommen. In den in neuerer Zeit entstandenen Industrien (Regenschirmgarnituren-, Bgeleisen-, Stiefeleisenfabrikation u. s. w.) herrscht der fabrikmige Betrieb, der auch in die Schwert-, Messer- und Scherenfabrikation, wenn auch langsam so doch mehr und mehr eindringt, obgleich die Schleifer ihm durch Ausstnde entgegenzuwirken suchen. Ein sehr groer Teil der Arbeiter in der Stahlwarenindustrie gehrt den Fachvereinen an, die ihrerseits Vereinbarungen ber die Lhne mit den Fabrikanten geschlossen haben. Fr die Arbeiter beruht der Vorteil hierbei vor allem darin, da ihnen Schutz gegen die bei den kleineren Fabrikanten bliche Lohndrckerei gewhrt wird, whrend die Fabrikanten durch diese Vereinbarungen gegen Preisunterbietungen geschtzt werden. Die Statuten der fr die einzelnen Gruppen bestehenden Vereine stimmen fast wrtlich berein; es gengt deshalb, aus je einem derselben die wichtigsten Bestimmungen wiederzugeben. I. $Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins$. Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder Beziehung zu wahren und zu frdern und Uebergriffen seitens der Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann jeder im Kreise Solingen wohnende Feder- und Taschenmesserfabrikant werden, der die vorgeschriebenen Verpflichtungen eingeht. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld zu zahlen, welches innerhalb der Grenzen von 150-1500 Mk. durch Vereinsbeschlu festgesetzt wird. Dasselbe dient dem Verein als Sicherheit fr Innehaltung der gefaten Beschlsse; werden diese von einem Mitgliede bertreten, so kann die Generalversammlung ber dessen Einlage verfgen. Falls der Verein durch Uebergriffe seitens der Arbeitervereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zur Sperrung einzelner Arbeiter oder zur vollstndigen Arbeitseinstellung zu schreiten, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner Einlage verpflichtet, die getroffenen Bestimmungen innezuhalten. Mitglieder, welche gegen die Beschlsse oder Interessen des Vereins handeln, knnen unter Verlust ihrer Einlagen aus dem Verein ausgeschlossen werden. II. $Statut des Rasiermesserschleifervereins$. Der Verein hat den Zweck, die gewerkschaftlichen und materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und zu frdern. Mitglied kann jeder werden, der selbstndig als Rasiermesserschleifer thtig ist. Jedes Mitglied zahlt 1 Mk. Eintrittsgeld und 50 Pf. Monatsbeitrag. Die Kasse des Vereins dient dazu, die entstandenen Ausgaben zu decken, die materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und dieselben bei Streiks zu untersttzen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, genau nach den bestehenden Preisverzeichnisse zu arbeiten, sowie etwaige Nichtbefolgungen von Seiten eines Mitgliedes oder eines Fabrikanten dem Vorstande mitzuteilen, auch zum Zwecke der Revision die Lieferzettel vorzuzeigen. Der Verein gewhrt den Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitgliedes ein Sterbegeld von 50 Mk. Eingehende Bestimmungen sind ber das Halten von Gesellen und Lehrlingen getroffen. Jedes Mitglied darf nur einen Lehrling halten und nicht unter fnf Jahre Lehrzeit. Kein Meister darf mehr als zwei Personen beschftigen, entweder zwei Gesellen oder einen Gesellen und einen Lehrling. Eigene Shne gelten als Gesellen oder Lehrlinge, doch darf der Meister alle seine Shne beschftigen. Kein Mitglied darf einen Lehrling in Arbeit nehmen, der einem andern Meister rechtswidrig entlaufen ist. III. $Tarifvertrag zwischen dem Scherenfabrikantenverein und dem Scherenschleiferverein$. Der Vertrag ist am 13. Februar 1872 geschlossen und hat ein Preisverzeichnis aufgestellt, dessen Stze als Mindestpreise gelten. Kein Arbeitgeber darf niedrigere Preise bezahlen, und kein Arbeitnehmer darf zu geringeren Stzen arbeiten. Bei Uebertretungen nach beiden Richtungen sind die Betreffenden, wenn sie Vereinsmitglieder sind, von ihrem Vorstande zu warnen und im Wiederholungsfall auszuschlieen. Der Schleiferverein ist verpflichtet, dafr zu sorgen, da seine Mitglieder fr einen Fabrikanten, -- ohne Unterschied, ob derselbe Vereinsmitglied ist oder nicht -- der nicht die festgesetzten Preise bezahlt, nicht arbeiten, wohingegen der Fabrikantenverein die Verpflichtung hat, dafr zu sorgen, da keins seiner Mitglieder einen solchen unter dem festgesetzten Preise arbeitenden Schleifer beschftigt. Der Tarif kann nur durch die schriftliche Kndigung eines der beiden Vereine, die drei Monate zuvor zu erfolgen hat, auer Kraft gesetzt werden. Zur Ueberwachung der pnktlichen Ausfhrung und zur Beseitigung hervortretender Uebelstnde besteht eine Vergleichskammer aus vierzehn Mitgliedern, von denen jeder Verein die Hlfte zu whlen hat. Derselben mssen alle streitigen Flle, sei es zwischen den beiden Vereinen oder einem Mitgliede des einen und einem Mitgliede des andern Vereins zur Entscheidung vorgelegt werden. Kein Verein ist berechtigt, gegen Angehrige des anderen Vereins irgend welche Schritte einzuleiten, ohne von der Vergleichskammer dazu ermchtigt zu sein. Diese letztere beschliet endgltig, wobei es ihr berlassen ist, zu bestimmen, ob vorher eine Beratung in den Vereinen stattfinden soll, die jedoch nur vorbereitenden Karakter hat. Die Vorstnde der Vereine sind verpflichtet, die Beschlsse der Vergleichskammer zur Ausfhrung zu bringen, Verwarnungen zu erlassen oder den Ausschlu der Mitglieder zu Veranlassen. Die Kammer kann jederzeit die Preisfrage in Beratung ziehen und die ihr notwendig scheinenden Abnderungen der Vereinsstatuten in Vorschlag bringen. Durch Beschlsse beider Vereine vom 12. Juli 1880 ist bestimmt, da jedes Mitglied des Schleifervereins verpflichtet ist, nur bei solchen Fabrikanten zu arbeiten, die Mitglieder des Fabrikantenvereins sind, und jedes Mitglied des letzteren nur solche Schleifer zu beschftigen hat, die Mitglieder des Schleifervereins sind. Aus dem am 2. Januar 1888 zwischen dem $Tafelmesserfabrikantenverein$ und dem $Tafelmesserschleifverein$ abgeschlossenen Vertrage, der sich im brigen mit dem oben erwhnten deckt, insbesondere auch die Bestimmung enthlt, da die Schleifer nur bei Mitgliedern des Fabrikantenvereins arbeiten und diese keine Schleifer beschftigen drfen, die unter den Verbandspreisen gearbeitet haben, ist auch hervorzuheben, da die Wirksamkeit des Vertrages von der Bedingung des seitens der Schleifer zu erbringenden Nachweises abhngig gemacht war, da alle auerhalb des Vereins stehenden Fabrikanten sich zur Bezahlung desselben Preises bereit erklrt htten. Fr die Einigungskammer ist die Bestimmung getroffen, da bei Abstimmungen, bei denen sich die Mitglieder beider Vereine geschlossen gegenberstehen, die Sache auf die nchste Sitzung vertagt, in dieser aber, wenn sich das Gleiche wiederholt das Los entscheiden soll. Wie man sieht, hat die Solinger Stahlwarenindustrie Einrichtungen geschaffen, die mit der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker und dem Stickereiverbande groe Aehnlichkeit haben; insbesondere hat man den Grundsatz des ausschlielichen Verbandsverkehrs bernommen. Die mehrfach geuerten Bedenken, da die Arbeiter Preise durchsetzen wrden, bei denen die Solinger Industrie nicht bestehen knne, haben bisher durch die Erfahrung keine Besttigung gefunden. Aber allerdings treffen bei dieser Industrie verschiedene Umstnde zusammen, die besonders gnstig wirken. Zunchst handelt es sich ausschlielich um gelernte Arbeiter, die schwer durch andere zu ersetzen sind. Diese Arbeiter stehen als Hausindustrielle auf einer hheren Stufe, als gewhnliche Fabrikarbeiter, wohnen auf einem kleinen Gebiete zusammen und besitzen hufig auch ein eigenes Grundstck. Die Fabrikanten haben meist kleine Betriebe und sind deshalb nicht sehr widerstandsfhig. Endlich handelt es sich um eine im Aufblhen begriffene Industrie, die hhere Preise ertragen kann. Sollte noch mehr, als dies schon jetzt geschehen ist, die Hausindustrie durch den Fabrikbetrieb verdrngt werden, so wrden diese Zustnde schwer aufrecht zu erhalten sein, wie sie auch auf andere Industrien bis jetzt nicht bertragen sind. 7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[307]. Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die Feilenhauerindustrie zu hoher Blte entwickelt. Aber seit den 1890er Jahren trat infolge der Absperrungsmaregeln in groen Absatzgebieten und starker auslndischer Konkurrenz ein Rckgang ein, der die ganze Industrie schwer schdigte, insbesondere aber die Lhne auf eine tiefe Stufe herabdrckte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als Hausindustrielle thtig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem groen Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende Innung an den Brgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung. Dieser hrte zunchst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben die Klagen als begrndet anerkannt hatten, berief er eine grere Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Grndung beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer fr das beste Mittel der Abhilfe erklrte. Nachdem man auch den Landrat $Knigs$ zugezogen hatte, da man sich berzeugte, da die Organisation auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden msse, erfolgte die Grndung der Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wrtlich denjenigen der letzteren[309]. [307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhltnisse und Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift Gemeinwohl, Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Knigs$ in Lennep wertvolles Material zur Verfgung gestellt. [308] Es wird erwhnt, da die Lhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, da aber hiervon noch hufig Abzge stattfnden. [309] Vgl. oben S. 669. Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, fr ein gutes Verhltnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnstze in einer beide Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied hat fr jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlhne, unter denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; hhere Lhne drfen mit den einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlhne mssen allen im Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rcksicht auf ihre Zugehrigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte, die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollstndige Arbeitseinstellung zu beschlieen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der gefaten Beschlsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten Mindestlhnen arbeiten lt, sei es auch nur durch sog. Strohmnner. Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk. Strafe Folge zu leisten. Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen Interessen der Mitglieder zu frdern, fr ein gutes Verhltnis zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnstze in beide Teile zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann jeder Feilenhauer werden, der selbstndig zu Hause oder in einer Fabrik arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben und zur Untersttzung bedrftiger Mitglieder. Niemand darf unter den Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung einzelner Arbeitgeber oder zu vollstndiger Arbeitseinstellung berzugehen, hat jedes Mitglied den gefaten Beschlssen unbedingt Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der Vergleichskammer. Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, da kein Fabrikant weniger als die festgesetzten Lhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren Lhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der vertragschlieenden Vereine beschrnkt. In der aus je sieben Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer fhrt ein unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310]. [310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der Brgermeister. Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht statt, sondern die Vereinbarung ber einen neuen Preistarif kann nur von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorstnden der Vereine eine Einigung ber streitige Flle nicht statt, oder ist der eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann ber den betreffenden Fall endgltig zu entscheiden. Die Vorstnde der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000 Mark verpflichtet, die Beschlsse der Vergleichskammer zur Ausfhrung zu bringen bezw. den Ausschlu von Mitgliedern zu verfgen. Zur Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden. Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fllt dem gemeinntzigen Bauverein in Remscheid zu. Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate vorher von einem der beiden Teile die Kndigung erfolgt. Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefgt, da die Mitglieder des Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschftigen und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten drfen. Die Grndung der beiden Vereine, und die Durchfhrung dieser Beschlsse stie auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern, von denen 800 sofort und die brigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunchst nur 70 sich anschlossen, whrend etwa 50 sich ablehnend verhielten, da sie berhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Lhne den Bestimmungen einer zur Hlfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer zu fgen, insbesondere aber geltend machten, da die unter den Augen der Behrde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung der Begehrlichkeit und eine Strkung der Sozialdemokratie mit sich bringen werde. Da aber die Arbeiter das grte Gewicht darauf legten, da alle Fabrikanten sich anschlssen, so griffen sie zu dem Mittel, den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer hierbei natrlich neutral bleiben mute, sahen sich fast alle noch rckstndigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen, dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten. Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunchst ein auerordentlich gnstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der Vergleichskammer befleiigten sich der strengsten Unparteilichkeit und die Beschlsse wurden berwiegend einstimmig gefat. Hufig gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhngen, die der Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annherung schon soweit gediehen, da man beschlo, Streitigkeiten zunchst durch Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so da die Kammer nur ausnahmsweise zusammentreten mute. Ebenso wurde ein gemeinsamer Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des Feilenhauervereins bertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt die im Statute fr Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fllen der Ausgleich nur mit Hlfe der Vergleichskammer. Von den beiden Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das gnstigste Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten, doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin bten und, falls sie im Unrecht waren, mit groer Entschiedenheit gegen sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit anerkennenswerter Migung auftraten und erklrten, greres Gewicht, als auf augenblickliche Lohnerhhungen, auf ein geregeltes Verhltnis beider Teile zu legen. Ja, whrend bis dahin gerade die Feilenhauer das unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevlkerung gebildet hatte, erklrten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, da sie den beruhigenden Einflu auch in ihren Gewerben versprten. Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten erkannten an, da durch die neue Einrichtung nicht allein die fr die Arbeiter schdliche Lohndrckerei beseitigt, sondern dadurch auch dem Arbeitgeber die Mglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte die Minderheit den gegen sie gebten Zwang und die Beeintrchtigung ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwrdigendes Zugestndnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die soziale Ordnung. Zunchst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 muten 46 Mitglieder des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beitrge ausgeschlossen werden, so da der Bestand auf 75 herunterging. In derselben Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf den Tarif gekndigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschlu rckgngig und erteilte seine Zustimmung. Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer Lohnerhhung unter Kndigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhhung seitens des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch Androhung seines Rcktrittes die Ermigung auf 2/3 durchgesetzt war, erklrte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht ungnstig gegenberzustellen, aber die Erfllung bis zum Eintritte besserer Geschftsverhltnisse verschieben zu mssen. Auf Rat der mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf; aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen Zusammenschlu erlangten Krftigung glaubte, das augenblicklich durch die ungnstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen, und so gelang es nicht, die mit der Kndigung hinfllig gewordene gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen. Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den letzten Jahren eine besondere Thtigkeit nicht entwickelt, was insbesondere darauf zurckzufhren ist, da infolge der zunehmenden Einfhrung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen zum fabrikmigen Betriebe bergeht. 8. Die Bergische Bandindustrie[311]. Infolge der schlechten Geschftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslhne in der Bandindustrie in dem Mae, da die Innung der Bandwirkermeister in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschlo, mit den Fabrikanten wegen Festsetzung einer Liste von Minimallhnen in Verbindung zu treten. Nach lngeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbnder, so da die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat. Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich der Herrenhutbnder, fr die es erst nach langen Verhandlungen und scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die mit dem 1. April 1893 zur Einfhrung gelangte. Die Schwierigkeiten bestanden insbesondere darin, da auch die zur Annahme geneigten Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, da alle ihre Kollegen sich beteiligen wrden, und da es anfangs nicht mglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs erhobene Bedenken, da beim Eintritt ungnstiger Konjunkturen die Liste nicht durchfhrbar sein wrde, hat sich nicht allein als unbegrndet erwiesen, sondern in der bald nach Einfhrung der neuen Einrichtung eingetretenen ungewhnlich schlechten Geschftslage hat sich dieselbe so bewhrt, da beide Teile sie als einen Segen fr die Industrie bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel vorschob. [311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftfhrer des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in Ronsdorf, zur Verfgung gestellt. Die Durchfhrung dieser Maregel war nur mglich durch Schaffung beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem $Verbande Bergischer Bandwirkermeister$ zusammenschlossen. Derselbe bezweckt, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, fr ein gutes Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnstze in einer beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religise und politische Errterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit Schaden erleiden, eine angemessene Untersttzung bewilligt werden. Der Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden Ausschu, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu vereinbaren und das gute Verhltnis mit den letztern aufrecht zu erhalten. Die Mitglieder drfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Verbande unter den festgesetzten Minimallhnen nicht arbeiten. Sollte der Verband beschlieen, da fr einen Fabrikanten, der die Liste nicht innehlt, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch arbeitslos werdenden Mitglieder zu untersttzen. In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und auerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende $Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, fr die Interessen beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, da das gute Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten bleibt. Den Beschlssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrcklich festgesetzt, da unter diesen Stzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein Meister Arbeit annehmen darf. Sollte das eine oder das andere dennoch geschehen, so bernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, fr den die Vereinbarung bertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten, wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschftigen. Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zhlt 9 Ortsvereine mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandsthlen; ein Teil der Meister, die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt fern gehalten. Die Erklrungen beider Organisationen Stimmen dahin berein, da sich die bestehende Einrichtung durchaus bewhrt hat; alle Streitigkeiten sind bisher gtlich beigelegt. Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der Verkaufspreise fr die hergestellten Erzeugnisse herbeizufhren, haben bisher keinen Erfolg gehabt. 9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid. Im Jahre 1890 bildete sich in Remscheid ein Verein der Schlittschuhfabrikanten, der den Zweck hatte, die Verkaufspreise bei allen Mitgliedern gleich zu stellen und der verhngnisvollen Preisdrckerei entgegenzuwirken. Aber schon nach zweijhrigem Bestehen zeigte sich die Unmglichkeit, dieses Ziel zu erreichen, indem die vielfachen Umgehungen der getroffenen Verabredungen und die Nichtbeteiligung eines Teiles der Fabrikanten fr diejenigen Mitglieder, die sich streng an das Abkommen hielten, starke Beeintrchtigung ihrer Kundschaft zur Folge hatte. Der Verein lste sich deshalb auf. Gleichzeitig mit dem Fabrikantenverein war auch ein $Schlittschuharbeiterverein$ gegrndet, der den Zweck verfolgte, einen gleichmigen Lohntarif bei allen Fabrikanten herbeizufhren. Nachdem es anfangs, wenngleich nur mit Hilfe von Streikandrohungen gelungen war, die meisten Fabrikanten zu entsprechenden Zusagen zu bewegen, verloren durch die Auflsung des Fabrikantenvereins auch diese Bestrebungen ihren Boden und ist der Schlittschuharbeiterverein in Vergessenheit geraten. 10. Die franzsischen _syndicats mixtes_[312]. Wie oben[313] ausgefhrt, war die alte Organisation der Znfte, die eine Vereinigung von Meistern und Gesellen darstellte, durch die Revolutionsgesetzgebung zerstrt. Allerdings hatten sich einzelne Vereinigungen, wie diejenige der Bcker in Paris, dem Gesetze zum Trotz erhalten, ebenso hatten sich bereits lngere Zeit vor dem Gesetze von 1884 Vereine von Arbeitern einerseits und von Arbeitgebern andererseits (_chambres syndicales_) gebildet. Bei Erla des Syndikatsgesetzes gab es an Vereinen der Arbeitgeber in Paris 185 mit 25000 Mitgliedern, in der Provinz 103, die auf 52 Orte verteilt waren. Arbeitersyndikate bestanden in Paris 237 mit etwa 50000 Mitgliedern, in der Provinz ber 600[314]. [312] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf dem Buche von $Boissard$ _Le syndicat mixte_, Paris 1897, _Rousseau et Guillaumin_. [313] Vgl. oben S. 63 ff. und S. 619 ff. [314] Die Zahlen sind dem Buche von $Boissard$ entnommen, stehen aber nicht im Einklang mit den oben angegebenen der _annuaires_. Schon mehrfach hatte man auch den Versuch gemacht, eine gemeinsame Organisation herzustellen, aber nur in einem einzigen Falle war dies gelungen, indem in Paris die beiden _chambres syndicales_ der Buntpapierfabrikation sich zu einer _chambre mixte_ vereinigt hatten, die nicht allein die Regelung der Lhne, sondern auch das Lehrlingswesen und die des gewerblichen Unterrichts zum Gegenstande ihrer Wirksamkeit machte. Dieses Beispiel fand mehrfach Beachtung, und insbesondere die katholisch-soziale Richtung, die sich in dem _Oeuvre des cercles catholiques d'ouvriers_ eine Organisation geschaffen und sich das Ziel gesteckt hatte, dem verhngnisvollen Gegensatze zwischen Arbeitgeber und Arbeiter entgegenzuwirken und die im Interesse des sozialen Friedens und des nationalen Gedeihens unabweisliche Verstndigung beider Faktoren der Produktion herbeizufhren, warf sich, nachdem das Gesetz von 1884 die Grundlage dafr geschaffen hatte, mit Eifer auf die Grndung von _syndicats mixtes_. Allerdings war es erst im Parlament gelungen, dem Gesetzentwurfe, der nur Syndikate der Unternehmer und solche der Arbeiter kannte, die _syndicats mixtes_ ebenso wie die _syndicats agricoles_ einzufgen, aber ein Antrag des Grafen de Mun, ihnen besondere Vorrechte, insbesondere das Recht des Grunderwerbes beizulegen, war aus Furcht vor dem Besitze der toten Hand abgelehnt. Der Zweck des _syndicat mixte_ wird von seinen Verteidigern dahin bezeichnet, auf dem Gebiete der wirtschaftlichen Produktion den Zustand der Anarchie und des Gegensatzes zu ersetzen durch die Organisation und den Familiensinn. Dabei macht man kein Hehl aus der Auffassung, da der Arbeitgeber der natrliche Berater und Schtzer des Arbeiters sein msse und hlt dem Einwande, da der Arbeiter sich nicht mehr als unmndiges Kind behandeln lassen wolle, entgegen, da dem Arbeitgeber freilich nicht die Stellung eines Vaters, aber doch diejenige eines lteren Bruders zukommen msse. Endlich tritt berall das religise Element stark hervor, z. B. schon in der Wahl der Namen fr die Organisationen, die sich regelmig an irgend einen Heiligen anlehnen. Das hauptschlichste Wirkungsgebiet der _syndicats mixtes_ ist die Groindustrie. Die Grundlage der Organisation ist das einzelne Unternehmen. Um die typische Form zu zeigen, mgen hier die Einrichtungen des _Val de bois_ kurz erlutert werden, da sie gewissermaen das Muster des ganzen Systems darstellen. Das Unternehmen wurde am 2. August 1885 unter dem Namen _Corporation chrtienne_ gegrndet und ist von seinem Urheber, $Harmel$, in einem besonderen Buche beschrieben. Das _syndicat mixte_ setzt sich zusammen aus den Geschftsinhabern und den hheren Beamten (Direktoren, Ingenieuren) einerseits und den Arbeitern, Arbeiterinnen und anderen Angestellten andrerseits. Das gemeinsame Organ ist der _conseil syndical_, der sich alle Monate versammelt. Innerhalb desselben bestehen zwei Gruppen, nmlich einerseits die Geschftsinhaber nebst den von ihnen bestimmten Beamten unter dem Namen des _comit_, und andrerseits eine gleiche Anzahl durch die Arbeiter erwhlte Vertreter, das _conseil intrieur_. Beide Gruppen versammeln sich wchentlich; sie sollen durchaus gleichberechtigt und von einander unabhngig sein. Das _conseil syndical_ hat die gemeinsamen Einrichtungen zu beschlieen. Als solche bestehen eine Untersttzungskasse, eine Genossenschaft, die in mehreren Abteilungen fr Bckerei, Kleidungsstcke, Schmuck, Wsche, Hte u. s. w. zerfllt, eine Vorschu- und Darlehnskasse, eine Sparkasse, eine Auskunftstelle, eine Unterkunft fr junge Leute, eine Bibliothek und Anstalten fr religise Interessen und Erbauung, endlich eine Familienkasse, die kinderreichen Familien entsprechende Zuschsse zum Lohne gewhrt. Die Arbeiter haben einen jhrlichen Beitrag von 25 Cts. zu zahlen; die Prinzipale leisten freiwillige Zuschsse. Die erzielten Erfolge sind durchaus befriedigend. Aber so wichtig die gemeinsame Organisation in dem einzelnen Unternehmen als Grundlage fr das _syndicat mixte_ ist, so bildet sie doch nur das eine der beiden Elemente, zu dem das andere, nmlich die Verbindung einer greren Anzahl solcher Einzelorganisationen hinzukommen mu, und wenn in _Val de bois_ fr die dortige Einrichtung der Name _syndicat mixte_ in Anspruch genommen ist, so ist dies nicht vllig berechtigt, denn man versteht hierunter eine einheitliche Organisation fr $mehrere$ industrielle Unternehmungen. Der Hauptsitz der _syndicats mixtes_ ist der Norden Frankreichs, insbesondere Lille, Douai, Roubaix, Tourcoing, Fourmies und Armentires. Alle dort bestehenden Syndikate sind das Werk der am 15. August 1884 von einem Geistlichen Alet gegrndeten _Association catholique des patrons de la rgion du Nord de la France_. Von etwa 20 Teilnehmern stieg die Zahl bald auf 44; im September 1896 betrug sie 110. Zwei Jahre spter wurde die Vereinigung, da sie dem gesetzlichen Verbote zuwider auch Nichtfranzosen aufgenommen hatte, polizeilich aufgelst, doch ihre Schpfungen wurden dadurch nicht berhrt. Die Organisation ist eine doppelte, eine innere und eine uere. Die innere, die sich auf ein einzelnes Unternehmen beschrnkt, ist hnlich der in _Val de bois_. Die Arbeiter bilden Zehnerschaften, deren jede ihren Vertreter whlt. Diese Vertreter bilden den _conseil intrieur_, der unter dem Vorsitze des Prinzipals bert. Seine Ergnzung findet er in dem _conseil patronal_, der aus dem Prinzipal und den hheren Beamten besteht. An der Spitze der ueren Organisation des _syndicat mixte_ steht der _conseil syndical_, zu dem jede Fabrik zwei Mitglieder entsendet, nmlich den Prinzipal und einen von den Zehnerschaften der Arbeiter erwhlten Vertreter. Den Vorsitz in dem _conseil syndical_ fhrt ein von seinen Kollegen gewhlter Prinzipal. Das Syndikat hat eine Kasse, zu der die Arbeiter geringe Beitrge leisten, die vielmehr hauptschlich aus Zuschssen der Prinzipale gespeist wird. Daneben bestehen einzelne Abteilungen fr Untersttzung, gemeinsamen Einkauf, Sparkassen, Arbeiterwohnungen u. s. w., an deren Spitze besondere Vorstnde stehen, die unter dem Vorsitze des Prinzipals tagen. Doch giebt es auch einen nur aus Arbeitern bestehenden Wirtschaftsausschu, der sich selbst einen Vorsitzenden whlt. Die wichtigsten der nach diesem Systeme gebildeten Syndikate sind folgende: 1. _Corporation chrtienne de Saint-Nicolas_ fr Spinnerei, Weberei und Wirkerei. Sie wurde am 11. Mai 1885 gegrndet. Ihr Zweck ist nach den Statuten: Aufrechterhaltung des guten Einvernehmens zwischen Prinzipalen und Arbeitern durch Behandlung des beiderseitigen Verhltnisses unter dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und der Liebe, Entwickelung der geschftlichen Tchtigkeit und Wahrung der Ehre der Korporation, endlich Einrichtungen zum sittlichen und materiellen Wohle der Arbeiter. An der Spitze steht ein _comit protecteur_ aus Prinzipalen und Arbeitern, das bei Streitigkeiten vermittelnd und entscheidend eingreifen soll, doch erfolgt die Abstimmung nicht nach der Zahl der Mitglieder, sondern nach den beiden Gruppen. Auch die Arbeiter solcher Werke, deren Inhaber dem Syndikate nicht angehren, knnen an ihm teilnehmen; sie whlen dann Vertreter, die aber von dem _comit protecteur_ gebilligt werden mssen. Neben dem _comit_ besteht ein _bureau_ aus sechs Personen, dessen Aufgabe es ist, ber Aufnahme von Mitgliedern zu beschlieen, Fhigkeitszeugnisse und Diplome auszustellen, die Oberaufsicht ber die verschiedenen Einrichtungen auszuben, Zwistigkeiten zwischen Prinzipalen, Arbeitern und Lehrlingen auszugleichen sowie Einnahmen und Ausgaben festzusetzen. Die _Corporation de Saint-Nicolas_ bestand am 9. Mai 1895 aus 27 Prinzipalen, 47 Beamten, 301 Arbeitern und 855 Arbeiterinnen, zusammen 1230 Personen. Das Vermgen betrug 37688,66 Frs. Sie besitzt eine eigene Zeitung _Le dimanche_, die wchentlich erscheint. 2. _Syndicat de l'Industrie Roubaissienne_. Dasselbe wurde am 1. Februar 1889 begrndet und zhlte 1895 20 Prinzipale, 86 Beamte und 2954 Arbeiter, zusammen 3060 Mitglieder, die meist der Spinnerei, Weberei, Druckerei und Appretirerei angehren und sich auf 20 Geschfte verteilen. Das Vermgen betrug 2852,45 Frs. Die Organisation ist fast vllig derjenigen unter 1 nachgebildet, nur ist bei Stimmengleichheit in dem _conseil syndical_ dem Vorsitzenden die Entscheidung eingerumt. 3. _Syndicat de l'Industrie Tourquenoise_. Dasselbe wurde gegrndet 1888 mit 1064 Mitgliedern, die 1895 auf 1900 gestiegen waren. 4. _Socit Saint-Louis_ in Tourcoing, gegrndet 1889, besa am 1. Januar 1897 800 Mitglieder. 5. _Socit Saint-Joseph_ in Roubaix, ebenfalls 1889 gegrndet, hatte 1896 900 Mitglieder. 6. _Socit de Saint-Martin_ in Roubaix mit 840 Mitgliedern. 7. _Syndicat professionnel de patrons et ouvriers de l'Industrie Fourmisienne_ in Fourmies. Alle diese Syndikate sind nach demselben Muster eingerichtet und haben im wesentlichen die gleichen Wohlfahrtsanstalten. Im $Handwerk$ scheinen die Vorbedingungen fr die gemeinschaftliche Organisation gnstiger zu liegen, als in der Groindustrie; stehen sich doch Meister und Gesellen nach ihrer Lebenslage und den geschftlichen Beziehungen wesentlich nher. Auf der andern Seite ist hier das Mitrauen der Meister untereinander ein erhebliches Hindernis. Auch auf diesem Gebiete ist es der Katholizismus, insbesondere die schon erwhnte unter dem Namen _Oeuvre des cercles catholiques d'ouvriers_ bestehende Organisation gewesen, von der die Bildung der _syndicats mixtes_ ausgegangen ist. Naturgem mute die Form der Organisation eine andere sein, als in der Groindustrie, denn die Schaffung eines _conseil d'atelier_, entsprechend dem _conseil d'usine_, ist hier schon deshalb ausgeschlossen, weil der Meister mit den wenigen Gesellen, die er beschftigt, sich ohne Zwischeninstanz verstndigen kann. Ebenso haben Wahlen fr den _conseil syndical_ keinen Wert, sondern Meister, Gehlfen und Lehrlinge bilden ohne Vermittelung das Syndikat, dessen Leitung einfach einigen Meistern bertragen ist, hnlich den alten Znften, an deren Traditionen berhaupt die _syndicats mixtes_ sich stark anlehnen. Auch die Art der Thtigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prmierung, insbesondere die Erziehung und die Frsorge fr die Lehrlinge. Daneben stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials. Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Untersttzung in Krankheitsfllen. Den Arbeitslosen gewhrt man Hlfe zunchst durch Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man besondere Einrichtungen zur Beschftigung getroffen. Z. B. haben die Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschsse gewhrt. Endlich hat man zur gtlichen Beilegung oder Entscheidung von Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer angesehenen, unbeteiligten Person in Thtigkeit treten. Man betreibt auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat hufig Einrichtungen zum Studium der sozialen Fragen (_cercles d'tudes sociales_) getroffen. Uebrigens hat sich neben den _syndicats mixtes_ im engeren Sinne, die eine vllige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern bedeuten und von der katholischen Partei untersttzt werden, in neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewhnlich als christliche Syndikatebezeichnet werden, weil sie von der christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbstndigen Vereinen voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch einen stndigen Ausschu, dessen Befugnisse nach den Verhltnissen mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der gemeinsamen Organisation auch wohl _syndicats parallles_ genannt. Auch sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten. Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch grere. So umfat die _corporation Saint-Antoine_ der Tischler in Paris, _Faubourg Saint-Antoine_, 3000 Meister mit 7000 Gehlfen. Das Schneidersyndikat in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460 Meister und 3500-4000 Gesellen. Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der _syndicats mixtes_ ist hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die Zahl derselben fr das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315], so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des _annuaire_, die oben[316] mitgeteilt sind. Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also insbesondere Regelung der Lhne und der Arbeitszeit, haben sie sich bisher nur ganz vereinzelt beschftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen nachrhmen, da sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwchung der Gegenstze gewirkt haben, glauben eine Thtigkeit in dem gedachten Sinne nur erwarten zu knnen, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten einen Zwangskarakter verleihte. Weit gnstiger ist die uere Entwickelung der _syndicats agricoles_, die ebenfalls berwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den Ausgang von kleinen rtlichen Vereinen, anderwrts grndete man sofort Organisationen fr ganze Departements oder Provinzen. Schlielich aber gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, greren Bezirken und ganzen Departements durchzufhren, und endlich hat man in der unter dem Einflusse der franzsischen Landwirtschaftsgesellschaft ins Leben gerufenen _Union centrale des syndicats agricoles_ einen Zentralverband fr ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch jhrlich ein allgemeiner Kongre abgehalten. Die Gesamtzahl der _syndicats agricoles_ wird in dem _annuaire_ fr 1897 auf 1371 mit 438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei hufig die bei der Grndung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschtzt. Diese setzen sich aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevlkerung zusammen, insbesondere gehren dazu sowohl Grogrundbesitzer und Grobauern, wie kleine Besitzer, Grtner, Weinbauer, Pchter, Angestellte und Arbeiter. In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, whrend die meisten hiervon absehen. [315] Von $Boissart$ a. a. O. S. 141. [316] Vgl. S. 83. [317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. 83. Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen gestellt haben, sind in den Statuten meist wrtlich gleichlautend bezeichnet und zwar in folgender Weise: 1. Durchfhrung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel, insbesondere zur Ermigung der Lasten des Grundbesitzes, der Eisenbahntarife, der Zlle und Steuern, Standgelder u. s. w. 2. Schaffung von Kassen fr Kulturen, Dnger, Maschinen und Gerte, sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermigung der Bestellungskosten und Erhhung der Produktion. 3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschren und Bibliotheken. 4. Begnstigung wirtschaftlicher Einrichtungen wie landwirtschaftlicher Kreditgenossenschaften, Verkaufsgenossenschaften, Untersttzungskassen, Versicherung gegen Schden, Auskunfterteilung durch Angebot und Nachfrage hinsichtlich der Produkte, des Dngers, des Viehes, des Saatgutes, der Maschinen und der Arbeit. 5. Vermittelung der genannten Geschfte zum Vorteile der Mitglieder. 6. Ueberwachung der Lieferungen, die von oder an Mitglieder erfolgen, um Betrgereien vorzubeugen. 7. Auskunfterteilung ber alles, was die Landwirtschaft betrifft, sowie Abgabe von Gutachten und Schiedssprchen in Streitfllen. Daneben beschftigen sich einige Syndikate auch mit Beleihung von Waren. Die Aufzhlung dieser Aufgaben ergiebt, da die Syndikate bis jetzt berwiegend die Interessen der landwirtschaftlichen Besitzer gefrdert haben. Allerdings haben einige derselben auch Kranken- und Untersttzungskassen eingerichtet, aber im allgemeinen ist die soziale Thtigkeit stark zurckgetreten. Die Folge ist gewesen, da sich schon mehrfach besondere landwirtschaftliche Arbeitersyndikate gebildet haben, deren am 1. Juli 1894 65 bei der Zentralstelle angemeldet waren. Von den Fhrern der Bewegung ist auch schon nachdrcklich auf die Gefahr hingewiesen, die hieraus den _syndicats agricoles_ drohe, indem die Interessen der Arbeiter und der Besitzer auseinanderfielen und der Schwerpunkt in die Vertretung des Grogrundbesitzes verlegt werde. Auf den Kongressen der letzten Jahre ist deshalb die Mehrheit darber einig gewesen, da es eine falsche Richtung sei, wenn die Thtigkeit der Syndikate anstatt einer sozialen vielmehr eine vorwiegend geschftliche werde, und man hat als Hauptmittel, um dem entgegenzuwirken, die mglichste Begrenzung auf dieselbe Gemeinde bezeichnet. Immerhin bleibt es zweifelhaft, ob sich diese Entwickelung wird aufhalten lassen. -- Auer den _syndicats mixtes_ und _agricoles_ giebt es brigens in Frankreich auch noch andere gemeinsame Organisationen von Arbeitern und Unternehmern. Es haben nmlich in einigen Fllen die beiderseitigen Syndikate gemeinsame Ausschsse eingesetzt, denen die Regelung gewisser gemeinsamer Angelegenheiten bertragen ist. Schon vor dem Gesetze vom 24. Mrz 1884 bestand eine sog. chambre mixte unter den Arbeitern und Arbeitgebern der Buntpapierindustrie in Paris. Diese von beiden Organisationen gewhlte Behrde hatte neben der Regelung des Lohntarifs auch die Fragen des Lehrlingswesens und der Fachschulen zu behandeln. Sie hat die Herabsetzung der Arbeitszeit auf 10 Stunden und gewisse gesundheitliche Maregeln, wie die Ausschlieung des Schweinfurter Grns, durchgefhrt. In der Webereiindustrie von $Cholet$ besteht schon lngere Zeit ein Ausschu zur schiedsgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, dessen Befugnisse aber seit dem 29. Oktober 1892 erheblich erweitert sind. Er besteht aus 6 Unternehmern und 6 Arbeitern, die aber auf eigenartige Weise gewhlt werden. Es werden nmlich von den Unternehmern 20 und von jeder der beiden bestehenden Webergewerkschaften 10 Wahlmnner bestimmt, die als einheitlicher Wahlkrper die 12 Ausschumitglieder whlen, und zwar mu jeder Gewhlte mindestens 3/4 der Stimmen erhalten. So fhlt sich jedes Ausschumitglied als Vertrauensmann beider Teile und hat demgem auch grere Autoritt. Im Jahre 1894 haben auch die Arbeiter- und Unternehmer-Syndikatsverbnde der Friseure in Paris eine gemischte Kammer mit schiedsgerichtlichen Befugnissen gebildet. Am weitesten ist, wie in Deutschland so auch in Frankreich, die gemeinsame Organisation unter den Buchdruckern vorgeschritten. Bei der Feier der 300 jhrigen Einfhrung der Buchdruckerkunst in Marseille 1895 beschlossen die beiden gleichzeitig dort tagenden Kongresse der Prinzipale und der Gehlfen, die Einsetzung eines aus je 9 Vertretern beider Gruppen bestehenden Ausschusses fr ganz Frankreich, der jhrlich einmal zusammentritt. Daneben bestehen noch gemeinsame rtliche Kommissionen. Am 26. November 1893 wurde von dem Kongre der Bergarbeiter im Departement _Nord_ und _Pas de Calais_ beschlossen, dem Verbande der Bergwerksbesitzer den Vorschlag eines gemeinsamen Schiedsgerichts und Einigungsamtes zu machen. Diese haben aber den Vorschlag abgelehnt. 11. Die englische _trade alliance_[318]. Eine in hohem Grade interessante Erscheinung ist die in der Ueberschrift bezeichnete in England versuchte Zusammenfassung von Unternehmern und Arbeitern, deren Plan von dem Fabrikanten $Edward J. Smith$ in Birmingham ausgeht, und die bisher insbesondere in der Umgegend dieser Stadt Boden gefat hat. Die Grundgedanken, von denen er ausgeht sind folgende[319]: 1. Alle bertriebene Konkurrenz im Gewerbe ist fr Unternehmer und Arbeiter in gleichem Mae verderblich. 2. Das mit ihr verbundene Unterbieten im Preise ist meist ganz unntig, da der einheimische Konsument es nicht verlangt und die auswrtige Konkurrenz es nicht erfordert. 3. Selbst wenn die letztere bedrohlich wird, kann sie viel leichter und wirksamer durch ein gemeinsames Zusammenwirken von Unternehmern und Arbeitern bekmpft werden, als durch einseitiges Vorgehen, dem die Beschrnktheit der Mittel und die Schwierigkeit der Konkurrenz entgegensteht. 4. Diese ungesunde Konkurrenz kann nur die vereinigte Thtigkeit der Fabrikanten bekmpfen. 5. Aber dieses Vorgehen der Fabrikanten ist erfolglos ohne Kontrolle ber diejenigen, die ungeachtet aller von ihnen abgegebenen Versprechungen nur dann ehrenhaft gegenber ihren Konkurrenten handeln, wenn sie dazu gezwungen sind. 6. Wie die Arbeiter frher unter dem profitlosen Geschft gelitten haben, so sind sie fortan berechtigt, einen billigen Anteil von dem erfolgreichen Geschfte zu fordern. 7. Angemessene Preise und Lhne knnen durch Zusammenwirken von Unternehmern und Arbeitern nur dann erzielt werden, wenn beide Teile das gewerkschaftliche Prinzip anerkennen und sich gegenseitig zu dessen erfolgreicher Durchfhrung Beistand leisten, in der Weise, da schlielich die Unternehmer nur gewerkschaftlich organisierte Arbeiter beschftigen und die Arbeiter nur bei gewerkschaftlich organisierten Unternehmern arbeiten. 8. Die Gewerkschaften knnen auf beiden Seiten nur dann ntzlich wirken, wenn sie von vernnftigen Auffassungen ausgehen, sonst sind sie oft gefhrlich und verderblich. Nutzen kann das Gewerkschaftswesen nur haben, wo gegenseitiges Vertrauen herrscht und Unternehmer und Arbeiter gemeinsam handeln. [318] Eine eingehende Darstellung seines Systems giebt E. J. $Smith$ in seinem Buche: _The New Trades Combination Movement_, Birmingham 1895. Eine kurze Uebersicht bietet Ed. $Bernstein$ in einem Aufsatze: Neue Formen gewerblicher Verbindung in England in der Neuen Zeit Oktoberheft 1898. Auch S. und B. $Webb$ in ihrem Buche: Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine (Uebersetzung), Stuttgart, Dietz, Bd. II, S. 115 ff. behandeln das Thema. [319] Nach einem Aufsatze von E. J. $Smith$ in dem _Daily Chronicle_ vom 6. Januar 1898. E. J. $Smith$ lehnte sich an die in manchen Gewerben vorhandenen Lohneinigungsmter (_Wages boards_), die aber bis dahin eine sehr lose Organisation hatten. Im Jahre 1890 begrndete er in seinem eigenen Gewerbe, der Fabrikation metallener Bettstellen, eine _trade alliance_[320] und fand bald Nachfolge in verschiedenen verwandten Gewerben, wie der Fabrikation von Sprungfedern, Messingdraht, gewalzten Rhren, Kaminvorlagen, porzellanenem Hausgert, Thonwaren, Backsteinen, Jutewaren, galvanisierten Hohlwaren u. s. w. Anfangs pflegte man sehr detaillierte Statuten auszuarbeiten, nachdem man sich aber berzeugt hatte, da der Schwerpunkt in dem organisierten beiderseitigen Interesse liegt, hat man sich auf wesentlich einfachere Bestimmungen beschrnkt. Als Typus dieser neueren Statuten kann derjenige eines 1897 abgeschlossenen Verbandes der Fahrradrhrenfabrikanten gelten, aus dem folgende Vorschriften hervorzuheben sind. 1. Die Prinzipien der _alliance_ sind, fr gerechte und billige Verkaufspreise und fr die Regelung der Lhne auf Grund solcher Verkaufspreise durch Prmien oder einen Wandeltarif zu sorgen. 2. Die Arbeiter versprechen, nur fr solche Fabrikanten zu arbeiten, die entweder Mitglieder des Unternehmervereins sind oder auf Grund eines besonderen Abkommens mit ihnen zusammengehen. 3. Die Unternehmer verpflichten sich, nur Gewerkschaftsmitglieder anzustellen und von allen Arbeitern ber 18 Jahre den Beitritt zur Gewerkschaft zu fordern. 4. Die Unternehmer verpflichten sich, den Mitgliedern der Gewerkschaft vom 1. Nov. 1897 auf die derzeitigen Stcklhne eine Prmie von 10% zu zahlen. 5. Diese Prmie soll keinem Arbeiter gezahlt werden, der nicht seine Mitgliedskarte vorzeigt oder vier Wochen mit seinem Beitrage an die Gewerkschaft im Rckstande ist. 6. Diese Prmie soll als Mindestprmie gelten, die sich nach einem gegebenen Tarif erhht, sobald die Unternehmer einen gewissen hheren Verdienst haben. [320] Deren Statut ist bei $Webb$ a. a. O. mitgeteilt. Die _alliance_ hat also nicht allein nicht den Zweck, die Gewerkvereine zu bekmpfen, sondern sie setzt sie umgekehrt auf beiden Seiten voraus, sie betont vielmehr als Ziel die Erhhung der Verkaufspreise und will dieselben durch Zusammenwirken der organisierten Unternehmer und Arbeiter erreichen. Die bisherigen Erfahrungen sind auerordentlich gnstig; insbesondere die Unternehmer, die anfangs von Zuziehung der Arbeiter nichts wissen wollten, haben, nachdem mehrfach reine Unternehmervereine gescheitert waren, den Vorteil des neuen Systems eingesehen. Die Grundlage bilden berall die bisherigen Lhne, aber es ist vorgesorgt, da mit steigenden Preisen auch die Lhne steigen und diese Preise werden berechnet nach den Herstellungskosten unter Zuschlag eines angemessenen Verdienstes. Ueber alle diese Fragen entscheidet ein Lohnkomitee, das aus Vertretern der beiderseitigen Organisationen gebildet ist. Gegen dessen Entscheidung kann der Spruch eines Schiedsgerichts angerufen werden, doch ist dieses Mittel bisher noch nicht angewandt, obgleich schon mehrere hunderte von Fllen entschieden sind. Bis zur endgltigen Entscheidung darf kein Teil das Arbeitsverhltnis aufheben; dafr hat die Entscheidung rckwirkende Kraft. Daneben haben beide Teile ihre gesonderte Organisation; die Sekretre derselben sind von selbst zugleich Sekretre der _alliance_. Uebrigens soll kein Streitfall vor den Verband gebracht werden, dessen Beilegung nicht vorher in den betreffenden Geschften versucht ist. Entlassung wegen Trunkenheit, Unredlichkeit oder rohen Auftretens werden nicht als Beschwerdegrnde anerkannt. Es ist interessant die Grnde zu lesen, mit denen $Smith$ die Einrumung so weitgehender Rechte an die Arbeitergewerkschaften vom Standpunkte des Unternehmers verteidigt. Rein geschftlich betrachtet sagt er, knnen die Arbeiter einen Dienst leisten, nmlich sie knnen den Zerfall des Unternehmerverbandes verhindern, d. h. sie knnen fr die Unternehmer etwas thun, was diese niemals selbst fr sich thun knnen. Die Geschichte lehrt dies deutlich. Es giebt kein sonstiges Mittel, die Unternehmer dauernd und wirksam zusammenzuhalten; jede Abmachung ist nutzlos. Das einzige Mittel ist die Hlfe der Arbeiter. Sie knnen jedem Verbande absolute Herrschaft verschaffen und jeden Unternehmer zwingen, ihm beizutreten, wie sie ihn verhindern, wieder auszutreten. Dieser Dienst ist das gebrachte Opfer wert. Aber wie $Smith$ unter den Unternehmern schon hunderte von Anhngern gefunden hat so uern sich auch die Vertreter der Arbeitergewerkschaften, die sich auf die Sache eingelassen haben, durchweg anerkennend. So ist z. B. die Gewerkschaft der Messingarbeiter (_National Amalgamated Society of Brassworkers_) seit ihrem Anschlusse von 4800 (1895) und 6000 (1896) auf 11000 (1897) Mitglieder gestiegen. Allerdings ist zu bercksichtigen, da die Verhltnisse in England infolge des Freihandelssystems abweichend von denen der meisten andern Lnder liegen. Die bisherigen Versuche der Kartellbildung haben sich meist als erfolglos erwiesen, und der Grund hierfr wird darin zu suchen sein, da die Vorbedingung eines geschlossenen Marktes, wie ihn der Schutzzoll gewhrt, fehlt, es also insbesondere auch nicht mglich ist, die durch hhere Inlandpreise erzielten Vorteile zur Stellung niedriger Auslandpreise zu benutzen. Aber auch unter der Herrschaft des Schutzzolles bleibt doch der Grundgedanke der gemeinsamen Organisation berechtigt, da die Vorbedingung eines Erfolges der Kartellbildung, nmlich der Zwang zum Anschlusse fr alle Betriebe, auf keinem Wege so wirksam geboten werden kann, wie durch Mithilfe der Arbeiter, indem diese sich weigern, in nichtkartellierten Betrieben zu arbeiten. Wenn diese Hlfe durch Gewhrung entsprechender Gegenleistungen bezahlt wird, so bleiben beide Teile durchaus im Rahmen geschftlicher Erwgungen und ihres berechtigten Sonderinteresses, auf dem allein eine Einrichtung des praktischen Lebens beruhen kann. B. Gesetzliche Organisationen. Die Ansicht, da es im Interesse der gegenseitigen Annherung und des sozialen Friedens zwischen Arbeitern und Arbeitgebern liege, sie in gemeinsamen Organisationen zu vereinigen, ist schon seit langer Zeit in weiten Kreisen vertreten. Es ist deshalb begreiflich, da man ihr auch bereits seitens der Gesetzgebung Rechnung getragen hat, und zwar nicht nur insofern, als man solchen Vereinigungen, soweit sie sich freiwillig bildeten, die gesetzliche Unterlage bot, sondern auch in der Weise, da man sie auf dem Wege des staatlichen Zwanges ins Leben rief. Insbesondere ist dies geschehen in Deutschland und in Oesterreich. Die zur Zeit bestehenden Zwangsorganisationen dieser Art lassen sich im wesentlichen auf zwei Gruppen zurckfhren, nmlich einerseits diejenigen, die mit der gesetzlichen $Arbeiterversicherung$ zusammenhngen, und andrerseits diejenigen, welche auf der $Gewerbeordnung$ beruhen. Die staatliche $Sozialversicherung$ hat von Anfang an den richtigen Gedanken zu Grunde gelegt, da eine Einrichtung, die das Interesse der Arbeiterklasse verfolge, auch deren Mitarbeit erfordere, und so hat man denn in den deutschen Versicherungsgesetzen berall den Arbeitern das Recht einer Mitwirkung eingerumt, das sich natrlich verschieden gestalten mute nach dem Verhltnisse, in welchem die einzelnen Arten der Versicherung deren Lasten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern verteilen. Bei der $Krankenversicherung$ werden die Beitrge zu 2/3 von den Arbeitern und zu 1/3 von den Arbeitgebern getragen. Es ist deshalb sachgem, da auch im Vorstande und in der Generalversammlung der Krankenkassen beide Teile nach diesem Verhltnisse vertreten sind. Das Gesetz schreibt dies vor. Die $Unfallversicherung$ geschieht ausschlielich auf Kosten der Unternehmer, und demgem bilden sie allein die Berufsgenossenschaften. Aber es giebt doch fr die Heranziehung der Arbeiter zu der Verwaltung auer ihrer Beteiligung an der Aufbringung der Mittel noch andere Gesichtspunkte, und so hat man ihnen auch innerhalb der Unfallversicherung eine Mitwirkung eingerumt. Die Notwendigkeit hierfr tritt am schrfsten hervor bei den $Schiedsgerichten$, denn will man diese nicht aus unbeteiligten Personen zusammensetzen, sondern die Arbeitgeber zu ihrer Bildung herbeiziehen, so mu man offenbar auch die Arbeiter, und zwar im gleichen Verhltnisse, beteiligen; das folgt aus dem Begriffe des Gerichtes als einer beiden Teilen gleiche Rechte gewhrenden Einrichtung. Aber auch bei der $Unfallverhtung$ glaubte man die Mitwirkung der Arbeiter nicht entbehren zu knnen, wenn auch nicht aus einem prinzipiellen, sondern aus dem praktischen Grunde, da die Arbeiter ber die Mittel, wie am besten den Betriebsgefahren vorzubeugen ist, naturgem ein sachverstndiges Urteil besitzen, und weil auerdem die von den eigenen Vertretern angeordneten Sicherungsmaregeln mehr Aussicht haben, auch thatschlich Befolgung zu finden. Diesen Erwgungen entspricht die Vorschrift des Gesetzes, da zum Zwecke der Wahl von Beisitzern zum Schiedsgerichte und von Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, sowie zur Begutachtung der zur Verhtung von Unfllen zu erlassenden Vorschriften fr jede Berufsgenossenschaft bezw. Sektion ebensoviele Vertreter der Arbeiter gewhlt werden, wie dem Vorstande Arbeitgeber angehren. Die Arbeitervertreter sind bei den betreffenden Verhandlungen des Vorstandes zuzuziehen und haben bei denselben gleiches Stimmrecht. Die Verhandlung ist deshalb eine vllig gemeinsame. Da die Ergebnisse nicht magebende Beschlsse, sondern nur Gutachten sind, so ist die Gefahr, da sich bei Abstimmungen Stimmengleichheit ergiebt, ohne Bedeutung. Bei den Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamte ist die Entscheidung durch den Vorsitzenden bezw. die brigen Mitglieder gegeben. Bei der $Invaliditts$- und $Altersversicherung$ wird die Last von Arbeitern, Arbeitgebern und dem Reiche gemeinsam getragen, dem entsprechend sind auch alle drei Faktoren an der Verwaltung beteiligt. Die Mitglieder des Vorstandes sind zunchst staatliche bezw. kommunale Beamte, aber sowohl der Ausschu wie der Aufsichtsrat wird aus Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl gebildet; die Einrichtung des Aufsichtsrates ist freilich an sich freiwillig, sie mu aber geschehen, sobald dem Vorstande Arbeitgeber und Versicherte nicht angehren. Die Verhandlung in allen diesen Behrden ist eine gemeinsame. Endlich werden Vertrauensmnner aus beiden Kreisen als rtliche Organe bestellt. Auch hier giebt es Schiedsgerichte, deren Beisitzer von den Vorstnden der Krankenkassen, und zwar von den beiden in ihnen vertretenen Gruppen im getrennten Verfahren gewhlt werden. Die zunchst fr die gedachten Versicherungen geschaffene Einrichtung der Schiedsgerichte ist dann durch das Gesetz ber die $Gewerbegerichte$ weiter entwickelt. Auch hier wirken Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeiter, die in geheimer und unmittelbarer Wahl von allen Beteiligten in getrenntem Verfahren gewhlt werden, unter einem staatlichen Vorsitzenden zusammen. Das Gewerbegericht kann zugleich als Einigungsamt thtig werden und hat dann die Befugnis, auch einen Schiedsspruch abzugeben, doch kann der Vorsitzende, falls bei der Abstimmung beide Gruppen sich geschlossen gegenberstehen, sich seiner Stimme enthalten und feststellen, da ein Schiedsspruch nicht zustande gekommen ist. Die Kranken- und Unfallversicherung ist auch in $Oesterreich$ eingefhrt und durchaus nach dem deutschen Muster gestaltet, nur giebt es keine Berufsgenossenschaften, vielmehr sind deren Aufgaben territorial gegliederten Anstalten bertragen. Ebenso entspricht das am 1. Juli 1898 in Kraft getretene sterreichische Gesetz ber die Gewerbeschiedsgerichte dem deutschen Vorbilde. Eine Invaliditts- und Altersversicherung besteht noch nicht. Auch bei der Ordnung der $gewerblichen Verhltnisse$ ist ein Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeitgebern vorgesehen. Die deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war den aus frherer Zeit berlieferten Organisationen nicht gnstig gesinnt. Man lie sie freilich bestehen, indem man nur einigen Mibruchen entgegentrat, aber man suchte ihren Einflu mglichst einzuschrnken. Auch die neuen Innungen, deren Bildung im Gesetze vorgesehen ist, sind sehr knapp in acht Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich bezeichnet die Frderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen. Eine gemeinsame Thtigkeit von Arbeitern und Arbeitgebern ist allerdings insofern ins Auge gefat, als die zur Entscheidung von Streitigkeiten der selbststndigen Gewerbetreibenden mit ihren Gesellen, Gehlfen oder Lehrlingen zu bildenden Schiedsgerichte, deren Errichtung den Ortsstatuten berlassen ist, unter gleichmiger Zuziehung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschehen soll, doch war die Errichtung solcher Schiedsgerichte der Regelung durch Ortsstatut berlassen und ist deshalb nur ganz vereinzelt erfolgt. Die spteren Aenderungen der Gewerbeordnung hatten neben der Verbesserung des Arbeiterschutzes hauptschlich die Frderung des $Innungswesens$ zum Gegenstande, und in diesem Rahmen hat man auch den Arbeitern eine gewisse Bercksichtigung zu teil werden lassen. Die $Aufgaben$ der $Innungen$ sind oben[321] aufgezhlt. Von denselben interessiert uns hier insbesondere die Frderung des gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Frsorge fr das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis und die Befugnis zur Einrichtung von Kassen zur Untersttzung der Mitglieder, ihrer Angehrigen, Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter in Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfhigkeit und sonstiger Bedrftigkeit, sowie zur Begrndung von Schiedsgerichten. Hinsichtlich der Innungskrankenkassen ist den Statuten die Befugnis eingerumt, entweder die Einrichtung des Krankenversicherungsgesetzes beizubehalten oder die Verwaltung ausschlielich den Arbeitnehmern zu berlassen oder endlich unter der Voraussetzung, da die Innungsmitglieder die Hlfte der Beitrge aus eigenen Mitteln bestreiten, die Bestellung des Vorsitzenden und die Wahl der Hlfte der Vorstandsmitglieder und der Generalversammlung der Innung zu bertragen. [321] Vgl. S. 650. Mitglieder der Innung sind nur die Meister, dagegen ist den Gesellen eine Teilnahme an den Aufgaben und der Verwaltung der Innung durch den $Gesellenausschu$ eingerumt. Allerdings sind dessen Befugnisse recht gering. Er ist zu beteiligen bei der Regelung des Lehrlingswesens und bei der Gesellenprfung, sowie bei der Begrndung und Verwaltung aller Einrichtungen, fr welche die Gesellen Beitrge entrichten oder eine besondere Mhwaltung bernehmen, oder welche zu ihrer Untersttzung bestimmt sind. Die nhere Regelung dieser Beteiligung hat durch das Statut mit der Magabe zu erfolgen, da 1. bei der Beratung und Beschlufassung des Innungvorstandes mindestens ein Mitglied des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrechte zuzulassen ist, 2. bei der Beratung und Beschlufassung der Innungsversammlung seine smtlichen Mitglieder mit vollem Stimmrechte zuzulassen sind, 3. bei der Verwaltung von Einrichtungen, fr welche die Gesellen Aufwendungen zu machen haben, abgesehen von der Person des Vorsitzenden, Gesellen, welche vom Gesellenausschusse gewhlt werden, in gleicher Zahl zu beteiligen sind, wie die Innungsmitglieder. Die Ausfhrung von Beschlssen der Innungsversammlung in Angelegenheiten, fr welche die Beteiligung des Gesellenausschusses vorgeschrieben ist, darf nur mit dessen Zustimmung erfolgen; doch kann diese durch die Aufsichtsbehrde ergnzt werden. Hiernach hat also nicht etwa der Gesellenausschu nur ein Recht der Genehmigung, ber dessen Ausbung er fr sich allein beriete, sondern in den Verhandlungen des Innungsvorstandes und der Innungsversammlung, in denen diese Angelegenheiten zur Errterung gelangen, mssen Gesellen zugezogen werden; die Verhandlung ist deshalb eine gemeinsame. Dasselbe gilt von der Verwaltung der bezglichen Einrichtungen, die von den Meistern und den Gesellen gemeinsam geleitet wird. Auch fr die Handwerkskammern sind Gesellenausschsse vorgeschrieben, die mitzuwirken haben 1. bei Regelung des Lehrlingswesens, 2. bei Gutachten und Berichten ber Angelegenheiten, welche die Verhltnisse der Gesellen und Lehrlinge berhren, 3. bei der Entscheidung ber Beanstandung von Beschlssen der Prfungsausschsse. In dem Falle unter 2 ist der Gesellenausschu berechtigt, ein besonderes Gutachten oder einen besonderen Bericht zu erstatten, in den brigen Fllen ist die Thtigkeit eine gemeinsame. Fr die Innungsausschsse und die Innungsverbnde ist eine Beteiligung der Gesellen nicht vorgesehen[322]; ebensowenig ist den verschiedenen Gesellenausschssen gestattet, miteinander in Verbindung zu treten, dies wrde vielmehr gegen die Vereinsgesetze der meisten Lnder verstoen. [322] Der frhere Entwurf (Reichsanzeiger vom 3. August 1896) hatte wenigstens fr den Handwerksausschuß« die Bildung von Gesellenausschssen vorgeschrieben. Ueber die $sterreichischen$ Zwangsgenossenschaften ist oben[323] bereits das Wichtigste mitgeteilt[324]. Die Hlfspersonen sind nicht Mitglieder, sondern nur Angehrige der Genossenschaft. Doch ist ihnen hinsichtlich der ihre Interessen berhrenden Aufgaben eine Teilnahme an der Verwaltung eingerumt. Nicht allein haben sie zu der Genossenschaftsversammlung Delegierte mit beratender Stimme zu entsenden, sondern statutarisch kann ihnen auch in dem Genossenschaftsausschusse eine Vertretung eingerumt werden. Hinsichtlich der bei jeder Genossenschaft zu bildenden Krankenkasse haben sie das Recht, in den Vorstand, den Ueberwachungsausschu und die Generalversammlung Vertreter zu whlen, die sogar ein den Beitrgen der Gesellen entsprechendes Uebergewicht (2/3 : 1/3) haben. Endlich besteht ein schiedsgerichtlicher Ausschu, der von beiden Teilen im gleichen Verhltnisse besetzt wird. [323] Vgl. S. 609 ff. [324] Die folgende Darstellung sttzt sich hauptschlich auf den Aufsatz von $Schwiedland$: Die Einfhrung obligatorischer Arbeiterausschsse in Oesterreich in Schmoller, Jahrb. 1891, S. 1241 ff. Aber man ist in Oesterreich weiter gegangen, als in Deutschland, indem man den Gesellen in der $Gehlfenversammlung$, d. h. der Versammlung smtlicher Gehlfen der in einer Genossenschaft vereinigten Gewerbetreibenden mit einem der Besttigung durch die Behrde bedrfenden Obmann ein eigenes Organ gegeben hat. Die Aufgaben der Gehlfenversammlung sind: 1. die Wahrnehmung und Errterung der Interessen der zu der Genossenschaft gehrigen Gehlfen, soweit diese Interessen den Zwecken der Genossenschaft nicht widerstreiten; 2. die Wahl der Mitglieder des schiedsgerichtlichen Ausschusses, des Vorstandes, des Ueberwachungsausschusses und der Delegierten der Generalversammlung der Krankenkasse aus dem Stande der Gewerbegehlfen; 3. die Wahl der Vertreter aus dem Stande der Gewerbegehlfen zur Genossenschaftsversammlung, sowie des Obmannes und der Mitglieder des Gehlfenausschusses. Dagegen darf die Gehlfenversammlung weder obligatorische Beitrge erheben, noch freiwillige Gaben annehmen, auch darf sie nur auf Aufforderung des Genossenschaftsvorstandes zusammentreten. Die bisherige Entwickelung der Verhltnisse hat bewiesen, da die Gesellen besser als die Meister verstanden haben, sich die neue Einrichtung nutzbar zu machen. Whrend unter den Meistern sich ein gewisser Gegensatz zwischen Groen und Kleinen geltend macht, wobei die letzteren infolge ihrer Mehrheit die Leitung an sich gerissen haben, sind die Arbeiter umgekehrt bemht gewesen, ihre tchtigsten Krfte an die magebenden Stellen zu bringen, haben sie auch dadurch von den Meistern unabhngig gemacht, da sie ihnen die besoldeten Stellen in den Krankenkassen bertragen haben, und so hat sich der Gehlfenausschu zu einem wertvollen Organe fr die Vertretung der allgemeinen Berufsinteressen der Arbeiter entwickelt. Die Einrichtung der obligatorischen Berufsorganisation wird von sterreichischen Sozialpolitikern durchaus gnstig beurteilt[325]. Es ist deshalb begreiflich, da der Versuch unternommen ist, sie auch fr die Groindustrie durchzufhren. Schon am 5. Oktober 1886 hatte die deutsche Linke im Abgeordnetenhause einen Antrag ber Errichtung und Organisation von Arbeiterkammern eingebracht, und durch Antrag vom 19. April 1890 hatte sie den Gedanken in der Form eines Gesetzentwurfes ber Einrichtung von Einigungsmtern, in welchen die Schaffung von Arbeiterausschssen vorgesehen war, wieder aufgenommen, aber beides ohne Erfolg. Whrend hier ausschlielich die Organisation der Arbeiter beabsichtigt war, indem man sie den bereits bestehenden Kartellen der Unternehmer, deren Reform man ins Auge fate, gegenberstellen wollte, schlug der Entwurf, betr. Einfhrung von Einrichtungen zur Frderung des Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und ihren Arbeitern, den die Regierung am 17. Juni 1891 dem Abgeordnetenhause vorlegte, den Weg einer beiderseitigen Organisation ein. [325] Vgl. $Schwiedland$ a. a. D. S. 1259, Anm. 1. Der Schwerpunkt lag allerdings auch hier in den $Arbeiterausschssen$, die in allen fabrikmigen Gewerbeunternehmungen gebildet werden sollten, und zwar durch Wahl seitens aller Arbeiter, die mindestens 21 Jahre alt und seit einem Jahre in dem betreffenden Unternehmen beschftigt sind. Ueber den Wirkungskreis war folgendes bestimmt: Die Aufgabe der Arbeiterausschsse besteht zunchst darin, dem Gewerbsunternehmer oder dessen von ihm bestimmten Organen die Wnsche und Beschwerden der Arbeiterschaft oder eines Teiles derselben in Beziehung auf den Lohnvertrag oder die sonstigen Arbeitsbedingungen vorzutragen, sowie die Beilegung von in dieser Hinsicht vorhandenen Meinungsverschiedenheiten anzubahnen. Ueberhaupt haben die Arbeiterausschsse zur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und deren Organen einerseits und den Arbeitern andererseits durch angemessene Einwirkung beizutragen. Mit Zustimmung des Unternehmers knnen den Ausschssen auch noch andere Aufgaben bertragen werden, insbesondere die Mitwirkung bei der Verwaltung der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen und bei Ueberwachung der Befolgung der Arbeitsordnung und der fr die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter erlassenen Vorschriften. Es kann ferner bestimmt werden, da der Arbeiterausschu vor Verhngung von Konventionalstrafen um sein Gutachten zu befragen ist. Aber der Entwurf beschrnkte sich nicht hierauf, sondern gab der Regierung das Recht, in einzelnen Stdten und Industriebezirken, in welchen eine grere Anzahl gleicher oder verwandter Gewerbe fabrikmig betrieben wird, die Zusammenfassung derselben in $genossenschaftliche Organisationen$ (Berufsgenossenschaften) anzuordnen. Diese sollte erfolgen durch Errichtung von je zwei Genossenschaften, nmlich einerseits der smtlichen in der Organisation einbezogenen Unternehmer und andererseits der smtlichen Hlfsarbeiter dieser Unternehmer. Ueber den Zweck dieser Organisation bestimmte 14 des Entwurfes: Die Errichtung jeder der beiden Genossenschaften hat den Zweck, den Mitgliedern derselben Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der bestehenden Gesetze ihre wirtschaftlichen Interessen, soweit sie mit dem Gegenstnde ihrer gewerblichen Thtigkeit in Zusammenhang stehen, zu errtern, einschlgige Wnsche und Beschwerden in Beratung zu ziehen und hierbei ber ihre Haltung zu den in den betreffenden Fragen von der anderen Genossenschaft gefaten Beschlssen sich zu entscheiden. Beide Genossenschaften sind verpflichtet, ber Aufforderung der Behrden, sowie der Handels- und Gewerbekammern Gutachten zu erstatten; sie sind oder auch berechtigt, im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises aus eigener Initiative mit Antrgen hervorzutreten. Die Genossenschaftsversammlung der Unternehmer besteht aus smtlichen Mitgliedern, die der Arbeiter aus Vertretern; die letzteren whlen die Arbeiterausschsse. Die Geschftsfhrung liegt in der Hand der Vorstehung, d. h. des Ausschusses und eines der Besttigung seitens der Behrde bedrfenden Vorstehers. Der letztere hat ein Disziplinarstrafrecht gegen die Mitglieder. In dem letzten Abschnitte des Entwurfes war die Schaffung von $Einigungsmtern$ vorgesehen, die fr gleiche oder verwandte Berufe errichtet werden sollten. Dabei war fr Groindustrie und Kleingewerbe insofern eine verschiedene Organisation vorgeschlagen, als die Arbeitervertreter bei der erstern von den Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung, bei der letztern von der Gehlfenversammlung zu whlen waren, whrend die Vertreter der Unternehmer aus allgemeinen Wahlen der letzteren hervorgehen sollten. Zur Ueberwachung wird bei jeder Genossenschaft ein staatlicher Kommissar bestellt. Auch kann die Auflsung der Genossenschaft seitens des Ministers erfolgen, sobald sie ihren gesetzlichen oder statutenmigen Wirkungskreis berschreitet, gesetzwidrige Beschlsse fat oder berhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestandes nicht mehr entspricht. Der Entwurf wollte eine Lsung der sozialen Frage durch staatliche Organisation im groen Stile unternehmen, insbesondere war in der Begrndung ausdrcklich hervorgehoben, da die Arbeitergenossenschaften befugt sein sollten, auch allgemeine Fachfragen in den Bereich ihrer Errterung zu ziehen und dadurch zur Wahrung der berechtigten Interessen und zur Verbesserung der Gesamtlage der Genossenschaftsmitglieder beizutragen. Mit Recht bezeichnete die Begrndung gegenber dieser Organisation der Arbeiter die korporative Vereinigung der Unternehmer als notwendiges Korrelat. Es ist lebhaft zu bedauern, da die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu keinem positiven Ergebnisse fhrten und die Regierung den durch den Entwurf beschrittenen Weg spter nicht weiter verfolgt hat. Nachtrge[326]. I[327]. In $England$ ist der oben (S. 619) erwhnte, seitens der Regierung unternommene Versuch, organische Beziehungen zwischen den Verbnden der Arbeiter und der Arbeitgeber herzustellen, gescheitert. Wie erwhnt, war von dem Handelsminister $Ritchie$ der Plan eines stndigen Einigungsamtes ausgegangen. Nach demselben sollte in jedem Gewerbe ein dauerndes Amt dieser Art aus Vertretern der beiderseitigen Verbnde bestehen, vor das jeder Streit gebracht werden mute. Als zweite Instanz sollte ein aus allen Gewerbezweigen gebildetes Zentraleinigungsamt eintreten, bis zu dessen Spruche kein Streik und keine Aussperrung erklrt werden drfe. Nachdem der Minister im Anfang Dezember 1898 dem parlamentarischen Ausschusse der Arbeiter diesen Plan unterbreitet hatte, antwortete dieser schon am 16. dess. Monats, da er den Vorschlag mit Dank annehme und um Zusammenberufung einer gemeinsamen Konferenz mit den Vertretern der Unternehmer bitte, wiederholte auch diese Zustimmung, nachdem ihm am 13. Februar 1899 ein ausgearbeiteter Entwurf mitgeteilt war. Dagegen lie das parlamentarische Komitee der Unternehmer[328] nachdem es anfangs geschienen hatte, als ob es ebenfalls eine zustimmende Haltung einnehmen wollte, dem Minister am 18. Mrz 1899 folgende Erklrung zugehen: Bei voller Wrdigung und Sympathie fr die Punkte in dem Schreiben des Ministers und bei allem Eifer, den fr die nationale Wohlfahrt so notwendigen gewerblichen Frieden zu sichern, sieht der Parlamentarische Rat der Unternehmer gegenwrtig keinen gangbaren Weg zur Bildung einer vollstndigen und befriedigenden Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitern in einem Vershnungsamte, wie es in dem angefhrten Briefe vorgeschlagen wird. [326] Es war nicht mglich, bei der groen Anzahl der behandelten Organisationen berall die Darstellung bis auf die bei dem Drucke des Buches laufende Gegenwart fortzufhren, denn dies wrde, abgesehen von anderen Schwierigkeiten, erfordert haben, vor Abschlu des Manuskriptes von jeder einzelnen Organisation Ergnzungen der frheren Angaben zu erbitten. Ich sehe auch nicht hierin die Bedeutung meiner Arbeit. Immerhin glaube ich dasjenige Material, welches mir bis zur Beendigung des Druckes bekannt wurde, den Lesern mitteilen zu sollen und thue dies in der Form von Nachtrgen, wobei ich stets die Stelle des Buches, an welche das Nachgetragene anknpft, angeben werde, indem ich bitte, dort die entsprechende Verweisung anzubringen. [327] Anschlu an S. 62 u. 619. [328] Vgl. S. 617. Am 19. Juli 1899 hat in London der erste Kongre des neu geschaffenen Gewerkschaftsverbandes[329] stattgefunden, auf dem 44 _trade unions_ mit insgesamt 310437 Mitgliedern durch 47 Abgesandte vertreten waren. Nach einem Berichte des Vorsitzenden des Parlamentarischen Komitees ber die bisherige Entwickelung des Verbandes kam man berein, denselben als mit dem 1. Juli 1899 ins Leben getreten anzusehen, und whlte die Mitglieder des Vorstandes. Es wurde ins Auge gefat, die Jahresversammlungen stets an demselben Orte und in unmittelbarem Anschlusse an die trade unions-Kongresse abzuhalten. [329] Vgl. S. 42. Der vom 4.-9. September 1899 in Plymouth abgehaltene 32. $Jahreskongre der _trade unions_$ war von 386 Abgesandten als Vertretern von 147 Vereinen mit 1200000 Mitgliedern besucht Die Maschinenbauer, die sich einem Beschlusse des Parlamentarischen Komitees nicht gefgt hatten, waren von diesem fr 2 Jahre von den Kongressen ausgeschlossen, was eine leidenschaftlich erregte Verhandlung hervorrief, doch wrde schlielich ein diese Maregel billigender Beschlu mit 2/3 Mehrheit angenommen. Auch sonst herrschte Streit und Hader, insbesondere beklagten sich die kleineren Vereine, da sie durch das Stimmenbergewicht der greren erdrckt wrden. Die wichtigste Frage der Beratungen war die Stellung zu den Parlamentswahlen. Die radikale Richtung hatte, wie frher erwhnt, schon seit Jahren gefordert, da man nicht Angehrige der beiden groen Parteien untersttzen, sondern eigene Arbeiterkandidaten aufstellen solle. Dieses Mal gelang es ihr mit knapper Mehrheit, ihre Ansicht durchzusetzen, indem das Parlamentarische Komitee beauftragt wurde, einen besonderen Kongre der Genossenschaften, _trade unions_ und sozialistischen Vereine zu berufen, um Mittel und Wege fr eine Verstrkung der Zahl der Arbeitervertreter im Parlament zu beraten. Auch hinsichtlich des Achtstundentages siegte die radikale Richtung, indem man ihn fr alle Gewerbe forderte, obgleich insbesondere die Textilarbeiter darauf hinwiesen, da ihr Gewerbe die damit verbundene indirekte Lohnerhhung von 15% nicht ertragen knne. Der Kongre beschftigte sich eingehend mit der Wohnungsfrage, beklagte die bestehenden Wohnungsverhltnisse der Arbeiter und forderte die Gemeindebehrden auf, von den ihnen zustehenden Befugnissen besseren Gebrauch zu machen; auch sollen Mietgerichtshfe eingesetzt und auf Einrichtung billiger Arbeiterzge der Eisenbahnen hingewirkt werden. Das neue Haftpflichtgesetz wurde in mehrfacher Beziehung bemngelt und zu dem Entwurfe eines Alterspensionsgesetzes eine Reihe von Vorschlgen gemacht. Hinsichtlich der Kinderarbeit wurde gegen die Stimmen der Textilarbeiter das vllige Verbot der Beschftigung von Kindern unter 14 Jahren und der Nachtarbeit von Personen unter 18 Jahren gefordert. Die frheren Beschlsse wegen vollstndiger Sonntagsruhe und frhzeitigen Ladenschlusses wurden wiederholt, dagegen ein Antrag auf Einfhrung von Einigungsmtern mit Zwangsbefugnis mit groer Mehrheit abgelehnt. Endlich erklrte man sich gegen den Bimetallismus und den Krieg in Transvaal. Eine Anregung in dem Sinne, die Beziehungen zu den Arbeiterorganisationen des Auslandes zu strken, fand wenig Beifall. Die Berichte ber den Kongre stimmen in der Ansicht berein, da derselbe keinen Hhepunkt in der Entwickelung der trade unions bedeutet. Der Grund ist zu Suchen teils darin, da augenblicklich groe Fragen von besonderer Bedeutung nicht zur Errterung standen und deshalb innerer persnlicher Zwist Raum hatte, sich geltend zu machen, teils in dem allgemeinen Umstande, da der augenblickliche Aufschwung der Industrie die Lage der Arbeiter gnstiger gestaltet hat und manchen ihrer frheren Klagen den Boden entzieht. II[330]. In $Frankreich$ ist es in neuester Zeit den in das alte Parteitreiben am wenigsten Verwickelten Fhrern der _socialistes indpendants_, insbesondere $Jaurs$ und $Millerand$, gelungen, eine Verbindung unter den verschiedenen sozialistischen Gruppen herbeizufhren, das _comit d'entente socialiste_, in welches jede der oben[331] aufgefhrten 5 Gruppen (d. h. ausschlielich der Anarchisten) 7 Vertreter entsendet. Auch bei den im April 1898 stattgefundenen Parlamentswahlen, bei denen die Guesdisten 350000, die Blanquisten 32000, die Allemanisten 42000 und die Unabhngigen Sozialisten nebst den Broussisten[332] 516000 Stimmen erhielten, gingen die 5 Gruppen zusammen, und endlich besteht im Parlamente eine _Union socialiste_ aus allen sozialistischen Abgeordneten. [330] Anschlu an S. 85. [331] Vgl. S. 81. [332] Die letzteren sind wenig zahlreich und deshalb mit den Unabhngigen zusammengerechnet. Einen Sto hat dieser Zusammenschlu dadurch erhalten, da bei der im Juni 1899 vollzogenen Neubildung des Ministeriums Waldeck-Rousseau $Millerand$ das Amt des Handelsministers bernahm. Dieser Schritt wurde in den sozialistischen Kreisen zum Teil scharf getadelt, zumal der General $Gallifet$, der Mrder der Commune, dem Ministerium als Kriegsminister angehrt, und am 12. Juli 1899 verffentlichten 21 sozialistische Abgeordnete, die berwiegend dem _parti ouvrier_ und dem _parti socialiste rvolutionaire_ angehren, eine Erklrung, in der sie den Schritt $Millerand$'s entschieden verurteilen und ihren Austritt aus der _Union socialiste_ erklren. Inzwischen ist es jedoch gelungen, eine Wiederannherung herbeizufhren, und insbesondere haben smtliche Gruppen sich geeinigt, im September 1899 einen gemeinsamen Kongre in Paris abzuhalten zur Entscheidung der Frage, ob der Klassenkampf, der die Grundlage des Sozialismus bildet, den Eintritt eines Sozialisten in eine Bourgeois-Regierung gestattet. III[333]. In $Ungarn$ hat die Gewerkschaftsbewegung insofern einen Fortschritt zu verzeichnen, als am 21. Mai 1899 in Budapest ein Gewerkschaftskongre abgehalten ist, an dem 66 Abgeordnete aus der Hauptstadt und 36 aus der Provinz teilgenommen haben. Nach dem erstatteten Berichte giebt es etwa 19000 organisierte industrielle Arbeiter, whrend die Zahl der organisierten Landarbeiter mehr als das Doppelte betragen soll. Es wurde beschlossen, die bestehenden Fachvereine zu Landesorganisationen umzugestalten, die hauptschlich die Arbeitslosen- und Reiseuntersttzung pflegen sollen. Die ferneren Beschlsse des Kongresses forderten die Einfhrung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 10 Stunden und einer Sonntagsruhe von 36 Stunden, die gesetzliche Unfallversicherung und volle Koalitionsfreiheit, Gewerbegerichte und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht auf das Kleingewerbe, sowie Teilnahme von Arbeitern an derselben. Der von der Regierung geplanten Zentral-Arbeitsvermittelung will man sich nicht feindlich gegenberstellen, falls Arbeiter und Unternehmer gleiche Rechte erhalten. Zur Durchfhrung der Beschlsse wurde ein Ausschu aus 11 Mitgliedern eingesetzt, der zugleich die Streikbewegung zu berwachen, Widerstandskassen zu organisieren und die Schritte fr Schaffung von Arbeitersekretariaten in die Hand zu nehmen hat, auch sptere Gewerkschaftskongresse einberufen soll. [333] Anschlu an S. 110. IV[334]. In $Holland$ haben am 2. April 1899 sowohl der _Algemeen Nederlandsch Werklieden Verbond_ wie der _Sociaaldemocratische Bond_ ihre Jahresversammlungen abgehalten. [334] Anschlu an S. 146. Der $erstere$ Verband zhlt jetzt 34 Vereine mit 3544 Mitgliedern und hat 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man beschlo Eingaben an die Regierung zu Gunsten der Alters-, Invaliden- und Unfallversicherung, sowie des gewerblichen Fachunterrichtes und der gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit erwachsener Mnner. Im ganzen scheint der Verband in den letzten Jahren keine erhebliche Thtigkeit entfaltet zu haben. Der $sozialdemokratische Bund$ umfat 55 Vereine mit 2500 Mitgliedern und zhlt 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man forderte progressive Einkommensteuer und Besteuerung des steigenden Bodenwertes in den Stdten, Unfallversicherung, den gesetzlichen Maximalarbeitstag zunchst von 10 Stunden, sowie eine Sonntagsruhe von 36 Stunden und endlich das allgemeine Wahlrecht. Die brigen Verhandlungen betrafen die Bekmpfung der Trunksucht, die hygienischen Einrichtungen, die Wohnungsfrage, den Schulunterricht, die Arbeitslosenversorgung, den Grundbesitz der Gemeinden und die Schaffung von Konsumgenossenschaften. Der $Arbeitersekretariat$ hat am 26./27. Februar 1899 in Utrecht seine fnfte Jahresversammlung abgehalten. An demselben sind jetzt folgende Verbnde beteiligt: Mbelarbeiter, Maler, Zigarrenarbeiter, Metallarbeiter, Buchdrucker, Zimmerer, Steinhauer, Weber und Spinner, Maschinisten und Heizer, Landarbeiter, Handarbeiter, Schiffsarbeiter, Maurer, Bildhauer, Holzschuharbeiter, Stukkateure, Tapezierer, Former, Thon-, Topf- und Steingutarbeiter, Erd- und Baggerarbeiter, Korkschneider, Oelschlger, Zuckerbcker, Chemische Arbeiter, Holzarbeiter, Damenschneider. Das Sekretariat umfat 40 Verbnde und Vereine mit 12950 Mitgliedern, gegen 22 Verbnde mit 15000 Mitgliedern 1894, 35 Verbnde mit 18700 Mitgliedern 1895, 41 Verbnde mit 17500 Mitgliedern 1896 und 44 Verbnde mit 15000 Mitgliedern 1897. Im Jahre 1898 haben sich 3 Verbnde aufgelst, 3 andere haben sich von dem Sekretariate getrennt, weil sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen konnten. Whrend eine Untersttzung in Streikfllen bei Grndung des Sekretariates nicht beabsichtigt war, hat man 1896 eine solche mit freiwilligen Beitrgen eingefhrt und spter diese obligatorisch auf 5 Pf. wchentlich festgesetzt. Es haben 16 Streiks stattgefunden, fr die 14150 fl. Untersttzung gezahlt sind. Die regelmige Jahreseinnahme des Sekretariates betrgt 822 fl., die Ausgabe 742 fl., der Kassenbestand belief sich am 31. Dezember 1898 auf 3310 fl. Der Sitz des Sekretariates soll auch ferner in Amsterdam bleiben; der Sekretr wurde auf 5 Jahre gewhlt und gegen feste Besoldung angestellt. Der Antrag auf Erhhung der Beitrge wurde abgelehnt. Streiks sollen nur dann untersttzt werden, wenn sie 14 Tage vorher dem Sekretariate angezeigt sind, auch mu vor Niederlegung der Arbeit erst der Zentralvorstand der Organisation und das Sekretariat gehrt werden. V[335]. In $Dnemark$ hat am 2. Juni 1899 der Metallarbeiterverband in Kopenhagen seinen 6. Jahreskongre abgehalten, unter Beteiligung von 62 Abgeordneten, von denen 17 aus Kopenhagen, 45 aus der Provinz entsandt waren. Der Verband zhlt 6356 Mitglieder = 85% aller gelernten Metallarbeiter, whrend er die ungelernten ausschliet. Das Verbandsvermgen betragt 194399 Kronen. [335] Anschlu an S. 154 und 622. Auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse machte der dnische Vertreter noch einige Angaben ber die dortige Gewerkschaftsbewegung. Die Verhltnisse liegen in Dnemark insofern eigenartig, als von den 2-1/2 Millionen Einwohnern des Landes 500000 in der Hauptstadt Kopenhagen vereinigt sind, so da etwa die Hlfte der industriellen Bevlkerung dort zusammengedrngt ist. Den Vereinigten Fachverbnden Dnemarks gehrten im Frhjahr 1899 38 Verbnde und 27 Einzelvereine mit rund 70000 Mitgliedern an, darunter 20000 ungelernte Arbeiter und 6000 Frauen. Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter ist auf 75000-80000 zu veranschlagen. Auer dem Jahresbeitrage von 20 Oere fr industrielle und 10 Oere fr Landarbeiter und Frauen wird bei Streiks und Aussperrungen eine Sonderabgabe von wchentlich bis zu 50 Oere erhoben. In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Industrien zahlreiche Arbeitgebervereine gebildet, die sich im Frhjahr 1898 zu dem Zentralverein der dnischen Arbeitgeber zusammengeschlossen haben, dessen Zweck ist, den Forderungen der Arbeiter Widerstand entgegenzusetzen, Streiks zu bekmpfen und entstehende Streitigkeiten durch Schiedsgerichte zu regeln. Sobald ein partieller Streik ausbricht, hat der Vorstand des Bundes das Recht, die Aussperrung aller Arbeiter nicht allein des beteiligten Gewerbes, sondern in smtlichen Betrieben anzuordnen. Weitgehendes Interesse auch auerhalb Dnemarks hat die $Massenaussperrung der organisierten Arbeiter$ seitens des Arbeitgeberbundes erregt. Der Streit begann zwischen den Tischlergesellen und ihren Meistern ber Lohnfragen, indem die Meister am 2. Mai 1899 ber smtliche 3500 Gesellen die Sperre verhngten. Zugleich wandten sie sich an den Zentralverein der dnischen Arbeitgeber, und dieser erklrte am 24. Mai die Aussperrung aller Arbeiter in den Baugewerben und der Eisenindustrie in der Zahl von etwa 40000. Im August 1899 ist die Aussperrung noch auf fernere 10000 Arbeiter ausgedehnt, so da sie etwa 2/3 aller dnischen organisierten Arbeiter umfate. Der von den Arbeitgebern verfolgte Zweck ist nach den Zeitungsnachrichten die Vernichtung der Arbeiterorganisationen, whrend andere Beurteiler[336] dies bestreiten und den Arbeitern insofern einen Teil der Schuld beimessen, als sie sich unertrgliche Uebergriffe erlaubten. Die christlich-soziale Partei Dnemarks ist auf die Seite der Arbeiter getreten, ebenso haben die kleinen Gewerbetreibenden von Kopenhagen in einer groen Protestversammlung zu deren Gunsten Stellung genommen. Die dnische Regierung hat sich neutral gehalten, whrend die deutschen Behrden mehrfach (z. B. in Schleswig, Sachsen, Braunschweig) die von den Arbeitern zur Abhaltung von Versammlungen gesandten Redner ausgewiesen haben, offenbar von der Auffassung ausgehend, da in einem Streite zwischen Arbeitern und Unternehmern, und mag er selbst im Auslande sich abspielen, die Stellung der deutschen Obrigkeit stets auf seiten der Unternehmer sein mu; man hofft dadurch den Staatsgedanken und das Nationalgefhl unter der deutschen Arbeiterschaft zu frdern. [336] Vgl. Soziale Praxis Nr. 37 vom 15. Juni 1899. Nachdem wiederholte Einigungsversuche gescheitert waren, ist endlich am 4. September 1899 eine Verstndigung erzielt, in welcher die Arbeitgeber die meisten der von ihnen erhobenen Forderungen fallen gelassen haben, so da die Arbeiter sich als die Sieger betrachten; jedenfalls ist die Absicht, die Arbeiterorganisation zu vernichten, falls sie bestanden haben sollte, gescheitert. Am 7. September 1899 ist die Arbeit berall wieder aufgenommen. Es scheint, als ob auf den Entschlu des Arbeitgeberverbandes ein Wechsel im dnischen Ministerium, nmlich die Ersetzung des bisherigen Ministers des Innern $Bardenfleth$ durch $Bramsen$, nicht ohne Einflu gewesen ist. Der letztere, der auch bereits in dem Streite vermittelnd thtig gewesen war, ist ein hervorragender Nationalkonom, der u. a. auch 1890 Dnemark bei dem Berliner internationalen Arbeiterschutzkongresse vertreten hatte. Obgleich er der konservativen Partei angehrt, geniet er groes Vertrauen in Arbeiterkreisen, so da selbst das dnische sozialdemokratische Parteiorgan seine Ernennung mit Befriedigung begrt und an seine Thtigkeit groe Hoffnungen knpft. VI[337]. Ueber die Gewerkschaften von $Nordamerika$ verffentlicht das _Bulletin of the department of Labor_, das amtliche Organ des Arbeitsamtes in Washington, sehr eingehende Angaben[338], um den Nachweis zu liefern, da die amerikanischen Gewerkschaften von Jahr zu Jahr mehr die Untersttzungspolitik in den Vordergrund ihrer Thtigkeit gestellt haben. Danach gab es 1880 nur 4 Vereine, die Untersttzungseinrichtungen besaen, nmlich die Lokomotivheizer mit 2800, die Zimmerleute und Tischler mit 245, die Lokomotivfhrer mit 2203 und die Seemaschinisten mit 342, zusammen also mit 5590 Mitgliedern; smtliche brigen Organisationen zahlten nur Streikgeld. Die Folge war ein uerst lebhafter Wechsel der Mitglieder und der starke Rckgang whrend der industriell ungnstigen Jahre 1893-1897. Dagegen haben 1897 31 Gewerkschaften mit 217351 Mitgliedern Angaben gemacht, nach welchen sie in den genannten Jahren 643906 Dollars an Untersttzungen gezahlt haben gegenber 322509 Dollars, die sie in derselben Zeit fr Streiks ausgegeben haben. Leider sind die amerikanischen Gewerkschaften in der Aeuerung ber ihre Angelegenheiten sehr zurckhaltend, so da die Vereine, die Berichte eingesandt hatten, mit ihren 217351 Mitgliedern nur etwa 1/4 der gesamten organisierten Arbeiterschaft Nordamerikas darstellen. [337] Anschlu an S. 178. [338] Der Aufsatz ist im Korrespondenzblatt der Generalkommission Nr. 26 vom 10. Juli 1899 auszugsweise wiedergegeben. Das Nhere aus den in dem bezeichneten Aufsatze mitgeteilten Thatsachen ergiebt sich aus der folgenden Tabelle: (Siehe Tabelle auf Seite 705). Eine Gegenberstellung dieser Ziffern mit denen der englischen und der deutschen Gewerkschaften ergiebt, da im Jahre 1897 gezahlt wurden $Untersttzung$ insgesamt a. d. Kopf Mark Mark von 31 amerikan. Gewerkschaften m. 217351 Mitgl. 2,704405 12,30 " 100 englischen " " 996953 " 16,273480 16,80 " 55 deutschen " " 410864 " 1,197960 2,90 $Streikgeld$ a. d. insgesamt Kopf Mark Mark von 31 amerikan. Gewerkschaften m. 217351 Mitgl. 1,354537 6,20 " 100 englischen " " 996953 " 3,102560 3,20 " 55 deutschen " " 410864 " 881858 2,10 Bei der Vergleichung der deutschen Gewerkschaften ist in Betracht zu ziehen, da die Krankenuntersttzung ihnen zum grten Teile durch die gesetzliche Krankenversicherung abgenommen ist, der gegenber die Gewerkschaften sich auf bloe Zuschukassen beschrnken. VII[339]. Die Generalkommission der Gewerkschaften verffentlicht[340] die Statistik fr 1898. Danach gab es Ende 1898 57 Zentralorganisationen mit 493742 Mitgliedern, unter denen sich 13481 weibliche befanden. Daneben gab es 17500 lokal organisierte Arbeiter, so da sich eine Gesamtzahl von 511242 ergiebt. Der strkste Verband waren die Metallarbeiter mit 74160 Mitgliedern, dann folgen die Maurer mit 60175, die Holzarbeiter mit 48589, die Textilarbeiter mit 27679, die Bergarbeiter mit 27300, die Buchdrucker mit 24020, die Zimmerer mit 22101, die Schuhmacher mit 13727, die Hafenarbeiter mit 10037 und die Steinarbeiter mit 10000 Mitgliedern. Der Verband der Fler, der sich aufgelst hat, und die Xylographen, die sich in Lokalvereinen organisiert haben, sind aus den Verzeichnissen weggelassen, dagegen sind die Buchdruckereihlfsarbeiter, die Formenstecher und die Maschinisten und Heizer neu aufgenommen, von denen die ersteren beiden Verbnde 1895, der letztere 1893 gegrndet wurden. Die Zahl der Zweigvereine ist 1898 von 6151 auf 6756 gestiegen. Die Zunahme der Lokalorganisation beruht nicht auf einer wirklichen Vermehrung, sondern auf vernderten Schtzungen, insbesondere waren 1897 ber 7 Gewerbe, fr die jetzt insgesamt 10070 Mitglieder angegeben sind, berhaupt keine Angaben gemacht. Nach dem Berichte giebt es auer den hier bercksichtigten Vereinen noch eine grere Anzahl von Gewerkschaften, die nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehen und entweder zu den christlichen Vereinen gehren oder in ihren Tendenzen ganz isoliert stehen. Als solche werden erwhnt: Bergarbeiter mit 35000, Bildhauer 120, Bttcher 200, Brauer 1800, Buchdrucker 1700, Buchdruckereihlfsarbeiter 25, Former 1000, Grtner 5000, Gastwirtsgehlfen 3000, Gemeindebetriebsarbeiter 300, Konditoren 600, Maschinisten und Heizer 4200, Maurer 3800, Porzellanarbeiter 554, Schuhmacher 3500, Steinsetzer 140, Tpfer 150, Werftarbeiter 250, insgesamt 61339 Mitglieder. [339] Anschlu an S. 254. [340] In Nr. 30 des Korrespondenzblattes vom 7. August 1899. Spaltenberschriften: A = Grndungsjahr B = Zahl der Mitglieder C = fr Untersttzungen D = fr Streiks ======================================================================== | | | | $Ausgabe$ | | | +-------+------------ | $Organisation$ | A | B | C | D | | | | | | | | | Dollar| Dollar ===+==================================+=====+======+=======+============ 1.|Verband der Zigarrenmacher | 1864| 27318| 328499| 12175 2.|Verband der Zimmerleute u. | 1881| 31508| 43953| 8697 | Tischler | | | | 3.|Internationaler Typographenverband| 1850| 28614| 58455| 24075 4.|Deutsch-Amerikanische Typographia | 1873| 1110| 15877| 1053 5.|Englischer Verband der Zimmerer | | | | | und Tischler | -- | 1392| 26072| 346 6.|Englischer Verband der Maschinen- | | | | |bauer | -- | 1441| 27431| 486 | Verband der | | | | 7.|Bcker | 1886| 4850| 734| 754 8.|Barbiere | 1887| 3600| 4700| 125[341] 9.|Grobschmiede | 1891| 300| 1921| 109 10.|Baumwollspinner | 1889| 2600| 29450| 1000[341] 11.|Lederarbeiter | 1896| 1430| 355| 675 12.|Flaschenblser | 1853| 3000| 18000| -- 13.|Granitsteinschneider | 1877| 9765| 9765| 25000 14.|Eisengieer | 1859| 23000| 45599| 48033 15.|Lederarbeiter beim Pferdegeschirr | 1896| 475| 350| 150[341] 16.|Maler und Dekorateure | 1887| 5500| 2875| 2500[341] 17.|Mustermacher | 1887| 913| -- | 1921 18.|Seeleute des stillen Ozeans | 1885| 1471| 1060| -- 19.|Kleidermachergehlfen | 1883| 5683| 6949| 4057 20.|Tabakarbeiter | 1894| 5000| 16251| -- 21.|Holzschnitzer | 1883| 830| 1850| -- 22.|Holzarbeiter | 1896| 5520| 1000| 12000 23.|Flintglasarbeiter | ? | 7500| -- | 160101 24.|Seeleute des atlantischen Ozeans | 1889| 218| -- | -- 25.|Gummizeugweber | 1885| 323| 300| 155[341] 26.|Arbeiter der Elektrizittswerke | 1891| 3000| 900| 800 27.|Hutmacher | 1885| 6000| 750| -- 28.|Maschinisten | 1888| 22000| -- | 8697 29.|Schlachter | 1897| 4000| 560| 100[341] 30.|Metallpolierer &c. | 1890| 7000| -- | 8000 31.|Steinmetzen | 1890| 2000| 250| 1500 ===+==================================+=====+======+=======+============ | | -- |217351| 643906| 322509 [341] Streikuntersttzung fr andere Gewerbe. Ueber Einnahmen und Ausgaben haben 1898 zum erstenmale alle Organisationen Angaben gemacht, allerdings nur hinsichtlich der Zentralkassen. Der Bericht giebt ber die Jahre 1891-1898 folgende Tabelle. Es vereinnahmten Es verausgabten 1891 49 Organisationen 1116588 Mk. | 47 Organisationen 1606534 Mk. 1892 46 " 2031922 " | 50 " 1786271 " 1893 44 " 2246366 " | 44 " 2036025 " 1894 41 " 2685564 " | 44 " 2135606 " 1895 47 " 3036803 " | 48 " 2488015 " 1896 49 " 3616444 " | 50 " 3323713 " 1897 51 " 4083696 " | 52 " 3542807 " 1898 57 " 5508667 " | 57 " 4279726 " --------------------------------------------- 24326050 Mk. | 21198697 Mk. Wie die Ausgaben sich fr 1898 im einzelnen verteilen, zeigt folgende Tabelle. Es verausgabten fr: Verbandsorgan 55 Organisationen 518949 Mk. Agitation 54 " 136329 " Streiks im Beruf 45 " 1024114 " Streiks in anderen Berufen 33 " 39176 " Rechtsschutz 39 " 43378 " Gemaregeltenuntersttzung 30 " 39978 " Reiseuntersttzung 36 " 83267 " Arbeitslosenuntersttzung 17 " 275404 " Krankenuntersttzung 12 " 491634 " Invalidenuntersttzung 3 " 79587 " Sonstige Untersttzung 34 " 78419 " Stellenvermittelung 9 " 3826 " Sonstige Zwecke 44 " 107759 " Konferenzen und Generalversammlungen 33 " 68693 " Beitrag an die Generalkommission 50 " 41665 " Prozekosten 17 " 5823 " Gehlter 53 " 140423 " Verwaltungsmaterial 55 " 165926 " In 43 Organisationen verblieben den Zweigvereinen von der Einnahme insgesamt 723101 Mk. Aus diesem Betrage sind zunchst die lokalen Ausgaben gedeckt, doch werden vielfach aus den Betrgen, welche den Zweigvereinen verbleiben, Untersttzungen an Reisende und in Not geratene Mitglieder, oder auch Untersttzungen fr Streiks gegeben. Nicht in allen Organisationen wird der Zentralstelle ber solche gezahlte Untersttzungen berichtet, so da die von den Gewerkschaften fr Untersttzungszwecke aufgewandten Summen sich noch betrchtlich durch diese lokalen Ausgaben erhhen. In vier Organisationen wird die Reiseuntersttzung direkt von den Zweigvereinen respektive den einzelnen Orten aus deren Einnahmen fr lokale Zwecke gedeckt. Die Ausgabe fr Streikuntersttzung steht in den letzten Jahren, soweit ein einzelner Posten in Betracht kommt, an erster Stelle. Sie betrug fr 1898: 1073290 Mk.; 1897: 881758 Mk.; 1896: 944345 Mk. Aber auch im Jahre 1898 ist die Ausgabe fr direkt an die Mitglieder gezahlte Untersttzung bei Arbeitslosigkeit in Krankheits- und Notfllen wesentlich hher als die Ausgabe fr Streiks. Es wurden 1898 gezahlt: fr Rechtsschutz 43378 Mk., fr Gemaregeltenuntersttzung 39978 Mk., fr Reiseuntersttzung 283267 Mk., fr Arbeitslosenuntersttzung 275404 Mk., fr Krankenuntersttzung 491634 Mk. fr Invalidenuntersttzung 79587 Mk., fr Beihlfe in Not- und Sterbefllen 78419 Mk. Hiernach betrgt die Gesamtsumme der Untersttzungen 1291667 Mk., denen 1073290 Mk. Streikuntersttzung gegenberstehen, doch mu der ersteren Summe noch die Ausgabe fr das Verbandsorgan mit 518949 Mk. hinzugerechnet werden, so da sie sich dann auf 1810616 Mk. beluft und die Ausgabe fr Streiks um 737326 Mk. bersteigt. Vervollstndigt man hiernach die oben[342] gegebene Tabelle, so haben die Gewerkschaften in den letzten 8 Jahren aus den Verbandskassen 10574894 Mk. fr die materielle und geistige Hebung ihrer Mitglieder, dagegen nur 4490077 Mk. fr Streiks, mithin fr die ersteren Zwecke 6064817 Mk. mehr als fr den letzteren ausgegeben. [342] S. 254. VIII[343]. Der $deutsche Buchdruckerverband$ hat vom 19.-24. Juni 1899 in Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82 Vertretern besucht war; auerdem hatte der sterreichische und der elsa-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Dblin erstattete Bericht erwhnt die Grndung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch angeblich nur 300 Mitglieder angehren, sowie den Gutenbergbund, von dem behauptet wird, da er gegrndet sei, um den Unternehmern Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Untersttzungskasse, der zur Zeit 4000 Mitglieder angehren, sei das Wachstum des Verbandes aufgehalten. In den 4 Jahren 1895-1898 sind seitens des Verbandes an Reiseuntersttzung 501899 Mk., an Arbeitslosenuntersttzung 499170 Mk., an Umzugskosten und Gemaregeltenuntersttzung 209678 Mk., an Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenuntersttzung 5381 Mk. (davon 3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und an Begrbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschu von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der groen Anhufung von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhht werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf die gefllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den Ueberflu zur Erhhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte deshalb: 1. die Reiseuntersttzung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50 Wochen), 2. die Arbeitslosenuntersttzung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50 Pf., 3. die Invalidenuntersttzung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das Begrbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeitrgen) bezw. 200 Mk. (bei 1000 Wochenbeitrgen) zu erhhen. Umzugsgelder bis zur Hhe von 100 Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzgen gezahlt werden. Auerdem soll der Preis fr das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljhrlich herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschlge an. Die Gehlter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500 Mk. erhht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beluft sich auf jhrlich 145000 Mk. [343] Anschlu an S. 293. In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, da auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich fast einstimmig fr friedliche Verstndigung mit den Arbeitgebern durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen htten, da aber die letzteren solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen Kmpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, da die Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit den Prinzipalen, falls diese den Wnschen der Gehlfen nachkmen, nach Ablauf der gegenwrtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission fr den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische Einfhrung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der Buchdruckereihlfsarbeiter in ein nheres Verhltnis zu treten, um eine sptere vollstndige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und nur zur Untersttzung der Solidaritt, des Organes der Hlfsarbeiter, 500 Mk. bewilligt. Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die Generalversammlung stimmte einem abgenderten Vertrage, der inzwischen schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach jedoch ber die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus. $Die Gewerkschaft der Buchdrucker$ hat am 6. August 1899 in Hannover ihren Kongre abgehalten. Berichtet wurde, da trotz des Rckganges der Prefondsbeitrge die Buchdruckerwacht in Zukunft gehalten werden knne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich nicht erfllt, da die Anhnglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu gro sei. Aber nicht die Quantitt, sondern die Dualitt der Mitglieder bilde die Strke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl betrgt 226, der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nchste Kongre soll in Kassel tagen. IX[344]. $Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter fr den Oberbergamtsbezirk Bonn$ hat am 9. Juli 1899 seine zweite Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten Geschftsberichte Zhlt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79 Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird hervorgehoben, da der Verein seitens der Behrden wegen angeblicher sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, da aber die Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen groe Ruhe, Migung und Disziplin bewiesen htten. [344] Anschlu an S. 312. X[345]. Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nrnberg abgehaltenen Verbandstage des $Verbandes bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebsarbeiter$ ist nachzutragen, da dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als 20 der Statuten folgende Fassung erhielt: Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet, fr seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Staatsbehrden mglichst gnstige Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch Eingaben und Petitionen an die knigliche Regierung und den Landtag; b) durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden durch Vertretung der Arbeiterausschsse bei allen berechtigten Wnschen und Beschwerden; ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschsse zu vollziehen, damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen. [345] Anschlu an S. 339. Auerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern des ueren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Grndung einer Krankenuntersttzungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll, beschlossen. Man whlte ferner eine Petitionskommission, die bei dem Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchfhrung des 9stndigen Arbeitstages, Lohnerhhung und Abschaffung der Akkordarbeit durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen erhoben, da der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die Interessen der Werkstttenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht vielmehr fr den Verband in Anspruch genommen. Die Generaldirektion hat brigens auch die vernderte Statutenbestimmung mit der Begrndung beanstandet, da die Inanspruchnahme oder Beeinflussung der von der Staatseisenbahnverwaltung geschaffenen Arbeiterausschsse nicht gestattet werden knne. Der Verbandsausschu hat aber hierauf erwidert, da er nicht in der Lage sei, seine Statuten nochmals zu ndern. Die Mitgliederzahl war Ende Juli 1899 auf 1600 in 19 Werksttten gestiegen. XI[346]. Der $Verband bayrischer Eisenbahnbediensteten$ zhlte am 20. Juli 1899 3124 Mitglieder in 21 Obmannschaften und ist im weiteren Fortschreiten begriffen. [346] Anschlu an S. 340. XII[347]. Dem $Verbande kaufmnnischer Vereine$ sind auer den frher genannten noch ferner beigetreten die kaufmnnischen Vereine Bruchsal mit 186, Heidelberg mit 435, Lahr mit 263 und Ruhla mit 119 Mitgliedern, sowie der Verein fr weibliche Angestellte in Stuttgart mit 325 Mitgliedern; der Gesamtbestand wird von dem Vorsitzenden fr Ende Juni 1899 auf 101 Vereine mit 25277 Prinzipalen, 95783 Gehlfen, 4924 Lehrlingen und 1902 Nichtkaufleuten = 127886 Mitgliedern angegeben[348]. In der am 5./6. Juni 1899 in Eisenach abgehaltenen Generalversammlung forderte der Verband die Beseitigung der bisherigen bermig langen Arbeitszeit und anderer fr die Gesundheit der Gehlfen nachteiligen Einrichtungen in den Ladengeschften, ferner die Einfhrung eines allgemeinen gesetzlichen Ladenschlusses sptestens um 8 Uhr abends, die Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte und eine geregelte Untersttzung bei unverschuldeter Stellenlosigkeit. Man wnschte auerdem die Befreiung der Handlungsgehlfen von der allgemeinen Invalidittsversicherung und die Schaffung einer eigenen Versicherungsanstalt, das Verbot der Sonntagsarbeit nach 10 Uhr vormittags und die Aufnahme einer Arbeitslosenstatistik im Anschlu an die nchste Volkszhlung. [347] Anschlu an S. 352. [348] Die mitgeteilten Zahlen der neu beigetretenen 5 Vereine wrden hhere Gesamtziffern ergeben; vielleicht sind die beiden sterreichischen Vereine nicht mitgezhlt. XIII[349]. Die $katholischen Arbeitervereine$ der Erzdizese Kln stehen schon seit lngerer Zeit untereinander in einer nheren Verbindung; insbesondere haben sie bereits 4 Vertretertage abgehalten, nmlich 1895 in Dsseldorf, 1896 in Krefeld, 1897 in Kln und am 12. Juli 1898 in Essen. Auf dem letztgedachten Vertretertage wurde eine dauernde Organisation unter dem Namen $Verband der katholischen Arbeitervereine in der Erzdizese Kln$ begrndet. Organe sind 1. das Dizesankomitee, 2. die Generalversammlung der Prsides, 3. der jhrliche Vertretertag der Arbeiter. Das Dizesankomitee besteht aus dem Dizesenprses und den Bezirksprsides. Es giebt 7 solche Bezirke, nmlich Kln, Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Dsseldorf, Essen und Elberfeld; in ihnen finden Bezirkskonferenzen statt. Auf dem Vertretertage in Essen wurde in einer Resolution die Bildung von Arbeiterberufsvereinen auf christlicher (interkonfessioneller) Grundlage fr dringend notwendig erklrt zur Frderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter wie auch zur Sicherung eines dauernden friedlichen Verhltnisses und Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wo die Bildung von Berufsvereinen noch nicht mglich ist, soll versucht werden, durch Fachabteilungen, Unterrichtskurse, Arbeiterschutzkommissionen u. s. w. ihre Thtigkeit vorlufig zu ersetzen. [349] Anschlu an S. 390. Dizesenprses ist Dr. $Pieper$ in M.-Gladbach, dem seit 1. April 1899 ein Arbeiter als Arbeitersekretr beigegeben ist. Der Verband zhlte am 1. April 1899 133 Arbeitervereine mit 32816 Mitgliedern. Der $Verband der katholischen Arbeitervereine Sddeutschlands$ hat am 26. August 1899 in Nrnberg einen Vertretertag abgehalten, auf dem man sich gegen die Zuchthausvorlage und fr Arbeitskammern erklrte; den Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Arbeiterwohnungsfrage. XIV[350]. Ein $Verband christlicher Textilarbeiter$ ist am 31. August 1899 auch fr Bocholt und Umgebung gegrndet. Vorsitzender ist Webermeister $Karl Schiffer$. Dem Verbande traten sofort etwa 500 Mitglieder bei. Ein gleicher Verband besteht in Wipperfrth mit 100 Mitgliedern. In Krefeld ist im Mrz 1899 ein Niederrheinischer Schutz- und Untersttzungsverein christlicher Textilarbeiterinnen mit 100 Mitgliedern gegrndet. [350] Anschlu an S. 405. XV[351]. Am 3. September 1899 ist in Dren ein Gewerkverein christlicher Maurer mit 600 Mitgliedern gegrndet. Derselbe bezweckt den Schutz und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen und auf gesetzlichem Wege. Dieses Ziel wird angestrebt 1. durch Errichtung von Ausschssen, die bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten betreffs der Lohnfragen, der Arbeitszeit und des Arbeitsschutzes mit den zustndigen Organen in Verbindung treten und die Vermittelung bernehmen; 2. durch Regelung des Arbeitsnachweises; 3. durch Besserung der Wohnungsverhltnisse; ferner 4. durch Errichtung einer Hlfskasse fr besondere Flle, beziehungsweise durch Vermittelung des Anschlusses an andere bereits bestehende hnliche Kassen. [351] Anschlu an S. 407. XVI[352]. Der $Arbeitgeberbund fr das Maurer- und Zimmerergewerbe in Berlin$ hat im Juni 1899 einen Streit mit seinen Arbeitern ausgefochten, der weitgehendes Interesse erregt hat. Da die von dem Zentralverein der Maurer geforderte Erhhung des Stundenlohnes von 60 auf 65 Pf. auf einigen Bauten bewilligt, auf anderen aber abgelehnt wurde, so wurde auf den letzteren die Arbeit niedergelegt. Der Arbeitgeberbund beantwortete dies mit einer allgemeinen Aussperrung der Maurer, was zur Folge hatte, da diese den allgemeinen Ausstand erklrten, dem sich auch die lokalorganisierten Maurer und die im Verein Arbeiterschutz befindlichen anschlossen. Der Arbeitgeberbund beabsichtigte nun, die Aussperrung auf ganz Deutschland auszudehnen, und berief auf den 19. Juni 1899 eine Konferenz deutscher Baugewerksmeister nach Berlin, auf dem die auswrtigen Vertreter im allgemeinen sich mit dem Plane einverstanden erklrten; ein auf den 27. Juni berufener Kongre sollte ber die weiteren Maregeln beschlieen. Zugleich richtete man an die Lieferanten von Baumaterial die Aufforderung, whrend des Streites Baumaterialien an diejenigen Unternehmer, die weiter arbeiten lieen, nicht zu liefern. Es ist das groe Verdienst des Berliner Gewerbegerichtes, da es bei dieser Sachlage eingriff und ohne die Aufforderung der streitenden Teile abzuwarten, die Vermittelung in die Hand nahm. In der That ist in einer Versammlung, die am 24. Juni stattfand, und an der auer den Vertretern der Berliner Maurer auch der Vorsitzende des Zentralvereins der Maurer Deutschlands, sowie der Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommission teilnahm, eine vllige Einigung erreicht, die nicht nur den augenblicklichen Streitpunkt dahin erledigt, da die Einfhrung des Lohnes von 65 Pf. stufenweise bis zum 1. Oktober 1900 erfolgt, sondern die Schaffung einer $Tarifgemeinschaft$ bedeutet und deshalb von ganz besonderer Tragweite ist. Es wird nmlich eine Kommission aus je 9 Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen gebildet, der die Regelung der Arbeitszeit, der Pausen, der Lohnverhltnisse, die Einrichtung der Werksttten u. dgl., sowie die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien obliegt. Gegen die Entscheidung der Kommission kann innerhalb 3 Tagen die Entscheidung des Gewerbegerichtes als Einigungsamtes angerufen werden. Bis zum endgltigen Spruche der Kommission oder des Einigungsamtes drfen Bausperren unter keiner Bedingung verhngt werden; nach der endgltigen Entscheidung sind sie nur insoweit zulssig, als derselben nicht Folge geleistet wird. Alljhrlich im Herbst tritt die bezeichnete Kommission zusammen, um fr die nchste Bauperiode die Arbeits- und Lohnverhltnisse festzusetzen; ihrer Entscheidung haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen. Unter den 9 Vertretern der Arbeiter soll sich je ein Mitglied des Zentralverbandes, der Lokalorganisation und der Gewerkschaftskommission befinden. [352] Anschlu an S. 568. Diese Verstndigung ist nach ihrer Billigung seitens beider Teile in Kraft getreten; die wesentliche Bedeutung derselben liegt darin, da beide Teile ihre gegenseitigen Organisationen als berechtigt zur Erledigung rtlicher Streitigkeiten anerkannt haben. Das gute Beispiel der Maurer hat zur Folge gehabt, da auch seitens der Zimmerer und der Bauhlfsarbeiter Schritte eingeleitet sind, um hnliche Einrichtungen zu schaffen. Hat bei den mitgeteilten Verhandlungen der Arbeitgeberbund ein anerkennenswertes Entgegenkommen bewiesen, so ist derselbe doch durchaus nicht gewillt, die auf die Erweiterung der Machtsphre der Unternehmer gerichteten Bestrebungen fallen zu lassen, vielmehr hat er in einer Vorstandssitzung vom 5. August 1899 beschlossen, an den Bundesrat, die Ministerien der Bundesstaaten und an die Konservativen und die Zentrumsfraktion des Reichstages Proteste gegen die Errichtung parittischer Arbeitsnachweise zu richten, letztere vielmehr ausschlielich fr die Arbeitgeber zu beanspruchen; ebenso erklrte man sich fr die Zuchthausvorlage. XVII[353]. Der bestehende Verband der Bttchermeister hat seine Wirksamkeit auf ganz Deutschland ausgedehnt und fhrt deshalb jetzt den Namen: $Verband der Fafabrikanten und Bttchermeister$. Als Zweck wird in den Statuten bezeichnet die Frderung eines gedeihlichen Verhltnisses untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten Angriffe. Der jhrlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht, neben den jhrlichen auch auerordentliche Beitrge auszuschreiben, deren Hhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung den Beschlssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem Verbandstage hat der Vorstand ber die wichtigsten Angelegenheiten des Verbandes, insbesondere ber Lohn-Streik-Bewegungen Bericht zu erstatten. Nhere Bestimmungen ber die weitere Behandlung sind nicht gegeben. [353] Anschlu an S. 585. XVIII[354]. Eine interessante Arbeitgebervereinigung ist der $Verband der deutschen Schuh- und Schftefabrikanten$. Schon 1880 wurde derselbe in einer Versammlung in Eisenach gegrndet; er zhlt heute 12 Zweigverbnde mit 230 Mitgliedern. Der Zweck des Verbandes ist nach dem Statute die Wahrnehmung der Interessen der deutschen Schuh- und Schfteindustrie; insbesondere verpflichten sich die Mitglieder, bei vorkommenden Arbeitseinstellungen sich gegenseitig zu untersttzen. In einem besonderen Anhange zum Statute sind die Bestimmungen ber die Pflichten der Mitglieder bei Arbeiterbewegungen zusammengestellt. Danach will der Verband den koalierten Arbeitern ein feste Koalition der Fabrikanten gegenberstellen, doch wird der Schwerpunkt der Thtigkeit in die Zweigvereine gelegt. Jedes Mitglied hat Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu schlichten vermag, sofort bei dem Vorstande des Zweigvereins zur Anzeige zu bringen, der nach gewissenhafter Prfung die Beilegung auf gtlichem Wege versucht. Milingt dieselbe und trifft den Fabrikanten keine Schuld, so sind die Mitglieder des Verbandes verpflichtet, whrend der Dauer der Arbeitseinstellung die streikenden Arbeiter nicht zu beschftigen. Nach Beendigung des Ausstandes drfen solche Arbeiter innerhalb der nchsten 4 Wochen nur dann eingestellt werden, wenn der frhere Arbeitgeber auf deren Beschftigung verzichtet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vorstand eine Konventionalstrafe bis zu 500 Mk. festsetzen oder auch den Ausschlu aus dem Verbnde verfgen. Der Verband hat einheitliche Entlassungsscheine eingefhrt und fr alle Mitglieder obligatorisch gemacht. Das fr die Zweigvereine aufgestellte Normalstatut enthlt noch nhere Bestimmungen. Danach hat nach erfolgter Anzeige eines Streitfalles der Vorstand sofort eine auerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher der Fall zu prfen ist. Bedarf es weiterer Aufklrung, so wird eine Kommission aus 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Parteien zu hren und sich durch Prfung der Beweisstcke, insbesondere der Listen und Bcher, ein Urteil zu bilden hat. Entscheidet die Kommission gegen das Mitglied, so hat dasselbe unverzglich Folge zu leisten. Im umgekehrten Falle hat die Kommission ihre Entscheidung den Arbeitern zu erffnen. Fgen diese sich nicht, so ist sofort eine neue Generalversammlung einzuberufen, die das Recht hat, die sofortige Einteilung des Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern zu beschlieen. Jedes Mitglied hat nach 4 Klassen (Wochenarbeitslohn bis 500, 1000, 1500 und 2000 Mk.), nach dem sich auch das Stimmrecht bestimmt, Solawechsel Von 3000-9000 Mk. zu hinterlegen, die bei Widerstand gegen die Beschlsse der Generalversammlung in Umlauf gesetzt werden. [354] Anschlu an S. 582. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat $Manz$ in Bamberg. Schon bei Begrndung des Verbandes wurde betont, da man das Koalitionsrecht der Arbeiter nicht antasten, sondern nur deren fest geschlossener Organisation eine gleiche gegenberstellen wolle. Auch in der am 18. Juni 1899 in Breslau abgehaltenen jhrlichen Hauptversammlung betonte der Vorsitzende, da die Bestrebungen stets auf die friedliche Beilegung auftauchender Schwierigkeiten gerichtet gewesen seien, da man sich lediglich in der Defensive halte und deshalb auch im letzten Verbandsjahre der gtliche Weg stets zum Ziele gefhrt habe. Treten Arbeiter in anstndiger Form an uns heran, so darf der Arbeitgeber nicht gleich nervs werden und es dem wirtschaftlich Schwcheren verdenken, wenn er seine Lage zu verbessern trachtet. Das Bestreben nach hheren Lhnen ist nicht zu den ungerechtfertigten Forderungen zu zhlen Man benimmt sich mit den Leuten und bei ruhiger Aussprache ist eine Verstndigung in der Regel zu erzielen. Dagegen sind Forderungen, wie z. B. die Erzwingung des 1. Mai als Feiertages, berhaupt alle Machtfragen entschieden zurckzuweisen. Ebenso verwarf der Vorsitzende unter allgemeinem Beifall auf das entschiedenste die Zuchthausvorlage mit der Begrndung, da dieselbe sich als einen Eingriff in die stets von dem Verbande festgehaltene Koalitionsfreiheit der Arbeiter darstelle, die man auch fr sich selbst in Anspruch nehme. Die bestehenden Gesetze reichten vollkommen aus und man bedrfe keiner weiteren polizeilichen Schutzmittel. Der Verband beschrnkt brigens seine Thtigkeit nicht auf das Arbeitsverhltnis, sondern sucht auch hinsichtlich der allgemeinen Lage der Industrie Einflu auf die Gesetzgebung und Verwaltung zu gewinnen, insbesondere hat er in betreff der Handelsvertrge sowie der Revision der Gewerbe- und Konkursordnung mit Erfolg eingegriffen. Der Sitz des Verbandes ist Berlin. XIX[355]. In Stuttgart ist am 19. Juni 1899 der $Verband sdwestdeutscher Holzindustrieller$ gegrndet. Die Veranlassung bot ein Anfang Mai ausgebrochener Streik der Mbelarbeiter, der 12 Wochen dauerte und in dem es sich hauptschlich um die Einfhrung des 9stndigen Arbeitstages und eines Minimallohnes handelte. Der Verband stellt sich die Aufgabe: a) die wirtschaftlichen Interessen der Holzindustriellen zu wahren: b) in Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich anzustreben und womglich eine beide Teile befriedigende Vermittelung herbeizufhren; c) Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen, einseitig vorzuschreiben und zu diesem Zweck geplante Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu machen; d) einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter von grundstzlicher Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Minimallohn, Abschaffung der Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Arbeitsordnungen u. s. w. [355] Anschlu an S. 582. Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden, Herrn H. Sorge. Mitglieder des Verbandes knnen alle selbstndigen Gewerbetreibenden der Holzindustrie in Wrttemberg, Baden, Hessen und Elsa-Lothringen werden; dieselben haben nach der Anzahl der beschftigten Arbeiter 1-8 Stimmen. Die hier einschlagenden Bestimmungen des Statutes lauten: In allen das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten haben sich die Mitglieder des Verbandes nach dem Grundsatz zu richten, da jedes einzelne Mitglied des Verbandes stets nur mit seinen eigenen Arbeitern oder mit einem von diesen selbst aus ihrer Mitte gewhlten Ausschusse zu verhandeln hat, da dagegen Verhandlungen mit irgend welchen nicht zu der eigenen Arbeiterschaft gehrenden Mittelspersonen abzulehnen sind. Sollten derartige Verhandlungen erforderlich werden, so werden sie ausschlielich durch den Verbandsvorstand gefhrt. Desgleichen ist die Vertretung der Verbandsinteressen in der Oeffentlichkeit ausschlielich Sache des Ausschusses, und sollen sich die einzelnen Verbandsmitglieder aller Kundgebungen in den Tagesblttern und dergleichen enthalten, soweit sie nicht ausnahmsweise hierzu vom Vorstand ermchtigt sind. Wird in einer Verbandswerksttte von seiten der Arbeiter ein Ausstand oder eine Sperre erklrt, so ist dem Vorstande sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Alsdann hat der Vorstand eine Sitzung des Ausschusses einzuberufen. Der betreffende Arbeitgeber ist berechtigt, den Sitzungen des Ausschusses der Regel noch beizuwohnen, jedoch ist der Vorstand befugt, auch Sitzungen ohne dessen Zuziehung abzuhalten oder ihn zeitweise sich entfernen zu lassen. Ist der beteiligte Arbeitgeber selbst Mitglied des Ausschusses, so steht ihm bei der Beschlufassung kein Stimmrecht zu. Falls der Ausschu beschliet, da der Fabrikant den Forderungen der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nhere hierber festzusetzen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschlu durchzufhren und die beschlossene Bewilligung der gestellten Forderungen der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen. Erklrt der Ausschu den Streik fr nicht berechtigt, so hat der Vorstand das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort smtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe beschftigen und mu einen aus Versehen eingestellten Arbeiter alsbald wieder entlassen, und zwar so lange, bis von dem Vorstande bekannt gemacht wird, da einer Beschftigung der beteiligten Arbeiter bei den Mitgliedern des Verbandes nichts mehr im Wege steht. Findet eine Beilegung des Ausstandes nicht statt, so hat der Vorstand das Recht, die in der notleidenden Fabrik vorliegenden Auftrge auf die brigen Fabriken zu verteilen, whrend letztere verpflichtet sind, dieselben mit gleicher Sorgfalt wie ihre eigenen Auftrge auszufhren, soweit dies nach der Natur der Sache ohne besondere Schwierigkeit oder Benachteiligung des eigenen Betriebes geschehen kann. Sollten die Arbeitnehmer derjenigen Firma, welcher die Ausfhrung der Arbeit bertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszufhren, so sind dieselben zu entlassen. Eine weitergehende Untersttzung einzelner durch die erwhnten Ereignisse betroffener Betriebe, sei es durch Gelduntersttzung, sei es in anderer Weise, kann durch die Verbandsversammlung und in dringenden Fllen durch den Ausschu beschlossen werden. Ein Rechtsanspruch auf die in gegenwrtigem Paragraphen in Aussicht gestellte Beihlfe steht den einzelnen Verbandsmitgliedern nicht zu. Bei Zuwiderhandlungen hat der Ausschu eine Konventionalstrafe in Hhe von 20 Mk. bis 5000 Mk. zu verhngen. XX[356]. Der $Tarifausschu der deutschen Buchdrucker$ hat am 15./16. Mai 1899 seine dritte Jahressitzung in Mnchen abgehalten. Der erstattete Geschftsbericht stellt fest, da der Zweck der Organisation, die Verallgemeinerung des Tarifs, auch im verflossenen Jahre wirksam verfolgt sei und da man dabei auch nicht davor habe zurckschrecken drfen, Tarifgegner in beiden Lagern zu bekmpfen. Die in dieser Richtung seitens des Tarifamtes unternommenen Schritte[357] htten freilich in gewerblichen Kreisen Aufsehen erregt, weil sie von einer Gemeinschaft der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Zeugnis ablegten, wie solche in keinem anderen Gewerbe vorhanden, wie sie aber geboten sei, wenn Ordnung und Friede im Gewerbe herrschen solle. Das Ergebnis der betriebenen Agitation zeigt folgende, mit der frher gegebenen[358] zu vergleichende Tabelle. Es wurden am 6. Mai 1899 nach dem Tarif beschftigt: im I. Kreise in 147 Orten bei 497 Firmen 3967 Gehlfen " II. " " 94 " " 192 " 1450 " " III. " " 60 " " 202 " 1736 " " IV. " " 111 " " 277 " 2782 " " V. " " 124 " " 299 " 2627 " " VI. " " 85 " " 198 " 1923 " " VII. " " 127 " " 444 " 5149 " " VIII. " " 58 " " 433 " 6010 " " IX. " " 74 " " 162 " 1805 " -------------------------------------------------------------- zusammen in 880 Orten bei 2704 Firmen 27449 Gehlfen. [356] Anschlu an S. 642. [357] Vergl. S. 641 f. [358] Vergl. S. 637. Da aber bei der Erhebung, auf der diese Angaben beruhen, von 6000 entsandten Fragebogen nur 2154 brauchbar ausgefllt waren, so sind die Ziffern erheblich zu niedrig, vielmehr ergiebt sich bei entsprechender Berichtigung, da insgesamt in 3482 Betrieben 30551 tarifmig und 1940 unter Tarif entlohnte Gehlfen beschftigt sind. Zu den schon frher errichteten Schiedsgerichten sind solche in Frankfurt a. M., Karlsruhe, Knigsberg, Mainz, Mannheim und Wrzburg hinzugekommen, so da jetzt 20 bestehen. Arbeitsnachweise giebt es 58. Im II. Kreise ist die Wahl eines Prinzipalvertreters fr den Ausschu noch immer nicht zustande zu bringen gewesen. Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete wieder die Setzmaschinenfrage. Das Tarifamt hatte einen Tarif ausgearbeitet, aber der Antrag, denselben seitens des Tarifausschusses einzufhren, wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, indem die Prinzipale den Standpunkt vertraten, da dies eine Aenderung des Tarifs bedeuten wrde, die vor 1901 nicht zulssig sei, whrend die Gehlfen behaupteten, da es sich um ein bei Aufstellung des Tarifs gar nicht bercksichtigtes neues Gebiet handle. Dabei wurde mitgeteilt, da in Deutschland bereits 170 Setzmaschinen im Betriebe seien. Die Prinzipale erklrten brigens, einer Regelung der Angelegenheit seitens des Ausschusses sich nicht widersetzen zu wollen, doch knne es sich dabei nur um eine Empfehlung handeln, deren Bercksichtigung dem freien Ermessen der Prinzipale und Gehlfen berlassen bleiben msse, und auerdem mten die vom Tarifamt vorgeschlagenen Stze erst noch von einer Kommission geprft werden. Eine solche wurde darauf gewhlt. Nachdem Bxenstein sich auf allgemeinen Wunsch bereit erklrt hatte, wieder den Vorsitz zu bernehmen, wurde beschlossen, den Sitz des Tarifausschusses und des Tarifamtes fr die nchsten 3 Jahre wieder nach Berlin zu verlegen. * * * * * Register. $=A=bnehmerverbnde$ 517, 521. $Achtstundentag$ 31, 34, 35, 37, 39, 98, 101, 108, 110, 124, 154, 160, 166, 168, 171, 173, 178 fg., 196, 296 fg., 312, 370, 419, 421, 423, 428 fg., 435 fg., 444, 462 fg., 468 fg., 474, 476 fg., 481 fg., 486, 490, 496, 502 fg. fg., 614, 628, 636, 698; s. a. Maximalarbeitstag. $Acht-Uhr-Ladenschlu$ 191 fg., 354, 359, 363, 366 fg., 711. $Agenten$ im Zieglergewerbe 657. $Agrarfrage$ 433. $Akkordarbeit$, Stellung der Organisationen zu derselben 44, 108, 222, 443, 474, 478, 482, 487, 497, 502 fg., 512, 615, 710. $Aktionskomitee$ des schweizerischen Arbeitertages 118; Industrielles A. in Wien 609. $Allam$, William 10 fg., 18 fg. $Allemane$, Jean 72, 80. $_Allgemeen Nederlandsch Werklieden Verbond_$ 140 fg., 700. $Allgemeiner deutscher Arbeiteruntersttzungsverband$ 201. $Allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsbund$ 117 fg. $Allgemeine schweizerische Arbeitertage$ 117 fg. $Allgemeine schweizerische Gewerbekasse$ 119. $_Alliance socialiste rpublicaine_$ 68 fg. $Alphabet-Tarif$ 263. $Altersrente$, Altersversicherung und -untersttzung 45, 341, 353; s. a. Invalidenkasse und -untersttzung, Hlfskassen. $_Amalgamated engeneers_$ _s. Engeneers._ $_Amalgamated Society of Engineers_$ 9 fg. $_American Federation of Labour_$ 170 fg. $_American Railway Union_$ 174 fg. $Anarchisten$ 81, 113, 429 fg. $Anbieterverbnde$ 517, 521. $Annehmer$ bei den Lippeschen Zieglern 655. $Antisemitismus$ in der Handlungsgehlfenorganisation 364. $Antistreikvereine$ 537; s. a. berhaupt Arbeitgeberverbnde und Streikversicherung. $Applegarth$ 12 fg., 18 fg. $Arbeiterausschsse$ 406, 411, 694; s. a. Komitee. $Arbeiterberufsvereine$ s. Berufsvereine. $Arbeiterbildungsvereine$ (Oesterreich) 91, 93, 95, 100, (Schweiz) 112, (Deutschland) 183. $Arbeiterbund$, schweizerischer 115 fg., 178. $Arbeiterinnen$ s. Weibliche Arbeiter. $Arbeiterkammern$, Arbeitskammern 131, 134, 144, 147 fg., 413, 694, 712. $Arbeiterkirche$ 62. $Arbeiterkongresse$ s. Kongresse; internationale A. s. Internationale Kongresse. $Arbeiterparlament$ (England) 38. $Arbeiterpartei$, italienische 151, norwegische 156, der Vereinigten Staaten 164. $Arbeiterreformpartei$ (Amerika) 161. $Arbeiterschaften$ (Berufsgruppen d. deutschen Gewerkschaftsbundes) 201. $Arbeiterschutzgesetzgebung$, internationale 426. $Arbeitersekretre$, Arbeitersekretariat; s. Sekretre, Sekretariat. $Arbeiterstatut$ v. 1349 2, 12. $Arbeiterunion$ (Amerika) 162. $Arbeitgeber$, Notwendigkeit des Zusammenschlusses derselben 516 fg. $Arbeitgeberverbnde$ 516 fg. $Arbeitsmter$ 382, in Oesterreich 604 fg., kommunale A. 237. $Arbeitsbrsen$ (Frankreich) 73 fg., (Schweiz) 134, (Belgien) 139, Errichtung auf den allgemeinen Arbeiterkongressen 431 fg. $Arbeitsdauer$ s. insbesondere Achtstundentag, Neunstundentag, Maximalarbeitstag. $Arbeitskammern$ s. Arbeiterkammern. $Arbeitslosenuntersttzung$ 45, 57, 102, 146, 177, 194, 230, 239, 246 fg., 252 fg., 258, 262, 271, 285, 291, 348, 353 fg., 362 fg., 374 fg., 382, 390, 395, 403, 411, 601, 700 fg., 706 fg., 711. $Arbeitslosigkeit$ (Abhlfe u. Versicherung) 44, 134, 188, 226, 352. $Arbeitsnachweis$ 44, 97, 102 fg., 110, 115, 134, 148, 188, 195, 212, 221, 224 fg., 231, 235 fg., 267, 279, 291, 348, 352 fg., 363 fg., 374 fg., 382, 386, 390 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 411, 423, 431, 510, 536 fg., 554, 572, 577 fg., 583 fg., 600, 603, 610, 620, 630 fg., 657, 663, 665, 674, 682, 700, 707, 712 fg., 719. $Arbeitsvermittelung$ s. Arbeitsnachweis. $Arch$, Josef 22. $Auer$ 228. $Ausschlielicher Verbandsverkehr$ in der Schweizer Stickereiindustrie 647, 650, in der Schsischen Stickereiindustrie 651. $Ausschsse$ 13; s. a. Komitee, Arbeiterausschsse und Sekretariat, internationaler Ausschu der Eisenbahnarbeiter 473. $Ausstandsversicherungsverbnde$ 545 fg., s. a. Streikversicherung, Antistreikverbnde, auch berhaupt Arbeitgeberverbnde. $Australien$ 178 fg. $Auswanderungsuntersttzung$ 45. $=B=akunin$ 113, 115, 162, 416. $Bckertage$ 1890 (Oesterreich) 103 fg., Bckerverband in Schweden 158. $Bandindustrie$, Bergische 675 fg. $Bauarbeiter$, Bauhandwerker s. Maurer, Zimmerer und Holzarbeiter. $Baugewerke$, Arbeitgeberorganisation 567 fg. $Baumwollarbeiter$ (England) 20; s. a. Textilindustrie und Weberorganisation. $Bayrischer Eisenbahnerverband$ 336 fg. $Bayrischer Textilarbeiterverband$ 404. $Bayrischer Verkehrsbeamten-Verein$ 318 fg. $Bebel$ 204. $Becker$, Johann Philipp 112 fg. $Beesly$ 15. $Befhigungsnachweis$ 529, in Oesterreich 610. $Begrbnisgelder$, Begrbniskasse s. Sterbegelder, Sterbekasse. $Belgien$ 135 fg., Arbeitgeberorganisation 622. $Bergarbeiter$, Bergarbeitertage s. Bergbau, Arbeiterorganisation. $Bergbau$, Arbeiterorganisation 20, 30, 34, 101, 136, 180, 293 fg., 314 fg., 396, 685, 709; internationale Organisation 462 fg., Arbeitgeberorganisation 526, 545 fg. $Berggewerbegerichte$ 471. v. $Berlepsch$, Frhr., 192 fg., 270. $Berliner Bewegung$ 211. $Berliner Gewerkschaftskonferenz$ 216; s. a. Kongresse. $Berliner Programm$ 379. $Berufsgenossenschaften$ 532, 690, 695; Gedanke der Errichtung obligatorischer B. in der Schweiz 130 fg. $Berufsorganisationen$, internationale Bestrebungen in der Schweiz 113. $Berufsvereine$ (im allgemeinen) 189 fg., 193 fg., 432, 711 fg.; der Arbeitgeber 545 fg.; s. a. Berufsgenossenschaften. $Betriebsfhrer$ s. Werkmeister. $Beschwerdekommissionen$, Antrag zur Errichtung 240. $Bildhauer$, internationale Organisation 505 fg. $Bildungs$- und Untersttzungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine. $Birtwistle$, Thomas 20. $Blanquisten$ 72, 81. $Blatchford$, Robert 51. $_Board of Arbitration_$ 43, 32. $_Board of conciliation_$ 43, 180. $Bodenverstaatlichung$ 24, 32, 35. $Booth$, Charles 25. $Bosco$, Garibaldi 146. $Bttchermeister$, Organisation 714. $Boulangistische Bewegung$ 72. $Branchenorganisation$, im Gegensatz zu den Industrieverbnden 218 fg. $Brandts$, Fabrikant u. Landesrat 388 fg. $Brauer$, Brauereigewerbe, internationale Organisation 490 fg.; Arbeiterorganisation 556 fg. $Bride$, Mac 172. $Broadhurst$, Henry 23, 31. $Brousse$, Paul 67 fg., 80. $Brust$ 303 fg. $Buchbinderverband$ in Oesterreich 104. $Buchdruckerordnung$ 259. $Buchdruckersekretariat$, internationales 448 fg., 454 fg., 459 fg. $Buchdruckerstreik$ von 1891 267. $Buchdruckertarifgenossenschaft$ 627; s. a. Tarifgemeinschaft. $Buchdruckerverbnde$, Buchdruckertage in Oesterreich 105 fg., schweizerischer Typographenbund 113, 115, 120 fg., 125 fg., in Holland 143, in Italien 147, in Norwegen 155, in Amerika 176 fg., in Deutschland 183, 258 fg., 440 fg., 708 fg.; internationale Beziehungen 440 fg.; Arbeitgeberorganisation 126, 587 fg.; gemeinsame Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg., 718 fg., in Frankreich 685; Statistik 287 fg. $Buchgewerbe$, Zentralverein 600; s. a. Buchdruckergewerbe etc. $Buchhndler$, Brsenverein 529. $Bund der Industriellen$ 524 fg., 542 fg. $Bund sterreichischer Industrieller$ 607 fg. $Burnett$, John 23, 52. $Burns$, John 25 fg., 50. $Burt$, Thomas 19, 468. $Bxenstein$ 270, 631 fg.; s. a. Dblin-Bxenstein'sches Abkommen. $_=C=ampbell_$ 14. $_Central Association$ of Employers of Operative Engineers_ 11. $_Certificates_$ (der Trusts) 520. $_Chambres syndicales_$, _chambres mixtes_ 65, 678. $Chartistenbewegung$ 6. $Christliche Bergarbeitervereine$, Delegiertentag 313. $Christliche Gewerkschaft$ in Frankfurt a/M. 409 fg. $Christliche Organisationen$ der Bergleute im Gegensatz zu den sozialdemokratischen Bestrebungen 299, 709. $Christlicher Sozialismus$, Christliche Sozialisten, Christlich-soziale Partei 11, 15, 211, in Dnemark 703. $Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband$ Schwarzwald 408 fg. $Christliche Syndikate$ in Frankreich 682. $Christlich-soziale$ Gewerkvereine 396 fg. $Christlich-soziale$ Vereinigung der Ziegler in Lippe 654 fg. $_Clarion-Scheme_$, _Clarionisten_ 38 fg., 51. $_Clmenceau_$ 68. $_Code pnal_$ 64, 70. $_Comit central des chambres syndicales_$ s. _chambres syndicales._ $_Comit d'entente socialiste_$ 699. $_Comit rvolutionaire central_$ 81. $_Compagnonnages_$ (Gesellenverbnde in Frankreich) 63. $_Confdration gnrale du travail_$ 77 fg. $_Conseil national ouvrier_$ 75 fg. _$Conseil syndical$, conseil intrieur_ 679 fg.; _conseil patronal_ 680. $_Conspiracy and Property Protection Act_$ 19. $_Cooperative societies_$ s. Genossenschaften. $_Corners_$ (Ringe von Arbeitgebern) 520. $_Corporations chrtiennes_$ 679 fg. $_Corps de mtier_$ s. Berufsvereine. $_Coulson_$ 12. $_Criminal Law Amendment Bill_$ 17 fg. $=D=nemark$ 153 fg., 702 fg., Arbeitgeberorganisation 622. $Debbs$, Eugen 174 fg. $_Demonstration day_$ (Australien) 179. $Deutscher Buchdruckerverein$ (Prinzipalverein) 262, 587 fg., 626. $Deutscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg. $Deutscher Handelstag$ 522. $Deutscher Nationalbuchdruckerverein$ 260. $Deutscher Ziegelmeisterverband$ s. Ziegelmeisterverband. $Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband$ 364 fg. $Diamantarbeiter$, internationale Organisation 504 fg., Diamantarbeiterbund in Holland 143. $Dblin$ 228, 270, 275, 281 fg., 455 fg., 708. $Dblin-Bxenstein'sches Abkommen$ 233, 270, 596; s. a. Dblin. $Dockarbeiter$ 483, Dockarbeiterstreik von 1889 in London 27. $_Domela Nieuwenhuis_$ 141, 423 fg. $Doppelbesteuerung$ im Zieglergewerbe in Lippe 662, 664. $Drechsler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg. $Duncker$, Franz 184 fg. $Einigungsmter$, Einigungsverfahren 43, 49, 78, 148, 150, 190, 264, 469, 543 fg., 589, 626, 670 fg., 685 fg., 691, 694 fg., 697 fg., 713. $Einigungskonferenz$ im Haag (1889) 422. $Einigungsverfahren$ s. Einigungsmter. $Eisenbahnarbeiter$, $Eisenbahnbedienstete$ in Oesterreich 107, Schweiz 130, Italien 147, Amerika 174 fg., Deutschland 331 fg., 396, 710; internationale Organisation 472 fg. $Eisenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527. $_mancipation intgrale_$ 79. $_Employers and Workman Act_$ 17. _$Employers$, trade unions of the E._, 519. $_Engineers_$ 9 fg., 36; s. a. _Amalgamated Society_. $England$ 1 fg., Arbeiterorganisation 611 fg., Nachtrag 697. $Evangelische Arbeitervereine$ 372 fg. $Ewald$ 211 fg. $Exekutivkomitee$ (des internationalen Lithographenverbandes) 507. $_=F=abian Society_$ 25. $Fabrikantenvereine$ s. Arbeitgeberverbnde. $Fabrikgesetzgebung$, internationale 419. $Fachabteilungen$ s. Fachsektionen. $Fachgenossenschaften$, obligatorische 378. $Fachmeister$ s. Werkmeister. $Fachsektionen$, Fachabteilungen 391 fg., 410, 603 fg.; s. a. Berufsvereine. $Fachvereine$, lokale 207 fg. $_Fair wage_$ 9, 20, 31, 39. $Familienbeirat$ des Verbandes deutscher Post- und Telegraphenassistenten 321. $_Fasci di lavoratori_$ (Italien) 145 fg. $Fafabrikation$, Arbeitgeberverband 584. $_Federated Engineering Employers_$ (Arbeitgeberverband) 36. $_Federation_$ s. _Socialdemocratic federation_, _Miners federation_, _General Federation_ etc. -- $_des Graveurs et Guillocheurs_$ (in der Schweiz) 127. -- $_des mineurs_$ (Belgien) 136. -- $_des travailleurs socialistes de France_$ (Possibilisten) 69, 80. -- $_horlogre_$ (in der Schweiz) 127, 652 fg. -- $_horlogre ouvrire_$ 127, 653 fg. -- $_Jurassienne_$ 115. -- $_nationale des Bourses du travail_$ 75, 78. -- $_nationale des Chambres syndicales_$ 75 fg. -- $_nationale des syndicats ouvriers_$ 71. -- _$of organised Trades$ and Labor Unions of the United States and Canada_ 176. -- $_romande_$ 126. $Feilenhauerindustrie$ in Remscheid 671 fg. $Feldarbeiterkongresse$ (in Ungarn) 108 fg. $Fenwick$ 31 fg. $Fergger$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 644 fg. $Fderation$ der Bergarbeiter in England 30. $Former$, internationale Organisation 491 fg. $Franken$, Fabrikant 376 fg. $Frankreich$ 63 fg., Arbeitgeberorganisation 619 fg., Nachtrag 699 fg. $Freies deutsches Hochstift$ 236. $Freie Vereinigung der Kaufleute$ 369 fg. $Freizgigkeit$ der Brauer 490. -- der Tpfer 499. $_Friendly societies_$ s. Hlfskassenwesen. $Fritzsche$ 183 fg. $=G=asarbeiterstreik$ von 1888 in London 27. $Gasch$ 234, 280 fg., 598, 631. $Gastwirte$, Arbeitgeberverband 529. $Gastwirtsgehlfen$ 407. $Geheimbnde$ (in Amerika) 164. $Gehlfenversammlung$ (Oesterreich) 693. $Gemeinsame Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg. $Generalaussperrung$ in der Textilindustrie 562. $_General Combination Act_$ (1799) 3. $_General Council_$ (der _General Federation_) 42. $_General Federation of Trade Unions_$ (1898) 38 fg. $Generalkommission$ der Gewerkschaften (Errichtung auf der Berliner Gewerkschaftskonferenz) 216 fg., (Besttigung und Aufgaben), 229 fg., 241 fg. $Generalrat$ als Gewerkschaftsorgan 186. -- der Internationale 416. $Generalstreik$, Proklamierung desselben im Bergbau 463 fg. $Genossenschaften$, ihr Verhltnis zu den Gewerkschaften (England) 40. -- in Italien 151, Deutschland 189; s. a. Produktivgenossenschaften. $Gesamtverband$ christlicher Gewerkvereine 410 fg. -- Deutscher Metallindustrieller 548 fg. -- evangelischer Arbeitervereine Deutschlands 372. $Gesellenausschuss$, Gesellenprfung 692. $Gesellenbruderschaft$ 259. $Gesellenverbnde$ in Frankreich 63. $Gesellenvereine$, katholische 389. $Gesellschaft zur Frderung der Staatswissenschaften$ (England) 15. $Gewerbegerichte$ 691, 713. $Gewerbegerichtsgesetz$, Petition um Abnderung desselben 197. $Gewerbeinspektion$ 240. $Gewerbeinspektoren$, weibliche 196, 513. $Gewerbekammern$ (Schweiz) 131, (Oesterreich) 603. $Gewerkschaftskartelle$ s. Kartelle. $Gewerkschaftskommissionen$ (in Oesterreich) 90, ihre Aufgaben 96. $Gewerkschaftskongresse$ s. Kongresse; internationale G. s. Internationale Kongresse. $Gewerkschaftsunion$ (Yorksche) 205 fg. $Glasarbeiter$ in Belgien 136; internationale Organisation 500 fg. $Glasindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528. $Gleitende Skala$ s. Lohnskala. $Gompers$, Samuel 171 fg. $_Grand National Consolidated Trades union_$ 5. $Graphisches Gewerbe$ 233; s. a. Buchdruckerverbnde, Lithographen. $Graphisches Kartell$, Antrag der Grndung eines solchen 289. $Graphische Union$, Anregung ihrer Bildung in der Schweiz 126. $_Graveurs_$ s. _Fdration des Graveurs, etc._ $Greulich$, Hermann 113, 129 fg. $Grubeninspektoren$ 465 fg. $Grund und Boden$, Verstaatlichung s. Bodenverstaatlichung. $Gruppeneinteilung$ der gewerkschaftlichen Organisation in Oesterreich 91. $Grtliverein$ 112 fg., 117 fg. $_Guesde_$, Guesdisten 68, 80, 699. $_Guile_$ 12. $Gutenbergbund$ 290 fg., 597, 708. $=H=afenarbeiter$, internationale Organisation 483. $Haftpflicht$ 23, 34, 39, 172 fg., 420, 425, 468 fg., 475, 616, 698. $Haftpflicht-Schutzverband deutscher Industrieller$ 526. $Handelsinspektionen$ 371. $Handelskammern$ 525, in Oesterreich 603. $Handelstag$, deutscher 522. $Handlungsgehlfentage$ 367. $Handlungsgehlfenverbnde$ 364 fg. $Handlungsreisende$, internationale Organisation 514. $Handschuhmacher$, internationale Organisation 490, 492 fg. $Handwerkerkammern$ 531, 693. $Handwerker-$ u. Bildungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine. $Handwerksorganisation$ (Arbeitgeber) im besonderen 582 fg. $Hardie$, Keir 33, 50. $Harrison$, Frederic 15 fg. $Hausindustrie$ 86, 97, 505, 512 fg., in der Schweizer Stickereiindustrie 643, im Solinger Stahlgewerbe 667. $Hausknechte$ s. Hlfsarbeiter, kaufmnnische. $Henrici$ 211. $Herbergswesen$ 221, 224, 239, 510, 692. $Hirsch$, Max 184 fg., 294. $Hirsch-Duncker'sche Gewerkvereine$ 185 fg., 303, 362, Beziehung zu England 61. $Hitze$, Dr. 388, 394. $Hochstift$, freies Deutsches 236. $Hger$ 455 fg. $Holland$ 140 fg., 700 fg. $Holzarbeiter$, Verband Deutschlands 223, internationale Organisation 481. $Holzindustrielle$, Organisation 716. $Howell$, George 1, 13, 18. $Hueber$ 93 fg. $Hlfsarbeiter$, kaufmnnische 408. $Hlfskassenwesen$ 21, 45, 188, 210, 215, 239, 261, 353 fg., 363 fg., 374 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 659, 679, 692; s. a. Krankengeld, Invalidenkasse, Sterbekasse, Arbeitslosenuntersttzung, Reiseuntersttzung u. s. w. $Hlfsverein$, kaufmnnischer 361. $Hlfs- u. Untersttzungsvereine$ (in Italien) 146. $Hume$, Josef 3. $Hutmacher$, internationale Organisation 496 fg.; gemeinsame Organisation mit den Arbeitgebern 497. $Hutfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 580 fg. $Hutmacherverband$ (Italien) 146. $=J=apan$, Arbeitgeberorganisation 623. $Jaurs$ 699. $Independenten$ 81, 699. $_Independent Labour Party_$ 50 fg. $_Industria_$ (Streikversicherungsgesellschaft) 525. $Industriefonds$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 649. $Industriekammern$ 113, 525. $Industrieller Klub$ (in Oesterreich) 606 fg. $Industrielles Aktionskomitee in Wien$ 609. $Industrieverbnde$, im Gegensatz zu der Branchenorganisation 218 fg. $_Ingeneers, amalgamated_$ 8 fg.; s. a. _Engineers_. $Innungen$, Innungswesen 529 fg., 601, 691. $Innungsverbnde$ 532. $Internationale$ (Arbeiter-Assoziation) 112 fg., 116, 153, 160 fg., 203, 415 fg. $Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$ 426, 435. $Internationaler Arbeiterverein fr Dnemark$ 153. $Internationale Beziehungen$, allgemeine Gesichtspunkte 414. $Internationale Fabrikgesetzgebung$ 419. $Internationale Gewerksgenossenschaften$ 202 fg. $Internationale Kongresse$ 30, 415 fg., 452 fg. $_International Labor Union_$ (Amerika) 164. $_International typographical Union_$ 176. $_International Working Peoples Association_$ 165 fg. $Invalidenkasse$, Invalidenrente, Invalidenversicherung, 45, 115, 126, 187, 252 fg., 261 fg., 269 fg., 291, 337, 348, 353 fg., 411, 470, 601, 690, 707 fg. $Invaliditts-$ u. Altersversicherung s. Invalidenkasse. $_Joint committee_$ 43. $Italien$ 145 fg. $Junta$ 12 fg. $=K=aiserliche Botschaft$ v. 17. Nov. 1881 211 fg., 532 fg. $Kartelle$, Kartellvertrge 220 fg., 223 fg., 238 fg., 516 fg., 623. $Katholische Arbeitervereine$ 388 fg., 717 fg. $Kaufmann$ als Verkaufsvermittler neben dem Fabrikanten in der Schweizer Stickereiindustrie 644. $Kaufmnnische Vereinigungen$ 349 fg. $Kellner$ s. Gastwirtsgehlfen. v. $Ketteler$, Bischof 389. $Klempner$ s. Metallindustrielle, besonders 552. $Knappenbund$, evangelischer, Beschlu der Grndung eines solchen 309. $Knappschaftswesen$ 293, 299 fg., 313. $_Knights of Labor_$ s. Ritter der Arbeit. $Koalitionsrecht$ 240. $Kohlenarbeiter$ (England) 20. $Kollektivproduktion$, Kollektivismus 32 fg., 37, 67 fg.; s. a. Produktivgenossenschaften. $Komitees$ 42, 43, 115, 118, 158, 211, 506; s. a. Parlamentarisches Komitee, Nationalkomitee, Ausschsse. $Kommission$, knigliche in England (1867) 15. $Kommunie$ (bei den Lippeschen Zieglern) 656, 663. $Konfessionelle Arbeitervereine$ 372 fg. $Kongresse$ 17, 46, 65 fg., 71 fg., 87 fg., 94, 101 fg., 115 fg., 128 fg., 134, 139, 142, 147 fg., 153 fg., 157 fg., 161 fg, 171 fg., 184 fg., 201 fg., 216 fg., 225, 233, 236, 244, 257, 261 fg., 282, 296 fg., 312 fg., 351, 412, 415 fg., 422 fg., 440 fg., 463 fg., 472 fg., 475 fg., 479 fg., 486 fg., 496 fg., 685, 698; internationale K. s. a. Internationale Kongresse. $Konkurrenzklausel$, Verbot derselben 366 fg. $Krankengeld$, Krankenkassen, Krankenversicherung u. -untersttzung 45, 115, 126, 143, 187, 216, 252 fg., 261 fg., 285, 291, 302, 337, 393, 404, 411, 444, 470, 601, 690, 706 fg.; s. a. Hlfskassen. $Kfermeisterverband$ 584. $Kupferschmiede$ s. Metallindustrielle, besonders 552 fg. $_=L=abor Reform Association_$ 160. $_Labour representation league_$ 18. $Ladenschlustunde$, gesetzliche 365; s. a. Acht-Uhr-Ladenschlu. $_Lafargue_$ 68. $Landarbeiterbewegung$ von 1872 in England 22. $Landesausschu$ der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz 117. $Landesgewerkschaftsbund$ (in Frankreich) 75. $Landwirtschaft$, Arbeitgeberorganisation 585 fg. $Lassalle$, Lassalleaner 184, 201 fg., 206. $Lederarbeiter$, Verband Deutschlands 223, 236, internationale Organisation 489 fg. $Lederindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528. $Legien$ 215, 226 fg., 240, 467. $Lehrlingsfrage$, Lehrlingswesen, Regelung 135, 444, 447 fg., 493 fg., 496, 505, 530, 610, 678, 692 fg.; im kaufmnnischen Beruf 352; s. a. Lehrlingsskala. $Lehrlingsgesetze$ in England 2 fg. $Lehrlingsskala$ (im Buchdruckergewerbe) 265, 280, 596 fg., 627; im kaufmnnischen Betriebe 365 fg. $Lewy$ (System Lewy) s. Ueberproduktion im Bergbau. $Liberale Union$ (in Holland) 145. $Liebknecht$ 112, 204. $Lippesche Ziegler$ 654 fg. $Lithographen$, internationale Organisation 507 fg. $Lohneinigungsmter, Lohnkomitees$ 687 fg.; s. a. Einigungsmter. $Lohnliste$ s. Tarife. $Lohnkommissionen$ 213; s. a. Tarifkommission. $Lohnregulierung$ der franzsischen _Syndicats mixtes_ 678; s. a. Tariforganisation. $Lohnskala$, gleitende (_sliding scale_) 20. $Lohntarife$ s. Tarife. $Lokalorganisation$ 255 fg. $Lokomotivfhrer$ s. Eisenbahnbedienstete. $Londoner Weltkongre$ s. Weltkongre in London. $Lttger$, Lttger Verband 400 fg. $=M=acdonald$ 14, 18 fg. $Maifeier$ 222, 424, 427 fg., 436, 474, 604, 609; s. a. Maifonds. $Maifonds$, Maisammlungen 217, 222. $Malon$, Benoit 67 fg. $_Management committee_$ 42. $Mann$, Tom 25 fg., 50. $Marx$, Marxisten 72, 80, 162, 202, 206, 209, 415 fg., 422 fg. $Maschinenarbeit$ im Tabakgewerbe 488; im Hutmachergewerbe 496. $Maschinenbauindustrie$, Arbeitgeberorganisation in England 614 fg. $Maschinenbauerstreik$ (England) 35 fg. $Maschinenbauerverein$ (England) 8 fg.; (Amerika) 160. $Massini$ 228. $_Master and servant act_$ 5 fg., 14, Aufhebung 19. $Maurer$ 405 fg., 712 fg., Arbeitgeberorganisation 567 fg.; s. a. Baugewerke. $Maximalarbeitstag$ (gesetzlicher) 115, 124, 187, 190 fg., 352, 365 fg., 377, 404, 510 fg., 647. 700 fg.; s. a. Acht-Uhr-Ladenschlu, Achtstundentag, Neunstundentag. $Mazzini$ 147, 150. $Meister$ s. a. Werkmeister. $Meistersystem$ bei den Lippeschen Zieglern 655. $Messerschleifer$ s. Stahlwarenindustrie. $Metallarbeiter$ in Oesterreich 102, in Italien 147, in Deutschland 407, internationale Organisation 478 fg., Dnemark 702, Nachtrag 709. $Metallindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527, 548 fg. $Militrstreik$ 423. $Millerand$ 699 fg. $_Miners federation_$ 30, 34, 41, 468 fg. $Minimallohn$ 420, 424, 429, 468 fg., 473 fg., 481, 483, 490, 493, 503, 512, 648 fg., 657 fg., 716; s. a. Tarife. $Molinari$ 73. $_Molly Maguires_$ (Geheimbnde in Amerika) 164. _$=N=ational association$, etc._ s. _Trade union_. $Nationalbuchdruckerverein$, deutscher 260, 626. $Nationale Bergarbeiterorganisationen$ 312 fg. $Nationale Landarbeiter-Union$ s. Landarbeiterbewegung. $_National free labour association_$ 51. $Nationalkomitee$ (Frankreich) 68. $_National Labor Union_$ (Amerika) 160 fg., 614. $_National Union_$ der Bergarbeiter 30, 468 fg. $_National Union of Working Women_$ 23. $Naumann$, Pfarrer 376 fg. $Neuer Unionismus$ 28. $Neunstundentag$ 106, 710, 716; s. a. Maximalarbeitstag. $_Newton_$, William 10. $Niederlndischer Arbeiterverband$ 140. -- rmisch-katholischer Volksbund 140. _$Nieuwenhuis$_ s. _Domela Nieuwenhuis._ $Nordamerika$ 159, 703. $Normalarbeitstag$ s. Maximalarbeitstag. $Normaltarif$ s. Tarife. $_Norsk Fagforbund_$ 155 fg. $Norwegen$ 154 fg. $=O=berflchenarbeiter$, ihre Gleichstellung mit den Grubenarbeitern 467 fg. $Odger$, George 12 fg., 18. $Oesterreich$ 85 fg., Arbeitgeberverbnde 602 fg. $_Oeuvre du travail_$ 139. $Opposition im Buchdruckergewerbe$ 282 fg. $Owen$, Robert 4 fg., 28 fg., 238. $=P=acker$ s. Hlfsarbeiter, kaufmnnische. $Parlamentarischer Ausschu$ der Unternehmerverbnde in England 616 fg., 697. -- der Arbeiter 697. $Parlamentarisches Komitee$ (Ausschu), 18, 23, 29 fg., 37 fg., 48. _$Parliamentary Council$ (of Employers)_ s. Parlamentarischer Ausschu. $Parteitage$ s. Kongresse. $Partikularismus$ in der englischen Gewerkschaftspolitik 22. $_Parti ouvrier_$ in Belgien 135, _franais_ 80, 700. $_Parti ouvrier socialiste rvolutionaire_$ 80, 700. $Patrimonium$, niederlndischer Arbeiterverband 140. $Patterson$, Emma 22. $_Patto di fratellanza_$ 150. $Pensionskasse$ 346, 348, 353 fg., 470, 474. $Piesberg$, Streik am 305 fg. $Plate$, Francis 4. $v. Podbielsky$, seine Stellung zur Postbeamtenorganisation 318, 325, 329. $Politische Aktion$ (Stellung der internationalen Gewerkschaftsorganisation zur Politik) 429 fg., 437 fg., 445. $Pools$ (Arbeitgeberverbnde in Nordamerika) 519. $Portugal$ 159. $Porzellanarbeiter$, internationale Organisation 500. $Porzellanindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528. $Possibilisten$ 69 fg., 417 fg., 422 fg. $Postbeamten$ 316 fg. $Postulat$ (Aufnahmeakt der Gesellen) 259. $_Powderley_$ 169. $Preisfestsetzung$ als Aufgabe der Arbeitgeberverbnde 518. $Prior$ 23. $Privatbeamtenverein$ 343 fg. $Produktion$, Kontingentierung derselben 518. $Produktivgenossenschaften$ 24, 115, 151, 168, 363, 495, in der Schweizer Stickereiindustrie 645, Leipziger Pr. des Buchdruckerverbandes 262. $_Progrs_$ (Belgien) 135. $_Prudhommes_$ (Gewerbegerichte in Frankreich) 75. $Puttkamer'scher Streikerla$ (v. 11. April 1886) 213. $=Q=uandel$, Redakteur 376 fg. $Quarck$, Dr. 367 fg. $=R=eeder-Verein in Hamburg$ 536. $Registrierungsrecht der Gewerkschaften in England$ 17. $Reichstreue Bergarbeitervereine$ 294. $Reichsversicherungsamt$ 532, 690. $Reisende$, Verband reisender Kaufleute Deutschlands 360. $Rechtsschutzverein der Saarbergleute$ 295. $Reiseuntersttzung$ 135, 189, 221, 246 fg., 252 fg., 262, 291, 394, 479 fg., 487, 489, 492 fg., 505 fg., 601, 700, 706 fg.; s. a. Viatikum. $Rheinland-Westfalen$ (Bergarbeiterorganisation) 295 fg., Buchdruckereibesitzerorganisation, Sektion _II_, 590 fg., 628 fg., 719; Verband der Fafabrikanten und Kfermeister 284. $Riemenfabrikantenverein$ 564 fg. $Ringe$ (Corners, Schwnze) 520. $Ritchie$ 697. $Ritter der Arbeit$ 136, 167 fg. $Rumnien$ 159. $Ruland$, Arbeitgeberorganisation 622. $=S=achsengnger$ 585. $Schsischer Stickereiverband$ 651 fg. $Sammetweberei$ s. Weberorganisationen. $_Samwirkende Fagforeniger_$ (in Kristiania) 155 fg. $Sattler u. Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg. $Scherenfabrikanten$, Scherenschleifer s. Stahlwarenindustrie. $Schiedsgerichte$ 35, 39, 41, 43, 49, 78, 148, 180, 182, 188, 190, 264, 352, 365 fg., 443, 475, 497, 515, 589, 610, 626 fg., 632, 637, 682, 685 fg., 690 fg., 702, 711. $Schlittschuhindustrie in Remscheid$ 677. $Schneider$, internationale Organisation 512; Schneidertag 1891 in Oesterreich 102. $Schriftgieer$, Schriftsetzer s. Buchdrucker. $Schuhmacherbund$ (in der Schweiz) 113, internationale Organisation 510 fg. $Schuh- und Schftefabrikanten$, Verband 714. $Schulze-Delitzsch$ 189 fg. $Schutzkartell gegen Verrufserklrungen$ 557 fg. $Schutzverbnde der Arbeitgeber$ (im engeren Sinn) 533 fg. $Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter$ 408 fg. $Schweden$ 156 fg. $Schweizerische _Fdration horlogre_$ 652 fg. $Schweizerischer Stickereiverband$ 643 fg. v. $Schweitzer$ 184 fg., 201 fg. v. $Schweitzerscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg. $Schwitzsystem$ 172 fg., 222, 232, 512 fg. $Seeleute und Hafenarbeiter$, internationale Organisation 483. $Sekretre$, Sekretariate 121, 127, 129, 142, 148, 157, 159, 240, 395, 426, 431 fg., 436, 448 fg., 454 fg., 459 fg., 472 fg., 475 fg., 481 fg., 490, 494 fg., 498, 501, 504, 507, 510 fg., 513, 700 fg., 709. $Setzmaschine$, Regelung der Frage 636 fg., 719. $Shipton$, George 23. $_Sliding scale_$ s. Lohnskala. $Smith$, Adam 3. -- Edward J. 686 fg. $_Socialdemocratic Federation_$ 26 fg., 50. $_Socialdemokratische Bond_$ 700 fg. $_Socialist Trade and Labor Alliance_$ (Amerika) 175. $_Societ cooperative di lavoro_$ 151. $_Societ di mutuo soccorso_$ 146, 150. $_Societ di resistenza_$ 146. $_Socits de maintien de prix_$ 137. $Solinger Stahlwarenindustrie$ 667 fg. $Sozialdemokratie$, Verhltnis zur Gewerkschaftsbewegung im Buchdruckerverband 280 fg., im Bergarbeitergewerbe 294, 299, 303, 314 fg., zu den kaufmnnischen Vereinigungen 368 fg., zu den evangelischen Arbeitervereinen 375; s. a. politische Aktion. $Sozialdemokratische Parteitage$ s. Kongresse. $Sozialdemokratische Partei in der Schweiz$ 117 fg. $Sozialdemokratischer$ (niederlndischer) $Bund$ 140 fg., italienische sozialdemokratische Partei 151 fg., soz. Bund in Dnemark 153, soz. Arbeiterpartei von Nordamerika 163 fg. $Sozialistengesetz$, seine Wirkung auf die Gewerkschaftsbildung 208 fg., 264. $Sozialistische Gewerkschaften$ (in Deutschland) insbesondere 61, 201 fg. $Spanien$ 159. $Sovereign$, R. 169. $Staatsbeamten$, Karakteristik ihrer Stellung im Vergleich zu den Privatbeamten 316. $Staatshlfe$ als gewerkschaftliche Bestrebung 25 fg., 50. $Staatswissenschaften$, Gesellschaft zur Frderung der St. (England) 15. $Stahlwarenindustrie$, Solinger 667 fg. $Statistik der englischen Gewerkschaften$ 53 fg., der sterr. Gewerkschaften 99 fg., des schweizerischen Gewerkschaftsbundes 122, der hollndischen Arbeitervereine 140 fg., der dnischen Arbeitervereine 153, der norwegischen Vereine 155, der schwedischen Vereine 156 fg., der amerikanischen Gewerkschaften 176 fg., der australischen Vereine 181, des Verbandes der deutschen Gewerkvereine 198 fg., St. zur Zeit des Sozialistengesetzes 209 fg., 245 fg., nach einzelnen Berufen 250 fg., der Streiks 1890-94 226, des Buchdruckerverbandes 287 fg., des Gutenbergbundes 292, der kaufmnnischen Vereine 350, der evangelischen Arbeitervereine 372 fg., der internationalen Buchdruckerorganisation 445, 453, der Buchdruckerorganisation nach den Angaben des Tarifausschusses 637 fg., der Gewerkschaften i. J. 1898 704 fg. $Steindrucker$ s. Lithographen. $Steinmetzen$ s. Maurer. $Stellenvermittelung$ s. Arbeitsnachweis. $Stellenvermittelungsbund kaufmnnischer Vereine$ 352. v. $Stephan$, Karakteristik seiner Gegnerschaft gegen die Beamtenorganisation 318. $Sterbegelder$, Sterbekasse 45, 115, 126, 177, 187, 210, 302, 337, 341 fg., 353 fg., 363 fg., 374 fg., 390 fg., 708 fg.; s. a. Hlfskassen. $Stevens$ 167 fg. $Stickereiverband$, Schweizerischer 643 fg., Schsischer 651 fg. $Stcker$, A. 211, 379. $Stoffweberei$ s. Weberorganisationen. $Streikfonds$, internationaler der Tabakarbeiter 486; s. a. Widerstandskasse. $Streikklausel$ 568, 575. $Streikversicherung$ 564 fg., s. a. _Industria_. $Stukkateure$ s. Maurer. v. $Stumm$, Frhr. 523. $Sylvis$ 161 fg. $_Syndicats agricoles_$ 683. -- $_des patrons_$ 519. -- $_mixtes_$ 63 fg., 619 fg., 678 fg. $Syndikate$ 70 fg., 81 fg., s. a. _Syndicats_ und Syndikatsgesetze; Statistik der S. 83 fg. $Syndikatsgesetze$ (Frankreich) 70, 619 fg. $System Lewy$ s. Ueberproduktion im Bergbau. $=T=abakarbeiter$ 183, internationale Organisation 486 fg., Arbeitgeberverbnde 528, 566. $Tafelmesserfabrikanten$, Tafelmesserschleifer, Organisation 670. $Tapetenfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 581 fg. $Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg. $Tarifamt$ 279, 598, 629 fg., 719. $Tarifausschu$ 276 fg., 598, 629, 635 fg., 719. $Tarife$ (Lohntarife) der Weberindustrie (Textilindustrie) 400 fg., 563. -- der Uhrenindustrie im Schwarzwald 408. -- der Handschuhmacher 493. -- der Feilenhauerindustrie 673. -- der Bergischen Bandindustrie 675 fg. -- der Buchdrucker s. Tariforganisation. $Tarifeinigungsamt$ der Buchdrucker in Oesterreich 106. $Tarifgemeinschaft$ der Buchdrucker 234, 265, 280, 597, 624 fg.; s. a. Tariforganisation. -- der Maurer 713. $Tariforganisation$ der deutschen Buchdrucker 234, 263 fg., 276 fg., 589 fg., 624 fg. $Tarifkommission$, Tarifrevisionskommission 264, 271, 591 fg., 626 fg. $1000n-Tarif$ 263, 626. $Telegraphenassistenten$ s. Postbeamten. $Textilindustrie$ 397 fg., 413, 712, internationale Organisation 475 fg., Arbeitgeberverbnde 528, 560 fg., in Oesterreich 603. $Thonindustrielle$, Ziegeleibesitzer, Gegensatz zum Gewerkverein der Ziegler in Lippe 665 fg. $Tillet$, Ben 27, 33, 50. $Tischler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg., Tischlertag in Oesterreich 101. $Tpfer$, internationale Organisation 499 fg. $_Trade alliance_$, gemeinsame Organisation 686 fg. $_Trade Assemblies_$ (Amerika) 167. $_Trade councils_$ 13, 46. $_Trade unions_$, Ursprung, Geschichtliches 1 fg. _Grand National Consolidated Trades Union_ 5, _National Association of United Trades for the Protection of Labour_ 8 fg., _General Federation of Trade Unions_ (1889) 38 fg., Anschlu der Possibilisten 417 fg., _Tr. u. of the employers_ 519, Nachtrag 698. $_Trade Unions Act_$ 17. $_Trustee_$ 519 fg. $_Trusts_$ 173, 519 fg. $Tuchfabrikanten$ s. Textilindustrie, Arbeitgeberverbnde. $Typographenbund$, schweizerischer 113, 115, 120 fg., 125 fg., hollndische 143, deutsch-amerikanische 176 fg.; s. Buchdruckerverbnde. $=U=eberproduktion im Bergbau$ 467 fg. $Uhrenarbeiter$, $Uhrmacherbund$, ihre Organisation in der Schweiz 113, 126 fg.; Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter 408 fg. $Uhrenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527. $Unfallversicherung$ 690. $Ungarn$ 108, 700. $Unlauterer Wettbewerb$, Bekmpfung desselben 352, 614. $Untersttzungskassen$ s. Hlfskassen. $Untersttzungskasse des deutschen Buchdruckervereins$ 600 fg. $Untersttzungsverein deutscher Buchdrucker$ 261, 265. $_Union centrale des syndicats agricoles_$ 683. -- $_des syndicats_$ 69. -- $_nationale du Commerce et de l'Industrie_$ 621. -- $_syndicale_$ (Arbeitgeberorganisation) in Belgien 622. $Unionismus$, Neuer 28. $_United kingdom alliance of organised trades_$ 14. $_=V=aillant_$ 81. $Verbandsverkehr$ s. Ausschlielicher Verbandsverkehr. $Vereinigte Staaten von Nordamerika$ s. Nordamerika. $Vereins- und Versammlungsrecht$, Bestimmungen darber im _Code pnal_ 64. $Vergleichskammer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer$ in der Solinger Stahlwarenindustrie 670, in der Feilenhauerindustrie in Remscheid 671 fg., der Bergischen Bandindustrie 676 fg. $Verkehrsbeamten$ s. Postbeamten und Eisenbahnbeamten. $Verstaatlichung des Grund u. Bodens$ s. Bodenverstaatlichung. $Verstaatlichung der Bergwerke$ 470. $Vertrauensmnner$, Vertrauensmnnersystem 212, 219 fg., 256. $Viatikum$, Viatikumskassen 259, 261, 440 fg., 446 fg., 452 fg., 588 fg. $Volksbildungswesen$, Frderung durch die Gewerkvereine 189; s. a. Arbeiterbildungsvereine. $Volksbund$ s. Niederlndischer Volksbund. $Volksverein fr das katholische Deutschland$ 389. $_Voruit_$ (Belgien) 135. $_=W=ages boards_$ (Lohneinigungsmter) 687. $Wagner$, A. 211, 313, 382. $Waldenburger Streik$ (der Bergarbeiter) 294. $Warenhuser$, deren Bekmpfung 367. $Warenkasse nebst Warenhaus$ des Verbandes deutscher Post- und Telegraphenassistenten 321 fg. $Weber$, Pfarrer _lic._ 373 fg. $Weberorganisationen$ 400 fg., 685; s. a. Textilarbeiterverbnde; Gesetz von 1756 ber die Wollweber in England 3. $Weibliche Arbeiter$, Organisation und Arbeitszeit 22, 110, Zndholz-Fabrikmdchen-Streik (London) 26, (Statistik) 59, Deutschland 195 fg., 225, 233, 352 fg., 365 fg., 378, 398 fg., 404, 423 fg., 432 fg., 486 fg., 478, 502, 507 fg., 712. $Weigert$, O., 525, 542 fg. $Weiler$, Adam 29. $Weltkongre$ in London (1881) 265, 461, in Chur (1881) 416. $Werkmeisterverband$, deutscher 347 fg. $Wettbewerb$, unlauterer, Bekmpfung desselben 352. $Widerstandskasse$ (Widerstandsfonds), internationale der Buchdrucker 442 fg., 455 fg., der Lederarbeiter 489, der Bildhauer 506, der Lithographen 508, der Schuhmacher 512, Ungarn Nachtrag 700; s. a. Streikfonds. $Witwen- und Waisenkasse$ 320 fg., 328, 341, 346, 348, 353 fg.; s. a. Hlfskassen und Pensionskassen. $Wohnungsfrage$, Wohnungsverhltnisse 134, 380, 398, 406 fg., 689, 701, 712. $Wollscherer$ (in Australien) 180. $_Womens Protective and Provident League_$ 22. $_Woollen Cloth Weavers Act_$ (1756) 3. $_Working rules_$ s. Arbeiterstatut. $_Workman Act_$ s. _Employers and Workman Act_. $_Workmen's Compensation Act_$ 616. $=Y=ork$, Yorksche Gewerkschaftsunion 204 fg., 209. $$Z$entralausschu$ der Seeleute und Hafenarbeiter 484 fg. $Zentraleinigungsamt$ (England) 696. $Zentral-Invalidenkasse$ des Buchdruckerverbandes 262, 272, 594. $Zentralkomitee$ der Schweizerischen _Fdration horlogre_ 653. $Zentralleitungen$ der Gewerkschaften in Oesterreich 92. $Zentralrat$ als Gewerkschaftsorgan 186. $Zentralstelle$ fr Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz, Gedanke der Errichtung 235. -- internationale 479; s. a. Sekretariat. $Zentralverband$ der Handlungsgehlfen und Gehlfinnen Deutschlands 369 fg. -- der Industriellen Oesterreichs 604. $Zentralverband$ der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des Vorarlberges 646. -- deutscher Brauereien gegen Verrufserklrungen 558 fg. -- deutscher Industrieller 522 fg. -- deutscher Kaufleute 529. -- der dnischen Arbeitgeber 702. $Zentralverein$ fr das gesamte Buchgewerbe 600. $Ziegler$ 396, in Lippe 654 fg. $Zieglerboten$ 657. $Ziegeleibesitzer$ s. Thonindustrielle. $Ziegelmeisterverband$, deutscher, Verhltnis zum Gewerkverein der Ziegler in Lippe 663 fg. $Zigarrenfabrikanten$, Zigarrenmacher s. Tabakindustrie. $Zimmerer$ s. Baugewerke und Maurer. $Zwangsinnungen$ 530 fg., 601. $Zwangsorganisation$ der sterreichischen Unternehmer 609 fg. $Zwischenmeistersystem$, Beseitigung 503, 510. $Zuchthausvorlage$ 708, 712, 714. $Zndholz-Fabrikmdchen-Streik$ in London 1888 26. * * * * * Berichtigungen. S. 19 Z. 8 lies $seinen$ Namen statt ihren Namen. S. 30 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 418, 419. S. 33 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 433. S. 39 Z. 7 lies $seien$ statt seinen. S. 40 Z. 28 lies $welche$ statt welches. S. 49 Z. 8 lies $_Labourers_$ statt _Lobourers_. S. 63 Anm. 1 Z. 5 lies $_professionels_$ statt _professinnels_. S. 72 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 422 ff. S. 77 Z. 17 lies $_toute_$ statt _tonte_. S. 78 Z. 17 lies $_tiendront_$ statt _tiendrout_. S. 80 Z. 4 lies $_conseil_$ statt _conscil_. S. 93 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 602. S. 132 Z. 10 v. u. lies $Kantonal$verbnde statt Kontonalverbnde. S. 135 Anm. 1 Z. 3 lies $_publics_$ statt _publies_. S. 141 Z. 11 v. u. lies $Groningen$ statt Gronigen. S. 150 Z. 16 v. u. lies $_lavoratori_$ statt _lovoratori_. S. 165 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 416. S. 170 Anm. 2 ergnze Siehe oben S. 136. S. 210 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 265. S. 233 Z. 8 v. u. lies $Das$ statt Der. S. 234 Z. 10 lies $treffenden$ statt betreffenden. S. 241 Z. 7 v. u. lies $einer$ statt eines. S. 260 Z. 6 lies $Nationalbuchdruckerverein$ statt Rationalbuchdruckerverein. S. 322 Z. 8 v. u. lies $allgemeinen$ statt allgemein. S. 332 Z. 1 lies $oben$ statt ohne. S. 351 Anm. 2 lies $Namen$ statt Roman. S. 362 Z. 8 lies $deckt$ statt denkt. S. 421 Z. 10 v. u. lies $mehrstndiger$ statt mehrstndiger. S. 422 Z. 15 v. u. lies $Paris$ statt Paries. S. 432 Z. 7 lies $Widerstand$ statt Wiederstand. S. 433 Z. 16 lies $Nieuwenhuis$ statt Nieuvenhuis. S. 440 Z. 11 lies $da$ statt das. S. 452 Z. 1 lies $Verbnde$ statt Verbnde. S. 461 Z. 3 lies $Verminderung$ statt Vmiernderung. S. 464 Z. 7 lies $Englnder$ statt Endlnder. S. 470 Z. 13 v. u. lies $_federation_$ statt _fdration_. S. 487 Z. 12 lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch. S. 488 Z. 11 v. u. lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch. S. 500 Z. 12 lies $keramischen$ statt koramischen. S. 504 Z. 5 lies $Charleville$ statt Charleville. * * * * * Druck von Ant. Kmpfe in Jena. * * * * * Anmerkungen zur Transkription: Rechtschreibung und Zeichensetzung des Originaltextes wurden bernommen, und offensichtliche Druck- und Setzfehler wurden korrigiert. Der Originaltext ist in Fraktur und fremdsprachliche Passagen sind in Antiqua gesetzt. Fr Abkrzungen wie Dr. und rmische Zahlen wie XV wurde dies nicht angewendet. Gesperrter Text wurde mit Dollarzeichen ($Text$), fett gedruckter Text mit Gleichheitszeichen (=Text=) und Text in Antiqua wurde mit Unterstrich (_text_) markiert. Die inkosistente Darstellung von Leerzeichen in Zahlen wurde entfernt. Tabellen wurden geteilt um die Seitenbreite einzuhalten. End of Project Gutenberg's Die Gewerkschaftsbewegung, by Wilhelm Kulemann License: Share Alike